Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / 1. Beginn und Ende des Amtes

Rz. 37 Unabhängig davon, ob der executor bereits im Testament ernannt ist (sog. executor-nominate) oder vom Gericht bestellt wird (sog. executor-dative, was dem englischen administrator entspricht), beginnt das Amt in Schottland erst mit der Bestätigung (confirmation) durch den zuständigen sheriff court. Eine Verwaltung ohne förmliche Bestätigung (vitious intromission) führt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 7.1 Übertragung des Wertguthabens auf einen anderen Arbeitnehmer

Werden Wertguthaben auf einen anderen Arbeitnehmer übertragen, sind sie in den Entgeltunterlagen dieses Arbeitnehmers als solche zu kennzeichnen. Übertragene Wertguthaben werden bei dem anderen Arbeitnehmer nicht für die Beitragserhebung herangezogen. Ebenso können sie nicht für sozialversicherungsrechtlich relevante Freistellungen von der Arbeitsleistung oder Verringerungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / g) Abhandlungsnachweise

Rz. 166 Um eine Erbschaft endgültig zu erlangen, muss der Erbe im Verlassenschaftsverfahren bestimmte Nachweise erbringen (§ 176 AußStrG). Rz. 167 Der Erbe hat zunächst mit Erbrechtsnachweis sein Erbrecht nachzuweisen, und zwar entweder durch Vorlage eines gültigen Erbrechtstitels (Testament oder Erbvertrag), oder wenn er sich auf die gesetzliche Erbfolge beruft, durch die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / a) Grundlagen

Rz. 153 Da der Nachlass mit dem Tod des Erblassers ohne weiteres auf den Erben übergeht (§ 1922 BGB), gibt es keinen erbenlosen Nachlass. Dies bedeutet nicht, dass es nicht Fälle gibt, in denen der Nachlass ohne tatsächliche Verwaltung ist, sei es, weil die Rechtslage unklar ist oder weil der Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat oder weil der Erbe schlicht unbekannt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / a) Der Erbe, Nach- und Vorerben, Ersatzerben

Rz. 17 Im Testament werden der Erbe oder die Erben durch einseitige Verfügung bestimmt.[13] Betrifft das Testament nur einen Teil des Nachlasses, gilt für den Rest die gesetzliche Erbfolge. Werden mehrere Erben eingesetzt, deren Anteile nicht bestimmt sind, erben sie zu gleichen Teilen. Werden als Erben allgemein "die Verwandten" eingesetzt, ohne ihre Personen oder Anteile n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / e) Der Staat als Erbe

Rz. 92 Ist weder ein Ehegatte noch ein Verwandter der ersten bis dritten Ordnung vorhanden, erbt der Staat (Art. 586 c.c.)[144] das gesamte Vermögen, also auch etwa im Ausland belegenes Vermögen. Er kann sein gesetzliches Erbrecht nicht ausschlagen. Eine besondere Annahme seinerseits ist nicht erforderlich. Seine Haftung für Nachlassverbindlichkeiten ist auf das ererbte Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 7. Trust

Rz. 156 Der Trust ist ein vorab in den Staaten des Common Law bekanntes Rechtsinstitut, dessen Bedeutung indessen auch in der Schweiz stetig zunimmt. Er bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem der Treugeber (settlor) Vermögenswerte auf eine Person (Trustee) überträgt, welche diese verwaltet und für einen vom Treugeber bestimmten Zweck oder zugunsten von bestimmten Begünstig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / VII. Bewertung des Nachlasses

Rz. 115 Schließlich hat die Frage des Wertes der im Wege der Erbfolge (mortis causa) übertragenen Gegenstände die größten Auswirkungen. Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz muss die Erklärung sich nach dem tatsächlichen Wert der geerbten Gegenstände richten. Als Marktwert gilt der wahrscheinlichste Preis, zu dem ein unbelasteter Vermögenswert zwischen unabhängigen P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 3. Struktur der Erbengemeinschaft und Auseinandersetzungsvereinbarung

Rz. 132 Erben mehrere Personen, so soll der Nachlass grundsätzlich im Rahmen des Nachlassverfahrens vollständig verteilt und auseinandergesetzt werden (§§ 1694 ff. ZGB). Dadurch sollen die Rechtsbeziehungen unter den Erben möglichst vereinfacht werden, damit künftigen Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt wird. Die Auseinandersetzung erfolgt vorrangig nach den Anordnungen des Erbl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Gütergemeinschaft

