Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGkompakt 5/2018, Fälligkei... / I. Die gesetzliche Verjährungsregelung

Verjährung beginnt mit Fälligkeit Nach § 199 Abs. 1 BGB verjähren anwaltliche Vergütungsforderungen nach Ablauf von drei Jahren. Der Ablauf der Verjährungsfrist beginnt nach dem Wortlaut des § 199 Abs. 1 BGB mit dem "Entstehen des Anspruchs". Eine anwaltliche Vergütungsforderung entsteht zwar bereits mit Auftragserteilung und entsprechender Tätigkeit des Anwalts; der Anwalt k...mehr

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AGkompakt 5/2018, Fälligkei... / III. Hemmung der Verjährung nach § 8 Abs. 2 RVG

Hemmung der Verjährung ist zu beachten Weiter zu beachten ist jetzt aber noch die Regelung des § 8 Abs. 2 RVG. Danach wird die Verjährung der gerichtlichen Vergütung (einschließlich eventueller Vorinstanzen) so lange gehemmt, als das gerichtliche Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder anderweitig beendet ist. Erst mit Rechtskraft oder anderweitiger Beendigung e...mehr

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AGS 5/2018, Verjährung der ... / 1 Sachverhalt

In dem am 26.4.2006 bei dem FamG eingeleiteten Scheidungsverfahren hatten die Beteiligten am 17.11.2011 einen Vergleich über den Zugewinnausgleich geschlossen. Mit Beschl. v. gleichen Tag hat das FamG die Folgesache nachehelicher Unterhalt aus dem Scheidungsverbund abgetrennt, die Scheidung ausgesprochen, über den Versorgungsausgleich entschieden und die Kosten des Verfahren...mehr

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AGS 5/2018, Vergütungsverei... / 1 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 675 BGB) geschlossen worden, der die anwaltliche Beratung über den...mehr

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AGkompakt 5/2018, Fälligkei... / II. Beginn der Verjährungsfristen

Unterschiedlicher Beginn der Verjährungsfristen Ausgehend von den unterschiedlichen Fälligkeiten, laufen auch unterschiedliche Verjährungsfristen.mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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AGS 5/2018, Verjährung der ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache überwiegend Erfolg. Gem. § 111 Abs. 5 FGG-RG sind auf das Verfahren die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Vorschriften anzuwenden. Die von der Staatskasse erhobene Verjährungseinrede greift ni...mehr

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Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung

Rz. 9 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (sog. 3/5-Deckung) für einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder bei Berufsunfähigkeit (§ 240), die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt wurde, ist nach der Übergangsregelung des § 241 Abs. 2 nicht erforderli...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.1 Persönliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die Summe der persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und der aktuelle Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Gemäß § 66 Abs. 1 ergeben sich die persönlichen Entgeltpunkte für die Ermittlung des Monatsbetrage...mehr

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FF 4/2018, / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 13.12.2107 – XII ZB 214/16 a) Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Ver...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versorgungsausgleichs bei Anrechten ohne Ehezeitanteil

FamGKG § 50 Abs. 1 u. 3 Leitsatz Sind Gegenstand des Versorgungsausgleichsverfahrens nur Anrechte ohne Ehezeitanteile, sind diese Anrechte grundsätzlich gleichwohl zu bewerten. Insoweit kommt allerdings wegen der geringeren Bedeutung und des geringeren Umfangs der Sache eine Herabsetzung des Verfahrenswertes nach § 50 Abs. 3 FamGKG in Betracht. Bei der Herabsetzung des Verfahren...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 1 Sachverhalt

Die Eheleute hatten geheiratet, nachdem sie beide das Pensions- bzw. Rentenalter erreicht hatten und nicht mehr berufstätig waren. Später haben sie dann die Scheidung beantragt, die einvernehmlich erfolgte. Das FamG hat die Auskünfte zum Versorgungsausgleich eingeholt, die erwartungsgemäß ergaben, dass weder G noch M in der Ehezeit Anwartschaften erworben hatten. Das Gericht...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist teilweise begründet. 1. Der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs beträgt lediglich 500,00 EUR. Nach § 50 Abs. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR. Das AG ist bei ...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / 3 Anmerkung

Die Bewertung von Anrechten, die nicht auszugleichen sind, bereitet in der Praxis nach wie vor Schwierigkeiten. Dass bei der Bemessung des Verfahrenswerts für das Versorgungsausgleichsverfahren auch Anrechte zu berücksichtigen sind, wenn das Gericht keinen Ausgleich anordnet oder nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet, hat sich zwischenzeitlich in der Rspr. dur...mehr

