Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 3. Geringwertige Anrechte

Nach § 18 VersAusglG sollen Anrechte nicht ausgeglichen werden, wenn sie geringfügig sind und zwar nach Absatz 1 beiderseitige Anrechte gleicher Art, wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist und nach Absatz 2 einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert (s. Stollenwerk ZAP F. 11 R, S. 886, 927; OLG Brandenburg FamRB 2015, 339 m. Hinw. Weil). Vorrangig ist ein...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / b) Abänderung nach § 225 FamFG

Der BGH (FamRZ 2015, 1279 m. Anm. Holzwarth = MDR 2015, 769 = FamRB 2015, 337 m. Hinw. Siede) verdeutlicht die engen Voraussetzungen einer Abänderung der Ausgangsentscheidung nach § 225 FamFG. Sie setzt eine nachehezeitlich eingetretene, auf rechtliche oder tatsächliche Änderungen beruhende Veränderung voraus, die rückwirkend auf den Stichtag des Ehezeitendes zu einem wesent...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / b) Betriebliche Altersversorgung

Der BGH (FamRZ 2016, 618 m. Anm. Borth = MDR 2016, 330 = FamRB 2016, 134) hat die in der Literatur vertretene Auffassung bestätigt, dass ein Anrecht nach dem gegenüber § 45 VersAusglG spezielleren § 44 VersAusglG zu bewerten ist, wenn ein Versorgungsträger eine Versorgungsleistung zugesagt hat, die sowohl nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen ausgestaltet ist...mehr

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ZAP 15/2016, Rechtsprechung... / 2. Schuldrechtlicher Ausgleich/Wertanpassungen

Die Höhe einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente entspricht der Hälfte des Ehezeitanteils der laufenden Bruttoversorgung, abzüglich der hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbare Aufwendungen. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG ist hierbei grundsätzlich auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag abzustellen. Nach § 5 Abs. 4 S. 2 VersAusglG sind allgeme...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / II. Phase 5: Einreichung des Scheidungsantrags

Die in §§ 1565 ff. BGB geregelten Voraussetzungen der Scheidung müssen gegeben sein. Erforderlich ist die Zerrüttung der Ehe, die vorliegt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Das erste Trennungsjahr muss zumindest im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit – also bei der Zustellung – abgelaufen sein...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / a) Risikoumwandlung bei unklarer Teilungsanordnung

Gemäß § 11 Abs. 1 VersAusglG muss die interne Teilung eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen. Dies ist gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht übertragen wird, ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswertes entsteht und der gleic...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung der betrieblichen Altersversorgung

Nach § 5 VersAusglG berechnet der Versorgungsträger den Ehezeitanteil des Anrechts in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße und unterbreitet dem Familiengericht einen Vorschlag für den Ausgleichswert in Höhe der Hälfte des auszugleichenden Ehezeitanteils. Handelt es sich bei dem zu teilenden Anrecht um ein Anrecht aus einer Direktzusage oder e...mehr

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ZAP 7/2017, Rechtsprechungs... / b) Verschiedene Bausteine einer Versorgung

In Fortführung seiner Rechtsprechung (BGH FamRZ 2012, 189 und 610) hat der BGH (FamRZ 2016, 1245 = FuR 2016, 524 = FamRB 2016, 339) entschieden, dass jeder Baustein einer betrieblichen Altersversorgung, die sich aus verschiedenen Bausteinen mit unterschiedlichen wertbildenden Faktoren zusammensetzt, wie ein einzelnes Anrecht gesondert zu behandeln und auszugleichen ist (hier...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung bei betrieblicher Direktzusage

In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2011) hat der BGH (FamRZ 2015, 1869 m. Anm. Holzwarth = NJW 2015, 3306 = MDR 2015, 1184 = FuR 2015, 716 m. B. Soyka = FamRB 2015, 407 m. Hinw. Norpoth) entschieden, dass bei der internen Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Direktzusage der Ausgleichswert auch beim Ausgleichsberechtigten auf den Zeitpunkt des Ehe...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / 5. Entscheidungsbegründung des Ausgleichs geringfügiger Anrechte

