Fachbeiträge & Kommentare zu Versorgungsausgleich

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AGS 4/2013, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Soweit die Antragsgegnerin der Auffassung ist, die Beteiligte hätte einer anwaltlichen Vertretung nicht bedurft, ist das unzutreffend. Bei der Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs handelt es sich einerseits um eine auch für einen familienrechtlich versierten Rechtsanwalts ausgesprochen schwierige Materie (vgl. etwa...mehr

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FF 03/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Bei Soldaten ist die dem Versorgungsausgleich zugrunde zu legende Zeitdauer, die bis zu der für das Anrecht maßgeblichen Altersgrenze höchstens erreicht werden kann, nach der besonderen Altersgrenze des § 45 Abs. 2 SG zu bemessen (BGH, Beschl. v. 19.12.2012 – XII ZB 299/10). Gegen Entscheidungen in Versorgungsausgleichssachen ist ein Anschlussrechtsmittel durch die beteiligte...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / 1 Gründe:

I. Die beiden Beschwerdeführerinnen, jeweils Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wenden sich mit ihren Rechtsmitteln gegen den Beschluss des Familiengerichts, mit dem dieses auf Antrag der früheren Ehefrau den im Scheidungsverfahren (Amtsgericht Charlottenburg – 158 F 9791/90) zu ihren Gunsten geregelten Versorgungsausgleich abänderte, weil der Ehezeitanteil aus der ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. ( … ) II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. 1. Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Parteien den Zugewinnausgleich im vorliegenden Fall wirksam ausgeschlossen haben. a) Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (grundlegend Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 604 ff.), darf d...mehr

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AGS 3/2013, Keine erneute V... / 3 Anmerkung

I. Keine neue Angelegenheit Grundsätzlich ist die Entscheidung zutreffend. Weder die Aussetzung noch das Ruhen des Verfahrens führen zu einer Beendigung des Auftrags, sodass § 15 Abs. 5 RVG keine Anwendung findet. Grund hierfür ist, dass der Anwalt auch während des Ruhens und während der Aussetzung das Mandat überwachen und stets prüfen muss, ob etwas zu veranlassen ist, insbe...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 3 Anmerkung

Das Urteil des BGH setzt die bisherige Rechtsprechung zur Rangordnung des Güterstandes bei Eheverträgen konsequent fort. Diese war durch die Grundsatzentscheidung BGH FamRZ 2004, 601 begründet worden. Seither unterstellen der BGH und ihm folgend die Obergerichte den Zugewinn (nur) dem Randbereich. Diese Rechtsprechung ist vor allen Dingen unter verfassungsrechtlichen Gesicht...mehr

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AGS 3/2013, Keine erneute V... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war dem Antragsteller durch Beschl. v. 19.6.2006 für das im Mai 2006 eingeleitete Scheidungsverfahren im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, und zwar für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich. Der zuständige Familienrichter teilte den Beteiligten am 27.3.2007 mit, dass die Sache "auf lange Frist gelegt" werde, weil im Ve...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / I. Legitimationsansätze nachehelicher Unterhaltsansprüche

Nach allgemeiner Meinung sind die Tatbestände des nachehelichen Unterhaltsrechts nicht einem universalen Legitimationsprinzip verpflichtet.[1] Sie umschreiben ganz unterschiedliche Bedarfsfälle und von daher erscheint es überzeugend, von unterschiedlichen Begründungsansätzen auszugehen.[2] Als die häufigsten Stichworte in diesem Zusammenhang werden genannt: der Ausgleich ehe...mehr

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FF 03/2013, Kontinuitätspri... / 3. Die Einzelfallbetrachtung in der Praxis

Es sind kritische Stimmen zu vernehmen – mit unterschiedlicher Intensität. Maurer hat darauf hingewiesen, dass die reine Einzelfallbeurteilung keineswegs im Regierungsentwurf so stringent formuliert worden ist, wie dies jetzt vom BGH vertreten wird[61] und Reinken [62] schließt seine Ausführungen zum Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten mit der Erkenntnis, dass die ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten im Scheidungsverbund um Zugewinnausgleich und dabei insbesondere um die Wirksamkeit eines Ehevertrages. Der 1956 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1957 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) heirateten am 26.9.1985, nachdem sie zuvor zwölf Jahre lang durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft miteinander verbunden gewesen ...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / 3 Anmerkung

