Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 14 Vergütung des Testamen... / I. Die unterschiedlichen Interessenlagen

Rz. 6 Bei der Angemessenheitsbestimmung wird gemeinhin davon ausgegangen, dass es darum geht, einen Betrag zu finden, der sowohl die Interessen des Testamentsvollstreckers an einer auskömmlichen Vergütung als auch die Interessen der Zahlungspflichtigen, also regelmäßig der Erben, in praktische Konkordanz bringt.[11] Die Rechtsprechung greift hierbei auf eine Formel zurück, d...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 4. Ausgangspunkt der Tabellen

Rz. 53 Allen Tabellen ist zunächst gemeinsam, dass Ausgangspunkt für die Ermittlung der Vergütung ein Vomhundertsatz des Bruttonachlasswertes ist, wobei vom Verkehrswert auszugehen ist. Weiterhin ist ihnen gemeinsam die Aufgliederung in folgende vier Gebührentatbestände: Darüber hinaus gibt es Sonde...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Inhalt und Stichtag des Verzeichnisses

Rz. 49 Das Nachlassverzeichnis hat alle Gegenstände aufzuführen, die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegen. Hierzu gehören neben den Nachlassaktiva auch die Nachlasspassiva, auch soweit sie zweifelhaft oder bestritten sind.[67] Nach ganz überwiegender Auffassung ist es nicht erforderlich, dass die Nachlassgegenstände ihrem Wert nach ermittelt werden.[68] Rz....mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / 1. Grundsatz der (nur) eingeschränkten Kontrolle durch den Erben

Rz. 5 Für seine Amtsführung wird der Testamentsvollstrecker in praktisch keinem europäischen Rechtskreis mit einer so großen Machtfülle ausgestattet wie im deutschen Recht. Der Gesetzgeber hat großen Wert auf die rein private Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung gelegt.[18] Anders als Nachlasspfleger, Betreuer, Vormünder oder Insolvenzverwalter unterliegt er grundsätzli...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / II. Sittenwidrigkeit, § 138 BGB

Rz. 15 Die Sittenwidrigkeit einer Testamentsvollstreckeranordnung wird im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Behindertentestament diskutiert. Ist der Behinderte nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, greift die öffentliche Hand ein. Hat der Erblasser den Behinderten testamentarisch bedacht, zugleich aber Dauertestamentsvollstreckung an...mehr

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Haftung / 9 Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen (§ 13c UStG)

§ 13c UStG regelt die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen. Insbesondere fällt unter § 13c UStG die Abtretung bestimmter künftiger Forderungen aus bestehenden Geschäftsverbindungen zugunsten eines Dritten im Zusammenhang mit Waren- oder Bankkrediten (z. B. Sicherungsabtretung zugunsten eines Kreditgebers sowie Globalzes­sion). Gemeinschaftsrechtlic...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.9 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 218 Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören alle Leistungen, die der Mieter oder Pächter aufgrund des Miet- oder Pachtvertrags gegenüber dem Vermieter oder Verpächter zu erbringen hat. Sie müssen wirtschaftlich als Gegenleistung für die Nutzung des Wirtschaftsguts anzusehen sein. Es muss sich um Leistungen handeln, die ohne die vertragliche Verpflichtung nicht vom Mieter od...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 38 Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Muster 24.21: Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung Vereinbarung über die Durchführung einer Testamentsvollstreckung zwischen der Erbengemeinschaft nach Frau/Herrn _________________________, geb. _________________________, bestehend aus 1. _________________________, 2....mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / 3. Testamentsvollstreckung (nur) für die Nacherbschaft

Rz. 16 Im Unterschied zur Testamentsvollstreckung für die Vorerbschaft beginnt hier die Testamentsvollstreckung erst mit dem Eintritt der Nacherbschaft. Damit wird der Nacherbe während der Dauer seiner Nacherbschaft in seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beschränkt.[23]mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / I. Vorüberlegungen

