Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Rz. 1 einstweilen frei Rz. 2 Für das Mehrwertsteuersystem war die Regelung als § 16 im Regierungsentwurf eines UStG v. 30.10.1967[1] vorgesehen, derzufolge durch eine Änderung der Bemessungsgrundlage eine doppelte Berichtigungspflicht ausgelöst werden sollte. Da im MWSt-System bei jedem Umsatz eine doppelte Rechtsfolge ausgelöst wird, die Umsatzsteuerpflicht und der Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5 Einzelfälle

2.11.5.1 Abgabe von Speisen in Kantinen Rz. 336 Bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Kantinen und Gaststätten kann es zu verschiedenen Rechtsfolgen kommen[1]: Unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten in unternehmenseigenen Kantinen; Bemessungsgrundlage für diese unentgeltliche Wertabgabe wären eigentlich die Gesamtkosten, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich/Ort einer Personenbeförderung

Rz. 11 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt nur zum Tragen, wenn die betreffende Leistung der Personenbeförderung steuerbar ist, also der Ort der Leistung im Inland liegt und wenn die Leistung nicht steuerfrei ist. Der Ort einer Personenbeförderung [1] liegt dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird.[2] Damit können grundsätzlich nur im Inland vorgenommene Beförderungen steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.5 Laufende Zahlungen

Rz. 175a Eine Uneinbringlichkeit kann nicht angenommen werden, wenn laufende Zahlungen des Leistungsempfängers dokumentieren, dass er nicht zahlungsunfähig ist.[1]mehr

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Kündigung / 12.7 Wirkung des arbeitsgerichtlichen Urteils

Hat die Änderungsschutzklage keinen Erfolg, gilt der mit der Änderungskündigung hergestellte neue Inhalt des Arbeitsvertrags vom Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung an. Hat die Klage hingegen Erfolg, so hat das Arbeitsverhältnis in seiner früheren Ausgestaltung unverändert fortbestanden. Der Arbeitnehmer ist zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen. Hat d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Nebenkosten und Umlagen zur Miete

Rz. 181 Zu den nach § 4 Abs. 1 Nr. 12a UStG steuerfreien Leistungen der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden üblichen Nebenleistungen.[1] Bei der steuerpflichtigen Grundstücksvermietung[2], z. B. von Bürogebäuden, ist die Abgrenzung der unselbstständigen Nebenleistungen zur Vermietung gege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Schadensersatz

2.8.1 Allgemeines Rz. 202 Schadensersatz liegt vor, wenn jemand einem anderen gegenüber zum Ersatz eines ihm zugefügten Schadens – egal auf welcher Rechtsgrundlage – verpflichtet ist (sog. echter Schadensersatz). Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den...mehr

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Kündigung / 18.2 Suspendierung durch Arbeitgeber

Dieser Begriff findet Verwendung im Zusammenhang mit der Aussperrung. Durch die Aussperrung tritt nicht nur Suspendierung der Arbeitspflicht, sondern auch der Entgeltzahlungspflicht ein.[1] Dies trifft auch die Arbeitnehmer, die an sich gerade einen Anspruch auf Entgelt ohne Arbeit wegen Krankheit, Betriebsratstätigkeit, Mutterschutzfristen, gesetzlichem Feiertag hätten. Dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistung als Voraussetzung für steuerbare Umsätze

2.5.1 Leistung als Oberbegriff Rz. 56 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG verwendet den Begriff der Leistung nicht, sondern definiert die Vorgänge, die unter das UStG fallen mit den umsatzsteuerrechtlichen Begriffen der Lieferung und sonstigen Leistung. Die Lieferung ist dabei über § 3 Abs. 1 UStG definiert und erfasst die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Einheitlichkeit der Leistung als Grundsatz

Rz. 154 Ob eine einheitliche Leistung vorliegt, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, diese Entscheidung obliegt den nationalen Gerichten, die alle dazu notwendigen Tatsachenbeurteilungen vornehmen müssen.[1] Der EuGH hat den nationalen Gerichten alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung von Nutzen sein können.[2] Dabei hatte schon ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1 Insolvenz (Konkurs)

Rz. 158 Eine umfangreiche Rechtsprechung und vielfältige Meinungsäußerungen sind zu den Fragen der Uneinbringlichkeit in Insolvenz- und Konkursfällen zu finden. Nachdem lange Zeit wegen des Fehlens von Entscheidungen zur Insolvenz auf Entscheidungen zu Konkursfällen zurückgegriffen werden musste, da Insolvenzverfahren erst bei Anträgen nach dem 31.12.1998 in Betracht kamen, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal

2.11.1 Allgemeines Rz. 314 Führt ein Arbeitgeber gegenüber seinem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung aus, kann dies grundsätzlich im Rahmen der folgenden Umsätze erfolgen: Die Leistung des Arbeitgebers erfolgt ohne Gegenleistung durch das Personal, aber im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers.[1] Diese Leistung ist nicht steuerbar. Die Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Überblick über die Vorschrift, Zweck

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterwirft die dort abschließend genannten Personenbeförderungsleistungen und Beförderungen im Fährverkehr dem ermäßigten Steuersatz. Begünstigt sind nur Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kfz, Personenbeförderungen im V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 202 Schadensersatz liegt vor, wenn jemand einem anderen gegenüber zum Ersatz eines ihm zugefügten Schadens – egal auf welcher Rechtsgrundlage – verpflichtet ist (sog. echter Schadensersatz). Der Schadensersatz wird nicht geleistet, weil der Leistende eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erhalten hat, sondern weil er nach Gesetz oder Vertrag für den Schaden oder sei...mehr

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Kündigung / 15.5.1 Vor einem Urteil der 1. Instanz

Vor einem Urteil der ersten Instanz sieht der Große Senat in der Regel ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers daran, den Arbeitnehmer nicht beschäftigen zu müssen. Ausnahmen hiervon hält der Große Senat für möglich, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. Dies wird die seltensten Fälle erfassen. Offensichtlich ist nach Ansicht des Großen Senats ein sehr anspru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG unterliegen dem ermäßigten Steuersatz die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz [1] ergeben. Dazu gehören alle Rechte, mit denen sich dieses Gesetz befasst, also nicht nur die Urheberrechte [2], sondern auch die verwandten Schutzrechte [3] und die entsprechenden Rechte, die in den be...mehr

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Kündigung / 16.5.3.4 Sprinterklausel

Als Sprinterklausel wird eine Vereinbarung über die vorzeitige Beendigung im Falle eines neuen Beschäftigungsverhältnisses bezeichnet, das mit einer Erhöhung der Abfindung verbunden ist. "Der Beschäftigte erhält das Recht, das Arbeitsverhältnis jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum Schluss einer Woche zu beende...mehr

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Kündigung / 11.9 Schadensersatz

Wird vom Arbeitgeber unberechtigterweise eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so kann sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen. Der Arbeitnehmer wird in Fällen, in denen er die Kündigung für unberechtigt hält, Klage erheben. Im Prozess wird sich dann ergeben, ob die Kündigung unberechtigt war. Folge einer unberechtigten Kündigung ist, dass nun dem Arbeitgeber ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 157 Die sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG bedeutet auch die Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 8. Die Berichtigung ist danach für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist. Hierfür wird die Ermittlung des genauen Zeitpunkts der Uneinbringlichkeit erforderlich. Der Zahlungsunfähigkeit und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.4 Kaufpreisforderung

Rz. 175 Eine erfüllungshalber vereinbarte Schuldumschaffung (Umwandlung der Kaufpreisforderung in ein Darlehen) ist zwar denkbar. Das FA trägt allerdings die Feststellungslast dafür, dass die Kaufpreisforderung durch diese Novation erfüllt worden ist.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.6 Liquidationseinleitung

Rz. 176 Wird von den Gesellschaftern einer KG wegen andauernder Vorjahresverluste und der mangelnden Aussicht einer Besserung ein Liquidationsverfahren eingeleitet, so ist damit die Uneinbringlichkeit der gegen sie gerichteten Forderungen dokumentiert, und nicht erst mit der darauf folgenden Eröffnung des Insolvenz- oder Konkursverfahrens.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.8 Warenkreditversicherung

Rz. 178 Tritt wegen der Uneinbringlichkeit einer Kaufpreisforderung zugunsten des Gläubigers eine Warenkreditversicherung ein, so handelt es sich nicht um eine Entgeltleistung, sondern um eine Entschädigungsleistung, die als Schadensersatz nicht steuerbar ist.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Umfassende Steuerermäßigung für den Schienenbahn-Verkehr ab 1.1.2020

Rz. 58a Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist auf die Beförderungsleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird.[1] Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 13 Die Vorschrift soll für möglichst alle Fälle der Änderung von Bemessungsgrundlagen eine Anpassung an die zutreffende Bemessungsgrundlage sicherstellen. Diese ist mit dem tatsächlichen Umfang anzusetzen, also z. B. der tatsächliche Aufwand des Leistungsempfängers als Entgelt.[1] Die Vorschrift ist vor allem zur Anpassung an die tatsächlichen Bemessungskriterien als zwin...mehr

