Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 55b [Versorgungsausgleich]

1 Allgemeines Rz. 1 Im Fall der Ehescheidung sind die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche grundsätzlich aufzuteilen (§§ 1ff. VersAusglG).[1] Entsprechendes gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (§ 20 LPartG).[2] Vorrangig ist dabei die interne Teilung (§ 9 Abs. 2 VersAusglG); hierzu s. § 3 Nr. 55a EStG Rz. 1–2. In besonderen Fällen kann der Versorgungsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Fall der Ehescheidung sind die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche grundsätzlich aufzuteilen (§§ 1ff. VersAusglG).[1] Entsprechendes gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (§ 20 LPartG).[2] Vorrangig ist dabei die interne Teilung (§ 9 Abs. 2 VersAusglG); hierzu s. § 3 Nr. 55a EStG Rz. 1–2. In besonderen Fällen kann der Versorgungsausgleich auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Steuerpflichtige Übertragung

Rz. 2 Nach § 3 Nr. 55b S. 2 EStG gilt die Steuerfreistellung nicht, soweit die späteren Versorgungsleistungen bei der ausgleichsberechtigten Person zu stpfl. Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG oder nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG führen würden. Da die Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) und aus einer privaten Rente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Steuerfreie Übertragung

Rz. 1c Der Ausgleichswert wird bei der externen Teilung als Kapitalbetrag vom bisherigen Versorgungsträger an den neuen Versorgungsträger gezahlt (§ 14 Abs. 4 VersAusglG). § 3 Nr. 55b S. 1 EStG stellt den übertragenen Ausgleichswert steuerfrei, soweit die Leistungen aus den dadurch begründeten Anrechten zu stpfl. Einkünften nach den §§ 19, 20 und 22 EStG führen würden. Dadur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Information des neuen Versorgungsträgers

Rz. 3 Nach § 3 Nr. 55b S. 3 EStG muss der Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person den Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person über die für die Besteuerung der Leistungen maßgeblichen Grundlagen informieren. Dadurch soll die zutreffende Besteuerung der späteren Leistungen bei der ausgleichsberechtigten Person sichergestellt werden. Nach § 3 Nr. 55b S. 4...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 55a [Übertragung von Anrechten]

Rz. 1 § 3 Nr. 55a S. 1 EStG stellt zunächst die Übertragung von Anrechten gleicher Art beim selben Versorgungsträger oder im Wege der Verrechnung zwischen Versorgungsträgern, die eine Verrechnungsvereinbarung haben[1], steuerfrei. § 3 Nr. 55a S. 2 EStG stellt klar, dass die späteren Versorgungsleistungen bei der ausgleichsberechtigten Person so besteuert werden, wie sie bei...mehr

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FF 09/2017, FF 9/2017 / Versorgungsausgleich

OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.5.2017 – 12 U 136/16 a) Zur Kürzung der VBL-Betriebsrente wegen eines nach altem (vor 1.9.2009 geltendem) Recht im Wege des Quasi-Splitting gemäß § 1 Abs. 3 VAHRG durchgeführten Versorgungsausgleichs. b) Das Versterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor dessen Verrentung ist kein Grund, die Kürzung der VBL-Betriebsrente beim ausgleichspflichtige...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VI. Privatautonomie und Inhaltskontrolle

Bergschneider [26] hat in seiner Besprechung des Beschlusses vom 31.10.2012[27] dem BGH vorgehalten, diese Entscheidung nicht zum Anlass genommen zu haben, die klassische Kernbereichslehre aus dem Jahr 2004 einer überfälligen Wartung unterzogen zu haben. Die Gesetzeslage habe sich doch seither wesentlich geändert, sodass gleichsam die Geschäftsgrundlage für die bisherige Kern...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsanspr... / 2 Anmerkung

Vorbemerkung Die Vorschrift des § 1615l BGB regelt Unterhaltsansprüche der nicht miteinander verheirateten Eltern aus Anlass der Geburt. Während § 1615l Abs. 2 S. 1 BGB sich mit dem Unterhalt wegen Schwangerschaft oder Krankheit befasst, enthält § 1615l Abs. 2 S. 2 (bis 5) BGB den sog. Unterhaltsanspruch wegen der Kindesbetreuung, kurz: Betreuungsunterhaltsanspruch. Satz 2 ni...mehr

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FF 09/2017, "Ja, die Zeit, die rennt!"

