Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.2 Sonderzahlung als Entgelt im engeren Sinne

Rz. 45 Bezweckt eine Jahressonderzahlung, allein in der Vergangenheit geleistete Arbeit zu vergüten, stellt sie Entgelt i. e. S. dar: Die Entgeltpflicht entfällt in Höhe des Anteils, der zeitanteilig auf die ausgefallene Arbeitsleistung bezogen ist. Einer besonderen Kürzungsabrede in der Vereinbarung, die der Jahressonderzahlung zugrunde liegt, bedarf es dann nicht. Die Kürz...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.2 Zulagen

Rz. 56 Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zulagen ergeben sich häufig aus TV oder dem Einzelarbeitsvertrag, sie können aber Gegenstand aller Rechtsquellen des Arbeitsrechts sein. Der Arbeitnehmer kann in Anerkennung einer besonderen Leistung oder Leistungsfähigkeit eine höhere Entlohnung durch Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe oder durch die Zahlung einer Zulage zum bi...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3 Abschlussfreiheit und Auswahlfreiheit

Rz. 23 Auch im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können frei entscheiden, ob und mit wem sie ein Vertragsverhältnis eingehen. Nicht frei sind die Vertragsparteien jedoch darin, ob ihr Vertrag als Arbeitsvertrag zu bewerten ist. Dies bemisst sich nach dem Inhalt des Vertrags, nicht nach seiner Bezeichnung.[1...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.1 Bestimmung der Dauer

Rz. 144 Die Dauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich Gegenstand freier Vereinbarung bei Vertragsschluss,[1] der jedoch vor allem durch die Bestimmungen des ArbZG, außerdem sehr häufig durch tarifvertragliche Normen, Grenzen gezogen werden. Gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen über die (Höchst-)Dauer der Arbeitszeit begründen weder eine Verpflichtung des Arbeitnehme...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.1 Allgemeines

Rz. 152 Der Arbeitsort gehört zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NachwG vorgesehenen Pflichtangaben, die schriftlich niederzulegen sind. Bei der Beschäftigung an mehreren Orten ist hierauf hinzuweisen. Der Ort der Arbeitsleistung wird sich im Allgemeinen zumeist dem Arbeitsvertrag i. V. m. den Umständen der Arbeitsleistung entnehmen lassen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitso...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.4 Nettolohnvereinbarung

Rz. 42 Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer.[1] Nettolohn wird vom Arbeitgeber nur kraft be...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.4 Ablösung des durch betriebliche Übung begründeten Anspruchs

Rz. 116 Ist ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung Inhalt des Arbeitsvertrags geworden, kann er vom Arbeitgeber nur mittels einer Änderungskündigung oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigt oder geändert werden.[1] Nach früherer Rechtsprechung konnte ein Anspruch aus betrieblicher Übung durch eine geänderte, gegenläufige betriebliche Übung beendet w...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.3 Tantiemen und Aktienoptionen

Rz. 59 Unter dem Begriff Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung zu verstehen, die als zusätzliche Vergütung prozentual nach einer den Erfolg des Konzerns, des Unternehmens oder eines Unternehmensteils kennzeichnenden Kennziffer berechnet wird.[1] Die Tantieme ist – soweit nichts anderes vereinbart – keine widerrufbare Sonderleistung (Gratifikation), sondern Teil des Entgelts fü...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.1 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Rz. 121 Die sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht auf die Lehre vom "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis"[1] zurück. Unter diesem Oberbegriff werden sämtliche Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten, einschließlich der die Vertragspflicht fördernden Aufklärungs-, Auskunfts- und Unterrichtungspflichten zusammengefasst.[2] Sie ist demnach keine besondere Neben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Höhe der Sicherheitsleistung

Rz. 2 Das Prozessgericht setzt die Sicherheit im Tenor seines Urteils fest. Dies geschieht grundsätzlich der Höhe nach in Geld. Für die Art der Sicherheitsleistung findet § 108 ZPO Anwendung. Das Gericht kann auch eine andere Art der Sicherheitsleistung zulassen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist so zu bemessen, dass die Schäden, die ein Schuldner durch die Vollstreckung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Muster – Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Rechtsnachfolge