Rz. 3 Zu Beginn ist alles relativ einfach. Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG wird zunächst prüfen, ob sie sachlich und personell in der Lage ist, die ihr angetragene Testamentsvollstreckung zu übernehmen. Die Entscheidung hängt zunächst davon ab, welche Art der Testamentsvollstreckung angeordnet ist und welche Person innerhalb der SVVB für die Durchführung der Testament...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / A. Sachverhalt

Rz. 1 Am 20.10.2018 verstarb für seine Angehörigen völlig überraschend der Mediziner Dr. Robert Röntgen bei einem Tauchurlaub auf den Malediven.[1] In seinem notariellen Testament vom 23.12.2015 hatte er seine beiden Töchter Lullu und Lalla als Erbinnen jeweils zur Hälfte seines Nachlasses eingesetzt. Bezüglich der Testamentsvollstreckung war (lediglich) Folgendes bestimmt: Z...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / I. Inhaltliche Beschränkungen

Rz. 23 Denkbar sind insbesondere folgende Gestaltungsmöglichkeiten:mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / D. Nachlassinsolvenz

Rz. 91 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist geregelt in den §§ 315–331 InsO und verknüpft das Insolvenzrecht mit dem bürgerlich-rechtlichen Erbrecht. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO betont insoweit, dass es für das Sondervermögen des Nachlasses ein gesondertes Insolvenzverfahren gibt.[80] Damit werden zwei Zwecke verfolgt: Zum einen soll der Nachlass gemäß § 1 S. 1 InsO i.V.m. §§ 315–33...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / 4. Testamentsvollstreckung für Vor- und Nacherbschaft

Rz. 17 Hier ist der Testamentsvollstrecker nicht nur für den Vor- oder den Nacherben tätig, sondern für beide gemeinsam ernannt. Dies hat zur Folge, dass er ab dem Erbfall zunächst für die Dauer der Vorerbschaft das Verwaltungs- und Verfügungsrecht ausübt und anschließend für den Nacherben. Aufgrund seiner Amtsführung sowohl für den Vorerben als auch für den Nacherben ist de...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / III. Verbindlichkeit und Bestimmtheit

Rz. 10 Wer die tägliche Auseinandersetzung mit dem Fiskus nicht scheut, dem traut der künftige Erblasser auch die notwendige Standfestigkeit mit den Erben zu. Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Das ihm zukommende Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass übt er kraft eigenen Rechts aus, entsprechend dem Willen des Erblassers und una...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / 5. Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 19 Der Nacherbenvollstrecker nach § 2222 BGB beschränkt nicht den Vorerben in seinen Rechten. Vielmehr nimmt der Testamentsvollstrecker hier die Rechte des Nacherben gegenüber dem Vorerben im eigenen Namen wahr.[26] Aus diesem Grund hat der Testamentsvollstrecker kein eigenes Verwaltungs- und Verfügungsrecht kraft seines Amtes als Testamentsvollstrecker, sondern er kann ...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / I. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 25 Auch wenn er allen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen bleibt, hat der Vorerbe eine weitgehende Verwaltungs- und Verfügungsfreiheit über den Nachlass, die ihm beispielsweise eine Umschichtung des Nachlasses ermöglicht. Insoweit ist seine Rechtsstellung der des Testamentsvollstreckers vergleichbar. Während der Testamentsvollstrecker jedoch grundsätzlich nicht Erbe ...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / 2. Allgemeine Testamentsvollstreckung (nur) für die Vorerbschaft

Rz. 15 Dogmatisch handelt es sich hier um eine Verwaltungsvollstreckung gemäß § 2209 BGB, zeitlich begrenzt für die Dauer der Vorerbschaft. Durch die angeordnete Testamentsvollstreckung wird der Vorerbe über das gesetzliche Maß der Vorerbschaft hinaus zusätzlich dadurch in seinen Rechten beschränkt, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht ihm, sondern dem Testamen...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / III. Verstoß gegen das Substitutionsverbot?

