Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin richtet sich gegen einen Ehescheidungsbeschluss, mit dem nach Auffassung der Antragsgegnerin der Ehescheidungsverbund zu Unrecht aufgehoben und die Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt abgetrennt wurde. Die Beteiligten, der 35-jährige in S. geborene Antragsteller und die 32-jährige in K. geborene Antragsgegnerin, haben am 5.12.2008...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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FF 2/2017, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht mit Staatsangehörigkeitsrecht

Bergmann/Ferid/Henrich (Hrsg.) 6. Auflage 1983 ff. (217. Lieferung, Juli 2016), ca. 17.000 Seiten, Loseblatt (22 Ordner), 657 EUR, Verlag für Standesamtswesen, ISSN 1618-3363 In der familiengerichtlichen Praxis nehmen seit Jahren die Verfahren zu, bei denen ein Beteiligter oder beide Beteiligte nicht die deutsche, sondern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder au...mehr

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FF 2/2017, Abtrennung einer... / 2 Anmerkung

Nicht selten werden Scheidung und Verfahren taktisch in die Länge gezogen, um beispielsweise die Dauer von Trennungsunterhaltsansprüchen auszudehnen und während dieser Verfahrensdauer auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten zu spekulieren, oder aber die Wirkungen der Durchführung des Versorgungsausgleichs hinauszuzögern, oder aber einfach nur aus...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 2. Versorgungsausgleich nur bei Anwendung deutschen Rechts

Rz. 80 Nach dem durch das VersAuglStrRefG geänderten Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB kommt ein Versorgungsausgleich von Amts wegen nur noch dann in Betracht, wenn auf die Scheidung deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB). Damit wird dem Prinzip Rechnung getragen, dass der Versorgungsausgleich i.d.R. hoheitlich in die zugunsten der Eheleute bestehenden Anrech...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 1. Bedingungen für den Versorgungsausgleich

Rz. 36 Eine Vereinbarung der Ehegatten über den Versorgungsausgleich kann auch darin bestehen, weitere, im Gesetz nicht vorgesehene Bedingungen für den Ausgleich zu statuieren.[30] So können sie etwa festlegen, dass ein Versorgungsausgleich nur stattfinden soll, wenn sie eine bestimmte Ehedauer erreichen oder wenn ihnen Kinder geboren werden.[31] Ebenso kann der Versorgungsa...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / B. Der Versorgungsausgleich im Interessengeflecht zwischen Ehegatten und Allgemeinheit

Rz. 3 Der Versorgungsausgleich ist eines der Rechtsinstitute, die bei der Scheidung einer Ehe dazu eingesetzt werden, die Rechtsbeziehungen der Eheleute wieder voneinander zu lösen. Er ergänzt damit in seinem speziellen Anwendungsbereich v.a. die Regelungen über den güterrechtlichen Ausgleich und folgt auch ähnlichen Gedanken (Ehezeitprinzip und Halbteilungsgrundsatz). Zugle...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 3. Kenntnis des Versorgungsausgleichs in mindestens einem der Heimatrechte

Rz. 83 Auch wenn auf den Versorgungsausgleich deutsches Recht anzuwenden ist, ist der Versorgungsausgleich nur dann von Amts wegen durchzuführen, wenn ihn das Heimatrecht mindestens eines der Ehegatten kennt. Das deutsche Recht will nicht Ehegatten, deren Heimatrecht ein Versorgungsausgleich unbekannt ist, mit diesem Rechtsinstitut zwangsbeglücken, sondern schützt ihr Vertra...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / G. Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs

Rz. 23 Der Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs ist in dreifacher Hinsicht zu problematisieren:mehr

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§ 9 Wertausgleich nach der ... / II. Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für einen Versorgungsausgleich

Rz. 25 Der Wertausgleich nach der Scheidung hat in jedem Fall folgende allgemeine Voraussetzungen, die bei jedem Versorgungsausgleich vorliegen müssen, ob es sich nun um einen Versorgungsausgleich bei der Scheidung oder um einen solchen nach der Scheidung handelt:mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / C. Zeitliche Grenzen für Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich

Rz. 5 Nach dem neuen Recht spielt es grds. keine Rolle mehr, wann die Vereinbarung über den Versorgungsausgleich geschlossen wird. Eine Differenzierung, wie sie noch § 1408 BGB a.F. einerseits und § 1587o BGB a.F. andererseits enthalten hatten, gibt es nicht mehr. Sieht man von der Erfüllung des Formerfordernisses ab (das in bestimmten Varianten nur in einem laufenden Verfah...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 4. Ausnahmsweise: Versorgungsausgleich auf Antrag

Rz. 92 Zum Schutz des Ausgleichsberechtigten lässt Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB aber in den genannten Fällen doch einen Versorgungsausgleich nach deutschem Recht zu, wenn eine engere Beziehung zum deutschen Recht besteht und die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragt wird. In diesen Fällen findet allerdings eine besondere Härteprüfung statt, damit es nicht durch den...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / C. Funktion und Bedeutung des Versorgungsausgleichs im Rechtssystem

Rz. 8 Der Zweck des Versorgungsausgleichs ist ein doppelter: Zum einen gleicht sein Gegenstand demjenigen des Güterrechts: Es geht um die Frage, wie das in der Zeit der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete aufgeteilt werden muss.[3] Ebenso wie es der hinter dem Zugewinnausgleichsrecht stehende Gedanke ist, dass den Ehegatten ein Vermögenserwerb in der Ehe unabhängig vom konkreten V...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Versorgungsausgleich

a) Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. b) Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgle...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / E. Formelle Anforderungen an Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 102 Die formellen Voraussetzungen für eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich finden sich in § 7 VersAusglG . Die Norm wurde in Anlehnung an das frühere Recht gestaltet (vgl. § 1587o Abs. 2 a.F.). I. Zeitliche Reichweite des Formerfordernisses Rz. 103 Das Formerfordernis gilt für alle Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung...mehr

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§ 10 Anpassung von Versorgu... / F. Verhältnis der Anpassung zu Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 155 Zur Anpassung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die auf Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich beruhen, siehe Rdn 21. Rz. 156 Zweifelhaft ist, ob die Eheleute in einer Vereinbarung den Ausschluss der Anpassung eines Versorgungsausgleichstitels vereinbaren können. Dafür spricht der erweiterte Gestaltungsrahmen, der Ehegatten im neuen Recht in Bezu...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / Literaturtipps

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / b) Antragserfordernis

Rz. 97 Zusätzliche Voraussetzung ist in den Fällen des § 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB, dass ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt wird; der Versorgungsausgleich findet in diesen Fällen also nicht von Amts wegen statt. Rz. 98 Der Antrag muss kein bestimmter Sachantrag sein, es reicht vielmehr, dass deutlich gemacht wird, dass die Durchführung des Versorgungs...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / III. Grundsätzlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach Kurzzeitehe

Rz. 81 Der Gesetzgeber hat in seinem Bestreben, den Versorgungsausgleich in Bagatellfällen auszuschließen, die Entscheidung, ob ein Versorgungsausgleich stattfinden soll, in den Fällen kurzer Ehen den Ehegatten die Entscheidung über die Durchführung des Versorgungsausgleichs selbst überlassen. Damit ist die Gesetz gewordene Fassung des VersAusglG ggü. den ursprünglichen Entw...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 6. Besonderheiten bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Rz. 113 Auch unter Lebenspartnern findet bei der Aufhebung der Lebenspartnerschaft ein Versorgungsausgleich statt, wenn deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17b Abs. 1 Satz 3 EGBGB). Ob das der Fall ist, ist bei Lebenspartnern nach anderen Kriterien zu beurteilen, als bei Ehegatten: Die VO 1259/2010 gilt für Lebenspartnerschaften nicht. Aus deutscher Sicht sind auch ausländi...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / D. Rechtsquellen des Versorgungsausgleichsrechts