Rz. 14 An das Amts-/Landgericht In dem Rechtsstreit X ./. Y (Rubrum wie bei einer "gewöhnlichen Klage") wegen Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Rechtsnachfolge Streitwert: ... Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen, dem Kläger eine Vollstreckungsklausel zu dem Urteils des ... vom ... in Sachen X ./. Y zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Umschreibung bei Nacherbfolge (Absatz 1)

Rz. 2 Die Bestimmung des § 326 Abs. 1 ZPO enthält in 2 Fällen die Erstreckung der Rechtskraft zugunsten des Nacherben: Eine gegen den Vorerben geltend gemachte Klage ist abgewiesen worden; oder: Der Vorerbe hat erfolgreich von einem Dritten die Herausgabe eines der Nacherbfolge unterliegenden Gegenstands begehrt. In diesen Fällen ist die Nacherbfolge eingetreten (§§ 2100, 21...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Antrag bei Firmenübernahme

Rz. 16 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y überreiche ich in der Anlage die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ... und beantrage namens und in Vollmacht des Klägers (Gläubigers), diesem eine vollstreckbare Ausfertigung des nämlichen Urteils gegen Herrn ... als Übernehmer der Firma des im Urteil genannten Beklagten zu erteilen. Zum Nachweis der Firmenübernahme un...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Antrag bei Erbfolge auf Schuldnerseite

Rz. 15 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y überreiche ich in der Anlage Vollmacht sowie vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ... und beantrage die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen Herrn ... in ... als Erben nach dem im Urteil angeführten Beklagten (Schuldner). Zum Nachweis der Erbfolge füge ich weiter den durch das AG ... erteilten Er...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.3 Schutz des Eigentums und des Vermögens des Arbeitnehmers

Rz. 130 Die allgemein anerkannte Obhuts- und Verwahrungspflicht des Arbeitgebers für berechtigterweise in den Betrieb eingebrachtes Arbeitnehmereigentum[1] hat ihre Grundlagen in § 241 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber jedoch nur die Fürsorgemaßnahmen verlangen, die dem Arbeitgeber nach den konkreten beruflichen und betrieblichen Verhältnissen zumutbar sind u...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.7.2 Entreicherungseinwand

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer, der gegen den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung zu viel gezahlter Arbeitsvergütung (§ 812 Abs. 1 BGB) den Wegfall der Bereicherung geltend macht (§ 818 Abs. 3 BGB), hat im Einzelnen Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, dass die Bereicherung weggefallen ist. Ihm können allerdings die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung gilt für alle Endurteile, die nicht unter § 704 Abs. 2 ZPO oder § 708 ZPO fallen und auch nicht mit ihrer Verkündung rechtskräftig werden. Keine Anwendung findet die Bestimmung auf Arreste und einstweilige Verfügungen, auch insoweit diese nicht sogleich rechtskräftig werden, weil diese bereits von Gesetzes wegen vorläufig vollstreckbar sind. Die Anordnun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 169 Wird ein während des Arbeitsverhältnisses bestehendes Wettbewerbsverbot als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag hergeleitet, so entfällt mit dessen Beendigung auch die Nebenpflicht. Zur Begründung eines über die Beendigung hinaus wirkenden Wettbewerbsverbots bedarf es daher stets eines besonderen Geltungsgrunds, nämlich der Vereinbarung zwischen Arbeitge...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.5.4 Folgen einer pflichtwidrigen Nebentätigkeit

Rz. 177 Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verpflichtung zur vorherigen Einholung der Nebentätigkeitsgenehmigung, so ist eine Abmahnung auch dann berechtigt, wenn er Anspruch auf deren Erteilung hat.[1] Die Ausübung einer Nebentätigkeit kann eine Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn die vertraglich geschuldeten Leistungen durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt werden.[2]mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Rechtsbehelfe – Zwangsvollstreckung

Rz. 14 Das Vollstreckungsurteil unterliegt nach den allgemeinen Regeln dem Rechtsmittel der Berufung bzw. Revision (§§ 511 ff., 542 ff. ZPO). Materiell-rechtliche Einwendungen, die erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Vollstreckungsurteil erging, entstanden sind, können mit der Klage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden. Rz. 15 Wird das ausländische ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 83 Inwieweit TV und BV an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind, ist bislang nicht befriedigend geklärt, in der Praxis jedoch ohne Bedeutung. TV-Normen sind an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, auch wenn die neuere Rspr. bei den Freiheitsrechten nur von einer mittelbaren Bindung der TV ausgeht.[1] Es gelten daher grundsätzlich die gleichen ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.2 Bestimmung der Lage

Rz. 148 Anders als die Dauer der Arbeitszeit entzieht sich jedoch die Regelung ihrer Lage bei einem betrieblichen Arbeitsverhältnis weitgehend der individualvertraglichen Festlegung, denn der einzelne Arbeitnehmer ist eingebunden in die Arbeitsorganisation, etwa in einen arbeitstechnisch festgelegten Produktionsprozess. Die weitgehende Unfähigkeit der Einflussnahme des einze...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Zuständigkeit

Rz. 4 Die Klage nach § 731 ZPO ist statthaft, wenn der mit einem Nachweiserfordernis konfrontierte Kläger als Titelgläubiger oder dessen Rechtsnachfolger zu einem vorliegenden Vollstreckungstitel in Schließung einer Lücke des Vollstreckungstitels (§ 726 Abs. 1 ZPO) oder in Geltendmachung einer Vollstreckungsnachfolge (§§ 727-729, 738, 742, 744, 744a, 745 Abs. 2, 749 ZPO) die...mehr

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Kassenführung: Diese Besond... / 5.2.3 Kassenfehlbeträge und -mehrbeträge: So gehen Sie richtig vor

Ergibt die Kassendifferenz einen Fehlbetrag, ein Manko, buchen Sie diesen auf das Konto "Sonstige Aufwendungen unregelmäßig" 2309 (SKR 03) bzw. 6969 (SKR 04). Buchungssatz: Haben Sie allerdings mehr Geld in der Kasse, als nach der Abrechnung sein dürfte, also ein Plus, buchen Sie diesen Plusbetrag auf das Konto "Sonstige Erträge unreg...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.2 Lohnerhöhungen

Rz. 105 Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber muss bei einer Lohnerhöhung nicht zwangsläufig alle Arbeitnehmer gleich behandeln. Im Hinblick auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stellt der Wunsch des Arbeitgebers nach Vereinheitlichung des innerbetrieblichen Lohngefüges und Angleichung der unterschiedlichen Bezahlung von Arbeitnehmern, die Gleiches leisten, ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnachfolge

Rz. 2 Rechtsnachfolge auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite ist jeder Wechsel der im Urteil oder im sonstigen Vollstreckungstitel als Gläubiger oder Schuldner bezeichneten Person. Auf die Art der Rechtsnachfolge kommt es nicht an (VGH München, BayVBl 2018, 139). Es kommt Gesamt- und Sonderrechtsnachfolge in Betracht (Schuschke/Walker, § 727 Rn. 3), gleichgültig aus welc...mehr

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Kassenführung: Diese Besond... / 6.3 Vorlagepflicht von nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen

Führt ein Einzelhändler, wie z. B. ein Apotheker, über die nach der Rechtsprechung zulässige Ermittlung der Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons hinaus freiwillig eine von seiner PC-Kasse erstellte Datei mit Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe, ist er nach dem BFH-Urteil vom 16.12.2014[1] verpflichtet, diese Datei dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung vorzulegen. Im ent...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Geldschuld, Naturallohn, Sachbezüge

Rz. 39 Die Vergütung ist grundsätzlich eine Geldschuld. Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.[1] Aus § 107 Abs. 2 GewO folgt das prinzipielle Verbot des Trucksystems, doch wird durch diese Vorschriften die Vereinbarung einer Naturalvergütung nicht gänzlich ausgeschlossen. Es ist jedoch unzulässig, eine als Geldschuld eingegangene Vergütungspflicht durc...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.6 Außerdienstliches Verhalten

Rz. 178 Im Grundsatz ist der Arbeitnehmer in der Gestaltung seines außerdienstlichen Handelns frei,[1] da er sich nur für die Dauer der Arbeitszeit den Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag unterwirft. Eine Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung einer bestimmten Verhaltensweise außerhalb des Dienstes setzt zumindest voraus, dass sich das außerdienstliche Verhalten auf d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Begründetheit

Rz. 8 Die Klage ist begründet, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Erteilung der Vollstreckungsklausel vorliegen (§§ 724, 725 ZPO) und die besonderen Voraussetzungen der begehrten qualifizierten Klausel zur Überzeugung des Gerichts bewiesen sind und wenn der Beklagte sich nicht mit Einwendungen erfolgreich verteidigt hat, die er, würde er sich gegen die Vollstreckung se...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Regelung des Satzes 3

