Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustrücktrag

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verlustrücktrag/-vortrag

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verlustvortrag

Tz. 13 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste), die im Jahr ihres Entstehens nicht nach § 10d Abs. 1 EStG (Anhang 10) mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden konnten (vertikaler Verlustausgleich) und auch nicht durch einen Verlustrücktrag ausgeglichen wurden, sind gesondert festzustellen und in den folgenden Veranlagungszeitr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verlustausgleich

1. Horizontaler Verlustausgleich Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bei Verlusten einer Einkunftsquelle ist als erstes ein horizontaler Verslustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart vorzunehmen. D.h., es kann ein Ausgleich von positiven und negativen Einkünften innerhalb derselben Einkunftsart vorgenommen werden. Das wird bei steuerbegünstigten Vereinen bereits über § 64 A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Horizontaler Verlustausgleich

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bei Verlusten einer Einkunftsquelle ist als erstes ein horizontaler Verslustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart vorzunehmen. D.h., es kann ein Ausgleich von positiven und negativen Einkünften innerhalb derselben Einkunftsart vorgenommen werden. Das wird bei steuerbegünstigten Vereinen bereits über § 64 Abs. 2 AO (Anhang 1b) gesetzlich ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Zeitlich unbegrenzter Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bis 2007 verfiel ein die Höchstbeträge übersteigender Spendenabzug (Ausnahme: Großspendenabzug). Für Zuwendungen/Spenden ab dem 01.01.2008 können Zuwendungen/Spenden, die die Höchstbeträge (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 1b) überschreiten zeitlich unbegrenzt in die nachfolgenden Veranlagungszeiträume übertragen werden. Über den verbleibende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vertikaler Verlustausgleich

Tz. 6 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die in verschiedenen Einkunftsarten entstanden sind, können (seit dem 01.01.2004) grundsätzlich uneingeschränkt mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden (sog. vertikaler Verlustausgleich). Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) wegen Förderung steuerbegünstigter Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zusätzlich zum Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 EStG gibt es für Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung – auch einer Förderstiftung – einen besonderen Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG von 1 000 000 EUR (Stiftungsspendenabzug). So kann auf entsprechenden Antrag der Abzug der Zuwendung/Spende im Veranlagungszeitraum der Zuwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Berücksichtigung periodenübergreifender Zusammenhänge

Rn. 362 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen des StPfl zerlegt § 2 Abs 7 EStG in jährliche Teilbeträge, die Steuer entsteht für jedes Kj neu (§ 36 Abs 1 EStG). Das EStG berücksichtigt aber auch periodenübergreifende Zusammenhänge. Beispiele: Verlustabzug durch Verlustrücktrag ins vorangegangene Jahr und Verlustvortrag in spätere Jahre nach Maßgabe des § 10d EStG Zulassung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Unechte" Sonderausgaben (= "Quasi-Sonderausgaben")

Rn. 317 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie unterscheiden sich von den Sonderausgaben ieS dadurch, dass sie nicht zwangsläufig anfallen, sondern eher Freibeträge und damit Steuervergünstigungen sind. Hierher gehören § 10d EStG: Überperiodischer Verlustausgleich, primär im Weg des Verlustrücktrags (betragsbegrenzt, § 10d Abs 1 EStG), sekundär im Wege des Verlustvortrags (zeitlich u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). Sie gehören vie...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / III. Anlage Sonstiges

Die Anlage Sonstiges wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Folgende inhaltliche Änderungen haben sich ergeben: Zeile 4 (Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer): Die Steuerermäßigung kann nur für den aktuellen VZ oder in den vier vorangegangenen VZ berücksichtigt werden. Die Steuerermäßigung ist daher nur noch für Erwerbe von Todes wegen ab VZ 2017 von Bedeutung. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.3 Späterer Wegfall des rechtlichen Grunds (Abs. 2 S. 2)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 2 steht es dem anfänglichen Fehlen des rechtlichen Grunds gleich, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Maßgeblich für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "später" ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Rückzahlung. Nach der formellen Rechtsgrundtheorie fällt der rechtliche Grund weg, wenn der Steuerbescheid oder sonstige Verwaltungsakt i. S. v. § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 3.4 Anzeige nach Entstehung des Anspruchs

