Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 2/2015, FF 2/2015 / Versorgungsausgleich

Führt der Tatrichter den Ausgleich von Anrechten mit geringem Ausgleichswert in Ausübung des ihm durch § 18 Abs. 2 VersAusglG eingeräumten Ermessens durch, sind die dafür tragenden Gründe in den Entscheidungsgründen darzulegen (BGH, Beschl. v. 19.11.2014 – XII ZB 353/12). Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutschen Telekom AG auch ein parallelverpflichtend...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / III. Versorgungsausgleich

1. Kurze Ehezeit Das Gesetz sieht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG die Möglichkeit vor, bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren den Versorgungsausgleich auszuschließen. Ein Versorgungsausgleich findet nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Auch hier ist nur die Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich, also nicht etwa der Antrag auf VKH. Je älter die Bete...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 1. Kurze Ehezeit

Das Gesetz sieht nach § 3 Abs. 3 VersAusglG die Möglichkeit vor, bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren den Versorgungsausgleich auszuschließen. Ein Versorgungsausgleich findet nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Auch hier ist nur die Zustellung des Scheidungsantrages maßgeblich, also nicht etwa der Antrag auf VKH. Je älter die Beteiligten jedoch s...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 4. Lange Trennungszeit

Anders als beim Zugewinnausgleich spielt die Dauer der Trennung eine Rolle.[43] Der Versorgungsausgleich wird nicht dadurch grob unbillig, dass Ehegatten über eine längere Zeit (jahrelang) einen eigenen Hausstand geführt haben und die eheliche Lebensgemeinschaft nur auf die Wochenenden beschränkt war. Es kommt auf den konkreten Einzelfall an. So scheidet grobe Unbilligkeit be...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht der ganz einhelligen Rspr., die isolierten Versorgungsausgleichssachen bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs in eine Terminsgebühr ablehnt.[1] Anders verhält es sich bei den Versorgungsausgleichssachen im Verbund. Selbst dann, wenn die Verfahren abgetrennt worden sind, bleiben sie nach §...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das FamG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 18.480,00 EUR (13.200,00 EUR für die Ehesache zuzüglich 5.280,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist es von einem Nettoeinkommen des Antragstellers von 3.000,00 EUR und einem Nettoeinkommen der Antragsgegnerin von 1.400,00 EUR...mehr

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FF 2/2015, Wertfestsetzung ... / 1 Gründe:

I. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 33.480 EUR (18.600 EUR für die Ehesache zzgl. 14.880 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist es davon ausgegangen, dass das Nettoeinkommen, das der Antragsteller in den letzten drei Monaten vor Antragstellung verdien...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 3. Phasenverschobene Ehe

Hat ein Ehegatte aus Altersgründen während der Ehe keine Anwartschaften mehr erwerben können, kann es unbillig sein, den Versorgungsausgleich vollständig durchzuführen, insbesondere dann, wenn eine längere Trennungsfrist hinzukommt.[42] Im Regelfall hat der ausgleichsberechtigte, wesentlich ältere Ehegatte schon seine Altersversorgung erlangt, er hat aber für die Ehegemeinsch...mehr

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FF 2/2015, Wertfestsetzung ... / Leitsatz

Bei der Wertermittlung für die Folgesache Versorgungsausgleich kommt es nur auf das Einkommen, nicht auf das Vermögen der Eheleute an. Der Verfahrenswert für die Ehesache ist hingegen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Einbeziehung der Vermögensverhältnisse zu ermitteln. Weder der Umstand, dass der Wert des Vermögens der Ehegatten streitig ist, noch,...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist entgegen dem Beschwerdepetitum auch nach der Auffassung des Senats in dem vorliegenden, mit Beschluss des FamG abgeschlossenen Versorgungsausgleichsverfahren, in dem die Antragsteller den Antragsgegner vertreten haben, nicht angefallen. Entsprechend seiner Ankündigung hat das AG über den V...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 3 Anmerkung