Inge Saathoff Dies dürfte ein ebenso abgedroschener wie wahrer Spruch sein. Als Kind und junger Mensch schmunzelt man über dieses Wehklagen der älteren Generation und mit zunehmendem Alter erfährt man am eigenen Leibe, was damit gemeint ist. Warum schreibe ich Ihnen das? Zum einen neigt sich dieses Jahr mit großen Schritten schon wieder dem Ende zu, obwohl es – gefühlt – doch ...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / III. Ausnahmen vom Verzichtsverbot

In letzter Konsequenz würde ein striktes Verzichtsverbot ein bedingungsloses Gestaltungsverbot zur Folge haben. Eine Abweichung vom gesetzlichen Unterhaltsanspruch in Höhe von nur einem EUR würde die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge haben. Schon lange ist daher ein Spielraum anerkannt worden, innerhalb dessen – so der BGH – "interessengemäße, angemessene Regel...mehr

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FF 09/2017, Interne Teilung... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich zuletzt in vier Entscheidungen der Teilung bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (jeweils "VBLklassik") gewidmet. Die in den Entscheidungen entwickelten Grundsätze beanspruchen jedoch nicht nur für die VBL Geltung, sondern für alle Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, soweit es sich nicht um die anders strukturierten Systeme freiwillige...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / II. Störfaktor Trennungsunterhalt

"Unsicherheiten für die Vertragsparteien, erhöhte Risiken für den Schuldner, Mehrarbeit für den Vertragsgestalter, Anreiz zur Verschleppung von Scheidungsverfahren" – so beschreibt Born [1] die Konsequenzen missratener Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt. Obwohl der Wortlaut des trennungsrechtlichen Verzichtsverbots an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt, scheint d...mehr

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FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Versorgungsausgleich bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung

Rz. 659 Ansprüche aus Rentenversicherungen, die ein Ehegatte an einen Dritten abgetreten hat, fallen grundsätzlich nicht in den Versorgungsausgleich.[1144] Etwas Anderes gilt dann, wenn es sich um eine Sicherungsabtretung handelt. Zur Sicherheit abgetretene Ansprüche unterfallen dem Versorgungsausgleich.[1145] Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch aus der Rentenversicherung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Lebensversicherung und Versorgungsausgleich

a) Allgemeines Rz. 653 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleic...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / f) Durchführung des Versorgungsausgleichs

aa) Ermittlung des Ehezeitanteils Rz. 661 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1157] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Keine Durchführung des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit

Rz. 660 Kein Versorgungsausgleich findet gem. § 27 VersAusglG statt bei grober Unbilligkeit. Von einer groben Unbilligkeit ist nach der Rechtsprechung dann auszugehen, wenn die schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs zur "Prämierung" einer groben Verletzung der aus der ehelichen Gemeinschaft folgenden Pflichten führen oder gegen die tragenden Prinzipien des Verso...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei fehlender Ausgleichsreife

Rz. 658 Bei fehlender Ausgleichsreife findet ein Wertausgleich nicht statt (§ 19 VersAusglG). In welchen Fällen eine fehlende Ausgleichsreife vorliegt, ist in § 19 Abs. 2 VersAusglG beschrieben. Für Versicherungsverträge ist dabei die Ausnahmeregelung in § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG von Bedeutung. Nicht ausgleichsreif sind danach Anrechte, die dem Grunde oder der Höhe nach n...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 653 Die Durchführung des Ausgleichs von Anrechten aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind, erfolgt grundsätzlich im Wege der sog. (system)internen Teilung gem. § 10 VersAusglG . Dies bedeutet, dass grundsätzlich für jedes Anrecht einer ausgleichspflichtigen Person, das in der Ehezeit erworben wurde, ein eigenes Anrecht der ausgleichsberechtigten...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Geringfügigkeit

Rz. 657 Ein Ausgleich der bestehenden Anrechte im Wege der internen Teilung soll nicht stattfinden bei Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG). Geringfügigkeit liegt vor, wenn bei beiderseitigen Anrechten gleicher Art die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist oder wenn einzelne Anrechte einen nur geringen Ausgleichswert haben. Wann ein Wertunterschied gering ist, bestimmt § 1...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 643 Im Rahmen der Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt sich die Frage, wie Lebensversicherungen zu berücksichtigen sind.[1107] Gemäß § 1587 BGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen Anrechte aus der privaten Altersvorsorge, die auf eine Rente gerichtet sind in den Versorgungsausgleich; ein güterrechtlicher Ausgleich fi...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Durchführung einer internen Teilung

Rz. 667 Gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG soll die interne Teilung die gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Gewährleistet ist dies, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Personmehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Ermittlung des Ehezeitanteils

