Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / C. Abweichende bzw. erzwungene Vereinbarungen

Eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung der §§ 10, 16 VersAusglG kommt im Wesentlichen durch den Abschluss von Vereinbarungen in Betracht, §§ 6 ff. VersAusglG. Dafür sollte zunächst bedacht werden, welche hohe Qualität die Beamtenversorgung bietet. Deshalb darf mit ihr nicht leichtfertig umgegangen werden. Ferner ist zu bedenken, dass der Beamte vielfach nur qualitativ...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / 3. Anspruch auf Abschluss einer Verrechnungsabrede

Ein berechtigtes Interesse des gesetzlich versicherten Ehegatten an der gesetzlichen Durchführung des Versorgungsausgleichs ist allerdings nicht erkennbar, soweit es zum bloßen Austausch seiner gesetzlichen Anrechte kommt. In diesem Fall ist ein Anspruch des Beamten auf Abschluss einer Verrechnungsabrede zu bejahen, d.h. sein gesetzlich versicherter Ehegatte ist zum Abschlus...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / II. Beide Ehegatten sind Landesbeamte/-richter

Nicht selten kommt es vor, dass beide Ehegatten Beamte (oder Richter) eines Bundeslandes sind. Auch hier besteht ein dringender Beratungsbedarf. Praxis-Beispiel Beispiel:[47] Die Antragstellerin hat bei dem Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein ein beamtenrechtliches Versorgungsanrecht mit einem Ehezeitanteil i.H.v. 1.627,04 EUR monatlich erlangt. Der Ausgleichswert beträgt ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Allgemeines [Rdn 691]

Rdn 692 Literaturhinweise: Braeuer, Der Zugewinnausgleich, 2011 Büte, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 4. Aufl. 2011, Cirelius/Cirelius, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 9. Aufl. 2013 Götz/Brudermüller, Die gemeinsame Wohnung, 2008 Grandel/Stockmann, Familienrecht, 2012 Haußleiter/Schulz, V...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / 1. Vereinbarung der Eheleute

Sinnvoll wäre für den O als Landesbeamten hier der Abschluss zumindest einer Verrechnungsabrede nach §§ 6 ff. VersAusglG im Umfang eines korrespondierenden Kapitalwerts von 30.000 EUR. Dies führt im Ergebnis dazu, dassmehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / I. Ein Ehegatte ist Landesbeamter/-richter, ein Ehegatte gesetzlich versichert

Verheiratete Paare, von denen ein Ehegatte Landesbeamter und der andere Ehegatte gesetzlich rentenversichert ist, treten in der Praxis häufig auf. Diese Konstellation bietet in mehrfacher Hinsicht Anlass für eine umfassende Beratung des Beamten. Praxis-Beispiel Beispiel:[26] Olav (= O) und Petrina (= P) lassen sich scheiden. Der O ist Beamter des Landes Brandenburg und hat ein...mehr

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FF 12/2015, FF 12/2015 / Versorgungsausgleich

a) Zur Abänderung eines nach dem vor dem 1.9.2009 geltenden Recht durchgeführten Versorgungsausgleichs im Hinblick auf eine betriebliche Altersversorgung. b) Einem Feststellungsantrag im Hinblick auf einen künftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse, wenn die beantragte Feststellung den genauen Inhalt des Anspruchs auf schu...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausgleich und richterliche Inhaltskontrolle

Einführung Dem Versorgungsausgleich (VA) hat der BGH im Rahmen der richterlichen Inhaltskontrolle von Anfang an einen besonders hohen Rang eingeräumt. Noch dazu hat der Gesetzgeber diesen Rang in der Weise gefestigt, dass er diese Rechtsprechung in § 8 Abs. 1 VersAusglG kodifiziert und ihr dadurch Rechtskraft verliehen hat. 1. Das grundlegende Urteil des BGH a) Grundlegend für ...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / Einführung

