Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.4.1 Grundsätze

Gemäß § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezogenen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig zur Veräußerung sei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement / 3 Pauschales Outplacement-Angebot – kein Arbeitslohn

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das alle Arbeitnehmer kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten beraten und betreuen soll, stellten schon vor der Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 keinen Arbeitslohn dar. Insoweit sind nämlich die Zahlungen des Arbeitgebers keine Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der indivi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 4.1 Lohnsteuer

Beihilfen können auch als Sachzuwendung gewährt werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Erholungsheimen des Arbeitgebers rechnet daher ebenfalls zu den pauschalierungsfähigen Erholungsbeihilfen. Bewertung der Sachzuwendung Der geldwerte Vorteil ist mit dem Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 4 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Es gilt auch bei dieser Leistung grundsätzlich der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder eine Erholungsbeihilfe aufgrund von Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft erhalten, verstößt das nach Auffassung des BAG nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.[1] Dieser finde von vornherein keine Anwendung, wenn ein...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6 Honorar und Durchsetzung nach Beendigung des Mandats

Ein Steuerberater ist verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen, wenn er nicht (mehr) in der Lage ist, das Mandat ordnungsgemäß zu erfüllen. Es besteht allerdings keine Pflicht, im Hinblick auf ein einzelnes Mandat zusätzliches Personal einzustellen oder zeitweise auszuleihen.[1] Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpfl...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.8.1 Wohnungseigentümer bringt Rechtsanwalt mit

Ist keine gegenteilige Regelung vereinbart, kann sich jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich auch durch seinen Anwalt in der Versammlung vertreten lassen. Dann aber hat der Wohnungseigentümer kein Teilnahmerecht mehr, was in aller Regel nicht gewollt ist. Der Anwalt soll vielmehr neben dem Wohnungseigentümer für diesen beratend tätig sein. Hierfür müssen gute Gründe sprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5.1 Sozialversicherung

Bei Kommanditgesellschaften (KG) ist zwischen Komplementären und Kommanditisten zu unterscheiden. Komplementäre sind Vollhafter und stehen in keinem Fall in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft. Die Beschäftigung ist daher niemals versicherungspflichtig. Kommanditisten, die als Angestellte (auch als Geschäftsführer) oder Arbeiter im Betrieb einer KG gegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 6.3 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein Beschäftigungsverhältnis kann bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH aufgrund deren Rechtsmacht (Mehrheitsanteil oder Sperrminorität) u. U. ausgeschlossen sein.[1]mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.11 Auslagen

Gem. § 18 Abs. 2 Nr. 1 StBVV bekommt der Steuerberater bei Nutzung seines eigenen Kfz eine Kilometerpauschale von 0,42 EUR. Gem. § 18 Abs. 3 StBVV erhält der Steuerberater als Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als 4 Stunden 25 EUR, von mehr als 4 bis 8 Stunden 40 EUR und von mehr als 8 Stunden 70 EUR. Gem. § 16 StBVV hat der Steuerberater Ansp...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.10 Durchführung eines Mahnverfahrens oder Klageverfahrens

Allerspätestens vor einer geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung ist es zunächst unabdingbar, Gebührenrechnungen darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des § 9 StBVV entsprochen haben. Die vielfältige Rechtsprechung zeigt, dass das nicht selbstverständlich ist. Kommt es zum Prozess und liegen fehlerhafte Rechnungen vor, kann dem Steuerberater das Honorar schon we...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.4.3 Uhrzeit der Eigentümerversammlung

Strenge Maßstäbe legt die Rechtsprechung an bei der Bestimmung der Uhrzeit einer Wohnungseigentümerversammlung. Es liegt zwar im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters, zu welcher Tageszeit er eine Eigentümerversammlung einberuft.[1] Der Zeitpunkt muss aber verkehrsüblich und zumutbar sein.[2] Weitere Beispiele Vormittage an Werktagen sind tabu Von vornherein scheiden Vormitta...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.10 Lohnbuchführung

Wesentlich höhere Beträge kann der Steuerberater seit 1.7.2020 aufgrund der StBVV für die Lohnbuchführung verlangen (§ 34 StBVV). Für die erstmalige Einrichtung von Lohnkonten und die Aufnahme der Stammdaten erhält der Steuerberater eine Gebühr von 5 EUR bis 18 EUR je Arbeitnehmer. Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.8 Abladung

Das Recht zur Einladung beinhaltet auch die Befugnis, eine einberufene Versammlung abzusagen oder zu verlegen.[1] Haben allerdings im wenig praxisrelevanten Fall sämtliche Wohnungseigentümer die Versammlung einberufen, kann auch die Absage oder Verlegung nur durch alle Eigentümer einvernehmlich erfolgen.[2] Gründe für die Verlegung/Absage einer Wohnungseigentümerversammlung ...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.12 Selbstanzeige

Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Abs. 3 AO) einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1). Der Gegenstandswert bestimmt sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angabe, er beträgt jedoch minde...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.2 Problem: Mehrung der Stimmrechte durch Teilung