Rz. 165 Für die Gütergemeinschaft kennzeichnend ist das unter den Bestimmungen über das Gesamteigentum[294] stehende Gesamtgut der Ehegatten (Art. 222–224 ZGB). Die gemeinschaftliche Berechtigung der Ehegatten an einem Teil[295] der Einkünfte und des Vermögens führt zu einer materiellen Gleichstellung der Ehepartner in vermögensrechtlicher Hinsicht und bringt damit die Idee ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / e) Gebühren des Verlassenschaftskurators

Rz. 194 Nach § 5 Abs. 3 AußStrG trägt die Kosten eines Kurators die Partei, zu deren Vertretung der Kurator bestellt wurde. Die Kosten des Verlassenschaftskurators tragen daher die Verlassenschaft bzw. nach Einantwortung die Erben. Die Festsetzung der Höhe der Entlohnung des Verlassenschaftskurators steht im Ermessen des Verlassenschaftsgerichtes (§ 276 ABGB). Im Rahmen der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 8. Sonstige Regelungen

Rz. 87 Der Erblasser kann sämtliche Anordnungen mit aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen (§§ 2074 ff. BGB) verknüpfen. Er kann das Recht auf den Voraus (§ 1932 BGB) und den Dreißigsten (§ 1969 BGB) entziehen oder modifizieren. Rz. 88 Der Erblasser kann nach § 1638 BGB bestimmen, dass die Eltern des Erben von der Verwaltung des durch den Erbfall erlangten Vermögens ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / b) Notarielles Testament und notarielle Urkunden über Nachlassverwaltung

Rz. 88 Unmittelbar nach der Beurkundung ist die Urschrift der Urkunde in einen Stahlschrank oder Tresor einzuschließen (§ 98 Abs. 2 NotO i.V.m. § 19 Abs. 2 DNotO). Die Beurkundung ist der Notarkammer zu melden. Dies geschieht durch direkte elektronische Eintragung durch den Notar in das Verzeichnis.[36] Über die elektronische Eintragung in das Register fertigt der Notar eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 1. Annahme des Erbes

Rz. 70 Die Annahme des Erbes entfaltet eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Eintritts des Todes. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich erfolgen. Bei den Rayongerichten wird ein Buch der Erberklärungen geführt, in dem der Richter sie einträgt. Die Annahmeerklärung darf keine Bedingung oder Befristung beinhalten. Auch kann die Annahme nicht wirksam auf einen Teil der Erbsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 5. Gläubigerstellung

Rz. 79 Zum Schutz der Gläubiger des Erblassers bestimmt das Erbgesetz, dass ein Erbe, der die Annahme nach Verzeichnis vorgenommen hat, den Nachlass mit der Sorgfalt verwalten muss, die in eigener Sache üblich ist. Ferner ist der Erbe den Gläubigern zur Rechenschaft verpflichtet und kann innerhalb von fünf Jahren nach Annahme des Nachlasses keine Immobilien aus dem Nachlass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Einsetzung

Rz. 126 Das Gesetz sieht zur Verwaltung des Nachlasses – welche an sich in erster Linie den Erben zusteht (vgl. Art. 602 Abs. 2 ZGB)[217] – drei mögliche Amtsträger vor: Rz. 127 Während der Erbschaftsverwalter [218] in den von Art. 554 ZGB erwähnten Fällen und der – in der Praxis selten anzutreffende – Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden / 5. Güterteilung aufgrund des Eherechts

Rz. 152 War der Verstorbene beim Erbfall verheiratet, findet nach registrierter Aufstellung des Nachlassverzeichnisses normalerweise zunächst die hälftige Teilung des ehelichen Gutes statt (bodelning). Der schwedische gesetzliche Güterstand wird "giftorättsgemenskap" genannt. Während der Ehe bestehen grundsätzlich eigene Vermögenssphären der Ehegatten. Jeder Ehegatte kann se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 2. Vorrangige Staatsverträge

Rz. 9 Folgende staatsvertragliche Regelungen im Bereich des Erbrechts gelten für Luxemburg:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / F. Das Erbrecht des Staates

Rz. 122 Fehlen gesetzliche oder testamentarische Erben, fällt der Nachlass gem. § 95 Abs. 1 ARL an den Staat. Wenn die Erbschaft an den Staat fällt, kann das Justizministerium bzw. eine von diesem ermächtigte Stelle auf entsprechenden Antrag hin bestimmen, dass das Erbe in Übereinstimmung mit den Regelungen in einem anfechtbaren Testament erteilt werden soll, falls das Testa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 9 Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund

Bei Beendigung der Beschäftigung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, angespartes Wertguthaben, das nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann, auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen.[1] Die Führung und Verwaltung des Wertguthabens erfolgt durch die Deutschen Rentenversicherung Bund treuhänderisch und getrennt von sonstigen Vermögen der gesetzlichen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / IV. Testamentsvollstreckung

Rz. 68 Gemäß Art. 986 § 1 ZGB kann der Erblasser im Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker berufen, der die Erbmasse verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten begleichen soll. Der Testamentsvollstrecker muss voll geschäftsfähig sein (Art. 986 § 2 ZGB). Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der die Erbschaft oder den abgesonderten oder best...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Verschollenheitsvermutung

Rz. 119 Ist eine Person seit mehr als drei Monaten nicht mehr an ihrem Wohnsitz oder Wohnort erschienen, ohne dass man während mindestens drei Monaten eine Nachricht von ihr erhalten hätte, und besteht dadurch eine gewisse Unsicherheit darüber, ob sie lebt oder verstorben ist, kann der Friedensrichter auf Ersuchen jedes Interessehabenden oder der Staatsanwaltschaft die Versc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Europäische Erbrech... / V. Schaffung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 19 "Krönung" der Erbrechtsverordnung ist die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses in den Art. 62 ff. EuErbVO.[23] Verwaltung und Abwicklung von über mehrere Mitgliedstaaten verstreuten Nachlässen werden dadurch erleichtert, dass das im Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers ausgestellte Nachlasszeugnis in allen anderen Mitgliedstaaten als N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / II. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 7 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist gem. Art. 392 ZGB unabhängig von dem zwischen den Ehegatten zu Lebzeiten gewählten Güterstand. Der überlebende Ehegatte erbt mit Kindern bzw. weiteren Abkömmlingen einen Kindeserbteil, erhält aber zumindest ein Viertel (Art. 393 ZGB). Neben Erben der zweiten und dritten Ordnung erbt er die Hälfte des Nachlasses und erhält die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 6. Erbfähigkeit

Rz. 53 Zum Zeitpunkt des Erbfalls gezeugte, aber noch nicht geborene Abkömmlinge oder Verwandte (en ventre sa mere) werden, wenn sie in der Folge lebend geboren werden, so behandelt, als seien sie zu Lebzeiten des Erblassers geboren und hätten ihn überlebt (Sec. 3 (2) ISA). Rz. 54 Besonderheiten gelten, wenn Erben noch minderjährig sind. Denn diese können das ihnen zustehende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 1 Allgemeines

Den wohl häufigsten Anwendungsfall für eine Abfindung stellt die Auflösung des Dienstverhältnisses verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes dar (Entlassungsentschädigung). Die Abfindung dient hierbei als Entschädigungszahlung zum Ausgleich für die mit dem Arbeitsplatzverlust verbundenen Nachteile. Sie stellen steuerlich im Regelfall sonstige Einkünfte i. S. d. § 24 Nr. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Ausland / 1.5 Besonderheit bei Schiffsreisen

Die Verwaltung sieht für Auslandsreisen mit Schiffen besondere Regelungen vor.[1] Für Tage ohne Einschiffung bzw. Ausschiffung sind die für Luxemburg geltenden Tagegelder anzusetzen, sofern das Schiff einer ausländischen Reederei gehört. Bei Schiffen unter deutscher Flagge (Schiffe der Bundesmarine und der Handelsmarine) sind dagegen für Tage auf See Inlandspauschbeträge anz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 7.2 Beitragsberechnung im Falle nicht vereinbarungsgemäß verwendeter Wertguthaben

Für den Fall, dass das Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß für eine laufende Freistellung von der Arbeit oder der Verringerung der Arbeitszeit verwendet wird (Störfall), ist eine besondere Beitragsberechnung vorgesehen.[1] Es gilt in diesen Fällen als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt das Entgeltguthaben. Höchstgrenze ist dabei jedoch die Differenz zwischen der für die Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Moldawien / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Verfügungen von Todes wegen können ausschließlich in einseitigen Testamenten errichtet werden (Art. 1449 ZGB). Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge kennt das moldawische Recht nicht. Vielmehr kann der Erblasser ein Testament jederzeit ändern oder widerrufen (Art. 1465 ZGB). Rz. 10 Das Testament kann vollständig eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben (h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 2. Der Anwendungsbereich der lex hereditatis

