Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Anwendungsbereich von § 6 Abs 5 S 3 EStG

Tz. 47 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 6 Abs 5 S 3 EStG ist der Bewertungsansatz für Einzel-WG enthalten, die durch Übertragung im MU-Bereich die Zugehörigkeit vom (Sonder-)BV des MU zum Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder zum Sonder-BV eines anderen MU wechseln. Der Vorgang erfolgt wegen der angeordneten Bw-Fortführung idR st-neutral, sofern keine Besteuerungssubstanz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2 Rechtsfolgen für den Einbringenden

Tz. 169 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Rückbeziehung der Einbringung erfolgt nur auf Antrag (s §§ 24 Abs 4 Hs 2 iVm 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht steht nicht dem Einbringenden zu; der stliche Übertragungsstichtag wird von der aufnehmenden Pers-Ges bestimmt (s Tz 164b). Wird kein wirksamer Antrag gestellt, gelten die allg Grundsätze (s Tz 166). Tz. 170 Stand: EL 102 –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.5 Behandlung der Kapitalerträge beim Empfänger

Tz. 282 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gläubiger der Kap-Erträge unterliegt mit den Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG der beschr KSt-Pflicht nach § 2 Nr 2 KStG. Mit Abzug der KapSt ist die KSt für diese Eink abgegolten (s § 32 Abs 1 Nr 2 KStG). Die nach § 43 Abs 1 Nr 7b EStG zu erhebende KapSt ist definitiv; eine tw Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44a Abs 8 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.3 Beteiligung von Körperschaften an der übernehmenden Gesellschaft bei Übertragung (§ 6 Abs 5 S 5 EStG)

Tz. 54 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei der Übertragung eines WG in den Sachverhalten des § 6 Abs 5 S 3 EStG (s Tz 47) ist (von vorn herein) statt des Bw der Tw anzusetzen (dazu s Tz 52, s Tz 52a), wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen WG unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht (s § 6 Abs 5 S 5 EStG). Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) GmbH-Geschäftsführer

Rn. 115 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der an der GmbH nicht beteiligte Fremdgeschäftsführer ist in aller Regel ihr ArbN, wie regelmäßig alle Organe juristischer Personen, die deren Geschäfte führen. Ausnahmsweise kann bei einem solchen Geschäftsführer, obwohl er gesetzlicher Vertreter ist, die Eingliederung in den Geschäftsorganismus der GmbH zu verneinen sein, wenn er bei Vorh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Nachzahlungen

Tz. 16 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 22 Abs 2 S 2 KStG sind Nachzahlungen der Gen für Lieferungen oder Leistungen wie gen Rückvergütungen zu behandeln. Es handelt sich hierbei um Nachzahlungen der Gen für Lieferungen und Leistungen der Genossen. Von einer Nachzahlung ist immer dann zu sprechen, wenn die Genossen ihre Erzeugnisse an die Gen liefern oder Leistungen gegenüb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.1 Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, deren Vorliegen ua auch die Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, begründet stets einen BgA (s Urt des RFH v 08.11.1938, RStBl 1939, 301, und s Urt des BFH v 09.05.1984, BStBl II 1984, 726). Die mitunternehmerische Betätigung der jur Pers d öff Rechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.3.5 Mobiles BHKW

Tz. 127j Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Rn 5 iVm Rn 1 des BMF-Schr v 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479) enthalten Sonderregelungen für mobile BHKW. Dies sind transportable Einrichtungen, die an vd Orten eingesetzt werden können, zB im Sommer an einem Freibad und im Winter an einer Schule oder einem Hallenbad. Rn 1 des BMF-Schr verlangt, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung von Regelungen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen

Tz. 26 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Ustlich wird eine stbare Entnahme nur dann angenommen, wenn der "entnommene" verwendete Gegenstand mit USt belastet, dem unternehmerischen Bereich zugeordnet und der Unternehmer hinsichtlich dieser St zum vollen oder tw VorSt-Abzug berechtigt war (s BT-Drs 14/265, 197 und Abschn 3.3 Abs 2 S 1 UStAE). Damit werden ustlich nur Vorgänge iSd § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Options- und Umwandlungsrechte

Rn. 84 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den Anwartschaften gehören auch Options- und Umwandlungsrechte, da sie dem Gläubiger (Rechtsinhaber) das Recht auf Bezug von Aktien bzw auf Umwandlung einer Forderung oder stillen Beteiligung in eine Beteiligung gewähren (§ 221 Abs 1 S 1 AktG, § 272 Abs 2 Nr 2 HGB). Nach der hM sind auch Optionsanleihen Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Allgemeines

Tz. 261 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei zwei Gruppen von BgA können Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 EStG vorliegen: Gruppe 1: BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB Landesbanken, Sparkassen, sonstige rechtsfähige AöR). Diese werden im Grundsatz den Kap-Ges gleichgestellt. Gruppe 2: BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB BgA von Bund, Ländern, Kreisen, Städten und Gemeinden, die als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Forderungen oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit aus Billigkeitsgründen