Zu Veränderungen der Stimmverhältnisse kann es durch Teilung von Miteigentumsanteilen bzw. Objekten eines Wohnungseigentümers kommen. Eine derartige Unterteilung ist jedenfalls auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig.[1] Vereinbartes Wertprinzip Bei vereinbartem Wertprinzip ändert sich nichts im Hinblick auf die Stimmverhältnisse. Denn der unterteilende Wo...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.4.2.2 Entlastung

Zwar ist der Verwalter, der gleichzeitig Wohnungseigentümer ist, bei der Beschlussfassung über die Festsetzung der sich auf Grundlage der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Vorschussanpassungsbeträge stimmberechtigt, einem Stimmverbot unterliegt er allerdings, wenn es um seine Entlastung geht. Verwalter, der nicht gleichzeitig Wohnungseigentümer ist Ist der Verwalte...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 3.3 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.4.2.4 Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits

Der Wohnungseigentümer ist von seinem Stimmrecht ausgeschlossen, wenn Gegenstand der Beschlussfassung die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn ist.[1] Hiervon umfasst sind alle streitigen Zivilverfahren. Darüber hinaus gerichtliche Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren und Verfahren betreffend den einstweiligen Rechtsschutz sowie schließlich die En...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.1.2 Ausnahme I: Einberufung durch Verwaltungsbeirat

§ 24 Abs. 3 WEG macht hiervon eine Ausnahme für den Fall, dass ein Verwalter fehlt oder dieser sich pflichtwidrig weigert, in den durch Gesetz oder Vereinbarung bestimmten Fällen eine Versammlung einzuberufen. Der Verwalter fehlt, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist, seine Amtszeit abgelaufen ist, er von seinem Amt abberufen wurde, er sein Amt niedergelegt hat oder verstorben...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.2.1 Wohnungseigentümer

Zur Eigentümerversammlung sind alle im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer zu laden. Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer ist als zentrales Mitgliedschaftsrecht untrennbar mit dem Eigentum verbunden. Es kann nicht isoliert auf einen Dritten übertragen werden. Stimmrecht ist unentziehbar Als elementares Mitgliedschaftsrecht ist das Stimmrecht grundsätzlich auch durch V...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Haftung für die Beiträge durch Entleiher

Der Verleiher hat als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgeliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung des Entleihers beschränkt sich allerdings auf die Beitragsschulden für die Zeit, für die ihm der Arbeitnehm...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.1 Grundsätze

Das gesetzliche Kopfstimmrecht Nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme – unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils und der Anzahl der Eigentumseinheiten, deren Eigentümer er ist. Praxis-Beispiel Kopfstimmrecht Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 4 Wohnungseigentümern. Wohnungseigentümer A ist Eig...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 1.2.1 Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 1 WEG wird die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Notwendigkeit, mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung durchzuführen, ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG. Hiernach haben die Wohnungseigentümer über die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans ergeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.3 Krankheitskosten bei Auslandsaufenthalt

Trägt der Arbeitgeber Krankheitskosten, die anlässlich der Erkrankung eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers bei einem dienstlichen Aufenthalt im Ausland entstehen, bleiben diese grundsätzlich in vollem Umfang steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Behandlung im Ausland höhere Kosten verursacht als die vergleichbare Behandlung im Inland und der Arbeitgeber von der Kr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erholungsbeihilfen / 2 Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %

Steuerpflichtige Erholungsbeihilfen können pauschal mit 25 % versteuert werden[1], wenn die Beihilfen folgende Freigrenzen im Kalenderjahr nicht übersteigen: für den Arbeitnehmer 156 EUR, für den Ehe-/Lebenspartner 104 EUR und für jedes Kind 52 EUR.[2] Praxis-Tipp Erholungsbeihilfe als Urlaubsgeld Einem verheirateten Arbeitnehmer mit 2 Kindern kann der Arbeitgeber im Jahr 364 EUR...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 5.8.2 Ratenzahlung und Zahlungsaufschub

Bei der Bitte eines Mandanten nach Zahlungsaufschub nach erfolgter Rechnungsstellung muss der Steuerberater regelmäßig abwägen, inwieweit er den Verlust des möglicherweise bisher gut funktionierenden Mandats riskiert oder der Bitte des Mandanten nachkommt. Der Berater darf aber auch seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht aus den Augen verlieren. Sinnvollerweise muss...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 4.4 Höchst-Zeitraum

Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Eigentümerversammlungen längstens für 3 Jahre rein virtuell durchgeführt werden. Zu beachten ist allerdings, dass nach § 48 Abs. 6 Satz 1 WEG bis einschließlich 2028 jährlich zumindest eine Präsenzversammlung durchgeführt werden muss, wenn der Beschluss vor dem 1.1.2028 gefasst wird und die Wohnungseigentümer hierauf nicht durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 2.2 Kostenregress beim Verwalter