Rz. 33 Die Anzeige kann erst nach Entstehung des Anspruchs erfolgen. Entstanden ist der Anspruch nach § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Erstattungsansprüche entstehen, sobald der Stpfl. Zahlungen auf Steuern, Haftungsbeträge oder steuerliche Nebenleistungen ohne rechtlichen Grund geleistet hat oder dieser später w...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung

Verschiedene Regelungen im EStG und in der EStDV führen zur Abgabepflicht innerhalb der in Tz. I.3 genannten Fristen. Grundsätzlich ist für die Frage der Abgabepflicht einer ESt-Erklärung danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Auszug aus dem Formular EST 1 A: Arbeitnehmer: Besteht das Einkommen ganz ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.6 Anlage Verluste – Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG

Der Vordruck enthält die Berechnung zum verbleibenden Verlustvortrag, beginnend mit dem Anfangsbestand des Verlustvortrags, zuzüglich dem Zugang im Jahr 2020 bzw. abzüglich dem Abgang im Jahr 2020 und endet mit dem neuen festzustellenden Verlustvortrag auf das folgende Jahr. Dazu beginnen die Eintragungen in Zeile 11 mit dem Verlustvortrag, entsprechend dem gesonderten Festst...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.6 Anlage Verluste – Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG

Der Vordruck enthält die Berechnung zum verbleibenden Verlustvortrag, beginnend mit dem Anfangsbestand des Verlustvortrags, zuzüglich dem Zugang im Jahr 2021 bzw. abzüglich dem Abgang im Jahr 2021 und endet mit dem neuen festzustellenden Verlustvortrag auf das folgende Jahr. Dazu beginnen die Eintragungen in Zeile 11 mit dem Verlustvortrag, entsprechend dem gesonderten Festst...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf zunächst 5 Mio. EUR und sodann auf aktuell 10 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf aktuell 5 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte Änderungen, z. B. für wirtschaftlic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7.3 Genuine Steuerpositionen im Erbfall am Beispiel des Verlustausgleichs bzw. Verlustabzugs

Rz. 52 Eine gänzlich andere Situation liegt, ohne dass dies in der Diskussion immer verdeutlicht wird, bei der Frage des Übergangs von Steuermerkmalen ohne Bezug zu einem (zivilrechtlichen) Kompetenzobjekt vor. Von herausragender, wenngleich nicht ausschließlicher Bedeutung ist hier der vom Erblasser nicht verbrauchte Verlustabzug bzw. Verlustausgleich. Das neue hier präsenti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Unbeschränkt und beschränkt StPfl, die in den persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen (s Rn 13–15), können die Tarifbegünstigung des § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG für nicht entnommene Gewinne iSd Abs 2 aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) auf Antrag beanspruch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Nach dem 31.12.2018 einzureichende Erklärungen

Rz. 8 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Durch das StModernG (BGBl 2016 I, 1679 = BStBl 2016 I, 694; zum Anwendungszeitpunkt > Rz 1) ist die bisherige Regelung des § 152 AO, einen Verspätungszuschlag nach einer Ermessensentscheidung festzusetzen, nicht verändert worden (§ 152 Abs 1 AO; > Rz 3). Von dieser Grundregel gelten jedoch seither Ausnahmen, die eine verpflichtende Festsetzun...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 7 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Rz. 90 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020[1] ist ein § 111 EStG in das Gesetz eingefügt worden, wonach bei der Steuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum 2019 pauschal ein Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2019 als Verlustrücktrag aus 2020 abgezogen werden kann. Durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1 Verlustrücktrag

2.2.1.1 Allgemeines Rz. 38 Negative Einkünfte, die erstmals bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ab VZ 2004 nicht ausgeglichen werden können, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio./2 Mio. EUR (ab VZ 2013), 10 Mio./20 Mio. EUR (für VZ 2020, 2021) im Falle der Zusammenveranlagung, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor S...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 48 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG. Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgesetzt, war ein m...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.2 Verbleibender Verlustvortrag

Rz. 66 Gesondert festzustellen ist nach § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG a. F. der am Schluss eines VZ verbleibende Verlustvortrag. Diese Regelung ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 ab VZ 1999 in das Gesetz eingefügt worden und hat den Begriff des "verbleibenden Verlustabzugs" ersetzt. Wegen der Einführung eines neuen § 10d Abs. 3 EStG (aufgehoben) ist der verbleibende Verlustvort...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.2 Verlustabzug

