Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einzelfälle

Tz. 26 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für eine Vielzahl von Einzelfällen gibt es Entscheidungen der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung über die Zuordnung der Mitgliedsbeiträge in echte und unechte Beiträge. Tz. 27 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Mitgliedsbeiträge an Haus- und Grundbesitzvereine oder Mietervereine enthalten i. d. R. auch Anteile für die Gewährung individueller...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wissenschaftliche Zwecke

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Förderung der Wissenschaft und Forschung ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Wissenschaft ist das systematische Ganze der Erkenntnis, das der Idee nach alle Gebiete der Erkenntnisse umfasst. Die Wissenschaft umfasst im Allgemeinen die Forschung und Lehre auf den Gebieten der Geistes- und Naturwissenschaften. Die Geisteswissens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 48 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Frage der Verpachtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben stellt sich immer dann, wenn die Finanzämter bzw. die Gemeinden und Städte ihre Forderungen (Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer) an die Verbände/Vereine stellen. Aus den erwirtschafteten Erträgen (Gewinn) eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes müssen 15 % de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Spenden

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Spenden sind Ausgaben, die vom Zuwendenden/Spender freiwillig und ohne Gegenleistung zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, besonderer gemeinnütziger, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke geleistet werden. Neben der Zuwendung von Geld ist auch die Zuwendung von Sachen begünstigt. Nicht begünstigt ist die Zuwendung von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Gemeinsame Voraussetzungen

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Freiwilligkeit

Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei Spenden muss es sich um freiwillige Leistungen handeln. Deshalb sind z. B. Aufwendungen zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen beim Erben steuerlich nicht als Spenden abziehbar (BFH vom 22.09.1993, BStBl II 1993, 874; zur Nichtabziehbarkeit dieser Zuwendungen beim Erblasser s. BFH vom 23.10.1996, BStBl II...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Endgültige wirtschaftliche Belastung

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unter Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) sind alle Wertabgaben zu verstehen, die aus dem geldwerten Vermögen des Spenders zur Förderung des begünstigten Zwecks abfließen und bei dem Spender zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führen. Eine Ausgabe ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / b) Beteiligungen an Personengesellschaften oder Gemeinschaften

Tz. 72 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR überschritten wird, die anteiligen (Brutto-)Einnahmen aus der Beteiligung – nicht der Gewinnanteil – maßgeblich. D.h., dem an der Personengesellschaft beteiligten Verein sind...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Geldzuwendungen an einen Sportverein

Tz. 151 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Robert Müller spendet am 03.01.2019 an den Schützenverein Gut Ziel e. V., Zielscheibe 1, 67 891 Schützenwald durch Überweisung 1 450 EUR. Der Schützenverein hat zuletzt am 05.12.2017 einen Freistellungsbescheid für die Jahre 2014–2016 erhalten. Ein Feststellungsbescheid über die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung nach § 60a AO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufteilung

Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Erhebt ein Verein einen einheitlichen Mitgliedsbeitrag, der sowohl den allgemeinen Interessen der Mitglieder (echter Mitgliedsbeitrag) als auch der besonderen Förderung einzelner Mitglieder (unechter Mitgliedsbeitrag) dient, müssen die Mitgliedsbeiträge in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufgeteilt werden (BFH vom 16.11.1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 22 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge bei einem steuerbegünstigten Verein führen zur Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 14 AO, Anhang 1b). Dient dieser den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecken (z. B. Beiträge an einen Kindergarten zur Betreuung des eigenen Kindes), können die Beitragszahlungen ggf. einem steuerbegünstigten (steuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung

Tz. 37 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten als einheitliches Ganzes. D.h., mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b) sind, werden als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch das vom Gesetzgeber eingeführte Saldierungsgebot ist folglich ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ab dem 01.01.2007 wurde der Abzug von Zuwendungen vereinfacht und besser ausgestaltet. Während es bis zum 31.12.2006 verschiedene begünstigte Zwecke gab, die einen unterschiedlichen Abzug nach sich zogen, ist nun der Abzug für alle Zwecke gleich. So sind bei der Einkommensteuer Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auslagerung von Festivitäten

Tz. 112 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Festivitäten wie gesellige Veranstaltungen, Jubiläumsfeste und dgl. sollten nach Möglichkeit ausgelagert werden, damit die Besteuerungsfreigrenze von brutto 45 000 EUR für andere Aktivitäten zur Verfügung steht. Tz. 113 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird das Recht zur Durchführung einer Festivität an einen Dritten abgegeben, sind die Einnahmen aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abziehbare Mitgliedsbeiträge zur Förderung der Kultur