Gegen die anlässlich der Scheidung ergangene Entscheidung zum Versorgungsausgleich (nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage) hat das FamG auf Antrag nach § 51 VersAusglG den Ausgleich neu geregelt. Zwischenzeitlich ist der Ehemann verstorben und das FamG hat in der Neuregelung auch § 31 VersAusglG angewandt. Ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung vertritt mit...mehr

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AGS 3/2013, Keine erneute V... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegen die Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG nicht vor. Der BGH hat in einem Beschl. v. 30.3.2006 (NJW 2006, 1525 [= AGS 2006, 323]) zum damals geltenden entsprechenden § 13 Abs. 5 S. 2 BRAGO ausgeführt, dass die Vorschrift bei einer Verfahrensunterbrechung nur anwendbar sei, wenn einem Rechtsanwalt nach Erledigung eines fr...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / Leitsatz

Bei Abänderung eines nach dem bisherigen Recht durchgeführten öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach dem Tod des per Saldo insgesamt ausgleichspflichtigen Ehegatten gemäß §§ 51, 52 VersAusglG ist § 31 VersAusglG als eine die §§ 9 bis 19 VersAusglG ergänzende Vorschrift ebenfalls anwendbar. KG, Beschl. v. 25.9.2012 – 17 UF 122/12 (AG Tempelhof-Kreuzberg)mehr

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Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Gerichts- und Anwaltskosten, die aus einer Ehescheidung resultieren, können bislang nur abgezogen werden, soweit sie auf die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich entfallen. Nicht begünstigt sind demgegenüber die Kosten für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Eheleute bzw. die Regelung des Zugewinnausgleichs. Das FG Düsseldorf hat sich nun für ein...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Unterliegt das von der ausgleichsberechtigten Person in der Ehezeit erworbene Vorsorgevermögen nicht dem Versorgungsausgleich, weil es in Form von Kapitalvermögen angelegt ist und kann dieses wegen der insoweit vereinbarten Gütertrennung im Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt werden, liegen die Voraussetzungen des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusgl...mehr

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AGS 2/2013, Wertberechnung im Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs

VersAusglG §§ 33 ff.; FamGKG §§ 50, 59; RVG § 32 Leitsatz Der Verfahrenswert in Verfahren, die auf Anpassung der Versorgung wegen Unterhalts gerichtet sind, bemisst sich nach § 50 FamGKG, da es sich um ein Versorgungsausgleichsverfahren handelt. Der Verfahrenswert beträgt je Anrecht 10 Prozent des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten und nicht 20 Prozent, da es sich nic...mehr

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FF 02/2013, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung

Dieter Büte 4. Auflage 2012, 421 Seiten, 49,80 EUR, Verlag C.H. Beck Nachdem seit der 3. Auflage 2005 des in der Praxis bewähren Buches eine Vielzahl von Entscheidungen und Aufsätzen zu berücksichtigen waren, erforderte besonders die Rechtsänderung zum 1.9.2009 eine Aktualisierung. Sowohl die Einführung des FamFG als auch des VersAusglG und wichtige Änderungen im BGB hat Büte...mehr

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FF 02/2013, Herausforderung... / 4. Paradigmatischer Charakter der Wahl des Scheidungsrechts

Warum wird der Wahl des Scheidungsstatuts mit diesen Ausführungen ein so großer Raum eingeräumt, obwohl in der Praxis eher die Scheidungsfolgen sowohl im Hinblick auf die (möglicherweise verschiedenen) anwendbaren Rechte als auch in der konkreten Rechtsanwendung problematisch sind? Zum einen ist trotz eines gewissen Trends zur Scheidungsfreundlichkeit der Rechtsordnungen – a...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin war Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Die Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche sind nicht mutwillig i.S.v. § 114 ZPO. Denn weder der Terminsbestimmung vom 6.9.2011 noch der Verlegungsanordnung vom 26.9.2011 war zu entnehmen, dass der Termin nicht die letzte münd...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 1 Sachverhalt

Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin und der Vertreter der Landeskasse streiten über die Richtigkeit der Festsetzung der Vergütung für ihn als dem der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalt durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des AG. Zwischen den Beteiligten ist seit dem Jahr 2010 ein Ehescheidungsverfahren anhängig gewesen. Im Verbund zum Scheidungsv...mehr

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AGS 2/2013, Rechtsmittel ge... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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AGS 2/2013, Wertberechnung ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend und gut begründet. Anpassungsverfahren wegen Unterhalts nach den §§ 33, 34 VersAusglG sind Versorgungsausgleichssachen i.S.d. § 217 FamFG, sodass sich ihre Bewertung nach § 50 Abs. 1 FamGKG richtet.[1] Denn der Gesetzgeber hat ausdrücklich klargestellt, dass es sich um Verfahren nach § 217 FamFG handelt. Erhöhtem Aufwand im Zusammenhan...mehr

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FF 02/2013, Selbstgenutzte Immobilie und Altersschonvermögen im Elternunterhalt

1. Im Rahmen des Elternunterhalts sind durch grundlegende Entscheidungen des BGH wesentliche Eckpunkte in Bezug auf die Fragen der Leistungsfähigkeit[1] sowie den Einsatz von Vermögen[2] einer Klärung zugeführt worden. Hierbei sind die Entscheidungen im Wesentlichen von dem Grundsatz getragen worden, dass dieses Unterhaltsverhältnis vergleichsweise schwach ausgestaltet ist u...mehr

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Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.1.1 Witwe/Witwer

Rz. 6 Der Anspruch auf Rente steht nur der Witwe oder dem Witwer eines verstorbenen Versicherten zu (vgl. zur eingetragenen Lebenspartnerschaft Rz. 40). Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine im Zeitpunkt des Versicherungsfalls des Todes rechtsgültige Ehe vorgelegen hat. Die im Inland geschlossene Ehe muss den Erfordernissen des deutschen Rechts genügen (§ 13 Abs. 3 EGBG...mehr

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Jansen, SGB VI § 46 Witwenr... / 2.4 Kein Anspruch im Fall des Rentensplittings (Abs. 2b)

Rz. 23 Vom 1.1.2002 an haben Ehegatten und ab 1.1.2005 auch Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes die Möglichkeit, durch eine übereinstimmende Erklärung gemäß §§ 120a bis 120d das sog. Rentensplitting zu betreiben, d. h., sie können bestimmen, dass von ihnen in der Ehe/während der Lebenspartnerschaft erworbene Ansprüche auf eine Rente zwischen ihnen aufgeteilt ...mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

Auszugleichen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sind auch die in der irischen Sozialversicherung erworbenen Rentenanrechte. Der Annahme einer unbilligen Härte des schuldrechtlichen Ausgleichs eines während langer Trennungszeit erworbenen Versorgungsanrechts kann es entgegenstehen, wenn zugunsten des Ausgleichspflichtigen bereits Versorgungen, die der andere Ehegatte ...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert bei unterbliebenem Versorgungsausgleich wegen Geringfügigkeit der Anrechte

FamGKG § 50 Abs. 1, 3 Leitsatz Eine Herabsetzung des sich nach 50 Abs. 1 FamGKG ergebenden Verfahrenswerts nach Abs. 3 der Vorschrift kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich nur dann, wenn der regelrecht ermittelte Wert in keinem angemessenen Verhältnis zum Umfang, zur Schwierigkeit und zur Bedeutung der Sache mehr steht. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht schon dann v...mehr

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AGS Nr.12/2012, Versorgungsausgleich – Ausgleich, steuerliche Folgen und Verfahren. Von Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger a. D., Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung, Honorarprofessor an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt. 3. überarb. u. erw. Aufl. 2011. Verlag C. H. Beck, München. XXXVII, 524 S. 58,00 EUR.

Eineinhalb Jahre nach der Reform hat der versierte und renommierte Autor laut eigener so gewählter Formulierung "hinzugelernt" und mit Rechtsprechungsstand April 2011 das weiterhin komplizierte Recht des Versorgungsausgleichs wiederum verständlich gemacht. Die Reihe NJW-Praxis überzeugt durch praxisgerechte Darstellung, insbesondere übersichtliche, einem stringenten Aufbau f...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Gebührenfreiheit bei unstatthafter Streitwertbeschwerde; kein Verfahrenswert für Versorgungsausgleich bei fehlendem Antrag nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB

FamGKG §§ 59 Abs. 3, 50 EGBGB Art. 17 Abs. 3 Leitsatz Eine unstatthafte Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist nicht gebührenfrei; § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG findet insoweit keine Anwendung. Wenn bei ausländischem Scheidungsstatut mangels eines Antrags nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, fehlt es an einer Grundlage für die Fest...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung des... / Leitsatz

Bei einem nach dem 1.9.2009 eingeleiteten Scheidungsverfahren, bei dem die Folgesache Versorgungsausgleich abgetrennt und ausgesetzt war, sind die Gebühren des Rechtsanwalts nach Wiederaufnahme und Entscheidung über den Versorgungsausgleich aus dem Gesamtverfahrenswert zu berechnen. OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.7.2013 – 11 WF 973/13mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung des... / 1 Sachverhalt

In dem Scheidungs(verbund)verfahren, das im März 9.3.2010 eingeleitet worden war, wurde der Antragstellerin für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Im Juli 2010 erließ das AG einen Endbeschluss, mit dem die Ehe geschieden und das Versorgungsausgleichsverfahren ausgesetzt wurde. In den Gründen des Endbeschlusses legt der Erstrichter unter der Überschrift Vers...mehr

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AGS Nr.12/2012, Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts

FamGKG § 50 VersAusglG §§ 33, 34 Leitsatz In den Verfahren auf Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach § 50 FamGKG und nicht nach § 51 FamGKG. Abzustellen ist auch hier auf 10 % – nicht 20 % – des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Der Wert ist wegen des besonderen Aufwands i.d.R. allerdings nach § 50 Abs. 3 FamGKG her...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung des Versorgungsausgleichs

FamFG §§ 137 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 S. 1, 140 RVG § 16 Nr. 4 Leitsatz Bei einem nach dem 1.9.2009 eingeleiteten Scheidungsverfahren, bei dem die Folgesache Versorgungsausgleich abgetrennt und ausgesetzt war, sind die Gebühren des Rechtsanwalts nach Wiederaufnahme und Entscheidung über den Versorgungsausgleich aus dem Gesamtverfahrenswert zu berechnen. OLG Nürnberg, Beschl. ...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung des... / 3 Anmerkung

Bei Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich ist zu differenzieren:mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung des... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat zu Recht die weitere Vergütung mit 181,47 EUR festgesetzt und den weitergehenden Vergütungsantrag zurückgewiesen. Hinsichtlich der Berechnung wird auf die Entscheidung des AG Bezug genommen. Die Berechnung an sich ist unstreitig. Einzig im Streit ist, ob die Vergütung aus dem zusammengerechneten Verfahrenswert für d...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Gebüh... / 1 Sachverhalt

Das AG hat die Beteiligten nach ausländischem Recht geschieden und den Verfahrenswert für die Ehesache auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Ein Versorgungsausgleich wurde nicht durchgeführt, weil keiner der Ehegatten einen Antrag nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB gestellt hatte. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, auch für den Versorg...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung ein... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Auf den Antrag der Beteiligten zu 1) ist eine Vergütung von weiteren 586,07 EUR festzusetzen. 1. Das AG weist zutreffend darauf hin, dass es sich bei dem Versorgungsausgleich um eine selbstständige Familiensache i.S.d. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG handelt (vgl. BGH FamRZ 2011, 636 [= AGS 2011, 167]). Dies hat zur Folge, dass erneut Verfahrens...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch begründet. Denn das AG, welches mit dem angefochtenen Beschluss den Verfahrenswert auf insgesamt 23.000,00 EUR (= 18.000,00 EUR Ehescheidung + 5.000,00 EUR Versorgungsausgleich) festgesetzt hat, hat den Teilstreitwert betreffend den Versorgungsausgleich – wie die Beschwerdeführer zu Recht rügen – zu niedrig festgesetzt. Gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG bet...mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung ein... / 1 Sachverhalt

In dem vorangegangenen Ehescheidungsverfahren hatte die Beteiligte zu 1) die Antragstellerin vertreten. Dieser war Prozesskostenhilfe bewilligt worden. Durch Urt. v. 1.9.2008 hatte das AG die Ehe nach vorheriger Abtrennung des Versorgungsausgleichs geschieden. Der Streitwert für die Ehescheidung ist auf 9.600,00 EUR und der Wert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 2....mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens war die Scheidung der Beteiligten, die Durchführung des Versorgungsausgleichs und die Auskunft über das Anfangsvermögen der Antragstellerin. Nach der Sitzung vom 6.7.2011 erließ das FamG einen Teilanerkenntnisbeschluss. Es sprach die Scheidung aus, trennte die Entscheidung über den Versorgungsausgleich ab und verpflichtete die Antragstellerin entspr...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist im Ergebnis richtig. Ihre Begründung kann aus meiner Sicht auch abweichend hergeleitet werden, obwohl das OLG dem vom BGH aufgezeigten und dem Gesetz an sich entsprechenden Weg gefolgt ist. Ihm ist deshalb auch eigentlich nichts vorzuwerfen. Ich gebe dennoch Folgendes zu bedenken: Das OLG geht zunächst davon aus, dass die Vertretung durch einen Re...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Gebüh... / 2 Aus den Gründen

Der Kostenansatz ist zu Recht erfolgt. Zwar bestimmt § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG (der mit § 68 Abs. 3 S. 1 GKG übereinstimmt), dass die eine Beschwerde gegen die familiengerichtliche Festsetzung des Verfahrenswerts betreffenden Verfahren gebührenfrei sind. Nach höchstrichterlicher Rspr., die auch – soweit ersichtlich – in der Lit. keinen Widerspruch gefunden hat, bezieht sich die...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 2 Aus den Gründen

Das FamG ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass das vom Scheidungsverbund nach altem Recht abgetrennte Verfahren zum Versorgungsausgleich nach Wiederaufnahme nach dem 1.9.2009 als "selbstständige Familiensache" fortgeführt wird und somit ihre Eigenschaft als Folgesache verliert (vgl. BGH FamRZ 2011, 635 [= AGS 2011, 167]; so auch Senatsbeschl. v. 24.1.2011 – 1 WF 53...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / Leitsatz

Ergeht in einem Scheidungsverbundverfahren zunächst eine Vorabentscheidung über die Ehesache und wird der Versorgungsausgleich abgetrennt, so beginnt die Frist für eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts in der Ehesache mit Rechtskraft der Entscheidung über den Scheidungsausspruch und nicht erst mit Abschluss des gesamten Verbundverfahrens nach Entscheidung...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten ist durch Urteil im Jahre 2002 geschieden worden. Das Verfahren über den Versorgungsausgleich war abgetrennt und ausgesetzt worden. Mit Beschl. v. 7.9.2012 hatte das FamG das Verfahren über den Versorgungsausgleich gem. Art. 111 FGG-ReformG i.V.m. § 50 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG wieder aufgenommen. Daraufhin hat die Antragstellerin die Bewilligung von Ver...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte den Verfahrenswert im zugrunde liegenden Scheidungsverfahren auf insgesamt 23.000,00 EUR (18.000,00 EUR Ehescheidung zuzüglich 5.000,00 EUR Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist das Gericht davon ausgegangen, der Wert für den Versorgungsausgleich sei nach § 50 Abs. 3 FamGKG zu ermäßigen, da es wegen Geringfügigkeit der insgesamt sieben Anrechte nicht zu...mehr

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AGS Nr.12/2012, Keine Gebüh... / Leitsatz

Eine unstatthafte Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist nicht gebührenfrei; § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG findet insoweit keine Anwendung. Wenn bei ausländischem Scheidungsstatut mangels eines Antrags nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, fehlt es an einer Grundlage für die Festsetzung eines Verfahrenswerts nach § 50 FamGKG. OLG Ce...mehr

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AGS Nr.12/2012, Umfang der ... / Leitsatz

Ein Berechtigungsschein betreffend anwaltliche Beratungshilfe für "Trennung und alle daraus resultierenden Angelegenheiten" beschränkt den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen die Staatskasse nicht auf eine Angelegenheit, sondern kann Gebührenansprüche für verschiedene Angelegenheiten (hier: Beratungshilfe für Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, ...mehr

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AGS 1/2013, Beiordnung im a... / Leitsatz

In einem wieder aufgenommenen Alt-Verfahren über den Versorgungsausgleich ist einem bedürftigen Beteiligten grundsätzlich ein Anwalt beizuordnen. OLG Jena, Beschl. v. 12.12.2012 – 1 WF 646/12mehr