Rz. 5 Verbleiben nach der Durchführung des Verlustausgleichs negative Einkünfte[1], die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind sie nach § 10d Abs. 1 EStG über das Verlustentstehungsjahr hinaus in anderen VZ zu berücksichtigen. Dies geschieht zum einen durch den Verlustrücktrag, zum anderen durch den Verlustvortrag. Die Reihenfolge Ve...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 3.2 Verfahrensmäßige Berücksichtigung des Verlustabzuges

Rz. 58 Liegt für das Rücktragsjahr[1] noch kein Steuerbescheid vor, ist der Verlustabzug ohne Weiteres bei der erstmaligen Veranlagung vorzunehmen, wenn materiell-rechtlich ein Verlust abzuziehen ist, dessen Berücksichtigung vorher nicht möglich war, oder wenn der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist.[2] Rz. 59 Ist für den vorangegangenen VZ bereits ein Steuerbescheid...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 38 Negative Einkünfte, die erstmals bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte ab VZ 2004 nicht ausgeglichen werden können, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio./2 Mio. EUR (ab VZ 2013), 10 Mio./20 Mio. EUR (für VZ 2020, 2021) im Falle der Zusammenveranlagung, vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sonderausgaben, auße...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 3.1 Gewährung von Amts wegen – Antrag auf Wahlrecht

Rz. 55 Der Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) wird grundsätzlich von Amts wegen gewährt. Abweichend hiervon kann der Steuerpflichtige auf die Inanspruchnahme des § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG ganz oder teilweise verzichten, soweit Verluste ab VZ 1994 nicht ausgeglichen werden können (Rz. 57). Zur Ausübung dieses Wahlrechts muss er einen Antrag stellen, ob und inwiew...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 53 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht durch Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeschränkungen a...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.2 Reihenfolge

Rz. 41 Die Berücksichtigung erfolgt durch den Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen. Auch diese Regelung gilt ab VZ 1999 und stellt eine Änderung zum Rechtszustand bis VZ 1998 dar, wonach der Verlustabzug "wie Sonderausgaben" vom Gesamtbetrag der Einkünfte an letzter Stelle abgezogen wurd...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.2.1.3 Höhe des Verlustrücktrags

Rz. 43 Der Verlustrücktrag ist der Höhe nach begrenzt:mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 2.1.1 Zu berücksichtigende Beträge

Rz. 30 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte, § 2 Abs. 3 EStG, nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG bis zu einem Betrag von 1 Mio./10 Mio. EUR, bei Ehegatten oder Lebenspartnern,[1] die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Betrag von 2 Mio./20 Mio. EUR vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unm...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.3 Verfahren

Rz. 70 Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines VZ gesondert festzustellen. Welche VZ gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist es das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustvortrag auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist oder wenn kein Rücktrag erfolgt. ...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 4.4 Änderungsregelungen

Rz. 81 Nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind die Besteuerungsgrundlagen des Feststellungsbescheids so anzusetzen, wie sie in der ESt-Festsetzung des VZ, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag vorgenommen festgestellt wird, und des VZ, in dem ein Verlustrücktrag vorgenommen werden kann, zugrunde gelegt worden sind. Damit wird ver...mehr

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Verlustausgleich und Verlus... / 1.9 Negative Einkünfte bei Ehegatten

Rz. 24 Auch bei Ehegatten oder Lebenspartnern i. S. d. LebenspartnerschaftsG v. 16.2.2001[1] sind Verluste demjenigen zuzurechnen, der sie erlitten hat. Daher kann ein Ehegatte oder Lebenspartner nach der Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht mehr die negativen Einkünfte nach § 10d EStG abziehen, die der andere während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erlitt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG

Leitsatz Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, Abs. 5 Satz 2, § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 21 Abs. 1 EStG, § 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HGB, § 40 Abs. 2 FGO Sachverhalt Der Kläger entnahm aus seinem land- und forstwirt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.5 Ausschluss bei vorheriger Teilwertabschreibung

Rz. 223 Nach Abs. 2 S. 4 tritt die Steuerbefreiung nicht ein, wenn und soweit in früheren Jahren eine Teilwertabschreibung gewinnmindernd geltend gemacht und nicht durch spätere Zuschreibungen ausgeglichen worden ist. Der Grund für diese Einschränkung liegt darin, dass der Gewinn und damit die Steuerbelastung in früheren Jahren durch die Teilwertabschreibung gemindert worden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Vorläufiger Verlustrücktrag aus 2020 bei der Steuerfestsetzung 2019, Abs. 1

