Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1.3 Verjährung des Anspruchs

Rz. 9 Der Schadensersatzanspruch verjährt nach 3 Jahren und kann dann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Notwendige Auslagen un... / 3. Verjährung

a) Vor Erlass des Bußgeldbescheides Rz. 7 War die Verjährung bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, müssen im Falle der Rücknahme oder der gerichtlichen Einstellung die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse getragen werden (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521; LG Landshut zfs 2004, 139; AG Ahrensburg zf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Rechtsbeschwerde / II. Verjährung – kein Zulassungsgrund

Rz. 12 Bei der Entscheidung über die Zulassung hat die Verjährung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BGH DAR 1989, 190), es sei denn, dass gerade die Beurteilung der Verjährung selbst zur Zulassung nötigte (BayObLG DAR 2004, 531; OLG Hamm NZV 2006, 390; OLG Celle zfs 2016, 110).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Objektiver Tatbestand ... / VII. Achtung: Verjährung

Rz. 155 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG richtet sich nach einhelliger Meinung nach § 31 OWiG und nicht nach § 26 S. 3 StVG. Da das Höchstmaß der Buße für einen fahrlässig begangenen Verstoß bis zur Anhebung der Höchstgrenze durch die 4. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gem. § 17 S. 2 OWiG 750 EUR betrug, verjährte die Ordnungswidrigkeit gem. § 31 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Objektiver Tatbestand ... / VII. Verjährung

Rz. 195 Drogenordnungswidrigkeiten verjährten bis zur Neuregelung des § 24 Abs. 2 StVG – ebenso wie Alkoholordnungswidrigkeiten – in sechs Monaten, jetzt in einem Jahr (siehe § 28 Rdn 10 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / II. Absolute Verjährung

Rz. 15 Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt unabhängig von Unterbrechungshandlungen eine maximale Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 33 Abs. 3 S. 2 OWiG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / 2. Keine Unterbrechung der Verjährung

Rz. 76 Tipp Zu Einzelheiten siehe Kapitel "Verfolgungsverjährung" (vgl. § 28 Rdn 65 ff.). Rz. 77 Bekanntlich hat die Zustellung des Bußgeldbescheides verjährungsunterbrechende Wirkung (§ 33 Nr. 9 OWiG). Dies setzt allerdings eine wirksame Zustellung voraus. Die zuvor genannten besonders schweren Mängel machen die Zustellung aber unwirksam (BFH NJW 1969, 1136; OLG Nürnberg NJW...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Verfahren gegen einen noch unbekannten Fahrer

Rz. 18 Nach Auffassung des BayObLG (NZV 1996, 83) sollte in einem gegen eine zwar namentlich noch nicht bekannte, aber aufgrund des bei den Akten befindlichen Lichtbildes ohne Weiteres identifizierbare Person laufenden Verfahren bereits die Vernehmung des Halters die Verjährung gegen den tatsächlich Verantwortlichen unterbrechen können. Auf seinen Vorlagebeschluss hin ist der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Notwendige Auslagen un... / b) Nach Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 8 Notwendige Auslagen sind im Falle der gerichtlichen Verfahrenseinstellung immer dann nicht zu erstatten, wenn die Täterschaft des Betroffenen feststeht und es nur wegen des nach Erlass des Bußgeldbescheides eingetretenen Verfahrenshindernisses nicht zur Verurteilung kommt. Rz. 9 Wäre der Betroffene bei Nichteintritt der Verjährung mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 5. An Firma

Rz. 46 Der an eine Einzelfirma abgesandte Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung gegen den namensgleichen Inhaber (BayObLG NZV 1988, 115; OLG Düsseldorf DAR 1999, 175; OLG Brandenburg DAR 2007, 396), dies aber nur, wenn allein der Betroffene mit dieser Firma in Verbindung gebracht werden kann (OLG Saarbrücken NJW 1969, 1497) und er eindeutig beschuldigt wird (OLG Hamm zfs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Notwendige Auslagen un... / a) Vor Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 7 War die Verjährung bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, müssen im Falle der Rücknahme oder der gerichtlichen Einstellung die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse getragen werden (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521; LG Landshut zfs 2004, 139; AG Ahrensburg zfs 2004, 336; Thüringer OLG VRS 108,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Verjährungseintritt im Laufe des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 6 Tritt die Verjährung erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens ein, hat die Staatskasse grundsätzlich die Kosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195). Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn feststeht, dass der Betroffene ohne Eintritt der Verjährung verurteilt worden wäre (BVerfG NJW 1992, 1611; BGH NJW 2000, 1427; L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / A. Verfahrenseinstellung

Rz. 1 Die Verfolgungsverjährung ist ein formell-rechtliches Verfahrenshindernis (BVerfGE 25, 287). Ist Verjährung eingetreten, muss ein bei Gericht anhängiges Verfahren durch Beschluss oder Urteil (§§ 260 Abs. 3, 206a StPO; § 46 OWiG) eingestellt werden. Es ergeht kein Freispruch (BGHSt 27, 53). Die Frage, ob Verjährung eingetreten ist, muss von Amts wegen geprüft werden (OLG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Bußgeldbescheid / I. Geschäftsgang bzw. Zustellung

Rz. 26 Der Erlasszeitpunkt ist vor allem für die Frage der Verjährung von Bedeutung. Nach früherer Rechtslage war der Bußgeldbescheid erlassen – und hatte damit verjährungsunterbrechende Wirkung –, sobald er unterzeichnet bzw. ausgedruckt war, sofern er nur alsbald in den üblichen Geschäftsgang gelangte. Rz. 27 Dabei begründeten elf Tage zwischen Unterzeichnung und Zustellung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / B. Achtung: Nur im amtsgerichtlichen Verfahren zu beachten

Rz. 2 Der Verteidiger muss seine Auffassung, die Sache sei verjährt, bereits beim Amtsrichter durchsetzen; in der Rechtsmittelinstanz ist es dafür meist zu spät, denn die Verjährung darf als Verfahrenshindernis bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (§ 80 Abs. 4 OWiG; BGH DAR 1989, 190; OLG Düsseldorf DAR 1999, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / VI. Übersendung der Ermittlungsakte oder des Sachverständigengutachtens an den Verteidiger

Rz. 52 Die Übersendung der Ermittlungsakte an den Verteidiger kann die Verjährung nur unterbrechen, wenn damit zugleich dem Betroffenen die Einleitung eines Verfahrens gegen ihn bekannt gegeben werden soll. Entgegen OLG Saarbrücken (zfs 2009, 532) wird die Verjährung durch die Aktenübersendung dann nicht mehr unterbrochen, wenn dem Betroffenen zuvor bereits ein Anhörungsboge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 3. Übersendung der Ermittlungsakte an Verteidiger

Rz. 21 Die Übersendung der Ermittlungsakte an den Verteidiger unterbricht die Verjährung (nur), wenn damit zugleich dem Betroffenen die Einleitung eines Verfahrens gegen ihn bekannt gegeben werden soll. Entgegen OLG Saarbrücken (zfs 2009, 532) hat die auf den entsprechenden Antrag des Verteidigers gewährte Akteneinsicht keine verjährungsunterbrechende Wirkung. Im Hinblick au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / XIV. Beauftragung eines Sachverständigen

Rz. 89 Für das Strafverfahren bestimmt § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB – und das OWi-Recht hat in § 33 Abs. 1 Nr. 3 OWiG eine fast wortgleiche Norm –, dass die Beauftragung eines Sachverständigen durch den Richter oder den Staatsanwalt (oder die Bußgeldbehörde) die Verjährung unterbricht, wenn der Beschuldigte vorher vernommen oder ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 3. Ruhen nach Ersturteil oder Beschluss

Rz. 12 Nach einem Urteil und einem gerichtlichen Beschluss (OLG Hamm zfs 2004, 92) ruht die Verjährung (§ 32 Abs. 2 OWiG). Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um ein ordnungsgemäßes Urteil handelt, was z.B. dann nicht der Fall ist, wenn die vom Richter unterschriebene Urschrift nicht das erforderliche Rubrum (Bezeichnung des Betroffenen mit seinem Namen unter Angabe d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / I. Besondere Bedeutung für das Bußgeldverfahren

Rz. 44 Die Frage, ob wirksam zugestellt wurde, hat vor allem für das Bußgeldverfahren mit seinen kurzen Verjährungsfristen Bedeutung, denn eine unwirksame Zustellung unterbricht weder die Verjährung (OLG Celle zfs 2016, 110; OLG Zweibrücken zfs 2016, 172) noch verlängert sie die Verjährungsfrist auf 6 Monate (BGH DAR 2000, 74). Eine unwirksame Zustellung setzt darüber hinaus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / XV. Anklage

Rz. 90 Die Erhebung der öffentlichen Klage (z.B. wegen einer Unfallflucht oder einer Straßenverkehrsgefährdung) unterbricht auch dann die Verjährung der zugrundeliegenden Ordnungswidrigkeit, wenn diese in der Anklage nicht ausdrücklich erwähnt ist (OLG München NZV 2006, 107).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Zeugen / II. Umfang

Rz. 28 Das Auskunftsverweigerungsrecht besteht bezüglich sämtlicher Fragen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen (BGHSt 10, 104), und kann u.U. zum Recht werden, die Aussage insgesamt zu verweigern = Mosaiktheorie (BGH StV 1987, 328; BGH bei Tepperwien, DAR 2007, 246). Es endet mit eindeutig feststehendem Verfahrenshindernis (z.B. Verjährung; BGHSt 9, 34).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / d) Angaben nach Verjährungseintritt

Rz. 91 Fehlende Mitwirkungsbereitschaft ist ebenfalls dann zu unterstellen, wenn der Betroffene den Verantwortlichen erst nach Verjährungseintritt benennt (OVG München NZV 1998, 88; 2018, 342), es sei denn, die Verjährung sei auf von der Behörde zu vertretende Versäumnisse zurückzuführen (VGH Mannheim DAR 2008, 278).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Anordnung der Versendung

Rz. 37 Bereits die Anordnung der Versendung des Anhörungsbogens – nicht erst dessen Zugang – unterbricht die Verjährung (BGHSt 25, 6; BayObLG NZV 2003, 439; OLG Hamm DAR 2007, 96), wobei es nicht darauf ankommt, ob der Anhörungsbogen auch zugegangen ist (OLG Frankfurt 1991, 322; OLG Hamm DAR 2007, 96). Der von einer Privatfirma im behördlichen Auftrag erstellte und abgesandte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Rechtsschutzversicherung / 2. Verkehrsstraftaten

Rz. 16 Ein Versicherungsnehmer, dem die Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift zur Last gelegt wird (z.B. vorsätzliche Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht), hat so lange Deckungsschutz, wie er nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt ist (§§ 4, 3 lit. b ARB 1975 oder § 2 lit. i ARB 2002) und ihm nicht ein Verbrechen (§ 315b StGB!) zur Last gelegt wird. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 3 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren im Hinblick auf die mittlerweile eingetretene Verjährung ein, hat die Staatskasse die Verfahrenskosten zu tragen. Eine Überbürdung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse kommt in diesen Fällen allerdings nicht in Betracht (§ 467a Abs. 1, 2 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; LG Dortmund DAR 1978, 195).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / X. Richterliche Zeugenvernehmung

Rz. 60 Grundsätzlich unterbricht die richterliche Vernehmung eines Zeugen die Verjährung, nicht aber eine telefonisch durchgeführte, sofern nicht die Voraussetzungen des § 77a OWiG vorgelegen haben (OLG Bamberg DAR 2015, 273).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / IV. Verwarnungsgeldangebot

Rz. 48 Ein Verwarnungsgeldangebot unterbricht die Verjährung auch dann nicht, wenn es schriftlich erfolgt (OLG Hamm NJW 1971, 818). Rz. 49 Wird dagegen damit zugleich die Aufforderung verbunden, im Falle der Nichtannahme des Angebotes zu dem erhobenen Vorwurf Stellung zu nehmen, stellt dies eine erste Anhörung dar und hat verjährungsunterbrechende Wirkung (OLG Hamm VRS 47, 21...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Verjährungseintritt vor Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 5 War die Verjährung bereits im Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, sind die Kosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen (OLG Celle NJW 1988, 1225).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / e) Verjährungsunterbrechung bei geheiltem Zustellungsmangel

Rz. 74 Der Zustellungsmangel selbst wird in dem Zeitpunkt geheilt, in dem der Empfangsberechtigte das Schriftstück erhalten hat (OLG Karlsruhe zfs 2008, 112). Da es sich dabei jedoch nur um eine Zustellungsfiktion handelt, wirkt dies nicht wie bei der wirksamen Zustellung (§ 33 Nr. 9 OWiG) auch auf den Zeitpunkt des Erlasses zurück, sondern die Verjährung wird im erst im Zei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / XVI. Terminierung

Rz. 91 Wie die Terminierung selbst haben auch die jeweiligen Umterminierungen grundsätzlich verjährungsunterbrechende Wirkung ohne dass es auf deren Gründe ankäme. Eine ohne sachlichen Grund und nur zum Zwecke der Verjährungsunterbrechung erfolgte Umterminierung unterbricht die Verjährung allerdings nicht (OLG Düsseldorf NZV 1999, 306). Eine bloße Terminsaufhebung, mit der ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Rücknahme eines Bußgeldbescheides

Rz. 4 Erkennt die Bußgeldbehörde erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides, dass zuvor bereits die Verjährung eingetreten war und nimmt sie den Bescheid deshalb zurück, muss die Staatskasse neben den Verfahrenskosten auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen (§§ 464 Abs. 1, 467a Abs. 1 S. 1 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Notwendige Auslagen un... / 7. Gerichtliche Entscheidung über Halter-Kostenbescheid

Rz. 24 Bekanntlich können dem Fahrzeughalter gem. § 25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn die Behörde nicht vor Eintritt der Verjährung den für den Verstoß tatsächlich Verantwortlichen ermitteln kann. Die Entscheidung des Gerichts über den Antrag des Halters auf gerichtliche Entscheidung gem. § 25a Abs. 3 StVG hat gerichtsgebührenfrei zu ergehen (AG Würzbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / I. Neubeginn der Frist

Rz. 13 § 33 OWiG enthält einen Katalog von Unterbrechungshandlungen. Mit jeder Unterbrechungshandlung beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen (§ 33 Abs. 3 OWiG). Dabei ist der Tag der Unterbrechung bereits der erste Tag der Frist (OLG Bremen NZV 1998, 170), die mit Ablauf des im Kalender vorhergehenden Tages endet (OLG Koblenz zfs 2009, 112). Rz. 14 Achtung: Nach Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Bis zum Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 9 In Verkehrssachen beträgt die Verjährungsfrist bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides drei Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Rz. 10 Achtung: OWi nach § 24a StVG § 26 Abs. 3 StVG bezieht nur die Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG ein, nicht auch die Alkohol- und Drogenordnungswidrigkeiten gem. § 24a StVG. Die Verjährung der Alkohol- und Drogenverstöße richtet sich deshalb nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 3. Zustellung nach mehr als zwei Wochen

Rz. 65 Wird der Bußgeldbescheid mehr als zwei Wochen nach seinem Erlass zugestellt, hat nur noch die Zustellung selbst verjährungsunterbrechende Wirkung (KG DAR 1998, 449; BGH DAR 2000, 74). Ob im Falle der verspäteten Zustellung dem Erlass des Bußgeldbescheides selbst noch Bedeutung zukommen kann, sich z.B. die Verjährungsfrist gem. § 26 Abs. 3 StVG auf sechs Monate verlänge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Verteidigung und Versi... / d) Gegen Entleiher oder Mieter

Rz. 38 Wer im Rahmen eines Gebrauchsüberlassungsverhältnisses das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer bekommen hat, kann dem Regress des Kaskoversicherers ggf. die Einrede der 6-monatigen Verjährung (§ 548 Abs. 1 BGB) entgegensetzen. Auf diese Einrede kann sich im Übrigen auch derjenige berufen, der im Interesse des aus dem Gebrauchsüberlassungsverhältnis Berechtigten (z.B. Sohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / d) Verjährungsunterbrechung bei wirksamer Zustellung

Rz. 73 Erst mit dem (von der Behörde nachzuweisenden) tatsächlichen Zugang beim Empfänger gilt das Schriftstück als ordnungsgemäß zugestellt. Ist es ihm innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erlass zugegangen, ist die Verjährung bereits zum Erlasszeitpunkt unterbrochen (§ 33 Nr. 9 OWiG). Lässt sich allerdings nicht feststellen, dass der Bescheid innerhalb der 2-Wochen-Frist b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / a) Empfang durch Dritte

Rz. 53 Sowohl die schriftliche als auch die telefonische Vorladung des Betroffenen zur Polizei unterbricht die Verjährung (OLG Dresden zfs 2005, 572) selbst dann, wenn sie nicht ihm, sondern einem anderen in der Wohnung Anwesenden zugeht (OLG Hamm VRS 74, 212). Unterbrechungswirkung kann die Übergabe oder Information eines Dritten aber nur dann entfalten, wenn insoweit die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / IV. Zulässigkeit

Rz. 74 Eine Fahrtenbuchauflage ist nur zulässig bei einem erheblichen Verkehrsverstoß, den die Verwaltungsbehörde auch nicht mit den zumutbaren Mitteln aufklären konnte, und wenn davon auszugehen ist, dass der Halter an der Aufklärung nicht mitwirken wollte. Rz. 75 Tipp Davon kann in der Regel dann nicht ausgegangen werden, wenn die Behörde nicht genügend ermittelt hat, insbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Maßnahmen gegen den Halter

Rz. 16 Die Unterbrechung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht (§ 33 Abs. 4 S. 1 OWiG). Eine gegen den Halter gerichtete Verfolgungshandlung kann daher keine verjährungsunterbrechende Wirkung gegenüber dem Fahrer entfalten (OLG Schleswig zfs 1995, 35; KG NZV 2018, 90); dies nicht einmal dann, wenn der zunächst amtlich noch nicht beka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / I. § 33 Abs. 1 OWiG: Vier Alternativen, einmalige Unterbrechung

Rz. 23 § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nennt vier Unterbrechungshandlungen: die erste Vernehmung des Betroffenen, deren Anordnung oder ihre Bekanntgabe sowie die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist. Rz. 24 Diese vier Unterbrechungsmöglichkeiten können nur alternativ, nicht kumulativ genutzt werden, so dass die Verjährung nach dieser Vorschrift nur einm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / III. Anhörungsbogen

Rz. 35 Tipp: Eindeutige Beschuldigung Nur ein Anhörungsbogen, auf dem der Adressat eindeutig als Beschuldigter zu erkennen ist, unterbricht die Verjährung (OLG Brandenburg DAR 2007, 396). Das ist dann nicht der Fall, wenn dem Halter ein "Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen" nur zugestellt wird (OLG Hamm NZV 1998, 34); auch nicht im Fall einer von einem Polizeibeamten in den Brie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Beschränkte Rückwirkung auf den Erlasszeitpunkt

Rz. 61 Grundsätzlich wirkt die Verjährung auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides zurück (§ 26 Abs. 3 StVG), seit der Reform des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG aber nur noch dann, wenn der Bescheid binnen zwei Wochen nach seinem Erlass (wirksam!) zugestellt wurde. Der insoweit anderes bestimmende § 26 Abs. 3 StVG ist im Lichte der in § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG später getroff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Nach Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 11 Nach Erlass des Bußgeldbescheides erhöht sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Hs. 2 StVG). Dabei wirkt die Verjährung unter der Voraussetzung auf den Erlasszeitpunkt zurück, dass der Bußgeldbescheid innerhalb der 2-Wochen-Frist (wirksam) zugestellt wird (§ 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG; OLG Bamberg NZV 2006, 314). Zwar stellt der Wortlaut des § 26 Abs. 3 Hs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / V. Vorläufige Einstellung zur Aufenthaltsermittlung (§ 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG)

Rz. 50 Grundsätzlich unterbricht die vorläufige Einstellung des Verfahrens zur Ermittlung des Aufenthaltes des Betroffenen gem. § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG die Verjährung. Das gilt auch, wenn die Behörde nur infolge eines Irrtums von der Abwesenheit des Betroffenen ausgeht, nach Auffassung des OLG Hamm (zfs 2005, 364; NZV 2008, 105; DAR 2012, 399) allerdings nur solange der Irrtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Einspruch sowie Überle... / 6. Taktik: Vorsicht bei bestimmten OWi-Vorwürfen

Rz. 51 Im Hinblick auf eine mögliche Überleitung ist bei bestimmten OWi-Vorwürfen besondere Vorsicht geboten. So vor allem, wenn die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung trotz eines Strafantrages des Geschädigten eingestellt und die Sache zur Weiterverfolgung der OWi an die Bußgeldbehörde abgegeben hat. Rz. 52 Besondere Vorsicht ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Bußgeldbescheid / 1. Allgemeines

Rz. 4 Ein Bußgeldbescheid ist nur bei ganz schweren Mängeln unwirksam, ihm fehlt dann im Falle des Einspruches die Verfahrensgrundlage (OLG Hamm DAR 2005, 524). Ein solcher Bußgeldbescheid kann auch nicht die Verjährung unterbrechen (OLG Düsseldorf VRS 80, 219). Für die Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides kommt es allerdings – wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Zustellungen / c) Tatsächlicher Zugang des Originals, Kenntnis des Inhalts genügt nicht

Rz. 71 Der Adressat selbst muss das Schriftstück in die Hände bekommen, nicht etwa nur eine Ersatzperson, wie dies z.B. bei einer fehlerhaften Ersatzzustellung (BGH MDR 2001, 889) der Fall ist. Es genügt nicht einmal, dass ihm das zugestellte Originalschreiben per Fax übermittelt wird, wie auch die bloße Kenntnis des Empfängers von dem Inhalt des Schreibens, etwa durch Aktene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Verfolgungsverjährung / 7. Heilung eines Zustellungsmangels

Rz. 81 Nach der Reform der ZPO, die über § 37 Abs. 1 StPO auch für das Strafverfahren gilt, wird ein Zustellungsmangel durch den tatsächlichen Zugang beim Betroffenen auch dann geheilt, wenn von der Zustellung der Lauf einer Not- oder Rechtsmittelfrist abhängig ist (§ 189 ZPO). Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften der ZPO jedoch nur, soweit das OWiG keine speziellen ei...mehr