Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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FF 05/2023, Keine anwaltlic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin macht gegen den Beklagten, der mit Frau Rechtsanwältin … zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (mbB) zusammengeschlossen ist, aus einem Anwaltsvertrag im Zusammenhang mit ihrer Vertretung in einem Rechtsstreit gegen die … (Im folgenden GmbH genannt) vor dem Landgericht Erf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Inkrafttreten der Vorschriften des GewStG

Rz. 4 § 36 Abs. 1 GewStG: Das GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[1], zuletzt geändert durch Gesetz v. 16.12.2022[2], ist, soweit in Abs. 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist, erstmals für den Ez 2021 anzuwenden. Einzelheiten zur zeitlichen Anwendung ergeben sich aus der Kommentierung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Rz. 5 § 36 Abs. 2 GewStG: Geltung hat ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 211 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Sie richten sich primär, aber nicht ausschließlich, an den Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO. Der Schuldner ist danach verpflichtet, dem Gläubiger nicht nur die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen, sondern ihm auch die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszu...mehr

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Industrie- und Gewerbebetri... / 4.1.3 Wie kann der Nachbar seine Rechte wahrnehmen?

Die Planung und der Bau einer neuen Industrie- und Gewerbeanlage stellt für den Investor ein erhebliches Kostenrisiko dar. Deshalb wird er im allgemeinen das sog. förmliche Genehmigungsverfahren [1] wählen, um später gegenüber Nachbarklagen möglichst abgesichert zu sein und nicht im schlimmsten Fall seinen Betrieb einstellen zu müssen. Der Preis für diese in § 14 BImSchG abges...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf die...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Die Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 71 Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Gerichtsvollzieher beantragen,mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 257 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 272 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 243 Das Formular schließt mit dem Abschnitt IV zu den nach § 788 Abs. 1 ZPO zu berücksichtigenden Kosten der Zwangsvollstreckung ab. In Zeile 1 sind die Vollstreckungskosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen in einer Summe anzugeben. Zu berücksichtigen sind dabei nur die offenen Vollstreckungskosten, nicht also diejenigen zu erstattenden Kosten, die durch die Verrechnung v...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.1 Aktivierungspflichtiger Zuschuss

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Unternehmer etwas kosten lässt, die einer besonderen Bewertung zugänglich sind, i. d. R. einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und jedenfalls mit dem Betrieb übertragen werden können, grundsätzlich als Wirtschaftsgut (handelsrechtlich: Vermögensgegenstand...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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Verzug / 2.3 Gegenseitiger Vertrag

Verzug kann auch dazu führen, dass der Gläubiger den Vertrag insgesamt beendet, eben weil sich der Schuldner beharrlich weigert, seine Leistungspflicht zu erfüllen oder weil alle Mahnungen und Fristsetzungen ohne Erfolg geblieben sind. Diese Fälle sind in den §§ 323, 326 und 281 BGB geregelt. Macht der Gläubiger die nachfolgenden Rechte im gegenseitigen Vertrag geltend, dann...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.11 Übergangsvorschriften aus erstmaliger Anwendung des IFRS 11 "Gemeinschaftliche Vereinbarungen"

Rz. 68 Nach IFRS 1.Appendix D 31 Satz 1 dürfen die Übergangsvorschriften des IFRS 11 auch von einem zur IFRS-Rechnungslegung übergehenden Bilanzierenden angewendet werden.[1] In Abweichung von IFRS 11.Appendix C 3 hat ein zur IFRS-Rechnungslegung übergehender Bilanzierender, welcher in Übereinstimmung mit IFRS 11 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen statt nach der zuvor angew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzug / 1.1 Fällige, einredefreie Forderung

Verzug setzt voraus, dass der Gläubiger gegen den Schuldner eine Forderung besitzt, die fällig und einredefrei ist. Die Art der Forderung ist hier zweitrangig, es kann sich um eine Forderung auf Zahlung eines Geldbetrages oder auch auf Lieferung einer Gattungs- oder Stücksache handeln. Die Forderung muss fällig sein. Fälligkeit tritt gem. § 271 BGB mit Abschluss des Vertrages...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.3 Ansatz von Schadensersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen

Rz. 77 Tatsächliche Abwicklung mittels Kompensationszahlungen Eine Funktionsverlagerung lag nach § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV a. F. auch dann nicht vor, "wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde." Der Verordnungsgeber hatte als eine wesentliche Fallgruppe Vorgänge im Blick, die formal als Fu...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 6 Dokumentationspflichten bei Funktionsverlagerungen

Rz. 87 Zeitnahe Aufzeichnungspflicht Funktionsverlagerungen stellen regelmäßig außergewöhnliche Geschäftsvorfälle i. S. v. § 90 Abs. 3 Satz 5 AO (§ 90 Abs. 3 Satz 8 AO a. F.) i. V. m. § 3 Abs. 2 GAufzV dar, da sie mit einer Änderung von Geschäftsstrategien, d. h. mit wesentlichen Funktions- und Risikoänderungen, verbunden sind.[1] Aufzeichnungen sind deshalb zeitnah, d. h. in...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzug / 1.2 Mahnung oder gleichstehende Handlung

Eine weitere Voraussetzung, die gegeben sein muss, damit der Verzug eintritt, nennt das Gesetz in § 286 Abs. 1 BGB. Danach kommt der Schuldner erst dann in Verzug, wenn er vom Gläubiger gemahnt ist. Die Mahnung darf erst nach Fälligkeit erfolgen, vorher ist sie wirkungslos.[1] Unter Mahnung versteht das Gesetz jede Aufforderung zur Zahlung. Das Wort "Mahnung" muss nicht verw...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.3 Leasing

Rz. 45 IFRS 16.9 ff. enthält Vorschriften zur "Entschleierung verdeckter Leasingverhältnisse".[1] Der zur IFRS-Rechnungslegung übergehende Bilanzierende braucht nicht zum Zeitpunkt des Beginns der einzelnen Verträge, die ein Leasingverhältnis beinhalten können, zu prüfen, ob Verträge Leasingverhältnisse beinhalten (können). Nach IFRS 1.Appendix D 9 kann der Bilanzierende stat...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2 Wahlrechte bei der retrospektiven Anwendung

Rz. 27 Ein auf IFRS umstellendes Unternehmen hat das Wahlrecht, in den nachstehenden Fällen auf die retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften zu verzichten: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix C); Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix D 2–3); Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung als Ersatz für (fortgeführte) Anschaffu...mehr

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Verzug / Zusammenfassung

Begriff In Verzug gerät der Schuldner, wenn er auf eine fällige und einredefreie Forderung trotz Mahnung schuldhaft nicht leistet. Es handelt sich hierbei um einen Fall der Leistungsstörung und zwar den der Nichtleistung. Der Verzug ist abzugrenzen von der mangelhaften Leistung. Hier erbringt der Schuldner die Leistung, diese ist aber inhaltlich oder qualitativ minderwertig. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzug / 2.2 Verzugsschaden gem. § 280 Abs. 2 BGB

Der Schuldner ist ab Eintritt des Verzuges verpflichtet, dem Gläubiger den Schaden zu ersetzen, der durch den Verzug entsteht (Verzögerungsschaden). Der Verzögerungsschaden ist allerdings abzugrenzen vom Schadensersatz im gegenseitigen Vertrag (vgl. unten): Unter Verzögerungsschaden versteht man denjenigen Schadensersatzanspruch, der neben dem Anspruch auf Leistung besteht. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verzug / 1.4 Verschulden

Die Nichtleistung des Schuldners muss von diesem verschuldet sein. Das Gesetz ist so formuliert, dass Verschulden des Schuldners vermutet wird. Sollte er aus welchen Gründen auch immer schuldlos nicht liefern können, dann muss er dies beweisen.[1] In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Nichtleistung wegen Geldmangels stets verschuldet ist. Das Gesetz geht von...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der P...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.5 Fremdvergleichsgesichtspunkte

