Fachbeiträge & Kommentare zu Vertragsstrafe

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 384 Wenngleich die Wirkungen derartiger Regelungen nicht überschätzt werden sollten, werden in der Praxis regelmäßig sog. salvatorische Klauseln in Arbeitsverträge aufgenommen. Zu finden sind diese meist am Ende des Arbeitsvertrags, entweder in einem eigenen Paragrafen oder unter den "Schlussbestimmungen" des Vertrags. Zweck dieser Regelungen ist es im Kern, den Willen d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Schadensersatz / 4 ABC des Schadensersatzes

Nachfolgend werden einige Begriffe und Grenzfälle aus dem Bereich des Schadenersatzes kommentiert[1]: Ablöseentschädigung im Profisport: Zahlungen für die Freigabe eines Fußballvertragsspielers/Lizenzspielers sind Gegenleistungen des aufnehmenden Vereins an den abgebenden Verein.[2] Abmahnungen: Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen oder urhe...mehr

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Schadensersatz / 2.2.1 Werbungskostenabzug

Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können im Fall von beruflich bedingten Schadensersatzpflichten, z. B. wegen eines Kraftfahrzeugunfalls auf einer ausschließlich betrieblich oder beruflich bedingten Fahrt, die von ihnen erbrachten Ersatzleistungen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG geltend machen, einschließlich des selbst geleistete...mehr

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Schadensersatz / 1.2.4 Betriebsvermögen

Eine betriebliche Schadensersatzforderung gehört zwar zum Betriebsvermögen, darf aber erst vereinnahmt (= aktiviert) werden, wenn sie anerkannt wird oder über sie rechtskräftig entschieden ist.[1] Dies leitet sich aus dem Gebot der Vorsicht (sog. Vorsichtsprinzip) ab, nach dem nicht realisierte Gewinne nicht auszuweisen sind.[2] [3] Praxis-Beispiel Schadensersatzforderung Zerst...mehr

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Geldstrafen / 2 Lohnabzug einer Vertragsstrafe

Wird der Arbeitslohn durch eine vom Arbeitgeber verhängte Vertragsstrafe im Wege der Aufrechnung gemindert, ist der Strafbetrag bei der Beitragsbemessung nicht abzugsfähig. In einem solchen Fall gilt der volle Entgeltbetrag als zugeflossen. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind aus dem vollen Entgelt zu berechnen.mehr

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Geldstrafen / 3 Vertragsstrafen sind Werbungskosten

Von den Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgeldern in diesem Sinne sind die gelegentlich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgelegten Vertragsstrafen zu unterscheiden. Vertragsstrafen wegen dienstlicher Verfehlungen des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber gefordert und vom Arbeitslohn einbehalten werden, mindern den steuerpflichtig...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.2 Vertragsstrafen: wirkungsvolles Präventionsmittel

Vertragsstrafen bzw. pauschalierter Schadensersatz sind bislang in der Praxis im Zusammenhang mit menschenrechtlichen Verhaltenspflichten unüblich. Die Rechtsprechung unterwirft Vertragsstrafen in AGB einer strengen Prüfung lässt insbesondere bei Pflichtverstößen, die den Vertragspartner nicht unmittelbar beeinträchtigen, allenfalls sehr geringe Vertragsstrafen zu. Pauschali...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7 Klauseln zu Abhilfemaßnahmen und Sanktionen bei Verstößen

Die Vereinbarung bestimmter Verhaltenserwartungen mit dem Lieferanten und entsprechender Kontrollmechanismen sollte flankiert werden durch Vereinbarungen zu den Folgen festgestellter Verstöße. Eine Klausel zur Verpflichtung des Lieferanten, bei festgestelltem Verstoß an der Konzeption und Durchführung eines Abhilfekonzepts mitwirken zu müssen, sollte bereits im Hinblick auf ...mehr

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Handelsgeschäft / 2.4 Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe ist die Geldsumme, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, dass er eine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt (§ 339 BGB). Ist die von einem Privatmann einem Dritten versprochene Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, kann sie gem. § 343 BGB von einem Gericht herabgesetzt werden. Da ein Kaufmann weniger schutzbedürfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 4 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

In jedem Fall der zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer eine Vertragsstrafe in Höhe von ______ EUR zu zahlen. Zugleich entfällt für den entsprechenden Monat des Verstoßes die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung durch die Gesellschaft. Bei Dauerverstößen ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Etw...mehr

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AGS 12/2023, Müller/Rebler, Das Recht des ruhenden Verkehrs

Von Prof. Dr. Dieter Müller und Dr. Adolf Rebler. 4. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXXIII, 726 S., 99,00 EUR Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass der ruhende Verkehr nur vermeintlich eine rechtlich klare Angelegenheit sei. Tatsächlich wird auch das Recht des ruhenden Verkehrs immer komplexer. Auch hier ergeben sich regelmäßig neue Entwicklungen. Exemplaris...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 2.2 Außerordentliche Einkünfte – Ermäßigte Besteuerung

Nachzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung können außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG sein und sind daher ermäßigt zu besteuern.[1] Die Entscheidung kann für den Anwalt interessant sein, wenn er sich über mehrere Jahre ausschließlich einer Sache widmet und die Vergütung dafür (zusammengeballt) in einem Veranlagungszeitraum (z. B. als Strafverteidiger in einem großen...mehr

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Guidelines für die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Wettbewerbsverbote sind integraler Bestandteil von Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen des rechtlich Zulässigen sowie darüber, was bei einem Verstoß zu tun ist. Was sind Wettbewerbsverbote? Es gibt verschiedene Arten von vertrag...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Den AGB widersprechende Individualvereinbarungen

Rz. 6 Ziel der gesetzlichen Regelung ist, der individuellen Vertragsabrede volle Geltung zu verschaffen und sie nicht durch AGB konterkarieren zu lassen. Daher wird von der individuellen Vertragsabrede kraft § 305b BGB nicht nur eine AGB-Bestimmung verdrängt, die gerade auf das Gegenteil des individualvertraglich Geregelten abzielt, sondern auch solche Bestimmungen, die mit ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2 Pflichten des Bewerbers

Mit der Aufnahme von Einstellungsverhandlungen und bereits in deren Vorfeld bei den ersten Anbahnungsmaßnahmen treffen auch den Bewerber gemäß § 311 Abs. 2 BGB rechtliche Pflichten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Selbst wenn die Gespräche mit dem Bewerber nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt haben, kann d...mehr

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B. AVB D&O / 4. Vertragsstrafen

Rz. 142 Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O "Vertragsstrafe" meint Vertragsstrafen im Sinne von § 339 BGB. Verwendet wird auch der Begriff der Pönale oder der Konventionalstrafe. Nach § 339 BGB liegt eine Vertragsstrafe vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit z.B. die Lieferung von Waren nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die ...mehr

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B. AVB D&O / XIV. Ausschluss wegen Schäden aus Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgeldern und Entschädigungen mit Strafcharakter (A-7.10 AVB D&O)

1. Einführung Rz. 127 Der Ausschluss A-7.10 AVB D&O enthält unterschiedliche Tatbestände. Er schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus, die darauf beruhen, dass Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter, die gegen die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft verhängt wurden, auf die versicherten Personen abgewälzt werden sol...mehr

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B. AVB D&O / I. Pflichtverletzungen während der Vertragslaufzeit

Rz. 1 A-5.1 AVB D&O definiert den zeitlichen Umfang des Versicherungsschutzes. Hier ist das Verstoßprinzip verankert (siehe die Ausführung oben bei A-2.). Angesichts des Umstandes, dass die Erhebung des Anspruchs (Claims-Made-Prinzip) zum Versicherungsfall gehört, welcher sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit ereignen muss, stellt die D&O-Versicherung auf das Anspruchs...mehr

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B. AVB D&O / 1. Einführung

Rz. 127 Der Ausschluss A-7.10 AVB D&O enthält unterschiedliche Tatbestände. Er schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus, die darauf beruhen, dass Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter, die gegen die Versicherungsnehmerin oder eine Tochtergesellschaft verhängt wurden, auf die versicherten Personen abgewälzt werden sollen oder aber...mehr

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B. AVB D&O / 2. Ausgangsbeispiele

Rz. 128 Beispiel: "Vertragsstrafe" Die Versicherungsnehmerin ist eine GmbH, die im Messebau tätig ist. Vereinbart ist ein Aufbau einer Messhalle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Falle einer Verspätung fällt eine hohe Vertragsstrafe an. Die GmbH leistet nicht vertragsgerecht und der Vertragspartner verlangt die Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR. Die GmbH begleicht diese ...mehr

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B. AVB D&O / 7. Wirksamkeit des Ausschlusses

Rz. 160 Der Ausschluss ist in der vorliegenden Fassung unwirksam, da durch ihn auch für jene Organe kein Versicherungsschutz besteht, die nicht an dem Verstoß mitgewirkt haben, der zur Verbandsgeldbuße oder Vertragsstrafe geführt hat. Solche versicherten Personen können aber gleichwohl haften, wenn ihnen vorgeworfen werden kann, sie wären aufgrund ihrer Gesamtverantwortung o...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Verjährung

