Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / I. § 342b HGB

Tz. 99 § 342b Prüfstelle für Rechnungslegung (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen eine privatrechtlich organisierte Einrichtung zur Prüfung von Verstößen gegen Rechnungslegungsvorschriften durch Vertrag anerkennen (Prüfstelle) und ihr die in den folgenden Absätzen festgelegten Aufgaben über...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 4. Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS)

Tz. 92 Mit den Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) hat der Gesetzgeber im Jahre 1998 im Zuge der Einführung des KonTraG Neuland betreten.[133] Nach internationalem Vorbild wurde die Möglichkeit eröffnet, dass ein privates Rechnungslegungsgremium als Standard Setter eingerichtet wird (Fünfter Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, vgl. § 342 HGB). Das private Rechnungsleg...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / I. § 342 HGB

Tz. 112 § 342 Privates Rechnungslegungsgremium (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann eine privatrechtlich organisierte Einrichtung durch Vertrag anerkennen und ihr folgende Aufgaben übertragen: Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, Beratung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchersc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / III. § 342d HGB

Tz. 140 § 342d Finanzierung der Prüfstelle Die Prüfstelle hat über die zur Finanzierung der Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel einen Wirtschaftsplan für das Folgejahr im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufzustellen. Der Wirtschaftsplan ist dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Umsatzunabhängigkeit (Nr. 1)

Tz. 118 Gem. § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ist ein Wirtschaftsprüfer von der Prüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse ausgeschlossen, sofern er in den letzten fünf Jahren jeweils mehr als 15 % der Gesamteinnahmen aus seiner beruflichen Tätigkeit von der zu prüfenden KapGes oder von Unternehmen, an denen die zu prüfende KapGes mehr als 20 % der Anteile besitzt, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / a) Überblick

Tz. 93 § 330 HGB enthält eine Ermächtigung zugunsten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, im Wege der Rechtsverordnung Formblätter vorzuschreiben und andere Vorschriften für die Gliederung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Inhalts des Anhangs, des Konzernanhangs, des Lageberichts oder des Konzernlagebericht zu erlassen. Allerdings läs...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Behördliches Verfahren

Tz. 220 Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz [269] durchgeführt.[270] Es ist kein Antrag erforderlich; das Bundesamt ermittelt von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob es gegen die Organmitglieder betrieben oder gegen die Gesellschaft vorgegangen werden soll (vgl. Tz. 213) steht der Behörde ein Auswahlermessen zu.[271] Tz. 221 Im Rahmen der Androhungsverfü...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 317 HGB

Tz. 18 § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung (1) In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, da...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / I. § 253 HGB

Tz. 73 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit si...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / II. §§ 335, 335a HGB (Ordnungsgeldvorschriften)

Tz. 206 § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld (1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die § 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung oder § 325a über die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlage...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / I. § 328 HGB

Tz. 67 § 328 Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung (1) 1Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Absatz 2a, des Konzernabschlusses oder des Lage- oder Konzernlageberichts sind diese Abschlüsse und Lageberichte so wiederzugeben, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften en...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / I. § 330 HGB

Tz. 92 § 330 Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften (1) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Kapitalgesellschaften Formblätter ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 2/2017, Kinderehen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Aspekten, konkreten Fragen und Problemstellungen hat sich die Bund-Länder Arbeitsgruppe zu Kinderehen bisher befasst und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Ergebnisse der Bund-Länder Arbeitsgruppe zu Kinderehen im Rahmen des Gesetzesentwurfes zu den Kinderehen einfließen zu lassen? Antw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2017, Der Abgasskanda... / E. Mögliche Ansätze zum Verbraucherschutz

Kollektiver Rechtsschutz ist in der deutschen Gesetzgebung eher spärlich zu finden. Bekanntlich kennt das deutsche Rechtssystem in Rechtsfragen wie den vorliegenden das Instrument von Sammelklagen wie etwa in den USA nicht, in denen sich mehrere Betroffene zusammenschließen und dabei die Kosten und finanziellen Risiken für den Einzelnen reduzieren. Öffentlich-rechtlicher Verb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Internationales Erbrecht / (2) Überblick über die Regelungen des IntErbRVG

