Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6 Vertragliche Vereinbarung von Teilleistungen

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn die Bildung von Teilleistungen grundsätzlich möglich ist (vgl. Rz. 70 f.), ist weitere Voraussetzung für deren umsatzsteuerliche Anerkennung, dass diese auch wirksam vertraglich vereinbart wurden. 2.6.6.1 Erstverträge Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vereinbarung von Teilleistungen erfordert, dass für bestimmte Teile einer teilbaren Le...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustandekommen der Vereinbarung.

Rn 2 Dem Begriff der Schiedsvereinbarung ist zu entnehmen, dass es sich um eine dem gemeinsamen Parteiwillen unterliegende Vereinbarung handeln muss, bestimmte Streitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu unterwerfen. Es gelten damit für das Zustandekommen die allgemeinen Regeln über den Vertragsschluss (§§ 145 ff BGB). Diese vertraglichen Regelungen werden du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Abweichende Vereinbarung, Verzicht, Widerruf

Rz. 38 Schließlich besteht unabhängig von der nach Abs. 5 erforderlichen Unterrichtung auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und seinem bisherigen Arbeitgeber sowie dem neuen Inhaber zur Überleitung des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber abzuschließen.[81] In diesem Fall ruht die Fortführung des Arbeitsvertrags auf einem eig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einseitig erstellte Urkunde ohne vorhergehende Vereinbarung.

Rn 15 Ist eine Unterhaltsurkunde aufgrund einseitiger Verpflichtung des Unterhaltsschuldners errichtet worden, ohne dass dem eine entsprechende Vereinbarung der Beteiligten vorausgegangen ist, kommt eine materiell-rechtliche Bindung an eine Geschäftsgrundlage nicht in Betracht (zB Hamm, 8.6.21 – 13 UF 76/20, juris). Der Unterhaltsberechtigte kann daher ohne Bindung an die vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 94 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten.

Gesetzestext (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 dieses Artikels und der Artikel 95 bis 100 ersetzt diese Verordnung die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 bestehenden, zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünfte, die in dieser Verordnung geregelte Bereiche betreffen. (2) Finnland und Schweden konnten im Einklang mit Artik...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 1 AVAG – Anwendungsbereich.

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 22 Brüssel IIb-VO – Rückgabe des Kindes nach dem Haager Übereinkommen von 1980.

Gesetzestext Beantragt eine Person, Behörde oder sonstige Stelle direkt oder mit Hilfe einer Zentralen Behörde unter Berufung auf eine Verletzung des Sorgerechts bei dem Gericht eines Mitgliedstaats eine Entscheidung auf der Grundlage des Haager Übereinkommens von 1980, mit der die Rückgabe eines Kindes unter 16 Jahren angeordnet wird, das widerrechtlich in einen anderen Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 22 EuVTVO – Vereinbarungen mit Drittländern.

Gesetzestext Diese Verordnung lässt Vereinbarungen unberührt, durch die sich die Mitgliedstaaten vor Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr 44/2001 im Einklang mit Artikel 59 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen verpflichtet haben, Entscheidungen insb der Gerichte eines ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 97 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996 ist diese Verordnung anwendbarmehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Materiell-rechtliche Vereinbarung.

Rn 13 Der Vergleich muss den Vorschriften des § 779 BGB entsprechen. Zwingende Voraussetzung für den Prozessvergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben. An das Nachgeben sind hohe Anforderungen nicht zu stellen; es genügt jedes auch nur geringfügige Zugeständnis der Parteien. Ein Nachgeben des Schuldners kann selbst bei unstreitiger Forderung vorliegen; ein solches kann darin ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.4 Konnten steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in tarifvertraglichen Vereinbarungen geregelt werden?

Die Frage ist unabhängig von § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes allgemeingültig zu beantworten: Auch in einem Tarifvertrag konnte eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes vereinbart beziehungsweise festgelegt werden (vergleiche auch § 8 Absatz 4 des Einkommenste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 8 Um wirksam zu sein, müssen Gerichtsstandsvereinbarungen Art 19 genügen oder nachträglich getroffen worden sein oder sich auf die Einräumung weiterer Gerichtsstände zugunsten des Verbrauchers beschränken oder das Forum des gemeinsamen Wohnorts oder Aufenthalts von Verbraucher und Vertragspartner prorogieren. Nationales AGB-Recht ist nach Art 67 nur anwendbar, soweit es a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einseitig errichtete Urkunde ohne Vereinbarung.

