Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 21 Bei einem unterjährigen Rechtsformwechsel von einer Personengesellschaft zu einem Einzelunternehmen oder umgekehrt

Vor Zeilen 145–147 Die Zeilen 145–147 sind in Zusammenhang mit Zeile 16 zu sehen. In diesem Fall endet die sachliche Steuerpflicht nicht, sondern besteht fort, wenn das Unternehmen unverändert fortgeführt wird (R 2.7 Abs. 2 GewStR). Es endet jedoch die persönliche Steuerpflicht des Einzelunternehmens und der Personengesellschaft bzw. sie beginnt neu. Für jeden Steuerschuldner...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr

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Inventur / 5.4 Verbrauchs- und Veräußerungsfolgeverfahren

Bei diesen Verfahren wird für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellt, dass die zuerst oder zuletzt beschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst oder zuletzt verbraucht oder veräußert worden sind. Nach § 256 Satz 1 HGB sind handelsrechtlich folgende Verfahren zulässig, sofern sie mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4 Festzustellender Betrag

In den Zeilen 21–34 sind Angaben zu dem festzustellenden Betrag zu machen. Festgestellt wird nicht ein dem steuerlichen Einlagekonto entsprechender Betrag, sondern nur der Betrag der Ausschüttung, der als aus Einlagen finanziert gilt. Soweit ein solcher Betrag nicht gesondert festgestellt wird, gilt die Ausschüttung als aus Gewinnen geleistet und ist daher nach § 20 Abs. 1 N...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 9 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WiFö / 2.1 Tätigkeiten

Zeile 2 In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für ein Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt di...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der mit 200 % ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 16 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2022 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Aufhebung und Änderung nach einem rechtskräftigen finanzgerichtlichen Urteil

Rz. 105 Zur Problematik und Lösung vgl. M. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 132 AO Rz. 5 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.4 Verhältnis zur Rechtskraft

Rz. 17 § 174 AO lässt in weitem Umfang die Durchbrechung der Bestandskraft zu, teilweise sogar die Durchbrechung der Festsetzungsfrist. Dagegen ermöglicht die Vorschrift keine Durchbrechung der Rechtskraft, d. h. der Durchbrechung eines rechtskräftigen Urteils. Nach § 110 Abs. 2 FGO bleiben die Vorschriften über die Korrektur von Verwaltungsakten[1] nur insoweit anwendbar, a...mehr

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Verwirkung / 2.1 Beachtsamer Zeitablauf

Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund des Zeitablaufs ein beson...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwirkung / 2.3 Disposition des Steuerpflichtigen

Als drittes Tatbestandsmerkmal der Verwirkung wird in der Regel eine sog. Vertrauensfolge zu den ersten beiden Merkmalen hinzutreten müssen. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf, dass vonseiten der Verwaltung keine Aktivitäten mehr erfolgen, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat, die er ansonsten nicht ergriffen oder nicht unterlassen hätte.[1] Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzögerungsgeld / 3.1 Entschließungsermessen

Sind die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verzögerungsgelds gegeben, kann die Finanzbehörde ein Verzögerungsgeld festsetzen. Es besteht also nach dem eindeutigen Wortlaut des § 146 Abs. 2c AO ein Entschließungsermessen seitens der Behörde. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich darauf verzichtet, eine Pflicht zur Festsetzung einer Sanktion vorzusehen, so dass nicht davon ...mehr

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Verwirkung / 2.2 Schaffung eines Vertrauenstatbestandes

Das zweite Tatbestandsmerkmal der Verwirkung fordert die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die Finanzverwaltung. Dies bedeutet, dass durch das Verhalten der Behörde ein Vertrauen des Steuerpflichtigen dahin gehend resultiert, dass bei einer objektiven Beurteilung nicht mehr mit einer Tätigkeit der Verwaltung gerechnet werden musste.[1]mehr

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Verzögerungsgeld / 3.2 Auswahlermessen

Ein weiteres Ermessen besteht dahingehend, in welcher Höhe das Verzögerungsgeld festgesetzt wird.[1] Der Gesetzgeber hat hierbei einen recht weiten Rahmen von 2.500 EUR bis 250.000 EUR geschaffen. Wenn also ein Verzögerungsgeld festgesetzt wird, sind mindestens 2.500 EUR festzusetzen, selbst bei nur geringfügigen Verstößen. Dies erscheint überzogen, gerade im Vergleich mit e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.3 Änderung der Rechtsprechung