Rz. 11 Das Gesetz gibt in PK 26:7 eine Aufstellung der Tatbestände, für die das auf die Erbschaft anzuwendende Recht maßgebend ist:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 5.4 Fälligkeit und Auszahlung

Die Auszahlung der festgesetzten Sparzulage an den Arbeitnehmer erfolgt durch das Finanzamt, wenn die für die Anlageart geltende Sperrfrist bereits abgelaufen ist oder für die Anlageart keine Sperrfrist gilt (z. B. bei Entschuldung von Wohnungseigentum). Unterliegen die zulagenbegünstigten vermögenswirksamen Leistungen noch einer Sperrfrist, sind die festgesetzten Sparzulagen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland (Republik Bela... / IV. Nachlassschutz und Nachlassverwaltung

Rz. 37 Das ZGB RB sieht diverse Möglichkeiten zum Schutz und zur (treuhänderischen) Verwaltung des Nachlasses in den Art. 1066–1068 ZGB vor. Rz. 38 Demnach leitet der am Ort des Erbfalles zuständige Notar auf Antrag eines oder mehrerer Erben, des Testamentsvollstreckers, eines örtlichen Staatsverwaltungsorgans oder anderer im Interesse der Nachlasserhaltung agierenden Persone...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / b) Einfluss des Güterstandes

Rz. 56 Der Güterstand der Ehegatten ist insofern auch erbrechtlich zu berücksichtigen, als er darüber entscheidet, was in den Nachlass fällt. Rz. 57 Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft (Art. 1400 ff. Cciv), fallen der Anteil des überlebenden Ehegatten am Gesamtgut sowie dessen Eigengut nicht in den Nachlass. Der Gesamtgutsanteil des verstorbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber muss für jede lohnsteuerliche Betriebsstätte beim Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von ihm einbehaltene als auch die zu seinen Lasten pauschal erhobene Lohnsteuer anmelden. Dies muss unabhängig davon geschehen, ob Lohnsteuer anfiel oder ob die Lohnsteuer auch tatsächlich abgeführt wird. Die Verpflichtung zur Abgabe weiterer Lohnsteuer-Anmeldungen en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 1 Begünstigte Durchführungswege

Förderung der externen Durchführungswege Das staatliche Fördermodell kann der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er die betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine externe Versorgungseinrichtung durchführt. Begünstigt sind Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung.[1] Für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 90 Während für die Annahme der Erbschaft ein Zutun des Erben nicht erforderlich ist, muss die Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich deutlich und innerhalb der gesetzlichen Frist zum Ausdruck gebracht werden. Der Erbe verwirkt sonst sein Ausschlagungsrecht und erwirbt die Erbschaft vorbehaltlos (Art. 610 Abs. 1 ZGB).[143] Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Allgemeines

Rz. 120 Zuständig für das Verlassenschaftsverfahren ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen bzw. am Ort des Vermögens des Verstorbenen (§ 105 JN). Das Verlassenschaftsverfahren ist ein mündliches Verfahren vor dem Notar, der laut Geschäftsverteilung des Gerichts für die Verlassenschaftsabhandlung zuständig ist. Dieser Nota...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Anerkennung des Erbscheins

Rz. 225 Die Aufsichtsbehörde für Register und Notariate betont unter Bezugnahme auf Art. 62 und Erwägungsgrund 69 EuErbVO, dass die Verwendung des ENZ freiwillig ist und der Erbnachweis somit auch auf anderem Weg erbracht werden kann.[327] Maßgeblich ist insoweit auf Art. 14 LH abzustellen, der die Eintragungstitel in der Rechtsnachfolge von Todes wegen aufführt. Erbtitel si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / III. Zuständigkeit

Rz. 100 Die Kompetenzen der Autonomen Regionen im Bereich der Steuereintreibung bestimmen sich nach dem Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers, unabhängig vom Ort der Nachlassgegenstände und dem auf die Erbfolge anwendbaren Recht.[36] War der Erblasser nicht in Spanien wohnhaft, so fallen die Verwaltung und Eintreibung der Steuer in die Kompetenz der staatli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Erben dazu berufen, den letzten Willen des Erblassers zu erfüllen. Der Erblasser kann jedoch gem. Art. 1134 ZGB einen Testamentsvollstrecker einsetzten, der für die ordnungsgemäße Erfüllung des letzten Willens Sorge tragen soll. Dabei kann der Testamentsvollstrecker auch gleichzeitig Erbe sein. Der Erblasser kann aber auch einen unabhängigen Dri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 5. Erbengemeinschaft und Aufteilung der Erbschaft