Rn 20 Handelt es sich um eine streng einseitige Verpflichtungserklärung, beinhaltet diese für den Unterhaltspflichtigen zugleich ein Schuldanerkenntnis iSv § 781 BGB; die Bindungswirkung dieses Schuldanerkenntnisses ist zu beachten. Der Erfolg für den um Titelbeseitigung bemühten Unterhaltspflichtigen hängt davon ab, ob sich die maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Europäisches Zivilprozessrecht.

Rn 67 Der Europäische Gedanke, der zunächst von einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausging, hat sich bekanntlich intensiv weiterentwickelt und schließt seit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (vom 2.10.97) am 1.5.99 auch einen einheitlichen europäischen Justizraum mit ein (zur Entwicklung Heinze JZ 11, 709; Wagner NJW 13, 3128; M. Stürner Jura 15, 813). Scho...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71d Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71d Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung findet Anwendung auf die Anerkennung und Vollstreckung vonmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Abschlussvereinbarung.

Rn 6 Soweit die Parteien zu einer inhaltlichen Beilegung ihres Streits gelangt sind, kann der Mediator diese Vereinbarung im Wege einer sogenannten Abschlussvereinbarung dokumentieren. Dies muss also eine schriftliche Niederlegung der erzielten Ergebnisse sein. Welche rechtliche Bedeutung diese schriftliche Dokumentation aufweist, hängt von dem Willen der Parteien und der vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 4 Für Verträge begründet Nr 1 in unterschiedlicher Ausgestaltung einen Wahlgerichtsstand zugunsten des Klägers am vertraglichen Erfüllungsort. Die Vorschrift beruht zwar auf dem Gedanken der Sach- und Beweisnähe, greift aber aus Gründen der Rechtssicherheit und Zuständigkeitsklarheit auch ein, wenn es hieran im Einzelfall fehlt (EuGH Slg 94 I-2913). Für die Auslegung gilt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.6.2 Änderungsverträge

Rz. 77 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sind für Teile einer Leistung zunächst keine Teilentgelte gesondert vereinbart worden, kann das auch in einem Änderungsvertrag nachgeholt werden. Soll der Änderungsvertrag dazu dienen, für Teile der Leistung die jüngste Steuersatzerhöhung zu vermeiden, muss er vor dem 01.01.2007 geschlossen worden sein (BMF vom 11.08.2006, BStBl I 2006, 477, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523Zö/Schultzky vor § 38 Rz 2, 5; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ih...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Interpretationsfragen bei vertraglichen Rechtsbeziehungen.

Rn 18 Auch in dem Zusammenhang gelten zunächst die allg Grundsätze der Abgrenzung. Im Verhältnis der §§ 13 GVG, 40 I VwGO ist daher – stets vorbehaltlich gesetzlicher Sonderzuweisungen – entscheidend auf die Rechtsnatur des Vertrages abzustellen, dh ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist (BGH NVwZ 09, 1054 [BGH 20.05.2009 - XII ZB 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / IV. Entfristungsklage

Rz. 21 Gem. § 17 S. 1 TzBfG muss der Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist (zur Musterentfristungsklage vgl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 98 Brüssel IIb-VO – Fortbestand der Wirksamkeit.

Gesetzestext (1) Die in den Artikeln 94 bis 97 genannten Übereinkünfte behalten ihre Wirksamkeit für die Rechtsgebiete, die durch diese Verordnung nicht geregelt werden. (2) Die in den Artikeln 95 bis 97 dieser Verordnung genannten Übereinkommen, insbesondere die Haager Übereinkommen von 1980 und 1996, behalten nach Maßgabe der Artikel 95 bis 97 dieser Verordnung ihre Wirksa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 15–17) sind als Abweichung vom Prinzip des Beklagtengerichtsstands nicht über ihren eigentlichen Anwendungsbereich ausdehnbar (EuGH Slg 93, I-139). Maßgebend ist eine autonome Auslegung (EuGH Slg 99, I-2277 Rz 26). Art 17 legt den Anwendungsbereich des zuständigkeitsrechtlichen Verbraucherschutzes fest. Art 18 konkretisiert den Gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IV. Internationale Zuständigkeit

Rz. 4 Die internationale Zuständigkeit[4] ist von § 48 ArbGG nicht erfasst. Sie ist stets und in allen Instanzen von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung.[5] Will das angerufene Gericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit vorab bindend feststellen, hat es im Wege eines Zwischenurteils gemäß § 280 ZPO, nicht aber durch Beschluss nach § 17a GV...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Formverstoß.