Rz. 661 Der Ehezeitanteil ist der Wert des auszugleichenden Anrechts, der auf den in der Ehezeit erbrachten Beiträgen des Ausgleichspflichtigen beruht. Wird ein Beitrag nachentrichtet, kommt es darauf an, ob der Zeitpunkt der Beitragszahlung in der Ehezeit liegt.[1157] Für die Ermittlung des Werts des Anrechts ist ein Vergleich des Wertes zum Ende der Ehezeit und zum Beginn ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Durchführung einer externen Teilung

Rz. 672 In bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine sog. externe Teilung zulässig, d.h. die Begründung eines Anrechts des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu Lasten des Anrechts des ausgleichsverpflichteten Ehegatten bei einem anderen Versorgungsträger als demjenigen, bei dem das Anrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten besteht (§ 14 Abs. 1 VersAusglG). Der Ausgleichsberec...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Verstoßprinzip

Rz. 183 Für die Berufs-Haftpflicht typisch ist es, dass Haftpflichtansprüche nicht sofort geltend gemacht werden (können), weil sich der durch eine anwaltliche Pflichtverletzung verursachte Schaden oftmals erst nach mehreren Jahren zeigt; bei Anwälten ist dies durchschnittlich ein Zeitraum von drei bis vier Jahren, der sich aber auch auf bis zu 15 und mehr Jahre ausdehnen ka...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 37 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[134] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[135] Dem Anwalt als "Mitg...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Versorgungsausgleich

a) Zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15, FamRZ 2017, 960 m. Anm. Holzwarth). b) Werden geringfügige Anrechte als Rechnungsposten in die Gesamtsaldierung eingestellt, bleiben (fiktive) Teilungskosten unberücksichtigt, wenn diese ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechungsübersicht zum Versorgungsausgleich

1 Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich (VA) für das Jahr 2016 wieder. Wie auch in den Vorjahren nahm der VA einen großen Raum in der Rechtsprechung, insbesondere auch beim BGH ein. Die Höhe des Rechnungszinses im Rahmen der externen Teilung und damit verbunden der ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / V. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Ist ein ehevertraglicher Ausschluss des Zugewinnausgleichs grundsätzlich zulässig, stellt sich die Frage, ob ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs nicht gleichwohl im Einzelfall unzulässig ist. Argumentiert wird insoweit mit dem Versorgungsausgleich, der anders als als der Zugewinnausgleich zum nicht abdingbaren Kernbestand der Zugewinngemeinschaft gehen soll.[24] In der Lit...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XII. Abänderung

Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts im Ausgangsverfahren wegen Überschreitung des Höchstbetrages nach § 1587b Abs. 5 BGB a.F. nicht öffentlich-rechtlich ausgeglichen werden konnte, rechtfertigt nach BGH keine die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bei der Scheidung begründende Wertänderung i.S.v. § 51 Abs. 1 VersAusglG.[103] Hierbei handelt es si...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / I. Auszugleichende Anrechte (§ 2 VersAusglG)

Im Versorgungsausgleich auszugleichen sind Anrechte, die durch Arbeit oder (eigenes) Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten wurden. Dabei steht die Abtretung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag an die Bank zur Sicherung eines Darlehens der Einbeziehung des Anrechts in den Versorgungsausgleich nicht entgegen.[1] Allein aufgrund der Sicherungsabtretung hat sich de...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / III. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist die notwendige Form einer Vereinbarung nach § 7 VersAusglG i.V.m. § 127a BGB gewahrt, wenn die Beteiligten einen schriftlichen Vergleich nach § 36 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO schließen.[15] Auch die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle im Hinblick auf den Ausschluss von Anrechten war Gegenstand verschiedener Entscheidungen....mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 3. Externe Teilung

Bei der externen Teilung setzt das Gericht den Kapitalbetrag fest, den der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen hat. Zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes ist für die Zeit zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung dieser Betrag mit dem Rechnungszins, der bei de...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / VIII. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich wegen eines in der Ursprungsentscheidung einbezogenen Anrechts hat abfinden lassen und dieses daher nicht mehr ausgeglichen werden kann.[80] Dabei kann das Familiengericht bei der Korrektur über § 27 VersAusglG grundsätzlich die korres...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / VI. Nichtausgleichsreife Anrechte (§ 19 VersAusglG)

Der BGH wendet die Vorschriften des § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG auch auf Anrechte nach dem schweizerischen Freizügigkeitsgesetz vom 17.12.1993 an. Der Anwendungsbereich sei insoweit nicht teleologisch zu reduzieren.[65] Bei der Anwendung des § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG käme es nicht auf die individuelle Rechtslage des ausländischen Staates an, nach dessen Rechtsordnung ein...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XIII. Verfahren

Das OLG Brandenburg[113] folgt der grundsätzlichen Entscheidung des BGH,[114] dass ein Versorgungsträger auch dann beschwerdebefugt ist, wenn bei ihm bestehende Anrechte zu Unrecht nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Wird ein Anrecht nach § 18 Abs. 2 VersAusglG nicht ausgeglichen, kann der Versorgungsträger allerdings nicht mit der Begründung Beschwerde einl...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / III. Die Position des BVerfG

Ging man lange Zeit davon aus, dass auch im Familienrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt und daher insbesondere ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs uneingeschränkt zulässig ist, so änderte sich dies mit einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2001, wonach Grundrechte aufgrund ihrer Ausstrahlung ins Privatrecht auch für Eheverträge gelten. Es verstoße gegen die ...mehr

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FF 07/08/2017, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag in Essen

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 25.5.2017 Wer zahlt die Zeche – betreuen und trotzdem zahlen? Nach der Scheidung versorgt die Mutter das Kind, der Mann bezahlt den Unterhalt. Dieses Gesellschaftsbild, das die alte Bundesrepublik lange prägte und in der ehemaligen DDR so nie etabliert war, hat sich stark verändert. Heute beteilige...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / IX. Ergänzende Vorschriften (§§ 28, 29 VersAusglG)

Nach § 28 VersAusglG sind Anrechte der privaten Altersversorgung wegen Invalidität nur dann auszugleichen, wenn der Versicherungsfall des Verpflichteten in der Ehezeit eingetreten ist und der Ausgleichberechtigte am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das OLG Karlsruhe weist darau...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / d) Kompensation der Versorgungsnachteile

Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH[58] kann ein Versorgungsnachteil des Berechtigten nicht als "ehebedingter Nachteil" im Sinne von § 1578b Abs. 1 BGB angesehen werden, weil der Ausgleich dieses Nachteils in erster Linie Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist. Allerdings werden davon Ausnahmen gemacht in Fällen, in denen der Versorgungsausgleich nicht für die ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 1

Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich (VA) für das Jahr 2016 wieder. Wie auch in den Vorjahren nahm der VA einen großen Raum in der Rechtsprechung, insbesondere auch beim BGH ein. Die Höhe des Rechnungszinses im Rahmen der externen Teilung und damit verbunden der Anw...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / II. Der Beschluss

Die Beteiligten hatten im März 1993 geheiratet. Am 28.12.1995 schlossen die Ehegatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag und Erbverzicht, in dem sie auf nachehelichen Unterhalt verzichteten. Ausgenommen hiervon sollte nur der Fall sein, dass ein Ehegatte Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes verlangen konnte. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit der gemeinsamen Kinder ...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 11

Auf einen Blick Die Notwendigkeit des Zugewinnausgleichs im Fall der Ehescheidung ist ein Störfaktor bei der Unternehmensnachfolge. Um Probleme zu vermeiden, sollte das Unternehmen ehevertraglich von de Einbeziehung in den Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Dies kann dadurch geschehen, dass Zugewinnausgleich komplett ausgeschlossen wird, was grundsätzlich zulässig ist. Zwar w...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte für das Verbundverfahren den Verfahrenswert auf insgesamt 27.042,70 EUR festgesetzt. Als Einzelwert hat das FamG für die Ehesache den Betrag von 17.833,00 EUR und für den Versorgungsausgleich den Betrag von 9.209,70 EUR bestimmt. Hinsichtlich des Teilwertes Ehesache hat das FamG neben der Berücksichtigung des beiderseitigen Einkommens der Antragstellerin und d...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VII. Nichtigkeit wegen § 139 BGB

Die Unwirksamkeit einer den Zugewinnausgleich ausschließenden Regelung kann sich gleichwohl aus § 139 BGB ergeben. Die Sittenwidrigkeit umfasst im Zweifel den gesamten Ehevertrag, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag im Übrigen auch ohne den nichtigen Vertragsteil geschlossen hätten.[38] Unwirksame Ausschlussklauseln zum Versorgungsausgleich und zum nache...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 1

Das Scheitern der Ehe des Unternehmers birgt für das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken. Daher sollte durch den Abschluss eines Ehevertrags sichergestellt werden, dass das Unternehmen im Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen wird. Eheverträge unterliegen jedoch einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle nac...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 32.042,70 EUR zu erhöhen, da sich der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung unter Ansatz des von der Antragstellerin selbst bewohnten Eigenheims nach Abzug der mit der...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / VIII. Ausübungskontrolle

Soweit die Regelungen eines Ehevertrags ganz oder bezüglich der streitbefangenen Scheidungsfolge der Wirksamkeitskontrolle standhalten, muss der Richter im Rahmen einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten gemäß § 242 BGB verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns...mehr