Rz. 7 Nach § 78 AktG wird die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG durch ihren Vorstand vertreten, dem nach § 77 AktG auch die Geschäftsführung obliegt. Über § 2218 BGB, der zu den nach § 2220 BGB nicht abdingbaren Vorschriften der Testamentsvollstreckung gehört, gilt im Verhältnis zu den Erben § 664 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach muss der Testamentsvollstrecker sein Amt höchstpersön...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. "Treuhandlösung"

Rz. 22 Bei diesem Lösungsansatz führt der Testamentsvollstrecker persönlich das Handelsgeschäft nach außen im eigenen Namen und (ähnlich einem selbstständigen Kaufmann) unter eigener unbeschränkter Haftung fort.[24] Im Innenverhältnis wird er jedoch (nur) als Treuhänder für die Erben tätig und erhält einen Freistellungsanspruch gemäß § 670 BGB gegen die Erben eingeräumt, des...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 2 Welche Darlehensnebenkosten anfallen können und wie sie gebucht werden

Die Aufnahme eines Darlehens verursacht für Darlehensnehmer oftmals nicht nur Zinsaufwendungen. Die Kreativität von Kreditinstituten und Darlehensgebern ist groß, die Kreditnehmer mit weiteren Ausgaben zu belasten. In der Praxis können folgende (Beschaffungs-) Kosten als Nebenkosten anfallen: Kreditvermittlungsprovisionen an externe Makler Schätzkosten für die Beleihungswerter...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / VIII. Fazit

Für den VZ 2021 sind zahlreiche Änderungen aus Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung zu berücksichtigen, die teilweise in den überarbeiteten Formularen abgebildet werden. Fortgeführt werden auch der konsequent modulare Aufbau der ESt-Erklärung und die Berücksichtigung von e-Daten. Der Beitrag wird in EStB 7/2022 fortgesetzt.mehr

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Verwaltung von Wagniskapitalfonds (zu § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.13 UStAE um einen Abs. 10. Zum 1.7.2021 ist durch das sog. Fondsstandortgesetz[1] auch die Möglichkeit in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG aufgenommen worden, die Verwaltung von Wagniskapitalfonds steuerfrei vorzunehmen. Die Finanzverwaltung nimmt zur Abgrenzung der Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wagniskapitalf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Eingetragene Lebenspartner

Rz. 4 Die Begünstigung nach § 17 ErbStG wurde den eingetragenen Lebenspartnern bis zum 31.12.2008 nicht gewährt[1]; was auch von der Rspr. gebilligt wurde.[2] Zum vorgenannten Urteil war jedoch mittlerweile ein Verfahren beim BVerfG erfolgreich[3], das den Gesetzgeber zu einer vollständigen rückwirkenden Gleichstellung gezwungen hat (s. Rz. 4a). Zwischen eingetragenen Lebensp...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Einschränkung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG durch § 16 Abs. 2 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 14a Die Norm hat insbesondere auch für Pensionäre und Rentner mit Inlandsvermögen, die ihren Ruhestand dauerhaft im Ausland verbringen, praktische Bedeutung. In den Fällen der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), mit Steuerentstehung nach dem 24.6.2017, wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG um einen Teilbetrag gemindert. Dieser Teilbetrag entspricht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2 Unteilbare Aufwendungen

Rz. 56 Daher sind über das Abzugsverbot für die sog. Repräsentationsaufwendungen hinaus solche Aufwendungen nicht abziehbar, die tatsächlich objektiv unteilbar sind, bei denen sich die betrieblichen (beruflichen) und privaten Ursachen (Anlässe) überhaupt und für jedermann gänzlich einer Quantifizierung entziehen, weil (sachgerechte) objektive bzw. objektivierbare Aufteilungs...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 13 Das geringfügige Übersteigen des steuerpflichtigen Erwerbs über eine Wertgrenze führt beim Stufentarif systemimmanent zu einer Erhöhung der Steuerbelastung, die zunächst sogar erheblich höher ist, als der die Wertstufe übersteigende Betrag. Dieses Problem stellt sich nach der Reform am deutlichsten für die Steuerklassen II (nach dem WachstBeschlG[1] nicht mehr für Erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Roscher, BewG § 249 Grundst... / 8 Geschäftsgrundstücke (§249 Abs. 7 BewG)

