Fachbeiträge & Kommentare zu Verdeckte Gewinnausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Leistungen

Tz. 14 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Während § 38 Abs 1 S 4 und 5 KStG idF des StSenkG noch völlig systemlos nebeneinander die Begriffe "Ausschüttungen", "Leistungen" und "Gewinnausschüttung" verwendete, spricht § 38 Abs 1 KStG idF des UntStFG in seinen S 3 und 4 nunmehr einheitlich von "Leistungen". Leistungen sind insbesmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5.7 Anwendung der Differenzrechnung, wenn der ausschüttbare Gewinn negativ ist oder wenn er niedriger als der Bestand des EK 02 ist

Tz. 30 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Wenn die erste in § 38 Abs 1 S 4 KStG genannte Vergleichsgröße (ausschüttbarer Gewinn) wegen nach dem Systemwechsel eingetretener Verluste niedriger ist als der im EK 02 ausgewiesene Bestand, ergibt sich eine Negativdifferenz. UE ist in diesem Fall nach dem Sinn und Zweck der Regelung der Differenzbetrag mit null anzusetzen mit dem Ergebnis, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Voraussetzung "den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl" ist eine stliche Voraussetzung, deren Erfüllungmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Abtretung oder Verpfändung des Auszahlungsanspruchs (§ 37 Abs 5 S 10 KStG)

Tz. 118 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Nach dem S 10 des § 37 Abs 5 KStG (eingefügt durch das JStG 2008) ist auf die Abtretung oder Verpfändung des Auszahlungsanspruchs § 46 Abs 4 AO nicht anzuwenden. § 37 Abs 5 S 10 KStG ermöglicht insbes die Abtretung des KSt-Guthabens an Banken und Kreditinstitute. Wegen der bei solchen Abtretungen bestehenden Risiken dahingehend, dass das FA ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2 Die "Finanzierungsquellen" für eine Leistung

Tz. 15 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Frage, ob und in welchem Umfang die Kap-Ges eine GA vornehmen kann, richtet sich nach dem ausschüttbaren Vermögen lt H-Bil. Eine den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr GA ist nur möglich bis zur Höhe des in der H-Bil ausgewiesenen Bil-Gewinns (s § 174 Abs 1 AktG; § 46 Nr 1 GmbHG). Sollen in einem Vorjahr in Rücklagen eingestellt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 . . . und die bei der leistenden Körperschaft zu einer Minderung der Körperschaftsteuer geführt haben

Tz. 70 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Weitere Voraussetzung für die Erhebung einer Nach-St bei der empfangenden Kö bzw Pers-Vereinigung ist gem § 37 Abs 3 S 1 KStG, dass die Ausschüttung der leistenden Kö zu einer Minderung der KSt geführt hat. Nicht erforderlich ist, dass die KSt-Minderung und die Nach-St im selben VZ anfallen (s FG Köln, rkr Urt v 01.09.2009, EFG 2010, 354). S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Der Veranlagungszeitraum, für den sich die Körperschaftsteuer mindert (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich bei oGA und Vorabausschüttungen die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Bedingt durch den Wegfall des kstlichen Anrechnungsverfahrens wurde im neuen Recht die in § 27 Abs 3 S 1 KStG 1999 enthaltene frühere Regelung, wonach sich die KSt für den VZ ändert, in dem das Wj endet, für das die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Die begünstigten Bezüge

Tz. 65 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 8b Abs 1 KStG bleiben Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 und 10 Buchst a EStG bei der Ermittlung des Einkommens einer Kö außer Ansatz. Begünstigte Bezüge sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 12 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 38 Abs 1 S 3 KStG verringert sich "der Betrag" (des EK 02), soweit er als für Leistungen verwendet gilt. Die Regelung in Abs 1 S 3 wird durch die in Abs 2 S 2 (dazu s Tz 26) ergänzt. Danach verringert auch der KSt-Erhöhungsbetrag das EK 02. Der S 4 des § 38 Abs 1 KStG regelt im Wege einer ges Fiktion, ob und inwieweit das EK 02 als für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Allgemeines

