Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1 Bestandteile des Urteils

2.1.1 Rubrum Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. dazu auch Kommentierung zu § 13...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 Die zunächst unverändert gebliebene Norm ist mit Wirkung zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (EAJEGuERVFöG) v. 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden. In Abs. 4 wurde Satz 2 angefügt, der eine Regelung für den Fall trifft, dass das Urteil als ele...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtigung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 Die zunächst unverändert gebliebene Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG -) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837 ) mit Wirkung zum 1.4.2005 dahingehend geändert, dass die Sätze 3 und 4 angefügt wurden. Rz. 1a Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 In § 136 ist durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung vom 1.3.1993 Abs. 3 angefügt worden. Durch Art. 45 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I. S. 2144) ist mit Wirkung vom 2.1.2002 in Abs. 1 Nr. 1 die Notwendigkeit der Angabe des Standes und Gewerbes (des Berufs) entfallen. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Änder...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertigungen des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 § 137 ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) insoweit geändert worden, als zur Verwaltungsvereinfachung die Verwendung des Gerichtssiegels in der Form des Prägesiegels für die Ausfertigung des Urteils nicht mehr vorgeschrieben ist, sodass nunmehr, wie nach § 317 Abs. 3 ZPO, der auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechende Anwendung...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 § 134 wurde durch Art. 1 Nr. 43 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst. In Abs. 1 wurden die Worte "nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen" gestrichen und in Abs. 2 Satz 1 anstelle einer Frist von 3 Tagen eine solche von einem Monat sowie eine Regelung für die Anhörung der ehrenamtlichen Richter beim BSG einge...mehr

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Jansen, SGG § 135 Zustellung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 § 135 wurde durch Art. 1 Nr. 44 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 geändert, wonach anstelle einer Zustellung binnen 2 Wochen eine unverzügliche Zustellung vorgesehen wurde. Rz. 1a Nach der bis zum 2.1.2002 geltenden Regelung sollte das Urteil binnen 2 Wochen nach Verkündung zugestellt werden. Eine ausdrückliche Frist für...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung

Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. BGH, MDR 1996, 1061). Die VwGO spricht in § 120 VwGO von einem "gestellten Antrag". Es muss sich also nicht um einen materiellen Anspruch i. S.e. Forderung handeln. Als übergangen kommen deshalb z. B. auch Anträge auf Zwischenfes...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.1 Rubrum

Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. dazu auch Kommentierung zu § 132). Es folge...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.1 Fehlen einer Entscheidung zu dem erhobenen Anspruch

Rz. 9 Zunächst bedarf es der Feststellung, dass über den erhobenen Anspruch nicht entschieden worden ist. Wie dies zu geschehen hat, ist keineswegs eindeutig. Nach BAG (NJW 1959, 1942) soll allein nach der Urteilsformel, nicht nach den Entscheidungsgründen zu bestimmen sein, ob ein Antrag übergangen worden ist (vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, § 120 Rz. 2; Zeihe, SGG, § ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.6 Wirkung

Rz. 15 Mit der Berichtigung, also dem Erlass des Berichtigungsbeschlusses (vgl. Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 118 Rz. 7), tritt die berichtigte Fassung des Urteils an die Stelle der bisherigen. Diese Wirkung tritt nach allgemeiner Meinung ex tunc ein, die Berichtigung wirkt also auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteils (§§ 132, 133) zurück (vgl. Kel...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.4 Entscheidungen, die nicht Urteile sind, § 124 Abs. 3

Rz. 22 Entscheidungen, die nicht Urteile sind – also vor allem Beschlüsse, aber auch der Gerichtsbescheid (§ 105) –, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie ergehen dann ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter (§ 1 Abs. 2). Es steht im Ermessen des Gerichts, Beschlüsse auch in einer mündlichen Verhandlung zu erlassen. Dies biete...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.8 Bindungswirkung fehlerhafter Berichtigungsbeschlüsse

Rz. 17 Der Beschluss, mit dem der Vorsitzende die Berichtigung des Tenors ausgesprochen hat, ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, NJW 1985, 742, 743). Nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses ist dieser auch für das Berufungs- oder Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; BGH,...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.1 Begriff

Rz. 4 Bei der Unrichtigkeit darf es sich nicht um einen auf einer unrichtigen Tatsachenwertung oder auf einem Rechtsirrtum beruhenden Fehler in der Willensbildung des Gerichts handeln (ausführlich dazu BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; vgl. auch BSG, Beschluss v. 6.3.2012, B 1 KR 43/11 B, Rz. 5). Denn die Berichtigung ist kein Mittel zur Änderung einer nachträglich al...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.1 Anwendbarkeit