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Kündigung / 2.3 Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung (vgl. Unkündbare Beschäftigte) zielt auf eine Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen (z. B. Entgelt, Tätigkeit) ab, die durch Ausübung des Direktionsrechts oder mangels Zustimmung des Arbeitnehmers zu einer einvernehmlichen Vertragsänderung nicht erreicht werden kann. Die Änderungskündigung hat zwei Bestandteile. Sie ist eine Beendigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Weitere Ergänzungen der Vorschrift

Rz. 23 Zum 1.1.1993 wurde der Europäische Binnenmarkt eingeführt und deshalb waren auch inhaltliche Änderungen in § 1 UStG notwendig: Eingeführt wurde der neue Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland gegen Entgelt in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Dieser Steuertatbestand ist bis heute inhaltlich unverändert im UStG enthalten. Aufgenommen wurde die notwendige ter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferung oder sonstige Leistung

Rz. 37 Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann nur dann unter die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallen, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird. Dabei wird der Begriff der "Lieferung" oder der "sonstigen Leistung" an dieser Stelle nicht näher definiert, insoweit gelten die allgemeinen Definitionen des § 3 UStG. Dabei ist es für die Steuerbarkeit nicht en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.5 Unentgeltliche Übereignung

Rz. 440 Die Übertragung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs kann auch unentgeltlich erfolgen. Ob die unentgeltliche Übertragung durch unternehmerische oder private Motive getragen wird, ist dabei unerheblich. Die Regelung des § 1 Abs. 1a UStG geht systematisch der unentgeltlichen Wertabgabe des § 3 Abs. 1b UStG vor. Damit führt insbesondere die vorweggenom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.1 Aufrechnungslagen

Rz. 172a Allein das Bestehen einer Aufrechnungslage schließt nicht aus, dass eine Forderung uneinbringlich i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird. Zu berichtigen sind bei Uneinbringlichkeit von Forderung und Gegenforderung sowohl der Steuerbetrag als auch der vorgenommene Vorsteuerabzug. Zur Beurteilung der Uneinbringlichkeit im Hinblick auf eine mögliche Aufrechnungslage ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2 Gründung von Gesellschaften

Rz. 259 Bei der Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft müssen zwei gegenläufige Beziehungen umsatzsteuerrechtlich geprüft werden: Zum einen wird der Gesellschafter gegenüber der zu gründenden Gesellschaft eine Geld- oder Sacheinlage erbringen, zum anderen wird die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter die Anteile herausgeben. Die beiden Leistungsströme müssen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.1 Berichtigungspflichtiger

Rz. 131 Der Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt worden ist, für den die Bemessungsgrundlage sich geändert hat, hat den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Nur ein Unternehmer hat diese Pflicht, weil nur ihm der Vorsteuerabzug zusteht. Unternehmer ist i. d. S. auch der Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG, dem ein – allerdings nach § 15 Abs. 4a UStG b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1 Uneinbringlichkeit in der Praxis

Rz. 148 Uneinbringlichkeit liegt in der Praxis vor, wenn der Schuldner die Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen kann oder wegen Zahlungsunwilligkeit nicht erfüllen will. Beides kann sich aus den Gesamtumständen ergeben und muss nicht in jedem Fall durch entsprechende Vollstreckungsversuche untermauert werden. Im Fall einer längerfristig konkretisierten Zahlungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.1 Konkurs

Rz. 162 Ging der Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Gesamtvollstreckungsverfahrens eine Sequestration voraus, so bestand bereits bei ihrer Anordnung die Uneinbringlichkeit.[1] Rz. 163 Eine Uneinbringlichkeit kann auch noch weiter vor der Eröffnung des Konkursverfahrens zurückliegen als die Einsetzung eines Sequesters. Erfolglose Vollstreckungsversuche, die Abgabe einer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.2 Wechselhingabe

Rz. 169 Bei der Hingabe eines Wechsels durch den Käufer (Leistungsempfänger) an den Verkäufer (Leistenden) ist eine Leistung erfüllungshalber gegeben. Die der Hingabe zugrunde liegende Forderung wird daher noch nicht getilgt (Rz. 130). Wird der Wechsel bei Fälligkeit nicht eingelöst, ist eine Uneinbringlichkeit anzunehmen. Die Nichteinlösung kann dabei auf unterschiedliche W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 153 Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sich aus mehreren Einzelelementen zusammensetzt, muss geprüft werden, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere – einzeln zu beurteilende – Leistungen handelt. Liegen mehrere Leistungen vor, muss weiterhin überprüft werden, ob diese als Haupt- und Nebenleistung umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Wechsel von der Nichtsteuerbarkeit zur Steuerbarkeit

Rz. 123 Ist ein Umsatz als nichtsteuerbar angesehen worden, und wird er später als steuerbar und steuerpflichtig behandelt, wie z. B. anstatt als Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG als Bündel steuerbarer und steuerpflichtiger Leistungen, so kann ein Fall des § 17 Abs. 1 UStG gegeben sein. Ist ein Entgelt tatsächlich gezahlt und der Vorgang nur wegen der Fik...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.3 Forderungsabschreibung, Wertberichtigung

Rz. 170 Forderungsabschreibungen und Wertberichtigungen können einkommensteuerlich und handelsrechtlich durch Pauschal- oder Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden. Eine Pauschalwertberichtigung kann keine Grundlage für die Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sein, also auch nicht für eine teilweise Uneinbringlichkeit.[1] Demgegenüber verlangt § 17 Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.3 Haftung für Darlehen des Leistungsempfängers

Rz. 174 Nimmt der Leistungsempfänger für die Gegenleistung ein Darlehen auf und hat der Leistende für das Darlehen gebürgt, so tritt bei Inanspruchnahme des Leistenden durch das Kreditinstitut Uneinbringlichkeit ein. Zahlt der Bürge, so geschieht es für den Leistungsempfänger und der Betrag wird nachträglich vereinnahmt. Entsprechendes gilt, wenn der Lieferer selbst einen Wa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.7 Unterschlagung

Rz. 177 Unterschlägt ein Arbeitnehmer des Leistenden Verrechnungsschecks, die Kunden zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten per Post übersandt haben, erlöschen die Forderungen gegen die Kunden mit der Einlösung der Schecks durch die Banken. Eine Uneinbringlichkeit tritt somit nicht ein.[1] Entsprechendes gilt auch für andere Fälle der Veruntreuung durch Mitarbeiter des Leis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Im Inland

Rz. 38 Damit ein steuerbarer Vorgang i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen kann, der dann dem deutschen Umsatzsteuerrecht unterliegt, muss der Vorgang im "Inland" ausgeführt werden. Damit diese Tatbestandsvoraussetzung vorliegt, muss zum einen nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften geprüft werden, wo der einzelne Umsatz (geografisch) ausgeführt ist, zum anderen mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Unternehmer

Rz. 42 Ein Umsatz nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann nur dann in den Anwendungsbereich des UStG fallen, wenn ein Unternehmer tätig ist und im Rahmen seines Unternehmens handelt. Zwar können bestimmte umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen auch Nichtunternehmer treffen (z. B. bei dem unberechtigten Steuerausweis schuldet auch ein Nichtunternehmer die ausgewiesene Steuer nach § 14c ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.4 Entgeltliche Übereignung

Rz. 439 Die Übertragung des Unternehmens oder des gesondert geführten Betriebs kann entgeltlich erfolgen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das Entgelt in einer Zahlung eines Kaufpreises, einer Lieferung von Gegenständen oder in der Übernahme von Schulden besteht. Auch im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes kann eine entgeltliche Übertragung begründet sein....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.2 Entgelterhöhungen

Rz. 211 Eine gemeinsame Änderung der Entgelte für unterschiedlich besteuerte Umsätze eines bestimmten Zeitabschnitts kann auch in der Form von Entgelterhöhungen geschehen. Gewinnt z. B. der Pächter einer Markentankstelle eine vom Verpächter ausgelobte Erlebnisreise (sog. Incentivereise), so ist deren Wert als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu b...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.2 Aus- und Absonderungsrechte

Rz. 173 Sind Verbindlichkeiten des Gemeinschuldners im Konkurs durch Aus- oder Absonderungsrechte dinglich gesichert, so sollte nach Auffassung des FG München[1] keine Uneinbringlichkeit bestehen. Diese Auffassung ist zu Recht von Weiß (UR 1953, 429) kritisiert worden. Ebensowenig wie diese Rechte die Uneinbringlichkeit verhindern konnten, kann dieses durch die Aussonderung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Historische Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 495 Der Begriff des "Inlands" unterlag in der Vergangenheit diversen Veränderungen – jeweils in Abhängigkeit von der politischen Situation. Eine territoriale Abgrenzung musste in jedem UStG vorgenommen werden, da – unabhängig des Gehalts der einzelnen Regelungen – ohne Abgrenzung des Anwendungsbereichs keine Umsetzung der Regelungen erfolgen kann.[1] Rz. 496 In der Durchf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Abweichungsmöglichkeiten für Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 71 Abweichungen, die nach den Absätzen 1, 2 und 2a zulässig sind, können von Kirchen und öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften gem. § 7 Abs. 4 ebenfalls in ihren Regelungen getroffen werden. Dies ist Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV.[1] Neben den namentlich genannten Normadressate...mehr