Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 3. Versicherter Personenkreis

In der Rentenversicherung kann man gesetzlich oder freiwillig versichert sein. Kraft Gesetzes versichert sind: Beschäftigte (§ 1 SGB VI), (näher bestimmte) selbstständig Tätige (§ 2 SGB VI), sonstige Versicherte (§ 3 SGB VI) und auf Antrag Versicherte (§ 4 SGB VI). Die freiwillige Versicherung ist in § 7 SGB VI geregelt. In § 6 SGB VI sind die Voraussetzungen für eine Befreiung v...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versorgungsausgleichzahlungen an Ex-Ehegatten sind als Sonderausgaben abziehbar

Leitsatz Wenn eine Ehe scheitert, geht es meist ums schnöde Geld. So auch in einem neuen Urteilsfall des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts, in dem ein Apotheker zur Abwendung eines Versorgungsausgleichs eine Zahlung von 14.000 EUR an seine Ex-Frau geleistet hatte. Das Gericht erkannte die Zahlung beim Apotheker nun als Sonderausgaben an. Sachverhalt Nach ihrer Ehescheid...mehr

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Sommer, SGB XI § 44 Leistun... / 2.2.4 Beiträge

Rz. 20 Die beitragspflichtigen Einnahmen für rentenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind in § 166 Abs. 2 SGB VI festgelegt. Als beitragspflichtige Einnahmen sind fiktive Beträge zugrunde gelegt worden, die sich prozentual von der Bezugsgröße ermitteln lassen. Bezugsgröße ist der nach § 18 SGB IV bekannt gegebene Wert. Wird die Pflegetätigkeit ...mehr

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FF 7+8/2016, FF 7+8/2016 / Versorgungsausgleich

a) Zur Wahl des Diskontierungszinssatzes, mit dem der Gesamtwert aller künftig zu erwartenden Versorgungsleistungen bei einer betrieblichen Direktzusage im Rahmen der Ermittlung eines Kapitalwerts nach § 45 Abs. 1 VersAusglG i.V.m. § 4 Abs. 5 BetrAVG auf das Ende der Ehezeit als Bewertungsstichtag abgezinst wird (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 9.3.2016 – XII ZB 540/14, Fam...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert der Ehesache; Verfahrenswert Versorgungsausgleich bei Ost- und Westanwartschaften

Leitsatz Bei der Festsetzung des Werts für die Ehesache ist von dem Verkehrswert des Grundstücks ein Abschlag im Hinblick auf einen Freibetrag nicht vorzunehmen, sondern es fließt der gesamte Verkehrswert mit einem Anteil von fünf Prozent in die Wertbemessung ein. Eine Erhöhung des Einkommens wegen des mietfreien Wohnens kommt jedenfalls kumulativ zur Berücksichtigung des Verk...mehr

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FF 7+8/2016, Berechnung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Durch Beschl. v. 28.4.2015 hat das Amtsgericht die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Nachdem im Scheidungstermin vom 28.4.2015 der Antragsteller sein Nettoeinkommen mit 1.540 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047 EUR angegeben hatten, hat das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für das Scheidungsverfah...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers führt zu einer Anhebung der Verfahrenswerte sowohl für das Ehescheidungsverfahren als auch für die Folgesache über den Versorgungsausgleich. a) Der Wert für das Scheidungsverfahren ist anderweitig auf 12.011,00 EUR festzusetzen. Gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigu...mehr

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AGS 7/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte die kinderlose Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden. Der Antragsteller hatte sein Nettoeinkommen mit 1.540,00 EUR und die Antragsgegnerin ihr Nettoeinkommen mit 1.047,00 EUR angegeben. Das FamG hat daraufhin den Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren auf 7.761,00 EUR (= [1.540,00 EUR + 1.047,00 EUR] x 3 Monate) und den Verfahrenswert für die Folgesache...mehr

