Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Güterrecht / 3.1.7 Verweigerung der Auskunft

Rz. 47 Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen der Auskunftspflicht vor. Selbst wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte seinerseits Vermögenswerte verschwiegen hat oder verschweigt, kann der andere Ehegatte nicht die Auskunftserteilung verweigern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB oder aber aus dem Gesichtspunkt der illoyalen Vermögensm...mehr

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Güterrecht / 3.2.2 Privilegierter Erwerb nach § 1374 Abs. 2 BGB

Rz. 71 Hat ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben, wird dieses Vermögen dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dieser so genannte privilegierte Erwerb ist in § 1374 Abs. 2 BGB geregelt. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile ei...mehr

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Güterrecht / 3.5.7 Anrechnung nach § 1380 BGB

Rz. 208 Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen Ehegatten können unter den Voraussetzungen des § 1380 BGB als Vorausempfang auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden. Rz. 209 § 1380 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass dasjenige auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten angerechnet wird, was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Besti...mehr

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Versicherungsschäden: Abwic... / Zusammenfassung

Begriff Als Versicherungsnehmerin trifft die Pflicht zur Abwicklung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter als ihr Organ. Die Behebung von Schäden am Sondereigentum ist Sache des jeweiligen Eigentümers. In einem derartigen Fall beschränkt sich die Pflicht des Verwalters darauf, die Schadensanze...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.4 Pflichten bei der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 159 Was für die gemeinsame steuerliche Veranlagung gilt, ist letztlich auch auf das begrenzte Realsplitting nach § 10 Abs. 1 a Nr. 1 EStG anzuwenden. Nach dieser Vorschrift sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Damit unterliegen allerdings auf S...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.3 Voraussetzungen

Rz. 214 Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages über die Art und Weise der Kooperation sind nach den genannten Entscheidungen des BGH[281] daher Folgende: Die Mitarbeit muss über die bloße Gefälligkeit und über das im Rahmen der Unterhaltspflicht Geschuldete hinausgehen. Die Mitarbeit muss von gewisser Dauer und von gewissem Bestand sein. Die Mitarbeit muss zu ei...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.12 Sonstige

Rz. 274 Eine Pflichtverletzung gem. § 280 BGB stellt dar, wenn der eine Ehegatte, über den der andere mit krankenversichert ist, diesem keine Mitteilung von der für den anderen nicht vorhersehbaren Beendigung des Krankenversicherungsschutzes macht und dieser deshalb Behandlungskosten selbst tragen muss.[340] Rz. 275 Eine Pflichtverletzung kann ferner dann gegeben sein, wenn e...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.3 Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben

Rz. 78 Der Begriff der Schenkung im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB entspricht dem des § 516 Abs. 1 BGB. Erforderlich ist, dass sämtliche Voraussetzungen einer Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB vorliegen. Danach muss zwischen den Parteien gemäß den allgemeinen Regeln ein Vertrag darüber zu Stande kommen, dass die Zuwendung des Zuwendenden an den Zuwendungsempfänger unentgeltlich ...mehr

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Güterrecht / 2.1.1 Der Begriff "Vermögen im Ganzen"

Rz. 8 Der gesetzlich verwendete Begriff "Vermögen im Ganzen" ist nach der herrschenden Einzeltheorie[8] so zu verstehen, dass § 1365 BGB auch dann gilt, wenn sich das Rechtsgeschäft auf einen einzelnen Vermögensgegenstand bezieht, dieser im Ergebnis aber nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Für die Frage, ab wann wertmäßig das Vermögen im Ganzen erreicht ist, muss ein Vergl...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.7 Rückforderung aus der Zeit vor der Eheschließung

Rz. 121 Beispiel Die Verlobten M und F bauten im Jahr 2000 auf einem im Alleineigentum des M stehenden Grundstück ein Haus. Die Kosten für den Hausbau trugen M und F gemeinsam mit je 150.000 EUR. Nachdem das Haus fertiggestellt war, heirateten M und F im Jahr 2003. Das bebaute Grundstück verblieb weiterhin im Alleineigentum des M. 2008 stellte die F den Scheidungsantrag. Sie...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.3.2 Für die Ablehnung einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 190 Entscheidung vom 5.7.1974[253]: Die Ehefrau hatte ihrem Ehemann für die Errichtung seiner ärztlichen Praxis Geld zur Verfügung gestellt und zu Beginn des Praxisbetriebes als Sprechstundenhilfe mitgearbeitet. Der BGH hat angenommen, dass durch diese Beteiligung noch keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten bestehen. Der BGH hat hier entschiede...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.2 Schulden im Interesse nur eines Ehegatten

Rz. 52 Bei Verbindlichkeiten, die ausschließlich im Interesse eines Ehegatten eingegangen worden sind, ist ebenfalls eine anderweitige Bestimmung dergestalt anzunehmen, dass derjenige, in dessen Interesse die Verbindlichkeit begründet wurde, diese auch alleine weiter tragen muss.[65] Dies kann der Fall sein bei der Mithaftung von Krediten für Immobilien, die im Alleineigentu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.4 Umfang des Anspruchs

Rz. 115 Ist nach der vorgenannten Prüfung der Kriterien ein Anspruch zu bejahen, findet dieser in der Regel in Geld statt. Die dingliche Rückgewähr genau des zugewendeten Gegenstandes kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, wenn dadurch ein untragbarer, mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbarer Zustand vermieden werden kann.[158] Rz. 116 Die Höhe des An...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.2 Anspruchsgrundlage und rechtliche Behandlung

Rz. 210 Anspruchsgrundlage für die Ausgleichsansprüche ist letztlich wieder § 313 BGB, da der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag sehr stark an die Rückabwicklung der ehebezogenen Zuwendung angelehnt ist. Unmittelbar kann jedoch keine ehebezogene Zuwendung angenommen werden, weil die Arbeitsleistungen gerade nicht als Vermögenszuwendungen anzusehen sind. Dennoch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.6 Gesamtschuld und Befreiung von der Mithaftung und von der gestellten Sicherheit

Rz. 65 Haben die Ehegatten gemeinschaftlich, aber ausschließlich im Interesse eines Ehegatten, einen Kredit aufgenommen, so hat der Ehegatte, der an dem Kredit kein Interesse hat, einen Anspruch auf Befreiung bzw. Freistellung gegen den anderen.[92] Dieser Anspruch entsteht gem. § 426 Abs. 1 BGB bereits mit der Begründung der Gesamtschuld und nicht erst mit der Befriedigung ...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.2 Vermögensverschwendungen

Rz. 97 Unter einer Vermögensverschwendung ist das ziellose und unnütze Ausgeben von Geld in einem Maße zu verstehen, das in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Ehegatten steht.[129] Sinn und Zweck der Vorschrift ist es nicht, die Lebensführung generell zu überprüfen. Ein großzügiger Lebensstil oder ein Leben über die Verhältnisse reicht zur Be...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.3 Gemeinschaftskonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 83 Gemeinschaftskonten bei Eheleuten sind in der Regel Oder-Konten, jeder der Ehegatten kann also im Außenverhältnis über das Guthaben ohne Beteiligung des anderen verfügen. Handelt es sich bei dem Gemeinschaftskonto ausnahmsweise um ein Und-Konto, so können die Ehegatten nur gemeinsam über das Konto verfügen. Sind die Ehegatten beide Inhaber eines Kontos, sind sie Gesamt...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.3 Handlungen in Benachteiligungsabsicht

Rz. 99 Der Handlungsbegriff im Sinne des § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist weit zu fassen und umfasst sowohl Tathandlungen (z. B. Beschädigung oder Zerstörung von Vermögensgegenständen) als auch Rechtsgeschäfte (z. B. nicht erforderliche Überziehung eines Kontos.)[137] [138] Der Wille des Ehegatten, den Ehepartner zu benachteiligen, muss das leitende, nicht aber das einzige Motiv s...mehr

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Güterrecht / 3.1.10.1 Auskunftsantrag im Scheidungsverbund

Rz. 52 Zu beachten ist, dass der Auskunftsanspruch grundsätzlich nicht isoliert im Scheidungsverbund geltend gemacht werden kann. Der Verbund ist auf die Regelung der Scheidungsfolgen bezogen und nicht auf Entscheidungen, die diese Regelung lediglich vorbereiten.[72] Innerhalb eines Verbundes muss dementsprechend immer der Weg des Stufenantrages gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 Fam...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.2 Schuldentilgung während intakter Ehe

Rz. 43 Grundsätzlich kann nachträglich für die Tilgung von Schulden während intakter Ehe kein Ausgleich verlangt werden. Wie oben dargestellt wird das Gesamtschuldverhältnis von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert, sodass eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt.[52] Dies gilt sowohl bei einer Alleinverdiener- als auch bei einer Dopp...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.1 Aufwendungen für Miteigentum

Rz. 50 Werden nach der Trennung der Eheleute in einer nur noch von einem Ehegatten bewohnten Immobilie Erhaltungsmaßnahmen notwendig, so können diese auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten durchgeführt werden, § 744 Abs. 2 BGB, wenn die finanziellen Verhältnisse der Eheleute diese zulassen und während bestehender Ehe eine solche Entscheidung ebenfalls getroffen worde...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.2 Besonderheiten aufgrund der Ehe

Rz. 229 Grundsätzlich schließt die Tatsache einer bestehenden Ehe das Entstehen gegenseitiger Schadensersatzansprüche nicht aus. Allerdings ist der Umfang der Sorgfaltspflichten gem. § 1359 BGB ermäßigt. Es kann im Einzelfall auch dazu kommen, dass sich aus der in § 1353 BGB verankerten Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergibt, dass der Geschädigte seinen Anspruch nur...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.2 Zuwendung

Rz. 96 Bei der Prüfung, ob es sich bei den übertragenen Gegenständen um eine Zuwendung handelt, muss der Begriff der Zuwendung zunächst näher definiert werden. Eine Zuwendung liegt dann vor, wenn jemand einen anderen aus seinem Vermögen im Regelfall durch Übertragung von Sachen oder Rechten bereichert. Dadurch muss beim Zuwendenden eine Vermögensminderung und beim Empfänger ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.2.1 Bestehen einer durch den Pflichtigen nicht erfüllten Unterhaltsschuld

Rz. 297 Erforderlich ist das Bestehen einer vom Unterhaltsschuldner nicht erfüllten Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind und die Erbringung des Barunterhalts durch den ausgleichsfordernden Elternteil, der damit im Innenverhältnis die dem anderen Elternteil obliegende Verpflichtung erfüllt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Ausgleichsanspruch dann nicht besteht, wenn u...mehr

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Güterrecht / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[44] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbild...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.4 Anspruch auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes

Rz. 347 Läuft die Versicherung während der Ehezeit auf den Namen des einen Ehegatten und wird der Wagen jedoch tatsächlich ausschließlich von dem anderen Ehegatten gefahren, so wird der den Wagen nutzende Ehegatte spätestens dann benachteiligt sein, wenn er nach der Trennung eine eigene Versicherung abschließen will. Ihm kann daher ein Anspruch auf Übertragung des Schadensfr...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.3 Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung

Rz. 256 Auch während bestehender Ehe können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte den anderen schuldhaft an Körper oder Gesundheit schädigt. Es kommt also nicht nur ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, sondern auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Rz. 257 Bei einer vorsätzlichen Misshandlung des Ehegatten besteht ohn...mehr

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Güterrecht / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[3] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.1 Unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 95 Unentgeltlich sind die Zuwendungen grds. dann, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgt sind. Darunter fallen Schenkungen, Ausstattungen, Vermögensübertragungen unter Vorwegnahme der Erbfolge, Spenden und Stiftungen.[124] Liegt eine gemischte Schenkung vor, die zu vermuten ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung vorliegt, ist der die Gegenl...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 3.1 Unterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, der den gemeinsamen Lebensverhältnissen entspricht.[1] Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs durch einen Ehegatten ist dessen Bedürftigkeit. Bedürftig ist derjenige Ehegatte, dessen Einkünfte aus eigenem Vermögen und zumutbarer Erwerbstätigkeit nicht zur Befried...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.6 Vorgehensweise

Rz. 142 Empfehlung: Vor Rechtskraft der Ehescheidung können die Beteiligten nicht wirksam eine allumfassende Regelung zum Zugewinnausgleichs- und Rückforderungsanspruch treffen, da das in § 1378 Abs. 3 Satz 3 BGB verankerte Verbot, durch Dritte auf das Scheidungsverfahren einzuwirken, greift.[188] Folgenden Möglichkeiten bestehen: Da Vereinbarungen vor Rechtskraft der Eheschei...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.3 Mietschulden

Rz. 54 Im Regelfall haben Eheleute, die in einer Mietwohnung leben, den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und haften damit im Außenverhältnis auch gesamtschuldnerisch für die Mietkosten. Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der Wohnung aus, kann sich eine anderweitige Bestimmung gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern ergeben, als dass der wohnen gebliebene Ehegatte im ...mehr

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Güterrecht / 3.1.6 Zurückbehaltungsrecht

Rz. 46 Keiner der Ehegatten kann unter Berufung darauf, dass der andere Ehegatte die geforderten Auskünfte bisher nicht erteilt oder die verlangten Belege bisher nicht herausgegeben hat, die eigene Auskunftserteilung oder Belegvorlage unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB verweigern. Dies entspricht der herrschenden Meinung.[63] Der Sinn und Zweck des ...mehr

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Güterrecht / 3.5.3.1 Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Rz. 192 Hemmung und Neubeginn der Verjährung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 203 BGB ff. Danach kann eine Hemmung der Verjährung insbesondere durch Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB), durch Rechtsverfolgung (§ 204 BGB) oder wegen bestehender Ehe (§ 207 BGB) gehemmt sein. Rz. 193 In der Praxis am bedeutsamsten ist die Hemmung der Verjährung durch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.2 Ausgleichs- und Befreiungsanspruch

Rz. 327 Beim Scheitern der Ehe stellt sich zunächst die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Bürgschaft gegenüber der Bank zu kündigen. Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Der BGH[410] hat jedoch entschieden, dass der Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten wirksam auf unbestimmte Zeit besichert hat, nach Treu und Glauben das Recht hat, nach Ablauf eines gewissen Ze...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.1.2 Persönlicher Pflichtenkreis

Rz. 237 Dem persönlichen Pflichtenkreis zuzuordnen sind Verstöße gegen die eheliche Treuepflicht und die Kindesunterschiebung. Der klassische Fall stellt sich so dar, dass die Ehefrau ihrem Ehemann vorspiegelt, dieser sei der Vater eines in der Ehe geborenen, tatsächlich aber aus einem Ehebruch stammenden Kindes. Nach der Rechtsprechung des BGH[1] basiert der Schadensersatza...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1.1.2 Enge emotionale Verbundenheit

Rz. 322 Ferner ist Voraussetzung, dass der Mithaftende sich aufgrund seiner engen emotionalen Verbundenheit zum Darlehensnehmer auf die Mitverpflichtung eingelassen und die Bank dies in verwerflicher Art und Weise ausgenutzt hat.[403] Dies wird bei einer krassen finanziellen Überforderung des mithaftenden Ehegatten widerleglich vermutet.[404] Die Vermutung gilt als widerlegt...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.2 Rückgewähr von Zuwendungen

Rz. 351 Auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist bei der Zuwendung von Vermögenswerten zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Schenkung oder um eine unbenannte (gemeinschaftsbezogene) Zuwendung handelt. Zuwendungen zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder an Weihnachten erfolgen freigiebig und uneigennützig. Hier handelt es sich um klassische Sch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.3.1 Ehebezogene Zuwendung

Rz. 99 Der BGH[132] nimmt in ständiger Rechtsprechung eine ehebezogene Zuwendung an, "wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.4 Verhältnis von Unterhalts- und Ausgleichsanspruch

Rz. 304 Wenn die Voraussetzungen des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs vorliegen, so hat der den Unterhalt leistende Elternteil gegen den anderen einen Regressanspruch in Höhe des geleisteten Unterhalts. Daneben steht weiterhin der Unterhaltsanspruch des Kindes. Würden diese beiden Ansprüche also getrennt voneinander betrachtet und geltend gemacht werden, so wäre der U...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.2 Einzelkonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 76 Grundsätzlich gilt: Ist einer der Ehegatten alleiniger Inhaber des Kontos, ist er im Regelfall auch im Innenverhältnis der Ehegatten allein berechtigt. Es gilt die formale Inhaberschaft. In dieser Konstellation wird dem anderen Ehegatten in der Regel eine Kontovollmacht eingeräumt. Hebt der Nicht-Kontoinhaber von dem Konto aufgrund seiner im Außenverhältnis bestehende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.4 Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Rz. 191 Für die Beantwortung der Frage, ob eine stillschweigend geschlossene Ehegatteninnengesellschaft angenommen werden kann, ist von Bedeutung, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben. Eine Ehegattengesellschaft ist grundsätzlich in jedem Güterstand möglich. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist jedoch grundsätzlich davon...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 10.5 Konkurrenzen

Rz. 307 Vorrangig vor einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch ist § 1607 Abs. 2 BGB auf die Unterhaltsschulden der Eltern gegenüber einem minderjährigen Kind anzuwenden. Erst wenn kein gesetzlicher Forderungsübergang stattgefunden hat, kann auf den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch zurückgegriffen werden.[387] Dies ist insbesondere in der bereits genannten Konstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 2 Rechte und Pflichten aufgrund der Ehe

Beide Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet.[1] Sie tragen füreinander Verantwortung. Sie regeln die Haushaltsführung in beiderseitigem Einvernehmen.[2] Soweit die Haushaltsführung einem Ehegatten überlassen ist, leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.[3] Jeder Ehegatte ist berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.[4] Dabei ...mehr