Rz. 4 Satz 3 bestimmt, dass Urteile, die ein Versäumnisurteil aufrechterhalten (§ 343 Satz 1 ZPO), (zusätzlich) in der Weise für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind, dass angeordnet wird, dass die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nunmehr nur noch gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden dürfe. Dabei setzt die Vorschrift als selbstverständlich voraus, dass sich...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Begründungsformen eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 25 Das Arbeitsverhältnis kommt i. d. R. durch den Abschluss des Arbeitsvertrags zustande. Unter bestimmten gesetzlich normierten Umständen kann ein Arbeitsverhältnis auch aufgrund einseitiger rechtsgeschäftlicher Erklärung des Arbeitnehmers zustande kommen. Der Begründungstatbestand des Arbeitsverhältnisses ist in diesem Fall das Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers. Gestal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnatur der Klage

Rz. 2 Nach wohl h. M. handelt es sich um eine prozessuale Feststellungsklage, weil das Gericht nur feststellt, dass die Erteilung der Klausel zulässig ist, aber die Klausel nicht (selbst) erteilt (vgl. Zöller/Seibel, § 731 Rn. 4). Nach anderer Auffassung (vgl. Schuschke/Walker, § 731 Rn. 2 m. w. N.; BeckOK ZPO/Ulrici, § 731 Rn. 4, 4.1) handelt es sich um eine prozessuale Ges...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.3 Einstellungsuntersuchungen und Eignungstests

Rz. 6 Einstellungsuntersuchungen werden zu dem Zweck durchgeführt, die physische Eignung des Arbeitnehmers für die künftig zu erbringende Arbeitsleistung zu prüfen. Die Leistungsfähigkeit muss mit der Leistungsanforderung vereinbar sein.[1] Die ärztlichen Untersuchungen stellen eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Bewerbers dar. Da eine allgemeine ...mehr

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Kassenführung: Diese Besond... / 4 Ermittlung der Bareinnahmen ohne Registrierkasse

Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei Bareinnahmen, die in einer offenen Ladenkasse ohne Registrierkasse erfasst werden, erfordert einen täglichen Kassenbericht.[1] Der Kassenbericht muss auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und Münzen au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die vollstreckbare Ausfertigung wird nur auf einen Antrag hin erteilt (Zöller/Seibel, § 724 Rn. 8). Dieser kann formlos, auch mündlich gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht, § 78 Abs. 3 ZPO. Das Verfahren auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel wird durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht nach § 240 ZPO unterbrochen. Die Erteilung de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2.5 § 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (Verbürgung der Gegenseitigkeit)

Rz. 12 Die Gegenseitigkeit im Sinne der vorgenannten Bestimmung ist dann gewährleistet, wenn die Anerkennung und Vollstreckung eines deutschen Urteils in dem Urteilsstaat auf keine wesentlich größeren Schwierigkeiten stößt als die Anerkennung und Vollstreckung eines vergleichbaren ausländischen Urteils in Deutschland. Dabei wird eine völlige Übereinstimmung des jeweiligen au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Erwerb eines Handelsgeschäfts und Firmenfortführung (Absatz 2)

Rz. 4 Wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet im Rahmen des § 25 Abs. 1 und 2 HGB neben dem alten Inhaber für Geschäftsschulden. Darum ist die Vollstreckungsklausel gegen den neuen Inhaber zu erteilen, sofern der Anspruch vor dem Erwerb des Handelsgeschäfts rechtskräftig festgestellt worden ist (Brandenburgisches OLG, Ur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 325 ZPO bestimmt, dass das rechtskräftige Urteil auch für und gegen diejenigen Personen wirkt, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit (LArbG Düsseldorf, JurBüro 1999, 273) Rechtsnachfolger der Prozessparteien geworden sind oder den Besitz einer im entschiedenen Prozess streitbefangenen Sache erlangt haben. Einem neuen Prozess des Rechtsnachfolg...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.8 Kontrolle und Untersuchung

Rz. 184 Soweit der Arbeitgeber durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen aufgrund einer BV stichprobenartige Taschenkontrollen anordnet, um Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen Untersuchungen zu unterziehen, die Eigentumsdelikte zu seinem Nachteil aufdecken sollen, wird das Verhalten der Arbeitnehmer insoweit geregelt, als sie verpflichtet werden, die Taschenkontrollen zu dulde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtskräftige Feststellung der Schuld und Verfahren

Rz. 6 Die Schuld des ursprünglichen Schuldners (Vor- oder Urschuldners) muss bereits vor der Vermögensübernahme bzw. dem Erwerb des Handelsgeschäfts rechtskräftig festgestellt sein (OLG Brandenburg, Urteil v. 14.3.2007, 4 U 134/06, juris). Abzustellen ist auf die formelle Rechtskraft nach § 705 ZPO (Stein/Jonas/Münzberg, § 729 Rn. 4). Die Vollstreckungsnachfolge findet nur i...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Arbeitspflicht

Rz. 132 Grundlage der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung ist der Arbeitsvertrag, der vertragstypische Verpflichtungen i. S. v. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB begründet. Die Arbeitspflicht ist die dem Arbeitnehmer obliegende Hauptpflicht. Wie in Zusammenschau mit § 611a Abs. 2 BGB hervorgeht, steht sie im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Pflicht des...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2.2 Bestehendes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rz. 82 Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, innerhalb dessen der Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung findet, ist regelmäßig das Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Ruhestandsverhältnis, etwa bei der Betrieblichen Altersversorgung.[1] Keine Gleichbehandlungspflicht besteht bei Einstellungen, da diese erst das ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3 Arbeitszeit

Rz. 142 Für das Arbeitsverhältnis kennzeichnend ist die zeitliche Fixierung der Arbeitszeit[1] hinsichtlich ihrer Dauer und Lage. Sie ist wegen der Verpflichtung zur Erbringung einer Tätigkeit statt eines Erfolgs von besonderer Bedeutung,[2] weil die Tätigkeit in Zeitabschnitten zu bemessen ist und davon grundsätzlich die Gegenleistung des Arbeitgebers abhängt. Von deren Bes...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.4.4 Haftungsbegrenzung und Beweislastumkehr

Rz. 203 Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit gelten die allgemeinen Grundsätze der Privilegierung des Arbeitnehmers,[1] wenn er die Leistung nicht wie geschuldet erbringt.[2] Ob die Haftungsprivilegierung nunmehr abdingbar ist, ist umstritten.[3] Bei einer Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers oder bei eigenmächtigem Nichtantritt der Arbeit greifen die allgemeinen Grunds...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Modalitäten der Vergütungszahlung

Rz. 40 Üblicherweise ist der Erfüllungsort für die Lohnzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers der Ort, an dem sich der Betrieb befindet, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste ständig verrichtet.[1] Der Betriebssitz bleibt auch dann der Erfüllungsort, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Betriebsstätte eingesetzt wird.[2] Der Arbeitnehmer hat die Vergütung grundsätzlich im Bet...mehr

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Kassenführung: Diese Besond... / 6.1.3 Belegnachweis erforderlich

Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung besteht also für den Unternehmer die Verpflichtung, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.[1] Allerdings gibt es für die Bilanzierung und die Einnahmen-Überschussrechnung unterschiedliche Reglungen, wie die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen sind. Wer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrec...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.3 Aufklärungs- bzw. Informationspflichten

Rz. 123 Unter Aufklärungs- bzw. Informationspflichten sind solche Nebenpflichten zu verstehen, die den Arbeitgeber verpflichten, den Arbeitnehmer ungefragt von sich aus über Umstände zu informieren, die die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder jedenfalls sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 4 Es muss ein wirksamer Vollstreckungstitel vorliegen (BGH, VersR 1984, 1192). Der Titel muss vollstreckbar, ein Urteil entweder rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sein (§ 704 Abs. 1 ZPO). Der Titel muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben, sich überhaupt zur Zwangsvollstreckung eignen (LAG Berlin-Brandenburg, LAGE § 733 ZPO 2002 Nr. 1; OLG Düsse...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.7.1 Grundlagen des Bereicherungsrechts

Rz. 68 Erhält der Arbeitnehmer durch ein Versehen des Arbeitgebers eine zu hohe Vergütung, hat der Arbeitgeber einen Rückzahlungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB . Weiß der Arbeitgeber um das Fehlen einer Rechtspflicht, greift § 814 BGB. Dieses Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer...mehr