Tz. 85 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Nach § 37 Abs 3 S 4 KStG hat die leistende Kö der Empfängerin die folgenden Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen: Die St-Besch iSd § 37 Abs 3 S 4 KStG ist meist kein eigenständiges Papier. Sie wird in der Prax...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3 Die "Verwendungsreihenfolge"

Tz. 19 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Das KStG nF enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge (ebenso hierzu s Lang, DB 2002, 1793, 1795). Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben); des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02) und des § 27 K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Erstmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens (§ 37 Abs 1 KStG)

Tz. 4 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Nach § 37 Abs 1 KStG ist auf das Ende des Wj, das dem Wj der Schlussgliederung folgt, also idR auf den 31.12.2001 (bei abw Wj 2000/2001: auf den Schluss des abw Wj 2001/2002 bzw in dem [s § 34 KStG Tz 9] unter dem zweiten Punkt genannten Fall zum Schluss des letzten vor dem 01.01.2003 endenden Wj) das KSt-Guthaben erstmals zu ermitteln. Ist da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6 Erfolgen der Gewinnausschüttung (§ 37 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 36 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 37 Abs 2 S 3 KStG mindert sich die KSt des VZ, in dem das Wj endet, in dem die GA erfolgt. Damit gewährt § 37 Abs 2 S 3 KStG – ebenso wie § 27 Abs 3 KStG 1999 – die KSt-Minderung nicht bereits in dem Zeitpunkt der bilmäßigen Verringerung des EK infolge des Entstehens der Ausschüttungsverbindlichkeit, sondern erst bei tats Erfüllung die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Kapitalerträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG

Tz. 4 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Option nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG betrifft nur Kap-Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG (s § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 EStG). Dies sind zB offene GA, vGA bzw Bezüge, die nach Auflösung der Kö zufließen. Nicht dazu gehört die die AK übersteigende Rückzahlung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekonto. Diese wird von § 17 Abs 4 EStG erfasst und u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Winter, Der Zeitpunkt der Ausschüttung iSd § 27 Abs 3 S 2 KStG, FR 1977, 273; Mack, Stliche Anerkennung der Änderung des Gewinnausschüttungsbeschl, FR 1983, 607; Mack, Dividendenauswirkungen auf die KSt der ausschüttenden Kap-Ges, GmbHR 1985, 124; Korn, Änderung der Gewinnverwendungsregelung für die GmbH nach dem BiRiLiG, KÖSDI 4/1986, 6348; Krähnke, Nochmals: Neue Fristen für G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 4.2.4 Einspruchsbefugnis bei persönlichen Fragen – § 352 Abs. 1 Nr. 5 AO

Rz. 37 Nach § 352 Abs. 1 Nr. 5 AO ist ferner jeder Feststellungsbeteiligte einspruchsbefugt, soweit Inhalt des Einspruchsverfahrens eine Frage ist, die ihn persönlich angeht. Hierzu zählen Streitigkeiten über: Sonderbetriebseinnahmen bzw. Sonderbetriebsausgaben einzelner Gesellschafter oder Gemeinschafter[1]; Einkünfte im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut des Sonderbetrieb...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 2 Missachtung der Probezeit und vGA für alle "Ewigkeit"

Die Rechtsfolgen beim Verstoß gegen das Gebot der Einhaltung einer angemessenen Probezeit wurden früher durch die Finanzverwaltung im Wege einer Billigkeitsregelung zugunsten der Kapitalgesellschaft und des GGF geregelt. So ging die Verwaltung entgegen der Rechtsprechung davon aus, dass in diesen Fällen nur bis zum Ablauf der angemessenen Probezeit vGA vorliegen. Nach Ablauf...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 2 Das "problematische" BMF-Schreiben v. 13.12.2012