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AGS 4/2018, Wert des Versor... / Leitsatz

Sind Gegenstand des Versorgungsausgleichsverfahrens nur Anrechte ohne Ehezeitanteile, sind diese Anrechte grundsätzlich gleichwohl zu bewerten. Insoweit kommt allerdings wegen der geringeren Bedeutung und des geringeren Umfangs der Sache eine Herabsetzung des Verfahrenswertes nach § 50 Abs. 3 FamGKG in Betracht. Bei der Herabsetzung des Verfahrenswertes in einer Versorgungsaus...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 1. Verbundantrag

Zugewinn im Verbund oder außerhalb des Verbundes? Niemals darf – quasi reflexartig und schematisch – ein Antrag als Folgesache anhängig gemacht werden. Allenfalls unter sorgfältiger Abwägung der hiermit zwangsläufig verbundenen Vor- und Nachteile ist dies zu verantworten. Diese Gesichtspunkte sind vor allem:mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Zwischenergebnis

Die beiden oben gebildeten Fälle stellen sicherlich Extrempositionen dar. Sie führen zwangsläufig zu einer bestimmten Vorgehensweise und dann auch zu einem ganz bestimmten Ergebnis. Natürlich gibt es in der täglichen Praxis nicht nur schwarz oder weiß. Oftmals sind es Nuancen, die darüber entscheiden, welche Taktik verfolgt werden muss.[19] Mit dem Mandanten muss aber immer ...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: 1. Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die familiengerichtliche Zuständigkeit für einen Drittwiderspruchsantrag gegen die Anordnung der Teilungsversteigerung gemeinsamen Immobilieneigentums der Ehegatte angenommen, und dies 12 Jahre nach deren Scheid...mehr

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AGS 4/2018, Editorial

Auch in diesem Heft gibt es wieder über wichtige Entscheidungen zu berichten. Vorab befasst sich Hagen Schneider (S. 157 ff.) mit den Auswirkungen der BGH-Entscheidungen vom 26.10.2017 (AGS 2018, 97) und vom 21.12.2017 (AGS 2018, 100) zur Frage der Kostenerstattung bei einem Anwaltswechsel zwischen verschiedenen prozessualen Verfahren(s-Abschnitten). Der Autor weist nach, das...mehr

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FF 4/2018, Nebengüterrecht ... / III. Eheverträge

Eheverträge berühren das Thema Nebengüterrecht immer dort, wo es um die Frage ihrer Wirksamkeit geht. Ist ein Vertrag nicht wirksam, erübrigen sich nämlich oft mühevolle Umwege über Innengesellschaft, Zuwendung und Kooperation. Hierzu ist von folgenden drei Entscheidungen zu berichten: 1. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu Unternehmereheverträgen ergänzt und zu ...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Benz, Die Bestandskraft von Verwaltungsakten der Sozialversicherungsträger, WzS 1986 S. 161. ders., Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, BG 1987 S. 31. Bieback, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch als Institut staatlicher Haftung für rechtswidriges Verwaltungshandeln, DVBl. 1983 S. 159. ders., Grundlagen und Schranken des sozialrechtlichen Herstellungsanspruc...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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FF 3/18 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 13.12.2017 – XII ZB 214/16 a) Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Ver...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach Einholung der Auskünfte

FamGKG § 50 Abs. 1, Abs. 3; VersAusglG § 8 Leitsatz § 50 FamGKG kann nicht entnommen werden, dass es auf die Anzahl der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte für die Wertbemessung nicht ankommt, wenn die Beteiligten den Versorgungsausgleich im laufenden Verfahren ausschließen oder dieser aus anderen Gründen nicht durchzuführen ist. Eine Festsetzung auf den Mindestwer...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 11.8.2017 hat der Antragsteller die Scheidung der am 31.8.2002 geschlossenen Ehe beantragt und angegeben, er sei Polizeibeamter mit einem Nettoeinkommen von rund. 2.790,00 EUR, die Antragsgegnerin Verwaltungsfachangestellte mit einem Nettoeinkommen von rund. 3.200,00 EUR. Er hat ferner erklärt, er sehe hinsichtlich des Versorgungsausgleichs, über den von ...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers, über die der Senat nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. §§ 59 Abs. 1 S. 5, 57 Abs. 5 S. 2 FamGKG in der nach dem GVG vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Angesichts der erstrebten Herabsetzung des Verfahrenswerts um 4.391,00 EUR ist der gem. § 59 Abs. 1 FamGKG erforderliche Beschwerdewert von ...mehr