Eine in jeder Hinsicht zutreffende Entscheidung des OLG Brandenburg, das die Vorschrift des § 43 FamGKG zur Bewertung in Ehesachen und die des § 50 FamGKG zur Bewertung in Versorgungsausgleichssachen in einer vom Gesetzgeber gewollten Art und Weise anwendet. Die Entscheidung ist nicht nur zutreffend, sondern auch sehr sorgfältig begründet. Ob Freibeträge bei der Vermögensber...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / Einleitung

Ehedauer ist der Zeitraum zwischen Eheschließung (Standesamt) und Rechtshängigkeit (Zustellung des Ehescheidungsantrages an den anderen Ehegatten). Zwischen diesen Eckdaten spielt die Musik. Lediglich im Versorgungsausgleich haben wir eine bereinigte Ehezeit. Aus Vereinfachungsgründen beginnt die Ehezeit mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und...mehr

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FF 2/2015, Berechnung des S... / 1 Aus den Gründen:

Die gemäß §§ 59 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnervertreterin hat auch in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts ist der Gegenstandswert für die Folgesache Unterhalt nicht lediglich auf 1.000 EUR, sondern auf 31.213 EUR festzusetzen. Die Antragsgegnerin hat in der Folgesache Unterhalt am 4.1.2012 ein...mehr

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FF 2/2015, Ehedauer, ein hä... / 2. Ausschluss bei sehr kurzen Ehen (bis max. 6 Monate)

Hier ist ein Ausschluss über § 27 VersAusglG möglich.[39] In diesem Zusammenhang geht man davon aus, dass unabhängig von der formalen Ehedauer eine Lebensgemeinschaft erst gar nicht entstanden ist.[40] Die grobe Unbilligkeit liegt in derartigen Fällen darin begründet, dass die ausgleichspflichtige Person zu einem Ausgleich herangezogen wird, obwohl noch keine gegenseitige wir...mehr

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FF 2/2015, Die grobe Unbilligkeit von Scheidungsfolgen. Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG

Jan-Christopher van EymerenSchriften zum Familien- und Erbrecht Band 10, 1. Aufl. 2014, 500 Seiten, 129 EUR; Nomos/Stämpfli/C.H. Beck Verlag Das Thema der Unbilligkeit erscheint auf den ersten Blick ausgereizt, der familienrechtlichen Literatur fehlte aber bisher, wie es im Werbetext heißt, ein "ganzheitlicher Blick" auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Gewinne oder Verluste aus der Planabgeltung

Tz. 159 Stand: EL 25 – ET: 01/2015 Die Gewinne oder Verluste aus einer Abgeltung (gain or loss on settlement) sind als Bestandteil des Dienstzeitaufwands (service cost) zu erfassen. Eine Abgeltung von Versorgungsansprüchen bezeichnet den Fall, in dem ein Unternehmen eine Vereinbarung eingeht, wonach alle weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die sich aus einer...mehr

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FF 1/2015, FF 1/2015 / Versorgungsausgleich

Bloße Rechen- oder Rechtsanwendungsfehler im Ausgangsverfahren eröffnen nicht die Abänderungsmöglichkeit nach § 51 VersAusglG (im Anschluss an BGHZ 198, 91 = FamRZ 2013, 1548). Sie können daher auch nicht zusammen mit tatsächlich eingetretenen Wertänderungen, die für sich genommen unwesentlich sind, eine Abänderung eröffnen (BGH, Beschl. v. 22.10.2014 – XII ZB 323/13).mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 1. Versorgungsausgleich

Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. 10% des dreifachen Nettoeinkommens je Anrecht Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn Folgesache der Wertausgleich bei der Scheidung ist. Ausgleichsansprüche na...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Kein Ausschluss wegen wirtschaftlicher Unbilligkeit

VersAusglG § 20 § 27 § 54 Abs. 3; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 Leitsatz Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich findet nach § 27 VersAusglG wegen wirtschaftlicher Unbilligkeit nur dann nicht statt, wenn sowohl der Ausgleichsberechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt aus seinen Einkünften und aus seinem Vermögen bestreiten kann als auch die Gewährung de...mehr