Mit der Übernahme der Rechtsprechung des BFH durch das BMF-Schreiben v. 13.12.2012 [1] wurden die durch die divergierenden Rechtsauffassungen des BFH und der Finanzverwaltung auftretenden Probleme bestenfalls rudimentär gelöst. Erfreulich ist, dass die Verwaltung die gefestigte Rechtsprechung des BFH übernommen hat. Insoweit ist zumindest in der Frage der Einordnung der Nur-P...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 3 Nichteinhalten der Probezeit und spätere Auszahlung der Versorgung

Von besonderem Interesse ist die Frage, welche Konsequenzen sich bei Eintritt des Versorgungsfalls im Hinblick auf die Übernahme der gefestigten BFH-Rechtsprechung durch die Finanzverwaltung ergeben. Zur zutreffenden Behandlung der Versorgungsleistungen ist danach zu unterscheiden, ob die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als vGA oder n...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 1 Die Rechtsentwicklung und der damit verbundene Erkenntnisgewinn

Der BFH [1] betrachtet das Problem der Nur-Pensionszusage an den GGF vorrangig unter dem Blickwinkel der sog. Überversorgung. Er begründete insoweit, dass nach § 6a Abs. 1 EStG für eine Pensionsverpflichtung eine steuerwirksame Rückstellung nur gebildet werden darf, wenn die in § 6a EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei darf die Rückstellung höchstens mit dem Tei...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / Zusammenfassung

Überblick Bei Versorgungszusagen zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft (GGF) ist zunächst zu untersuchen, ob und in welchem Umfang in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden kann. In der Handelsbilanz sind hierbei die Grundsätze des § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB und in der Steuerbilanz die Vorschrift des §...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / 3 Fazit

Das Thema der Nur-Pensionszusage wird durch das BMF-Schreiben vom 13.12.2012 [1] nur insoweit befriedet, als jetzt klar ist, dass die Finanzverwaltung nun auch bei dieser Fallgestaltung eine sog. Überversorgung annimmt und insoweit die Bildung der Pensionsrückstellung nicht zulässt. Sicher ist m. E. auch, dass bei der Auszahlung der Versorgungsleistungen die "vGA-Grundsätze" z...mehr

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Nur-Pensionszusagen: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Hinsichtlich der steuerlichen Handhabung einer Nur-Pensionszusage (anstelle eines Festgehalts wird nur eine Pensionszusage vereinbart) an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH, bestand lange Zeit eine Divergenz zwischen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung des BFH. Die Verwaltung behandelte diesen Sachverhalt...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 1 Probezeit im Grenzbereich der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Die mit einer Versorgungszusage zugunsten des GGF aufgrund der Rückstellungsbildung einhergehende Gewinnminderung ist nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn diese betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zusage ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem GGF oder einer diesem nahe...mehr

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Pensionszusage an Gesellsch... / 4 Behandlung von "Altzusagen" in der Praxis

Im Hinblick auf die verschärfte Sicht der Finanzverwaltung muss man bei der Erteilung einer Pensionszusage sehr genau auf die Einhaltung von Probezeiten achten. Wichtiger ist jedoch, wie man mit bereits vor Ablauf der Probezeit erteilten "Altzusagen" umgehen sollte, bei denen auch die Finanzverwaltung die Zuführungen zur Rückstellung als vGA erfasst. Das BMF verweist in seine...mehr

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Einkommensteuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung

Zusammenfassung Wird eine inkongruente Gewinnausschüttung durch alle Gesellschafter einstimmig beschlossen, dann setzt deren steuerliche Anerkennung nicht zwingend voraus, dass der Gesellschaftsvertrag einen von der gesetzlichen Grundregel der Kongruenz abweichenden Gewinnverteilungsschlüssel oder eine Öffnungsklausel vorsieht. Hintergrund Der Kläger war gemeinsam mit seinen b...mehr

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Arbeitszeitkonten bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern

Leitsatz Eine steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten scheidet auch bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern aus. Sachverhalt Streitig war die steuerliche Behandlung von Rückstellungen für Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Klägerin hatte in den Streitjahren drei Gesellschafter-Geschäftsführer. In 2007 traf die Klägerin mit...mehr

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Zur Überversorgungsprüfung bei Pensionsrückstellungen

Leitsatz 1. An den Grundsätzen der sog. Überversorgungsprüfung bei der stichtagsbezogenen Bewertung von Pensionsrückstellungen (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142; zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 2013 I R 39/12, BFHE 242, 305, BStBl II 2014, 174) wird festgehalten. 2. Auch wenn bei der Prüfung stichta...mehr

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Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen

Leitsatz Zur Ermittlung von angemessenen Darlehenszinsen zwischen verbundenen Unternehmen ist die Kostenaufschlagsmethode die zutreffende Methode zur Verrechnungspreisermittlung. Sachverhalt Die Klägerin war Tochtergesellschaft einer niederländischen Gesellschaft. Ein verbundenes Unternehmen der niederländischen Muttergesellschaft gewährte der Klägerin seit 1997 fortlaufend v...mehr

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Schenkungsteuer für verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz Eine gemischte freigebige Zuwendung kann trotz Ansatz als verdeckte Gewinnausschüttung auch Schenkungsteuer bei einer nahe stehenden Person auslösen. Sachverhalt Der Kläger veräußerte Aktien der E-AG an die C-GmbH. Er erhielt hierfür 1.400 % des Nennbetrags der Aktien. Andere Aktionäre, die ihre Aktien ebenfalls verkauft haben, erzielten hierfür lediglich Kaufpreise ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3 Steuerabzug bei verdeckten Gewinnausschüttungen

3.2.3.1 Allgemeines Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 31 Auch vGA unterliegen als sonstige Bezüge aus Anteils- bzw. Mitgliedschaftsrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 116ff.) dem KapESt-Abzug.[1] Sie werden i. d. R. allerdings erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung aufgedeckt; deshalb hat die die vGA bewirkende Körperschaft im Zeitpunkt des Zufließens der vGA hierauf regelmäßig keine Ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.2 Steuerabzug bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 32 Im Allgemeinen wird die KapESt auf vGA bei Kapitalgesellschaften als Haftungsschuldnern nicht erhoben, wenn der Anteilseigner ohnehin veranlagt wird und somit bei ihm unmittelbar die Berichtigungsveranlagung erfolgen kann. Dem endgültigen Verfahren der Veranlagung des Gläubigers der Einkünfte zur ESt bzw. KSt wird Vorrang vor dem nur vorläufigen Verfahren des Steuerab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.2.3.3 Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern

Rz. 33 Handelt es sich dagegen um einen beschränkt stpfl. Anteilseigner, wird die Körperschaft, die die vGA an ihn bewirkt hat, als Haftungsschuldnerin für die KapESt in Anspruch genommen. Dies wird damit begründet, dass bei einem beschränkt stpfl. Anteilseigner die ESt bzw. KSt für Einkünfte, die dem KapESt-Abzug unterliegen, durch den Steuerabzug als abgegolten gilt und de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.12 Einnahmen aus Leistungen eines Betriebs gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit (S. 1 Nr. 7b)

Rz. 92 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft ausschüttungsgleiche Leistungen, die nicht von der KSt befreite Betriebe gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 4 Abs. 2 KStG an ihre Gewährträger erbringen, der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a EStG und damit auch dem Steuerab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.13 Einnahmen aus Gewinnen eines Betriebs gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit bzw. eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (S. 1 Nr. 7c)

Rz. 93 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 23.10.2000[1] eingefügt und unterwirft den von einem nicht von der KSt befreiten BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn, soweit er nicht den Rücklagen zugeführt wird, wie auch die Leistung von vGA der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und damit auch dem Steuerabzug ...mehr

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Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades

Leitsatz 1. Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt. 2. Übt die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, weil sie den verlustbringenden Freibadbetrieb ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.3 vGA und Ersatzansprüche

Rz. 121 Es gibt einige vGA Situationen, bei denen ein gesetzlicher (§§ 57, 62 AktG, §§ 30, 31 GmbHG, § 951 BGB, §§ 812ff. BGB) oder ein vertraglicher Erstattungsanspruch (Satzungsklausel) gegen den Gesellschafter besteht. Dieser Erstattungsanspruch führt zu einer verdeckten Einlage, die wieder eine außerbilanzielle Korrektur auslöst. Der Verzicht auf die Ersatzansprüche führ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Beispiel 1: Eine Kapitalgesellschaft erhält Investitionszulage. Die Auszahlung erfolgt auf das Konto des Gesellschafters, da bei der Beantragung der Investitionszulage das Konto des Gesellschafters angegeben wurde. Die Auszahlung a...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.4 vGA im Konzern/Schwestergesellschaften

Rz. 126 Im Konzern kann die vGA zu einem Bündel von außerbilanziellen Korrekturen führen. Diese unausgewogene Leistungsbeziehung zwischen 2 Schwestergesellschaften führt zu einer vGA von Tochter I an die Mutter und gleichzeitig zu einer verdeckten Einlage der Mutter in die Tochter II. Praxis-Beispiel Die Mutterkapitalgesellschaft hat 2 100 %ige Tochterkapitalgesellschaften. D...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.1 vGA und Umsatzsteuer

Rz. 118 Es gibt Fälle, in denen die vGA Umsatzsteuer auslöst. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ware aus der GmbH zu einem Preis unter der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage an den Gesellschafter veräußert wird.[1] Da das KStG keine Bewertungsvorschrift für die vGA vorsieht, ist die vGA nach § 9 BewG mit dem gemeinen Wert, also inklusive Umsatzsteuer zu be...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Beim Gesellschafter sind die mit dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG verbundenen außerbilanziellen Kürzungen und Fo...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.1 Tatbestand der vGA

Rz. 115 Das Gesetz regelt in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nur die Rechtsfolgen einer vGA, aber nicht ihre Voraussetzungen. Der Tatbestand der vGA wird wie folgt definiert: "Eine vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.4 Verhinderte Vermögensmehrung bei vGA

Rz. 172 Auch die außerbilanzielle Korrektur aufgrund einer vGA in der Fallgruppe der verhinderten Vermögensmehrung führt zu einer Hinzurechnung eines "Soll-Ertrags". Vergleiche zur vGA Abschn. 3.1.3.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 238 Die vGA ist eine außerbilanzielle Korrektur, die ihre Wurzeln im Fremdvergleich hat. Sie wurde im Einzelnen unter Abschn. 3.1.3 dargestellt. Die durch die vGA ausgelöste Hinzurechnung auf der Ebene der Körperschaft führt i. d. R. beim Gesellschafter zu einer korrespondierenden Entlastung aufgrund des Teileinkünfteverfahrens/der 95 %-Freistellung.[1] Außerdem kann es ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.3 Dividenden und vGA

Rz. 219 Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) und verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) werden beim Gesellschafter identisch behandelt. Bei natürlichen Personen ist 40 % der Ausschüttung einschließlich der Kapitalertragsteuer außerbilanziell zu kürzen, § 3 Nr. 40 Satz 1 d) i. V. m. Satz 2 EStG. Bei einer Körperschaft ist der gesamte Beteiligungs...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Beispiel 1:[1] Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für den Gesellsch...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter

Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 6 Schrifttum

Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (ADS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995 ff. Althoff, Frank/Arnold, Andreas/Jansen, Arne/Polka, Tobias/Wetzel, Frank, Die neue E-Bilanz, Freiburg, Berlin, München 2011 Arians, Georg, Das Konzept der handelsre...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Körperschaft

Rz. 116 Die vGA löst Rechtsfolgen beim Gesellschafter und der Gesellschaft aus, die zu trennen sind. Zunächst kommt es zur Gewinnkorrektur bei der Körperschaft. Außerdem ist die Auswirkung auf die Bestände nach § 27, § 37 und § 38 KStG zu prüfen. Schließlich kommt es beim Gesellschafter zu einer Ausschüttung, die nach den Regeln der Abgeltungsteuer (§§ 32d, § 43 Abs. 5 EStG)...mehr