Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (s. Anhang 5) sind die von den dort genannten kulturellen Einrichtungen der Gebietskörperschaften erzielten Umsätze steuerbefreit. Museen in diesem Sinn sind wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen. Steuerfrei sind auch die Umsätze von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen an Einrichtungen i. S. v. ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Vereinbare Tätigkeiten – (k)eine Option für wegbrechende Vorbehaltsaufgaben

Steuerberater erzielen aktuell laut STAX 2018 93,4 % und Steuerberatungsgesellschaften 89,5 % ihres Umsatzes durch die allein ihnen vorbehaltene Steuerberatung. Lediglich 6,6 % bzw. 10,5 % entfallen auf die gesetzlich nicht geschützten sog. vereinbaren Tätigkeiten. Nachdem die Berufsorganisationen seit über 30 Jahren die vereinbaren Tätigkeiten als lukrativen Aufgabenbereich...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Werberecht: Darf der das? Zur Prüfung von Steuerbescheiden

Der 32-seitige Leitfaden "Regeln zur externen Kommunikation" der BStBK zeigt die große Bedeutung des Themas "Werbung bei Freiberuflern". Das bis zum Jahr 1994 existierende Werbeverbot für Steuerberater wurde mit Einführung von Art. 57a StBerG aufgehoben. Seither ist den Steuerberatern eine sachliche und berufsbezogene Informationswerbung grundsätzlich erlaubt. In den Folgejah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.3 Fiktive gewerbliche Einkünfte bei Vermietung und Verpachtung

Mit dem JStG 2009 hat der Gesetzgeber sowohl die Veräußerung aus auch die laufenden inländischen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch sog. ausländische Objektgesellschaften per Fiktion als gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte qualifiziert. Wegen Einzelheiten vgl. den Beitrag "Internationales Steuerrecht: Grundbesitz im Ausland".mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Unentgeltliche Nutzung

In der Praxis erfolgt regelmäßig eine unentgeltliche Nutzung des Objekts – ungeachtet der Eigentümerstellung der Objekt-Gesellschaft durch den inländischen Gesellschafter-Geschäftsführer. Dies wird offensichtlich im Ausland nicht aufgegriffen. Der BFH beschäftigte sich im Urteil v. 12.6.2013[1] mit der Frage, ob eine kostenlose Nutzung einer spanischen Ferienwohnung als verde...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Regelfall

Erfolgt eine Vermietung durch die Objekt-Kapitalgesellschaft zu fremdüblichen Konditionen, erzielt ausschließlich die Gesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und wird damit nur im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig. Dies setzt aber auch voraus, dass der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung im Ausland liegt, was problematisch sein könnte, wenn nur der inländisc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Investoren haben in den letzten Jahrzehnten über 140 Mrd. EUR in ausländische Immobilien investiert[1]. Hierbei handelt es sich nicht nur um eigengenutzte Immobilien (Ferienwohnungen), sondern wegen des Rückgangs der Kapitalmarktverzinsung im erheblichen Umfang auch um vermietete Wohnungen und Häuser. Bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte sind sowo...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Finale Verluste auch bei Grundbesitzeinkünften?

Bei laufenden Verlusten besteht regelmäßig, da häufig nur geringe andere Einkünfte im ausländischen Staat vorliegen, keine Möglichkeit des Verlustausgleichs. Eine inländische Verlustberücksichtigung lehnt die Finanzverwaltung unter Hinweis auf die sog. Symmetriethese (der Belegenheitsstaat darf nur die Einkünfte, d. h. die positiven und negativen Einkünfte besteuern) ab. Hil...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Regelfall: Steuerfreistellung

Die deutschen DBA sehen im sog. Methodenartikel (i. d. R. Art. 23 oder 24 OECD-MA) für originäre Unternehmensgewinne und damit auch für Gewinne aus gewerblich tätigen Personengesellschaften regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Dies gilt auch für die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA vom August 2013. Für vermögensverwaltende Personengesells...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Ausnahmefall bei Auslandsimmobilien – Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern

Nur wenige, allerdings für Auslandsimmobilieninvestitionen bedeutende Staaten, wie die Schweiz und Spanien, sehen die Besteuerung in beiden Staaten unter Anrechnung der Steuern des Belegenheitsstaats auf die deutsche Steuer vor. Dies soll anhand des DBA Schweiz erläutert werden. Vom "Regelfall"[1] unterscheidet sich die Formulierung des DBA nur durch den Umstand, dass das Bes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Zuordnung von Darlehenszinsen bei teilweiser Vermietung und Veräußerung

Leitsatz 1. Die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll, ist nach denjenigen Kriterien zu beurteilen, die die Rechtsprechung zu anteilig fremdvermieteten und anteilig selbstgenutzten Gebäuden entwickelt hat. 2. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstell...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.1 Allgemeines