Rz. 58 Wenn mehrere Erben[38] die Erbschaft angenommen haben, gehört sie ihnen gesamthänderisch. Auf das Gesamthandseigentum finden Regelungen zum Miteigentum[39] Anwendung, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Verpflichtungen aus der Erbschaft und die Kosten für die Beerdigung, für den Unterhalt von Familienmitgliedern des Erblassers, für die Inventur und die Verw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / aa) Die verschiedenen Güterstände

Rz. 53 Gesetzlicher Güterstand ist in Frankreich gem. Art. 1400–1491 C.C. die sog. communauté réduite aux acquêts, also eine Errungenschaftsgemeinschaft. Zu unterscheiden sind bei der communauté réduite aux acquêts das Gesamtgut (la communauté) und das Eigengut (les propres) jeweils des Mannes und der Frau. Das Gesamtgut setzt sich gem. Art. 1401 C.C. aus dem von den Ehegatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / VII. Sonstige Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung, insb. Errichtung einer Nachlassstiftung

Rz. 63 Insbesondere wenn es um die Nachlassplanung von größeren Vermögen in Russland geht, wurde in der Vergangenheit häufig auf Möglichkeiten, die z.B. Stiftungsmodelle im Ausland bieten, zurückgegriffen (siehe Rdn 5). Weiterhin gibt es im russischen Recht keine Möglichkeit, den Erbteil reduzierende Schenkungen oder sonstige Vermögensdispositionen zu Lebzeiten des Erblasser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 4. Insbesondere: Grundstücksabwicklung und Auszahlung von Bankguthaben

Rz. 94 Grundstücks- bzw. Immobilienabwicklung: Nach griechischem Recht muss für den Erwerb einer Immobilie die Eintragung ("Transkription") eines entsprechenden "Titels" ins Grundbuch vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Erwerb von Todes wegen. In diesem Fall kann der "Titel" entweder eine notarielle oder (ab 1.9.2024) eine anwaltliche Erbschaftsannahme oder ein Erbsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 3. Selbstveranlagung und Veranlagung von Amts wegen

Rz. 283 Als weiteren Grundsatz kennt das spanische Steuerrecht das Prinzip der Selbstveranlagung (autoliquidación) und eher als Ausnahme das System der Veranlagung von Amts wegen (sistema de liquidación administrativa u oficial, Art. 101 LGT). Für nichtresidente Steuerpflichtige, die gegenüber den zentralstaatlichen Finanzbehörden steuerpflichtig sind, ist die Selbstveranlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 10 Als Testamentsformen kennt das neue ukrainische Recht ausschließlich die öffentliche Form: Der Testator kann das Testament selber errichten und dem Notar offen übergeben. Der Notar prüft es dann auf inhaltliche und formelle Fehler und bestätigt die Richtigkeit der Unterschrift auf dem Testament (§ 1248 Abs. 1 ZGB). Der Erblasser kann es dem Notar auch in einer verschl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / II. Erbrecht und Stiftungen

Rz. 16 In der Praxis stellt sich oftmals die Frage des Verhältnisses von Erbrecht und Begünstigung einer Stiftung.[19] Insbesondere fragt ein eingesetzter Testamentsvollstrecker bei angeordneter Testamentsvollstreckung nach dem korrekten Vorgehen, sofern der Erblasser Stifter und/oder Begünstigter einer Stiftung war. Die Antwort hierauf hängt erkennbar von der Frage ab, ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenszuschuss / 3.2 Fremdbetriebene Kantine

Bei vom Arbeitgeber nicht selbst betriebenen Kantinen sind ebenfalls mehrere Fallgestaltungen denkbar: Wird die Kantine in den Räumen des Arbeitgebers betrieben oder erbringt der Kantinenbetreiber die Verpflegungsleistung an die Arbeitnehmer im eigenen Namen und für eigene Rechnung, kommt es zu einem Leistungsaustausch unmittelbar zwischen dem Kantinenbetreiber und den Arbeit...mehr