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AGS 1/2015, Wertfestsetzung für die Folgesache Versorgungsausgleich bei unterbliebener Entscheidung wegen des Todes eines Ehegatten

Leitsatz Eine Entscheidung über die Bemessung des Verfahrenswertes für die Folgesache Versorgungsausgleich ergeht auch dann, wenn eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen eingetretenen Todes eines Ehegatten vor der angesetzten mündlichen Verhandlung nicht mehr getroffen werden musste. Für die Anwendung des § 50 Abs. 3 FamGKG besteht hingegen kein Raum, wenn das Gericht...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtliche... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich. [2] Auf den am 20.5.2003 zugestellten Scheidungsantrag wurde die am 12.2.1970 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) durch Endurteil vom 20.1.2004 rechtskräftig geschieden. Während der gesetzlichen Ehezeit (1.2.1970 bis 30.4.2003, vgl. § 1587 Abs. 2 BGB a.F....mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrenswert bei Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Dauer der Ehe

Leitsatz Auch in Fällen, in denen wegen kurzer Ehezeit kein Versorgungsausgleich stattfindet, ist der Regelfall die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG (Festhaltung OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010 – 10 WF 347/09). Eine Herabsetzung bis zur Höhe des Mindestwerts nach § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG kommt nur in Betracht, wenn der regelrecht ermittelte Wert in ...mehr

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FF 1/2015, Schuldrechtliche... / Leitsatz

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich findet nach § 27 VersAusglG wegen wirtschaftlicher Unbilligkeit nur dann nicht statt, wenn sowohl der Ausgleichsberechtigte den nach seinen Lebensverhältnissen angemessenen Unterhalt aus seinen Einkünften und aus seinem Vermögen bestreiten kann als auch die Gewährung der Ausgleichsrente für den Ausgleichspflichtigen bei Berücksichtig...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrensw... / 1 Sachverhalt

Auf Antrag der Ehefrau wurde die im Mai 2011 geschlossene Ehe der beteiligten Eheleute auf die mündliche Verhandlung vom 9. (nicht 4.) 9.2013 durch Beschluss des AG geschieden. Im Ehescheidungsbeschluss vom 9.9.2013 hat das AG aufgrund einer Ehezeit unter drei Jahren und in Ermangelung eines Antrags auf Durchführung des Versorgungsausgleichs festgestellt, dass ein Versorgung...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 2. Kindschaftssachen

Gesonderte Regelung in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG Für Kindschaftssachen im Verbund ist nicht § 45 FamGKG anzuwenden, der lediglich für selbstständige Kindschaftssachen gilt; vielmehr enthält § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine gesonderte Regelung. Danach ist ein Verfahrenswert i.H.v. 20 % des Werts der Ehesache anzusetzen, höchstens jedoch 3.000,00 EUR. Das Gesetz spricht zwar davon, d...mehr

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AGS 1/2015, Wertfestsetzung... / 1 Aus den Gründen

Die Entscheidung über die Bemessung des Verfahrenswerts erster Instanz ergeht nach Aufhebung des angegriffenen Beschlusses von Amts wegen und beruht auf §§ 44 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, 43, 50 Abs. 1 FamGKG. Zwar fehlt es an einer Entscheidung des AG zum Versorgungsausgleich, nachdem sich das Verfahren durch den noch vor der angesetzten mündlichen Verhandlung eingetretenen Tod der ...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Im Scheidungsverfahren hatte der Antragsgegner die Folgesache Güterrecht anhängig gemacht und den Antrag auf Zugewinnausgleich im Termin zurückgenommen. Das AG hat den Verfahrenswert für das Verfahren auf insgesamt 113.611,66 EUR und folgende Einzelwerte festgesetzt: Ehesache 13.755,00 EUR, Versorgungsausgleich 18.306,00 EUR, Güterrecht 81.550,66 EUR. Im Endbeschluss (Verbun...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrensw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin hat auch in der Sache Erfolg. Der Senat hält hierzu an seiner in den Beschlüssen vom 25.5.2010 – 10 WF 347/09 (FamRZ 2010, 2103 = AGS 2010, 397) u. v. 3.2.2010 – 10 WF 380/09 – näher begründeten Rechtsauffassung fest, wonach in Fällen, in denen gem. § 3 Abs. 3 V...mehr