Rz. 38 Die ersten beiden Abschnitte des IntErbRVG regeln zunächst den Anwendungsbereich (§ 1 IntErbRVG) sowie die örtliche Zuständigkeit für bürgerliche Streitigkeiten (§ 2 IntErbRVG). Darüber hinaus enthält es in § 34 Abs. 1 IntErbRVG eine spezielle Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Zweck dieser Neuregelung i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es handelt sich um Bereichsausnahmen. Vorbild ist § 23 Abs. 1 AGBG, doch sind Änderungen eingetreten. Rz. 2 Die in der Vorschrift genannten Bereiche werden von der EG-Verbraucherrichtlinie nicht tangiert (10. Erwägungsgrund). Im Übrigen sieht die Richtlinie Arbeitnehmer nicht als Verbraucher an, so wie überhaupt das Unionsrecht zwischen Verbraucherschutz und Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2017, Der Auskunftsans... / I. Einleitung und Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Scheinväter leisten oft jahrelang Unterhalt für Kinder, die sie nicht gezeugt haben. Kommt die Wahrheit ans Tageslicht, haben sie einen gesetzlichen Regressanspruch gegen den biologischen Vater, § 1607 Abs. 3 BGB. Den kennt aber oft nur die Mutter – und nennt ihn nicht freiwillig. Bislang half die Rechtsprechung mit einem von ihr entwickelten Auskunftsanspruch,[1] den das Bu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Entgeltlicher Vertrag

Rz. 8 Zwischen den Parteien muss ein entgeltlicher Vertrag bestehen. § 309 Nr. 1 BGB stellt dabei keine Anforderungen an eine bestimmte Art von Verträgen; die Norm gilt grundsätzlich für alle entgeltliche Verträge. Entgelt meint die Gegenleistung in gegenseitigen Verträgen und umfasst alles, was der Vertragspartner für den Erwerb finanziell erbringen muss, einschließlich eve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die Änderungen, die im deutschen Recht zwecks Umsetzung der EG-Verbraucherrichtlinie erforderlich geworden sind. Die beiden Konzeptionen zum Verbraucherschutz decken sich nämlich nicht.[1] Der Gesetzgeber wollte damals aber kein Spezial-AGBG für Verbraucher schaffen. Die Vorschrift entspricht im Grundsatz § 24a AGBG, eingefügt durch Gesetz vom 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 1/2017, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Liebe Leserinnen und Leser, ich darf Ihnen zunächst im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht alles Gute für das Jahr 2017 wünschen. Ich hoffe insbesondere, dass Sie die regelmäßig für Anwälte belastende Zeit zum Jahresende unter Wahrung sämtlicher Fristen überstanden haben. Nunmehr wohl schon traditionell ist es an mir, die Schwerpunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kosten in Erbsachen / 8. Vergütung für die Beratung und Gutachtenerstellung nach § 34 Abs. 1 RVG

Rz. 47 Zu beachten ist die Vorgabe des § 34 Abs. 1 RVG, der folgenden Inhalt hat: Zitat § 34 Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Bedeutung

Rz. 1 Gemäß § 309 Nr. 4 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, durch die der Verwender von der gesetzlichen Obliegenheit[1] freigestellt wird, den anderen Vertragsteil zu mahnen oder ihm eine Frist für die Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Rz. 2 Die gesetzliche Obliegenheit, den anderen Vertragsteil zu mahnen, enthält § 286 Abs. 1 BGB. Nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Ausnahme: Einführung in den Vertrag durch den Verbraucher

Rz. 14 Der Verbraucher führt die Klausel in den Vertrag etwa ein, wenn er das handelsübliche Formular dafür mitbringt. Dem steht gleich, wenn ein Dritter im Auftrag des Verbrauchers[25] die Klausel einführt. Im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes greift Ziffer 1 aber, wenn die Klausel von beiden Vertragspartnern übereinstimmend und unabhängig voneinander in den Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Sachverständigengutachten

Rz. 394 Das Gericht ist verfassungsrechtlich nicht stets gehalten, ein Sachverständigengutachten einzuholen. In den vom Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG beherrschten Verfahren muss dem Gericht auch insoweit überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGB-Richtlinie (RL) / B. Hinweise

Rz. 3 Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Die Richtlinie gilt nur für Verbraucherverträge.[2] Auch insoweit stellt diese nur einen Mindestschutz sicher, Art. 8 RL. Rz. 4 Eine richtlinienkonforme Auslegung kommt nur in Betracht, soweit diese Richtlinie den Verkehr mit Verbrauchern (B2C) betrifft, nicht dagegen im Rechtsverkehr unter Kaufleuten und Unternehmern und zwischen Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 15 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, ZFS 12/2016 / Verbraucherschutz

Widerrufsinformation bei Immobiliardarlehensvertrag (BGH, Urt. v. 22.11.2016 – XI ZR 434/15) Mit Urt. v. 22.11.2016 hat der XI. Zivilsenat des BGH entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensgeber einen Verbraucher als Darlehensnehmer klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Die Kl. schlossen als Verbraucher mit der beklagten Sparkasse ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2016, ZFS 12/2016 / Widerrufsinformation bei Immobiliardarlehensvertrag (BGH, Urt. v. 22.11.2016 – XI ZR 434/15)