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FF 7+8/2016, Amtshaftung be... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Scheidungsverfahrens geltend. Zwischen ihm und seiner damaligen Ehefrau lief das Scheidungsverfahren 35 F 208/03 AG Mainz. Die Beteiligten stritten über Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt. [2] Durch nicht von der Richterin unterzeichneten Beschluss des Amtsgerichts vom 1...mehr

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FF 7+8/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Die Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI fand traditionsgemäß in Köln vom 22. bis 23. April 2016 statt. Das Fortbildungsplus am Vortag mag zwar dazu beigetragen haben, dass die Teilnehmerzahl einen bisherigen Rekord von über 400 erreichte, wahrscheinlicher ist jedoch die Zugkraft des hochkarätigen Referententeams. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts, Re...mehr

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FF 6/2016, FF 6/2016 / Versorgungsausgleich

Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschl. v. 13.4.2016 – XII ZB 44/14). a) Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Fall einer sog. phasenverschobenen Ehe, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte über hohe vorehezeitlich erworbenen Anrechte verfügt und während der Ehe faktisch keine Anrechte erworben hat, der ausgleichsp...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist auch sonst zulässig, insbesondere gem. §§ 113 Abs. 1 FamFG, 127 Abs. 2 S. 3, 567 ff. ZPO form- und fristgerecht eingelegt. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das FamG die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu Recht versagt hat. 1. Das FamG führt zutr...mehr

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FF 6/2016, Grenzen der Anwaltsloyalität

Klaus Weil Kennen Sie auch diese Situationen im Beratungsgespräch mit den Mandanten: Der Mandant teilt mit, man lebe seit mehr als drei Jahren getrennt, werde aber immer noch – auf Hinweis des Steuerberaters – gemeinsam veranlagt. Oder: Man habe im Verfahrenskostenhilfeformular die Kapitallebensversicherung nicht angegeben, die kenne sowieso keiner. Oder: Das BAföG-Darlehen, d...mehr

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FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache begründet. Entgegen dem angefochtenen Beschluss geht der Senat nicht davon aus, dass es der Antragsgegnerin gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO zumutbar ist, für die Verfahrenskosten den das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert der Lebensversicherung bei der K einzusetzen. Ob eine Lebensv...mehr

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AGS 6/2016, Vergleichsmehrw... / 1 Sachverhalt

Das vorliegende Rechtsmittel betrifft die familiengerichtliche Festsetzung des Verfahrenswerts in einem Scheidungsverbundverfahren. Dieses bestand neben der Scheidung und der Folgesache Versorgungsausgleich auch aus den Folgesachen Güterrecht, Hausrat und Nachscheidungsunterhalt. Hinsichtlich der Folgesache Güterrecht standen Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 21.000,00...mehr

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AGS 6/2016, Beiordnung eine... / 1 Sachverhalt

Auf seinen Antrag hin wurde dem in … lebenden Antragsteller Verfahrenskostenhilfe für seinen Ehescheidungsantrag nebst den Folgesachen Versorgungsausgleich und Sorgerecht bewilligt und ihm antragsgemäß Rechtsanwalt Y beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte jedoch mit der Maßgabe, "dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die beigeordnete Rechtsanwältin bzw. der beigeord...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / 2 Anmerkung zu OLG Hamm und OLG Koblenz

Zutreffend ist, dass eine Lebensversicherung zur Führung eines gerichtlichen Verfahrens einzusetzen ist, wenn sie nicht erforderlich für eine angemessene Altersversorgung ist. Der Verfahrensbevollmächtigte, der insoweit den Einsatz der Lebensversicherung vermeiden möchte, sollte und muss im Einzelnen darlegen, wie es um seine Altersversorgung bestellt und in welchem Umfang e...mehr

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AGS 6/2016, Einsatz einer L... / Leitsatz

Das Zahlungsverbot nach § 29 VersAusglG erstreckt sich nur auf den im Rahmen der zukünftigen Durchführung des Versorgungsausgleichs abzugebenden Teil der Versorgung. Eine nicht nach § 90 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII geschützte Lebensversicherung kann dem Einsatz zur Finanzierung der Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht mit dem Argument entzogen werden, sie diene dem Aufbau einer ang...mehr

