Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.3 Verbundverfahren

Im Verbundverfahren (§ 137 FamFG) ist für die Scheidungssache und für jede Folgesache auf die jeweilige Beteiligtenrolle abzustellen. Wurde dem Antragsteller, der eine Folgesache eingeleitet hat, für diese Folgesache VKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt, ist der Antragsgegner dieser Folgesache auch dann einstweilen nach § 122 Abs. 2 ZPO von der Zahlung der Gerichtskosten ...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / VI. Zurückverweisung nach Aufhebung eines die Scheidung abweisenden Beschlusses im Verbundverfahren

Besonderheit im Verbundverfahren Grundsätzlich gilt in Verbundverfahren bei Aufhebung und Zurückverweisung ebenfalls § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist auch hier grundsätzlich eine neue Angelegenheit, wiederum mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Verfahrens gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV auf die Verfahrensgebühr nach Zurückverweisung ...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / V. Mehrwertvergleiche

Wird im Verbundverfahren ein Vergleich über nicht anhängige Gegenstände geschlossen – insbesondere über Ansprüche, die Gegenstand einer Folgesache sein könnten –, so fällt daraus eine 0,25-Gerichtsgebühr (Nr. 1500 FamGKG-KostVerz.) an, so dass das Gericht insoweit einen Vergleichswert festsetzen muss. Dieser (Mehr-)Wert erhöht dann auch den Gegenstandswert der anwaltlichen T...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / IV. Unzulässige Anträge

Unzulässige Anträge sind zu bewerten Werden im Verbundverfahren unzulässige Anträge gestellt, sind sie gleichwohl zu bewerten und nach § 44 FamGKG beim Verfahrenswert mit zu berücksichtigen (OLG Stuttgart AGS 2012, 33 = Justiz 2012, 88 = FamRZ 2012, 393 = FamFR 2012, 16 = RVGprof. 2012, 38 = FamRB 2012, 214). Dies gilt insbesondere für isolierte Auskunftsanträge, Anträge auf ...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrensw... / Leitsatz

Auch in Fällen, in denen wegen kurzer Ehezeit kein Versorgungsausgleich stattfindet, ist der Regelfall die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG (Festhaltung OLG Celle, Beschl. v. 25.5.2010 – 10 WF 347/09). Eine Herabsetzung bis zur Höhe des Mindestwerts nach § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG kommt nur in Betracht, wenn der regelrecht ermittelte Wert in keinem a...mehr

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AGS 12/2014, Verfahrenswert... / Leitsatz

Für die Wertfestsetzung nach § 50 Abs. 1 FamGKG sind alle während der Ehezeit erworbenen verfahrensgegenständlichen Anrechte heranzuziehen, unabhängig davon, ob sie ausgeglichen worden sind. Nicht zu berücksichtigen sind lediglich Anrechte eines Ehegatten, deren Einbeziehung in den Versorgungsausgleich von vornherein deswegen nicht in Betracht kommt, weil ersichtlich während ...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

Aus der Kostenentscheidung des FamG ergibt sich, dass nur hinsichtlich der Kosten der Antragstellerin für die Folgesache Güterrecht eine Kostenerstattung durch den Antragsgegner zu erfolgen hat. Die Antragstellerin, der Antragsgegner und das AG vertreten im Kostenfestsetzungsverfahren unterschiedliche Auffassungen, wie dies zu berechnen ist. Die Kostenentscheidung des FamG is...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs – keine Gerichtsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auftrag dagegen Gebühren...mehr

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Versorgungsausgleich

Anrechte bei einem betrieblichen Pensionsfonds, die in Form von Fondsanteilen bestehen (hier: Abteilung A des Telekom Pensionfonds a.G.), können in dieser Bezugsgröße intern geteilt werden (BGH, Beschl. v. 17.9.2014 – XII ZB 178/12). Zur Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern (BGH, Besc...mehr

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FF 12/2014, Nachträgliche Abänderung des Versorgungsausgleichs

VersAusglG § 20 ff. § 51; FamFG § 223 § 225 § 69 Leitsatz 1. Die nachträgliche Änderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag und nur dann, wenn eine wesentliche Wertveränderung i.S.d. § 51 VersAusglG vorliegt. 2. Beantragt ein Ehegatte die Durchführung des in der Ursprungsentscheidung vorbehaltenen schuldrechtlichen Restausgleichs, entscheidet...mehr

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FF 12/2014, Nachträgliche A... / 1 Gründe:

Die am 1971 vor dem Standesamt S. … geschlossene Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners wurde auf den am 2.4.1992 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes mit Endurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – K. vom 18.9.1992 rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsverbund wurde der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich dahingehend geregelt, dass vom Versicherung...mehr

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FF 12/2014, Wiedervereinigung Familiengerichtsbarkeit in der DDR, heutige Familienrichter, Verfahren Görgülü

Dr. Peter Friederici Schnitzler: Wir feiern in diesem Jahr 25 Jahre Wiedervereinigung. Ich glaube, es gibt kaum ein Datum in der jüngeren deutschen Geschichte, das bei vielen Deutschen, ob Westdeutsche oder Ostdeutsche, so die Herzen berührt hat wie die Maueröffnung in Berlin. Diese Zeit von 1989 bis 2014 ist Gegenstand dieses Interviews. Ausgangspunkt war der Einigungsvertra...mehr

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FF 12/2014, Verfrühter Sche... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG lagen gleich mehrere interessante Rechtsfragen zu Grunde: 1. Der Scheidungsantrag war in erster Instanz als verfrüht zurückgewiesen worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss hatte der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG führt in seinem Beschluss im Einzelnen aus, dass der Scheidungsantrag durch das erstinstanzliche Gericht zu Recht zurü...mehr

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FF 12/2014, Nachträgliche A... / Leitsatz

1. Die nachträgliche Änderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgt nur auf Antrag und nur dann, wenn eine wesentliche Wertveränderung i.S.d. § 51 VersAusglG vorliegt. 2. Beantragt ein Ehegatte die Durchführung des in der Ursprungsentscheidung vorbehaltenen schuldrechtlichen Restausgleichs, entscheidet das Amtsgericht aber nur über den öffentlich-rechtliche...mehr

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AGS 11/2014, Zeitpunkt der Wertberechnung bei wieder aufgenommenem Versorgungsausgleich

Leitsatz Für die Berechnung des Wertes eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten und nach § 50 Abs. 1 S. 2 VersAusglG wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahrens ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der ehemaligen Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages maßgebend. OLG Dresden, Beschl. v. 12.8.2014 – 19 WF 783/14 1 Sachverhalt Das FamG hatte mit ...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 7. Angemessener Bedarf

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist beim angemessenen Unterhalt i.S.v. § 1578b BGB auf den Lebensbedarf des fiktiv ledig gebliebenen Ehegatten abzustellen. Dabei werden jedoch ehebedingte Nachteile nicht berücksichtigt, die konstruktionsbedingt durch Versorgungsausgleich und Vorsorgeunterhalt nicht ausgeglichen werden, weil beide auf den Ausgleich während der Ehezeit e...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 1. Zutreffender Ansatz

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Ansatz richtig. Der Versorgungsausgleich gleicht ehebedingte Versorgungsnachteile grundsätzlich völlig aus.[3] Das Gleiche muss auch für den an den Versorgungsausgleich sich anschließenden Anspruch auf Vorsorgeunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen nach § 1361 Abs. 1 S. 2 bzw. § 1578 Abs. 3 BGB gelten. Wer diesen Ans...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Anwaltshaftung

Ein Anwalt muss, auch wenn er seine Dienstleistungen in Bezug auf Ehescheidungen als "zu den geringstmöglichen Kosten eines Fachanwalts" und "ohne Anwaltsbesuch" bewirbt und sie auf Basis online zur Verfügung gestellter Formulare erbringt, das Mandat bei erkennbarem Beratungsbedarf nach jeder Richtung umfassend wahrnehmen. Gibt der Mandant in einem im Internet zur Vorbereitu...mehr

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AGS 11/2014, Zeitpunkt der ... / 2 Aus den Gründen

Das im Jahr 2004 ausgesetzte Versorgungsausgleichsverfahren war nach seiner Wiederaufnahme im Jahr 2014 gem. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG als selbstständige Familiensache nach neuem, seit 1.9.2009 geltendem Recht fortzuführen. Dabei ist auch das neue Kostenrecht anzuwenden, da Art. 111 Abs. 4 FGG-RG insoweit keine Ausnahme regelt. Der Verfahrenswert für das Versorgungsausgleichsve...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 9. Zusammenfassung

Grundsätzlich können ehebedingte Nachteile an Versorgungsanrechten durch Vorsorgeunterhalt ausgeglichen werden. Im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH genügt dafür jedoch nicht, dass ein Anspruch auf Vorsorgeunterhalt geltend gemacht werden kann. Vielmehr muss der Anspruch erfüllt sein, d.h. die Geldmittel für die Invaliditäts- und Altersorsorge müssen vom Berechtigten tats...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 4. Verschulden

