Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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FF 07_08/2011, Allgemeine E... / Kosten/Gebühren

Im Unterschied zu Sorgerechtsverfahren nach §§ 1671, 1672 BGB, in denen für den beigeordneten Anwalt eine Einigungsgebühr entstehen kann, geht es in Kindesschutzverfahren nach § 1666 BGB um die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts über das Kindeswohl nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG, so dass weder das Jugendamt noch das Familiengericht zum Abschluss von Verträgen befugt sind. D...mehr

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FF 04/2009, Reformen im Familienrecht – eine Tour d’Horizon

Interview mit Brigitte Zypries (SPD), Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries FF/Schnitzler: Als ich Sie vor knapp sechs Jahren interviewt habe, ging es zunächst um die damals schon erörterte Möglichkeit, ein großes Familiengericht zu schaffen. Dies ist inzwischen auf dem Weg. Am 1.9.2009 soll die große Reform des familiengerichtlichen Verfahrens in Kraft treten. Das Gese...mehr

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FF 03/2008, Geschäftsbericht 2007

Geschäftsbericht der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 24.11.2007 in Köln Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum seit der letzten Mitgliederversammlung am 25.11.2006 in Fulda bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht liegt mit 6.105 Mitgliedern (Sta...mehr

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FF 02/2008, Verfahren vor e... / 3. 3.2 Schiedsgericht der Cooperation

Im Jahr 2007 wurde ein weiteres Schiedsgericht für Familiensachen gegründet durch die COOPERATION, einem 1997 gegründeten Verbund von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich auf das Familien-, Erb- und Steuerrecht spezialisiert haben und bundesweit zusammenarbeiten ( www.cooperation-fam.de ). Anders als das Süddeutsche Familienschiedsgericht verfügt das Schiedsgericht...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Sachverhalt

Die Beteiligten betreiben aufgrund eines am 18.1.2007 beim AG eingegangenen Antrages der Ehefrau ein Scheidungsverfahren. Zum Zeitpunkt des Antragseinganges verfügten die Antragstellerin über ein Nettoeinkommen in Höhe von 5.000,00 EUR monatlich und der Antragsgegner über ein solches in Höhe von 2.000,00 EUR monatlich. Im Versorgungsausgleichsverfahren sind bislang drei ausz...mehr

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FF 03/2008, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung auf einen ehevertraglichen Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erscheinen lassen. Die gebotene richterliche Anpassung hat sich auf den Ausgleich ehebedingter Nachteile zu beschränken (BGH, Urt. v. 28.11.2007 – XII ZR 132/05). Die ehelichen Lebensverhältnisse werde...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 1. Vor- und Frühversterben (bisher § 4 VAHRG)

Nach § 4 VAHRG entfällt die Wirkung der rechtskräftigen Entscheidung über den Versorgungsausgleich, wenn der Berechtigte verstirbt, bevor er Leistungen erhalten hat oder aber der Leistungsbezug zwei Jahresbeträge nicht überstiegen hat. Zwar war ein Antrag notwendig,[6] jedoch wirkte dieser zurück auf den Zeitpunkt, in dem alle Voraussetzungen vorgelegen haben[7] und führt gg...mehr

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FF 02/2011, Aktuelles zum FamFG – Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder? – Befristung nach § 1578bb BGB

Interview mit Gerold Möller, Vizepräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Gerold Möller FF/Schnitzler: Sie sind Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hamburg und leiten einen Familiensenat. Wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Hamburg eingesetzt? Möller: An den acht Hamburger Amtsgerichten sind 63 Richterinnen und Richter mit unterschiedlichen Anteilen ...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / c) Rechtsanwaltszwang

Der Anwaltszwang besteht weiter.[56] Die ursprüngliche Mandatierung im Scheidungsverfahren gilt trotz der Verfahrenstrennung kraft Gesetzes fort. Dem bisherigen Rechtsanwalt werden deshalb die neuen Formulare zum Versorgungsausgleich übersandt.[57] Er hat sich mit seinem Mandanten in Verbindung zu setzen. Das kann für den Rechtsanwalt durchaus einen großen Zeitaufwand bedeut...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Bereits § 1573 Abs. 5 BGB war als Ausnahmetatbestand konzipiert. Die Vorschrift hatte unterhaltsbegrenzenden Charakter. Es oblag dem Unterhaltspflichtigen, die Voraussetzungen der Vorschrift darzulegen und zu beweisen. Sein Vortrag musste sich auch auf den Zeitraum der Befristung beziehen (So BGH FamRZ 1990, 857, 859). Der Unterhaltsberechtigte hatte die Tatsachen vorzutragen...mehr

