Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Grundlagen

Rz. 228 Abschnitt 9 des Zweiten Buches des NL-BGB enthält die Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Bericht der Geschäftsführung, die auch für die B.V. gelten. Art. 2:361 Abs. 1 NL-BGB definiert den Jahresabschluss als (i) Bilanz und (ii) Gewinn- und Verlustrechnung mit (iii) Erläuterung und den konsolidierten Jahresabschluss, falls die Rechtsperson einen konsolidier...mehr

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Ukraine / III. Vollstreckung in den Vermögensteil

Rz. 111 Die Eintreibung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters erfolgt auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels über die Eintreibung von Geldern vom Gesellschafter oder auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels zur Eintreibung des Geschäftsanteils des Bürgen für das Vermögen, das zur Sicherung der Verpflichtungen einer anderen Person verpfändet ist, Art. 22 Abs. 1...mehr

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Liechtenstein / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 101 Neben dem Qualitätsmerkmal als absolutes Niedrigsteuerland zeichnete sich Liechtenstein bis ins Jahr 2009 durch ein absolutes Steuergeheimnis aus. Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen wurden gegenüber dem Ausland nicht gewährt, ausländische Steuern und andere öffentliche Abgaben und Kosten durften grundsätzlich in Liechtenstein nicht eingetrieben werden.[32] Hier ha...mehr

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Türkei / 1. Eröffnung

Rz. 259 Mit der Konkurseröffnung und ihrer Bekanntmachung beginnt die Liquidation des gesamten Vermögens des Schuldners (ordentliche Liquidation – adi tasfiye, Art. 219 ZVG). Mit der Bekanntmachung erhalten die Gläubiger eine Frist von einem Monat, innerhalb welcher sie ihre Forderungen unter Beweisantritt anmelden können. Für Gläubiger, die sich im Ausland oder "in großer E...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / IV. Veräußerungsgewinne

Rz. 188 Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch in den USA ansässige natürliche oder juristische Personen unterliegen grundsätzlich der allgemeinen Einkommensbesteuerung (§ 1001(c) IRC). Bei Kapitalgesellschaften als Veräußerer unterliegt der Veräußerungsgewinn den normalen Steuersätzen. Bei natürlichen Personen als Veräußerer unterliegt der Veräußerungsg...mehr

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Mexiko / III. Geschäftsführung

Rz. 114 Der oder die Geschäftsführer sind nur im Rahmen ihrer Vollmachten zur Führung der Gesellschaft befugt, müssen andererseits aber auch in diesem Rahmen alles Notwendige tun, um den Gesellschaftszweck umzusetzen. Die Geschäftsführung muss die jährliche Gesellschafterversammlung nach Art. 80 LGSM am Gesellschaftssitz einberufen, in welcher sie nach Feststellung des Jahre...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / aa) Inhalt des Verschmelzungsplanes

Rz. 42 Der Verschmelzungsplan muss mindestens die in § 122c Abs. 2 UmwG und § 5 Abs. 2 EU-VerschG aufgezählten Angaben enthalten; die Aufnahme weiterer Regelungen oder Angaben steht den Beteiligten offen.[116] Die Mindestangaben sind: Rz. 43mehr

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Rumänien / II. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 125 Eine Gesellschaft kann Zweigniederlassungen bereits durch ihren Gründungsakt errichten. Falls Zweigniederlassungen nach der Gründung der Gesellschaft durch Beschluss der Generalversammlung gegründet werden sollen, muss der Gründungsakt Bestimmungen über die Bedingungen für die Errichtung einer Zweigniederlassung enthalten (Art. 7 lit. g GesG). Falls solche Bestimmung...mehr

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Norwegen / 2. Andere Handelsregisteranmeldungen

Rz. 47 Im Falle von Handelsregisteranmeldungen, die nicht die Gründung der AS betreffen, sind stets die Beschlüsse und Unterlagen beizufügen, aus denen sich der Gegenstand der Anmeldung ergibt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Protokolle von Gesellschafterversammlungen. Wie bei der Gründung sind diese Unterlagen als beglaubigte Kopie oder, wenn es sich um ...mehr

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Slowakei / a) Grundlagen

Rz. 99 Die Umwandlung durch Verschmelzung bzw. Spaltung wurde im Jahr 2002 den Richtlinien der EU-Kommission Nr. 78/855/EG über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften und Nr. 825/891/EG über die Spaltung von Aktiengesellschaften angepasst. Rz. 100 Bei freiwilliger Auflösung der Gesellschaft kann i.S.d. § 69 HGB gleichzeitig beschlossen werden, dass sie mit einer anderen G...mehr