Tz. 273 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG greift – da er BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit voraussetzt – grds nur dann, wenn Leistungen an ein anderes Rechtssubjekt erbracht werden, während § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG Leistungen eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit an seine Träger-Kö erfasst. Tz. 274 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach Rechts-Auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 St-Subjekt ist nicht der BgA der jur Pers d öff Rechts, sondern die jur Pers d öff Rechts selbst. Hat die jur Pers d öff Rechts mehrere BgA, ist sie wegen jedes einzelnen BgA (oder mehrerer zusammengefasster Betriebe) Subjekt der KSt (s Tz 10). BgA, die nicht selbst jur Pers d öff Rechts sind (s § 4 Abs 2 KStG und s Tz 58), stellen zivil- und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Materieller Gehalt und Zweck

Tz. 1 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 10 KStG ist mit "nabzb Aufwendungen" überschrieben; die Vorschrift untersagt den Abzug bestimmter Aufwendungen bei der Einkommensermittlung der Kö. Sie ergänzt die allg estlichen Bestimmungen betreffend die nabzb Ausgaben (§ 3c, § 4 Abs 5–7 und § 50 Abs 1 EStG), die über § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gelten. Die Aufzählung in § 10 KStG is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3 Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen (ohne Gegenleistung)

Tz. 72 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen (einer natürlichen Person) zur Errichtung einer Pers-Ges ist seit dem VZ 2001 in § 6 Abs 3 S 1 HS 2 EStG geregelt (zur Behandlung der unentgeltlichen Aufnahme vor dem VZ 2001 s Urt des BFH v 12.10.2005, BFH/NV 2006, 521; s Vfg der OFD Köln v 09.09.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2.1 Anwendungsbereich und technische Verflechtung

Tz. 127b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Das BMF-Schr v 11.05.2016 nennt in seinen einleitenden S als Haupt-Anwendungsfall einer engen wechselseitigen technisch-wirtsch Verflechtung von einigem Gewicht iSd § 4 Abs 6 S 1 Nr 2 KStG die Zusammenfassung eines bereits bestehenden Versorgungsbetriebs mit einem Bäderbetrieb mittels eines BHKW. Zu einem Sachverhalt, in dem das BHKW nicht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

1. Zum Handelsrecht: Teichmann, Die Spaltung von Rechtsträgern als Akt der Vermögensübertragung, ZGR 1993, 396; Geck, Die Spaltung von Unternehmen nach dem neuen Umw-Recht, DStR 1995, 416; Naraschewski, Die vereinfachte Kap-Herabsetzung bei der Spaltung einer GmbH, GmbHR 1995, 697; Kallmeyer, Spaltung: Wie man mit § 132 UmwG 1995 leben kann, GmbHR 1996, 242; Mayer, Spaltungsbrems...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 - 11/04, BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes – Auszug: § 1 AStG betreffend)

Inhaltsübersicht 0. Verhältnis des Außensteuergesetzes zu anderen steuerlichen Vorschriften...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2.2 Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile iSd § 22 UmwStG

Tz. 345 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStG iVm § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG gilt dann, wenn eine jur Pers d öff Rechts in den Fällen einer Sacheinlage eines (ggf Teil-)BgA unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) in eine Kap-Ges die erhaltenen Anteile (sperrfristbehaftete Anteile) innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren nach dem Einbrin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.2 Zuführung des Gewinns des Regiebetriebs zu Rücklagen

Tz. 304 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG führt nur der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn des BgA zu Eink der Träger-Kö aus KapV. Dies ist begründet in der angestrebten stlichen Gleichbehandlung des Verhältnisses von BgA zu ihren Träger-Kö mit dem Verhältnis von Kap-Ges zu ihren AE (s Tz 235). Jahresüberschüsse von Kap-Ges unterliegen ebens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.4 Verluste eines Regiebetriebs

Tz. 319 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Vrfahren zu versteuern sind. Entspr kann auch bei einem BgA die Verwendung des Gewinns zum Ausgleich der Verluste früherer W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.6 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Falle der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs 6 KStG

Tz. 324e Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bzgl der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei der Zusammenfassung von BgA enthält das BMF-Schr v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97 Rn 32) nur die Aussage, dass im Falle der Zusammenfassung eines BgA in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/Pers-Ges (der als Regiebetrieb gilt, s Tz 326) mit einem Eigenbetrieb der zusammengefasste BgA f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.2 Rücklagenbildung im Falle der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Mit dem Abstellen auf den tats entnommenen bzw den entnahmefähigen Gewinnanteil soll evtl bestehenden Entnahmebeschränkungen auf der Ebene der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Nicht entnommen werden kann zB auch ein auf der Ebene der MU-Schaft/Pers-Ges in eine Rücklage eingestellter Gewinn. Anders als bei (sonstigen) Regiebetrieben, b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG bei Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft

Tz. 326 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft stellt einen (nach hM eigenständigen, dh nicht einem anderen BgA als dessen BV zugeordneten) oder ggf auch mehrere eigenständige BgA dar (s Tz 51ff). Auch die Beteiligung an einer Pers-Ges, die (zB mangels Gewinnerzielungsabsicht) keinen Gew unterhält, kann nach Maßgabe des § 4 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.9 Auflösung von Rücklagen zu Zwecken außerhalb des Betriebs gewerblicher Art

Tz. 328 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 iVm § 43 Abs 1 Nr 7c EStG führt die Auflösung der Rücklagen zu Zwecken außerhalb des BgA zu einem kapstpfl Gewinn iSd Vorschrift. Aus dem Wortlaut und der Systematik des Ges folgt, dass sich der Begriff der Rücklage in § 20 Abs 1 Nr 20 Buchst b S 2 EStG nur auf Rücklagen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Höhe des von den öffentlich-rechtlichen Anteilseignern zu tragenden Verlustes

Tz. 62a Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach Rn 28 des BMF-Schr v 12.11.2009 müssen die jur Pers d öff Rechts den Verlust aus dem Dauerverlustgeschäft tragen, der sich hr-lich vor Verlustübernahme oder einer anderweitigen Verlustkompensation ergibt. Eine solche Verlustkompensation kann nach Meier/Semelka (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 555) auch darin zu sehen sein, dass Zuwendungen der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.5 Einbringung eines Betriebs gewerblicher Art nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Personengesellschaft

Tz. 343 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Wird ein BgA nach § 24 Abs 1 UmwStG in eine Pers-Ges eingebracht, kann dies nach § 24 Abs 2 UmwStG gewinnneutral erfolgen. Nach § 24 Abs 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem die Pers-Ges das eingebrachte BV ansetzt, für die einbringende jur Pers d öff Rechts als Veräußerungspreis. Mit dem Übergang des Vermögens des (früheren) BgA auf die Pers-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.2 "Zulässige Rücklagen" eines Regiebetriebs

Tz. 307a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat mit Urt v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101 und BStBl II 2019, 96) entschieden, dass die Bildung einer Rücklage iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG auch im Falle eines Regiebetriebs zulässig ist; damit wurde die insoweit bestehende Rechtsunsicherheit (s Tz 305a) geklärt. Der BFH hat in diesen Urt die in Tz 305a dargestellte Verw-Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.2.1 Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG 1995

Tz. 344 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Veräußert eine jur Pers d öff Rechts einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995, so führt der Gewinn iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 zu Eink der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 letzter Hs EStGaF. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile gilt nach § 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG 1995 als in einem BgA entstanden (s Tz 56 ). § 8b Abs 2 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.1 Gewinnbegriff iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 297 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Bei der Besteuerung des Kap-Erträge aus BgA ohne eigene Rechtsspersönlichkeit geht es um die Erfassung von Vorgängen, die bei anderen Kö als (tats) GA anzusehen wären, und die Höhe des zur GA tats zur Verfügung stehenden Betrags richtet sich nach dem hr-lichen Jahresüberschuss (s Urt des FG Ddf v 18.03.2016, EFG 2016, 1179). Als an die Träge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.5 Behandlung der Kapitalertragsteuer beim Betrieb gewerblicher Art

Tz. 363 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG fingiert Eink aus Kap-Verm der Träger-Kö, für die die St durch St-Abzug erhoben wird und hierdurch abgegolten ist (s Tz 261ff). UE muss sich die Ausschüttungsfiktion konsequent auch auf die KapSt (und den SolZ hierzu, der im Folgenden nicht weiter erwähnt wird) erstrecken, dh bei der KapSt handelt es sich nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1.1.1 Betriebe gewerblicher Art, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln

Tz. 288 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zur Gewinnermittlung von BgA durch BV-Vergleich im Allgemeinen s Tz 176ff. Nach dem Urt des BFH v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101) liegt eine Gewinnermittlung durch BV-Vergleich auch dann vor, wenn für vd Tätigkeiten einer jur Pers d öff Rechts (hier: Tätigkeiten "Verband", "BgA 1" und "BgA 2") lediglich eine Gesamtbilanz aufgestellt wird, di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.3 Besondere Arten der Rücklagenbildung bei einem Regiebetrieb

Tz. 310 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Mittelreservierung (Rücklagenbildung), die bei der Träger-Kö eines Regiebetriebs das Entstehen von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG und damit auch die KapSt verhindert, liegt nach Verw-Auff auch vor, soweit die verwendbaren Mittel, die aufgr eines gewinnrealisierenden Vorgangs dem BgA zugeführt worden sind, bereits i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.1 Begriff des Regiebetriebs

Tz. 302 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ein Regiebetrieb ist eine rechtlich unselbständige Einheit der Träger-Kö, die finanzwirtsch nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellt. Er ist Teil des Haushalts der Gemeinde. Entsteht im Regiebetrieb ein Überschuss, geht dieser in den Abschluss des Gesamthaushalts ein und verbessert somit das Abschlussergebnis. Ergibt sich beim Regiebetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.5 Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG, wenn der Betrieb gewerblicher Art von seinem Umfang her nicht mit dem Eigenbetrieb identisch ist

Tz. 324b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach hM (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 36; s Urt des FG Ddf v 16.11.2010, Az: 6 K 3643/09 F; s Schiffers, DStZ 2019, 705; und s Bott/Gastl, DStZ 2012, 570; aA s Schüttler/Engels/Schmidt, DStR 2012, 1069) sind hinsichtlich der Rücklagenbildung (s Tz 307ff) die für einen Regiebetrieb geltenden Grundsätze auch anzuwenden, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.3 Verluste aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326c Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle eines Verlustes aus der Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft/Pers-Ges kann uE nicht unterstellt werden, dass dieser Verlust – wie bei einem Regiebetrieb (s Tz 319) – im Zeitpunkt seiner Entstehung als aus dem Gesamthaushalt ausgeglichen gilt. Der Kdst einer KG muss – zumindest solange das Kdt-Kap und evtl Rückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.1 Maßgeblicher Gewinn iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 326a Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Als Jahresüberschuss bzw aus Vereinfachungsgründen in Fällen, in denen für den BgA (in Gestalt einer Beteiligung an einer MU-Schaft/PersGes) keine H-Bil aufgestellt wird, als Gewinn (hierzu s Tz 297ff) des bzw der BgA ist der aus dem Gesamthandsvermögen der MU-Schaft/Pers-Ges stammende Gewinnanteil der jur Pers d öff Rechts iSd § 120 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.3 Keine grundsätzliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung, wonach ausschl die öff Hand die Verluste aus dem Dauerverlustgeschäft tragen muss, beinhaltet nach Verw-Auff jedoch keine ges Anerkennung inkongruenter (disquotaler) GA für diesen Bereich (zu dem Begriff der inkongruenten GA s § 37 KStG Tz 27a). Die aufgr § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG getroffenen Vereinbarungen zur Verlusttragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind auf Grund der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Person des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2 Veräußerung iSd § 15 Abs 2 S 2–4 UmwStG

Tz. 206 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 15 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG äußern sich nicht dazu, welche Veräußerung (Anteile oder BV der Kap-Ges) einer Spaltung zu Bw entgegensteht. Aus dem Sinnzusammenhang mit S 4 ergibt sich indes, dass die Vorschrift die Anteilsveräußerung meint (s UmwSt-Erl 2011 Rn 15.28). Die Behaltefrist bezieht sich auf die Anteile an der übernehmenden Kö, in A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 4.2 Problematisch: Zu weit gefasster Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand sollte nicht zu weit gefasst werden, sondern auf das tatsächlich beabsichtigte Geschäft beschränkt bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass erlaubnispflichtige Gegenstände berührt werden und eine Eintragung versagt wird, was misslich ist, wenn die Gesellschaft tatsächlich gar keine erlaubnispflichtigen Geschäfte betreiben möchte. Praxis-Beisp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zuflusszeitpunkt aus Wertguthaben – nachgelagerte Besteuerung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die FinVerw verwendet für Wertguthaben iSd § 7bff SGB IV den Begriff Zeitwertkonto (BMF vom 17.06.2009 unter A I, BStBl 2009 I, 1286). Arbeitszeitkonten sind steuerlich somit zu unterscheiden inmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Bearbeiterverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Die Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung trägt das Finanzamt. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto ist mit einem Girokonto bei einer Bank zu vergleichen. Aus hohen Barrückführungen auf diesem Konto kann nicht gefolgert werden, dass zusätzliche Betriebseinnahmen vorliegen. Kann die Herkunft dieser Zugänge nicht geklärt werden, können diese nur dem Gesellsc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 4.2 Finanzgerichte stellen Grundsätze für die Definition des "betrieblichen Zwecks" auf

In der Vergangenheit wurden bereits diverse Fragen zur Unterscheidung zwischen betrieblichen und privatem Zweck einer Bewirtung den Finanzgerichten vorgelegt. So hat z. B. das Finanzgericht Köln bereits im Jahr 2014 darüber entscheiden müssen, ob die Aufwendungen für eine Hochzeitsfeier betrieblich veranlasst sein können. Dies wurde durch das FG Köln mit seinem Urteil vernein...mehr