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AGS 3/2018, Wertfestsetzung... / Leitsatz

§ 50 FamGKG kann nicht entnommen werden, dass es auf die Anzahl der dem Versorgungsausgleich unterliegenden Anrechte für die Wertbemessung nicht ankommt, wenn die Beteiligten den Versorgungsausgleich im laufenden Verfahren ausschließen oder dieser aus anderen Gründen nicht durchzuführen ist. Eine Festsetzung auf den Mindestwert von 1.000,00 EUR unabhängig von der Anzahl der A...mehr

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AGS 3/2018, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Scheidungsverfahren den Wert der Ehesache ausgehend von einem Monatseinkommen des Antragstellers i.H.v. 2.436,17 EUR und der Antragsgegnerin i.H.v. 800,00 EUR auf 9.710,61 EUR festgesetzt und den Wert des Versorgungsausgleichs auf 2.913,18 EUR. Hiergegen haben die Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers Beschwerde eingelegt und beantragt, den Wert der...mehr

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Die falsche Scheu vor dem gesetzlichen Honorar

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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AGS 3/2018, Zur Berücksicht... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin hat die Beschwerde im eigenen Namen erhoben. Er ist gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG beschwerdeberechtigt. Der Beschwerdewert nach § 59 Abs. 1 FamGKG ist erreicht. Die Beschwerde ist auch teilweise begründet. Der Wert für das Scheidungsverfahren ist auf 20.250,00 EUR festzusetzen. Für den Versorgungsausgleic...mehr

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AGS 3/2018, Zur Berücksicht... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte die Ehe der Beteiligten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Den Verfahrenswert hat es für die Ehesache auf 13.200,00 EUR festgesetzt. Dabei ist es von einem Monatseinkommen der Eheleute von 5.000,00 EUR (3.000,00 EUR + 2.000,00 EUR) ausgegangen und hat für die beiden Kinder jeweils 300 EUR abgezogen. Von den mitgeteilten Vermögen i.H.v. 130.0...mehr

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AGS 3/2018, Zur Berücksicht... / 3 Anmerkung

Der Wert des Vermögens wird bei der Verfahrenswertfestsetzung häufig vernachlässigt, obwohl seine Berücksichtigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei kann das Vermögen zu einer erheblichen Anhebung des Verfahrenswertes gegenüber dem dreifachen Nettoeinkommen führen (hier Anhebung um ca. 50 %). Der Anwalt sollte daher bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags nicht nur ...mehr

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AGS 3/2018, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Der Verfahrenswert einer Ehesache ist gem. § 43 Abs. 1 FamGKG unter Einbeziehung der Einkünfte und des Vermögens der Eheleute festzusetzen. Ist Immobilienvermögen vorhanden, kann es nach den regionalen Bedingungen in Nordhessen nicht beanstandet werden, wenn für jeden Ehegatten 20.000,00 EUR Freibetrag in Abzug gebracht und das verbleibende Vermögen mit 5 % in den Streitwert...mehr

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AGS 3/2018, Beschwerde gege... / 1 Sachverhalt

Nach Zurückweisung des Antrags des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat dessen Verfahrensbevollmächtigte die Niederlegung des Mandats angezeigt und eine "vorläufige Streitwertfestsetzung" für die Ehesache sowie die Folgesachen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich auf insgesamt 22.866,00 EUR beantragt. Diesen Antrag hat das FamG zurückgewiesen un...mehr

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AGS 3/2018, Beschwerde gege... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist statthaft. In der Sache begehrt die Beschwerdeführerin eine Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren für ihre Tätigkeit bis zur Niederlegung des Mandats. Dies wird bereits durch die Zitierung dieser Vorschrift in der Beschwerdeschrift deutlich. Gleichwohl hätte auch der – durch das AG zu...mehr

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AGS 3/2018, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 59 FamGKG statthaft und auch im Übrigen zulässig, sie ist insbesondere binnen der Sechs-Monats-Frist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG eingelegt worden, und der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt den Betrag von 200,00 EUR (§ 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG). In der Sache hat das Rechtsmittel in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang Erfolg; i.Ü. ist...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 2 Anmerkung

Die Möglichkeiten der Ehegatten, durch Manipulationen Einfluss auf den Zugewinn zu nehmen, sind vielfältig. Sie beschränken sich – wie die Entscheidung des BGH deutlich macht – nicht auf Vermögensverminderungen vor der Zustellung des Scheidungsantrags, sondern können sich unter Umständen auch dadurch ergeben, dass ein Ehegatte vorzeitig, d.h. vor Ablauf des Trennungsjahres, ...mehr