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Estland / II. Liquidation

Rz. 131 Wurde die OÜ aufgelöst, folgt die Liquidationsphase der Gesellschaft. Die Vorschriften über das Liquidationsverfahren (§§ 205–220 HGB) entsprechen den Regelungen des deutschen Rechts. Bei der Auflösung der OÜ werden i.d.R. die Geschäftsführer zu Liquidatoren, die zur Eintragung der Liquidation in das Handelsregister verpflichtet sind. Die Liquidatoren haben folgende ...mehr

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Schweiz / 3. Spaltung

Rz. 130 Eine Gesellschaft kann sich mittels einer Aufspaltung oder einer Abspaltung teilen (Art. 29 FusG). Bei der Ersteren teilt eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen auf und überträgt dieses auf andere Gesellschaften. Die übertragende Gesellschaft wird aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. Bei der Abspaltung werden nur ein Teil oder mehrere Teile des Gesellschaftsve...mehr

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Österreich / II. Gesellschafter

Rz. 24 Gesellschafter einer GmbH können inländische und ausländische, natürliche und juristische Personen sein. In Betracht kommen z.B. auch Privatstiftungen, Vereine und Personengesellschaften. Ausgeschlossen sind z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Erbengemeinschaften oder stille Gesellschaften (mangels Rechtsfähigkeit). Auch Minderjährige können, vertreten durch ihre...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Freiwillige Auflösung einer solventen Ltd.

Rz. 537 Die freiwillige Auflösung der Gesellschaft im Fall einer solventen Gesellschaft setzt voraus, dass die Geschäftsführer in einer besonderen Erklärung versichern (Sec. 89 Abs. 4 Insolvency Act 1986), die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft untersucht zu haben, und aufgrund dieser Prüfung keine Gründe gegen die Annahme sprechen, dass die Gläubiger der Gesellscha...mehr

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Argentinien / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 65 Das LSC regelt in Sec. X den Formwechsel (sog. Transformación). Art. 74 LSC definiert den Formwechsel als den Vorgang, durch den eine Gesellschaft eine andere Rechtsform erhält. Hierbei bleibt die Identität der Gesellschaft unberührt. Rz. 66 Die Verschmelzung ist gem. Art. 82 LSC der Vorgang, durch den zwei oder mehrere eingetragenen Handelsgesellschaften ihr gesamtes ...mehr

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Brasilien / 2. Durchführung der Liquidation

Rz. 124 Der Liquidator stellt ein Inventar und eine Bilanz der Aktiva und Passiva auf, Art. 1103 Abs. 3 CC. Er beendet die Geschäfte der Gesellschaft, realisiert die Aktiva, bezahlt die Passiva und teilt das übrige Vermögen unter den Gesellschaftern auf, Art. 1103 Abs. 4 CC. Weitere Aufgaben des Liquidators regelt Art. 1103 CC. Rz. 125 Der Liquidator bezahlt die Schulden der ...mehr

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Österreich / j) Steuern, Kosten

Rz. 140 Einkommensteuer: Bei der Veräußerung ist lediglich ein allfälliger Spekulationsgewinn im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuern. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Veräußerungserlös die Anschaffungskosten samt Werbungskosten übersteigt (§ 31 Einkommensteuergesetz – EStG). Gerichtsgebühren: Die Anmeldung zum Firmenbuch verursacht 34 EUR Eingabegebühr und pro geände...mehr

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Finnland / II. Verschmelzung

Rz. 182 Die Verschmelzung ist in OYL 16. Abschnitt geregelt. Dabei wird die übertragende Aktiengesellschaft dergestalt in die übernehmende Aktiengesellschaft verschmolzen, dass das Vermögen und die Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft übergehen und die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft als Entgelt Aktien der übernehmenden ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 133 Rechtspersönlichkeit erlangt die spanische S.L. erst mit der Eintragung der öffentlichen Gründungsurkunde in das Handelsregister. Die Eintragung hat somit konstitutive und nicht nur deklaratorische Bedeutung, zumindest hinsichtlich der vollen Rechtspersönlichkeit (und -fähigkeit) der Gesellschaft. Aus der Eintragung ergeben sich folgende Rechtsfolgen: das Entstehen e...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Gesetzliche Vorgaben zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 476 Die grundsätzliche Vorgabe des Gesetzes ist, dass die Bilanz einen wahrheitsgemäßen Überblick über die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres (true and fair view) ermöglichen und die Gewinn- und Verlustrechnung einen zutreffenden Einblick in das Geschäftsergebnis der Gesellschaft vermitteln muss (Sec. 393 CA 2006). Rz. 477 Für sog. kl...mehr

