Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.2 Verlustausgleich bei unterjährigem Beteiligungserwerb

Rz. 78 § 8c Abs. 1 KStG beschränkt die Rechtsfolgen nicht auf das Verbot des Verlustabzugs gem. § 10d EStG, sondern umfasst auch das Verbot, vom Beginn des Wirtschaftsjahrs bis zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilserwerbs (d. h. des Zeitpunkts, zu dem derjenige Anteil übergeht, mit dem die 50-%-Grenze überschritten wird) entstandene Verluste mit von diesem Zeitpunkt bis zum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3 Rechtsfolge

2.3.1 Allgemeine Rechtsfolgen Rz. 75 § 8c Abs. 1 KStG unterscheidet in seiner aktuellen Fassung hinsichtlich der Rechtsfolgen nicht mehr danach, ob mehr als 25 % oder mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte übertragen wurden bzw. ob jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt verwirklicht wurde. Die Grenze von 25 % ist unerheblich. Da das Gesetz erstmalig auf den Vz 2008 und An...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2 Verlustberücksichtigung bei Körperschaften (Abs. 1, 1a)

2.1 Verlustausgleich und Verlustabzug Rz. 17 Nach § 8 Abs. 1 KStG gelten für Körperschaften die einkommensteuerlichen Regelungen zum Verlustausgleich und zum Verlustabzug. Unter dem Verlustausgleich nach § 2 Abs. 2, 3 EStG ist der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb desselben Vz zu verstehen (vgl. § 8 Rz. 153). Bei Körperschaften, die nur Einkünfte aus Gewerbebetrie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung der Vorschrift Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht ber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6 Erhalt der wesentlichen Betriebsstrukturen

2.10.6.1 Allgemeines Rz. 196 Eine Sanierung i. S. d. Abs. 1a liegt nur vor, wenn die Maßnahmen – neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – auch auf die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen gerichtet sind. Die Sanierungsmaßnahme muss nach dem Beteiligungserwerb durchgeführt werden, da der Beteiligungserwerb sonst nicht zum Zw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10 Ausnahme für Sanierungen (Abs. 1a)

2.10.1 Allgemeines Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.201...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2 Begriff des schädlichen Beteiligungserwerbs

2.2.2.1 Begriff der Beteiligung Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2 Schädlicher Beteiligungserwerb (Abs. 1 S. 1, 2)

2.2.1 Betroffene Körperschaften Rz. 18 Die Einschränkung des Verlustausgleichs und -abzugs nach § 8c KStG erfasst alle Körperschaften. Ein schädlicher Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG kann daher nicht nur bei inl. Rechtsformen, sondern auch bei ausl. Gesellschaften vorliegen. Entscheidend ist bei ausl. Gesellschaften, dass sie nach dem Typenvergleich mit einer inl. Körpe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7 Verlustverrechnung in Höhe der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

2.7.1 Allgemeines Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5 Maßnahme zum Zweck der Sanierung

2.10.5.1 Allgemeines Rz. 182 Die Sanierung ist in S. 2 definiert als eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen. Der Begriff "Sanierung" in Abs. 1a stimmt nur teilweise mit dem sonst vom BMF vertretenen Sanierungsbegriff[1] überein.[2] Rz. 183 Nach Abs. 1a ist der Begriff der Sanierung von mehreren unbestimm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.3 Auswirkungen des Verlustabzugsverbots auf den Verlustrücktrag

Rz. 80 § 8c Abs. 1 KStG erfasst sowohl den Verlustausgleich als auch den Verlustabzug, also den Verlustvortrag wie auch den Verlustrücktrag. Die nach § 8c Abs. 1 KStG nicht abziehbar werdenden Verluste sind nach dem Wortlaut der Vorschrift auch vom Verlustrücktrag ausgeschlossen, also dem Rücktrag in eine Zeit, zu der der Tatbestand des § 8c Abs. 1 KStG noch nicht erfüllt wa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.3 Beibehaltung der Lohnsumme

