Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.1 § 559

Rz. 67 Wer kann die Miete bei Modernisierung erhöhen, wer ist zur Anrechnung von Drittmitteln verpflichtet? Nach § 559 Abs. 1 ist der Vermieter zur Mieterhöhung nach Modernisierung berechtigt, der die baulichen Maßnahmen durchgeführt hat, also der auch der Bauherr war (LG Berlin, Urteil v. 30.11.2010, 63 S 107/10, GE 2011, 339). Damit ist derjenige gemeint, der die baulichen M...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 558 Abs. 2 – ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 10 Im Gegensatz zum früheren § 2 MHG verwendet das Gesetz in § 558 Abs. 2 den Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete. Es handelt sich um eine von der Literatur und Rechtsprechung entwickelte Begriffsschöpfung, die als schlagwortartige Umschreibung des Gesetzesvorhabens des ehemaligen § 2 MHG galt. Gemeint sind damit gem. § 558 Abs. 2 die üblichen Entgelte, die in der G...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Inhalt der Kündigung

Rz. 5 Die Benutzung des Wortes "Kündigung" ist nicht erforderlich, denn die Willenserklärung kann im Zweifelsfall ausgelegt werden. Allerdings muss zur Auslegung als Kündigung der Erklärung unmissverständlich entnommen werden können, dass das Mietverhältnis beendet werden soll (BGH, Urteil v. 19.9.2018, VIII ZR 231/17, GE 2018, 1389; BGH, Urteil v. 10.12.2014, VIII ZR 25/14,...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.1.3 Umlage als Betriebskosten

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Umlagemöglichkeit als Betriebskosten bildet insoweit § 556 Abs. 3a BGB i. V. m. § 2 Satz 1 Nr. 15c BetrKV. Nach § 556 Abs. 3a BGB kann das Glasfaserbereitstellungsentgelt dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Umsetzung der Maßnahme wirtschaftlich erfolgt. Handelt es sich um eine aufwändige Maßnahme im Sinne von § 72 Abs. 2 Satz 4 TK...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.1 Grundsätze zum Umgang

Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Mit dieser Reihenfolge werden Elter...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Kündigung

Rz. 3 Sie ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, und zwar ein sog. Gestaltungsgeschäft. Zur Wirksamkeit ist der Zugang dann erforderlich, wenn sie in Abwesenheit des Erklärungsempfängers abgegeben wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1). Diese Willenserklärung wird nur dann nicht wirksam, wenn dem Erklärungsempfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht (§ 130 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.2 Materieller Anwendungsbereich

Rz. 27 Nach § 376 AO muss ein benannter schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 1–6 AO vorliegen. Auf sog. unbenannt schwere Fälle der Steuerhinterziehung findet die Vorschrift keine Anwendung.[1] Für die Frage der Verjährung ist dabei ausreichend, dass die Taten höchstwahrscheinlich i. S. d. dringenden Tatverdachts den Anforderungen von § 370 Abs. 3 S. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Wirkung der Wiederaufnahme

Rz. 46 Fällt das rechtskräftige Urteil durch Wiederaufnahme des Strafverfahrens[1] weg, so beginnt nach h. M. die Verfolgungsverjährung neu.[2]mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8.3 Vereinbarung über den Ehenamen

Niemand ist gehindert, sich per Ehevertrag wirksam zu verpflichten, nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Er muss dann allerdings gewärtigen, nach der Scheidung im Weigerungsfall zur Abgabe einer derartigen Erklärung verurteilt zu werden.[1] Das Urteil ersetzt die Erklärung (§ 894 ZPO). Eine – bindende – Vereinbarung über die Bestimmung des Ehenamens bleib...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 § 558 Abs. 6

Rz. 77 Die Regelung stimmt mit der bisherigen Rechtslage überein, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Unwirksam sind alle Vereinbarungen, die dem Vermieter Erleichterungen von den materiellen Voraussetzungen des § 558 einräumen. Die Vereinbarung, dass die Jahresfrist bereits mit Vertragsschluss beginnt ist ebenso unwirksam, wie die Vere...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.1 Der Vorname des Kindes

Den Vornamen bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei nichtehelichen Kindern ist die Mutter sorgeberechtigt[1], bei Verheirateten sind es die Eltern. Vier bis fünf Vornamen reichen nach Ansicht der Rspr. aus, 12 sind jedenfalls unzulässig.[2] Die einschlägige Entscheidung des OLG Düsseldorf w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 7.1 § 78b StGB

Rz. 42 Ruht die Verjährung gem. § 78b StGB, so wird der Zeitraum des Ruhens nicht mitgerechnet und die Dauer der Verjährung verlängert sich damit um den Zeitraum des Ruhens[1], wobei sich auch der Eintritt der absoluten Verjährung um die Zeitspanne des Ruhens hinausschiebt.[2] Rz. 43 Besonders hinzuweisen ist für Steuerstrafsachen auf den Ruhenstatbestand des § 78b Abs. 4 StG...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.2 Wirtschaftlichkeit

