Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Totalersatz.

Rn 5 Nach dem zweiten in § 249 I verkörperten Grundprinzip umfasst der zu leistende Natural- oder Geldersatz allen Schaden, der auf den zum Ersatz verpflichtenden Umstand zurückgeht. Daher gehören zum Schaden bei dem Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch die Kosten, die im Zusammenha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vermögensschäden.

Rn 20 Schließlich verbleibt noch ein wichtiger Anwendungsbereich für Art 4 bei Vermögensschäden (dazu ausführl mit fallgruppenbezogener Betrachtung Meyle Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht 21, 63 ff, 70 ff), zB durch schuldhafte Falschauskünfte (dazu insb Meyle Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht 21, 70 ff), be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten.

Rn 20 Nach der Auswahlentscheidung des Kunden und Beginn seiner Verhandlungen über den konkreten Reisevertrag mit einem bestimmten Reiseveranstalter beginnt die Durchführung der gewählten Reise. Diese ist mitsamt den anfallenden Aufklärungs- und Hinweispflichten (iE Art 250 EGBGB) Sache des Veranstalters (BGH NJW 06, 2321 [BGH 25.04.2006 - X ZR 198/04]). Er hat die Reise in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Immaterialgüterrechte.

Rn 65 Immaterialgüterrechten kommen regelmäßig Zuweisungsgehalt und Ausschließungsfunktion zu. Neben spezialgesetzlichen Schadensersatzansprüchen ist § 823 I allerdings allenfalls subsidiär anwendbar (s zB BGHZ 3, 365, 368; 26, 52, 59; 114, 105, 109 ff), wenn die Spezialregelungen nicht als abschließend gedacht sind. So kommt etwa vor der Patentanmeldung eine Verletzung eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gegen das UWG Köhler FS Medicus [09], 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dime...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

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§ 12 Taxonomie-Verordnung / 2.4 Sozialer Mindestschutz

Rz. 21 Ein Unternehmen, dessen Wirtschaftstätigkeit unter die Taxonomie-Verordnung fällt und die technischen Bewertungskriterien hinsichtlich wesentlichen Beitrags und erheblicher Beeinträchtigung erfüllt, hat zudem gem. Art. 3 und Art. 18 der Taxonomie-Verordnung sicherzustellen, dass bei der Ausübung dieser Wirtschaftstätigkeit ein entsprechender sozialer Mindestschutz bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz: Diese Regeln s... / 7 Besonderheiten bei Kommunikationsmaßnahmen/Werbung

Ob geschäftlicher Internetauftritt oder Direktmarketingaktionen: Überall werden Daten von Nutzern erhoben, verarbeitet oder gespeichert – wenn oftmals auch nur für wenige Augenblicke. Auch hier gelten Datenschutzvorschriften. Besonders das Gebot der Datensparsamkeit (§ 71 BDSG) bzw. Datenminimierung (Art. 5 DSGVO) wird häufig missachtet. Gerade das Internet mit seinen vielfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 1 Einführung

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde im deutschen Recht bislang über die Strafvorschriften der §§ 17–19 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie über die §§ 823, 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), ggf in Verbindung mit § 1004 BGB, analog gewährleistet. Dies genügt den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/943 jedoch nicht, da diese eine Verletzung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Strafrechtlicher Schutz best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 4 Strafrechtliche Aspekte

Die §§ 17–19 UWG enthielten strafrechtliche Bestimmungen bezüglich des Verrats von Betriebsgeheimnissen. Diese sind zum 25.4.2019 entfallen. An ihre Stelle ist § 23 GeschGehG getreten. Der Verstoß gegen § 4 GeschGehG stellt keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 23 Abs. 1 GeschGehG eine Straftat dar. Dies spiegelt sich auch im Strafrahmen wider, der eine Geldstrafe od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsgeheimnis / 2.2 Begriffsbestimmungen

Das GeschGehG enthält erstmals eine Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses. Nach § 2 Nr. 1 GeschGehG ist ein Geschäftsgeheimnis eine Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / Zusammenfassung

