Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.3 Unzulässige Beweiserhebung

Bestehen Beweisverbote, darf das Gericht einen Beweis nicht erheben. Grundsätzlich sind alle vorgesehenen Beweismittel zulässig. Im arbeitsgerichtlichen Prozess ist z. B. von Bedeutung, dass nach § 80 Abs. 1 ZPO eine Vollmacht nur durch das Beweismittel der Urkunde, nicht aber durch andere Beweismittel nachgewiesen werden kann. Der Nachweis über den förmlichen Ablauf der mün...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.5.1 Verspätetes Vorbringen

Nach § 56 Abs. 2 Satz 1 ArbGG sind Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Fristen vorgebracht werden, nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Würde es bei einer Zulassung des verspäte...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.5.2 Entscheidung des Gerichts

Das Gericht trifft die Entscheidung über die Zurückweisung von verspätetem Sachvortrag in der Regel zusammen mit der Endentscheidung. Damit ist eine Nichtzulassung nur mit der Sachentscheidung selbst angreifbar. Vorher ist der Partei rechtliches Gehör zu gewähren. Das verspätete Vorbringen der Partei ist so darzustellen und zu berücksichtigen, als ob diese den Sachverhalt ni...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.6 Beweisvereitelung und Beweiserschwerung

Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht (Beweisvereitelung) oder erschwert (Beweiserschwerung), indem sie während des Prozesses oder vorher vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert.[1] Das beweiserschwerende Verhalten einer Partei wird durch das Gericht bei...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.9 Beweisaufnahme

Ist der Rechtsstreit nicht entscheidungsreif, tritt das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Dazu wird ein Beweisbeschluss verkündet. Ein vorheriger Beweisantrag ist nur beim Zeugenbeweis erforderlich. Bei den übrigen Beweismitteln (Urkunden, Sachverständiger u. a.) wird der Beweis durch die Behauptung einer Tatsache und die Benennung der Beweismittel angetreten. Die Beweisaufn...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.1 Beweislast

Die Beweislast bestimmt, welche der Parteien den Beweis für Tatsachenbehauptungen antreten muss (sog. subjektive Beweislast) und zu wessen Nachteil es sich auswirkt, wenn die behauptete Tatsache nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden kann oder unklar geblieben ist (sog. objektive Beweislast). Die Beweislast entspricht in der Regel der Darlegungslast, die Grun...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.1 Vorbereitung der Güteverhandlung

Für den Vorsitzenden des Gerichts besteht die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Grenzen die Güteverhandlung vorzubereiten. Nach § 51 Abs. 1 ArbGG kann der Vorsitzende in jeder Lage des Rechtsstreits das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen. Diese Anordnung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden. Handelt es sich bei den Parteien um Personengesellschaften, s...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1 Urteilsverfahren

1.1 Klagezustellung und Ladung Nach Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht wird diese nach den Zustellvorschriften der §§ 166 ff. ZPO an die Beklagtenseite zugestellt. Die Klageschrift muss nach § 47 Abs. 1 ArbGG mindestens eine Woche vor dem Gütetermin zugestellt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, d. h., findet der Termin vor Ablauf einer Woche nach Zustellung d...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.3 Gütetermin

Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz beginnt mit der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zweck der gütlichen Einigung der Parteien. Eine Güteverhandlung wird nur im Urteilsverfahren, nicht auch im Beschlussverfahren durchgeführt. Die Durchführung der Güteverhandlung ist zwingend vorgeschrieben.mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.7 Kammertermin

Kommt es im Gütetermin zu keiner Beendigung des Rechtsstreits, ist die Güteverhandlung erfolglos geblieben. Diese Feststellung ist in das Terminsprotokoll aufzunehmen. Nach § 54 Abs. 4 ArbGG schließt sich unmittelbar die streitige Verhandlung (Kammertermin) an. Falls der weiteren Verhandlung jedoch Hinderungsgründe entgegenstehen, ist ein Termin zur streitigen Verhandlung zu...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 10 Berufungsbegründung

Die Berufung ist zu begründen.[1] Nach ständiger Rechtsprechung sämtlicher oberster Gerichtshöfe des Bundes muss die Berufungsbegründung als bestimmender Schriftsatz die Unterschrift des für sie verantwortlich Zeichnenden tragen. Die Unterschrift ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis. Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen ...mehr

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Arbeitsgerichtsverfahren: W... / 1 Restitutionsklage

Für Restitutionsklagen ist das Gericht ausschließlich örtlich und sachlich zuständig, welches im ersten Rechtszug erkannt hat.[1] Wurde das angefochtene Urteil von dem Berufungsgericht oder ein revisionsgerichtliches Urteil aufgrund des § 580 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7 ZPO erlassen, ist das Berufungsgericht örtlich und sachlich zuständig.[2] Das Revisionsgericht ist örtlich und...mehr

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Revision im Arbeitsgerichts... / 4 Revisionsbegründung

Die Revision ist ordnungsgemäß zu begründen.[1] Das ist nur dann der Fall, wenn in der Begründung eine Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil in allen seinen entscheidungserheblichen Streitgegenständen erfolgt. Das ist vor allem relevant, wenn mehrere Ansprüche Streitgegenstand sind. Wenn der Revisionskläger sich mit der Begründung des LAG für die Zuerkennung eines d...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 9 Berufungsfrist

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat.[1] Sie ist eine Notfrist.[2] Die Berufungsfrist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils.[3] Die Berechnung der Frist richtet sich nach § 222 ZPO, § 187, § 188 BGB. Wenn das Fristende auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Frist am nächsten Werktag. Die Berufung kann auch noch am let...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.2 Inhalt

Für den Inhalt des Berufungsurteils gilt die Vorschrift des § 313 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG i. V. m. § 525 ZPO. Das Berufungsurteil enthält ein Rubrum, die Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie einen Ausspruch darüber, ob ein Rechtsmittel zugelassen oder nicht zugelassen wird.[1] Der Tatbestand ist entbehrlich, wenn gegen das Urteil ein Rechtsmittel unzweifelhaf...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.5 Beweis durch Parteivernehmung

Eine Parteivernehmung kommt nur subsidiär in Betracht, wenn eine Partei den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt hat oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat.[1] Bei der Parteivernehmung wird eine der Parteien zu der umstrittenen Tatsache förmlich vernommen. Auch hier sind Falschaussagen strafbar. Die Parteivernehmung ist aber nach ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.4 Beweisverwertungsverbote

Beweisverwertungsverbote bestehen dann, wenn das Beweismittel in rechtswidriger Art und Weise erlangt wurde. Praxis-Beispiel Beweiserhebungsverbote Das Beweismittel wurde per Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte oder entgegen den allgemeinen Strafgesetzen[1] beschafft (z. B. Zeugenaussage aufgrund des Abhörens eines Telefonats mit einer verbotenen technische...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.2 Inhalt der Güteverhandlung

Nach dem Aufruf zur Sache und der Feststellung der Anwesenheit durch den Vorsitzenden folgt die Erörterung des Sachverhalts auf der Grundlage der Klageschrift. Der Beklagtenseite wird Gelegenheit gegeben, sich mündlich zu den Ansprüchen der Klage zu äußern und auch Unterlagen dazu vorzulegen, die ihre Ansichten stützt. Das Gericht macht in der Regel auch Ausführungen zur Rec...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.2 Entscheidung des Gerichts

Liegt ein relevanter Zurückweisungsgrund aus § 335 ZPO vor, wird der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils durch Beschluss des Arbeitsgerichts zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist nach § 336 ZPO i. V. m. § 78 Satz 1 ArbGG die sofortige Beschwerde statthaft. Die Notfrist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, auch wenn diese Verkündung in einem besonderen Termi...mehr

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Aufhebungsvertrag / 5 Anfechtung

Ein Aufhebungsvertrag kann nach den allgemeinen Vorschriften im BGB [1] angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass eine widerrechtliche Drohung des Arbeitgebers und damit eine Anfechtungsmöglichkeit nach § 123 BGB nicht schon dann gegeben ist, wenn der Arbeitgeber für den Fall, dass der Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, eine ordentliche oder außerordentliche Kündig...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 7 Klagefrist

Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, und ist das KSchG anwendbar, muss er nach § 4 Satz 1 KSchG geltenden Fassung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelö...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigungsgründe

Eine betriebsbedingte Kündigung kann auf dringenden innerbetrieblichen Gründen, z. B. Um- oder Einstellung der Produktion, Rationalisierungsmaßnahmen, oder dringenden außerbetrieblichen Gründen, z. B. Auftragsmangel, Rückgang des Umsatzes, beruhen. Diese Gründe müssen zu der unternehmerischen Entscheidung führen, dass der Arbeitsplatz wegfällt. Auch eine Betriebsumgestaltung...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2 Beweisantritt

Der Beweis einer behaupteten und entscheidungserheblichen Tatsache wird durch ein Beweisangebot angetreten. Dazu muss eines der von der ZPO für zulässig erklärten Beweismittel verwendet und konkret bezeichnet werden. Auch im Arbeitsgerichtsprozess gilt der sog. Strengbeweis. Stehen für eine Behauptung mehrere Beweisangebote zur Verfügung, sollten alle genannt werden. Sollte i...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / Zusammenfassung

Die häufigste Verfahrensart der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist das Urteilsverfahren. Für das Urteilsverfahren ist das Arbeitsgericht sachlich ausschließlich zuständig. Vereinbarungen über eine andere Gerichtsbarkeit sind nicht zulässig. Für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren der ersten Instanz gelten nach § 46 Abs. 2 ArbGG die Verfahrensvorschriften der ZPO...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.4 Beweis durch Augenschein

Der Beweis durch Augenschein wird durch die Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten.[1] Praxis-Beispiel Beweis durch Augenschein "Der Raum, in dem sich der Büroarbeitsplatz des Arbeitnehmers befindet, hat eine Größe von 5 m². – Beweis: Inaugenscheinnahme durch das Gericht." "Die Kurve, die der Arbeitnehmer mit d...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.1 Voraussetzungen

Für den Erlass eines Versäumnisurteils gelten die Vorschriften der §§ 330 ff. ZPO. Voraussetzung ist zunächst, dass die nicht erschienene/nicht verhandelnde Prozesspartei ordnungsgemäß nach den Zustellvorschriften der §§ 166 ff. ZPO und rechtzeitig, d. h. unter Beachtung der angemessenen Ladungsfrist, geladen wurde. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann kein Versäumnisurte...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.10 Besondere Prozessförderungspflicht in Kündigungsverfahren

Nach § 61a ArbGG bestehen sowohl für die Parteien des Rechtsstreits als auch für das Arbeitsgericht im Kündigungsverfahren besondere Prozessförderungspflichten. Das gilt für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen und die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Güteverhandlung soll innerhalb von 2 Wochen nach Klageerhebung stattfinden. Für den Fall, dass d...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.5 Vorbereitung der streitigen Verhandlung

Ist die Güteverhandlung gescheitert und das Verfahren damit nicht beendet, hat sich nach § 54 Abs. 4 ArbGG die streitige Verhandlung unmittelbar anzuschließen. Stehen einer Verhandlung Hinderungsgründe entgegen, z. B. wenn die ehrenamtlichen Richter nicht anwesend sind, ist ein Termin zur streitigen Verhandlung zu bestimmen, der alsbald stattzufinden hat. Das Gericht hat dan...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4 Versäumnisurteil

Erscheint eine Partei zur Güteverhandlung nicht, besteht die Möglichkeit, ein Versäumnisurteil gegen die säumige Partei zu erreichen. Eine Beendigung des Rechtsstreits in der Güteverhandlung durch Versäumnisurteil ist allerdings nicht möglich, da dafür eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, die nur in einem weiteren Verhandlungstermin getroffen werden kann. Dieser ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.5 Klagerücknahme

Nach § 46 Abs. 2 ArbGG gilt für die Beendigung des arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits die Vorschrift des § 269 ZPO über die Klagerücknahme entsprechend. Ergänzend dazu ist in § 54 Abs. 2 Satz 1 ArbGG bestimmt, dass die Klage bis zum Stellen der Anträge in der mündlichen Verhandlung ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden kann. Da die Anträge nicht in der Güteve...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.2 Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Ist die Kündigungsschutzklage begründet, weil die Kündigung unwirksam ist, kann das Arbeitsgericht gleichwohl das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung unter den Voraussetzungen des § 9 KSchG durch ein Gestaltungsurteil auflösen.[1] Erforderlich ist hierfür, dass die Kündigung zumindest auch sozialwidrig i. S.v. § 1 Abs. 2, 3 KSchG ist und der Arbeitnehmer oder der ...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 8 Berufungsschrift

Die Berufung ist durch Einreichung einer Berufungsschrift[1] bei dem Berufungsgericht einzulegen.[2] Sie kann nicht unter einer Bedingung eingelegt werden. Unzulässig ist daher auch die Berufung unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die Berufungsschrift muss von einem Rechtsanwalt oder einem nach § 11 ArbGG postulationsfähigen Vertreter unterzeichnet sein...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 1 Statthaftigkeit der Berufung

Berufungsfähig sind grundsätzlich nur Endurteile oder diesen gleichgestellte Urteile der Arbeitsgerichte. Hierzu gehören Teilurteile[1] Vorbehaltsurteile[2] Ergänzungsurteile[3] Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage[4] Ablehnung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand[5] Urteile im einstweiligen Rechtsschutz. Nicht berufungsfähig sind Grundurteile[6] Zwisc...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 19.5 Teilurteil

Das LAG kann den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn das angefochtene Urteil ein entgegen den Voraussetzungen des § 301 ZPO erlassenes Teilurteil ist.[1] Praxis-Beispiel Das Arbeitsgericht hat über eine Kündigung entschieden, ohne vorhergehende Beendigungstatbestände zu bescheiden. Eine Zurückverweisung scheidet hier allerdings aus, wenn nur nicht erkennba...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.6 Gesetzliche Kündigungsverbote

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines Betriebsübergangs ist grundsätzlich unwirksam[1] Dieses Kündigungsverbot gilt gleichermaßen für den bisherigen wie für den neuen Betriebsinhaber. Es gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz. Eine gegen dieses gesetzliche Verbot ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB nichtig. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 20.1 Unterzeichnung

Das Urteil nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen ist von sämtlichen Mitgliedern der Kammer zu unterzeichnen, die an der Entscheidung mitgewirkt haben.[1] Das Urteil in der Berufungsinstanz unterscheidet sich mithin von dem erstinstanzlichen Urteil dadurch, dass die ehrenamtlichen Richter auch Tatbestand und Entscheidungsgründe unterschreiben müssen. Wird ein Urteil von der...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 6 Änderungsschutzklage

Im Fall einer Änderungskündigung kann der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben, wenn er das Angebot abgelehnt hat, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Wenn der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung das Änderungsangebot vorbehaltlos ablehnt, liegt also eine Beendigungskündigung vor, gegen die nur Kündigungsschutzklage mit einem § 4 Satz 1 KS...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 8.3 Angemessene Abfindung nach § 10 KSchG

Das Gericht entscheidet über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil. Hinsichtlich der nach § 9 (§ 10) KSchG zu zahlenden Abfindung ist kein Antrag notwendig. Sie wird von Amts wegen im Auflösungsurteil festgelegt. Die Höhe und die Berechnung der Abfindung legt § 10 KSchG fest. Danach kann das Gericht als Abfindung einen Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festsetze...mehr

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Aufhebungsvertrag / 4 Hinweis- und Aufklärungspflichten

Hinweis- und Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen Der Arbeitnehmer selbst muss sich grundsätzlich vor Abschluss eines Vertrags, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen dieses Schrittes Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will (Prinzip der Selbstverantwortung).[1] Der Arbeitgeber muss den Arbeitn...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 3 Geltungsbereich des KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz bzw. der allgemeine Kündigungsschutz gilt sachlich nur für ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungen.[1] Außerordentliche Kündigungen bleiben vom Anwendungsbereich des KSchG grundsätzlich unberührt. Sie unterfallen lediglich verfahrenstechnisch dem KSchG. Ist das KSchG anwendbar, kann die Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ebenfalls nu...mehr

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Berufung im Arbeitsgerichts... / 4 Zulassung der Sprungrevision

Nur in Ausnahmefällen kann das Arbeitsgericht auf Antrag im Urteil oder nachträglich durch Beschluss gegen sein Urteil unter Übergehung der Berufungsinstanz unmittelbar die Revision zulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die privilegierten Streitgegenstände des § 76 ArbGG betrifft. Diese sind wortgleich mit den Zulassungsgründen der Berufung in § 64 ...mehr

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Kündigungsschutzverfahren: ... / 11 Weiterbeschäftigung während des Prozesses

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer auch während der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber zu beschäftigen, da das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet wird. Liegt allerdings ein schutzwürdiges Interesse an einer Nichtbeschäftigung während der Kündigungsfrist vor, kommt eine Freistellung des Arbeitnehmers in Betracht. Praxis-Beispiel Freistellungsgründe Tätlic...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11 Beweisregelungen im Arbeitsgerichtsprozess

Zum Beweisrecht im Urteilsverfahren ist in § 58 Abs. 1 ArbGG die Regelung enthalten, dass die Beweisaufnahme vor der Kammer erfolgt. § 58 Abs. 2 ArbGG regelt gesondert die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Durch das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) v. 3.7.2015[1] wird in § 58 Abs. 3 ArbGG geregelt, das...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.2 Sachverständigenbeweis

Der Sachverständige hat dem Gericht aufgrund seiner Erfahrungen und besonderen Sachkunde Fachwissen zur Beurteilung von Tatsachen zu vermitteln. Die Beweiswürdigung und -verwertung bleiben jedoch dem Gericht vorbehalten. Soweit dazu besondere Sachkunde erforderlich ist, stellt der Sachverständige Tatsachen fest und beurteilt diese, indem er durch eine Wertung in Anwendung se...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.3 Ergebnisse der Güteverhandlung

Ergebnis des überwiegenden Teils der Güteverhandlungen sind Vergleiche zwischen den Prozessparteien. Vergleiche werden protokolliert. Nach § 162 ZPO wird für die Wirksamkeit des Vergleichs die Protokollaufzeichnung vorgelesen oder von einem Tonträger abgespielt und von beiden Prozessparteien genehmigt. Es besteht für eine oder beide Parteien die Möglichkeit, die Wirksamkeit ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.1 Klagezustellung und Ladung

Nach Eingang der Klageschrift beim Arbeitsgericht wird diese nach den Zustellvorschriften der §§ 166 ff. ZPO an die Beklagtenseite zugestellt. Die Klageschrift muss nach § 47 Abs. 1 ArbGG mindestens eine Woche vor dem Gütetermin zugestellt sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, d. h., findet der Termin vor Ablauf einer Woche nach Zustellung der Klageschrift statt, kann ge...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.4 Verweisung vor einen Güterichter

Nach § 54 Abs. 6 ArbGG kann der Vorsitzende die Parteien mit deren Einverständnis für die Güteverhandlung sowie deren Fortsetzung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter, sog. Güterichter, verweisen (Mediationsverfahren nach § 54a ArbGG). Dabei kann der Güterichter alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Diese ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.1 Zeugenbeweis

Der Zeugenbeweis kommt in Betracht, wenn es um Wahrnehmungen einer dritten Person über vergangene Tatsachen geht. Eigene Schlussfolgerungen des Zeugen sind jedoch nicht beweistauglich, da sie nicht auf eigenen Wahrnehmungen beruhen. Da jede Art von Wahrnehmungen möglich ist, ist auch der Zeuge vom Hörensagen ein taugliches Beweismittel. Soll ein Zeuge über die inneren Tatsac...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.3 Urkundenbeweis

Der Beweis durch Urkunden richtet sich nach den Vorschriften der §§ 415–444 ZPO. Der Arbeitsvertrag ist die in der Praxis des Arbeitsgerichtsprozesses am häufigsten vorgelegte Urkunde. Sowohl öffentliche Urkunden (z. B. Schriftstücke, die von Notaren, Gerichtsvollziehern oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts unterzeichnet wurden) als auch Privaturkunden (z. B....mehr