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FF 01/2011, Ansprüche im Fa... / III. Dreißigjährige Verjährungsfrist § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Andere Ansprüche aus einem "familienrechtlichen Verhältnis" (d.h. aus familienrechtlichen Beziehungen der Parteien), die nicht den Voraussetzungen des § 194 Abs. 2 BGB entsprechen, unterliegen grundsätzlich der dreißigjährigen Verjährungsfrist gem. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies ist nicht zuletzt der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung familienrechtlicher Pflich...mehr

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AGS 11/2009, Zurechnung fik... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner hatte beim FamG die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zwischen den Parteien bereits rechtshängige Scheidungsverfahren einschließlich der Folgesache Versorgungsausgleich beantragt. Dabei legte er die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie den Bescheid der ARGE vor, mit dem ihm Leistungen zur Sicherung des Lebensunt...mehr

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AGS 09/2011, Keine Erstreck... / Leitsatz

Weil die Erstreckung der Prozesskostenhilfe aus dem Scheidungsverbund gem. § 624 Abs. 2 ZPO a.F. entfallen ist, muss über die beantragte Verfahrenskostenhilfe in dem selbstständigen Verfahren neu entschieden werden, §§ 76 ff. FamFG (vgl. BGH AGS 2011, 167). Dabei wird insbesondere die Bedürftigkeit nach den aktuellen Verhältnissen des Antragstellers zu prüfen sein. Die Beiord...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / d) Scheidungsverbund

Zweifelhaft sind auch die Fälle, in denen eine Ehesache mit Folgesachen vor dem 1.9.2009 anhängig ist und weitere Folgesachen nach dem 31.8.2009 anhängig werden.[27] Für die weiteren Folgesachen gilt das alte Recht.[28] Deshalb hat das OLG Naumburg[29] noch das bis zum 31.8.2009 geltende Recht in dem Fall angewendet, in dem das Scheidungsverfahren vor dem 1.9.2009 eingeleite...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / c) Keine Herabsetzung und Befristung

Hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte entsprechend der Lebensplanung der Eheleute den Beruf seit 30 Jahren aufgegeben und auf Grund des Alters und der fehlenden Berufserfahrung keine reale Erwerbschance mehr, scheidet eine Befristung aus. Der Ehegatte kann in dieser Lage – bezogen auf die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung – keine Rentenanwartschaften mehr bilden. Dies ist e...mehr

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FF 07_08/2008, Verwirkung v... / Leitsatz

1. Der objektive Tatbestand des für eine Verwirkung nach § 1579 Nr. 5 BGB sprechenden Härtegrundes kann auch dadurch erfüllt sein, dass der Unterhaltsberechtigte den Verpflichteten nicht ungefragt über einen erheblichen Anstieg des eigenen Einkommens informiert (Fortführung des Senatsurt. v. 29.1.1997 – XII ZR 257/95, FamRZ 1997, 483). 2. Hat der Unterhaltsberechtigte eine vo...mehr

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FF 05/2009, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 16. bis 19. September 2009 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Die Tagung wird in diesem Jahr mit einem Vortrag der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hohmann-Dennhardt zum Thema "Der Wandel des Eheverständnisses durch das UÄndG" eröffnet. Die Plenarvorträge an...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 3. Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004 – Vorwegentscheidung vor dem 1.1.2007

Ist der Scheidungsantrag zwar nach dem 1.7.2004 eingereicht worden, aber vor dem 1.1.2007 über die Scheidungssache vorweg entschieden worden, gilt wiederum für beide Verfahren das RVG. Allerdings ist jetzt im Verbundverfahren mit einem Umsatzsteuersatz von 16 % zu rechnen, während für das abgetrennte Verfahren jetzt der Steuersatz von 19 % gilt. Der Umsatzsteuersatz richtet ...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Leitsatz

1. Auch bei einer Ehedauer von 28 Jahren und einer mehrjährigen Berufspause infolge der Geburt eines gemeinsamen Kindes kommt eine Befristung des Aufstockungsunterhalts in Betracht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Einkommensdifferenz nicht auf ehebedingten Nachteilen, die die Antragstellerin durch die Gestaltung der Ehe erlitten haben könnte, beruht, sondern auf ei...mehr