Nach der nicht mehr geltenden Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter die Kosten insbesondere eines Anfechtungsverfahrens auferlegt werden, wenn er dieses aufgrund groben Verschuldens zu verantworten hatte. § 49 Abs. 2 WEG a. F. ist mit Inkrafttreten des WEMoG deshalb entfallen, weil seit jeher ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Verw...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 1 Zustimmungspflichtigkeit

Im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache liegen solche Maßnahmen, die rückgängig gemacht werden können, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen, die die Einheitlichkeit der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und die keine nachteiligen Folgewirkungen z. B. auf die Mitbewohner des Anwesens haben. Praxis-Beispiel Geringfügige bauliche Maßnahmen Anbringen ne...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.1 Weiter Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer

Bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG dann, wenn sich nicht lediglich die Mehrheit auf Kosten einer Minderheit finanziell entlasten möchte (Willkürverb...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2.1 Ansprüche des Vermieters

Nimmt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen vor, verletzt er i. d. R. schuldhaft seine Obhutspflicht und ist zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet.[1] Der Vermieter kann entweder sofort die Herstellung des ursprünglichen Zustands verlangen[2] oder sich ausdrücklich vorbehalten, dies spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses zu fordern....mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 5.1 Bezeichnung des Beschlussgegenstands

Nach § 23 Abs. 2 WEG ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist. Der Inhalt der Bezeichnung ist von der Bedeutung des Beschlussgegenstands abhängig und richtet sich nach dem Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer. Die Tagesordnungspunkte müssen so genau bezeichnet werden, dass die Wohnungseigentümer vers...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keinen der übrigen ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.3 Entziehung des Wohnungseigentums

Schwere Pflichtverletzung des Wohnungseigentümers Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehenden Verpflichtungen ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 6.2.5 Teilnahme gemeinschaftsfremder Dritter

Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Beschlüsse, die gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verstoßen, sind nach entsprechender Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt. Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat den Zweck, diese von sachfremden Einwirkungen freizuhalten. ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.3 Angebote einholen

Grundsätzlich ist im Rahmen der Beschlussfassung über Maßnahmen der baulichen Veränderung zu beachten, dass inhaltliche Mängel des Beschlusses durch die Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG nicht ausgeschlossen werden. Beschlüsse über bauliche Veränderungen verstoßen also nicht nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sie zu einer grundlegenden Umgest...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.2 Verstoß gegen gesetzliches Verbot und Sittenwidrigkeit

Grundsätzlich gilt: Ein Beschluss ist zunächst immer dann nichtig, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138 BGB) verstößt. Beide Bestimmungen regeln die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Da allgemein anerkannt ist, dass es sich bei den Beschlüssen der Wohnungseigentümer um Rechtsgeschäfte eigener Art handelt[1], sind auch die Regeln über...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2.1.2 Rückbaupflicht des Mieters oder Nachmieters

Hinweis Mietnachfolger ist automatisch verpflichtet Soweit ein Mieter zur Herstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet ist, geht diese Verpflichtung auch ohne ausdrückliche Regelung auf einen Mietnachfolger über, der im Einverständnis mit dem Vermieter Einbauten seines Rechtsvorgängers übernimmt.[1] Der Mieter, der bauliche Änderungen übernimmt, ist dem Mieter gleichzu...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.4.3 Verjährung

Beseitigungsansprüche verjähren gemäß §§ 195, 199 Abs. 1 BGB regelmäßig innerhalb von 3 Jahren.[1] In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass in die Verjährungsfrist nicht die Zeit einzuberechnen ist, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war.[2] Praxis-Beispiel Hemmung der Verjährung Ein Woh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 13.2 Kreditaufnahme

Nicht selten sind in der Verwalterpraxis Liquiditätsengpässe durch den Ausfall von Hausgeldzahlungen einzelner Wohnungseigentümer. Wenn diese nicht zufällig gerade im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung auftreten und bereits auf der ordentlichen Eigentümerversammlung über eine entsprechende Sonderumlage beschlossen werden kann, is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 8.5 Uhrzeit der Eigentümerversammlungen

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine Vorgaben dazu, zu welchem Zeitpunkt eine Wohnungseigentümerversammlung stattzufinden hat. Wohnungseigentümerversammlungen können sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen stattfinden.[1] Die Einberufung einer Eigentümerversammlung in der typischen Reisezeit entspricht allerdings nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderungen durc... / 2.1.1 Entfallen der Rückbaupflicht

Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Mieter bei Vertragsende zur Herstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet ist, besteht nur dann, wenn die baulichen Veränderungen zur Mängelbeseitigung (§ 536a Abs. 2 BGB) notwendig waren oder vorgenommen wurden, um die Räume in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.[1] Ferner muss der Mieter zustandsverändernde Maßnahmen ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.5 Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Belastungsverbot

Das in den letzten Jahren vom BGH für den Bereich des Wohnungseigentums herausgearbeitete Belastungsverbot wurzelt im allgemeinen Verbandsrecht der §§ 53 Abs. 3 GmbHG, 180 Abs. 1 AktG und 35 BGB. Insoweit folgt aus der Kompetenz, den Gebrauch, die Verwaltung und die Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss zu reg...mehr