Rz. 31 Nach § 249 Abs. 1 Nr. 6 BewG stellen bei der Bewertung bebauter Grundstücke des Weiteren Geschäftsgrundstücke eine Grundstücksart dar. In § 249 Abs. 7 BewG wird die Grundstücksart der Geschäftsgrundstücke definiert. Nach § 249 Abs. 7 BewG sind Geschäftsgrundstücke Grundstücke, die zu mehr als 80 % der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen (gewerbliche...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 255 ... / 2.1.1 Verwaltungskosten

Rz. 12 Verwaltungskosten umfassen insbesondere die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht und die Kosten der Geschäftsführung sowie den Gegenwert der von Eigentümerseite persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit.[1] Im Bereich der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs werden die Ve...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.2.1.3 Auffangklausel für nicht aufgeführte Gebäudearten

Rz. 22 Es liegt in der Natur der Sache, dass die Anlage 42 zum BewG nicht unmittelbar für alle erdenklichen Gebäudearten Normalherstellungskosten ausweist. Der Gesetzgeber hat auf die in der Anlage 1 der SW-RL dargestellten Gebäudearten zurückgegriffen (Rz. 12). Infolgedessen enthält das Tabellenwerk in der Anlage 42 zum BewG eine Auffangsklausel für nicht aufgeführte Gebäude...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 2.2 Anpassung des Bodenwerts bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 Für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt § 257 Abs. 1 S. 2 BewG explizit vor, dass der Bodenwert i. S. d. § 247 BewG zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen anhand der Umrechnungskoeffizienten nach der Anlage 36 zum BewG anzupassen ist. Anlage 36 BewG: Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags

Kommentar Die Finanzverwaltung hat sich zu der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG geäußert. Ursächlich dafür waren die Änderungen durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG). Dies wird in der Praxis insbesondere für Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen relevant sein, doch z. B. auch eine GmbH mit fast ausschließlicher Grundstücksverwaltung k...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Rz. 9 Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann der Mieter gegenüber den anderen Miteigentümern nicht durchsetzen, da er mit diesen keine vertraglichen Beziehungen hat. Er kann aber von dem vermietenden Eigentümer verlangen, das sich dieser bei den anderen Miteigentümern für die Zustimmung zur behindertengerechten Maße in dem Umfang einsetzt, in dem dieser selbst einen Anspruc...mehr

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Einkünfte aus der THG-Quote... / 4 Fazit

Seit dem Jahr 2022 können Halter von reinen Elektrofahrzeugen die mit ihrem Ladestrom verbundene CO2-Ersparnis nutzen, um sie gegen Prämienzahlungen dem Handel mit sogenannten Treibhausgasminderungs-Quoten anzubieten. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht im Ertrag- und Umsatzsteuerbereich ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 8 Gebühren (Abs. 7)

Rz. 28 Da der Abschluss von Vorabverständigungsverfahren nicht zu den hoheitlichen Pflichtaufgaben der Finanzverwaltung gehört und hierdurch ein Mehraufwand aufseiten der Verwaltung ausgelöst wird, erscheint die Gebührenpflicht dem Grunde nach gerechtfertigt. Vom Bundesverfassungsgericht ist als legitim sowohl die Absicht anerkannt, die spezifischen Kosten der individuell zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Verpflichtete Stellen

Rz. 5a § 111 AO verpflichtet sowohl Behörden als auch Gerichte. Behörden sind organisatorisch selbständige Stellen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung wahrnehmen.[1] Der Begriff der Behörde ist § 6 Abs. 1 AO definiert. Er stimmt mit § 1 Abs. 4 VwVfG überein. Nach § 6 Abs. 1 AO ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Erfasst sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Ausnahmen (Abs. 3)