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FF 5/2016, FF 5/2016 / Versorgungsausgleich

a) Die Anfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich kann auf die Teilung eines oder mehrerer Versorgungsanrechte beschränkt werden, wenn nicht besondere Gründe die Einbeziehung sonstiger Anrechte zwingend erfordern (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 26.1.2011 – XII ZB 504/10, FamRZ 2011, 547). b) Ficht ein beteiligter Versorgungsträger eine Entsche...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. 1. Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin sie damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde – wie in der Beschwerdeschrift auch zum Ausdruck gebracht – nur im eigenen Namen, nicht auc...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zutreffend erkannt, dass eine endgültige Wertfestsetzung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs nicht zulässig war, da das Verfahren insoweit nicht beendet war. Das OLG hat aber wie die meisten Gerichte übersehen, dass damit auch das gesamte Verbundverfahren nicht erledigt war und deshalb überhaupt keine endgültige Wertfestsetzung hätte erfolgen dürfen. Dazu muss...mehr

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AGS 5/2016, Keine Wertfests... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte im Scheidungsverbund über die Ehe vorab entschieden und den Versorgungsausgleich nach § 140 Abs. 2 Nr. 1 FamFG abgetrennt, da zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag noch Auskünfte fehlten. Gleichzeitig hat das FamG einen Verfahrenswertbeschluss erlassen und die Verfahrenswerte für Ehesache und Versorgungsausgleich festgesetzt. Gegen...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.1 Ausschluss von Hinterbliebenenrentenansprüchen

Rz. 3 Nach der Gesetzesbegründung zu § 243a soll ein Anspruch auf Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten nach § 243 generell ausgeschlossen werden, wenn sich der Unterhaltsanspruch des überlebenden geschiedenen Ehegatten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets bestimmt, weil das für das Beitrittsgebiet maßgebende spezielle Unterhaltsrecht nur in...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) am 1.7.1977 findet bei einer Ehescheidung nach den Regelungen der §§ 1587 bis 1587p BGB (bis 31.8.2009) bzw. denen des Versorgungsausgleichsgesetzes (ab 1.9.2009) ein Versorgungsausgleich statt. Grundidee des Versorgungsausgleichs ist die gleichmäßige Aufteilung der in einer Eh...mehr

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FF 5/2016, Der Familienanwalt und Computerprogramme

Klaus Schnitzler Im letzten Jahr haben die Vorsitzende Richterin am OLG Köln Gabriele Ey (Editorial: Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen, FF 2015, 381) und die Vorsitzende Richterin am OLG München Dr. Isabell Götz bei der 18. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrechts im DAI (FUR 2015, 309) sowie beim DFGT in Brühl im Oktober 2015 unmissverständlich deutlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.1.4 Wartezeit

Rz. 39 Ein Anspruch auf Witwenrenten/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten setzt außerdem die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den verstorbenen Versicherten voraus (§ 243 Abs. 1 letzter HS). Die allgemeine Wartezeit umfasst gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 5 Jahre; das sind 60 Kalendermonate (§ 122 Abs. 2 Satz 1). Auf die allgemeine Wartezeit werden Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 243 Witwen... / 2.6 Rentenhöhe

Rz. 53 Die Höhe einer Witwenrente/Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten ist unter Berücksichtigung der rentenrechtlichen Zeiten ( § 54 Abs. 1 ) des verstorbenen Versicherten zu berechnen (§ 66 Abs. 2 Nr. 2). Der Rentenberechnung liegen somit – anders als beim Versorgungsausgleich – auch die vor der Eheschließung und die nach der Ehescheidung vom Versicherten er...mehr

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AGS 5/2016, Erstreckung der... / 1 Sachverhalt

Zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner war unter dem im Rubrum genannten Aktenzeichen ein Familienverfahren wegen Trennungsunterhalts anhängig, sowie ein Scheidungsverfahren. In der mündlichen Verhandlung zum Unterhaltsverfahren haben die damaligen Eheleute nach ausführlicher Erörterung der gesamten familiären und finanziellen Situation einen Vergleich zur Regelu...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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Jansen, SGB X § 49 Rücknahm... / 2.1 Verwaltungsakt mit Drittwirkung

Rz. 5 Die Regelung gilt nur für VA mit Drittwirkung. Das Gesetz spricht von einem begünstigenden VA, der von einem Dritten angefochten worden ist, so dass hierfür der Begriff der Drittwirkung verwandt wird. Damit wird zugleich auch die Auswirkung des konkreten VA – über beteiligte Behörde und Adressaten des VA hinaus – auf einen (oder mehrere) Dritten gekennzeichnet. (Doppel...mehr

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Jansen, SGB VI § 243a Rente... / 2.3 Anspruch auf Erziehungsrente

Rz. 10 Satz 2 der Vorschrift bestimmt, dass für geschiedene Ehegatten, die von der Ausschlussregelung des Satzes 1 erfasst werden und nur deshalb keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gemäß § 243 haben, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erziehungsrente gemäß § 47 Abs. 1 zu prüfen sind. Die Erziehungsrente (§ 47) ist eine Rente aus eigener Versicherung und keine ab...mehr

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FF 4/2016 / Versorgungsausgleich

Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts im Ausgangsverfahren wegen Überschreitens des Höchstbetrags nach § 1587b Abs. 5 BGB nicht öffentlich-rechtlich ausgeglichen werden konnte, kann keine die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bei der Scheidung begründende Wertänderung i.S.v. § 51 Abs. 1 VersAusglG darstellen (BGH, Beschl. v. 27.1.2016 – XII ZB 213...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Bei der Bemessung des Gegenstandswerts für das Versorgungsausgleichsverfahren sind nur Anrechte zu berücksichtigen, über deren Behandlung entschieden worden ist und die damit Gegenstand des Verfahrens waren. Dies ist auch der Fall, wenn hinsichtlich der behandelten Anrechte kein Ausgleich angeordnet wurde oder das Gericht nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stat...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat den Gegenstandswert des Verfahrens erster Instanz auf 17.626,55 EUR festgesetzt. Die Einzelwerte sind für die Ehesache mit 9.293,64 EUR, für den Versorgungsausgleich mit 6.476,18 EUR und für die elterliche Sorge mit 1.858,73 EUR bemessen worden. Das Einkommen der Eheleute nach Abzug von zwei Kinderfreibeträgen hat das FamG mit 3.097,88 EUR errechnet, woraus sich f...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Das maßgebliche Nettoeinkommen der Eheleute hat das FamG für den Zeitraum von drei Monaten mit 9.293,64 EUR für die Ehesache berechnet. Es hat dabei für die beiden Kinder Freibeträge von 500,00 EUR abgezogen, diese jedoch, ohne dies in der Begründung auszuweisen, im Ergebnis allerdings richtig und mit der Rspr. des Senats im Einklang stehend, bei der Bemessung des Gegenstand...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Ob ein Ausgleich stattfindet oder nicht, ist für die Bewertung eines Anrechts nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG nicht entscheidend. Es kommt allein darauf an, ob ein Anrecht besteht. In dem Umfang, in dem die Anrechte bekannt sind, hat die Bewertung der jeweiligen Anrechte deshalb unabhängig von dem materiellen Geschehensverlauf zu erfolgen.[1] Eine Anwartschaft i.S.d. VersAusglG ...mehr

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AGS 4/2016, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Bemessung des Gegenstandswerts für das Versorgungsausgleichsverfahren sind nur Anrechte zu berücksichtigen, über deren Behandlung entschieden worden ist und die damit Gegenstand des Verfahrens waren. Dies ist auch der Fall, wenn hinsichtlich der behandelten Anrechte kein Ausgleich angeordnet wurde oder das Gericht nur festgestellt hat, dass kein Ausgleich stattfindet....mehr