Rz. 82 Die Ansprüche der GmbH gegen den Geschäftsführer aus § 43 Abs. 2 und 3 GmbHG verjähren in fünf Jahren. Dies ist in § 43 Abs. 4 GmbHG geregelt. Da es dort heißt, dass die Verjährung die vorstehenden Ansprüche betrifft, gilt die fünfjährige Verjährungsfrist auch für Ansprüche aus § 43 Abs. 3 GmbHG – während die Ansprüche gegen den Gesellschafter, der die unter Verstoß g...mehr

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B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

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B. AVB D&O / 5. Bußgelder

a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Zahlungsverbot bei Insolvenzrecht und Ausnahmen

Rz. 4 Verbotene Zahlungen sind solche, die die Insolvenzmasse zu Lasten der Insolvenzgläubiger schmälern. Dadurch wäre im ersten Schritt jeder Zahlungsausgang oder Abfluss umfasst, auch soweit vorher für die Zahlung eine Vorleistung in die Masse erfolgte.[1] Der Insolvenzverwalter, der den Anspruch geltend macht, könnte also anhand der Kontoauszüge der Gesellschaft im ersten...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Rz. 3 Nach dem Wortlaut des § 43 Abs. 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Aus dieser Generalkla...mehr

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B. AVB D&O / 6. Entschädigungen mit Strafcharakter

Rz. 159 Der Ausschluss in A-7.10 AVB D&O nimmt ausdrücklich Entschädigungen mit Strafcharakter vom Versicherungsschutz aus. Durch den Klammerzusatz "punitive und exemplary damages" wird deutlich, dass es primär um Zahlungen geht, die im US-amerikanischen Recht einzelner Bundesstaaten festgesetzt werden können (siehe das Beispiel oben).mehr

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B. AVB D&O / 8. Erweiterungen/Abschwächungen in der Praxis

Rz. 162 Bei den in der Praxis verbreiteten Deckungskonzepten ist der Ausschluss regelmäßig enthalten. Es werden aber Abschwächungen vorgenommen, vor allem lassen sich Regressansprüche gegen Organmitglieder versichern, wobei aber meist Kartellstrafen wieder hiervon ausgenommen werden. Außerdem werden Entschädigungsgrenzen (sog. Sublimits) festgesetzt. Praxis-Beispiel Beispiel ...mehr

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B. AVB D&O / 3. Überblick

Rz. 136 Versichert sind in der D&O-Versicherung berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder eines Organes. Eine Geldstrafe oder Geldbuße oder auch eine Kaution, die die versicherte Person selbst bezahlen muss bzw. die gegen diese verhängt wird, ist schon deswegen nicht versichert, weil dort kein Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird. Insofern bedarf es hier...mehr

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B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Eine Entscheidung des BGH liegt noch nicht vor. Beim sog. Schienenkartell, hat das LAG Düsseldorf eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße verneint[2], das BAG hielt den Arbeitsrechtsweg nicht für eröffnet und verwies auf den Zivilrechtsweg.[3] Dieser Rechtsweg hät...mehr

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B. AVB D&O / A-7 A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

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B. AVB D&O / a. Grundlagen der Verbandsgeldbußen

Rz. 146 Gegen juristische Personen können Bußgelder, nicht jedoch Kriminalstrafen verhängt werden, in vielen anderen Rechtsordnungen, auch innerhalb der EU und nach dem Strafrecht vieler US-Bundesstaaten ist dies hingegen möglich. Auch in Deutschland soll dies durch das neue Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) künftig möglich sein. Sobald dieses in Kraft tritt, wird der Aus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / II. Abwehrdeckung trotz Ausschluss?

Rz. 7 Liegt ein Risikoausschluss vor besteht kein Versicherungsschutz. Damit hat die versicherte Person keinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer und kann demzufolge nicht verlangen, von einem begründeten Schadenersatzanspruch freigestellt zu werden. Problematisch ist aber, ob sobald ein Ausschluss bejaht wird, grundsätzlich auch kein Anspruch auf Abwehrdeckung (meh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 4.1.2 Bindungsdauer und zeitliche Staffelung

Die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln hängt weiterhin von der Fortbildungs- und Bindungsdauer ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen hängt maßgeblich von der Dauer und den Kosten der Qualifikationsmaßnahme ab. Daneben ist die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation. Die für den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Baugewerbe / 6.3 Abgrenzung des Schadensersatzes von Entgeltsminderungen