Rz. 206 Die zweite Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, besteht nach Nr. 2 in der Beibehaltung der bisherigen Lohnsumme. Danach darf die Summe der Lohnsummen innerhalb von 5 Jahren nach dem Beteiligungserwerb, auf den Abs. 1a angewandt werden soll, 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreiten. Die Zahl der Arbeitnehmer ist ohne ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.2 Begriff der "Übertragung" der Beteiligung

Rz. 27 Die Beteiligung am gezeichneten Kapital, die Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte müssen "übertragen" werden. Sie müssen also (dinglich) von dem bisherigen Inhaber auf eine andere Person übergehen. Erfasst wird nur der derivative Erwerb. Allerdings weitet S. 3 die Regelung auf den Erwerb durch Kapitalerhöhungen, also auf den nicht derivativen Erwerb, aus.[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.7 Rechtswirkungen: Vollständige oder anteilige Abzugsfähigkeit der Verluste

Rz. 156 Die Rechtswirkungen des Abs. 1 S. 5–8 bestehen darin, dass ein an sich nach S. 1 nicht abziehbarer, noch nicht genutzter Verlust trotz Vorliegens eines schädlichen Beteiligungserwerbs abziehbar wird, soweit der Verlust die stillen Reserven nicht übersteigt, die gesamten stillen Reserven also gleich hoch oder höher sind als der gesamte Verlust. Rz. 156a Erfasst werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.4 Inkrafttreten

Rz. 13 Nach § 34 Abs. 7b KStG ist § 8c Abs. 1 und 2 KStG erstmals ab Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 anzuwenden. Maßgebend ist der Zeitpunkt der dinglichen Übertragung der Anteile, also der zivilrechtliche Übertragungszeitpunkt. Das hat zur Folge, dass der Erwerbsvorgang nicht mithilfe der Rückwirkungsfiktion des § 2 UmwStG steuerlich in das Jahr 200...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.4 Betriebsvermögenszuführung

Rz. 211 Als dritte Möglichkeit, die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen sicherzustellen, sieht Nr. 3 eine Betriebsvermögenszuführung vor. Danach werden die wesentlichen Betriebsstrukturen erhalten, wenn der Körperschaft wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird. Systematisch ist hier eine gewisse Widersprüchlichkeit festzustellen. Wenn der Körperschaft in der Kr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.3 Systematische Zusammenhänge

Rz. 173 Der Beteiligungserwerb nach Abs. 1a muss zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgen. Diese Bestimmung enthält drei auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, nämlich den Begriff "Sanierung", die Frage, wann ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung erfolgt, und wann eine Sanierung des Geschäftsbetriebs vorliegt. Rz. 174 Der Begriff der Sani...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.8 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 157 Der Verlust der Körperschaft ist nach § 10d Abs. 4 EStG gesondert festzustellen. Hierbei handelt es sich um den für den Vortrag verbleibenden Verlust. In diesem Betrag sind nicht vortragsfähige Verluste nicht enthalten, sie sind bei der Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags also entsprechend zu kürzen. Daher sind Verluste, die ihre Abzugsfähigkeit nach § 8c Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.3 Sanierungsfähigkeit

Rz. 191 Maßnahmen können nur dann der Sanierung dienen, wenn das Unternehmen sanierungsfähig ist ("Sanierungsfähigkeit"). Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist aus der Sicht des Zeitpunkts der Vornahme der Maßnahmen zu beurteilen. Abs. 1a ist anwendbar, wenn aus der Sicht dieses Zeitpunkts objektiv betrachtet die Möglichkeit besteht, die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.4 Vollständiger Ansatz der stillen Reserven