Begriff Unter Abwerbung versteht man den Fall, dass es ein Dritter durch direkte oder indirekte Kontaktaufnahme unternimmt, einen durch Arbeitsvertrag gebundenen Arbeitnehmer zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und zur Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses zu bewegen. Abwerbender kann sowohl ein anderer Arbeitgeber, ein Personalberater als auch ein aktueller oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 1 Allgemeines

Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere erlaubt, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 3 Rechtsfolgen

Die Ansprüche gegen den abwerbenden Arbeitgeber bestehen in Ansprüchen auf Schadensersatz und Unterlassung der Beschäftigung des abgeworbenen Arbeitnehmers überhaupt oder mit bestimmten Arbeiten. Dabei kommt in der Regel nur ein zeitlich begrenzter Unterlassungsanspruch in Betracht, u. U. aber auch ein unbefristeter.[1] Bei Direktansprache am Arbeitsplatz hat der Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

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ABC der Werbungskosten / Geldstrafen/-bußen

Literatur: Döllerer, BB 1984, 545; Schönfeld/Haus/­Bergmann/Erne, DStR 2017, 73; Krüger, DStR 2016, 895; Sievert/Graessner, NWB 2017, 323 Geldstrafen bzw. Geldbußen in Zusammenhang mit einem betrieblichen/beruflichen Verhalten kommen z. B. vor bei Verstößen gegen das Kartellrecht, das UWG, aber auch bei Straftaten nach dem StGB (z. B. Betrug, Untreue im beruflichen/betrieblic...mehr

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Droht "Grüner" Werbung aufgrund der strengen Vorgaben der EMPCO-Richtlinie das Aus?

Zusammenfassung Die sog. "EmpCo-Richtlinie"[1] schränkt umweltbezogene Werbung stark ein und lässt diese nur noch unter strengen Voraussetzungen zu. Damit sagt die EU dem "Greenwashing" den Kampf an. Wir stellen in diesem Beitrag die wesentlichen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie dar und skizzieren, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie künftig mit "Green Claims" werben möch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entsprechende Anwendung von § 15 UWG.

Rn 2 Die Einigungsstellen bestehen in den einzelnen Bundesländern, die jeweils Durchführungsverordnungen gem § 15 XI UWG erlassen haben. Die Einigungsstellen arbeiten nur auf Antrag der Parteien (§ 15 III UWG) und ihre Anrufung ist fakultativ. Ist eine Klage bereits erhoben, so kann der Richter einen Termin vor der Einigungsstelle auf Antrag einer Partei anberaumen (§ 15 X 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. UWG und Prospekthaftung (Abs 1 Nr 5, Nr 6).

Rn 12 Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl iE Goldbeck WRP 17, 181 [BGH 19.10.2016 - I ZR 93/15]) können auch dann die Zuständigkeit der KfH begründen, wenn sie gleichzeitig aus allg Bürgerlichen Recht begründet werden (vgl Rn 2; aA LG Offenburg 13.5.14 – 5 O 20/14). Nicht ausreichend ist ein Unterlassungsanspruch aus allg Zivilrecht ohne Anspruchsbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum UWG.

Rn 3 In § 8 V 3 UWG wird klargestellt, dass das UKlaG (mit Ausnahme von § 4e, s § 4e Rn 2) auf Verstöße gegen das UWG keine Anwendung findet. Das ist schon deshalb unschädlich, weil die in § 3 UKlaG genannten Stellen regelmäßig auch nach § 8 III Nr 2–4 UWG klagebefugt sind. In vielen Fällen verstößt ein unternehmerisches Verhalten zugleich gegen Verbraucherschutzgesetze wie ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Die einstweilige Verfügung nach § 12 I UWG.

I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung. Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gegen einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Abgrenzung zum UWG.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt bei inländischen Beklagten eine Konzentration der Zuständigkeit, weil nach den allgemeinen Regeln (insb § 32 ZPO) andernfalls oft ein ›fliegender Gerichtsstand‹, dh eine Auswahl unter vielen möglichen Gerichten in Betracht käme. Bei ausländischen Beklagten verbleibt es gem Abs 1 S 2 bei dieser Auswahl unter den Gerichten der jeweiligen Begehungso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Wettbewerbsrecht.