Nach § 18 Abs. 2 VersAusglG soll das Familiengericht einzelne Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert nicht ausgleichen. Gering ist ein Ausgleichswert gem. § 18 Abs. 3 VersAusglG, wenn er am Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße höchstens 1 %, in allen andern Fällen als Kapitalwert höchstens 120 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Aufl. 2016, 1.064 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das nunmehr in der siebten Auflage erscheinende, sich in sechs Kapitel gliedernde Handbuch, stellt die hochkomplexe Materie des Rechts der betrieblichen Alters­versorgung einschließlich seiner sozial- und steuerrechtlichen Implikationen syste­matisch und präzise dar. Neben einer auch für Einsteiger verständlichen Erläuterung der allgemeinen Grundlagen zum Betriebsrentenrecht...mehr

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ZAP 12/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juni

Im Juni ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die für die Anwaltschaft bedeutsamste ist wohl die sog. Mietpreisbremse, Änderungen gab es zudem beim Verbraucherschutz, bei den sog. Ghetto-Renten und bei der Bundeswehr. Im Einzelnen: Mietpreisbremse Zum 1. Juni ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten, demzufolge Wohnungsmieten bei einer Wiede...mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Versöhnung der Ehegatten

Eine Versöhnung der Eheleute beendet die Trennungszeit, so dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung entfallen; der Scheidungsantrag ist zurückzunehmen. Die Beweislast für die erfolgreiche Versöhnung trägt der Ehegatte, der nicht geschieden werden will (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 1213). Allerdings zieht die endgültige Versöhnung der Eheleute weitere rechtliche K...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 2. Scheidungsantrag unmittelbar nach der Trennung/Härtefallscheidung (§ 1565 Abs. 2 BGB)

Vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur eine sog. Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB möglich, wenn in der Person des Antragsgegners eine unzumutbare Härte vorliegt. Beim praktisch häufigsten Fall des Ehebruchs wird verlangt, dass der Verstoß gegen die eheliche Treue von einiger Dauer ist (OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342), nach außen in Erscheinung tritt (OLG Köln FamRZ 1...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Wichtige Gesetzesverkündungen im Überblick

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Von § 10 Abs 1a EStG umfasste Aufwendungen

Rn. 23 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG kann der StPfl Unterhaltsleistungen als SA geltend machen, wenn folgende Voraussetzungen (s § 10 Rn 16 ff (Rindermann)) gegeben sind:mehr

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ZAP 16/2016, Von der Trennu... / 1. Gerichtliche Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache endet. Auch die weitere Anhängigkeit eines abgetrennten Versorgungsausgleichs (s. § 140 Abs. 2 Nr. 4 FamFG) ändert nichts daran.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Inhalt

Rn. 9 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 Nach § 1a Abs 1 EStG werden bestimmte Steuerentlastungen an Staatsangehörige von EU- oder EWR Staaten gewährt, die normalerweise nur gewährt werden, wenn Angehörige oder andere Empfänger von Leistungen ebenfalls unbeschr stpfl sind. Der Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Staates muss entwedermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 117 – ET: 08/2016 § 1a EStG wurde durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BGBl 1995, 1250) eingeführt. Hintergrund der Neuregelung war die Entscheidung des EuGH v 14.02.1995, EuGHE 1995, 228 iS Schumacker. In dem Urt hatte der EuGH eine Diskriminierung in Fällen gesehen, in denen ein Gebietsfremder im Wohnsitzstaat keine nennenswerten Einkünfte hat und sein zvE im W...mehr

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In der Rentenversicherung kann man gesetzlich oder freiwillig versichert sein. Kraft Gesetzes versichert sind: Beschäftigte (§ 1 SGB VI), (näher bestimmte) selbstständig Tätige (§ 2 SGB VI), sonstige Versicherte (§ 3 SGB VI) und auf Antrag Versicherte (§ 4 SGB VI). Die freiwillige Versicherung ist in § 7 SGB VI geregelt. In § 6 SGB VI sind die Voraussetzungen für eine Befreiung v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versorgungsausgleichzahlungen an Ex-Ehegatten sind als Sonderausgaben abziehbar

Leitsatz Wenn eine Ehe scheitert, geht es meist ums schnöde Geld. So auch in einem neuen Urteilsfall des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts, in dem ein Apotheker zur Abwendung eines Versorgungsausgleichs eine Zahlung von 14.000 EUR an seine Ex-Frau geleistet hatte. Das Gericht erkannte die Zahlung beim Apotheker nun als Sonderausgaben an. Sachverhalt Nach ihrer Ehescheid...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 44 Leistun... / 2.2.4 Beiträge