Rz. 36 Es muss sich um eine Änderung der Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes handeln (also i. d. R. des BFH). Der Tatbestand erfordert daher, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes die Rspr. eines obersten Gerichtshofs des Bundes ändert. Das Gericht muss also eine Rechtsfrage in einem im Wesentlichen gleich gelagerten Fall anders entscheiden als in einer früheren ...mehr

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Verzögerungsgeld / 1.1 Anwendungsbereich

Ein unbefangener Leser des § 146 Abs. 2c AO könnte den Eindruck gewinnen, die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes komme nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Verlagerung der elektronischen Buchführung in das Ausland vom Steuerpflichtigen gegen eine Pflicht verstoßen wird, die im Zusammenhang mit dieser Sonderregelung steht. Dieser Eindruck wird dadurch gestützt, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 7 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 236 Problematisch ist, inwieweit eine Änderung oder Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach § 174 Abs. 1–5 AO erfolgen kann, wenn diese Steuerfestsetzung bereits durch ein rechtskräftiges finanzgerichtliches Urteil bestätigt worden ist. Praxis-Beispiel Über die ESt-Veranlagung des Jahres 01 ist ein finanzgerichtliches Urteil ergangen; gestritten worden ist über Sonderausga...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 278 Gegen die Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 AO sowie gegen die Ablehnung der Änderung ist der Einspruch gegeben. Nach § 132 S. 1 AO ist § 173 AO auch während eines außergerichtlichen oder finanzgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens anwendbar (vgl. § 132 AO Rz. 1-3). Nach § 172 Abs. 1a. E. AO kann auch ein durch eine Einspruchsentscheidung bestätigter oder geä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2.5 Anwendung der Rechtsprechung

Rz. 49 Der Vertrauensschutz tritt nur ein, wenn die Rspr., von der durch die spätere Entscheidung abgewichen wird, von der Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung angewandt worden ist. Daher tritt kein Vertrauensschutz ein, wenn die Finanzverwaltung die später geänderte Rechtsprechung des BFH bewusst nicht anwendet, also einen Steuerbescheid erlässt, der zum Zeitpunkt seines...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Steuererheblichkeit der Tatsachen

Rz. 74 Die Tatsache muss steuererheblich (rechtserheblich) sein. Der Begriff der Rechtserheblichkeit hat eine doppelte Bedeutung. In der ersten Bedeutung sind Tatsachen rechtserheblich, wenn sie zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen und damit der Steuer führen. Die Steuererheblichkeit muss gegenüber dem Stpfl., nicht gegenüber einem Dritten bestehen.[1] Maßgeblich sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan: Umlageschl... / 6 Entscheidung

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Bauträger: Änderungsvollmac... / 6 Entscheidung

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Vergemeinschaftung von Mäng... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichtige Vereinbarung: Umde... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Heraus... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-Barmbek, Urteil v. 27.5.2022, 880 C 2/21mehr

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Verwirkung / 3. Folgen einer Verwirkung

Anders als die Verjährung hat die Verwirkung bei einem Vorliegen der Voraussetzungen nicht das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zur Folge.[1] Nur die Geltendmachung des Anspruchs ist gehemmt, sodass er auch durchaus erfüllt werden kann.[2] Theoretisch ist es sogar möglich, dass bei der Verwirkung nach Wegfall des Vertrauenstatbestandes wieder eine Durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verstoß gegen öffentliches ... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 19.8.2022, 980a C 44/21mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

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Anspruch auf Unterlassung / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Schaf... / 6 Entscheidung

LG Düsseldorf, Urteil v. 11.11.2022, 19 S 19/22mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung des Beschlusses ... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 15.12.2022, 2-13 S 20/22mehr

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Wohnungs- als Sondereigentü... / 6 Entscheidung

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 4.4 Verfahrensbeendende Absprache (sog. Deal)

Im Strafprozess kommt u. U. eine verfahrensbeendende Absprache gem. § 257c StPO in Betracht (umgangssprachlich auch "Deal" genannt). Der Verteidiger wird die gesamte Sach- und Rechtslage dahingehend bewerten, ob eine solche Absprache sinnvoll erscheint. Die Erwartungen des Mandanten sollten nicht zu hoch sein. Denn der Strafrichter darf in einer solchen Absprache keine konkr...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 22.12.2022, 2-13 S 77/21mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.3 Durchbrechnung der Festsetzungsfrist