Rz. 20 Abs. 4 enthält keine Übergangsregelung und ist ab dem 1.4.2008 anwendbar. Die Regelung gilt für alle Instanzen. Da gegen Urteile des BSG ohnehin kein Rechtsmittel gegeben ist, hat der gegenüber dem BSG erklärte Rechtsmittelverzicht lediglich die Bedeutung eines Verzichts auf Tatbestand und Entscheidungsgründe im Urteil.mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.4 Beschluss/Vermerk

Rz. 11 Die Entscheidung über die Urteilsberichtigung ergeht nach Satz 2 durch Beschluss (wegen der Berichtigung im Urteil des Rechtsmittelgerichts vgl. Komm. in Rz. 12). Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber gemäß § 124 Abs. 3 nicht erforderlich. Der Berichtigungsbeschluss, der keine Kostenentscheidung, aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (wegen der Begründungspf...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4 Begründung des Urteils

2.4.1 Normzweck Rz. 25 Gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 sind in dem Urteil die Gründe (vgl. § 136 Abs. 1 Nr. 6) anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (wegen der Möglichkeit eines Verzichts der Beteiligten siehe auch bei § 136). Dieser Begründungszwang ist das Korrelat zu der weitgehend freien Einschätzungsprärogative des Tatrichters (Kopp/Schenke, VwGO...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.1 Ausfertigung

Rz. 2 Zugestellt wird seit der Änderung von § 317 ZPO durch das FördElRV zum 1.7.2014 gemäß § 202 i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich nur noch eine Abschrift des Urteils. Ausfertigungen werden gemäß § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur noch auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Zuständig ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Ausfertigung ist eine amtliche Abschrif...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.2 Mängel der Ausfertigung

Rz. 3 Bei wesentlichen Zustellungsmängeln (siehe auch bei § 133) wird die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt. Das kann auch bei wesentlichen Mängeln der Urteilsausfertigung bzw. Abschrift vorliegen, so z. B., wenn das Urteil u. a. das Aktenzeichen, unter dem das Verfahren geführt worden ist, und die Beteiligten nicht korrekt wiedergibt (vgl. BSG, Beschluss v. 28.1.2004,...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2 Rechtspraxis

2.1 Entscheidung über die Klage Rz. 2 Wenn sich das Klageverfahren nicht auf andere Weise erledigt hat, also durch Klagerücknahme (§ 102), Rechtsmittelrücknahme (§§ 156, 165), angenommenes Anerkenntnis (§ 101 Abs. 2), Vergleich (§ 101 Abs. 1) oder übereinstimmende Erledigungserklärung, muss das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, über die Klage durch Urteil entscheid...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.1 Verzicht auf mündliche Verhandlung

Rz. 7 Mit dem Einverständnis aller Beteiligten, ggf. also auch dem der Beigeladenen, darf das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Der Sinn der Regelung besteht darin, die Gerichte zu entlasten und das Verfahren im Interesse der Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. BSG, Urteil v. 22.9.1977, 10 RV 79/76, Rz. 12). Als Ausnahmevorschrift ist § 124 A...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.1 Überblick

Rz. 18 Durch die zum 1.4.2008 eingefügte Neuregelung kann das Gericht unter den in Abs. 4 genannten Voraussetzungen im Urteil auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, wenn das Urteil in dem Termin verkündet wurde, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 820/07 S. 27) wird eine Entlastung der Sozi...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.1 Antrag

Rz. 12 Eine Urteilsergänzung kann nur auf Antrag eines Beteiligten erfolgen, der aber nicht selbst der Betroffene sein muss (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3; Schütze, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 140 Rz. 17; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 120 Rz. 4; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 120 Rz. 6; Stein/Jonas/Leipold, ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.1 Sachurteil/Prozessurteil

Rz. 5 Während das Sachurteil eine Entscheidung in der Sache selbst trifft, sich also mit dem materiellen Anspruch befasst, spricht man vom Prozessurteil, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen oder das Rechtsmittel als unzulässig verworfen wird. Am Charakter eines Prozessurteils ändert sich auch durch Hilfserwägungen des Gerichts zur Begründetheit nichts (vgl. Wolff, in: S...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.5 Grundurteil

Rz. 9 Im sozialgerichtlichen Verfahren wird sehr häufig durch Grundurteil gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 entschieden. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht auch zur Leistung nur dem Grunde nach verurteilen, wenn gemäß § 54 Abs. 4 oder 5 eine Leistung in Geld begehrt wird, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Wenn etwa mit der Klage eine Rente wegen Erwerbsminderung begehrt wird,...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zunächst unverändert gebliebene Norm ist mit Wirkung zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (EAJEGuERVFöG) v. 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden. In Abs. 4 wurde Satz 2 angefügt, der eine Regelung für den Fall trifft, dass das Urteil als elektronisches D...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.2 Frist und Form