Rz. 30 Kein(e) Funktionsveräußerung/-erwerb unter fremden Dritten Eine Funktionsverlagerung lag schließlich tatbestandlich gemäß § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV a. F. auch dann nicht vor, "wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde." Im Wesentlichen waren von dieser Ausnahme in der Praxis 2 Fallg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstanwendung IFRS / 3.1 Verbote der retrospektiven Anwendung

Rz. 16 IFRS 1.13 untersagt in folgenden Fällen die retrospektive Anwendung von IFRS-Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting), Vornahme von Schätzungen, Darstellung und Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter, Klassifizierung und Bewertung fi...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.3 AfA‐Bemessungsgrundlage bzw. Kaufpreisaufteilung bei bebauten Erbbaurechten

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kommt in den Fällen der Anschaffung bebauter Erbbaurechte eine Aufteilung der Anschaffungskosten nicht in Betracht, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für das Gebäude gezahlt hat. Somit ist eine Kaufpreisaufteilung bei dem Erwerb eines bebauten Erbbaurechts nur in den Ausnahmefällen vorzunehmen, in de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9 Verträge zu Arbeitsgemeinschaften/gemeinsamen Einrichtungen

2.9.1 Vereinbarte Erstattungsansprüche in einem Gründungsvertrag zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F. Rz. 60 Nach einem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge v. 1.11.2012 (NDV 2013 S. 45) zur Frage, ob in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b a. F. vereinbarte Erst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.7 Vorlagepflicht

Rz. 21 Die seit 1993 bestehende Vorlagepflicht und Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde soll dazu dienen, die Geltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in den Vergütungsverträgen abzusichern ( BT-Drs 11/2237, S. 191). Die gesetzliche Vorgabe, bestimmte Verträge und Vergütungsvereinbarungen der Aufsichtsbehörde vorzulegen, lässt die allgemeine staatliche Aufsicht ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 4 Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hängen ganz entscheidend davon ab, wie sich die Beitragssätze und damit der Großteil der Mittel zur Finanzierung der Krankenversicherung entwickeln (zur Finanzierung durch Beiträge, Zusatzbeiträge und sonstige Einnahmen vgl. §§ 220, 221, 221b, zum Begriff Beitragssatz vgl. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.3 Vergütung für die Leistung Dritter

Rz. 17 Abs. 2 verpflichtet zu einem Qualitätsmanagement der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Dritten. Dabei gilt der ökonomische Grundsatz, qualitativ hochwertige Leistungen zu einem günstigen Preis zu erhalten. Damit werden betriebswirtschaftliche Ziele verfolgt, die schon in der Vergangenheit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.5.1 Steuerbare Erbbaurechtsvorgänge

Der Grunderwerbsteuer unterliegen beim Erbbaurecht die folgenden Rechtsvorgänge:[1] nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ein Vertrag, der den Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechts begründet,[2] ein Vertrag, der den Anspruch auf Übertragung eines Erbbaurechts begründet,[3] die Ausübung des Vorrechts auf Erneuerung des Erbbaurechts nach § 31 ErbbauRG, eine Vereinbarung über die Verlän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.5.3 Ausnahmeregelungen (Sätze 3 bis 6)

Rz. 40 Abs. 1a Satz 3 bis 6 bestimmt dagegen die Ausnahmen, wann Kinder- und Jugendärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig werden dürfen bzw. wann Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen können. Die Ausnahmefälle für Kinder- und Jugendärzte oder Inte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.2 Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung

Rz. 25 Die gesetzliche Grundlage des § 73 Abs. 1 steht neben dem ärztlichen Berufsrecht sowie den dortigen Gebietsbezeichnungen und verändert nicht die Leistungsinhalte und Grenzen des Fachgebietes der hausärztlichen Versorgung. Das folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber des Vertragsrechts auf der Grundlage seiner aus Art. 74 Nr. 12 GG abgeleiteten Annexkompetenz zum Sozia...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.2 Bedeutung der Beitragssatzstabilität