Ein Schadensersatz führt nicht zu einem steuerbaren Umsatz. Damit ergibt sich für einen Bauunternehmer, der einen Schadensersatz an seinen Leistungsempfänger zu zahlen hat, keine Minderung der Bemessungsgrundlage. Schadensersatz liegt im Baugewerbe insbesondere dann vor, wenn der Bauunternehmer eine Vertragsstrafe (z. B. wegen Überschreiten der fest vereinbarten Leistungsfri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.1 Inhalt

Das Erbbaurecht lastet als beschränkt dingliches Recht auf dem Grundstückseigentum.[1] Die Zulässigkeit eines auf mehreren Grundstücken lastenden Gesamterbbaurechts ist anerkannt. Nach § 1 Abs. 2 ErbbauRG kann das Erbbaurecht auf einen für das Bauwerk nicht erforderlichen Teil des Grundstücks (Waldfläche) erstreckt werden, sofern das Bauwerk wirtschaftlich die Hauptsache ble...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 2.1 Kündigung vor Dienstantritt

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann schon vor dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Möglich ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigung ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie nach Dienstantritt. Kommt einer Arbeitnehmerin besonderer Kündigungsschutz aufgrund des Mutterschut...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Berufsausbildungsverhäl... / 5.6 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

Bei einer rechtswirksamen Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses enden die vertraglichen Beziehungen zwischen Auszubildenden und Ausbildern. Die Auszubildenden haben Anspruch auf ein Zeugnis. Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbilder oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Weitere als Umsatzerlöse auszuweisende Sachverhalte und Abgrenzungsfragen

Rz. 64 Im Folgenden sind weitere Sachverhalte aufgeführt, bei denen zum einen die Beurteilung schwerfällt, ob es sich bei ihnen um Produkte oder Dienstleistungen handelt und zum anderen, ob für sie ein Ausweis als Umsatzerlöse oder sonstige betriebliche Erträge vorzunehmen ist. Im Weiteren werden hier Posten angeführt, für welche die Möglichkeit einer Erfassung als buchungst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Das Berufsausbildungsverhäl... / 6.3 Andere Vertragsverhältnisse

Das BBiG enthält in § 26 eine Sonderregelung für sogenannte andere Vertragsverhältnisse. Die Regelung, die seit der Novelle zum 1.1.2020 nunmehr Bezug nimmt auf die §§ 10–16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 sowie §§ 18–23 und 25, gilt für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, wobei es sich nicht u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 72 Zulassu... / 2.3 Sicherstellung der besonderen Zulassungsvoraussetzungen des Abs. 3a und 3b

Rz. 8a Zur Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Abs. 3a und 3b als wesentlicher Bestandteil der in Abs. 3 Satz 1 HS 1 Nr. 2 aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber den Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach Abs. 3c Satz 1 erstmals bis zum Ablauf des 30.9.2021 damit beauftragt, das Nähere zu den hierzu notwendigen Verfah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 17.1 Verstoß gegen Offenlegung der Verbrauchsdaten

Sollten Vermietende oder Mietende gegen eine wesentliche Verpflichtung der in den Green Leases vereinbarten Klauseln verstoßen, können den Mietenden, aber auch den Vermietenden Vertragsstrafen auferlegt werden. Insbesondere die Missachtung der Verpflichtung zur Offenlegung der Verbrauchsdaten kann zu erheblichem Schaden führen, falls sich dadurch bedingt beispielsweise GRESB...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Schadensersatz

Wenn er mit der Vermietung oder Verpachtung zusammenhängt, z. B. wegen Reparaturauftrags[1], vertragsbedingter Streitigkeit mit Mietern oder in Form einer ­Vertragsstrafe an den Architekten[2], liegen Werbungskosten vor; nicht dagegen bei vom Vermieter grob verschuldeter Kündigung des Mieters[3] oder Veranlassung durch Veräußerung. Leistet z. B. der Käufer eines Mietobjekts ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / IX. Vereinbarungen über Familienunterhalt

Rz. 271 Ebenso wie die Eheleute frei in der Gestaltung ihrer Ehe und dem Lebenszuschnitt im Bereich des Familienunterhalts sind, können die Beteiligten naturgemäß Vereinbarungen über alle Bereiche des Ehelebens treffen. Die Möglichkeit einer familienrechtlichen Vereinbarung reicht von der Frage, ob und wenn ja, mit welcher religiösen Grundausrichtung sie die etwaigen gemeins...mehr