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AGS 10/2009, Einigung über ... / 1 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des FamG ist nach der hier zur Beurteilung stehenden Sachlage die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV entstanden. Denn die Erklärung der Parteien im Termin, dass aufgrund der geschilderten Sachlage und dem Vergleich ihrer beruflichen Tätigkeiten der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden soll, beinhaltet eine über den bloßen Verzicht hinausgehende Ei...mehr

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FF 05/2009, Aus der aktuell... / IV. Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts (Senatsurteile vom 12. April 2006 – XII ZR 240/03 – FamRZ 2006, 1006; 25. Oktober 2006 – XII ZR 190/03 – FamRZ 2007, 200; vom 28. Februar 2007 – XII ZR 37/05 – FamRZ 2007, 793; vom 26. September 2007 – XII ZR 11/05 – FamRZ 2007, 2049 und – XII ZR 15/05 – FamRZ 2007, 2052; vom 23. Mai 2007 – XII ZR 245/04 – FamRZ 2007, 1232; vom 14. November 2007 – XII ZR 16/07 – FamRZ 2008, 134; vom 16. April 2008 – XII ZR 107/06 – FamRZ 2008, 1325; vom 26. November 2008 – XII ZR 131/07 – FamRZ 2009, 406)

1. Nach § 1573 Abs. 2 a.F. BGB konnte ein geschiedener Ehegatte, auch wenn er wieder voll berufstätig war, Aufstockungsunterhalt in Höhe der Differenz seiner eigenen Einkünfte zu dem Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 a.F. BGB) verlangen. Dieser Unterhaltsanspruch konnte allerdings nach dem 1986 eingeführten § 1573 Abs. 5 a.F. BGB zeitlich begren...mehr

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FF 07_08/2011, Herabsetzung... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um den nachehelichen Unterhalt der Antragsgegnerin. [2] Die Parteien schlossen ihre Ehe im September 1990. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Seit Oktober 2003 leben sie getrennt. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin im Dezember 2004 zugestellt worden. Der im vorliegenden Verfahren ...mehr

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FF 06/2011, Der ehebedingte Nachteil – allein ein Nachteil des Unterhaltspflichtigen?

§ 1578 BGB bestimmt, dass sich der nacheheliche Unterhalt der Höhe nach grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist aber gemäß § 1578b Abs. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhalts auch unter Wahrung der Bel...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / ee) Vordrucke zur VKH

Der Scheidungsantragsschrift sollen gem. § 117 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 1 und 2 FamFG die amtlichen Vordrucke zum Verfahrenskostenhilfegesuch oder der erforderliche Kostenvorschuss nach § 14 Abs. 1 S. 1 FamGKG beigefügt werden. Da es sich bei der Einreichung der Scheidungsantragsschrift lediglich um eine vorläufige Verfahrensfestsetzung nach § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG ...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 5. Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht worden, gilt im Verbund nicht nur die BRAGO (§ 61 RVG), sondern nach § 134 BRAGO auch noch die DM-Fassung. Praxis-Beispiel Beispiel 6 Wie Beispiel 5; jedoch war das Scheidungsverfahren bereits in 2001 eingeleitet worden. Für die Scheidung hatte das Gericht ausgehend von einem monatlichen Einkommen beider Ehegatten i.H.v. 5....mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / e) Festsetzung des Verfahrenswertes und Anwaltsgebühren

Die Festsetzung des Verfahrenswertes von vor dem 1.9.2009 gemäß § 2 VAÜG ausgesetzten und nach dem 1.9.2009 wieder aufgenommenen Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich nach dem FamGKG[59] . Denn nach Art. 111 Abs. 4 FGG-RG soll auf das abgetrennte Verfahren das seit dem 1.9.2009 geltende Recht angewendet werden. Damit verdrängt diese Vorschrift sämtliche in den Kostenge...mehr

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FF 09/2009, Überblick über ... / b) Herabsetzung ohne Begrenzung

Die – abgestufte – Herabsetzung des Krankheitsunterhalts lässt sich auch noch nach 23-jähriger Ehe mit Betreuung von 2 Kindern rechtfertigen. Lebten die Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung bereits 4 Jahre getrennt, ist der volle Unterhalt für eine Übergangszeit von 6 Jahren geschuldet und kann anschließend herabgesetzt werden auf den angemessenen Unterhalt in Höhe vo...mehr

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AGS 09/2009, Der Verfahrens... / VI. Billigkeitsregel