Rz. 10 Seit dem 1.9.2009 sind alle Regelungen über den Versorgungsausgleich in einem einzigen Gesetz enthalten, dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – Vers­AusglG). Im BGB findet sich nur noch eine Verweisungsnorm, deren Inhalte aber alle im Versorgungsausgleichsgesetz wieder aufgenommen werden. Die Aufsplitterung des Rechts in eine Vielzahl ...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / I. Güterrecht

Rz. 118 Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich dienen beide dem Ausgleich des während der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten. Der Versorgungsausgleich bildet insofern die Spezialregelung für Versorgungsanrechte; er ist vorrangig (§ 2 Abs. 4 VersAusglG). Sofern also ein Anrecht in den Versorgungsausgleich fällt, ist es vom güterrechtlichen Ausgleich ausgeschlossen. Umgekehrt ...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / C. Voraussetzungen für die Einbeziehung in den Versorgungsausgleich im Einzelnen

Rz. 7 Welche inhaltlichen Anforderungen an das Anrecht im Einzelnen zu stellen sind, folgt dabei aus § 2 VersAusglG . Es muss sich handeln ummehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / II. Unterhalt

Rz. 125 Die Berührungspunkte zwischen dem Versorgungsausgleich und dem Unterhalt sind i.d.R. nur mittelbar. Durch den Versorgungsausgleich erhält der Ausgleichsberechtigte eigene Anrechte, die von denen des Ausgleichspflichtigen unabhängig sind. Die daraus fließenden Einkünfte mindern seine Bedürftigkeit. Sofern also Ausgleichspflicht und Unterhaltspflicht zusammenfallen, ve...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / a) Fälle

Rz. 94 Soweit der Versorgungsausgleich nach dem bisher Gesagten ausgeschlossen ist, findet jedoch gleichwohl ein Ausgleich nach deutschem Recht statt, wenn mindestens einer der Ehegatten während der Ehezeit Versorgungsanrechte in Deutschland erworben hat. Rz. 95 Beispiel Die in Deutschland lebenden Kasachen F und ihr Mann M beantragen die Scheidung. Scheidungsstatut ist in di...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

A. Vorbemerkung Rz. 1 Eine der wohl wichtigsten Veränderungen des heutigen Versorgungsausgleichs ggü. dem früheren Rechtszustand ist die deutliche Stärkung der Fähigkeit der Eheleute, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu treffen. B. Grundlagen Rz. 2 Nach dem früher geltenden Recht waren Parteivereinbarungen über den Versorgungsausgleich enge Grenzen gesetzt, die aus ...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / II. Abänderung von Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

Rz. 58 Sollen Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich abgeändert werden, sind §§ 225 und 226 FamFG entsprechend anzuwenden. Entsprechendes galt gem. § 230 Abs. 1 FamFG (Nachfolgeregelung zu § 10a Abs. 9 VAHRG a.F.) auch schon nach der Ursprungsfassung des FamFG. Diese Regelung ist nun in § 227 FamFG n.F. aufgegangen.mehr

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§ 12 Abänderung von Entscheidungen und Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich

A. Überblick über die Systematik des Abänderungsrechts Rz. 1 Im früheren Versorgungsausgleichsrecht bestand in vielen Fällen das Bedürfnis danach, einmal ergangene Entscheidungen nachträglich an veränderte Entwicklungen anzupassen oder aber Fehler in der Ausgangsentscheidung zu korrigieren, weil es in sehr hohem Maße auf Prognosen beruhte, deren Unrichtigkeit sich oft schon b...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte

A. Vorbemerkungen Rz. 1 Naturgemäß bereitet es einem Ehegatten große Schwierigkeiten, darzulegen und zu beweisen, welche Versorgungsanrechte sein Partner erworben hat. Ehen erstrecken sich (immer noch) in vielen Fällen über lange Zeiträume. Unterlagen über Beschäftigungszeiten, Beitragsleistungen und Ähnliches werden oft nicht geordnet aufbewahrt. In vielen Fällen wird in der...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / H. Konkurrenzverhältnis zu anderen Ausgleichsformen