Rz. 13 Der Antrag muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift (§ 90) gestellt werden. Auch eine Übermittlung als elektronisches Dokument gemäß § 65a ist möglich. Eine Belehrung (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3) über diese Frist, die als gesetzliche Frist nicht verlängert werden kann, ist nicht erford...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemäß § 122 SGG i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2.2 Rechtsmittelverzicht

Rz. 22 Der Verzicht auf Rechtsmittel ist eine auslegungsfähige Prozesshandlung, die nicht widerrufbar und bedingungsfeindlich ist. Innerprozessuale Bedingungen, z. B. Verzicht für den Fall des Obsiegens, werden im Rahmen des § 313a Abs. 2 ZPO aber zugelassen (vgl. z. B. Saenger, in: Hk-ZPO, § 313a Rn. 8). Ein Schriftformerfordernis besteht nicht. Wenn der Rechtsmittelverzich...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.2 Versehentliche Nichtentscheidung

Rz. 10 Nicht in jedem Fall ist ein erhobener Anspruch/gestellter Antrag, über den im Urteil nicht entschieden worden ist, übergangen i. S. d. § 140. Wenn das Gericht über diesen Anspruch nicht entschieden hat, weil es ein Teilurteil (vgl. Komm. zu § 125 Rz. 8) gewählt hat, ist für eine Urteilsergänzung nach § 140 kein Raum. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Gericht das ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.5 Rechtsmittelbelehrung

Rz. 17 Die Rechtsmittelbelehrung ist gemäß Abs. 1 Nr. 7 Teil des Urteils. Die Rechtsmittelbelehrung hat daher vor der Unterschrift der Richter (§ 134) zu stehen; die Unterschriften schließen den gesamten Urteilstext in räumlicher und zeitlicher Hinsicht ab (vgl. BVerwGE 109, 336; BFHE 120, 7; BAGE 33, 63; in BSGE 6, 1 wurde allerdings noch angenommen, dass eine dem Urteil de...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Verpflichtungsklage zielt auf die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts (§ 54 Abs. 1 Satz 1; vgl. auch §§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 5 VwGO). Es handelt sich um eine Leistungsklage besonderer Art (vgl. BSGE 5, 60, 63; vgl. auch die Komm. in Rz. 6 zu § 125). Weil die Verpflichtungsklage stets voraussetzt, dass der Erlass eines Verwal...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.3 Auslegung/Umdeutung

Rz. 4 Für die Auslegung eines Klageantrags als Prozesshandlung gilt die Auslegungsregel des § 133 BGB (BSGE 63, 93, 94 f.; BSGE 68, 190, 191; BSGE 74, 77; BSG, Beschluss v. 9.1.2019, B 13 R 25/18 B; BSG, Urteil v. 14.06.2018, B 9 SB 2/16 R; Kummer, DAngVers 1984, 346, 362 m. w. N.). Danach ist nicht am Wortlaut der Erklärung zu haften, sondern der wirkliche Wille zu erforsch...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 3 Literatur

Rz. 23 Uerpmann, Teilurteil, ergänzungsbedürftiges Urteil und fehlerhaftes Urteil im Asylrechtsstreit, NVwZ 1993, 743. ders., Feststellung des kleinen Asyls nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 in Übergangsfällen, NVwZ 1994, 1078. Willersinn, "Heraufholen von Prozessresten" in die höhere Instanz – Möglichkeiten und Grenzen insbesondere im Hinblick auf § 140 SGG, NZS 2019, 481. Zeihe, Wi...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2.1 "Stuhlurteil"

Rz. 21 Ein Urteil nach Abs. 4 kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht sein Urteil noch in demselben Termin verkündet hat, in dem es die mündliche Verhandlung geschlossen hat (sog. "Stuhlurteil" i. S. d. § 310 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Erfasst werden auch Fälle der "Verkündung der Entscheidung am Schluss der Sitzung" (vgl. z. B. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO,...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.2 Offensichtlichkeit ("offenbar")

Rz. 5 Die Berichtigung einer Unrichtigkeit kommt nach § 138 nur in Betracht, wenn sie offenbar ist. Eine Unrichtigkeit ist offenbar, wenn die Unrichtigkeit sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne Weiteres deutlich erkennbar ist (vgl. BGH, NJW 1993, 1400). Der Fehler im Ausdruck des Gewollten muss als solcher a...mehr