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FF 4/2016, Verzicht auf kün... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit von Januar 2012 bis Mai 2013. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner heirateten am 7.1.2005. Die Ehe blieb kinderlos. Ende Dezember 2011 trennten sich die Beteiligten. Durch Beschl. v. 13.2.2013, bezüglich des Scheidungsausspruchs rechtskräftig seit dem 7.5.2013, wurde ihre Ehe geschieden. [3] Die Beteil...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.5 Rentenbezug (Abs. 5)

Rz. 14 Rentenbezieher bilden in der Regelung des § 47 keine eigene Gruppe. Während Abs. 1 Nr. 3 allein an den Erhalt der Versicherungsnummer und/oder den Rentenbezug anknüpfen, wird in den Abs. 2 und 3 für die Rentner der verschiedenen Versicherungszweige zur Voraussetzung ihrer jeweiligen Gruppenzugehörigkeit gemacht, dass sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versich...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Versorgungsausgleich

a) Für die Bewertung einer laufenden schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung ist gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG grundsätzlich auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag abzustellen. b) Allgemeine Wertanpassungen, die nach dem Ende der Ehezeit zu einer Wertsteigerung der schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung geführt haben, sind nach § 5 Abs. 4 S. 2 VersAusglG zu b...mehr

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FF 3/2016, Regelungen zum Versorgungsausgleich

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den Regelungen zum Versorgungsausgleich geschiedener Ehepartner. In der Sitzung (…) beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben. Mi...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 6.305,00 EUR (3.789,00 EUR für die Ehesache, zuzüglich 1.000,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich und jeweils 758,00 EUR für die Folgesachen Sorgerecht und Umgangsrecht) festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richtet sich die Beschwerde der Verfahre...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines... / 2 Gründe:

I. Die Beteiligten waren seit 1974 bis zur rechtskräftigen Scheidung im September 2001 verheiratet und lebten seit Februar 2000 getrennt. Die Antragsgegnerin war während der Ehezeit, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, überwiegend nicht erwerbstätig. Sie ist gelernte Arzthelferin, hat nach der Trennung jedoch keine Erwerbstätigkeit mehr aufgenommen. Der Antragsteller za...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

1. Gem. § 43 Abs. 1 FamGKG richtet sich der Verfahrenswert in Ehesachen nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Umfang und der Bedeutung der Sache sowie den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehegatten. Nach § 43 Abs. 2 FamGKG ist dabei im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten in Ansatz zu ...mehr

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FF 3/2016, Abänderung eines... / Leitsatz

1. War ein Vergleich der tatsächlichen mit der fiktiven Einkommenssituation im vorangehenden Abänderungsverfahren nicht entscheidungserheblich, weil der Unterhaltspflichtige seinerzeit den Krankenvorsorgeunterhalt nicht in Abrede gestellt hatte, so kann die Alttatsache im jetzigen Abänderungsverfahren noch berücksichtigt werden, wenn dieses aus anderen Gründen eröffnet ist. 2...mehr

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FF 3/2016, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Wie bekannt, wurde zum 1.1.2015 die Anwaltsfortbildungsdauer gemäß § 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung von 10 auf 15 Zeitstunden erhöht. Man durfte gespannt sein, wie sich das DAI entscheiden würde: Belässt es das Fachinstitut im Rahmen seiner Arbeitstagung weiterhin bei lediglich 10 Fortbildungsstunden, hängt es die Mehrstunden der Jahresarbeitstagung an oder widmet es den 5 Meh...mehr

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FF 2/2016, FF 2/2016 / Versorgungsausgleich

a) Die nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VersAusglG bei der internen Teilung geforderte vergleichbare Wertentwicklung ist bei einer Rentenversicherung nur gewährleistet, wenn der Garantiezins des auszugleichenden und des neu zu begründenden Anrechts identisch ist (Anschluss OLG Schleswig FamRZ 2014, 1113; OLG Stuttgart FamRZ 2015, 584). b) Legt der Versorgungsträger der Berechnung...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr