Fachbeiträge & Kommentare zu Vergütung

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 138 Der Anwalt erhält für das Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 133 Abs. 1 VwGO) die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Danach entsteht eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV. Endet der Auftrag vorzeitig, reduziert sich diese Gebühr gem. Nr. 3507 VV auf 1,1. Rz. 139 Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöhen sich diese Gebühre...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 41. Pflichtverteidiger

Rz. 99 Für den Pflichtverteidiger richtet sich die Vergütung nach dem Tag der Bestellung (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG), es sei denn, ihm war zuvor bereits in der betreffenden Angelegenheit ein Auftrag erteilt worden (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG). Siehe im Übrigen oben Rdn 16 ff.mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / II. Vorgerichtliche Tätigkeit

Rz. 6 Werden Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 2 GVG zunächst außergerichtlich geltend gemacht, richtet sich die Vergütung nach Teil 2 VV. Der Anwalt erhält eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV in Höhe von 1,5. Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV ist nicht möglich, da es sich nicht um ein Verwaltungsver...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XX. Verkehrsanwalt

Rz. 214 Auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommt ein Verkehrsanwalt in Betracht. Dieser erhält seine Vergütung ebenso wie in Zivilsachen nach Nr. 3400 VV. Er erhält also eine Verfahrensgebühr in Höhe der Gebühr des Hauptbevollmächtigten, höchstens jedoch 1,0 (siehe hierzu § 20 Rdn 7 ff.).mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 13 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach Nr. 3334 VV zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 14 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 15 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu Nr. 3337 VV anzuwenden. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,5. Rz. 16 Für die...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Beschränkte Bewilligung

Rz. 57 Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur für einen oder nur für einzelne von mehreren Auftraggebern bewilligt und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass sich die Bewilligung und die Beiordnung nur auf den Mehrbetrag oder die Gebührenerhöhung, die durch den bedürftigen Auftraggeber eintritt, erstrecke, dann ist die Sache eindeutig. Es kann dann auch nur der M...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (9) Terminsgebühr auch für Hauptbevollmächtigten

(a) Überblick Rz. 97 Möglich ist auch, dass sowohl der Verfahrensbevollmächtigte als auch der Terminsvertreter eine Terminsgebühr verdienen. Insoweit kommt beim Terminsvertreter nur eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht. Bei Hauptbevollmächtigten kann dagegen sowohl eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht kommen als auch eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1...mehr

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§ 28 Familiensachen / XVII. Allgemeine Rechtsbeschwerden

Rz. 360 In allgemeinen Rechtsbeschwerdeverfahren, also Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug abschließenden Entscheidungen in Nebenverfahren, gilt Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV nicht. Die Vergütung richtet sich in diesen Fällen vielmehr nach den allgemeinen Gebühren für Rechtsbeschwerden nach den Nrn. 3502, 3516 VV (siehe hierzu § 17).mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / I. Überblick

Rz. 1 Wird der Anwalt in einem der in § 17 Nr. 7 RVG genannten Güte- oder Schlichtungsverfahren tätig, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies gilt sowohl gegenüber der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung als auch gegenüber einem nachfolgenden Rechtsstreit.[1] Insgesamt können insoweit also drei Angelegenheiten gegeben sein, nämlichmehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VII. Kosten der Abrechnung

Rz. 59 Die Kosten der Abrechnung selbst sind allgemeine Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV. Der Anwalt kann hierfür weder eine Vergütung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 RVG) noch Auslagen verlangen. Insbesondere erzeugt weder das Anfertigen der Kostenrechnung die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV noch löst die Versendung der Kostenrechnung Postentgelte nach Nr. 7001...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 4. Mitteilung und Anrechnung nachträglicher Zahlungen

Rz. 42 Soweit der Anwalt nach der Liquidation gegenüber der Staatskasse noch Zahlungen erhält, muss er diese nach § 55 Abs. 5, 2. Hs. RVG der Staatskasse mitteilen. Das gilt in beiden Fällen, in denen anzurechnen ist. Erhält der Anwalt danach mehr als die anrechnungsfreien Beträge, muss er den Mehrbetrag zurückzahlen. Beispiel 26: Rückzahlung an die Staatskasse (I) Der Beschu...mehr

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§ 35 Strafsachen / (8) Vermögensrechtliche Ansprüche neben Strafverteidigung

Rz. 128 Werden im erstinstanzlichen Verfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht (Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO ), erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Rz. 129 Strittig ist, ob eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr in entsprechender Anwendung der Vorbem...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Beschwerde

Rz. 32 Wird gegen eine Entscheidung im vereinfachten Verfahren Beschwerde hinsichtlich des Hauptgegenstands eingelegt, richtet sich die Vergütung auch hier gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV, nach den Nrn. 3200 ff. VV (siehe hierzu Rdn 326 ff.).mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 6. Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 82 In Verfahren nach Teil 6 VV lösen Anträge auf gerichtliche Entscheidung grundsätzlich ebenfalls keine gesonderte Vergütung aus (Vorbem. 6.2 Abs. 1 VV), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beauftragt. Dann wird diese Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 6500 VV vergütet.mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 4. Strafsachen

Rz. 79 Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Strafsachen lösen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus (Vorbem 4.1 Abs. 2 VV), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beauftragt. Dann wird diese Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV vergütet (siehe hierzu § 35 Rdn 265 f.).mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / d) Rechtsbeschwerde

Rz. 45 Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Räumungsfrist im verbundenen Verfahren ist wiederum die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn sie zugelassen worden ist.[29] Wird sie eingelegt, ist ebenso zu rechnen wie unter Rdn 28, Beispiel 8.mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Die Gebühren

Rz. 1 In bürgerlichen Rechtsstreiten erster Instanz erhält der Anwalt seine Vergütung nach Teil 3 VV, und zwar nach Abschnitt 1, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV sowie eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV.mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Anrechnung anzurechnender Beträge

Rz. 110 Hat die bedürftige Partei, der ein Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr –, richtet sic...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 15. Beiladung

Rz. 56 Für den Anwalt des Beigeladenen kommt es darauf an, wann ihm der Auftrag erteilt worden ist, unabhängig davon, wann das Verfahren eingeleitet und die Beiladung ausgesprochen worden ist.[16] Beispiel 26: Beiladung Zwischen den Parteien ist seit 2019 ein sozialgerichtliches Verfahren anhängig. Im November 2021 wurde die Beiladung des B angeordnet. Dieser hatte sodann im ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / aa) Überblick

Rz. 19 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / VI. Selbstständiges Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 66 Das selbstständige Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren folgt den Regelungen der ZPO (§ 82 FGO). Hinsichtlich der Vergütung gelten die Ausführungen zu den Zivilsachen entsprechend, allerdings mit der Maßgabe, dass hier die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV gelten, also nach den Nrn. 3200 ff. VV. Auch hier dürfte neben einer Einigungsgebü...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 59. Verbindung

Rz. 129 Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RV...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 146 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Teil 3 VV. Das Revisionsverfahren ist nach § 17 Nr. 1 RVG immer eine neue Angelegenheit, auch dann, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen ist (§ 17 Nr. 9 RVG).mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Es kommt zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 29 Folgt auf die Schutzschrift hin ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem der Anwalt dann den Antragsgegner vertritt, entsteht unstrittig die volle 1,3-Verfahrensgebühr. Allerdings erhält der Anwalt für die Schutzschrift dann keine gesonderte Vergütung. Diese wird vielmehr mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Rz. 30 Beispiel 4: Schutzschrift mit nachfolgendem Verf...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XVIII. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 72 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[19] vor den Arbeitsgerichten siehe § 32.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 74. Zusammengerechnete Werte

Rz. 154 Berechnen sich die Gebühren nach den zusammengerechneten Werten mehrerer Gegenstände, so gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 2 RVG nur für einen Teil der Gegenstände gelten würde. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich ausschließlich auf die Verfahrensverbindung (siehe dazu unter Rdn 129), was zumeist verkannt...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Selbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 163 Vollstreckungsschutzanträge nach den §§ 765a, 815b, 851a und § 841b ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen sowie jedes Verfahren über Anträge nach §§ 1084 Abs. 1, 1096 oder 1109 ZPO sind gesonderte Angelegenheiten (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 RVG). Rz. 164 Der Anwalt erhält hier neben den gegebenenfalls bereits für die Volls...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 6 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen ebenfalls die Vergütung nach Nr. 2300 VV, also eine Geschäftsgebühr (0,5 bis 2,5). Auch insoweit ergeben sich bei den Gebühren keine Besonderheiten, sodass auf die Darstellung zu § 8 verwiesen werden kann. Rz. 7 Die sog. Schwellengebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV kommt zwar auch in Betracht, w...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXI. Terminsvertreter

Rz. 215 Wird im Verwaltungsrechtsstreit ein Terminsvertreter beauftragt, so bemisst sich seine Vergütung nach Nrn. 3401, 3402 VV. Der Terminsvertreter erhält zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr (Nr. 3401 VV), erstinstanzlich also eine 0,65-Gebühr, und im Rechtsmittelverfahren eine 0,8-Gebühr. Daneben erhält der Terminsvertreter nach Nr. 3402 VV die volle Terminsgebüh...mehr

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§ 35 Strafsachen / VI. Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten

Rz. 228 Für die Tätigkeit als Beistand, Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, sodass auf die Ausführungen zu Rdn 15 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 229 Insbesondere kann der Anwalt als Nebenklagevertreter auch eine Vergütung im vorbereitenden Verfahren ...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 24 Wird die Entscheidung im selbstständigen Räumungsfristverfahren angefochten, ist nach § 721 Abs. 6 oder § 794a ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[17] Es gelten dann die Nrn. 3500, 3513 VV, und zwar sowohl für den Anwalt des Beschwerdeführers als auch für den Anwalt des Beschwerdegegners. Insoweit liegt immer eine besondere Angelegenheit vor (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG)....mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 2. Rechtsmittelverfahren

a) Berufung Rz. 40 Wird das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung angefochten, und wird in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag auf Räumungsfrist erstmals gestellt (§ 721 Abs. 4, 2. Hs. ZPO), ohne dass hierüber gesondert verhandelt oder entschieden wird, entstehen nur die Gebühren nach Nrn. 3200 ff. VV, die dann auch die ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts findet sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Sie gilt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Überblick

Rz. 7 Das RVG kennt zwei verschiedene Tätigkeiten als Verkehrsanwalt.mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 1. Überblick

Rz. 53 Erinnerungsverfahren kommen sowohl in Angelegenheiten nach Teil 3 VV als auch in Angelegenheiten nach den Teilen 4 bis 6 VV in Betracht. Geregelt ist eine gesonderte Vergütung nur in Teil 3 VV.mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / b) Beschwerdeverfahren

Rz. 43 Wird ein Urteil nur hinsichtlich des Ausspruchs zur Räumungsfrist angefochten, ist nach § 721 Abs. 6 oder § 794a ZPO die sofortige Beschwerde gegeben.[27] Abzurechnen ist dann nach den Nrn. 3500, 3513 VV. Insoweit ist ebenso abzurechnen wie bei einer Beschwerde gegen eine isolierte Räumungsfristentscheidung (siehe oben Rdn 24 ff.).mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 11. Auslagen

Rz. 51 Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[12] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. Siehe auch "Reisekosten" unter Rdn 105.mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / VI. Vorschuss

Rz. 58 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 RVG nicht. Der Vorschuss kann vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden.[41] Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Erst nach Fälligkeit der Vergütung ist der Anwalt verpflichtet, eine Abrechnung zu erteilen. Diese muss dan...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in der Beratungshilfe richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort in Abschnitt 5 (Nrn. 2500 ff. VV) geregelt. Andere Gebühren entstehen nicht (Vorbem. 2.5 VV), wohl aber Auslagen nach Teil 7 VV (§ 46 RVG; Anm. Abs. 2 zu Nr. 7000 VV). Rz. 2 Anzuwenden ist darüber hinaus die Vorschrift der Nr. 1008 VV. ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 225 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[54] vor den Verwaltungsgerichten siehe § 32.mehr

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§ 1 Einleitung / III. Die Gebührenarten

Rz. 7 Grundsätzlich gelten Wertgebühren, deren Höhe sich nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit, dem Gegenstandswert, richtet (§ 2 Abs. 1 RVG). Hier ist also zunächst der Gegenstandswert zu ermitteln. Aufgrund des gefundenen Wertes ist dann der Gebührenbetrag aus der Tabelle des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zum VV – bzw. im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei Wer...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (a) Überblick

Rz. 97 Möglich ist auch, dass sowohl der Verfahrensbevollmächtigte als auch der Terminsvertreter eine Terminsgebühr verdienen. Insoweit kommt beim Terminsvertreter nur eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht. Bei Hauptbevollmächtigten kann dagegen sowohl eine Gebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in Betracht kommen als auch eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr....mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Tätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 36 Sofern für den Verfahrensbevollmächtigten mehrere Angelegenheiten ausgelöst werden, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 37 Wird der Verkehrsanwalt in mehreren Instanzen beauftragt, gilt auch für ihn § 17 Nr. 1 RVG. Der Verkehrsanwalt erhält seine Vergütung in jeder Angelegenheit gesondert. Beispiel 14: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufun...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 1. Überblick

Rz. 74 In einigen Verfahrensordnungen ist anstelle der Erinnerung der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegeben. Wie die Tätigkeit des Anwalts in diesen Verfahren zu vergüten ist, regelt nur Vorbem. 5 Abs. 4 VV. Es dürften wohl auch im Übrigen die Nrn. 3500, 3513 VV entsprechend anzuwenden sein, soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet.mehr

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§ 35 Strafsachen / III. Gutachten

Rz. 5 Ist der Anwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gilt ebenfalls § 34 RVG. Der Anwalt soll auch hier auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt wiederum eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet (§ 34 Abs. 2 S. 2 RVG), hier nach § 632 BGB. Soweit der Anwalt das Gutachten für einen Verbrauche...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / c) Beschwerde und Berufung

Rz. 44 Wird von einer Partei Berufung und von der anderen Partei sofortige Beschwerde eingelegt, geht die Berufung vor.[28] Es ist dann nur eine Angelegenheit gegeben. Die zunächst angefallene Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens geht in der Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens auf.mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / a) Vorangegangene Beratung

Rz. 17 Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 BGB). Beispiel 7: Anrechnung der Beratungsgebü...mehr