Rz. 161 Rz. 161a Nach BGH (Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW 2005, 681 = WM 2005, 288 = WuM 2005, 138 = NZM 2005, 192 = FamRZ 2005, 436 = Rpfleger 2005, 206 = JurBüro 2005, 210 = KKZ 2005, 254 = MDR 2005, 650) waren Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung außerhalb des von § 851b ZPO umfassten Bereichs grundsätzlich uneingeschränkt pfändbar. Die Notwendigkeit, zur Sicherung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4 Dauerwohn-, Dauernutzungsrecht

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1, 2 WEG kann ein Grundstück in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung (Dauerwohnrecht) oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Dauernutzungsrecht, z. B. Läden, Büros, Lagerräume, Fabrikräume, Garagen etc.) in einem auf dem Grundstück e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Ansprüche eines ausländischen Staates

Rz. 19 Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für das Zwangsvollstreckungsverfahren setzt voraus, dass die Zwangsvollstreckung in Vermögen erfolgen soll, das sich im Inland befindet, denn nur darauf kann staatliche Zwangsgewalt ausgeübt werden ("Territorialitätsprinzip"; BGH, Rpfleger 2011, 223 = NJW-RR 2011, 647 = JZ 2011, 858 = MDR 2011, 194). Rz. 20 Die Vollst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfälle bei Vermietung von Wohnraum

Rz. 59 [Autor/Stand] Neben den Abgrenzungsproblemen, die sich aus der Frage der Zuordnung von Flächen zur Land- und Forstwirtschaft oder zum Grundvermögen ergeben, spielt die Abgrenzung zwischen diesen beiden Vermögensarten auch eine Rolle in den Fällen, in denen land- und forstwirtschaftliche Wohngebäude an fremde Dritte vermietet werden. Rz. 60 [Autor/Stand] Um eine einheit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Nebengeschäfte

Tz. 33 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Nebengeschäfte sind alle sonstigen Geschäfte, die nicht Zweck-, Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind. Zum Begriff des Nebengeschäfts s Urt des BFH v 15.04.1970 (BStBl II 1970, 532). Danach handelt es sich hierbei um Geschäfte, die mit dem Satzungszweck in keinem Zusammenhang stehen und daher zumeist nur gelegentlich ausgeübt werden. Auf die Pers, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke, öffentliche Zwecke

Rz. 15 [Autor/Stand] Wohnzwecken dienen Grundstücke (Grundstücksteile), die Wohnbedürfnisse befriedigen. Die Befriedigung von Wohnbedürfnissen setzt nicht voraus, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinne (vgl. unten Rz. 37 f.) handelt. Wohnzwecken dienen auch solche Wohnräume, die den Anforderungen des bewertungsrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudewert

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Gebäudewert ist nach § 149 Abs. 3 i.V.m. § 147 Abs. 2 Satz 2 BewG nach ertragsteuerlichen Bewertungsvorschriften zu ermitteln. Dies sind die bis zum Besteuerungszeitpunkt angefallenen ertragsteuerlichen Herstellungskosten. Bei Steuerpflichtigen, bei denen das Grundstück im Zustand der Bebauung zum Betriebsvermögen rechnet, sind dies die in der Steuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Anwendungsfälle

Tz. 73 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der tw Beginn einer Befreiung ist in drei Varianten denkbar (ebenso hierzu s R 13.2 Abs 3 KStR 2015): an die Stelle voller StPflicht tritt partielle StPflicht (s Tz 76), die partielle StPflicht als solche wird "kleiner" (s Tz 77–79), an die Stelle einer partiellen StPflicht tritt volle StFreiheit (s Tz 80). Eine Überführung von einzelnen WG eines...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 13.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Nach §§ 7 ff. AStG unterliegen die Einkünfte von ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. KStG, die weder Sitz noch Geschäftsführung im Inland haben, der deutschen Besteuerung, wenn unbeschränkt steuerpflichtige Personen zu mehr als 50 % an ihnen beteiligt sind. Zweck dieser Vorschriften ist es, die Verlagerung von Einkünften in sog. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.3 Hinzurechnungsbesteuerung

Der deutsche Gesetzgeber ist aufgrund der grundsätzlich verbindlichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in der Reformierung der Hinzurechnungsbesteuerung nicht mehr frei. Eigentlich bereits bis zum 31.12.2018 sind die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen und ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Hierbei gilt die Besonderheit, dass die Richtlinie nach Art. 3 ein sogenanntes Mindestschutzniveau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[1], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. das inländische ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 2.1 Vor Zeilen 1–3

Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Stpfl., sondern je "Betrieb"” anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Stpfl. abgegrenzt ist. Körperscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 Die Regelungen über die Anrechnung von ausl. Steuern sind vielfältig geändert worden: Gesetz v. 9.9.1998[1]: Streichung des § 34c Abs. 4 EStG. Gesetz v. 22.12.1999[2]: Ergänzung des § 34c Abs. 6 EStG um S. 4 für den Fall, dass ein DBA-Staat Einkünfte aus einem Drittstaat besteuert. Gesetz v. 23.10.2000[3]: Streichung des Verweises in § 34c Abs. 1 S. 2 EStG auf § 32c EStG ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Belastungen

Rz. 5 Bei den Belastungen i.S.d. Abs. 1 handelt es sich um dingliche Rechte wie bspw. Pfandrecht oder Nießbrauchsrecht. Wem diese Rechte zustehen, ist unerheblich. Hinsichtlich der Schiffshypothek ist die Sonderregelung der §§ 2166–2168a BGB zu beachten. Des Weiteren sind folgende Sonderfälle zu beachten: Abs. 2 ist anzuwenden, wenn dem Erblasser selbst an dem vermachten Gru...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Kündigung

Rz. 4 Entsprechend § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB ist der Nacherbe berechtigt, das Miet- bzw. Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, er ist also an vereinbarte Vertragslaufzeiten oder abweichende vertragliche Kündigungsfristen nicht gebunden.[7] Bei Wohnraum sind allerdings die Kündigungsbeschränkungen durch das soziale Mietrecht zu beachten (...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 14 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen.[17] Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist an dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situation zu beurteilen.[18] Maßgebend ist der Standpun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Rechtsgeschäftlicher Erwerb

Rz. 10 Der Erwerb muss durch Rechtsgeschäft gemacht sein. Es reichen hier aber bereits Austauschvorgänge aus, die einen Erwerb kraft gesetzlicher Vorschrift vorsehen, z.B. das vom Erbschaftsbesitzer in der Zwangsversteigerung mit Mitteln der Erbschaft erworbene Grundstück.[24] Der Zweck des Rechtsgeschäfts ist gleichgültig; auch Dinge, die der Erbschaftsbesitzer für sich per...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Veräußerung oder Belastung

Rz. 3 Abs. 2 regelt die Beeinträchtigung durch Veräußerung in Abweichung zu § 2169 BGB und die Beeinträchtigung durch Belastung in Abweichung zu § 2165 BGB, indem er in diesen Fällen dem Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegen den Erben gibt. Er richtet sich auf Verschaffung des vermachten Gegenstandes oder Beseitigung der Belastung; damit wird das Vermächtnis als Verschaffun...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / E. Steuerrechtliche Fragen

Rz. 31 Fortbestand und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft werfen vielfältige steuerliche Probleme auf, die hier nicht einmal nur angerissen werden können (siehe im Übrigen aber auch die Kommentierung zu den jeweiligen Paragrafen).[68] Seit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5.7.1990 sind Erbfall und Erbauseinandersetzung als selbstständiger Rechtsvorgang zu ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht, unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (Hauptvordruck ESt 1 D), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2019 / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2019 / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind (Zeile 3). Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 6.2.2 Angehörigen-Entlastungsgesetz ab 1.1.2020

Ab 2020 werden die Sozialämter weniger unterhaltspflichtige Personen anschreiben. Denn durch die neue Einkommensgrenze von 100.000 EUR (Bruttobetrag) greift der Elternunterhalt deutlich seltener. Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen kommt nicht allein aufgrund einer verzögerten Bearbeitung des Steuerfalles in Betracht. Sachverhalt Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung. Ende 2014 erließ das Finanzamt eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2011 bis 2013. Der Prüfungsbeginn war im...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus auf einem dem Steuerpflichtigen bereits langjährig gehörenden Grundstück

Leitsatz Ein bebautes Grundstück, das durch den Steuerpflichtigen langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt wird, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergreift, die derart umfassend sind, dass hierdurch das bereits bestehende Gebäude nicht nur erweitert oder über ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 74... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch ihre Haftungsregelung eine Möglichkeit der Realisierung von Betriebssteuerschulden für den Fall schaffen, dass in dem Betrieb dienende Gegenstände sich nicht im Eigentum des Unternehmers befinden. Betreibt ein Unternehmer sein Unternehmen mit Gegenständen, die einem Dritten (z. B. einem Vermieter) gehören, so sind diese dem Zugriff seiner Gläu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9b... / 2.5 Teilweise Abziehbarkeit der Vorsteuer

Rz. 33 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG sind im Regelfall unproblematisch, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Praktische Probleme ergeben sich in den Fällen, in denen ein Unternehmen Umsätze tätigt, die zum Vorsteuerabzug ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Unregelmäßige Einkommen Bei ...mehr