Rn 11 Wird ein Anspruch nach dem UWG geltend gemacht, sind neben § 104a UrhG (der auch im eV-Verfahren gilt; Hambg GRUR-RR 14, 109) die Gerichtsstände des § 14 UWG zu beachten. Hierfür genügt, dass sich aus dem Tatsachenvortrag der Klagepartei ein solcher Anspruch begründen lässt (BayObLG MMR 23, 719). Soweit früher die Auffassung vertreten wurde, § 32 könne neben § 14 UWG z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für Klagen nach § 2 gelten § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die darin enthaltene Verordnungsermächtigung entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb im VDuG, in §§ 8 und 10 UWG, im Markenrecht (§ 55 II Nr 3 MarkenG), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 9 Die besondere Bedeutung des wettbewerblichen Eilverfahrens wird durch § 12 I UWG auch dadurch anerkannt, dass der Verfügungsgrund nicht glaubhaft gemacht werden muss (widerlegliche Dringlichkeitsvermutung, BGH NJW-RR 00, 209 [BGH 01.07.1999 - I ZB 7/99] – späte Urteilsbegründung). Die Regelung gilt nach § 12 I für die im UWG bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung sowie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abmahnung.

Rn 2 Der Verweis auf das Abmahnverfahren gem § 13 UWG entspricht der Praxis. Die Abmahnung ist Obliegenheit des Verbandsklageberechtigten zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO. Sie ist aber entbehrlich, wenn der Bekl sich der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens berühmt (P/O/S § 12 UWG Rz 7), denn dann gibt er schon dadurch Anlass zur Klageerhebung iSv § 93 ZPO. In der Abm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2a bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift beschränkt die Befugnis zu einer objektiven Rechtskontrolle auf bestimmte Institutionen, die als besonders seriös und sachkundig angesehen werden. Damit soll ein angeblich drohender Missbrauch derartiger Befugnisse verhindert werden. Zugleich nimmt der Gesetzgeber damit in Kauf, dass die tatsächliche Wirkung der Kontrollbefugnisse von der Ausstattung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Angemessene Vertragsstrafe.

Rn 3 Die abzugebende Unterlassungsverpflichtung soll gem § 13 I UWG mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt werden. Für die Höhe sind nun die Regeln des § 13a UWG anzuwenden. In der Praxis galten bisher Beträge ab 2.500 EUR als üblich und angemessen (Ulmer/Brandner/Hensen/Witt Rz 5), im Hinblick auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch 10.000 EUR und bei einem groß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes (BGH II ZR 119/20). Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive und dadurch willkürliche Fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beseitigung.

Rn 16 Weil der Verwender sich nun nicht mehr auf die unwirksamen Klauseln berufen darf, hat er auch den Anschein ihrer Wirksamkeit zu beseitigen, dh er muss etwaige Vertragspartner – sofern diese mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden können – über die Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln unterrichten (Köhler/Bornkamm/Köhler Rz 12; MüKoZPO/Micklitz/Rott Rz 6). Ein solche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbandsklage.

Rn 47 Ein Verbandsklagerecht ist seit langem im Lauterkeitsrecht anerkannt (§§ 8 III Nr 2, 3 UWG, 33 II GWB), mittlerweile aber auch im Verbraucherschutzrecht (§ 3 I Nr 1, 2 UKlaG) eingerichtet worden. In diesen gesetzlich normierten Fällen nehmen die Verbände, denen das Gesetz mitunter berufsständische Kammern gleichstellt (§§ 13 II Nr 4 UWG, 3 I Nr 3 UKlaG), eigene materie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Konkurrierende Zuständigkeiten.

Rn 8 Wird eine Klage sowohl auf Normen des UKlaG als auch auf sonstige Vorschriften (zB UWG) gestützt, kann es zu einer Konkurrenz ausschließlicher Gerichtsstände kommen, insb zwischen § 6 UKlaG (OLG) und § 14 UWG (LG). Man könnte dem Kl dann gem § 35 ZPO die Wahl überlassen (vgl zur früheren Rechtslage LG Bonn 24.10.11 – 1 O 430/10). Dagegen spricht aber, dass es nicht Sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Allgemeine Reformperspektiven.