Rz. 20 Die beitragspflichtigen Einnahmen für rentenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind in § 166 Abs. 2 SGB VI festgelegt. Als beitragspflichtige Einnahmen sind fiktive Beträge zugrunde gelegt worden, die sich prozentual von der Bezugsgröße ermitteln lassen. Bezugsgröße ist der nach § 18 SGB IV bekannt gegebene Wert. Wird die Pflegetätigkeit ...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Versorgungsausgleich

a) Zur Wahl des Diskontierungszinssatzes, mit dem der Gesamtwert aller künftig zu erwartenden Versorgungsleistungen bei einer betrieblichen Direktzusage im Rahmen der Ermittlung eines Kapitalwerts nach § 45 Abs. 1 VersAusglG i.V.m. § 4 Abs. 5 BetrAVG auf das Ende der Ehezeit als Bewertungsstichtag abgezinst wird (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 540/14, Fam...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert der Ehesache; Verfahrenswert Versorgungsausgleich bei Ost- und Westanwartschaften

Leitsatz Bei der Festsetzung des Werts für die Ehesache ist von dem Verkehrswert des Grundstücks ein Abschlag im Hinblick auf einen Freibetrag nicht vorzunehmen, sondern es fließt der gesamte Verkehrswert mit einem Anteil von fünf Prozent in die Wertbemessung ein. Eine Erhöhung des Einkommens wegen des mietfreien Wohnens kommt jedenfalls kumulativ zur Berücksichtigung des Verk...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Der Antragsteller hatte sein Nettoeinkommen mit 1.540,00 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047,00 EUR angegeben. Das FamG hat daraufhin den Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren auf 7.761,00 EUR (= [1.540,00 EUR + 1.047,00 EUR] x 3 Monate) und den Verfahrenswert für die Folgesache...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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FF 7+8/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI fand traditionsgemäß in Köln vom 22. bis 23. April 2016 statt. Das Fortbildungsplus am Vortag mag zwar dazu beigetragen haben, dass die Teilnehmerzahl einen bisherigen Rekord von über 400 erreichte, wahrscheinlicher ist jedoch die Zugkraft des hochkarätigen Referententeams. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Re...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Versorgungsausgleich

Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschl. v. 13.4.2016 – XII ZB 44/14). a) Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Fall einer sog. phasenverschobenen Ehe, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte über hohe vorehezeitlich erworbenen Anrechte verfügt und während der Ehe faktisch keine Anrechte erworben hat, der ausgleichsp...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

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FF 6/2016, Grenzen der Anwaltsloyalität

Klaus Weil Kennen Sie auch diese Situationen im Beratungsgespräch mit den Mandanten: Der Mandant teilt mit, man lebe seit mehr als drei Jahren getrennt, werde aber immer noch – auf Hinweis des Steuerberaters – gemeinsam veranlagt. Oder: Man habe im Verfahrenskostenhilfeformular die Kapitallebensversicherung nicht angegeben, die kenne sowieso keiner. Oder: Das BAföG-Darlehen, d...mehr

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FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache begründet. Entgegen dem angefochtenen Beschluss geht der Senat nicht davon aus, dass es der Antragsgegnerin gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zumutbar ist, für die Verfahrenskosten den das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert der Lebensversicherung bei der K einzusetzen. Ob eine Lebensv...mehr

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AGS 6/2016, Vergleichsmehrw... / 1 Sachverhalt

Das vorliegende Rechtsmittel betrifft die familiengerichtliche Festsetzung des Verfahrenswerts in einem Scheidungsverbundverfahren. Dieses bestand neben der Scheidung und der Folgesache Versorgungsausgleich auch aus den Folgesachen Güterrecht, Hausrat und Nachscheidungsunterhalt. Hinsichtlich der Folgesache Güterrecht standen Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 21.000,00...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Auf seinen Antrag hin wurde dem in … lebenden Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für seinen Ehescheidungsantrag nebst den Folgesachen Versorgungsausgleich und Sorgerecht bewilligt und ihm antragsgemäß Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte jedoch mit der Maßgabe, "dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die beigeordnete Rechtsanwältin bzw. der beigeord...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 2 Anmerkung zu OLG Hamm und OLG Koblenz

Zutreffend ist, dass eine Lebensversicherung zur Führung eines gerichtlichen Verfahrens einzusetzen ist, wenn sie nicht erforderlich für eine angemessene Altersversorgung ist. Der Verfahrensbevollmächtigte, der insoweit den Einsatz der Lebensversicherung vermeiden möchte, sollte und muss im Einzelnen darlegen, wie es um seine Altersversorgung bestellt und in welchem Umfang e...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / Leitsatz

