Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Lieferungen von Waren (§§ 3ff. dUStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter einer Lieferung versteht das MwStG die Lieferung eines körperlichen Vermögensgegenstandes, bei dem es zur Änderung des Eigentumsrechts kommt, sowie die Lieferung eines Bauwerkes oder seines Teiles aufgrund eines Werkvertrages oder eines ähnlichen Vertrages. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lieferung gleichgestellt ist die Entnahme ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gerichtliche Billigung des Vergleichs.

Rn 36 Erst die gerichtliche Billigung eines Vergleiches nach § 156 II 2 legt rechtsverbindlich das Zustandekommen des Vergleichs fest. Erst der familiengerichtlich gebilligte Vergleich ist gem § 86 I Nr 2 taugliche Grundlage einer Vollstreckung (BGH FuR 17, 253). Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn die Vereinbarung der Beteiligten dem Kindeswohl nicht widerspricht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung des Schiedsgerichts (Abs 1).

Rn 2 Bei einem Richterkollegium ist unabhängig von der Zahl der Mitglieder des Schiedsgerichts jede Entscheidung mit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder zu treffen. Das Gesetz verlangt also jeweils eine absolute Mehrheit und lässt eine relative Mehrheit der anwesenden Schiedsrichter nicht ausreichen. Allerdings ist eine physische Anwesenheit der Schiedsrichter nicht erford...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.9 Entgelt

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ausweisen. In die Vorschrift wurde die bisher in § 32 S. 1 UStDV a. F. enthaltene Regelung integriert, wonach bei der Abrechnung über Lieferungen oder sonstige Leistungen die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, die Entgelte getrenn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. KapErtr aus stiller Beteiligung oder partiarischem Darlehen (§ 44 Abs 3 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Grundsätzlich wird für den Zufluss iRd KapSt-Abzugs beim stillen Gesellschafter oder Geber eines partiarischen Darlehens auf die vertragliche Vereinbarung abgestellt. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Formulierung leider nur im Umkehrschluss und in Verbindung mit der vom allg Zuflussgrundsatz abweichenden Regelung in § 44 Abs 2 EStG. Rn....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.3 Leistungsbeziehungen

Rz. 159 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung umfasst lediglich Tätigkeiten der Verwaltung. Darunter sind insbesondere die Tätigkeiten i. Z. m. der laufenden Vermögensumschichtung zu verstehen. Andere Tätigkeiten als die Verwaltung, insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens sowie sonstige Aufgaben nach Maßgabe der §§ 72...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Elternvereinbarungen über das Sorgerecht

Zukünftig sollen Eltern über den Abschluss von sogn. Elternvereinbarungen zudem einvernehmlich und unmittelbar rechtsgestaltend Regelungen zum Sorgerecht treffen können.[74] Inhaltlich sollen die Eltern im Rahmen einer Elternvereinbarung das gemeinsame Sorgerecht (wieder) herstellen oder es auflösen können und/oder einem der Eltern zur alleinigen Ausübung übertragen können.[7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Pflicht der Parteien zur Verschwiegenheit.

Rn 5 Die Norm des § 4 verpflichtet nicht nur den Mediator zur Verschwiegenheit, sondern auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Nach allgemeiner Auffassung sind darunter allerdings nicht die Parteien zu verstehen, sondern nur die jeweiligen Hilfspersonen des Mediators, die von ihm zur Durchführung beigezogen worden sind. Für die Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag und Verfahren.