Rn 5 Mit Einführung des VDuG wird die Zersplitterung des Verbandsklagerechts auf verschiedene Gesetze (s.o. Rn 3) noch verstärkt. Eine Zusammenfassung dieser Befugnisse und eine bessere Abstimmung mit dem allgemeinen Verfahrensrecht wäre wünschenswert, etwa durch eine Integration in die ZPO (dafür bereits Hess WM 04, 2329, 2334). Außerdem sind die geltenden Verbandsklagen au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vergleiche vor Gütestellen.

Rn 32 Vergleiche, die von einer der durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestellen abgeschlossen worden sind, stehen Prozessvergleichen gleich. Ein solcher Vergleich hat nicht die Wirkung des § 127a BGB. Den in § 794 I Nr 1 genannten staatlichen Gütestellen sind die von den Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern errichteten Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 6 Der Unterlassungsanspruch gem § 1 UKlaG kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (vgl Ddorf NJW 89, 1487, 1488 [OLG Düsseldorf 29.12.1988 - 6 U 206/88]; Frankf NJW 89, 1489). Beim Verfügungsgrund wird Dringlichkeit gem § 5 UKlaG, § 12 II UWG, widerleglich vermutet (KG NJW-RR 04, 1239 [KG Berlin 15.12.2003 - 23 U 98/03]). Die Grundsätze der Selbstwiderlegung (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verjährung und Verwirkung.

Rn 18 Wie bei § 1 (s § 1 Rn 23) ist eine Verwirkung der Klagebefugnis des § 2 nicht möglich. Für die Verjährung gelten §§ 195 ff BGB; es kommt eine Hemmung durch Anrufung der Einigungsstelle (§ 12) in Betracht. Soweit man bei UWG-Verstößen gleichzeitig auch die Anwendbarkeit von § 2 UKlaG bejahen möchte, soll die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG nicht der Verjährung nach § 11 UWG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwendungsersatz im Abmahnverfahren.

Rn 4 Die ältere Rechtsprechung zum Aufwendungsersatz für Abmahnkosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag ist angesichts der heute geltenden gesetzlichen Regelung in § 13 III UWG nicht mehr relevant. Sachlich enthält aber auch diese Vorschrift den Anspruch auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Abmahnung (aber nicht für eine zweite Abmahnung, s BGH NJW 10, 1208). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XVIII. Wettbewerbsrecht.

Rn 25 Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterlassungsverfügung ist, wenn noch keine Verletzungshandlung vorliegt, die Begehungsgefahr; nach erfolgter Verletzung die dann zu vermutende Wiederholungsgefahr (§ 8 I UWG). Sie entfällt bei Abgabe einer vertragsstrafebewehrten Unterlassungserklärung, wenn eine angemessene Strafhöhe (BGH NJW 83, 941, 942 [BGH 07.10.1982 - I ZR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kontrollierbare Vorschriften.

Rn 2 Gegenstand der Kontrolle sind die im Anh zu Art 3 Nr 1 EU-VO 2017/2394 enumerativ aufgeführten Rechtsnormen zum Schutz der Verbraucherinteressen, dh die dort genannten europarechtlichen Normen und ggf ihre mitgliedstaatlichen Umsetzungsvorschriften. Die EU-DSGVO 2016/679 wird in diesem Anh nicht aufgeführt, soll jedoch nach dem etwas kryptischen Hinweis in Erw 47 der EU...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Historische Entwicklung.

Rn 1 Bei den im UKlaG normierten Verbandsklagebefugnissen handelt es sich um besondere Interventionskompetenzen zur Durchsetzung des objektiven Rechts, die keine individuelle Rechtsverletzung voraussetzen. Darin ähneln sie der schon im römischen Recht vorkommenden Popularklage (vgl Halfmeier 29 ff), wobei aber bei der heutigen Verbandsklage der Kreis der zulässigen Kl stark ...mehr