Das Zahlungsverbot nach § 29 VersAusglG erstreckt sich nur auf den im Rahmen der zukünftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs abzugebenden Teil der Versorgung. Eine nicht nach § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII geschützte Lebensversicherung kann dem Einsatz zur Finanzierung der Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht mit dem Argument entzogen werden, sie diene dem Aufbau einer ang...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Versorgungsausgleich

a) Die Anfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte beschränkt werden, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend erfordern (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 26.1.2011 – XII ZB 504/10, FamRZ 2011, 547). b) Ficht ein beteiligter Versorgungsträger eine Entsche...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sie damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde – wie in der Beschwerdeschrift auch zum Ausdruck gebracht – nur im eigenen Namen, nicht auc...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zutreffend erkannt, dass eine endgültige Wertfestsetzung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs nicht zulässig war, da das Verfahren insoweit nicht beendet war. Das OLG hat aber wie die meisten Gerichte übersehen, dass damit auch das gesamte Verbundverfahren nicht erledigt war und deshalb überhaupt keine endgültige Wertfestsetzung hätte erfolgen dürfen. Dazu muss...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Scheidungsverbund über die Ehe vorab entschieden und den Versorgungsausgleich nach § 140 Abs. 2 Nr. 1 FamFG abgetrennt, da zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag noch Auskünfte fehlten. Gleichzeitig hat das FamG einen Verfahrenswertbeschluss erlassen und die Verfahrenswerte für Ehesache und Versorgungsausgleich festgesetzt. Gegen...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.1 Ausschluss von Hinterbliebenenrentenansprüchen

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zu § 243a soll ein Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach § 243 generell ausgeschlossen werden, wenn sich der Unterhaltsanspruch des überlebenden geschiedenen Ehegatten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestimmt, weil das für das Beitrittsgebiet maßgebende spezielle Unterhaltsrecht nur in...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) am 1.7.1977 findet bei einer Ehescheidung nach den Regelungen der §§ 1587 bis 1587p BGB (bis 31.8.2009) bzw. denen des Versorgungsausgleichsgesetzes (ab 1.9.2009) ein Versorgungsausgleich statt. Grundidee des Versorgungsausgleichs ist die gleichmäßige Aufteilung der in einer Eh...mehr

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FF 5/2016, Der Familienanwalt und Computerprogramme

Klaus Schnitzler Im letzten Jahr haben die Vorsitzende Richterin am OLG Köln Gabriele Ey (Editorial: Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen, FF 2015, 381) und die Vorsitzende Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz bei der 18. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrechts im DAI (FUR 2015, 309) sowie beim DFGT in Brühl im Oktober 2015 unmissverständlich deutlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.4 Wartezeit

Rz. 39 Ein Anspruch auf Witwenrenten/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten setzt außerdem die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den verstorbenen Versicherten voraus (§ 243 Abs. 1 letzter HS). Die allgemeine Wartezeit umfasst gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 5 Jahre; das sind 60 Kalendermonate (§ 122 Abs. 2 Satz 1). Auf die allgemeine Wartezeit werden Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.6 Rentenhöhe

Rz. 53 Die Höhe einer Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ist unter Berücksichtigung der rentenrechtlichen Zeiten ( § 54 Abs. 1 ) des verstorbenen Versicherten zu berechnen (§ 66 Abs. 2 Nr. 2). Der Rentenberechnung liegen somit – anders als beim Versorgungsausgleich – auch die vor der Eheschließung und die nach der Ehescheidung vom Versicherten er...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem im Rubrum genannten Aktenzeichen ein Familienverfahren wegen Trennungsunterhalts anhängig, sowie ein Scheidungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung zum Unterhaltsverfahren haben die damaligen Eheleute nach ausführlicher Erörterung der gesamten familiären und finanziellen Situation einen Vergleich zur Regelu...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.1 Verwaltungsakt mit Drittwirkung

Rz. 5 Die Regelung gilt nur für VA mit Drittwirkung. Das Gesetz spricht von einem begünstigenden VA, der von einem Dritten angefochten worden ist, so dass hierfür der Begriff der Drittwirkung verwandt wird. Damit wird zugleich auch die Auswirkung des konkreten VA – über beteiligte Behörde und Adressaten des VA hinaus – auf einen (oder mehrere) Dritten gekennzeichnet. (Doppel...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr