Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 3. Rente aus Versorgungsausgleich und anderen Mitteln

Eine Privatrente des Unterhaltsberechtigten ist nicht nur mit dem Anteil als eheprägend anzusehen, der auf die Zahlung des Vorsorgeunterhalts zurückzuführen ist, sondern auch soweit sie aus sonstigem eheprägenden Einkommen stammt.[35]mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung berührt die umstrittene Frage nach der Inhaltskontrolle güterrechtlicher Vereinbarungen. Die Revision gegen die Entscheidung wurde eingelegt,[1] so dass man gespannt sein darf, wie der XII. Zivilsenat des BGH entscheiden wird. Gütertrennung und Kernbereichslehre Das OLG wiederholt zunächst die Grundsätze der Kernbereichslehre aus der grundlegenden Entscheidung...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 5. Ehebedingter Nachteil durch betragsmäßig nicht vollständigen Ausgleich

Ohne Belang ist, ob der Versorgungsausgleich zu einem auch betragsmäßig vollständigen Ausgleich des während der Ehezeit erlittenen (hypothetischen) Versorgungsnachteils führt.[43]mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 2. Ehebedingter Nachteil und Vorsorgeunterhalt

Geringere Versorgungsanwartschaften aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe werden grundsätzlich durch den Versorgungsausgleich vollständig ausgeglichen. Soweit sich der ehebedingte Nachteil geringerer Versorgungsanwartschaften auch nach der Ehezeit aufgrund der gewählten Rollenverteilung, insbesondere wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, fortsetzt, wird dieser ausgeglichen,...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 4. Nacheheliche Kürzung der Altersbezüge

Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs ist die Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen wegen des Versorgungsausgleichs zugunsten einer späteren Ehefrau nicht als eheprägend anzusehen, sondern allein im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Bedeutung.[36]mehr

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FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / Leitsatz

1. Zur Funktionsäquivalenz von Versorgungs- und Zugewinnausgleich: In Fällen, in denen ein Ehegatte als Selbstständiger voraussichtlich seine Altersversorgung durch Bildung von grundsätzlich dem Zugewinnausgleich unterfallenden Vermögens betreiben wird, während der andere Ehegatte voraussichtlich zur Altersversorgung lediglich Rentenanwartschaften erwerben wird, führt der eh...mehr

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FF 5/2015 / Versorgungsausgleich

1. a) Zur Bindungswirkung einer Entscheidung des BVerfG. b) Stellt das BVerfG bei der Prüfung der Entscheidung eines OLG (zum Versorgungsausgleich) einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG fest, weil die tatbestandlichen Vorschriften des Anspruchs auf den verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gemäß § 3a Abs. 1 VAHRG i.V.m. § 1587g Abs. 1 S. 2 BGB a.F. verkannt wurd...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / II. Konkludente Ehegatteninnengesellschaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsvertrag und andere nebengüterrechtliche Anspruchsgrundlagen

Ein Schwerpunktheft der NZFam widmete sich den "Zuwendungen in der Familie", wobei sich die Beiträge – schon wegen der wichtigen Abgrenzungsfragen – zwangsläufig auch mit der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag befassten.[57] Jung wies auf die hohe Dunkelziffer und das damit verbundene nicht gesehene Haftungsrisiko hin.[58] ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / IX. Ehevertragskontrolle

Die Ehevertragskontrolle ist nicht Gegenstand des Nebengüterrechts und damit eigentlich auch nicht dieses Beitrags. Gleichwohl soll auf einige Entscheidungen hingewiesen werden, da kontrollfeste Eheverträge, insbesondere bei Gütertrennung, das "Einfallstor" für nebengüterrechtliche Ansprüche sind. Es kommt daher nebengüterrechtlich häufig auf die Vorfrage der Wirksamkeits- u...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Versorgungsausgleich

§ 18 Abs. 2 VersAusglG findet auch bei mehreren Versorgungen Anwendung, wenn die Saldierung dieser Anrechte den Grenzwert des § 18 Abs. 3 VersAusglG überschreitet (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.1.2015 – 16 UF 264/14). Ein Versorgungsträger ist durch eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich beschwert, wenn der Versorgungsausgleich in einer mit der Gesetzeslage nicht übere...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache weitgehend Erfolg. Das FamG durfte die Protokollierung des beabsichtigten Vergleichs nicht mit den genannten Gründen ablehnen. Verfahrenskostenhilfe hätte es der Antragsgegnerin ebenfalls weit überwiegend nicht versagen dürfen. 1. Zutreffend zitiert das FamG allerdings die Rspr. des BGH, wonach ein Anspruch auf Protokollierung eines...mehr

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AGS 4/2015, Pflicht zur Pro... / 1 Sachverhalt

Das FamG hat der Antragsgegnerin für das vorliegende Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und einen Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet. Weitere Folgesachen neben dem im Zwangsverbund stehenden Versorgungsausgleich sind nicht anhängig. Mit Schriftsatz vom 16.12.2014 legt der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin nunmehr einen ausgearbeitet...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / III. Zurückverweisung bei Aufhebung des abgewiesenen Scheidungsantrags

Besonderheit im Scheidungsverfahren Eine Besonderheit gilt in Verbundverfahren nach § 21 Abs. 2 RVG im Falle einer Zurückverweisung gem. § 146 FamG, also wenn Ob...mehr

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FF 3/2015, Keine Abänderung... / 1 Gründe:

[1] I. Gegenstand des Verfahrens ist die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich. [2] Die beteiligten früheren Ehegatten (im Folgenden: Ehemann und Ehefrau) heirateten am 24.12.1968. Der Scheidungsantrag wurde am 7.12.1978 zugestellt, und die Ehe wurde 1979 geschieden. Der Versorgungsausgleich war aus dem Scheidungsverfahren abgetrennt worden. Über diesen ergin...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / 1 Gründe:

[1] A. I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine familiengerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der die Aussetzung der Kürzung seines Ruhegehalts nach dem Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz – SVG) abgelehnt wurde. [2] 1. a) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die...mehr

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AGS 3/2015, Einigungsgebühr... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverfahren war dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Rechtsanwalts bewilligt worden. Auf die Anfrage des Gerichts teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund als Versorgungsträger der Antragstellerin mit, dass hinsichtlich der Antragstellerin die Klärung des deutschen Versicherungskontos abgeschlossen sei, jedoch noch nicht alle Versicher...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Berechnung des Verfahrenswertes in Ehescheidungssachen richtet sich nach §§ 43 und 50 FamGKG. Entsprechend § 43 Abs. 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten nach Ermessen zu bestimmen. Abs. 2 dieser V...mehr

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AGS 3/2015, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

a) Neben Verfahrens- und Terminsgebühr ist im vorliegenden Fall auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1003 VV angefallen. Nach den genannten Vorschriften entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältniss...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverbund hatte das Gericht auch den Versorgungsausgleich durchgeführt. Später hat der Antragsteller gem. §§ 33, 34 VersAusglG eine Anpassung des Versorgungsausgleichs beantragt. Das Gericht hat dem Antrag auf Aussetzung des Versorgungsausgleichs entsprochen, was für den Antragsteller zu einer finanziellen Entlastung in Höhe von monatlich 267,93 EUR geführt hat. D...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei erheblichem Vermögen ist vom Vermögen für jeden Ehegatten ein Freibetrag i.H.v. 60.000,00 EUR abzuziehen. Von dem danach verbleibenden Vermögen sind 5 % für die Wertfestsetzung heranziehen. Für die Folgesache Versorgungsausgleich ist auch dann ein Wert festzusetzen, wenn die Eheleute in einer notariell beurkundeten Vereinbarung auf die Durchführung des Versorgungsausgleich...mehr

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AGS 3/2015, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Vereinbaren die Eheleute, dass der Versorgungsausgleich nur aufgrund der erteilten innerstaatlichen Auskünfte durchgeführt wird, weil die von den Beteiligten im Ausland erworbenen Anwartschaften unklar sind, entsteht insoweit eine Einigungsgebühr auch dann, wenn das Gericht aufgrund der innerstaatlichen Auskünfte anschließend über den Versorgungsausgleich insgesamt entscheid...mehr

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FF 3/2015, Keine Abänderung... / 2 Anmerkung

Die Übergangsvorschriften des Reformgesetzes zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs bereiten nach wie vor Probleme. Der BGH trägt mit der vorliegenden Entscheidung zur Klärung bei, und offensichtlich aufgrund einer Vielzahl vergleichbarer Fallgestaltungen werden die Voraussetzungen nach der Übergangsvorschrift des § 51 VersAusglG fast schon lehrbuchartig dargestellt. Zum V...mehr

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AGS 3/2015, Berücksichtigun... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller ist begründet. Das AG hat den Streitwert zu niedrig festgesetzt. Das BVerfG hat in Verfahren um die Festsetzung des Werts für eine Ehescheidung bereits mehrfach entschieden, dass durch eine zu geringe Wertfestsetzung auch ein Rechtsanwalt in seinen Rechten au...mehr

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AGS 3/2015, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Das AG hat bei Abschluss des Scheidungsverfahrens in dem angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert für die Ehescheidung auf 8.598,00 EUR und denjenigen für den Versorgungsausgleich nach dem Mindestwert auf 1.000,00 EUR festgesetzt, insgesamt also auf 9.598,00 EUR. Die Beteiligten haben in dem Verfahren zuvor den Versorgungsausgleich ausgeschlossen; im Übrigen ist das AG von...mehr

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AGS 3/2015, Berücksichtigun... / Leitsatz

Bei der Festsetzung des Verfahrenswerts in einer Ehesache ist zu berücksichtigen, dass eine zu geringe Wertfestsetzung den Rechtsanwalt in seinen Rechten aus Art. 12 GG beeinträchtigen kann, da die Festsetzung auch für seine Vergütung maßgeblich ist. Daher ist auch das Vermögen der Ehegatten bei der Wertfestsetzung mit zu berücksichtigen. Von dem Vermögen der Ehegatten sind 3...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Das FamG hatte lediglich den Wert für die Ehesache festgesetzt und dabei übersehen, auch für den Versorgungsausgleich einen Wert festzusetzen. Diese Unterlassung ist dann im Beschwerdeverfahren aufgefallen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass das OLG als Beschwerdegericht nach § 55 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamGKG zwar eine erstinstanzliche Wertfestsetzung abändern darf; es ist je...mehr

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AGS 3/2015, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Das OLG verkennt, dass Anpassungsverfahren temporal zwar nach Rechtskraft der Scheidung einzuleiten sind, es sich aber dennoch nicht um Ausgleichsansprüche nach der Scheidung handelt. Allein diese – in Kapitel 2 Abschnitt 3 des VersAusglG – geregelten Ansprüche nach den §§ 20-26 VersAusglG werden von § 50 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. FamGKG erfasst und sind mit 20 % des dreifachen N...mehr

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FF 3/2015, Verfassungsmäßig... / Leitsatz

Die Abschaffung des sogenannten Rentner- bzw. Pensionistenprivilegs durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 3.4.2009 (BGBl I, S. 700) zum 1.9.2009 ist mit Art. 14 GG vereinbar. (red. Leitsatz) BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 1. Kammer des 1. Senats v. 11.12.2014 – 1 BvR 1485/12 (OLG Celle, AG Uelzen)mehr

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Versorgungsausgleich

Führt der Tatrichter den Ausgleich von Anrechten mit geringem Ausgleichswert in Ausübung des ihm durch § 18 Abs. 2 VersAusglG eingeräumten Ermessens durch, sind die dafür tragenden Gründe in den Entscheidungsgründen darzulegen (BGH, Beschl. v. 19.11.2014 – XII ZB 353/12). Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom AG auch ein parallelverpflichtend...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / III. Versorgungsausgleich

1. Kurze Ehezeit Das Gesetz sieht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG die Möglichkeit vor, bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren den Versorgungsausgleich auszuschließen. Ein Versorgungsausgleich findet nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Auch hier ist nur die Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich, also nicht etwa der Antrag auf VKH. Je älter die Bete...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Kurze Ehezeit

Das Gesetz sieht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG die Möglichkeit vor, bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren den Versorgungsausgleich auszuschließen. Ein Versorgungsausgleich findet nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Auch hier ist nur die Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich, also nicht etwa der Antrag auf VKH. Je älter die Beteiligten jedoch s...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht der ganz einhelligen Rspr., die isolierten Versorgungsausgleichssachen bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs in eine Terminsgebühr ablehnt.[1] Anders verhält es sich bei den Versorgungsausgleichssachen im Verbund. Selbst dann, wenn die Verfahren abgetrennt worden sind, bleiben sie nach §...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das FamG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 18.480,00 EUR (13.200,00 EUR für die Ehesache zuzüglich 5.280,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist es von einem Nettoeinkommen des Antragstellers von 3.000,00 EUR und einem Nettoeinkommen der Antragsgegnerin von 1.400,00 EUR...mehr

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FF 2/2015, Wertfestsetzung ... / 1 Gründe:

I. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 33.480 EUR (18.600 EUR für die Ehesache zzgl. 14.880 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist es davon ausgegangen, dass das Nettoeinkommen, das der Antragsteller in den letzten drei Monaten vor Antragstellung verdien...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 3. Phasenverschobene Ehe

Hat ein Ehegatte aus Altersgründen während der Ehe keine Anwartschaften mehr erwerben können, kann es unbillig sein, den Versorgungsausgleich vollständig durchzuführen, insbesondere dann, wenn eine längere Trennungsfrist hinzukommt.[42] Im Regelfall hat der ausgleichsberechtigte, wesentlich ältere Ehegatte schon seine Altersversorgung erlangt, er hat aber für die Ehegemeinsch...mehr

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FF 2/2015, Wertfestsetzung ... / Leitsatz

Bei der Wertermittlung für die Folgesache Versorgungsausgleich kommt es nur auf das Einkommen, nicht auf das Vermögen der Eheleute an. Der Verfahrenswert für die Ehesache ist hingegen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Einbeziehung der Vermögensverhältnisse zu ermitteln. Weder der Umstand, dass der Wert des Vermögens der Ehegatten streitig ist, noch,...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist entgegen dem Beschwerdepetitum auch nach der Auffassung des Senats in dem vorliegenden, mit Beschluss des FamG abgeschlossenen Versorgungsausgleichsverfahren, in dem die Antragsteller den Antragsgegner vertreten haben, nicht angefallen. Entsprechend seiner Ankündigung hat das AG über den V...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 3 Anmerkung

Eine in jeder Hinsicht zutreffende Entscheidung des OLG Brandenburg, das die Vorschrift des § 43 FamGKG zur Bewertung in Ehesachen und die des § 50 FamGKG zur Bewertung in Versorgungsausgleichssachen in einer vom Gesetzgeber gewollten Art und Weise anwendet. Die Entscheidung ist nicht nur zutreffend, sondern auch sehr sorgfältig begründet. Ob Freibeträge bei der Vermögensber...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / Einleitung

Ehedauer ist der Zeitraum zwischen Eheschließung (Standesamt) und Rechtshängigkeit (Zustellung des Ehescheidungsantrages an den anderen Ehegatten). Zwischen diesen Eckdaten spielt die Musik. Lediglich im Versorgungsausgleich haben wir eine bereinigte Ehezeit. Aus Vereinfachungsgründen beginnt die Ehezeit mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 2. Ausschluss bei sehr kurzen Ehen (bis max. 6 Monate)

Hier ist ein Ausschluss über § 27 VersAusglG möglich.[39] In diesem Zusammenhang geht man davon aus, dass unabhängig von der formalen Ehedauer eine Lebensgemeinschaft erst gar nicht entstanden ist.[40] Die grobe Unbilligkeit liegt in derartigen Fällen darin begründet, dass die ausgleichspflichtige Person zu einem Ausgleich herangezogen wird, obwohl noch keine gegenseitige wir...mehr

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FF 2/2015, Die grobe Unbilligkeit von Scheidungsfolgen. Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG

Jan-Christopher van EymerenSchriften zum Familien- und Erbrecht Band 10, 1. Aufl. 2014, 500 Seiten, 129 EUR; Nomos/Stämpfli/C.H. Beck Verlag Das Thema der Unbilligkeit erscheint auf den ersten Blick ausgereizt, der familienrechtlichen Literatur fehlte aber bisher, wie es im Werbetext heißt, ein "ganzheitlicher Blick" auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Gewinne oder Verluste aus der Planabgeltung

Tz. 159 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Die Gewinne oder Verluste aus einer Abgeltung (gain or loss on settlement) sind als Bestandteil des Dienstzeitaufwands (service cost) zu erfassen. Eine Abgeltung von Versorgungsansprüchen bezeichnet den Fall, in dem ein Unternehmen eine Vereinbarung eingeht, wonach alle weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die sich aus einer...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Versorgungsausgleich

Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG (im Anschluss an BGHZ 198, 91 = FamRZ 2013, 1548). Sie können daher auch nicht zusammen mit tatsächlich eingetretenen Wertänderungen, die für sich genommen unwesentlich sind, eine Abänderung eröffnen (BGH, Beschl. v. 22.10.2014 – XII ZB 323/13).mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 1. Versorgungsausgleich

Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. 10% des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn Folgesache der Wertausgleich bei der Scheidung ist. Ausgleichsansprüche na...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Kein Ausschluss wegen wirtschaftlicher Unbilligkeit

VersAusglG § 20 § 27 § 54 Abs. 3; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 Leitsatz Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich findet nach § 27 VersAusglG wegen wirtschaftlicher Unbilligkeit nur dann nicht statt, wenn sowohl der Ausgleichsberechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt aus seinen Einkünften und aus seinem Vermögen bestreiten kann als auch die Gewährung de...mehr