Rn 30 Eine Schiedsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit lediglich der Schriftform nach § 1031 I–III, sofern nicht Verbraucher hieran beteiligt sind. Ein strengeres Formerfordernis für den Hauptvertrag bezieht sich nicht auf die Schiedsvereinbarung (BGH SchiedsVZ 14, 303 Rz 18). Ist der Vertrag, auf den sich die Schiedsvereinbarung bezieht, notariell zu beurkunden, so blei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bestimmtheit des Streitverhältnisses.

Rn 10 Die Schiedsvereinbarung muss notwendigerweise diese einzelne oder alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus einem bestimmten Rechtsverhältnis in Bezug nehmen. Daraus ergibt sich, dass das konkret in Bezug genommene Streitverhältnis durch die Vereinbarung genau bestimmt werden muss. So muss im Falle eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten und der Erheb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Willensübereinstimmung.

Rn 11 Art 25 regelt zwar dem Wortlaut nach nur die Form von Gerichtsstandsvereinbarungen. Nach seinem Zweck (Rn 5) regelt die Vorschrift aber indirekt zugleich Mindestanforderungen an die Bemerkbarkeit des Konsenses. Insofern legt die Vorschrift ein europäisch-autonomes Konzept von Gerichtsstandsvereinbarungen zugrunde (EuGH C-543/10 Rz 21), das insbesondere eine reale Wille...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kündigungsschutz außerh... / C. Vertragliche Kündigungsbeschränkungen

Rz. 28 Ungeachtet der gesetzlich sowie nach der Rechtsprechung geltenden Kündigungseinschränkungen können die Parteien vertragliche Regelungen treffen, die die Kündigungen erschweren oder gar ausschließen. Zu differenzieren ist nach den den Arbeitnehmer und den den Arbeitgeber treffenden Bestimmungen. Rz. 29 Soweit es den Arbeitnehmer angeht, stehen § 622 Abs. 6 und § 624 BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 70 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 70 Brüssel Ia-VO(1) Die in Artikel 69 genannten Übereinkünfte behalten ihre Wirksamkeit für die Rechtsgebiete, auf die diese Verordnung nicht anzuwenden ist. (2) Sie bleiben auch weiterhin für die Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und gerichtlichen Vergleiche wirksam, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 ergangen, förmlich errich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 76 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 76 Brüssel Ia-VO(1) Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission (2) Die Kommission legt anhand der in Absatz 1 genannten Notifizierungen der Mitgliedstaaten die jeweiligen Listen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 71 Brüssel Ia-VO(1) Diese Verordnung lässt Übereinkünfte unberührt, denen die Mitgliedstaaten angehören und die für besondere Rechtsgebiete die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung oder die Vollstreckung von Entscheidungen regeln. (2) Um eine einheitliche Auslegung des Absatzes 1 zu sichern, wird er in folgender Weise angewandt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). Soweit vorrangige internationale Regelungen nicht eingreifen (vgl insb Art 25 Brüssel Ia-VO, dazu LG Frankfurt IPrax 23, 290; Geimer IPrax 23, 251; Art 31 II Brüssel Ia-VO; Art 5 EuErbVO; IntErbRVG; zum Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen s § 38 Rn 5), kann § 40 aufgrund seiner Doppelfunktionalität zur P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der EuGVO zu Übereinkommen für besondere Rechtsgebiete. Bereits der entsprechende Abs 1 der Ursprungsfassung (VO [EG] 44/2001) räumte als Rangkollisionsnorm (Rauscher/Mankowski Rz 1) denjenigen spezielleren multilateralen völkerrechtlichen Verträgen den Vorrang ein, die noch unter Geltung des EuGVÜ abgeschlossen worden sind, und verb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 69 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 69 Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung ersetzt unbeschadet der Artikel 70 und 71 im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten die Übereinkünfte, die sich auf dieselben Rechtsgebiete erstrecken wie diese Verordnung. Ersetzt werden insbesondere die Übereinkünfte, die in der von der Kommission nach Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 76 Absatz 2 festgele...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / III. Gegenstand der Kündigung

Rz. 39 Die ordentliche Kündigung richtet sich auf die Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Wahrung der Kündigungsfrist. Rz. 40 Hiervon abzugrenzen ist eine Teilkündigung. Hierunter ist eine Willenserklärung zu verstehen, mit der der Kündigende einzelne Vertragsbedingungen bei Aufrechterhaltung des Vertrages im Übrigen gegen den Willen der anderen Vertragspart...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UNÜ Art. II UNÜ

Art. II UNÜ(1) Jeder Vertragsstaat erkennt eine schriftliche Vereinbarung an, durch die sich die Parteien verpflichten, alle oder einzelne Streitigkeiten, die zwischen ihnen aus einem bestimmten Rechtsverhältnis, sei es vertraglicher oder nichtvertraglicher Art, bereits entstanden sind oder etwa künftig entstehen, einem schiedsrichterlichen Verfahren zu unterwerfen, sofern ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Inhalt und Wirkungen.

Rn 13 Die Vereinbarung kann nur für ein bestimmtes Rechtsverhältnis getroffen werden. Sie kann sich auf eine bereits entstandene oder eine zukünftige Streitigkeit beziehen. Gesellschaftsvertragliche Gerichtsstandsklauseln bei einer AG beziehen sich deshalb auf aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären als solchen entspringende Rechtsstreitigkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 25 Brüssel Ia-VO(1) Haben die Parteien unabhängig von ihrem Wohnsitz vereinbart, dass ein Gericht oder die Gerichte eines Mitgliedstaats über eine bereits entstandene Rechtsstreitigkeit oder über eine künftige aus einem bestimmten Rechtsverhältnis entspringende Rechtsstreitigkeit entscheiden sollen, so sind dieses Gericht oder die Gerichte dieses Mitgliedstaats zuständ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 31 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 31 Brüssel Ia-VO(1) Ist für die Verfahren die ausschließliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben, so hat sich das zuletzt angerufene Gericht zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären. (2) Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, das gemäß einer Vereinbarung nach Artikel 25 ausschließlich zuständig ist, so setzt da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessverträge.

Rn 55 Prozessverträge sind Verträge, die ihre unmittelbare Hauptwirkung auf prozessualem Gebiet entfalten (R/S/G § 66 Rz 1; grdl Wagner Prozessverträge 1998). Die ZPO kennt nur in seltenen Fällen Prozessverträge, so den Vertrag über die Vereinbarung einer Zuständigkeit (§ 38), den Schiedsvertrag (§ 1029), die vertragliche Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Internationale Zuständigkeit.

Rn 19 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 19). § 29 ist danach wie alle Gerichtsstandsregelungen doppelfunktional (BGH NJW 81, 2642, 2643; BGHZ 132, 105, 107; 188, 85; BAG AP Nr 21 zu § 38 ZPO; MüKoZPO/Patzina Rz 105; St/J/Roth Rz 52). Internationale Abkommen gehen stets der Anwendung des § 29 vor, so etwa die Brüssel Ia-VO (vgl BGHZ 132, 105, 107; BGHZ 188, 85 Tz 13,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuordnungsverhältnisse.

Rn 5 Bei Vorliegen eines typisch hoheitlichen Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen den Beteiligten ist von einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit auszugehen. Das gilt aber nicht im Umkehrschluss: Weil auch das Institut des Vertrages dem Öffentlichen Recht als Handlungsform keineswegs fremd ist (§§ 54 ff VwVfG), kommt dem Kriterium des Bestehens eines rechtlich gleich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittelverträge.

Rn 107 Beweismittelverträge sind Vereinbarungen der Parteien über den Ausschluss oder die Beschränkung von vorhandenen Beweismitteln oder die Erweiterung der Beweisaufnahme auf üblicherweise nicht vorgesehene Beweismittel. Der Ausschluss kann sich auf ein konkretes Beweismittel beziehen, etwa die Übereinkunft, eine bestimmte Urkunde nicht in den Prozess einzuführen (vgl den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Von seinem sachlichen Anwendungsbereich setzt § 29c voraus, dass ein Anspruch geltend gemacht wird, der einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag iSd § 312b I BGB oder ein Umgehungsgeschäft iSd § 312m I S 2 BGB nF (§ 312k II S 2 BGB aF) betrifft. Da es sich insoweit um eine doppelrelevante Tatsache handelt, genügt die Schlüssigkeit des klägerischen Vortr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UNÜ Art. VII UNÜ

Art. VII UNÜ(1) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens lassen die Gültigkeit mehrseitiger oder zweiseitiger Verträge, welche die Vertragsstaaten über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen geschlossen haben, unberührt und nehmen keiner beteiligten Partei das Recht, sich auf einen Schiedsspruch nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts oder der Verträge des Lan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmung des Erfüllungsorts.

Rn 13 Die örtliche Zuständigkeit nach § 29 I ist an dem Ort gegeben, an dem die str Verpflichtung zu erfüllen ist (Erfüllungsort). Diese muss nicht identisch sein mit der klageweise geltend gemachten Verpflichtung. Maßgeblich für die Erfüllungsortzuständigkeit ist vielmehr die dem erhobenen Anspruch zugrundeliegende (originäre) Vertragspflicht, deren Verletzung gerügt wird (...mehr