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AGS 12/2014, Verfahrenswert... / 1 Aus den Gründen

Die – aus eigenem Recht gem. § 32 Abs. 2 RVG statthafte – Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes für den Versorgungsausgleich ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 u. 3 FamGKG zulässig. Insbesondere ist der erforderliche Beschwerdewert von mehr als 200,00 EUR deutlich erreicht, nachdem der Beschwerdeführer eine Festsetzu...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner hat für die Vertretung im Scheidungsverfahren, das durch Scheidungsantrag der Antragstellerin eingeleitet wurde, um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung von Frau Rechtsanwältin N. nachgesucht. Der Antragsgegner hat zudem einen eigenen Scheidungsantrag gestellt. Zwischen den Beteiligten war darüber hinaus noch ein gesondertes Sorgerechtsverfa...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, sodass dem Antragsgegner Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und Frau Rechtsanwältin N. aus B. beizuordnen war. 2.1. Das AG hat die Versagung der beantragten Verfahrenskostenhilfe auf § 114 Abs. 2 ZPO in der seit 1.1.2014 geltenden Fassung gestützt, da die Rechtsverteidigung aus Sicht des AG mutwillig sei. (a) Die Beantragung von V...mehr

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AGS 1/2015, Wertfestsetzung... / Leitsatz

Eine Entscheidung über die Bemessung des Verfahrenswertes für die Folgesache Versorgungsausgleich ergeht auch dann, wenn eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen eingetretenen Todes eines Ehegatten vor der angesetzten mündlichen Verhandlung nicht mehr getroffen werden musste. Für die Anwendung des § 50 Abs. 3 FamGKG besteht hingegen kein Raum, wenn das Gericht zum Zei...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.3 Verbundverfahren

Im Verbundverfahren (§ 137 FamFG) ist für die Scheidungssache und für jede Folgesache auf die jeweilige Beteiligtenrolle abzustellen. Wurde dem Antragsteller, der eine Folgesache eingeleitet hat, für diese Folgesache VKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt, ist der Antragsgegner dieser Folgesache auch dann einstweilen nach § 122 Abs. 2 ZPO von der Zahlung der Gerichtskosten ...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / VI. Zurückverweisung nach Aufhebung eines die Scheidung abweisenden Beschlusses im Verbundverfahren

Besonderheit im Verbundverfahren Grundsätzlich gilt in Verbundverfahren bei Aufhebung und Zurückverweisung ebenfalls § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist auch hier grundsätzlich eine neue Angelegenheit, wiederum mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / V. Mehrwertvergleiche

Wird im Verbundverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so fällt daraus eine 0,25-Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.) an, so dass das Gericht insoweit einen Vergleichswert festsetzen muss. Dieser (Mehr-)Wert erhöht dann auch den Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / IV. Unzulässige Anträge

Unzulässige Anträge sind zu bewerten Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen (OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = Justiz 2012, 88 = FamRZ 2012, 393 = FamFR 2012, 16 = RVGprof. 2012, 38 = FamRB 2012, 214). Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf ...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrensw... / Leitsatz

Auch in Fällen, in denen wegen kurzer Ehezeit kein Versorgungsausgleich stattfindet, ist der Regelfall die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG (Festhaltung OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010 – 10 WF 347/09). Eine Herabsetzung bis zur Höhe des Mindestwerts nach § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG kommt nur in Betracht, wenn der regelrecht ermittelte Wert in keinem a...mehr

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AGS 12/2014, Verfahrenswert... / Leitsatz