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Auskunft bei verfrüht geste... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) begehrt im Rahmen eines Zugewinnausgleichsverfahrens vom Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) Auskunft bezogen auf einen nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags liegenden Zeitpunkt. [2] Die Beteiligten heirateten am 1.4.1987. Der Scheidungsantrag wurde der Ehefrau am 11.3.2013 zugestellt. Während der Ehemann ursprünglich...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.2 "Zahlbetrag" der Versorgungsbezüge

Rz. 7 Der Begriff "Zahlbetrag" ist im Gesetz nicht ausdrücklich definiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist bei den Versorgungsbezügen, wie auch bei Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der unter Anwendung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften vom Versorgungsträger zur Auszahlung gelangende Betrag zu verstehen. Abzweigungsbeträge infolge einer Au...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983 S. 890. Rz. 46 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83, USK 1984 Nr. 223. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesonde...mehr

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FF 2/2018, FF 2/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 6.11.2017 – XII ZB 105/16 Zur Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen der Abänderung einer unter Anwendung des bis zum 31.8.2009 geltenden Rechts ergangenen Entscheidung über den Ausgleich von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.7.2017 – 8 UF 73/17 Ein durch ein Bürgermeisteramt erlangtes A...mehr

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FF 2/2018, Internationaler Familienrechtstag

Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 23./24.2.2018 in Berlin Freitag, 23.2.2018mehr

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AGS 2/2018, Jungbauer, Abrechnung in Familiensachen

Das familienrechtliche Mandat. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 4. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 557 S. mit CD-ROM. 54,00 EUR In der Reihe "Das familienrechtliche Mandat" erscheint die Neuauflage des Werks von Jungbauer zur Abrechnung in Familiensachen. Auf 523 Seiten wird das gesamte Kostenrecht in Familiensachen dargestellt. Das Werk beschränkt sich dabei...mehr

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FF 2/2018, Großelternkonstellationen, Wechselmodell und Patchworkfamilie

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Berlin (23.–25.11.2017) Die Herbsttagung war diesmal schon Wochen vor Beginn ausgebucht. Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren nach Berlin gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und for...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / (5) Verfahren, wenn das FamG entgegen § 224 Abs. 3 S. 1 FamFG von einer Tenorierung abgesehen hat, dass ein Versorgungsausgleich wegen kurzer Ehezeit nach § 3 Abs. 3 VersAusglG oder wegen einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich (§§ 6–8 VersAusglG) nicht stattfindet

Rz. 337 Hat das FamG entgegen § 224 Abs. 3 S. 1 FamFG davon abgesehen im Tenor festzustellen, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, so kommt die Geltendmachung im isolierten Verfahren in Betracht. Für die Wertberechnung ergeben sich keinerlei Besonderheiten. Maßgebend ist das Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung.mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / B. Versorgungsausgleich im Verbund

Rz. 3 In Scheidungssachen ist § 149 FamFG zu beachten. Danach erstreckt sich die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kraft Gesetzes auf die Folgesache Versorgungsausgleich, sofern nicht eine Erstreckung im Beiordnungsbeschluss ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Beispiel 1: Erstreckung auf Folgesache Versorgungsausgleich Das Gericht hat dem Ehemann im Scheidungsverbundv...mehr

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FF 1/2018, FF 1/2018 / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 8.11.2017 – XII ZB 105/16 Zur Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenzen im Rahmen der Abänderung einer unter Anwendung des bis zum 31.8.2009 geltenden Rechts ergangenen Entscheidung über den Ausgleich von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.7.2017 – 15 UF 251/16, FamRZ 2017, 1923 m. Anm. Borth S. 1928 1...mehr

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§ 4 Ehe / ee) Anspruch auf Versorgungsausgleich

Rz. 567 Gemäß § 1587 BGB findet nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes zwischen den geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von im In- und Ausland bestehenden Versorgungsanrechten statt, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersve...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Zwischen- und Teileinigungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 145 Beim Versorgungsausgleich muss nicht zwangsläufig eine Einigung über die Höhe des Ausgleichs getroffen werden, so dass das Gericht nicht mehr rechnen und entscheiden muss. Es reicht aus, wenn sich die Eheleute über Berechnungsgrundlagen einigen und das Gericht auf dieser Basis dann den Versorgungsausgleich durchführen kann (Zwischeneinigung).[116] Rz. 146 Ebenso muss ...mehr