Rz. 182 Abs. 4 ermöglicht zur Durchführung der danach erforderlichen Änderungen die Durchbrechung der Festsetzungsfrist. Trotz des Ablaufs der regelmäßigen Festsetzungsfrist kann noch eine Änderung des Steuerbescheids erfolgen, d. h. die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, sondern wird entsprechend der Regelung des Abs. 4 verlängert.[1] Die Frage der Durchbrechung der Festsetzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.1 Anträge und Wahlrechte mit formeller Wirkung

Rz. 128 Hinsichtlich der Einordnung von Wahlrechten und Anträgen als rückwirkendes Ereignis und ihre Wirkungen auf die Bestandskraft ist zwischen dem nur formellen und dem materiellen Charakter des Wahlrechts bzw. des Antrags zu unterscheiden.[1] Grundsätzlich entfalten Antrags- und Wahlrechte nur formelle Wirkung. Hat ein Antrags- oder Wahlrecht nur formelle Wirkung, wird d...mehr

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Steuerstrafverfahren: Strat... / 3.2 Koordinierung der Verfahren

Aufgrund der unterschiedlichen Regelung zur Beweislast und Mitwirkungspflicht können sich das steuerliche und das strafrechtliche Verfahren unterschiedlich entwickeln. Unabhängig hiervon können sich unterschiedliche Ergebnisse auch aufgrund unterschiedlicher fachlicher Kompetenzen der Finanz- und der Strafgerichte ergeben. Zeitliche Reihenfolge der Verfahren So kann es für den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstrafverfahren: Strat... / 3 Strategie nach der Durchsuchung

Während der Tag der Durchsuchung faktisch der Steuerfahndung gehört (siehe oben Punkt 2.), kommt nun die Zeit der Verteidigung. Ist ein Unternehmen als Dritter betroffen, weil z. B. Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter Beschuldigte sind, so wird es ggf. einen Rechtsanwalt als Koordinator beauftragen, um die Handlungsoptionen zu klären und ggf. eine Strategie zusammen mit d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Rechtswidrigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Abs. 2

Rz. 61 Ein entsprechender Vertrauensschutz greift ein, wenn ein oberster Gerichtshof des Bundes (vgl. Rz. 30) eine allgemeine, für den Stpfl. günstige Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung oder einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als mit dem geltenden Recht nicht in Einklang stehend bezeichnet hat. Der Stpfl., für den die Steuer in einem Steuerbescheid aufgrund ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 4 Geringfügig Beschäftigte (Abs. 2)

Rz. 15 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt klar, dass – entsprechend der Richtlinie 76/207/EWG sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)[1] – auch geringfügig Beschäftigte i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nach dem TzBfG sind. Die Vorschrift hat demgemäß allein deklaratorische Bedeutung und verdeutlicht, dass geringfügig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstrafverfahren: Strat... / 3.1 Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Bei mehreren Beschuldigten sollte von Beginn an bedacht werden, dass sich die Interessen, die zu Beginn des Verfahrens ggf. noch im Gleichklang erscheinen, mit der weiteren Entwicklung des Strafverfahrens unterschiedlich entwickeln können. Je mehr einzelne Organe eines Unternehmens in den Fokus der Steuerfahndung geraten, umso mehr werden diese geneigt sein, einen unabhängig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.3.1 Art des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Der Begriff geht auf § 3 Satz 1 Nr. 2 der Richtlinie 97/81 EG zurück, ohne dass dem entnommen werden kann, was unter derselben Art des Arbeitsverhältnisses zu verstehen ist. Nach der Gesetzesbegründung sind befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse nicht artgleich.[1] Dies ist jedoch nicht zwingend.[2] Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 TzBfG sind befristet beschäftigte Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.15 Fehlerberichtigende Fortschreibung bzw. Neuveranlagung, § 22 Abs. 3 BewG, § 24a BewG, § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG

Rz. 64 Bei bestandskräftigen Steuerbescheiden bzw. den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden, die über einen Veranlagungszeitraum hinaus Dauerwirkung entfalten (z. B. Einheitsbewertung, GrSt, KfzSt), bewirkt ein Fehler, dass die falsche Besteuerung nicht nur für einen Veranlagungszeitraum, sondern für mehrere Zeiträume, für die die bestandskräftigen Bescheide Wirkung ...mehr