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Belgien / 3. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage

Rz. 159 Die Steuerbemessungsgrundlage stellt den Betrag dar, auf den die Körperschaftsteuer letztlich erhoben wird. Zur Feststellung dieser Bemessungsgrundlage ist zunächst der steuerbare Gewinn zu ermitteln. In einem weiteren Vorgang wird das Steuerergebnis des Jahres aufgeteilt, wenn eine oder mehrere ausländische Betriebsstätten vorhanden sind. Die meisten der mit Belgien ...mehr

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Ungarn / I. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Ungarn

Rz. 211 Das Recht der Zweigniederlassungen ist im Gesetz Nr. 1997/CXXXII "Über die Zweigniederlassungen und Repräsentanzen von Unternehmen mit ausländischem Sitz in Ungarn" (Ftv.) geregelt. Das ungarische Recht unterscheidet zwischen der Zweigniederlassung und der Handelsrepräsentanz ausländischer Unternehmen. Während es sich bei Letzterer um einen unselbstständigen Bestandt...mehr

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Österreich / 1. Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit

Rz. 233 Eine zur Insolvenzanmeldung verpflichtende Überschuldung liegt vor, wennmehr

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Norwegen / 1. Grundlagen

Rz. 108 Das ASL enthält auch Regelungen zur Verschmelzung, zur Spaltung und zum Formwechsel der AS. Gleichermaßen enthält das ASAL Regelungen zur Umwandlung der ASA. Ein eigenständiges Umwandlungsgesetz kennt das norwegische Recht hingegen nicht. Für umwandlungsrechtliche Maßnahmen der AS kommt insbesondere das ASL zur Anwendung. Teilweise wird dabei aber auf die Bestimmunge...mehr

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Belgien / I. Rechtsgrundlage

Rz. 134 Mit dem Gesetz vom 11.8.2017 wurde das Insolvenzrecht in Belgien in das Buch XX des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches (WGB) eingefügt und inhaltlich umfassend reformiert. Die wichtigste Änderung hierbei war wohl die Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem Unternehmensbegriff des WGB, so dass sich der persönliche Anwendungsbereich des Insolvenzrechts nunmehr auch auf...mehr

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Lettland / 2. Gesellschafterhaftung

Rz. 45 Die Haftung der Gesellschafter einer SIA beschränkt sich auf ihre Einlage. Sofern diese voll erbracht wurde, ist eine darüber hinaus gehende persönliche Haftung der Gesellschafter grundsätzlich ausgeschlossen (§ 137 Abs. 3 HGB). Es ist jedoch möglich, eine SIA mit zusätzlicher Haftung zu gründen, in der mindestens ein Gesellschafter persönlich mit seinem Vermögen für ...mehr

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Tschechische Republik / I. Leistung von Einlagen

Rz. 26 Bei der Gründung der GmbH übernehmen die Gesellschafter die Verpflichtung zur Erbringung der Einlagen ins Stammkapital der Gesellschaft. Die Mindesthöhe des Stammkapitals der GmbH beträgt 1 CZK. Die Höhe der Einlage eines Gesellschafters muss mindestens 1 CZK betragen. Rz. 27 Das Stammkapital kann durch Geldeinlagen oder durch Sacheinlagen eingebracht werden. Für die S...mehr

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Italien / b) Offene Handelsgesellschaft

Rz. 12 Die offene Handelsgesellschaft kann sowohl einen gewerblichen als auch einen nicht gewerblichen Zweck verfolgen.[9] Übt sie keine gewerbliche Tätigkeit aus, muss sie den Zusatz "s.n.c." führen.[10] Die Firma enthält den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter. Die Gesellschafter haften gegenüber Dritten stets gesamtschuldnerisch und unbegrenzt für die von der Gesells...mehr

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Mexiko / Literaturtipps

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China / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 177 Die Auflösungstatbestände eines FIE bestimmen sich seit 2008 nach dem Gesellschaftsgesetz: (1) Zeitablauf, (2) Auflösung der Gesellschaft durch die Behörden, (3) Auflösung durch die Gesellschafter, (4) Auflösung infolge Verschmelzung oder Spaltung, (5) Auflösung durch gerichtliche Anordnung gem. Art. 183 Gesellschaftsgesetz, (6) sonstige im Joint Venture-Vertrag und ...mehr