Nach § 50 Abs. 3 FamGKG hat das Gericht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Einzelfalls auch einen höheren oder einen niedrigeren Wert festzusetzen, wenn der nach § 50 Abs. 1 und 2 FamGKG bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Dem Wortlaut nach bezieht sich diese Anpassungsmöglichkeit auch auf § 50 Abs. 1 S. 2 FamGKG, der den Minde...mehr

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FF 04/2008, Prozessvergleich über nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

Auch nach der Neuregelung des § 1587c BGB durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] kann im Trennungsunterhaltsverfahren ein gerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung des nachehelichen Unterhalt geschlossen werden. Die Formulierung in dem neu eingefügten Satz 3 der Bestimmung, die unmittelbar vor der Verabschiedung des Gesetzes noch eingefügt worden ist,[2] mag auf den e...mehr

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte durch Verbundbeschluss die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners geschieden und zuvor das Versorgungsausgleichsverfahren, in dem fünf Anrechte auszugleichen waren, insgesamt ausgesetzt, weil einer Einbeziehung der Anrechte aus der Zusatzversorgungskasse die Entscheidung des BGH v. 14.11.2007 – IV ZR 74/06, entgegenstehe, wonach die Berechnung der Star...mehr

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FF 10/2009, Ehesachen (und ... / b) Amtswegige Familienfolgesache i.S.v. § 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG

Der Wertausgleich bei der Scheidung gem. den §§ 9 ff. FamFG gehört in den Zwangsverbund nach § 137 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Soweit er im Entscheidungsverbund mit einer Scheidungssache steht, bedarf er in den Fällen der §§ 6–19 und § 28 VersAusglG keines bestimmten Sachantrages; § 137 Abs. 2 S. 2 FamFG. Auch im Fall einer Abtrennung bleiben Verfahren über den Versorgung...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 4. Anzuwendendes Gebührenrecht in abgetrennten Altverfahren

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / IV. Verfahrenskostenhilfe

Die sich nach § 624 Abs. 2 ZPO a.F. automatisch auf die Folgesache Versorgungsausgleich erstreckende Prozesskostenhilfe entfällt mit dem Wegfall der Qualifikation als Folgesache.[17] Auch die Regelung des § 149 FamFG greift nicht ein, weil zwar für das wiederaufgenommene das neue Verfahrensrecht gilt, es aber wegen Art. 111 Abs. 4 S. FGG-RG nicht im Verbund steht. Es ist dahe...mehr

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 2. Art. 111 Abs. 1 Satz 2 FGG-RG

Für Abänderungs-, Verlängerungs- und Aufhebungsverfahren gilt nach Art. 111 Abs. 1 S. 2 FGG-RG dasselbe. Es kommt hier nicht auf das bereits gerichtlich eingeleitete Verfahren an, indem eine Entscheidung bereits ergangen ist, sondern allein auf die Einleitung oder Beantragung der Einleitung des Änderungs-, Verlängerungs- oder Aufhebungsverfahrens.[35] Wird z.B. das Abänderun...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtsuchenden einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheiten "Getrenntleben, Scheidung mit Folgesachen" erteilt. Die Rechtsuchende hat sich in der Folgezeit von Rechtsanwalt R beraten lassen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. In Ausübung dieses Auftrages hat sich Rechtsanwalt R schriftlich an den Ehemann der Beteiligten ...mehr

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FF 07_08/2011, Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 18. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 14. bis 17. September 2011 traditionsgemäß in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu dem Thema "Auf dem Weg zu einem europäischen Familienrecht – wo stehen wir und wohin wollen wir?" ...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westa... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Solange sich Ost- und Westanrechte unterscheiden, insbesondere der aktuelle Rentenwert und die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht auf den aktuellen Rentenwert und die Beitragsbemessungsgrenze West angehoben sind, Entgeltpunkte noch nicht bundeseinheitlich berechnet werden können und auf eine gesonderte Hochwertung der Entgeltpunkte in Ostde...mehr

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FF 06/2009, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

Eine Schutzmaßnahme wie die Inobhutnahme von Kindern kann von einem für die Hauptsache nicht zuständigen nationalen Gericht gem. Art. 20 der Verordnung EG Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 getroffen werden, wenn die Maßnahme dringend ist, in Bezug auf Personen getroffen wird, die sich in dem Mitgliedsstaat befinden, und vorübergehender Art ist. Soweit der Schutz des Kin...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 3. Fortwirkung bei Abtrennung in Verfahren nach neuem Recht