Für die Wertfestsetzung nach § 50 Abs. 1 FamGKG sind alle während der Ehezeit erworbenen verfahrensgegenständlichen Anrechte heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie ausgeglichen worden sind. Nicht zu berücksichtigen sind lediglich Anrechte eines Ehegatten, deren Einbeziehung in den Versorgungsausgleich von vornherein deswegen nicht in Betracht kommt, weil ersichtlich während ...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Aus der Kostenentscheidung des FamG ergibt sich, dass nur hinsichtlich der Kosten der Antragstellerin für die Folgesache Güterrecht eine Kostenerstattung durch den Antragsgegner zu erfolgen hat. Die Antragstellerin, der Antragsgegner und das AG vertreten im Kostenfestsetzungsverfahren unterschiedliche Auffassungen, wie dies zu berechnen ist. Die Kostenentscheidung des FamG is...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs – keine Gerichtsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auftrag dagegen Gebühren...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Versorgungsausgleich

Anrechte bei einem betrieblichen Pensionsfonds, die in Form von Fondsanteilen bestehen (hier: Abteilung A des Telekom Pensionfonds a.G.), können in dieser Bezugsgröße intern geteilt werden (BGH, Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 178/12). Zur Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern (BGH, Besc...mehr

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FF 12/2014, Nachträgliche Abänderung des Versorgungsausgleichs

VersAusglG § 20 ff. § 51; FamFG § 223 § 225 § 69 Leitsatz 1. Die nachträgliche Änderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag und nur dann, wenn eine wesentliche Wertveränderung i.S.d. § 51 VersAusglG vorliegt. 2. Beantragt ein Ehegatte die Durchführung des in der Ursprungsentscheidung vorbehaltenen schuldrechtlichen Restausgleichs, entscheidet...mehr

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FF 12/2014, Nachträgliche A... / 1 Gründe:

Die am 1971 vor dem Standesamt S. … geschlossene Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners wurde auf den am 2.4.1992 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes mit Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – K. vom 18.9.1992 rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsverbund wurde der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich dahingehend geregelt, dass vom Versicherung...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Verfrühter Sche... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG lagen gleich mehrere interessante Rechtsfragen zu Grunde: 1. Der Scheidungsantrag war in erster Instanz als verfrüht zurückgewiesen worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss hatte der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG führt in seinem Beschluss im Einzelnen aus, dass der Scheidungsantrag durch das erstinstanzliche Gericht zu Recht zurü...mehr

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FF 12/2014, Nachträgliche A... / Leitsatz

1. Die nachträgliche Änderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag und nur dann, wenn eine wesentliche Wertveränderung i.S.d. § 51 VersAusglG vorliegt. 2. Beantragt ein Ehegatte die Durchführung des in der Ursprungsentscheidung vorbehaltenen schuldrechtlichen Restausgleichs, entscheidet das Amtsgericht aber nur über den öffentlich-rechtliche...mehr

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AGS 11/2014, Zeitpunkt der Wertberechnung bei wieder aufgenommenem Versorgungsausgleich

Leitsatz Für die Berechnung des Wertes eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten und nach § 50 Abs. 1 S. 2 VersAusglG wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der ehemaligen Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages maßgebend. OLG Dresden, Beschl. v. 12.8.2014 – 19 WF 783/14 1 Sachverhalt Das FamG hatte mit ...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 7. Angemessener Bedarf

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist beim angemessenen Unterhalt i.S.v. § 1578b BGB auf den Lebensbedarf des fiktiv ledig gebliebenen Ehegatten abzustellen. Dabei werden jedoch ehebedingte Nachteile nicht berücksichtigt, die konstruktionsbedingt durch Versorgungsausgleich und Vorsorgeunterhalt nicht ausgeglichen werden, weil beide auf den Ausgleich während der Ehezeit e...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 1. Zutreffender Ansatz

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Ansatz richtig. Der Versorgungsausgleich gleicht ehebedingte Versorgungsnachteile grundsätzlich völlig aus.[3] Das Gleiche muss auch für den an den Versorgungsausgleich sich anschließenden Anspruch auf Vorsorgeunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen nach § 1361 Abs. 1 S. 2 bzw. § 1578 Abs. 3 BGB gelten. Wer diesen Ans...mehr