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Slowenien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 5 Regelungen über eine Vorgründungsgesellschaft enthält das ZGD-1 nicht. Rz. 6 Gemäß Art. 5 ZGD-1 gelten vor Eintragung in das Gerichtsregister für die Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern die Regelungen des OZ[2] über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In diesem Zusammenhang haftet der Gesellschafter, der vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister in...mehr

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Italien / 2. Einzelhandelsunternehmen, Familienunternehmen, familien- und erbrechtliche Vereinbarungen

Rz. 14 Eine kurze Erwähnung ist dem Einzelhandelsunternehmen zu widmen, in welchem ein Kleinunternehmer mit seinem gesamten persönlichen Vermögen in voller Höhe für die im Rahmen seines Geschäfts eingegangenen Verbindlichkeiten haftet. Das Einzelhandelsunternehmen ist im Vergleich zu einer Gesellschaft flexibler und erfordert weniger Buchführungs- und Verwaltungsaufwand. Inn...mehr

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Ukraine / I. Aussonderung der Gesellschaft

Rz. 198 Die Aussonderung ist die Gründung einer oder mehrerer Gesellschaften mit der Übertragung an sie gemäß der Aussonderungsbilanz eines Teils des Vermögens, der Rechte und Pflichten der Gesellschaft, aus der die Ausscheidung erfolgt, ohne diese aufzulösen, Art. 47 GmbHG und Art. 109 Abs. 1 ZGB. Rz. 199 Im Falle der Aussonderung der Gesellschaft erfolgt die staatliche Regi...mehr

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Slowenien / II. Insolvenzgründe

Rz. 119 Voraussetzung für die Einleitung des Insolvenzverfahrens (Konkurs oder Zwangsausgleich) ist, dass der Schuldner insolvent ist. Gemäß Art. 14 ZFPPIPP[15] ist Insolvenz eine finanzielle Lage des Schuldners, welche bei dauernder Illiquidität oder langfristiger Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auftreten kann. Bei einem Unternehmen (Gesellschaft oder selbstständiger Unt...mehr

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England und Wales1 England ... / aa) Pflichtverletzungen als interne Angelegenheiten der Gesellschaft

Rz. 445 Zivilrechtliche Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft können entweder aus der zuvor (siehe Rdn 431 ff.) dargestellten Verletzung gesetzlicher Pflichten (statutory duties) oder aus der Verletzung der Common Law-Pflichten (fiduciary duties/duty of care and skill) resultieren. Rz. 446 Adressat der Pflichten ist die Gesellschaft. Die Gesellschafterinteressen werden...mehr

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Deutschland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 230 Das materielle und formelle Insolvenzrecht bestimmt sich für die GmbH grundsätzlich nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO). Rz. 231 Insolvenzschuldner ist allein die GmbH als juristische Person und nicht die Gesellschafter, selbst bei der Ein-Mann-GmbH nicht. Die GmbH ist als juristische Person (§ 13 Abs. 1 GmbHG) insolvenzfähig (§ 11 Abs. 1 Satz 1 InsO). D...mehr

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Slowakei / d) Rechtsfolgen

Rz. 105 Die Rechtsfolgen von Verschmelzung oder Spaltung treten mit Eintragung ins Handelsregister ein. Durch Eintragung ins Handelsregister:mehr

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Norwegen / M. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 177 Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln sowohl der abgegebenen Stimmen als auch des auf der Gesellschafterversammlung vertretenen Stammkapitals die Auflösung der AS beschließen.[541] Die AS ist dann durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer Liquidationseröffnungsbilanz abzuwickeln. Dies bedeutet, dass die Ve...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 121 Das luxemburgische Steuerwesen wurde seit der Besetzung des Landes 1940 hauptsächlich durch die damalige deutsche Gesetzgebung geregelt. So bildet die deutsche Abgabenordnung vom 22.5.1931, zusammen mit dem Anpassungsgesetz vom 16.10.1934, die Grundlage für die Steuern auf den Ertrag und das Vermögen. Das deutsche Einkommensteuergesetz wurde erst am 4.12.1967 durch e...mehr