Rn 30 Da der Pfändungsfreibetrag nach Abs 1 S 2 aF bzw jetzt II erhöht wird, um den Unterhaltsbedarf von Angehörigen decken zu können, enthält Abs 6 eine Korrekturregel. Sachlich stimmt die neue Bestimmung vollständig mit der früheren Regelung aus Abs 4 überein. Lediglich die Stellung im Gesetz und die Verweisungen sind angepasst worden. Es gelten damit die bisherigen Ausfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen gehen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind, den Vorschriften dieses Gesetzes vor. 2Regelungen in Rechtsakten der Europäischen Union bleiben unberührt. (2) Die zur Umsetzung und Ausführung von Vereinbarungen und Rechtsakten im Sinne des Absatzes 1 erlassenen Bestimmungen bleiben unberührt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können die Sprache oder die Sprachen, die im schiedsrichterlichen Verfahren zu verwenden sind, vereinbaren. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so bestimmt hierüber das Schiedsgericht. 3Die Vereinbarung der Parteien oder die Bestimmung des Schiedsgerichts ist, sofern darin nichts anderes vorgesehen wird, für schriftliche Erklärungen einer Partei, mündliche Ve...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / II. Abgrenzung der Änderungskündigung vom Widerrufsvorbehalt

Rz. 11 Der Widerruf ist dem allgemeinen Direktionsrecht verwandt. Allerdings ist seine Ausübung nur auf der Grundlage einer Vereinbarung möglich. Der Arbeitgeber muss sich insoweit das Recht zur Änderung der betreffenden Vertragsbedingung vertraglich vorbehalten. Rz. 12 Das Instrument des Widerrufsvorbehaltes käme in Konflikt mit den nicht dispositiven Kündigungsschutzregelun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Leistungspflicht des Kreditinstituts, Abs 1.

Rn 3 Nach § 908 I ist das Kreditinstitut dem Schuldner zur Leistung aus dem nicht von der Pfändung erfassten Guthaben iRd vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Dies entspricht weitgehend dem bisherigen § 850k V 1. Über den bisherigen Normtext hinaus wird präzisiert, dass die Leistungspflicht das gesamte von der Pfändung nicht erfasste Guthaben betrifft. Für das Kreditinstit...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / I. Unterhaltsrecht

Der Trennungsunterhalt sollte für ehevertragliche Vereinbarungen geöffnet werden, z.B. durch eine zeitliche Beschränkung des Verzichtsverbots (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1614 BGB) auf drei Jahre ab der Trennung. Die Vereinbarung bedarf der Form des § 1585c BGB und muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (AK 15).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Übertragung auf ein Schiedsgericht.

Rn 11 Weiterer entscheidender Aspekt einer Schiedsvereinbarung ist die vertragliche Festlegung, dass die einzelne genannte Streitigkeit oder die zulässigerweise in Bezug genommenen vielen Streitigkeiten der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden. Mit dieser Unterwerfung muss gemeint und gewollt sein, dass das Schiedsgericht den Rechtsstreit vollständig und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.18 Wie war der Zusammenhang zur Corona-Krise nachzuweisen beziehungsweise im Lohnkonto aufzuzeichnen?

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), so dass sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar sind und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang der Beihilfen und Unterstützungen mit der Corona-Krise konnte sich aus einzelvertraglichen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die gesamte Norm bezieht sich ausschließlich auf Schiedsvereinbarungen. Durch diese Festlegung sind vom Anwendungsbereich zunächst die außervertraglichen Schiedsgerichte nach § 1066 ausgeschlossen. Ebenso von dem Formerfordernis nicht betroffen sind alle Vereinbarungen, die nicht echte Schiedsvereinbarungen darstellen. Nicht anwendbar ist § 1031 also auf Schiedsgutachte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Endet das Amt eines Schiedsrichters nach den §§ 1037, 1038 oder wegen seines Rücktritts vom Amt aus einem anderen Grund oder wegen der Aufhebung seines Amtes durch Vereinbarung der Parteien, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. 2Die Bestellung erfolgt nach den Regeln, die auf die Bestellung des zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren. (2) Die Parteien k...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Fristabreden

Rz. 134 Den Betriebsparteien, Betriebsrat und Arbeitgeber, ist es selbstverständlich möglich, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern. Aus der Tatsache, dass eine derartige Vereinbarung rechtlich zulässig und wirksam ist, folgt jedoch weder eine Verpflichtung des Arbeitgebers, einer beantragten Fristverlängerung zu entsprechen, noch ein Anspruch des Betriebsrats, dass der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht. (2) 1Eine Vereinbarung ist unzulässig, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Kapitel IV der VO regelt in den Art 30–75 die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, öffentlichen Urkunden und Vereinbarungen, die im Anwendungsbereich der VO ergangen sind. Somit sind auch erstmals Privatscheidungen innerhalb der Mitgliedstaaten, so sie denn nicht als Entscheidungen anzusehen sind (Rn 4), nach Art 64 ff anerkennungsfähig. Ebenso können sorge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Forderungssperre.