Die Ansicht des BGH, wonach es nicht darauf ankommt, weshalb der Berechtigte Vorsorgeunterhalt nicht geltend gemacht hat, lässt sich nur schwer damit in Einklang bringen, dass in vergleichbaren Fällen ein in der Vergangenheit liegender Umstand der Unterhaltspartei nur unter der Voraussetzung eines groben unterhaltsrechtlichen Verschuldens nach dem Rechtsgedanken des § 1579 N...mehr

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AGS 11/2014, Zeitpunkt der ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte mit Urt. v. 27.9.2004 die Ehe der Beteiligten geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 2 VAÜG ausgesetzt. Im März 2014 hat es das Versorgungsausgleichsverfahren von Amts wegen wieder aufgenommen und den Versorgungsausgleich nach dem seit 1.9.2009 geltenden Recht geregelt, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben und den Verfahrenswert...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 8. Nachweis des Ausgleichs ehebedingter Versorgungsnachteile

Die Frage bleibt, wer die Behauptungs- und Beweislast für die Bewirkung des Ausgleichs eines ehebedingten Nachteils hinsichtlich von Versorgungsanwartschaften i.S.v. § 1578b BGB durch Vorsorgeunterhalt nach § 1578 Abs. 3 BGB trägt. Grundsätzlich hat der Verpflichtete die Beweislast für die Begrenzung des Unterhaltsanspruchs.[13] Der Berechtigte trägt jedoch die sekundäre Dar...mehr

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FF 10/2014 / Versorgungsausgleich

a) Auch nach Inkrafttreten des VersAusglG zum 1.9.2009 ist der Versorgungsausgleich bei der Scheidung auf den Ausgleich sämtlicher ausgleichsreifer Anrechte der Ehegatten gerichtet, die einen einheitlichen Verfahrensgegenstand bilden. b) Eine bewusste Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich liegt nur vor, wenn in der Entscheidung oder in den Begleitumständen zum Ausdr...mehr

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FF 10/2014, Versorgungsausgleich und Conterganrente des Ausgleichsberechtigten

ContStifG § 18; VersAusglG § 27; BGB § 1610a Leitsatz Der Versorgungsausgleich zugunsten eines contergangeschädigten Ehegatten kann nicht nach § 27 VersAusglG mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass der Ausgleichsberechtigte wegen seiner Conterganrente auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen sei. (Rn 11) BGH, Beschl. v. 16.7.2014 – XII ZB 164/14 (...mehr

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FF 10/2014, Versorgungsausg... / Leitsatz

Der Versorgungsausgleich zugunsten eines contergangeschädigten Ehegatten kann nicht nach § 27 VersAusglG mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass der Ausgleichsberechtigte wegen seiner Conterganrente auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen sei. (Rn 11) BGH, Beschl. v. 16.7.2014 – XII ZB 164/14 (OLG Bamberg, AG Schweinfurt)mehr

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FF 10/2014, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Die beteiligten Eheleute streiten im Scheidungsverbund um Versorgungsausgleich. [2] Der 1961 geborene Ehemann war in der Ehezeit als Garten- und Landschaftsbauarchitekt selbstständig; sein Unternehmen ist mittlerweile insolvent. Zuvor hatte er im Rahmen eines erfolglosen Sanierungsversuchs seine private Altersvorsorge aufgelöst und in das Unternehmen eingebracht. Sonst...mehr

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FF 10/2014, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Das OLG Bamberg hatte die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen zur Klärung der Frage, ob eine Conterganrente im Rahmen des § 27 VersAusglG bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Ausgleichsberechtigten berücksichtigt werden darf. Der Rechtsmittelführerin wurde VKH mangels Aussicht auf Erfolg vom BGH verweigert (§§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 ZPO). Zwar sei er an di...mehr

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FF 10/2014, Anwaltszwang in... / 1 Gründe:

I. Durch den angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht die Ehe der beteiligten Ehegatten geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt. Gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich wendet sich die nicht anwaltlich vertretene Antragsgegnerin mit der Beschwerde. Sie macht geltend, aufseiten beider Ehegatten hätten Anrechte in der privaten Altersversorgung best...mehr

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FF 10/2014, Anwaltszwang in... / Leitsatz