Rz. 8a § 111 Abs. 3 AO nimmt die Schuldenverwaltungen[1], die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute und die Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts[2] ausdrücklich von der Amtshilfepflicht des Abs. 1 aus. Die von diesen Stellen zu erfüllenden Aufgaben entsprechen denjenigen privater Unternehmen. Diese Stellen sollen deswegen mit den privaten Unt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Verpflichtete Institution

Rz. 4 Verpflichtet zur Mitteilung an die Finanzbehörde sind die Gerichte, also auch die Finanzgerichte, und die Behörden[1] der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Träger der kommunalen Verwaltung). Nicht zum Kreis der Mitteilungspflichtigen gehören andere Behörden und Beamte sowie die berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaften (Kammern). Ebenfalls ausgeschlossen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.7 Verfahrensfragen

Rz. 44 Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist das FA zuständig, das auch für die Verwaltung der zu verwirklichenden Ansprüche nach §§ 16ff. zuständig ist.[1] Für den Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO über eine Rückforderung ist das FA zuständig, das den Bescheid erlassen hat, aufgrund dessen die Erstattung geschehen ist. Es findet kein Wechsel der Zuständigkeit durch eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 5 Haftung ist steuerlich das Einstehen müssen für eine fremde Leistungspflicht. Der Haftungsschuldner schuldet nicht wie der Steuerschuldner[1] die Steuer, sondern haftet für sie, also für die Schuld eines anderen.[2] Diese Schuld eines anderen wird häufig unscharf als "Erstschuld" bezeichnet.[3] Ihre Verwirklichung soll nach § 219 AO Vorrang vor der Haftungsschuld haben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2 Verpflichtete Stellen

Rz. 10 Als nach § 111 Abs. 1 AO zum Beistand verpflichtete Verwaltungen des Bundes, auf die einzelne Hoheitsaufgaben der Zollverwaltung mit ihrem Einverständnis auf ihre Bediensteten gem. § 19 ZollVG übertragen werden können, kommen gem. Abs. 1 und 2 z. B. die Deutschen Bahnen (Deutsche Bahn AG und weitere Bahnen), die Deutsche Post AG, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr in Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.1 Finanzbehörde

Rz. 34 In das Steuerrechtsverhältnis einbezogen ist auf der einen Seite stets die Behörde, die kraft ihrer Rechtsstellung die steuerlichen Aufgaben wahrnimmt. Dies ist i. d. R. eine Finanzbehörde. I. S. v. § 6 AO können es aber auch andere mit steuerrechtlichen Verwaltungsbefugnissen ausgestattete Institutionen sein, z. B. Gemeinden oder Gemeindeverbände bei der Verwaltung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Permanente Inventur

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "permanente Inventur" wird im Gesetz (vgl. § 241 Abs. 2) nicht ausdrücklich genannt, sondern es wird die Formulierung eines den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens" verwandt. Die Gesetzesformulierung lässt somit der zukünftigen Fortentwicklung der Ausgestaltung des Rechnungswesens Raum (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Definition der Grundgesamtheit

Rn. 116 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Festlegung der Grundgesamtheit kommt i. R.d. Stichprobeninventur eine zentrale Bedeutung zu. Die Abgrenzung der Grundgesamtheit als Ganzes muss nach sachlichen, örtlichen und zeitlichen Kriterien vorgenommen werden (vgl. Angele (1989), S. 45). Die Grundgesamtheit kann dabei durchaus Positionen umfassen, die unterschiedlichen Bilanzposten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Mit dem Begriff des "Steuerpflichtigen" definiert § 33 Abs. 1 AO einen der zentralen Begriffe der AO.[1] Systematisch unsauber definiert der Gesetzgeber erst hier einen Begriff, der im gleichen Gesetz bereits vorher Verwendung findet.[2] Die Regelung gehört als grundlegende Definition deshalb systematisch zutreffender zu den steuerlichen Begriffsbestimmungen des 1. Tei...mehr