Tz. 18 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine Rückausnahme gibt es für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die die Kultur fördern. So sind nur die Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen an Körperschaften, die die aktive Betätigung ihrer Mitglieder fördern, welche in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, z. B. Laientheater, Laienchöre oder Laienorchester, nicht abziehbar ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 35 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit ein Verein zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliedsbeiträge erhebt, die dazu bestimmt sind, ihr die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fehlt es grundsätzlich an einem Leistungsaustausch. Erbringt die Vereinigung dagegen Leistu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohlfahrtsbriefmarken

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Seit 1949 werden über die Post bzw. die Wohlfahrtsorganisationen sog. Wohlfahrtsbriefmarken vertrieben. Bei diesen Marken wird neben dem regulären Porto ein Zuschlag zugunsten der Wohlfahrtspflege erhoben. Insgesamt belaufen sich die Erlöse aus den Zuschlägen der Wohlfahrtsmarken seit 1949 auf 459 Mio. EUR; es wurden hierbei mehr als 3,24 Milliarde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5 Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Rz. 81 Die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird.[1] Dieses Merkmal dient im Rahmen der allgemeinen Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre andererseits dazu, aus dem Gewerbebetrieb solche Tätigkeiten auszusondern, die z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Höhe des Spendenabzugs

1. Ermittlung des Abzugsbetrags Tz. 118 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ab dem 01.01.2007 wurde der Abzug von Zuwendungen vereinfacht und besser ausgestaltet. Während es bis zum 31.12.2006 verschiedene begünstigte Zwecke gab, die einen unterschiedlichen Abzug nach sich zogen, ist nun der Abzug für alle Zwecke gleich. So sind bei der Einkommensteuer Zuwendungen zur Förderung steuerb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

1. Eigenverpachtung der Flächen Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit der Kongressveranstalter die Flächen selbst an Dritte überlässt, liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Eine weitere Besonderheit besteht dahingehend, dass für die in diesem Bereich vorgesehene Ständevermietung soweit hiermit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Unechte Mitgliedsbeiträge

1. Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Hat das Mitglied eines Vereins für seine geleisteten Mitgliedsbeiträge einen teilweisen oder einen vollen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung, handelt es sich insoweit um unechte Mitgliedsbeiträge (RFH vom 16.06.1942, RStBl 1942, 916; BFH vom 05.06.1953, BStBl III 1953, 212). Ob und inwieweit die Leistung eines Mitglieds e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Spenden

1. Vereinfachter Spendenabzug Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen, die bis zum 31.12.2023 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Spendenhaftung

1. Vertrauensschutz für den gutgläubigen Zuwendenden/Spender Tz. 128 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein Steuerpflichtiger genießt grundsätzlich einen Vertrauensschutz in die Richtigkeit einer Zuwendungsbestätigung. Das bedeutet, dass der Spendenabzug nicht rückgängig gemacht wird, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Zuwendungsbestätigung unrichtig ist. Unrichtig ist ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale

1. Tätigkeit Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss durch ihre Tätigkeit am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist aber nicht zwingend erforderlich. Tätigkeit ist jedes aktive Tun (Handeln), Dulden oder Unterl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Vereinfachter Zuwendungs-/Spendennachweis

1. Katastrophenfälle Tz. 101 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 In Katastrophenfällen können Zuwendungen/Spenden auch ohne die Vorlage formeller Zuwendungsbestätigungen geltend gemacht werden, wenn der vereinfachte Zuwendungsabzug durch ein Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder in Abstimmung mit dem BMF (sog. "Katastrophenerlass") zugelassen wird. Weitere Voraussetzungen fü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. FAQ "Ukraine" (Steuern) (Stand 31.01.2023)

1. Einleitung Tz. 21 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der russische Angriffskrieg bringt den Menschen in der Ukraine Zerstörung, Tod und Vertreibung. Die vielen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erfahren in Deutschland die persönliche und finanzielle Unterstützung der Bevölkerung und der Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet bleibenden Bevölkerung hilft der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

1. Eigenverpachtung der Flächen Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es liegen Umsätze vor, die dem Regelsteuersatz unterliegen. 2. Rechteverpachtung Tz. 14 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es liegen Leistungen der Vermögensverwaltung vor, die grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % unterliegen. Literatur: Märkle/Alber/Wagner, Der Verein im Zivil- und Steuerrecht, 13...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Eigenverpachtung der Flächen

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es liegen Umsätze vor, die dem Regelsteuersatz unterliegen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gesellschaftliches Engagement

1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen? Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem h...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Echte Mitgliedsbeiträge

1. Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ein echter Mitgliedsbeitrag wird dadurch gekennzeichnet, dass das Mitglied für seine Beitragszahlung keine konkrete Gegenleistung erhält. Voraussetzung für die Annahme echter Mitgliedsbeiträge ist, dass die Beiträge gleich hoch sind oder nach einem für alle Mitglieder verbindlichen Bemessungsmaßstab gleichmäßig errechnet werden....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mitgliedsbeiträge als Zuwendungen i. S. v. § 10b EStG

Tz. 38 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zu den steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10 (Spendenabzug) zählen neben den Spenden grundsätzlich auch die Mitgliedsbeiträge, die zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO (Anhang 1b) geleistet werden (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 10). Voraussetzung für den Abzug ist, dass der Empfänger...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Unentgeltlichkeit

Tz. 7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Unentgeltlichkeit ist für die Spende und damit für den Spendenabzug konstitutives Merkmal. Die steuerliche Entlastung der Spende ist nur gerechtfertigt, wenn sie weder privat- noch gruppennützig, sondern ausschließlich fremdnützig, d. h. zur Förderung des Gemeinwohls verwendet wird (BFH vom 02.08.2006, BStBl II 2007, 8). Die Zuwendung/Spe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Können Geldzuwendungen oder Sachspenden, die direkt an die Kriegsflüchtlinge gegeben werden, steuerlich geltend gemacht werden?

Geldzuwendungen oder Sachspenden ohne die Zwischenschaltung beispielsweise eines gemeinnützigen Vereins können steuerlich nicht zum Abzug gebracht werden. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Aufwendungen (zum Beispiel, wenn Privatpersonen Unterkünfte unentgeltlich an Kriegsflüchtlinge überlassen). Zum Abzug von außergewöhnlichen Belastungen siehe die Ant...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Eine der wichtigsten Neuregelungen des Vereinsförderungsgesetzes war die Einführung der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR für den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Diese Besteuerungsfreigrenze dient der Vereinfachung der Besteuerung von gemeinnützigen, mildtätigen u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufbewahrungspflichten

Tz. 111 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Steuerbegünstigte Vereine haben die Vereinnahmung von Zuwendungen (Spenden, Beiträge usw.) und ihre zweckentsprechende Verwendung ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Auch müssen sie ein Doppel der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen aufbewahren (§ 50 Abs. 4 EStDV, Anhang 11). Bei Sachzuwendungen und Verzicht auf Erstattungsansprüche müssen sich a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbständigkeit

Tz. 17 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Weitere Voraussetzung für die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist die Selbständigkeit der Betätigung. Die Frage, ob Selbständigkeit oder Unselbständigkeit vorliegt, ist nach den Grundsätzen (Kriterien) des Einkommen-, Lohn-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerrechts zu beurteilen. Eine Tätigkeit wird selbständig ausgeübt, wenn ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Folgen für die Ertragsteuern

Tz. 79 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Unterschreiten der Besteuerungsfreigrenze führt zu dem Ergebnis, dass die gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer zu entrichten haben, weil die in § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) geforderte Bedingung erfüllt ist. D.h., die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoeinnahmen) aus allen wirts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bedeutung des Zuwendungsnachweises bzw. der Zuwendungsbestätigung

Tz. 87 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zuwendungen i. S. d. §§ 10b, 34g EStG (Anhang 10) dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Zuwendungsempfänger (Verein) unter Berücksichtigung des § 63 Abs. 5 AO (Anhang 1b) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 EStDV, Anhang 11). Die Zuwendungsbestätigu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zuwendungen bis zu 300 EUR

Tz. 106 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Für Zuwendungen bis 300 EUR (bis VZ 2019: 200 EUR) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis zulässig, wenn der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 6 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es liegen umsatzsteuerbare Leistungen vor, die ggf. Umsatzsteuerbefreiung erlangen können. Beispiele für vereinnahmte Entgelte sind hierbei: Teilnehmergebühren, die von Mitgliedern und Nichtmitgliedern anlässlich der Jahrestagungen erhoben werden; Fortbildungskurse; Expertenworkshops; Symposien, soweit für derartige Veranstaltungen Teilnehmergebüh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben und deren Einordnung, wenn die Bedingung des § 64 Abs. 3 AO erfüllt ist – Einnahmen sind ≤ Besteuerungsfreigrenze

1. Aufzeichnungspflichten Tz. 77 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nicht überschritten, sind dennoch alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen. Für die Besteuerung wäre m. E. nur eine Aufzeichnung der Einnahmen aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erforderlich, weil eine Überwach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 21 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Unechte Mitgliedsbeiträge haben Entgeltcharakter (BFH vom 02.10.1968, BStBl II 1969, 43). Sie werden geleistet für den Erhalt besonderer wirtschaftlicher Vorteile (z. B. die Zahlung eines "Mitgliedsbeitrags" an einen Kindergarten in privater Trägerschaft, für die Betreuung des Kindes). 1. Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften T...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist? Da bis zum 31. Dezember 2023 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die möglichen Zuwendungsempfänger unterteilen sich nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (Anhang 10) auf folgende Gruppen:mehr