Rn 8 Nr 3 bestimmt, dass der beigeordnete Rechtsanwalt einen Vergütungsanspruch gegen die Partei nicht geltend machen darf. Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält gem § 45 I RVG seine Vergütung nur aus der Staatskasse, wobei der Umfang der Vergütung durch die Beiordnung des Anwalts bestimmt ist, § 48 RVG. Nachdem – und in dem Umfang, in welchem – PKH bewilligt ist, darf der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 21 Die Zusammenrechnung erfolgt auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners (St/J/Würdinger § 850e Nr 45; Musielak/Voit/Flockenhaus § 850e Rz 10; aA Zö/Herget § 850e Rz 4), der allerdings regelmäßig kein Interesse daran haben wird, nicht aber auf Antrag des Drittschuldners. Der nicht fristgebundene Antrag muss in einem Vollstreckungsverfahren gestellt werden. Es genüg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Widerrufsvorbehalt.

Rn 15 Prozessvergleiche können wirksam unter einer Bedingung nach § 158 I, II BGB oder einem Rücktritts- bzw Widerrufsvorbehalt abgeschlossen werden (BGHZ 88, 364, 367). In der Vereinbarung eines Widerrufs- bzw Rücktrittsvorbehalts zug einer oder beider Parteien ist im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs zu sehen, es sei denn, ein andere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für die Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme) (ABl. L 405 vom 2.12.2020, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung gelten die §§ 1072 und 1073. 2Soweit die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs 2 (Nr 2).

Rn 8 Nach § 156 II können Beteiligte (Eltern) in Kindschaftssachen mit gerichtlicher Billigung einen Vergleich über das Umgangsrecht oder über die Herausgabe eines Kindes treffen. Ein solcher, gerichtlich ausdrücklich gebilligter Vergleich kann nach den §§ 86 ff vollstreckt werden. Ändern die Beteiligten nachträglich ohne erneute gerichtliche Prüfung die Vereinbarung ab, ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 15 Brüssel Ia-VO

Art. 15 Brüssel Ia-VO0 Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 regelt die Kostenfolge bei Beendigung des Verfahrens durch Abschluss eines Vergleichs. Erforderlich ist ein förmlicher Vergleich nach § 794 Nr 1, da nur dieser das Verfahren beendet. Wird zwischen den Parteien lediglich ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, so beendet dieser das Verfahren noch nicht. Vielmehr bedarf es noch einer überein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vereinbarte Abänderung.

Rn 10 Es erscheint grds unbedenklich, wenn die Parteien auch bei privatschriftlichen Vereinbarungen, etwa außergerichtlichen Vergleichen, die Abänderbarkeit nach § 323a vereinbaren. Praktische Auswirkungen kommen dem jedoch nicht zu, da hier erst recht keine zeitlichen Schranken gelten und eine Abänderungsmöglichkeit auch ohne entsprechende Vereinbarung iRd § 313 BGB besteht.mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rec... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Hamm bedarf einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches Das OLG Hamm ist mit keinem Wort auf die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des vor der Rechtspflegerin des LG Essen geführten Kostenfestsetzungsverfahrens eingegangen. a) Teilrücknahme des Kostenfestsetzungsantrags Der Kläger hatte seinen ursprünglich die Einigungsgebühr mit erfassenden Kostenf...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIX. Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf vertretungsberechtigte Organmitglieder

Rz. 87 § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestimmt, dass die Vorschriften der §§ 1 bis 13 KSchG nicht gelten in Betrieben einer juristischen Person für die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist. Die Vorschrift findet also unmittelbar Anwendung auf Vorstände von Aktiengesellschaften und Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 23 Brüssel Ia-VO0 Von den Vorschriften dieses Abschnitts kann im Wege der Vereinbarung nur abgewichen werden,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art 7 V der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl EU 2011 L 48/1). Die genannten Vorschriften des BGB verbieten in Umsetzung dieser RL bestimmte Vereinbarungen über lange Zahlungsfristen (§ 271a BGB) oder das Hinausschieben des Verzugs (§ 286 V BGB) sowie über den Ausschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckungserweiternde.

Rn 20 Vereinbarungen, die den Vollstreckungszugriff erweitern, sind im Gegensatz zu vollstreckungsbeschränkenden (s Rn 19) idR nicht zulässig. Das hängt mit der mangelnden Dispositionsbefugnis der Parteien über Voraussetzungen und Grenzen des staatlichen Vollstreckungsverfahrens zusammen. So können Gläubiger und Schuldner nicht verabreden, dass ohne Titel, Klausel und/oder Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematischer Zusammenhang und Normzweck.

Rn 1 Vor der Durchführung des Schiedsverfahrens (§ 1042) muss das Schiedsgericht über seine eigene Zuständigkeit und damit zugleich über die zentralen Grundlagen für sein Handeln, also die Gültigkeit einer bestehenden Schiedsvereinbarung, entscheiden. Diese Aussage in Abs 1 ist an sich eine gewisse Selbstverständlichkeit. Davon abzutrennen ist die Regelung in Abs 2, die sich...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Nebenabreden

Rz. 299 Nach der st. Rspr. des BAG[756] kann ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen in Betracht kommen, wenn die Parteien eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag vereinbart haben, die an Umstände anknüpft, die erkennbar nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben müssen. Möchte sich der Arbeitgeber wegen veränder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unwirksamkeit, Rechtsbehelfe.

Rn 23 Der Prozessvergleich kann aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam sein, so wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, sittenwidrig ist, wenn einer der Beteiligten bei Abschluss des Vergleichs geschäftsunfähig gewesen ist oder wenn der Vergleich wirksam gem § 142 BGB angefochten wurde. In der Regel ist dann auch die Prozessbeendigungsvereinbarung unwirksam; hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 16 § 29 II gilt für Erfüllungsortvereinbarungen und beschränkt deren Wirksamkeit auf den genannten Personenkreis, also Kaufleute, juristische Personen des Öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (zum Normzweck s Rn 2; vgl auch § 38). Es kommt dabei auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an (Musielak/Voit/Heinrich Rz 39; MüKoZPO/Patzina Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt der einvernehmlichen Regelung.

Rn 27 Die Vorschrift des § 156 II hat va in Umgangsverfahren Bedeutung. Es ergeben sich zugleich inhaltliche Probleme: Bislang besteht Unklarheit darüber, ob eine Umgangspflegschaft (§ 1684 III 3–5 BGB), ein begleiteter Umgang (§ 1684 IV 3–4 BGB), ein Ausschluss oder eine Einschränkung des Umgangs (§ 1684 IV 1, 2 BGB) Gegenstand einer einvernehmlichen Regelung nach Abs 2 sei...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 18.1.2 Verspätete Zahlungen von Umsatzsteuerzahllasten

Rz. 111 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für verspätete Zahlungen von Umsatzsteuerzahlungen werden Säumniszuschläge ("late payment penalties") im Falle einer vollen Zahlung oder der Vereinbarung eines Zahlungsplans binnen 15 Tagen nach Fälligkeit nicht festgesetzt, zwischen 16 bis 30 Tagen nach Fälligkeit in Form eines ersten Säumniszuschlages ("first penalty") festgesetzt, der 2 % d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Anwaltsbeiordnung.

Rn 24 Die Partei hat ein Beschwerderecht, wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Anwalts abgelehnt wird, auch wenn die Hauptsachentscheidung nicht anfechtbar ist (BGH FamRZ 11, 1138). Sie ist auch beschwerdebefugt, wenn ihr ein nicht beauftragter Rechtsanwalt beigeordnet wird (Celle NdsRpfl 95, 46). Bei Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes ist stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auskunftspflicht (Abs 1).

Rn 2 Zur Auskunft verpflichtet sind neben zu beteiligenden Personen und Versorgungsträgern (s § 219 Rn 2–5) auch sonstige Stellen, wie zB frühere Arbeitgeber oder die Arbeitsverwaltung, wenn es um die Klärung von Rentenanwartschaften geht, oder die Verbindungsstellen der GRV, wenn ausländische Anrechte aufzuklären sind (BTDrs 16/10144, 93). Hierdurch erlangen sie aber nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verzicht bei oder nach der Pfändung.

Rn 11 Ein Verzicht auf den Pfändungsschutz ist auch bei oder nach der Pfändung nicht zulässig (LG Oldenburg DGVZ 80, 39, 41; AG Sinzig NJW-RR 87, 757, 758 [AG Sinzig 03.07.1986 - 6 M 1194/86]; aA AG Essen DGVZ 78, 175). Zwar mag der Schuldner zu diesem Zeitpunkt die Folgen seines Verzichts besser überblicken können als bei einem im Voraus erklärten Verzicht. Auch ist er nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahrensbeginn (S 1).

Rn 2 Ein schiedsgerichtliches Verfahren muss sich anders als das staatliche Verfahren zwangsläufig in mehreren Teilakten entwickeln. Zunächst ist es erforderlich, dass der künftige Schiedskläger dem Schiedsbeklagten einen Antrag vorlegt, eine bestimmte Streitigkeit durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen (§ 1044 S 1). Diesem ersten Stritt folgt die Konstituierung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nachweis (Abs 2 S 2).

Rn 53 Dem GV müssen Originalurkunden oder beglaubigte Ablichtungen (§ 73 S 1 Nr 3 GVGA) vorgelegt werden, die den vollen Beweis für die Vereinbarung des Eigentumsvorbehalts erbringen. Glaubhaftmachung (§ 294) reicht nicht aus. Als Urkunden kommen der zu vollstreckende Titel selbst oder andere Schriftstücke wie der Kaufvertrag in Betracht (§ 73 S 3 GVGA). Der Nachweis durch U...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.5 Zentralregulierung

Rz. 100 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 S. 7 UStG regelt den Sonderfall der sog. Zentralregulierung. Bei Zentralregulierern handelt es sich um genossenschaftlich oder erwerbswirtschaftlich organisierte Unternehmen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit ihren Mitgliedern oder Anschlusskunden (Leistungsempfänger) deren Rechnungen gegenüber einem Lieferanten zentr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Komplexe Klauseln.

Rn 18 Eine Schiedsvereinbarung kann Teil einer komplexen Klausel mit unterschiedlichen Verfahrensabschnitten sein (zB Eskalationsklausel). So kann eine Mediationsvereinbarung mit einem schiedsgerichtlichen Annex versehen werden (MedArb-Klauseln), dessen Ziel es ist, letztlich nach mediativer Streitbeilegung zwischen den Parteien einen vollstreckbaren Titel im Wege eines Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten des Rechtsstreits.

Rn 8 Die Kosten des Rechtsstreits sind nach S 2 grds ebenfalls gegeneinander aufzuheben, es sei denn die Parteien haben ein anders vereinbart oder über die Kosten ist bereits rechtskräftig erkannt. Haben die Parteien nichts Abweichendes vereinbart, ist auch hier grds davon auszugehen, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden sollen. Das Gericht kann jedoch in begründeten...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.4 Prüfungsreihenfolge: Voraussetzungen für die Anerkennung von Teilleistungen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BMF hat sich hierzu zuletzt i. Z. m. der Umsatzerhöhung 2007 geäußert und erkennt bei Werklieferungen und Werkleistungen an, dass diese in Teilen vor dem 01.01.2007 erbracht wurden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (BMF vom 11.08.2006, BStBl I 2006, 477, Rz. 21): Es muss sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer Werkli...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.10 Konnten Arbeitgeber steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise an Arbeitnehmer leisten, denen im Gegenzug geleistete Überstunden gekürzt werden, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht?

Es war erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte. In Fällen, in denen vor dem 1. März 2020 kein Anspru...mehr