Rz. 148 Beim Erwerb von 100 % der Anteile an der die Verluste ausweisenden Körperschaft sind der Prüfung, ob die Verluste die stillen Reserven übersteigen, der gesamte gemeine Wert der Anteile, das gesamte Eigenkapital und die gesamten Verluste zugrunde zu legen. Der Gesetzestext spricht von dem Anteil des zu berücksichtigenden Eigenkapitals entsprechend dem Anteil der still...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.5 Sanierungsabsicht

Rz. 193 Da die Maßnahme auf die Sanierung gerichtet sein muss, ist auch Sanierungsabsicht erforderlich. Dies korrespondiert mit der Regelung für den Beteiligungserwerb, der im Rahmen des Gesamtplans auf die Sanierung gerichtet sein muss. Der Erwerber muss also mit dem Anteilserwerb die subjektive Absicht verbinden, im Rahmen des Sanierungsplans und u. U. im Zusammenwirken mi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.4 Sanierungseignung

Rz. 192 Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob diese Maßnahmen zu einem Sanierungserfolg führen müssen ("Sanierungseignung"). Aus S. 2 ist jedenfalls abzuleiten, dass Maßnahmen, die bei vorheriger Einschätzung objektiv nicht geeignet sind, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu beseitigen bzw. zu vermeiden, nicht auf dieses Ziel gerichtet sein können. Die Maßnahmen mü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.6 Auswirkungen auf verbleibende Gesellschafter

Rz. 84 Im Ergebnis bedeutet die Regelung des § 8c Abs. 1 KStG, dass bei einer Anteilsveräußerung auch die nicht beteiligten Anteilsinhaber durch Verfall eines Verlustvortrags Schaden erleiden können. Der Verfall des Verlustvortrags lässt sich in seinen Wirkungen nicht auf den Inhaber derjenigen Anteile, die übertragen wurden, beschränken. Rz. 85 Das Steuerrecht greift hierdur...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.1 Allgemeines

Rz. 182 Die Sanierung ist in S. 2 definiert als eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen. Der Begriff "Sanierung" in Abs. 1a stimmt nur teilweise mit dem sonst vom BMF vertretenen Sanierungsbegriff[1] überein.[2] Rz. 183 Nach Abs. 1a ist der Begriff der Sanierung von mehreren unbestimmten Rechtsbegriffen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.2 Geltungsbereich

Rz. 168 Abs. 1a gilt in persönlicher Hinsicht für alle Körperschaften, die unter Abs. 1 fallen; der sachliche Regelungsbereich der beiden Vorschriften ist identisch. Erfasst werden daher alle Körperschaftsteuersubjekte, die auch unter Abs. 1 fallen (Rz. 18f.), damit auch Betriebe gewerblicher Art. Rz. 169 Nach Abs. 1a S. 1 ist ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung fü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 20 Der schädliche Beteiligungserwerb erfasst den Erwerb eines Prozentsatzes des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an einer Körperschaft. Das Gesetz dehnt damit den Begriff der "Beteiligung" für Zwecke des § 8c Abs. 1 KStG denkbar weit aus. Erfasst werden Beteiligungen am Kapital von Kapitalgesellschaften (Aktien...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.5 Verlustabzugsverbot bei Besserungsschein

Rz. 82 Unklar sind die Auswirkungen, die ein Wiederaufleben von Verbindlichkeiten aufgrund eines Besserungsscheins hat.[1] Wird der Kapitalgesellschaft eine Forderung aufgrund eines Besserungsscheins aufschiebend bedingt erlassen, entsteht bei der Kapitalgesellschaft ein Gewinn, der mit einem etwaigen Verlustvortrag verrechnet werden kann. Lebt die Forderung wieder auf, weil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.6 Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 154 Die stillen Reserven und das steuerliche Eigenkapital sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 6 auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs zu ermitteln. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen. Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb durch Zusammenrechnung mehrerer Anteilserwerbe in dem Zeit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.4 Übertragung von mehr als 50 %

Rz. 65 Der Tatbestand des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG setzt weiter voraus, dass mehr als 50 % der Anteile am gezeichneten Kapital, der Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte auf einen Erwerber übertragen werden oder dass ein Sachverhalt vorliegt, der einer solchen Übertragung entspricht. Maßgebend für die Übertragung von Anteilen ist die Beteiligung am "gezeichneten Kapit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.1 Betroffene Körperschaften

Rz. 18 Die Einschränkung des Verlustausgleichs und -abzugs nach § 8c KStG erfasst alle Körperschaften. Ein schädlicher Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG kann daher nicht nur bei inl. Rechtsformen, sondern auch bei ausl. Gesellschaften vorliegen. Entscheidend ist bei ausl. Gesellschaften, dass sie nach dem Typenvergleich mit einer inl. Körperschaft vergleichbar sind. Eing...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.2 Befolgung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 202 Die wesentlichen Betriebsstrukturen werden erhalten, wenn Arbeitsplätze nur in angemessenem Umfang abgebaut werden. Zur Konkretisierung dieses Merkmals bestimmt Nr. 1, dass diese Voraussetzung gegeben ist, wenn aus Anlass der Krise bzw. der Sanierung eine Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung abgeschlossen worden ist und die Körperschaft diese Vereinbarung um...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 stattgefunden ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.3 Vergleichbarer Sachverhalt

Rz. 54 § 8c Abs. 1 S. 1 KStG erweitert den Begriff des "schädlichen Beteiligungserwerbs" über die Übertragung von Anteilen am gezeichneten Kapital sowie von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten hinaus auf "vergleichbare Sachverhalte". Rz. 54a Bei der Beantwortung der Frage, was "vergleichbare Sachverhalte" sind, ist davon auszugehen, dass Mitgliedschaftsrechte an...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.3 Nichtberücksichtigung der Rückwirkung bei Umwandlungen (Abs. 1 S. 8)

Rz. 143 Nach Abs. 1 S. 8 ist bei der Ermittlung der stillen Reserven der Körperschaft das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne Berücksichtigung der steuerlichen Rückwirkung, insbesondere nach § 2 Abs. 1 UmwStG, zuzurechnen ist. Die Vorschrift hat immer dann Auswirkungen, wenn die stillen Reserven nicht anhand des Kaufpreises der Anteile, sondern anh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.8 Besonderheiten bei mittelbarem Anteilserwerb

Rz. 245 Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zur Behandlung des mittelbaren Anteilserwerbs. Ausgangspunkt ist, dass sich Abs. 1a auf den gesamten Abs. 1 der Vorschrift bezieht und daher auch bei einem mittelbaren Anteilserwerb eine begünstigte Sanierung vorliegen kann. Zweifelhaft ist jedoch, auf welche Gesellschaft die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen der beg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.5 Ausdehnung auf Kapitalerhöhung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 94 Nach § 8c Abs. 1 S. 3 KStG wird auch eine Kapitalerhöhung in die Regelung einbezogen. Auf einen "Erwerber übertragen" (i. S. d. S. 1) werden können nur bestehende Anteile; erfasst wird also nur der derivative Erwerb, nicht der Ersterwerb von durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Anteilen. Insoweit könnte ein "vergleichbarer Sachverhalt" vorliegen; der Gesetzgeber ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.4 Begriff des Beteiligungserwerbs

Rz. 177 Von den in S. 1 genannten Elementen dient Beteiligungserwerb als Ausgangspunkt. Nur ein Beteiligungserwerb führt zum Wegfall der Verlustvorträge nach Abs. 1. Dieser Begriff enthält damit gleichzeitig die Verklammerung des Abs. 1a mit Abs. 1; nur auf der Grundlage des Untergangs der Verlustvorträge nach Abs. 1 ist die Regelung des Abs. 1a zu verstehen. Rz. 178 Der Begr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.7 Ausschluss der Sanierung bei "wirtschaftlicher Neugründung"

Rz. 235 Nach Abs. 1a S. 4 liegt keine Sanierung i. S. d. Abs. 1a vor, wenn die Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs im Wesentlichen eingestellt hatte oder nach dem Beteiligungserwerb innerhalb von fünf Jahren ein Branchenwechsel erfolgt ("wirtschaftliche Neugründung"). Mit dieser Regelung knüpft das Gesetz an die Rspr. des BGH[1] und berüc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.3 Mittelbare oder unmittelbare Übertragung

Rz. 36 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG werden unmittelbare und mittelbare Übertragungen erfasst. Unmittelbar ist eine Übertragung, wenn das rechtliche Eigentum an den Anteilen bzw. die Stimmrechte von dem Übertragenden auf den Erwerber übergehen. Rz. 37 Mittelbar ist eine Übertragung, wenn wirtschaftlich eine vergleichbare Situation hergestellt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn An...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 160 In gewissen Fällen lassen sich die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG durch Gestaltungsmaßnahmen vermeiden. Allerdings sind diese Möglichkeiten dadurch eingeschränkt, dass sie relativ komplizierte Strukturen ergeben und damit der Geschäftspolitik des Unternehmens widersprechen können. Zu denken ist etwa an folgende Maßnahmen: Bildung eines Organkreises; wegen der Verlustü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.5 Zeitraum von fünf Jahren

Rz. 72 Das Gesetz fasst alle Übertragungen innerhalb eines Zeitraums von 5 Zeitjahren zusammen und stellt damit nur auf einen zeitlichen Zusammenhang ab, der mit 5 Jahren zudem noch sehr weit gefasst ist. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Übertragungen ist nicht erforderlich. Rz. 72a Wenn die Beteiligung allerdings in der Folge wieder unter 50 % sinkt und der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.1 Allgemeines

Rz. 196 Eine Sanierung i. S. d. Abs. 1a liegt nur vor, wenn die Maßnahmen – neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – auch auf die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen gerichtet sind. Die Sanierungsmaßnahme muss nach dem Beteiligungserwerb durchgeführt werden, da der Beteiligungserwerb sonst nicht zum Zweck des Erhalts der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.4 Erwerb durch einen Erwerber oder nahestehende Personen

Rz. 45 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG muss die Übertragung der Anteile oder Stimmrechte auf "einen" Erwerber erfolgen. Während auf der Seite der Übertragenden mehrere Personen beteiligt sein können, ist nur die Übertragung an einen einzigen Erwerber schädlich. Die Erwerbe durch mehrere Erwerber werden also grundsätzlich nicht zusammengerechnet.[1]"Erwerber" der Beteiligung von m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.5.2 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 185 Eine Sanierung setzt Sanierungsbedürftigkeit voraus. Dies definiert das Gesetz, indem die Maßnahme auf die Beseitigung oder Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gerichtet sein muss. Es muss also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestehen oder bevorstehen. Andere wirtschaftliche Sachverhalte, etwa der "wirtschaftliche Krisenbeginn" oder "Kredit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 128 Durch Gesetz v. 22.12.2009[1] wurden die Sätze 5–8 an Abs. 1 angefügt. Danach sind Verluste abziehbar, soweit sie der Höhe nach den stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft entsprechen. Zweck der Regelung ist eine aus systematischen Gründen zu begrüßende Reduzierung des Anwendungsbereichs des § 8c Abs. 1 S. 1 KStG. Wenn lediglic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.4 Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 86 § 8c Abs. 1 S. 2 KStG dehnt den Tatbestand der Vorschrift auf den Fall aus, dass nicht eine einzelne Person (einschließlich der ihr nahestehenden Personen) als Erwerber an dem schädlichen Anteilserwerb beteiligt ist, sondern eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen. Dadurch sollen Umgehungen der Vorschrift verhindert werden, bei denen mehrere Persone...mehr