Gemäß § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten vor dem Oberlandesgericht in Ehesachen und Folgesachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Folgesache über den Versorgungsausgleich unterliegt mithin dem Anwaltszwang. Dem steht die Vorschrift des § 64 Abs. 2 S. 1, 2 FamFG nicht entgegen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.3.2014 – 10 UF 225/13 (AG Bernau bei Berlin)mehr

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AGS 10/2014, Bewertung von ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte die Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt, indem es die Anrechte des Antragstellers in der gesetzlichen Rentenversicherung (Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost)), die beiden betrieblichen Anrechte des Antragstellers sowie die Beamtenversorgung der Antragsgegnerin ausgeglichen hat. Mit dem angefochtenen ...mehr

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AGS 10/2014, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg. Das FamG hat es zu Recht abgelehnt, eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV festzusetzen. Diese steht dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin nicht zu. Die Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV für das Entstehen einer Terminsgebühr sind nicht erfüllt. Ein gerichtlicher Termin hat nicht stattgefunden. Zwischen den ...mehr

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AGS 10/2014, Bedingter Proz... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. Wie die Kammer bereits ausgeführt hat, hat die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung einer 0,8-Verfahrensgebühr aufgrund des unbedingt erteilten Prozessauftrags. Dabei ist auf darauf hinzuweisen, dass der unbedingte Prozessauftrag nicht durch die Unterzeichnung der – abstrakten – Prozessvollmacht erteilt wurd...mehr

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AGS 10/2014, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

In einem Verfahren auf Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 VersAusglG holte das FamG Auskünfte ein, übersandte anschließend einen Entscheidungsentwurf und teilte mit, dass das Gericht beabsichtige, die Entscheidung im schriftlichen Verfahren zu erlassen, sollten dagegen bis zu einer gesetzten Frist keine Einwände vorgebracht werden. Mit Schriftsatz ihres Verfahren...mehr

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FF 10/2014 / Verfahrensrecht

Kommt es für das Erreichen der Beschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG auf ein Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers an, hat dieser sein besonderes Interesse, bestimmte Tatsachen geheim zu halten, und den durch die Auskunftserteilung drohenden Nachteil substanziiert darzulegen und erforderlichenfalls glaubhaft zu machen (BGH, Beschl. v. 30.7.201...mehr

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FF 9/2014, FF 9/2014 / Versorgungsausgleich

a) Bei der internen Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts kommt eine "offene Beschlussfassung", nach der ein Prozentsatz des am ersten Börsentag nach Mitteilung über die Rechtskraft des Beschlusses bestehenden Werts des Versorgungsvermögens übertragen wird, nicht in Betracht. b) Auch insoweit beschränkt sich die Entscheidung des Familiengerichts darauf, den Ausg...mehr

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FF 9/2014, Gestaltung des V... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben am 16.11.1976 die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde am 12.6.2010 zugestellt. [2] Beide Eheleute sind Beamte des Landes Schleswig-Holstein. Während der gesetzlichen Ehezeit vom 1.11.1976 bis zum 31.5.2010 haben beide Ehegatten insbesondere beamtenrechtli...mehr

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FF 9/2014, Gestaltung des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung der Ehegatten

VersAusglG § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 § 8 Abs. 2, BeamtVG SH § 3 Abs. 2, BeamtVG § 3 Leitsatz Eine Verrechnungsabrede, mit der zwei im Landesdienst stehende Ehegatten vereinbaren, dass die Ausgleichswerte ihrer beiderseitigen Anrechte auf Beamtenversorgung saldiert und nur das höherwertige Anrecht des einen Ehegatten in Höhe der Wertdifferenz durch Begründung von gesetzlichen Rente...mehr

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FF 9/2014, Gestaltung des V... / 2 Anmerkung

Die lange Reihe der Entscheidungen des BGH zu Vereinbarungen nach den §§ 6–8 VersAusglG wird mit der Entscheidung vom 30.4.2014 fortgesetzt. Der BGH bestätigt die auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich im Gegensatz zur alten Rechtslage eine hervorgehobene Stellung haben. Nach den Grundsät...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die Beteiligten streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Die beiden jeweils im Jahr 1946 geborenen Beteiligten schlossen im Mai 1970 die Ehe, aus der ein im November 1970 geborener Sohn hervorgegangen ist. Im August 1981 trennten sich die Beteiligten und wurden auf einen im Oktober 1981 zugestellten Scheidungsantrag durch Urt. v. 21.2.1...mehr