Bei der Modernisierungsmieterhöhung gilt die Kappungsgrenze des § 72 Abs. 2 TKG nicht. Der Vermieter kann also auch einen höheren Betrag als maximal 540 EUR auf den Mieter umlegen. Zu beachten ist allerdings das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Investitionen müssen objektiv wirtschaftlich vertretbar sein. Unzweckmäßige oder überzogene Aufwendungen können nicht zu ein...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 3. Organisationsverschulden des Vertreters

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, Umschläge über ihm förmlich zugestellte Schriftstücke systematisch zur Kenntnis zu nehmen, aufzubewahren und zur Handakte zu nehmen. Dies gilt auch bei grundsätzlich elektronischer Aktenführung. Da es zu den originären Aufgaben eines Berufsträgers als Prozessbevollmächtigter gehört, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7.1 Bestimmte Mietzeit

Rz. 24 Ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit endet grundsätzlich mit dem Ablauf dieser Zeit. Für das Ende des Mietverhältnisses muss ein zukünftiges gewisses Ereignis maßgebend sein. Die Angabe im Mietvertrag, dass das Gebäude, in dem die Wohnung liegt, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll, ist zur Mitteilung eines Befristungsgrundes eines auf bestimmte Zeit...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.2.1 Antrag auf Verpflichtung zum Umgang

In einem Antrag auf Durchsetzung des Umgangs zu einem Erwachsenen durch das Kind sollte es nicht um ein "Dauerrecht" gehen. Dies wird in der Regel nicht angeordnet werden können. Der für das Kind erwünschte Effekt wird aber bei einmaliger Kontaktpflicht erreicht werden können. Umgekehrt wird man in der Regel ein solches Recht auch nicht gezwungen sein, mit Zwangsmitteln zu v...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.3 Sonderfall: Die Auskunft über den biologischen Vater (Scheinvaterregress)

Nach Schätzungen sollen 5 % aller Kinder nicht von demjenigen Vater abstammen, der glaubt, leiblicher Vater des Kindes zu sein. Stellt – auf welche Weise auch immer – der Betreffende dann fest, dass er nicht leiblicher Vater des Kindes ist, mag sich in ihm das Bedürfnis entwickeln, die von ihm für das Kind getätigten finanziellen Aufwendungen vom tatsächlichen Vater ersetzt z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Kündigungsform

Rz. 7 In § 568 Abs. 1 ist für die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum die Schriftform vorgeschrieben. Für die Wahrung der Schriftform ist gem. § 126 Abs. 1 erforderlich, dass die Kündigungserklärung in einer Urkunde enthalten ist und der Kündigende diese durch Namensunterschrift unterzeichnet hat. Die Kündigungserklärung muss von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 66 Die bis zur Mietrechtsreform maßgeblichen Vorschriften der §§ 2 und 3 MHG sahen vor, dass bei Mieterhöhungen Kürzungsbeträge zu berücksichtigen seien. Gemeint waren damit dem Vermieter zugeflossene verbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, aber auch Mieterdarlehen, Mietvorauszahlungen oder von einem Dritten für den Mieter erbrachte Leistungen. Fü...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.2 Erzwungener Umgang der Eltern

Die "Durchsetzungsspirale" zum Umgang gilt selbstverständlich nicht nur bei Anordnungen betr. das Recht des Erwachsenen auf Umgang mit dem Kind, sondern ebenso auch für das Recht des Kindes auf Umgang mit dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings am 1.4.2008 im Hinblick auf die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind erklä...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.8.1 Die Grundsätze des Namensrechts

Das Gesetz sieht folgendes vor: Man soll einen Ehenamen bestimmen, muss aber nicht.[1] Zusammengesetzte Ehenamen gibt es nicht (zweigliedrig dürfen Ehenamen nur noch sein, wenn einer schon einen zweigliedrigen Geburtsnamen mitbringt).[2] In einer Vorehe erheiratete Namen können Ehenamen werden.[3] Jeder kann dem Ehenamen seinen abweichenden eigenen Namen (egal, ob Geburtsname od...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558 Abs. 4 – Kappungsgrenze nach Ende der Preisbindung

Rz. 64 Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 gilt für bestimmte Mieter bis zu einer bestimmten Höhe in bisher preisgebundenen Wohnungen nach Auslaufen der Förderung nicht. Im Einzelnen: Es muss sich um öffentlich geförderte Wohnungen i. S. d. § 1 WoBindG handeln. Der Mieter war zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) nach § 1 AFWOG verpflichtet. Die Eigenschaft d...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 5.2 Verwirkung des Widerspruchsrechts