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AGS 05/2011, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 1 S. 1 und S. 2 FamFG. Die Festsetzung des Beschwerdewerts folgt aus §§ 42, 50 FamGKG. Der Verfahrenswert für die Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung ist nach dem Interesse der Beteiligten zu schätzen. Dieser beträgt einen Bruchteil – regelmäßig 1/5 – der Hauptsache (BGHZ 22, 283). Der Verfahrenswert für den Versorgungsaus...mehr

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FF 03/2009, Befristung des ... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Sie streiten um nachehelichen Unterhalt und dessen Befristung. Die Parteien heirateten am 23.6.1994. Für den Antragsgegner war es die zweite Ehe. Die Antragstellerin war seinerzeit 36 Jahre alt, der Antragsgegner 47 Jahre. Nach der Eheschließung führten sie zunächst noch getrennte Haushalte. Bis zur Trennung im Mai 2003 lebt...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / f) Versorgungsausgleichssachen

Ist der Versorgungsausgleich im Verbund anhängig (§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG), erstreckt sich die für die Scheidungssache bewilligte VKH automatisch auch auf diese Folgesache (§ 149 FamFG). Zugleich erstreckt sich auch die für die Scheidungssache wegen des dort bestehenden Anwaltszwangs erfolgte Beiordnung auf die Versorgungsausgleichsfolgesache. In isolierten Verfahren wird wo...mehr

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AGS 08/2011, Ost- und Westa... / 1 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung ergibt sich aus § 50 Abs. 1 FamGKG. Der Wert für das erstinstanzliche Verfahren ist gem. § 55 Abs. 3 FamGKG abzuändern. Denn auch der erstinstanzliche Verfahrenswert beläuft sich auf 2.340,00 EUR. Nach § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Hinsichtlich dieses E...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 2. Anrechnung der Gebühren

Ist in dem alten Verbundverfahren bereits eine Vergütung für die Folgesache Versorgungsausgleich entstanden, muss sich der Anwalt diese nach § 15 Abs. 2 S. 1 RVG anrechnen lassen, da es sich i.S.d. § 21 Abs. 3 RVG bei der abgetrennten Folgesache und dem nun wiederaufgenommenen Verfahren um eine Angelegenheit handelt.[13] Die Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens ...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / II. Der Sachverhalt

Das Paar heiratete am 19. Oktober 1984, nachdem am 5. Oktober 1984 der streitige Ehevertrag geschlossen worden war. Der Bräutigam war Jurist, zwanzig Jahre älter als seine Verlobte und wirtschaftlich erfolgreich. Die schwangere Braut hingegen hatte vor ihrer Schwangerschaft als Kindergärtnerin gearbeitet. Der Ehevertrag wurde vom Ehemann und dem Notar allein ausgehandelt. Ei...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / I. Vorbemerkung

Das Familienrecht kommt nicht zur Ruhe. Noch ist das am 1.1.2008 in Kraft getretene Unterhaltsrecht nicht verkraftet, werden am 1.9.2009 das große Familiengericht eingerichtet, das Verfahren vollständig aus dem FGG und der ZPO gelöst und im FamFG einer grundlegenden Neuregelung unterworfen. Das Güterrecht wird zum gleichen Stichtag eine Änderung erfahren, die HausratsVO entf...mehr

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FF 10/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach dem bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Unterhaltsrecht konnten nur Unterhaltsansprüche nach § 1573 Abs. 1 bis Abs. 4 BGB, nicht aber Unterhaltsansprüche nach §§ 1570 bis 1572 BGB, zeitlich begrenzt werden. Bei allen Unterhaltstatbeständen bestand allerdings nach § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB die Möglichkeit, die Unterhaltsbemessung nach den ehelichen Lebensve...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Unterhaltsfälle (bisher: § 5 VAHRG)

Bezieht der Ausgleichspflichtige schon Leistungen, der andere Ehegatte hingegen noch keine auf Grund des Versorgungsausgleichs, bestimmt § 5 VAHRG, dass auf Antrag beim jeweiligen Leistungsträger die Kürzung entfällt, bis auch der Berechtigte auf Grund des Versorgungsausgleichs Leistungen erhält.[9] Diese Vorschrift entfällt mit dem VAHRG. Bis zum 31.8.2009 gestellte Anträge...mehr

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AGkompakt 03/2009, Einigung... / II. Die Entscheidung

Keine Einigungsgebühr bei bloßem Verzicht Die Frage, ob der Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs eine Einigungsgebühr auslöst, ist umstritten. Hintergrund ist, dass eine Einigung, die sich lediglich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt, keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV auslöst. Sofern die Parteien also lediglich auf die Durchführung des...mehr