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FF 9/2014, Gestaltung des V... / Leitsatz

Eine Verrechnungsabrede, mit der zwei im Landesdienst stehende Ehegatten vereinbaren, dass die Ausgleichswerte ihrer beiderseitigen Anrechte auf Beamtenversorgung saldiert und nur das höherwertige Anrecht des einen Ehegatten in Höhe der Wertdifferenz durch Begründung von gesetzlichen Rentenanwartschaften extern geteilt werden soll, verstößt weder gegen § 8 Abs. 2 VersAusglG ...mehr

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FF 9/2014, Keine Verzinsung... / 1 Gründe:

Die statthafte (§ 58 FamFG), form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. ist zulässig und begründet. Das Amtsgericht ist in dem angefochtenen Beschluss zu Unrecht von einer Verpflichtung zur Verzinsung des im Wege der externen Teilung auszugleichenden Kapitalbetrags ausgegangen. Im Grundsatz gilt, dass der zum Vollzug der externen Teilung nach ...mehr

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FF 9/2014, Keine Verzinsung... / Leitsatz

Ein im Wege externer Teilung auszugleichender Betrag ist nicht für die Zeit ab Ende der Ehezeit bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich zu verzinsen, wenn das Anrecht sich aus einem fondsbasierten Altersvorsorgevertrag ergibt, der börsentäglichen Wertschwankungen in Abhängigkeit der Entwicklung am Kapitalmarkt unterliegt. OLG Bremen, Beschl....mehr

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FF 9/2014, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Während auf dem Messegelände in Köln die FIBO (Intern. Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit) die Besucher anzog, fand auf der anderen Rheinseite am 4. und 5. April 2014 die 17. Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI statt: mit einem Rekord von fast 340 Teilnehmern, denen es um familienrechtliche Fitness ging. Nach der Eröffnung durch den Leiter des Fachinstituts,...mehr

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FF 9/2014, Abänderung eines... / Leitsatz

1. Bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs ist die Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen, die durch den zugunsten einer späteren Ehefrau durchgeführten Versorgungsausgleich erfolgt ist, als nicht eheprägend anzusehen, so dass das Einkommen des Unterhaltspflichtigen entsprechend zu erhöhen ist. Die Einkommensverminderung ist allein im Rahmen der Le...mehr

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Abfindung für Verzicht auf Versorgungsausgleich ist nicht steuerbar

Leitsatz Wenn ein geschiedener Ehegatte einen Versorgungsausgleich abwendet, indem er eine Abfindung an seinen Ex-Ehegatten zahlt, müssen diese Gelder vom empfangenden Ehegatten nicht versteuert werden. Dies entschied nun das Hessische Finanzgericht. Sachverhalt Im Zuge ihres Scheidungsverfahrens vereinbarten die (Noch-)Ehegatten, dass der Ehemann an seine Ehefrau eine Ausgle...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung rechtskräftiger Entscheidungen zum Versorgungsausgleich

I. Zulässigkeit einer Abänderung 1. Allgemeine Systematik Bereits im alten Versorgungsausgleichsrecht bestand in vielen Fällen die Notwendigkeit, Erstentscheidungen zum Versorgungsausgleich an veränderte nachehezeitliche Entwicklungen anzupassen. Selbst die Korrektur von Fehlern in Altentscheidungen war mittels Totalrevision möglich. Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerf...mehr

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FF 7+8/2014, FF 7+8/2014 / Versorgungsausgleich

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass § 32 VersAusglG die Anwendung der Anpassungsregelungen der §§ 33 und 37 VersAusglG auf Anrechte aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ausschließt (BVerfG, Beschl. v. 6.5.2014 – 1 BvL 9/12 u. 1 BvR 1145/13). Eine Verrechnungsabrede, mit der zwei im Landesdienst stehende Ehegatten vereinbaren, dass die Ausgleichswerte ih...mehr

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FF 7+8/2014, Die Abänderung... / 4. Abänderung von Entscheidungen über den Ausgleich nach der Scheidung (schuldrechtlicher Versorgungsausgleich)

Nach § 227 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 1 FamFG sind auch Entscheidungen über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung der §§ 20 ff. VersAusglG abänderbar. Damit besteht die Möglichkeit, bei wesentlicher nachträglicher Veränderung im Hinblick auf die Tatsachen oder Rechtsgrundlagen eine Abänderung vornehmen zu können. § 227 Abs. 1 VersAusglG umfasst damit den schuldrechtlichen wie a...mehr