Mit Urt. v. 22.11.2016 hat der XI. Zivilsenat des BGH entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Darlehensgeber einen Verbraucher als Darlehensnehmer klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist informiert. Die Kl. schlossen als Verbraucher mit der beklagten Sparkasse einen Immobiliardarlehensvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30.11.2016. Die Widerrufsinforma...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Stellungnahme des DAV durch den Ausschuss Familienrecht

Zur Frage einer möglichen Kündigung des Haager Eheschließungsabkommens vom 12.6.1902(BMJV-Az.: I A 5 – 9311/11 – 14 379/2015) Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Erwägung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, das Haager Eheschließungsabkommen vom 12.6.1902 zu kündigen. Die Kündigung des Abkommens sollte zum Anlass genommen werden, auf d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2016, Mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses, zur Rückbenennung und zur Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes beschlossen. Zitat "Wir schaffen mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress. Der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter wird klar gesetzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2016, Das Nachlassin... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Jedes Insolvenzverfahren setzt gem. § 13 Abs. 1 S. 1 einen schriftlichen Insolvenzantrag voraus. So auch ein Nachlassinsolvenzverfahren. Nahezu selbstverständlich sollte zu Eingang des Antrags klargestellt werden, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag nicht um den Antrag in einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren, sondern um den Antrag auf Eröffnung eines Nachlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / II. BaFin-Aufgabe "kollektiver Verbraucherschutz"

1. Allgemeine Aufgabenzuweisung Nach § 4 Abs. 1a S. 1 FinDAG ist die BaFin künftig "innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen verpflichtet". Den Gesetzesmaterialien (Gesetzentwurf, S. 36) zufolge handelt es sich dabei um eine "gesetzliche Zielbestimmung" bzw. "allgemeine Aufgabenzuweisung". Dadurch soll klargestellt werden, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / Ministerien wollen digitalen Verbraucherschutz bündeln

Kein neues Internetministerium, aber eine Bündelung von Kompetenzen im Bereich Digitalisierung ist das Ziel der derzeitigen Überlegungen im Bundeswirtschaftsministerium und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Es gehe vor allem um die Ertüchtigung des Verbraucherschutzes, erläuterte Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministeriu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2016, Verbraucherschutz: Verfassungsmäßigkeit des Tabakerzeugnisgesetzes

(BVerfG, Beschl. v. 18.5.2016 – 1 BvR 895/16) • Die gesetzlichen Neuregelungen durch das Tabakerzeugnisgesetz bezwecken primär eine Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts zum Abbau von Markthemmnissen und dienen damit einem wichtigen Ziel der Europäischen Union. Daneben ist eine Förderung des Gesundheitsschutzes Ziel der Regelungen und damit ein überragend wichtiges Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Verbraucherschutz: Anwendung der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln

(EuGH, Urt. v. 3.9.2015 – C-110/14) • Ein als Rechtsanwalt tätiger Darlehensnehmer kann zumindest dann, wenn der Verwendungszweck für das ausgereichte Darlehen nicht spezifiziert ist und mit der beruflichen Tätigkeit nicht in Verbindung steht, auch dann als Verbraucher i.S.d. Art. 2 der Richtlinie 93/13/EWG dem Schutz über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2016, Verbraucherschutz: Rechtmäßigkeit der neuen EU-Tabakrichtlinie

(EuGH, Urt. v. 4.5.2016 – C-358/14 u.a.) • Die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse ist gültig. Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung der Packungen als auch das zukünftige Verbot von mit Menthol versetzten Zigaretten in der Union sowie die Sonderregelung für elektronische Zigaretten verstoßen nicht gegen EU-Recht. Der Unionsgesetzgeber durfte in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2016, Das Bankgeschä... / 2. Verbraucherschutz

Der Gesetzgeber hat wichtige verbraucherfreundliche Neuerungen eingeführt: Informationspflichten des Darlehensgebers bei eingeräumter Überziehungsmöglichkeit gem. Art. 247 § 16 EGBGB; Beratungspflicht des Darlehensgebers bei Inanspruchnahme des Kontokorrentrahmens ununterbrochen über sechs Monate und über 75 % des eingeräumten Überziehungsrahmens hinaus (§ 504a BGB), Informatio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Sachverständigenrat für mehr Verbraucherschutz in der "digitalen Welt"

Der im Jahr 2014 ins Leben gerufene Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat am 19. Januar in Berlin einen Bericht zum Verbraucherschutz in der digitalen Welt an Bundesminister Heiko Maas übergeben. Die Stellungnahmen enthalten Empfehlungen, wie die Politik auf den Wandel durch die Digitalisierung reagieren sollte. Die Sachverständigen haben sich insbesondere mit den Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Mehr Verbraucherschutz bei Lebensmitteln gefordert

Das Deutsche Lebensmittelbuch (DLMB) und die Deutsche Lebensmittel-Kommission (DLMBK) sollen reformiert werden. Dies haben die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD kürzlich in einem Antrag gefordert (BT-Drucks 18/7238). Die Bundesregierung wurde aufgefordert, zeitnah Vorschläge zur Reform des DLMB und der DLMBK vorzulegen. Ziel soll sein, die Akzeptanz der Verbraucher für die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Verletzung von Informationspflichten im grenzüberschreitenden Online-Handel

Im Rahmen der europaweiten Marktüberwachungsaktion "Sweep" hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im grenzüberschreitenden Online-Handel überprüft. Wie das Ministerium Anfang Juni mitteilte, seien dabei zahlreiche Verstöße festgestellt worden. Der sog. Sweep ist eine europaweite, von der Europäi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Verbraucherschutzminister wollen Musterklage einführen

Am 22. April ist die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Düsseldorf zu Ende gegangen. Die Agenda reichte vom Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der richtigen Kennzeichnung von Lebensmitteln über Lebensmittelsicherheit, Schutz vor umstrittenen Geschäftspraktiken in der Telekommunikations-, Finanzierungs- und Tourismusbranche, nachhaltigem Konsum und Ernä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Internetreport / 45 Online-Handel: Neue EU-Verordnungen geplant

Die EU-Kommission hat am 25.5.2016 in einer Mitteilung "ein umfassendes Konzept zur Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels für die Bürger und Unternehmen Europas" vorgestellt. Nach dieser Mitteilung werden drei neue EU-Verordnungen vorgeschlagen, nämlich eine Verordnung über Maßnahmen gegen Geo-Blocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 1 Neuregelungen im Mai

In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Justiz. Im Einzelnen: Mindestlöhne für Maler und Lackierer Seit dem 1. Mai gelten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne: Für Ungelernte liegen sie bundesweit bei 10,35 EUR. Für Fachkräfte steigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / 1. Allgemeine Aufgabenzuweisung

Nach § 4 Abs. 1a S. 1 FinDAG ist die BaFin künftig "innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags auch dem Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen verpflichtet". Den Gesetzesmaterialien (Gesetzentwurf, S. 36) zufolge handelt es sich dabei um eine "gesetzliche Zielbestimmung" bzw. "allgemeine Aufgabenzuweisung". Dadurch soll klargestellt werden, dass die BaFin "auch dem kollekti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 11 Verbraucherratgeber in Neuauflage erschienen

In der mittlerweile sechsten Auflage ist kürzlich die Broschüre "Verbraucherschutz kompakt – Guter Rat in Alltagsfragen" erschienen. Auf 220 Seiten klärt der von der Bundesregierung herausgegebene Ratgeber Verbraucher über ihre Rechte insbesondere bei Alltagsgeschäften auf. Darüber hinaus nennt die Neuauflage kompetente Ansprechpartner wie etwa die Verbraucherschutzorganisat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Das Kleinanleg... / 2. Missstandsaufsicht

Praktisch bedeutsam ist die Schaffung einer Missstandsaufsicht in Gestalt des § 4 Abs. 1a S. 2 FinDAG, der die allgemeine Aufgabenzuweisung (§ 4 Abs. 1a S. 1 FinDAG; s.o. II. 1.) konkretisieren soll (Gesetzentwurf, S. 36). Aufgrund dieser Ermächtigungsnorm kann die BaFin Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um verbraucherschutzrelevante Missstände zu verh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2017, Internetreport / 3 Widerrufsrecht: Artikel aus den Bereichen Hygiene/Gesundheitsschutz

Nach § 312g Abs. 1 BGB steht Verbrauchern bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB zu. § 312g Abs. 2 S. 1 BGB nennt Vertragsarten, bei denen kein Widerrufsrecht besteht. Nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Buchreport / Tamm/Tonner (Hrsg.), Verbraucherrecht, 2. Aufl. 2016, 1.336 S., Nomos Verlag, 128 EUR

Das Verbraucherrecht ist ein sehr weit zu fassender Bereich, der durch die vielen europäischen Vorgaben und die letztlich kontinuierlichen Änderungen im deutschen Recht für den nicht spezialisierten Anwalt schwer überschaubar ist. Diesem Problem stellt sich das Autorenteam und bietet ein kompaktes, nach Themenkomplexen aufgebautes Werk an, mit dem das effektive Einarbeiten i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / 2. Weitere Änderungen des Umsetzungsgesetzes

Weiterhin werden Vorgaben der WIKrRL zu Kreditvermittlung und Kreditberatung nicht nur in BGB und EGBGB umgesetzt, sondern in anderen Gesetzen: So finden sich in der ZPO gem. Art. 3 und des UKlaG gem. Art. 6 des Umsetzungsgesetzes jeweils Anpassungen auf BGB-Verweise; Folgeänderungen in der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das (arbeitsgerichtliche) Mahnverfahren ...mehr