Rz. 117 Der Versorgungsausgleich hat Berührungspunkte zu zwei Ausgleichssystemen: zum Güterrecht und zum Unterhaltsrecht. Eine echte Konkurrenz kann insoweit aber nur zum Güterrecht entstehen, wechselseitige Abhängigkeiten bestehen aber mit beiden. I. Güterrecht Rz. 118 Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich dienen beide dem Ausgleich des während der Ehe gemeinsam Erwirtsc...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich als Rechtsinstitut

A. Vorbemerkungen Rz. 1 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das für Versorgungsanrechte funktional die Aufgaben übernimmt, welche in Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände sonst dem Zugewinnausgleich zufallen: Das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete soll geteilt werden. Zugleich hat der Versorgungsausgleich aber auch die Funktion, einen Ehegatten, der in d...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / cc) V 12 Fragebogen zum Versorgungsausgleich für Lebenspartner

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§ 5 Ermittlung der in den V... / aa) V 10 Fragebogen zum Versorgungsausgleich

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§ 5 Ermittlung der in den V... / rr) V 134 Zusatzbogen zum Auskunftsbogen bei Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / IV. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 116 Der sachliche Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs wird durch §§ 2, 3 VersAusglG bestimmt: In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte von Versorgungen wegen Invalidität oder Alters einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden und die die Voraussetzungen des § 2 VersAusglG erfüllen. Der sachliche Anwendungsbereich des Versorgungsausgleichs ist Gegensta...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / III. Räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 31 Die Frage, ob bei einer Scheidung (zur Situation bei der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft siehe unten Rdn 85 ff.) mit Auslandsbezug ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, richtet sich nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB. Der Gesetzgeber hat hier eine sehr differenzierende Regelung geschaffen, die einerseits berücksichtigt, dass in Deutschland grds. bei der Scheidung auc...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Der Versorgungsausgleich ist ein Rechtsinstitut, das für Versorgungsanrechte funktional die Aufgaben übernimmt, welche in Bezug auf die sonstigen Vermögensgegenstände sonst dem Zugewinnausgleich zufallen: Das in der Ehe gemeinsam Erwirtschaftete soll geteilt werden. Zugleich hat der Versorgungsausgleich aber auch die Funktion, einen Ehegatten, der in der Ehe keine oder...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / I. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 24 In zeitlicher Hinsicht ist der Versorgungsausgleich bei allen Scheidungen durchzuführen, die vom 1.7.1977 an im alten Bundesgebiet und vom 1.1.1992 an in den neuen Bundesländern durchgeführt werden. Bei Lebenspartnern gibt es den Versorgungsausgleich seit dem 1.1.2005. Rz. 25 Wann die betroffene Ehe geschlossen wurde, ist ohne Belang. Rz. 26 Bei Lebenspartnern ist zu be...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / 3. Zusammenfassende Übersicht

Rz. 56 Übersicht: Rentenproblematik und Abgrenzung zum güterrechtlichen Ausgleichmehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 3. Versorgungsausgleich und Unterhalt

Rz. 295 Das Unterhaltsprivileg nebst rechtzeitiger Antragstellung gem. § 33 VersAusglG ist zu beachten. Rz. 296 Ist dem Unterhaltsberechtigten zur Abgeltung der Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich ein Kapitalwert, etwa eine Lebensversicherung, übertragen worden und dient dieses Kapital zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts im Alter, muss es unter Berücksichtigung der ...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Aufschiebende Befristungen des Versorgungsausgleichs

Rz. 41 So wie die Eheleute für den Ausschluss bzw. den Versorgungsausgleich Bedingungen vereinbaren können, können sie auch bestimmen, dass der Versorgungsausgleich erst von einem bestimmten Termin an beginnen soll.[32] Wird dieser Termin von dem Bestehen der Ehe in diesem Moment abhängig gemacht (ex ante), handelt es sich um eine Bedingung, weil es dann im Moment der Verein...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 5. Zuständigkeits- und Verfahrensfragen

Rz. 110 Durch Art. 17 Abs. 3 EGBGB nicht geregelt ist die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für den Versorgungsausgleich. Diese ergibt sich z.T. aus § 102 FamFG, z.T. aus der internationalen Zuständigkeit für die Ehesache. Die Einzelheiten sind im Abschnitt über das Verfahrensrecht dargestellt (siehe unten § 11 Rdn 42 ff.). Rz. 111 Ist der Versorgungsausgleich a...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / c) Für Unternehmerehen erweiterte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Lehre von der Funktionsäquivalenz zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich)

Rz. 346 Dies hat sich durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Funktionsäquivalenz von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich nur wenig und allenfalls für Unternehmerehen geändert: In Fällen der Funktionsäquivalenz zwischen Zugewinn- und Versorgungsausgleich kann ein "Hinübergreifen" in das andere vermögensbezogene Ausgleichssystem im Einzelfall in Betrac...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Rz. 293 § 1414 BGB a.F. bestimmte, dass im Falle des vertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs Gütertrennung eintritt. Diese Vorschrift ist zwar im Zuge der Versorgungsausgleichsreform aufgehoben worden, bleibt aber für Eheverträge aus der Zeit vor dem 1.9.2009 wirksam.[178] Ansonsten kann sich der Wahlgüterstand nur noch über § 27 VersAusglG auswirken.[179] Rz. 2...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 10. Rücktrittsrechte vom Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 100 So wie die Eheleute vereinbaren können, dass der Versorgungsausgleich in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen sein soll oder dass nur ein Ausgleich nach der Scheidung stattfinden soll, können sie auch verabreden, dass ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs (oder eine andere an seine Stelle tretende Vereinbarung) keine unter allen Umständen endgültig...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / bb) Früherer gemeinsamer Aufenthalt

Rz. 57 In zweiter Linie ist nach Art. 8 Buchst. b das Recht des Staates berufen, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Das wird aber dahingehend eingeschränkt, dass dieser gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt in einem Staat nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 27 In persönlicher Hinsicht ist zu beachten, dass der Versorgungsausgleich bei Eheleuten nur im Fall einer Scheidung (vgl. § 1587 BGB, der von geschiedenen Ehegatten spricht) oder einer Aufhebung der Ehe (§ 1318 Abs. 3 BGB) in Betracht kommt. Bei der Aufhebung der Ehe ist zu beachten, dass es nur zur entsprechenden Anwendung der Regelungen über den Versorgungsausgleich k...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / cc) Gemeinsame Staatsangehörigkeit

Rz. 61 Haben die Eheleute schon seit über einem Jahr keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in demselben Land oder sind sie nach der Trennung beide in verschiedene Länder verzogen, so dass sich keiner mehr in dem Land aufhält, in dem sie sich früher beide gewöhnlich aufgehalten haben, ist das Recht des Staates anzuwenden, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpunkt...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / 1. Anwendung des für die Scheidung berufenen Rechts

a) Grundlagen Rz. 36 In Fällen mit Auslandsberührung richtet sich die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem Recht, das nach der VO 1259/10 ("Rom III") für die Scheidung maßgeblich ist (§ 17 Abs. 3 Satz 1 EGBGB). Dagegen kommt es nicht darauf an, welches Recht auf die Scheidung tatsächlich angewendet worden ist, wenn die Scheidung bereits vorausgegangen ist. Art. 17 ...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / ff) Notverweisung

Rz. 77 Neben der allgemeinen ordre public-Klausel (Art. 12 VO 1259/2010) enthält Art. 10 VO 1259/2010 eine besondere ordre public-Regelung. Nach dieser ist das Recht des angerufenen Gerichts anzuwenden, wenn das Recht, das wegen einer Rechtswahl nach Art. 5 VO 1259/20101 oder nach Art. 8 VO 1259/2010 anzuwendende Recht eine Ehescheidung nicht vorsieht oder einem der Ehegatte...mehr