Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 8 Änderung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeitdauer

Rz. 25 Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr, d. h. mit Blick in die Zukunft für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.2 Arbeit auf Abruf

Rz. 11 Bei Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Vereinbarung muss kraft Gesetzes eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.2 TVöD/TV-L

Rz. 22 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltende TVöD und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für den Fall, dass bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil verbleibt, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, vor, dass dieser auf einen vollen Urlaubstag auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 11 Unbezahlter Sonderurlaub

Rz. 35 Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalenderwoche bestehende Arbeitspflicht und gewährleistet unter dieser Voraussetzung einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr. Ist die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 6 Tage in der Kalenderwoche verteilt...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 41 Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG. Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.3.5 Rollierendes Freizeitsystem

Rz. 15 Beispiel[1] Eine als Verkäuferin angestellte Arbeitnehmerin hat aufgrund einer Betriebsvereinbarung im Rahmen eines rollierenden Freizeitsystems 26 Wochen an 5 Tagen, 21 Wochen an 4 Tagen und 5 Wochen an 3 Tagen zu arbeiten. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Einzelhandels-Tarifvertrag beträgt der Urlaubsanspruch im Kalenderjahr bezogen auf eine 6-Tage-Woc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 12 Altersteilzeit/Sabbatical

Rz. 38 Bei einem Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis im Teilzeitmodell, gibt es hinsichtlich des Urlaubs keine Besonderheiten. Insoweit gelten die normalen Regelungen für Teilzeit-Arbeitsverhältnisse (s. Rz. 18 f.). Rz. 39 Bei einem Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis im Blockmodell ist die vertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, nämlich die Pflicht zur Arbeitsleistun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 8 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 15 Wegen der aufgrund der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit während der vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien eintritt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.2 Regelmäßige Verteilung auf weniger als 5 Arbeitstage in der Woche

Rz. 19 Die Art und Weise der Umrechnung des in § 3 Abs. 1 BUrlG geregelten Mindest-Urlaubsanspruchs von der 6- auf die 5-Tage-Woche (s. Rz. 9) gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeitet. Die Berechnung des gesetzlichen (Mindest-)Urlaubs erfolgt mithilfe folgender Formel: Nominale Urlaubsdauer geteilt durch Werktage, multiplizier...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 16 Unabdingbarkeit

Rz. 44 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Soweit ein Tarifvertrag bestimmt, dass sich die Dauer des Erholungsurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel vermindert, wenn das Arbeitsverhältnis ruht (so z. B. § 26 Abs. 2 Buchs...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.4 Schichtarbeit

Rz. 16 Bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei Arbeit nach Schichtmodellen ist zunächst zu beachten, dass Freischichttage keine Arbeitstage sind, sondern Wochentage, an denen der Arbeitnehmer wegen der Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitsschichten nicht zur Arbeit verpflichtet ist. Sie verringern rechnerisch die Anzahl der in einem Jahr möglichen Tage mit Arbeitspflicht[1]...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.1 Beschäftigung an allen Arbeitstagen der Woche

Rz. 18 Ist der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, ergeben sich dann keine Besonderheiten, wenn er an allen Arbeitstagen der Woche beschäftigt ist, d. h. an diesen Tagen lediglich verkürzt arbeitet. Da der Urlaubsanspruch auf die tageweise Freistellung bezogen ist, hat der Teilzeitbeschäftigte in diesem Falle den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter.[1] Der U...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.3 Behandlung von Resturlaub

Rz. 34 Auch für die Berechnung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers, der nach Ende der Elternzeit statt in Vollzeit nur noch in Teilzeit und nicht mehr an allen Werktagen arbeitet und für die Berechnung des nach § 17 Abs. 2 BEEG noch zu gewährenden Resturlaubs aus der Zeit vor der Elternzeit gelten die oben (s. hierzu Rz. 25 ff.) dargestellten Grundsätze. Beispiel Eine rege...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.1 Grundsatz

Rz. 31 § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG berechtigt den Arbeitgeber, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um 1/12 zu kürzen. Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub kürzen, muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen. Die Anpassung des Urlaubsanspruchs an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht wird weder aut...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.1 6-Tage-Woche

Rz. 8 § 3 Abs. 1 BUrlG unterstellt eine an 6 Tagen der Kalenderwoche bestehende Arbeitspflicht und gewährleistet unter dieser Voraussetzung einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr. Ist die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 6 Tage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert oder erhöht sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Um für alle Arbeitnehmer...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Regelung der (Mindest-)Dauer des gesetzlichen Urlaubs liegt die Vorstellung zugrunde, welche Erholungszeit ein Arbeitnehmer zur Erhaltung und Wiederauffrischung seiner Arbeitskraft benötigt. In der gesellschaftlichen Wirklichkeit spielt die gesetzliche Mindestdauer des Erholungsurlaubs heute allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle. Sowohl praktisch alle aktue...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.2 Umrechnung 5-Tage-Woche

Rz. 9 Mit der Verkürzung der Wochenarbeitszeit und der weitgehenden Einführung der 5-Tage-Woche, bedarf es der Umrechnung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs auf 5 Arbeitstage. Dafür ist die gesamte gesetzliche (Mindest-)Dauer des Urlaubs durch 6 zu dividieren und mit der Zahl der für den Arbeitnehmer maßgeblichen 5 Arbeitstage/Woche zu multiplizieren. Daraus ergibt sic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 9 Urlaubsdauer bei Sonntags- und Feiertagsarbeit

Rz. 30 § 3 BUrlG regelt die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs auf der Basis von Werktagen. Danach sind Sonntage und Wochenfeiertage nicht auf die Urlaubsdauer anzurechnen; vielmehr ist der betreffende Tag dem Urlaub hinzuzuzählen. Wenn an Sonn- und Feiertagen jedoch regelmäßig gearbeitet wird, sind die Sonn- und Feiertage, an denen Arbeitspflicht besteht, bei der Bestimm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.3 Vor Festsetzung/Erteilung des Urlaubs

Rz. 6 Die Fallgestaltung, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, bevor der Arbeitgeber die ihm nach § 7 Abs. 1 BUrlG obliegende Verpflichtung der Festsetzung des Urlaubs erfüllt hat, fällt nicht unter § 9 BUrlG. Der Grundsatz, dass Urlaub und Krankheit einander ausschließen, weil während der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers keine Arbeitspflichten entstehen könn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 15 Geringfügige Beschäftigung

Rz. 43 Auch geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 SGB IV haben einen Urlaubsanspruch. Die Dauer der für die Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderlichen Befreiung von der Arbeitspflicht bemisst sich auch für solche Arbeitnehmer nach der Zahl der für sie maßgeblichen Arbeitstage. Beispiel Eine in einem Privathaushalt tätige Haushaltshilfe, die an 2 Tagen pro Woche jeweils 2,5...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitsloseng...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 6.4 Vorlagefrist

Rz. 13 Eine Frist zur Vorlage des ärztlichen Attests ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts über die Anzeige- und Nachweispflichten[1] sind nicht entsprechend anwendbar.[2] Im Gegensatz zu § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG dient § 9 BUrlG nicht dem Zweck, dass der Arbeitgeber schnellstmöglich vom krankheitsbedingten Fernbleiben des Arbeitnehmers in...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 2 Arbeitsunfähigkeit/Erkrankung

Rz. 3 Voraussetzung für die Nichtanrechnung des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt. Weder der Begriff der "Arbeitsunfähigkeit" noch der Begriff der "Krankheit" ist im BUrlG definiert. Eine Krankheit im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Begriff der Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 9 Abdingbarkeit

Rz. 16 Von § 9 BUrlG kann durch Tarifvertrag, nicht aber durch individualvertragliche Vereinbarung, abgewichen werden, § 13 Abs. 1 BUrlG. Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG darf durch eine etwaige tarifliche Regelung aber nicht unterschritten werden.[1] Ein vertraglicher Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines gesetzlichen oder tariflichen Urlaubs ist währ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 14 Wehrdienst/Zivildienst

Rz. 42 Durch die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1.7.2011 haben Rechtsfragen wegen Einberufung zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu einer Wehrübung und die Sonderregelung des § 4 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) keine praktische Bedeutung mehr. Gleiches gilt für die früheren Zivildienstleistenden §§ 78, 35 Zivildienstgesetz. Ist ein ausländischer Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 3 Werktage

Rz. 3 Als Werktage gelten nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Das bedeutet, dass insbesondere auch Samstage als Urlaubstage gelten. Das BUrlG geht insoweit von einer 6-Tage-Woche aus. Wenn die regelmäßige Arbeitszeit auch auf den Sonntag und die gesetzlichen Feiertage verteilt wird (z. B. in der Gas...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 3.1 "Während" des Urlaubs

Rz. 4 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Arbeitsunfähigkeit ist, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. § 9 BUrlG setzt damit voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit in dem zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubsze...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.1 Grundsatz des BUrlG

Rz. 21 Eine gesetzliche Regelung, wonach Bruchteile von Urlaubstagen abzurunden sind, gibt es nicht.[1] Allerdings enthält § 5 Abs. 2 BUrlG eine (Aufrundungs-)Regelung für Teilurlaubsansprüche, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfasst. Früher wurde ohne...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.5 Nachweisfrist

Rz. 13 Nach der Begründung zum Änderungsantrag des Gesundheitsausschusses ist die Absonderung vom Arbeitnehmer "unverzüglich gegenüber dem Arbeitgeber anzuzeigen und nachzuweisen." Im Gesetz ist eine Nachweisfrist allerdings nicht vorgeschrieben. Die Regeln des Entgeltfortzahlungsrechts in § 5 Abs. 1 EFZG über die Anzeige- und Nachweispflichten sind nicht entsprechend anwend...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.6 Absonderung vor Festsetzung/Erteilung des Urlaubs

Rz. 10 Kommt es bereits vor Festsetzung des Urlaubs zu einer Absonderungspflicht kraft behördlicher Anordnung oder aufgrund einer Rechtsverordnung, ist dies kein Fall des § 59 Abs. 1 IfSG. Während der Absonderung können keine Arbeitspflichten des Arbeitnehmers entstehen, von denen er durch Urlaubsgewährung befreit werden könnte. Deshalb wird der Arbeitgeber von seiner Pflich...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 2.2.4 Absonderung "während des Urlaubs"

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist Schuldner des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers. Er hat den Urlaubszeitraum nach § 7 Abs. 1 BUrlG festzulegen.[1] Voraussetzung für die Nichtanrechnung der Tage der Absonderung ist, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. § 59 IfSG setzt damit voraus, dass die Absonderung für den zuvor vom Arbeitgeber festgelegten Urlaubszeitraum bzw. e...mehr

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Rambach, IfSG § 59 Abs. 1 A... / 4 Anspruch auf Nachgewährung

Rz. 16 Wegen der aufgrund der Absonderung/Quarantäne während des Urlaubs nicht anzurechnenden Urlaubstage hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachgewährung. Dies gilt z. B. auch dann, wenn die Absonderungszeit in die vom Arbeitgeber angeordneten Betriebs- oder Werksferien fällt. Insbesondere kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, der Urlaub könne nur in den Betr...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 1.4 Trennungen als Ultima Ratio

Daher sollten Trennungen von einzelnen oder mehreren Mitarbeitern immer das letzte Mittel sein, da sie mit erheblichen Risiken verbunden sind. Sie führen nicht nur zu einem Verlust an Know-how, sondern können darüber hinaus das Betriebsklima verschlechtern und das Image des Unternehmens schädigen. Zudem drohen Kündigungsschutzklagen. Auch für die betroffenen Mitarbeiter sind...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr.[1] Der Anspruch auf Zusatzurlaub tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.[2] Ist die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als 5 Tage pro Woche verteilt, ve...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.7 Nachwirkung von Tarifverträgen

Die Nachwirkung eines Tarifvertrags tritt nach § 4 Abs. 5 TVG ein, wenn er beendet ist. Ein Ende des Tarifvertrags liegt im Wesentlichen vor bei Ablauf seiner vereinbarten Laufzeit, ordentlicher Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien. Wenn im unmittelbaren Anschluss ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird, tritt keine Unterbrechung ein. Tritt aber kein neuer Tarifvert...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.4 Erfasste Ansprüche

Die Reichweite einer Ausschlussfristenklausel wird zunächst in der Klausel selbst festgelegt. Abgesehen von den vorgenannten Einschränkungen in Abhängigkeit von den Rechtsquellen, finden Ausschlussfristen, die nicht in der Klausel selbst eingeschränkt sind, grundsätzlich auf alle Ansprüche Anwendung. Als Ausnahmen, für die die Ausschlussfristen nicht gelten, gelten u. a. die...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.2 Urlaub

Der bisherige Verweis auf eine entsprechende Anwendung des BUrlG in § 13 Abs. 1 BFDG wurde mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz[1] aufgehoben. Viele Regelungen des BUrlG besitzen für Freiwillige keine Relevanz oder werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen angepasst. Die Gesamtsituation der Freiwilligen und das Verhältnis zwischen den Beteiligten im Bundesfreiwilligen...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5 Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, voller Urlaubsanspruch

Sachverhalt Ein Arbeitsverhältnis begann am 1.7. und endete zum Ablauf des 2.1. des Folgejahres. Der Arbeitnehmer hatte keinen Urlaub. Sein Arbeitgeber zahlte Urlaubsabgeltung für die Hälfte der jährlichen Urlaubstage (6/12), der Arbeitnehmer meint jedoch, weil er die Wartezeit des § 4 BUrlG erfüllt habe, stehe ihm der komplette Jahresurlaub zu. Steht dem Arbeitnehmer Urlaubs...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 12 Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigte

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin arbeitet 2 Tage in der Woche. Wie hoch ist der Urlaubsanspruch, den die Mitarbeiterin jährlich erwirbt? Ergebnis Wenn Mitarbeiter, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Urlaubstage im Kalenderjah...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 10 Urlaubsanspruch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen und anschließender erneuter Elternzeit wegen eines weiteren Kindes

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin befindet sich in Elternzeit. Sie teilt ihrem Arbeitgeber mit, sie beende diese Elternzeit vorzeitig mit Ablauf des 24.6., um ab 25.6. Schutzfristen wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 3 MuSchG in Anspruch zu nehmen. Sie entbindet am 6.8. Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG endet am 2.10. Ab 3.10. nimmt sie erneut Elternzeit wegen ...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 1 Urlaubsanspruch, gesetzlicher Mindesturlaub

Sachverhalt Ein Arbeitgeber hat mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass diese den "gesetzlichen Urlaubsanspruch" haben. Ein Tarifvertrag gilt für sie nicht. Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigten, die 5 Tage in der Woche arbeiten? Ergebnis Die Höhe des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs beträgt 24 Werktage.[1] Dabei geht das Gesetz von einer 6...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 4 Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Sachverhalt Ein Arbeitgeber hat am 7.1. einen Arbeitnehmer eingestellt und ihm im gleichen Jahr gekündigt. Ein Tarifvertrag gilt nicht. Der Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern 30 Urlaubstage im Kalenderjahr. Der gekündigte Mitarbeiter hat noch keinen Urlaub genommen. Wie viele Urlaubstage stehen dem Mitarbeiter zu bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 15.6. oder zum 3...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 15 Urlaubsanspruch im umgekehrten Fall Greenfield: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit während des Urlaubsjahres mit mehr Arbeitstagen als zuvor, vor dem Wechsel wurde teilweise Urlaub genommen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine mit einem Arbeitstag in der Woche teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wechselt zum 1.7. in eine Vollzeitbeschäftigung und arbeitet 5 Tage in der Woche, ohne dass es auf die Stundenzahl ankommt. Sie hat zu diesem ...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 9 Urlaubsanspruch bei doppelter Elternzeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat bei Beginn ihrer Elternzeit noch 10 Urlaubstage offen. Während ihrer Elternzeit bekommt sie ein zweites Kind und schließt mit einer zweiten Elternzeit direkt an die erste an. Was geschieht mit ihrem bei Beginn der ersten Elternzeit noch offenen Urlaubsanspruch? Ergebnis Mit Urteil vom 20.5.2008[1] hat das BAG die frühere anderslautende Rechts...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 6 Urlaubsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer war vom 1.1. eines Jahres bis zum 20.3. des Folgejahres arbeitsunfähig erkrankt. Am 21.3. des Folgejahres fordert er den Jahresurlaub aus dem vergangenen Jahr. Ein Tarifvertrag gilt nicht. Hat der Mitarbeiter den Anspruch? Ergebnis Der Arbeitnehmer hat im Vorjahr den vollen Jahresurlaubsanspruch erworben, obwohl er an keinem einzigen Tag gearbeitet ...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 13 Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Urlaubsjahrs, vor dem Wechsel wurde noch kein Urlaub genommen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wechselt zum 1.7. in eine Teilzeitbeschäftigung und arbeitet weiter an 5 Tagen in der Woche, allerdings täglich nur noch 4 Stunden; arbeitet 2 Tage in der Woche. In beiden Fällen...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 11 Urlaubsanspruch, erweiterter Zeitraum nach dem Mutterschutzgesetz, nachfolgende Elternzeit mit anschließender Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin war im Frühjahr 2021 arbeitsunfähig krank. Im Anschluss war sie schwanger. Es folgten Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Nahtlos an die Schutzfrist nach der Geburt ihres Kindes hatte sie bis zum 10.12.2022 Elternzeit. Danach war sie bis 31.12.2023 arbeitsunfähig krank. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 8.1.2024. Anschließend stri...mehr