Dem Versorgungsausgleich (VA) hat der BGH im Rahmen der richterlichen Inhaltskontrolle von Anfang an einen besonders hohen Rang eingeräumt. Noch dazu hat der Gesetzgeber diesen Rang in der Weise gefestigt, dass er diese Rechtsprechung in § 8 Abs. 1 VersAusglG kodifiziert und ihr dadurch Rechtskraft verliehen hat.mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 5. Maßnahmen zur Kontrollfestigkeit

a) Trotz der hohen Bedeutung des VA im Rahmen der Kernbereichslehre, die in der Einordnung in den zweithöchsten Rang zum Ausdruck kommt, besteht bei Vereinbarungen zum VA eine erhebliche Dispositionsfreiheit. Der BGH relativiert denn auch seine Klassifizierung mit der Feststellung, dass der VA als Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Versorgungsvermögen mit dem Zugewinnausg...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 4. Funktionsäquivalenz

a) Ehebedingte Nachteile sind bekanntlich bei der Ausübungskontrolle auszugleichen. Sie können allerdings dann nicht ausgeglichen werden, wenn keine Anrechte beim Ausgleichspflichtigen entstanden sind. Mit einem solchen Sachverhalt hatte sich der BGH im Fall "Mehrheitsgesellschafter/Gütertrennung"[26] zu befassen. Dort ging es um einen Ehevertrag, in dem ausschließlich Güter...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 3. Gesamtnichtigkeit

a) Die Sittenwidrigkeit des VA kann nicht nur ihn allein betreffen sondern kann tückische Folgen für den gesamten Vertrag haben. Exemplarisch hierfür ist das Urteil des BGH "Gütertrennung/Jurist".[23] Der Ehevertrag enthielt Gütertrennung, den Verzicht auf VA und zudem eine Vereinbarung zum Unterhalt, die der BGH trotz des teilweisen Ausschlusses und der höhenmäßigen Begrenz...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 1. Das grundlegende Urteil des BGH

a) Grundlegend für das Verständnis und die Behandlung des VA innerhalb der richterlichen Inhaltskontrolle ist das Urteil des BGH vom 11.2.2004,[1] mit dem er die einschlägigen Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 6.2.2001[2] und im Beschluss vom 29.3.2001[3] in das Zivilrecht umsetzte. Dabei stellt der BGH fest, dass die gesetzlichen Regelungen über nachehelichen Unterhalt und ...mehr

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FF 12/2015, Versorgungsausg... / 2. Zur subjektiven Seite

a) Während vor allem in der Grundentscheidung des BGH die objektive Seite, also die unterschiedliche Wertigkeit der einzelnen Rechte, deutlich im Vordergrund stand, hob er in der neueren Rechtsprechung die subjektive Seite besonders hervor. Die hohe Bedeutung der subjektiven Seite zeigt sich schließlich auch darin, dass der BGH nunmehr die Rangabstufung im Rahmen der Kernber...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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FF 12/2015, Aufhebung und A... / 1 Gründe:

I. Das AG hatte der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 10.6.2015 für das vorliegende Scheidungsverbundverfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Am 12.6.2015 haben die Eheleute eine umfassende notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen; darin ist u.a. die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgesc...mehr

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FF 12/2015, Wann kommt der "Gutdeutsch" fürs Smartphone? oder: die Bremer Tabelle fürs Handgepäck

Dr. Mathias Grandel Stellen wir uns einen üblichen Ablauf in einer mündlichen Verhandlung über nachehelichen Unterhalt vor. Sie vertreten die Ehefrau: Man diskutiert über den Umfang der Erwerbsobliegenheit Ihrer Mandantin und über die Höhe des Wohnwertes der von der Ehefrau bewohnten Ehewohnung. Beim Ehemann ist die Höhe seines unterhaltsrelevanten Einkommens aus selbstständi...mehr

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Jansen, SGB VI § 243b Warte... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Wartezeit von 15 Jahren umfasst gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 180 Kalendermonate. Auf diese Wartezeit sind Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten anzurechnen (§ 244 Abs. 2). Kalendermonate, die nur teilweise mit Beitrags- oder Ersatzzeiten belegt sind, werden hierbei als volle Monate angerechnet (§ 122 Abs. 1). Rz. 5 Darüber hinaus sind gemäß § 52 Abs. 1 und Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 240 Rente ... / 2.1 Versicherteneigenschaft

Rz. 3c Grundsätzlich liegt die Versicherteneigenschaft vor, wenn für einen Versicherten mindestens ein Pflichtbeitrag oder ein freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wirksam gezahlt worden ist (§ 55 Abs. 1 Satz 1) oder als gezahlt gilt (z. B. bei Kindererziehungszeiten vor dem 1.6.1999; § 55 Abs. 1 Satz 2). Eine Versicherteneigenschaft liegt darüber hinaus ...mehr

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Jansen, SGB VI § 240 Rente ... / 2.6 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

Rz. 21 Gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 240 Abs. 1 ist für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit außerdem noch die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit erforderlich. Die allgemeine Wartezeit umfasst gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 5 Jahre; das sind gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 60 Kalendermonate. Auf die allg...mehr

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Ausgleichszahlung zum Versorgungsausgleich einer betrieblichen Altersversorgung als vorweggenommene Werbungskosten

Leitsatz Ausgleichzahlungen zur Abfindung eines Versorgungsausgleichsanspruchs an den geschiedenen Ehegatten wegen des Bestehens einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung sind mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Zusammenhang stehende Werbungkosten. Sachverhalt Mit notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbarten der Kläger und seine geschiedene...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.3 Zeitliche Zuordnung der Entgeltpunkte

Rz. 8 Die zusätzlichen Entgeltpunkte werden nach Abs. 2 der Vorschrift den Kalendermonaten, in denen ständige Arbeiten unter Tage verrichtet worden sind, zu gleichen Teilen zugeordnet. Die in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift enthaltene Staffelung für die Bewertung der jeweiligen vollen Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage hat für die zeitliche Zuordnung der sich daraus ergebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte, die mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage beschäftigt waren, erhalten zu ihrer Rente einen Leistungszuschlag in Form von zusätzlichen Entgeltpunkten, dessen Höhe von der Dauer der insgesamt vom Versicherten zurückgelegten Untertagearbeiten abhängig ist. Nach dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht ( § 59 RKG) war das 2,474-fache der allg...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Versorgungsausgleich

a) Bei der internen Teilung eines Anrechts aus einer betrieblichen Direktzusage muss der Ausgleichswert auch beim Ausgleichsberechtigten auf den Zeitpunkt des Ehezeitendes bezogen sein, so dass der Ausgleichsberechtigte ab diesem Zeitpunkt an der weiteren Entwicklung des Anrechts teilhat (Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785). b) Bei der Ermittlung...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Versorgungsausgleich

Zur Behandlung eines endgehaltsbezogenen Versorgungsanrechts im Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG , wenn der dem Grunde und der Höhe nach unverfallbare Teil des Anrechts in der Ausgangsentscheidung nach § 3b VAHRG im Wege des erweiterten Splittings vollständig ausgeglichen und der künftige Wertzuwachs aufgrund einer noch verfallbaren Einkommensdynamik dem schuldrechtl...mehr

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AGS 10/2015, Ruland, Versorgungsausgleich – Ausgleich, steuerliche Folgen und Verfahren

Von Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger a.D., Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung a.D., Honorarprofessor an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt. 4. überarbeitete und erweiterte Aufl. 2015. Verlag C. H. Beck, München. XXXVIII, 565 S., 85,00 EUR Das weiterhin komplizierte Recht des Versorgungsausg...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichswert... / 1 Sachverhalt

Die Eheleute haben im Scheidungsverbundverfahren im Termin zur mündlichen Verhandlung eine Vereinbarung über das nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen. Das FamG hat sodann die Werte wie folgt festgesetzt: Praxis-Beispiel Gegen die Festsetzung d...mehr

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FF 10/2015, Bewertung des N... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Zugewinnausgleichsverfahren über die Bewertung eines im Alleineigentum der Antragsgegnerin stehenden Grundstücks, das mit einem Nießbrauch belastet ist. [2] Die am 4.9.1987 geschlossene Ehe der Beteiligten, in der der gesetzliche Güterstand galt, wurde auf den der Antragsgegnerin am 4.6.2012 zugestellten Antrag durch Verbundbeschluss vom 22....mehr

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FF 10/2015, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2015

26. bis 28. November 2015 in Weimar Programm Donnerstag, 26. November 2015mehr

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FF 10/2015, Digitale Berechnungen in Gerichtsbeschlüssen

Gabriele Ey Entscheidungen zum Unterhalt, zum Zugewinn und zum Versorgungsausgleich setzen häufig längere Berechnungen voraus. Diese können mithilfe von Computerberechnungsprogrammen, die aus der Praxis von Familienanwälten und Familienrichtern nicht mehr hinweg zu denken sind, zuverlässig durchgeführt werden. Sie ermöglichen über das reine Rechenwerk hinaus die Berücksichtig...mehr

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FF 10/2015, Elternunterhalt... / 2. Bedürftigkeit

Unmittelbar mit dem Bedarf hängt die Bedürftigkeit zusammen. Denn je höher der Bedarf ist, umso schwerer fällt es, diesen aus eigenem Einkommen zu decken, umso schneller verbrauchen sich die Kapitalreserven des Pflegebedürftigen, umso früher setzt die Unterhaltspflicht ein und umso höher kann der Regressanspruch ausfallen. Die Fragen der Bedürftigkeit sind vielschichtig. Beim...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Nur beschränkt zu beantragen ist ferner ein Freibetrag für SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (> Kirchensteuer Rz 70 ff), § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (> Kinderbetreuung Rz 11 ff), § 10 Abs 1 Nr 7 EStG (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff), § 10 Abs 1 Nr 9 EStG (> Schulgeld ), § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (zum Realsplitting > Unterhaltsleistungen Rz 5 ff), § 10 ...mehr

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FF 9/2015, Darlegungs- und ... / 5. Befristung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578b BGB

Gemäß § 1578b Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2...mehr

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FF 9/2015, Weimar lockt

Jochem Schausten – und zwar nicht nur mit Goethe, Schiller und dem Bauhaus, sondern uns Familienrechtler vom 26. bis 28.11.2015 auch mit der Herbsttagung unserer Arbeitsgemeinschaft. Die beginnt am Donnerstagmittag mit einem ganz aktuellen Thema, nämlich der Frage nach der "Ehe für alle?". Prof. Dr. Nina Dethloff und Jens Scherpe von der University of Cambridge werden uns den ...mehr

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Jansen, SGB VI § 127a Verbi... / 2.2.4 Sonstige Aufgaben als Verbindungsstelle

Rz. 18 Unabhängig von den in Abs. 1 Satz 2 bis Abs. 3 beschriebenen Aufgaben für die Verbindungsstellen ergeben sich deren Aufgaben auch aus den EG-Verordnungen und den SVAbk selbst. Dazu zählen neben der Durchführung des jeweiligen SVAbk auch die allgemeine Aufklärung über dessen Regelungen bzw. des EU-Rechts sowie die Beantwortung von Anfragen und Amtshilfeersuchen. Weiter...mehr

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Jansen, SGB VI § 128 Örtlic... / 2.2.3 Gemeinsamkeiten bei der Anwendung über- und zwischenstaatlichen Rechts

Rz. 17 Über- und zwischenstaatliches Recht ist zu beachten, wenn Versicherungszeiten nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitglieds- oder Vertragsstaats zurückgelegt wurden, die betreffende Person im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats/des anderen Vertragsstaats wohnt oder als Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats/des anderen Vertragsstaats in einem Drittstaat ...mehr

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Jansen, SGB VI § 290 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 290 ist Sonderregelung zu § 225 Abs. 1 Satz 2 und regelt in Ergänzung zu § 225 Abs. 1 Satz 1 die Erstattungspflicht des Trägers der Versorgungslast in Fällen, in denen vor dem 1.1.1992 ein Versorgungsausgleich (§ 1587b Abs. 2 BGB in der damals geltenden Fassung) durchgeführt wurde und der Ehegatte, zu dessen Lasten der Versorgungsausgleich erfolgte, anschließend, abe...mehr

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Jansen, SGB VI § 290 Erstat... / 2.1 Erstattungspflicht nach Satz 1

Rz. 4 Nach Satz 1 ist der zuständige Träger der Versorgungslast verpflichtet, die Aufwendungen des Trägers der Rentenversicherung aufgrund von Rentenanwartschaften zu erstatten, die durch eine Entscheidung des Familiengerichts vor dem 1.1.1992 begründet wurden, wenn der Ehegatte, zu dessen Lasten der Versorgungsausgleich erfolgte, vor dem 1.1.1992 nachversichert wurde. Die Vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 311 Rente ... / 2.3.4 Mindestgrenzbetrag bei Renten ohne persönlichen Vomhundertsatz (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 18 Liegt der Rente ausnahmsweise kein persönlicher Vomhundertsatz der Rentenbemessungsgrundlage zugrunde, was vornehmlich bei Renten der Fall ist, die lediglich auf im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften beruhen und vor dem 1.1.1957 festgestellt wurden (Eisenbart, in: juris-PK-SGB VI, § 311 Rz. 38 m. w. N.), so beläuft sich der Mindestgrenzbetrag bei V...mehr

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Jansen, SGB VI § 290 Erstat... / 2.2 Ausnahmen von der Erstattungspflicht nach Satz 2

Rz. 5 Eine Erstattungspflicht des Trägers der Versorgungslast besteht nicht, wenn der Träger der Versorgungslast nach § 187 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 225 Abs. 2 Beiträge zur Ablösung der Erstattungspflicht gezahlt hat (Nr. 1) oder ungekürzte (d.h. nicht nach § 183 Abs. 2 geminderte) Beiträge für die Nachversicherung gezahlt hat, weil die Begründung von Rentenanwartschaften durch e...mehr

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Jansen, SGB VI § 319b Überg... / 2.2 Berechnung des Übergangszuschlags

Rz. 5 Für die Berechnung des Übergangszuschlags ist zunächst die Höhe der Rente nach Art. 2 RÜG zu berechnen. Hierbei ist der Rentenbetrag zu ermitteln, der sich nach Anwendung der Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten und von Einkommen ergibt. Rz. 6 Darüber hinaus ist der Monatsbetrag der SGB VI-Rente (ggf. einschließlich der Anteile, die auf Beiträgen zur Höherve...mehr

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FF 7+8/2015 / Versorgungsausgleich

a) Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung, hat eine Gesamtsaldierung der beiderseitigen Ausgleichswerte zu erfolgen. b) Ergibt diese Bilanz, dass die an sich auszugleichenden Anrechte des überlebenden Ehegatten geringer sind als die des verstorbenen Ehegatten, so besteht ein Anspruch ...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision ... / 1 Gründe:

I. [1] Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wendet sich gegen den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der im Wege einer Anpassung nach § 51 VersAusglG vorgenommen wurde. [2] Der Antragsteller und die im Jahr 2010 verstorbene …, die am … geheiratet hatten, wurden durch Urteil des Amtsgerichts Stuttgart v. 27.2.1979 – 26 F 1157/78, geschieden. Der im Scheidungsver...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision des Versorgungsausgleichs bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten

VersAusglG § 51 Abs. 1 § 31 Abs. 1 S. 2 § 37 Abs. 2 Leitsatz Bei einer nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durchzuführenden Totalrevision des Versorgungsausgleichs sorgt im Falle des zwischenzeitlichen Versterbens des ausgleichsberechtigten Ehegatten § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG dafür, dass der ausgleichsverpflichtete Ehegatte sein gekürztes Anrecht auch dann zurück erhält, wenn der mi...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision ... / 2 Anmerkung

Mit dem VersAusglG hat der Gesetzgeber in den §§ 48, 51 Übergangsregelungen geschaffen, die vermehrt die Gerichte beschäftigen. Die Stichtagsregelung des § 48 VersAusglG hat kaum noch Bedeutung, da auch die Rechtsmittelverfahren überwiegend abgeschlossen sein sollten. Abgetrennte oder ausgesetzte Verfahren unterfallen nach § 48 Abs. 1 VersAusglG dem neuen Recht. Für rechtskr...mehr

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FF 7+8/2015, Totalrevision ... / Leitsatz

Bei einer nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durchzuführenden Totalrevision des Versorgungsausgleichs sorgt im Falle des zwischenzeitlichen Versterbens des ausgleichsberechtigten Ehegatten § 31 Abs. 1 S. 2 VersAusglG dafür, dass der ausgleichsverpflichtete Ehegatte sein gekürztes Anrecht auch dann zurück erhält, wenn der mittlerweile verstorbene Ehegatte bzw. dessen Erben länger al...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Versorgungsausgleich

a) Beschränkt der Versorgungsträger den Risikoschutz für das zu begründende Anrecht auf eine Altersversorgung, muss nicht bereits durch die Teilungsordnung festgelegt sein, wie sich der notwendige zusätzliche Ausgleich bei der Altersversorgung errechnet. Es genügt, wenn der Versorgungsträger dies im Versorgungsausgleichsverfahren darlegt. b) Zur gerichtlichen Überprüfung der...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich

Die Wirksamkeit eines in einer Ehekrise geschlossenen Ehevertrags, durch den u.a. nachehelicher Unterhalt und Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wird vom BGH[52] grundsätzlich bejaht, weil für eine Störung der subjektiven Vertragsparität keine genügenden Anhaltspunkte vorlagen. Es kann nicht von vorneherein missbilligt werden, eine Vereinbarung über den Versorgungsa...mehr