Rz. 2 Aufgrund der Corona-Pandemie werden Stpfl. in 2020 Verluste erzielen, die in 2019 als Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG berücksichtigt werden können. Auf Antrag wird bei der Steuerfestsetzung für den Vz 2019 pauschal ein Betrag i. H. v. von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungsjahrs 2019 als Verlustrücktrag aus 2020 abgezogen (vorläufiger Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 in das Gesetz eingefügt worden.[1] Sie steht im Zusammenhang zu § 10d Abs. 1 S. 1 EStG und § 110 EStG und soll wegen zu erwartender Verluste aus der Corona-Pandemie bereits bei der Steuerfestsetzung für den Vz 2019 die zu erwartenden Verluste aus den Vz 2020 durch Verlustrücktrag berücksic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7 Veranlagung für 2020, Abs. 6

Rz. 9 Im Rahmen der Veranlagung für den Vz 2020 wird der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 überprüft, wobei sich in der Regel für den Verlustrücktrag ein anderer Betrag ergeben wird als der im Rahmen des vorläufigen Verlustrücktrags bisher angesetzte. Hierzu wird der Gesamtbetrag der Einkünfte für 2019 in einem ersten Schritt um den vorläufigen Verlustrücktrag für 2020 erh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Keine Anwendung der Abs. 1 bis 3, Abs. 7

Rz. 10 Wird die Veranlagung für den Vz 2020 vor der Veranlagung für den Vz 2019 durchgeführt, sind § 111 Abs. 1 bis 3 EStG nicht anzuwenden. In diesem Fall ist die Höhe des Verlustrücktrags bekannt und der Verlustrücktrag kann mit dem tatsächlichen Betrag gewährt werden. Ein vorläufiger Verlustrücktrag ist nicht mehr erforderlich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 in das Gesetz eingefügt worden.[1] Sie steht im Zusammenhang zu § 10d Abs. 1 S. 1 EStG und § 110 EStG und soll wegen zu erwartender Verluste aus der Corona-Pandemie bereits bei der Steuerfestsetzung für den Vz 2019 die zu erwartenden Verluste aus den Vz 2020 durch Verlustrücktrag berücksichtigen. Wäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4 Höchstbetrag des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020, Abs. 3

Rz. 6 Der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 kann nach den Abs. 1 und 2 bis zu den Höchstbeträgen des § 10d Abs. 1 S. 1 EStG bis zu 10 Mio. EUR, und bei Ehegatten, die nach §§ 26 und 26b EStG veranlagt werden, bis zu 20 Mio. EUR in Anspruch genommen werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6 Abgabe einer Einkommensteuererklärung, Abs. 5

Rz. 8 Wenn Stpfl. von § 111 Abs. 1 oder 2 EStG Gebrauch machen, müssen sie für den Vz 2020 eine ESt-Erklärung abgeben.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 9 Frist zur Anwendung eines vorläufigen Verlustrücktrags, Abs. 8

Rz. 11 Der Antrag auf Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 kann in der Steuerfestsetzung 2019 grundsätzlich bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist ausgeübt werden. Die Bestandskraft des Steuerbescheids, in dem sich der Antrag auswirkt (Vz 2019), schränkt die Wahlrechtsausübung ein.[1] Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung können Antra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 10 Anwendung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2021, Abs. 9

Rz. 12 § 111 Abs. 9 EStG ist durch das 3. Corona-Steuerhilfegesetz für den Vz 2020 (§ 52 Abs. 53 EStG) in das Gesetz eingefügt worden. Durch Abs. 9 wird auch im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2020 die Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2021 ermöglicht. Dazu werden die Abs. 1 bis 7 für entsprechend anwendbar erklärt. Voraussetzung dafür ist, dass die Vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5 Nachzahlung bei Inanspruchnahme des vorläufigen Verlustrücktrags, Abs. 4

Rz. 7 Soweit die Vorauszahlungen für 2019 aufgrund eines voraussichtlich erwarteten Verlustrücktrags für 2020 herabgesetzt wurden, kann sich im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2019 daraus eine Nachzahlung ergeben. Die Nachzahlung wird auf Antrag des Stpfl. zinslos gestundet. Über die Höhe der Stundungsraten gelten die allg. Grundsätze des § 222 AO.mehr