Auch wenn die Information gemäß § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, besteht das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB jedoch nicht unbegrenzt. Das Widerspruchsrecht kann nach der Rechtsprechung des BAG wegen Verwirkung ausgeschlossen sein.[1] Dies hat das BAG auch nach Inkrafttreten des § 613a Abs. 6 BGB bestätigt. Den Eintritt der Verwirkung ab einem besti...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.1 Grundlagen

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Er kann sie nach dem Übergang des Betriebs- oder Betriebsteils ggf. einzelvertraglich verschlechtern, wenn der bzw. die Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung treffen.[2] Der Übergang erfol...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.2 Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit

Die Betriebsstilllegung hat somit eine objektive und eine subjektive Komponente. Objektiv muss die Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit und die Entlassung der Belegschaft erfolgen. Subjektiv muss der Betriebsinhaber die ernste Absicht haben, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht ...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.3 Betriebsteile

Bei einem Betriebsteil handelt es sich um eine Teileinheit des Betriebs, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck erfüllt, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt.[1] Es muss sich um eine selbstständige, abtrennbare organisatorische Einheit handeln. Das Merkmal "Teilzweck" dient der Abgrenzung der organisatorischen Einhe...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.5 Einzelfälle

In diesem Rahmen nimmt das BAG grundsätzlich eine Einzelfallprüfung vor. Das hat zur Folge, dass über die beschriebene "Grobdifferenzierung" hinaus generelle Richtlinien nicht bestehen. Anhaltspunkte können sich aus Einzelfallentscheidungen ergeben, z. B. Neuverpachtung einer Gaststätte [1] Die klagende Arbeitnehmerin war als Serviererin in einem Hotel- und Gaststättenbetrieb b...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.3.1 Grundsätze

§ 613a BGB findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse aller Art. Die Vorschrift betrifft somit: Arbeiter und Angestellte leitende Angestellte[1] Auszubildende[2] zur Fortbildung Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte geringfügig Beschäftigte befristet Beschäftigte, ggf. auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam auf den Tag vor dem Betriebsübergang befristet und ab diesem ein neues Arb...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 6 Verzicht und Rechtsmissbrauch

Der Arbeitnehmer kann nicht im Voraus ohne Information nach § 613a Abs. 5 BGB auf die Geltendmachung des Widerspruchsrechts verzichten.[1] Ein nachträglicher Verzicht ist möglich, wenn dem Arbeitnehmer bewusst war, dass er das Widerspruchsrecht hatte.[2] Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verzichtserklärung unterfällt der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.[3] Ein Verzicht...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.2 Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Vom Übergang eines Betriebs- oder Betriebsteils ist die Funktionsnachfolge abzugrenzen. Im Falle einer Funktionsnachfolge findet § 613a BGB keine Anwendung. Die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen Dritten ohne Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit stellt keinen Betriebsübergang dar.[1] Das gilt auch für staatliche Stellen.[2] Eine solche Funktionsnachfolge kann ...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.3 Anwendbarkeit im Insolvenzverfahren

Nur eingeschränkt anwendbar ist § 613a BGB, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[1] Insbesondere steht dem Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht der InsO zu.[2] § 125 InsO ist jedoch ausschließlich im Fall von Betriebsänderungen, insbesondere der Betriebsstilllegung anzuwenden.[3] Der Übergang des Betriebs stellt grundsätzlich keine...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

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Betriebsübergang: Widerspru... / 2 Rechtsnatur des Widerspruchsrechts

Der Widerspruch ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und ein Gestaltungsrecht in Form eines Rechtsfolgeverweigerungsrechts des Arbeitnehmers.[1] Die Erhebung einer Klage reicht für die Ausübung grundsätzlich nicht[2], es sei denn, der Widerspruch wird ausdrücklich oder konkludent erklärt und die Klage geht dem betreffenden, am Betriebsübergang beteiligten ...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.1 Grundsätze

Der bzw. die Arbeitgeber haben den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer so zu unterrichten, dass dieser sich über die Person des Übernehmers und über die in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände (siehe im Folgenden) ein Bild machen kann. Er soll durch die Unterrichtung eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung oder Nichtausübung seines Widerspruchsrechts er...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.2 Betriebsmittelarme Betriebe

In betriebsmittelarmen Branchen, in denen es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, kann auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die durch eine gemeinsame Tätigkeit dauerhaft verbunden ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen. Die Wahrung der wirtschaftlichen Identität ist anzunehmen, wenn der neue Betriebsinhaber nicht nur die betreffende Tätigkeit we...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.1 Grundsätze