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China / 2. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 127 Natürliche Personen können Gesellschafter eines FIE werden. Allerdings führen die genannten Gesetze nichts zur Vererblichkeit der Anteile aus. Die Vererblichkeit ist daher im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Zivilrechts zu bejahen, denn nach Art. 1122 ZGB gehört zum Nachlass das gesamte legale Vermögen des Erblassers. Rz. 128 Im Falle des Erwerbs eines Geschäfts...mehr

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Ukraine / V. Eigene Anteile

Rz. 79 Eine Gesellschaft hat das Recht, Anteile an ihrem eigenen Stammkapital zu erwerben, ohne es um die Höhe dieser Anteile zu verringern, nur wenn die Gesellschaft am Tag des Erwerbs einen Sicherungsfonds in Höhe des Kaufpreises der ausgekauften Anteile bildet, der nicht für Zahlungen an Gesellschafter verwendet werden darf. Der Vertrag über den Erwerb eines Anteils am ei...mehr

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Griechenland / 4. Körperschaftsteuer

Rz. 159 Die Körperschaftsteuer für das Wirtschaftsjahr 2021 beträgt 24 % (Art. 58 G. 4172/2013). Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften wird zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen differenziert. Während einbehaltene Gewinne lediglich mit 10 % besteuert werden, werden an die Gesellschafter ausgeschüttete Gewinne zusätzlich auch als Gesellschafter-Einkommen...mehr

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England und Wales1 England ... / 2. Sicherungsverfahren

Rz. 502 Das englische Recht (Sec. 8 Insolvency Act 1986 und Schedule B1) kennt auch ein Sicherungsverfahren (sog. administration), das in der Krise einer Gesellschaft begonnen werden kann, um die Gesellschaft vor der Zerschlagung zu schützen. Das Verfahren kann von der Gesellschaft, den Geschäftsführern und solchen Gläubigern, die Inhaber einer speziellen dinglichen Sicherhe...mehr

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Slowenien / 5. Formwechsel

Rz. 84 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Umwandlung einer d.o.o. in eine Aktiengesellschaft (d.d.) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien unter den gleichen Voraussetzungen wie die Änderung eines Gesellschaftsvertrags erfolgen, d.h. mit ¾ aller Stimmen (Art. 652 und 653 ZGD-1). Die Umwandlung einer d.d. mit weniger als 50 Gesellschaftern in eine d.o.o. er...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / a) Deutschland

Rz. 36 Das deutsche Umwandlungsgesetz ist durch den Numerus clausus der Umwandlungsarten geprägt (vgl. § 1 Abs. 2 UmwG).[103] Weitere Strukturmerkmale einer Verschmelzung sind der automatische Übergang des gesamten Vermögens des übertragenden Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) sowie die liquidationslose...mehr

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Ungarn / a) Trennung durch Aufspaltung

Rz. 157 Die Gesellschafterversammlung kann gem. § 3:45 Abs. 1 Ptk. die Trennung der Gesellschaft durch Aufspaltung beschließen. Bei dieser Art der Trennung erlischt die sich aufspaltende Gesellschaft und ihr Vermögen geht auf die durch die Umwandlung entstehenden Wirtschaftsgesellschaften als Rechtsnachfolger über. Rz. 158 Die Erstellung des Aufspaltungsplans obliegt den Gesc...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / f) Wirksamwerden der Verschmelzung (§ 20 Abs. 1 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG), Löschung der österreichischen GmbH

Rz. 101 Nach dem Personalstatut der deutschen GmbH wird die Verschmelzung mit ihrer Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam und bestandskräftig (§ 20 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG). Das Vermögen der österreichischen Gesellschaft geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die deutsche GmbH über. Rz. 102 Anders als nach deutschem Recht wi...mehr

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Türkei / 4. Direkter Konkurs

Rz. 256 Beim direkten Konkursverfahren gem. Art. 177 ZVG kann ein Gläubiger direkt bei der Kammer für Handelssachen Konkursklage erheben, wenn der Schuldner sich oder sein Vermögen offenkundig dem Zugriff der Gläubiger entzieht, seine Zahlungen einstellt oder der Vergleich i.S.v. Art. 301 ZVG scheitert. Gleiches gilt, wenn der Schuldner auf Zahlungsbefehl aufgrund eines rech...mehr

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Slowakei / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 76 Die Gesellschafter sind Träger von verschiedenen Rechten und Pflichten. Im Folgenden sollen nur die wichtigsten genannt werden. Die Gesellschafter haben vor allem:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / Literaturtipps

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