Rz. 12 Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gehört zu den allgemeinen Grundsätzen (§§ 69 bis 71) des Ersten Abschnitts des Vierten Kapitels, welches die Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern regelt. Normadressaten sind Vertragspartner und Leistungserbringer. Die Norm schließt somit auch die jeweiligen Verbände ein, sofern sie für einzelne Vergütungsver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.8.1 Umfang der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 53 § 73 Abs. 2 ist eine Zentralnorm der vertragsärztlichen Versorgung (Matthäus, in: jurisPK-SGB V, § 73 Rz. 115). Gemeinsam mit den vom GBA erlassenen normkonkretisierenden Richtlinien wird der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung bestimmt. Als Beispiele sind folgende Ergänzungen zu nennen: Ärztliche Behandlung (Nr. 1): Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmeth...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.9.1 Vereinbarte Erstattungsansprüche in einem Gründungsvertrag zu einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b a. F.

Rz. 60 Nach einem Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge v. 1.11.2012 (NDV 2013 S. 45) zur Frage, ob in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b a. F. vereinbarte Erstattungsansprüche der Ausschlussfrist unterliegen (§ 111 SGB X) und welche sonstigen Fristen unter den Trägern ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.5 Angemessene Vergütung

Rz. 8 Die angemessene Vergütung stellt ein weiteres Vertragsziel dar und gilt als wichtiges Gebot jeder ärztlichen/vertragsärztlichen Vergütungsregelung, insbesondere der Honorarverteilung (vgl. §§ 85 Abs. 4 für die vertragszahnärztliche Versorgung sowie 87b für die vertragsärztliche Versorgung). Schon deswegen, weil es sich bei der Norm des § 72 um eine Zielbestimmung hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 71 Beitrags... / 2.1 Beitragssatzstabilität und ihre Grenzen

Rz. 10 Der Halbsatz "es sei denn, dass die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist" in Abs. 1 Satz 1 setzt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität allerdings Grenzen. Die Finanzierung der notwendigen medizinischen Versorgung geht immer vor, könnte also auch, wenn sie objektiv nicht mehr gewährleist...mehr

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Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.6 Vertragsschluss mit Ärzten im Ausland (Abs. 5)

Rz. 9 Soweit für die Sicherstellung der Versorgung Verträge nach Abs. 3 nicht ausreichen, können auch mit Ärzten und geeigneten Einrichtungen mit Sitz im Ausland Verträge zur Versorgung der Versicherten geschlossen werden.mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz über die neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Änderung weiterer sozialrechtlicher Vorschriften (KOV-Anpassungsgesetz 1990 – ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.2 Einheitliche vertrags(zahn)ärztliche Versorgung (Abs. 2)

Rz. 5 Bis 1.1.1993 galten für Teilbereiche der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung Ersatzkassenversicherter andere Bedingungen als für die übrigen Versicherten. Während für die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Seekrankenkasse die Vertragsbedingungen der ärztlichen/zahnärztlichen Versorgung in hohem Maße gesetzlich vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72 Sicherst... / 2.4 Gleichmäßige vertragsärztliche Versorgung

Rz. 7 Die Regelung der vertragsärztlichen Versorgung hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erfolgen. Damit wird eine gleichmäßige Versorgung i. S. d. § 70 Abs. 1 in Deutschland gewährleistet; gleichzeitig wird sichergestellt, dass sowohl das Gesetz als auch die Richtlinien von allen Beteiligten zwingend zu beacht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 72a Übergan... / 2.5 Art und Weise der Sicherstellung (Abs. 3 und 4)

Rz. 7 Als Möglichkeiten der Krankenkassen, ihrer Verbände sowie der Ersatzkassen, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen, nennt Abs. 3 Einzel- oder Gruppenverträge mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern oder sonstigen geeigneten Einrichtungen. Dies können Verträge mit Ärzten sein, die die Zulassungsvoraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllen, die bisher privatärz...mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl...mehr