§ 613a BGB ist nur dann anwendbar, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht auf einen neuen Inhaber übergeht.[1] Dafür reicht es nicht aus, wenn das Eigentum an dem Betrieb an einen Dritten übergeht, der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb jedoch als eigenen weiterführt (z...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.4 Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang des Betriebs oder Betriebsteils und damit den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613a BGB ist der Übergang der Inhaberschaft, mit der die Verantwortung für den Betrieb der übertragenen Einheit verbunden ist, vom Veräußerer auf den Erwerber.[1] Die rechtliche Übertragung von Betriebsmitteln ist grundsätzlich nicht erforderlich[2], aber auc...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.2 Praxisfälle

Als Rechtsgeschäfte i. S. des § 613a Abs. 1 BGB kommen z. B. in Betracht: Kauf[1] Pacht[2] Miete Werkvertrag Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag Einräumung eines Nießbrauchs[3] Schenkung atypischer Vertrag[4] Unerheblich ist, ob das dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils zugrunde liegende Rechtsgeschäft rechtswirksam ist.[5] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber den Betri...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.3 Betriebsmittelgeprägte Betriebe

In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann wiederum ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen[1], wenn maßgebliche Betriebsmittel übergehen oder andere der genannten Aspekte den Betriebsübergang begründen. Sächliche Betriebsmittel sind dann für den Betrieb identitätsprägend, wenn bei wertender Betrachtung ihr Einsatz den eigentlichen Kern des zur Wertsch...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.1 Grundlagen

Weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 613a BGB ist es, dass der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils durch ein Rechtsgeschäft erfolgt. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] ist eine weite Auslegung geboten, um dem Zweck der EU-Richtlinien, nämlich dem Schutz der Arbeitnehmer bei einer Übertragung des Betriebs, gerecht zu werden. Die Richtlinie soll danach in allen ...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2 Die Rechtsprechung des EuGH und des BAG

Für den Übergang des Betriebs ist nach der Rechtsprechung des EuGH die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium. Die EU-Richtlinie soll die Kontinuität der im Rahmen einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse unabhängig vom Inhaberwechsel sicherstellen.[1] Um einen Betriebsübergang handelt es si...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.3 Tatbestandsvoraussetzungen

Eine Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB unwirksam, wenn sie "wegen des Betriebsübergangs" erfolgt. Voraussetzung ist zunächst, dass ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäfte i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB vorliegt. Eine analoge Anwendung des § 613a Abs. 4 BGB auf Tatbestände, die keinen Betriebsübergang i. S. d. § 613a Abs. 1 BGB darstellen, ist ausgeschlossen.[1] Der k...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.1 Regelungsziel und Anwendungsbereich

Nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils unwirksam. Nach Satz 2 bleibt das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen unberührt. § 613a Abs. 4 BGB soll bewirken, dass eine Umgehung d...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.2 Einjährige Veränderungssperre

Auch transformierte tarifvertraglich begründete Regelungen (nicht bei Geltung kraft arbeitsvertraglicher Verweisung) dürfen vor Ablauf eines Jahrs grundsätzlich nicht geändert werden. Die Wirkungsweise einer nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer transformierten Norm entspricht regelmäßig derjenigen, die bei einem Austritt d...mehr

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Beteiligung des Betriebsrat... / 2.1 Die Anhörung des Betriebsrats

Bei der Anhörung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitteilen. Dabei ist nach der Rechtsprechung des BAG das Anhörungsverfahren nur dann ordnungsgemäß eingeleitet, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über Person, Lebensalter und Dauer der Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Arbeitnehmers, Kündigungsart (ordentlich, außerordentlich, Änderu...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.1.2.2.4 Weitere Gesichtspunkte

Dem EuGH folgend stellt das BAG zudem fest, dass der Betrieb i. S. d. § 613a BGB als organisierte Einheit von Personen und Sachen zur Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeit weder ein Tätigwerden im Bereich der Wirtschaft noch Gewinnerzielungsabsicht oder materielle Wertschöpfung[1] voraussetzt und § 613a BGB damit uneingeschränkt auch im öffentlichen oder karitativen Bereich zu...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.1 Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge

§ 613a BGB findet unmittelbar Anwendung beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber. Maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers.[1] Angesprochen sind damit Fälle, in denen eine Einzelrechtsnachfolge vorliegt, in denen also die zum Betriebsvermögen gehörenden Sachen und Rechte durch einen eig...mehr

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Betriebsübergang: Unterrich... / 1.3 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1] Der Widerspruch kann dann auch nach Ablauf der Monatsfrist erklärt...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 2.5 Klagegegner im Kündigungsschutzprozess

Hat der alte Inhaber eine Kündigung ausgesprochen und klagt der Arbeitnehmer auf Feststellung, dass diese Kündigung unwirksam gewesen ist, so hat er die Kündigungsschutzklage gegen den alten Inhaber zu richten. Hat der Arbeitnehmer in einem solchen Fall die Kündigungsschutzklage vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs erhoben, so bleibt der alte Inhaber nach überwiegender Au...mehr