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Jansen, SGG § 135 Zustellun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 135 wurde durch Art. 1 Nr. 44 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 geändert, wonach anstelle einer Zustellung binnen 2 Wochen eine unverzügliche Zustellung vorgesehen wurde. Rz. 1a Nach der bis zum 2.1.2002 geltenden Regelung sollte das Urteil binnen 2 Wochen nach Verkündung zugestellt werden. Eine ausdrückliche Frist für die Zustellu...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.1 Verkündung unmittelbar im Anschluss an die mündliche Verhandlung

Rz. 2 Verkündung ist das Verlesen der Urteilsformel (Abs. 2 Satz 1; § 136 Abs. 1 Nr. 4). Diese muss also im Zeitpunkt der Verkündung schriftlich niedergelegt sein, weil sie sonst weder verlesen noch in Bezug genommen werden kann (vgl. § 311 Abs. 2 Satz 1 oder § 311 Abs. 4 Satz 2 ZPO; vgl. auch BGH, NJW 1985, 1782, 1783). Dies geschieht regelmäßig durch Niederschrift im Akten...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.3 Einseitige mündliche Verhandlung und Verhandlung ohne Beteiligte

Rz. 4 Das Gericht kann bei Erscheinen nur eines Beteiligten auch eine einseitige mündliche Verhandlung durchführen und ein Urteil verkünden. Dies ergibt sich aus §§ 124, 126. Ein Hinweis mit der Terminsladung nach § 110 Abs. 1 Satz 2 auf die Möglichkeit der Entscheidung nach Aktenlage gemäß § 126 gilt erst recht für die Möglichkeit des Erlasses eines Urteils aufgrund einseit...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.4.2 Bezugnahme

Rz. 15 Absatz 3, der mit Wirkung zum 1.3.1993 angefügt worden ist, hat – wie § 153 Abs. 2 – die Aufgabe, überflüssige Formulierungs- und Schreibarbeit zu ersparen und damit die Sozialgerichtsbarkeit zu entlasten. Das Gericht kann danach von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Verwaltungsakts oder des Widerspruchsbescheids ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.3 Verfahren

Rz. 10 Die Urteilsberichtigung kann von Amts wegen und auf Antrag erfolgen. Sie ist jederzeit möglich, also auch noch nach Einlegung eines Rechtsmittels und nach Eintritt der Rechtskraft (allg. Meinung, vgl. z. B. Zeihe, SGG, § 138 Rz. 5; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 118 Rz. 4) und nach Verweisung des Rechtsstreits (vgl. Vollkommer, in: Zöller, § 319 Rn. 22). Vor der Bericht...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.4 Verkündungsvermerk

Rz. 8 Der Abs. 3 regelt ab 2.1.2002 entsprechend § 117 Abs. 6 VwGO und § 105 Abs. 6 FGO die Beurkundung der Verkündung oder Zustellung des Urteils zur Beweissicherung (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 14/5943). Eine Änderung ergibt sich hierdurch nicht, weil bisher über § 202 SGG i. V. m. § 315 Abs. 3 ZPO zur Anwendung kam, der die gleiche Regelung beinhaltet. Beu...mehr

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Jansen, SGG § 127 Schutz de... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Ein Beteiligter kann eine Beweisaufnahme und eine für ihn ungünstige Entscheidung nicht schon dadurch verhindern, dass er in der mündlichen Verhandlung nicht zugegen und auch nicht vertreten ist. Um in derselben mündlichen Verhandlung Beweis erheben und ggf. auch zuungunsten eines nicht erschienenen und nicht vertretenen Beteiligten entscheiden zu können, muss das Geri...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.5 Beweisnot/Beweislastumkehr

Rz. 10 Nach der Rechtsprechung des BSG können Eigentümlichkeiten eines Sachverhalts in besonders gelagerten Einzelfällen Anlass sein, an den Beweis verminderte Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 19, 52, 56; BSGE 24, 25, 28; BSGE 41, 297). Ein solcher Ausnahmefall ist z. B. beim Tod eines Seemannes auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19, 52, 56) ode...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.2.1 Formelle Rechtskraft

Rz. 5 Begriff Die formelle, äußere Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für dasselbe Verfahren unabänderlich ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 322 Rz. 1). Sie wird in dem gemäß § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 705 ZPO geregelt. § 705 ZPO ist mit dem Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) zum 1.1.2005 geändert worden, ferner ist mit § 178a...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.2 Bindung an den Verzicht

Rz. 11 Die Einverständniserklärung ist Prozesshandlung und wird mit Zugang bei Gericht wirksam. Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs fordert es nicht, den Prozessbeteiligten, bei denen wegen Zustimmung zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren angefragt worden ist, vom Eingang der Zustimmungserklärung der anderen Beteiligten Mitteilung zu machen (BVerwG, Buchhol...mehr