Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.2.3 Neuabschluss des Verwaltervertrags

Sollen im Übrigen wesentliche Vertragskonditionen geändert werden, sollte ein neuer Verwaltervertrag für den Zeitraum der Wiederbestellung abgeschlossen werden. Die geänderten Vertragsbedingungen müssen den Wohnungseigentümern bei der Beschlussfassung über die Wiederbestellung bekannt sein. Keinesfalls kann in einer Wohnungseigentümerversammlung die Wiederbestellung mit der ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.4.1 Beschränkung der Verwalterbefugnisse

Musterbeschluss: Beschränkung der Verwalterbefugnisse TOP XX Beschränkung der Befugnisse des Verwalters Die Wohnungseigentümer beschließen auf Grundlage des § 27 Abs. 2 WEG, dass der Verwalter auch dann, wenn es sich aus seiner oder auch aus objektiver Sicht um eine Maßnahme untergeordneter Bedeutung handelt, die nicht zu einer erheblichen Verpflichtung der Gemeinschaft der W...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.2 Fälligkeit von Beiträgen zu Sonderumlagen

Auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG kann auch dauerhaft die Fälligkeit von Beiträgen künftig zu beschließender Sonderumlagen geregelt werden. Musterbeschluss: Fälligkeit von Beiträgen zu Sonderumlagen TOP XX Fälligkeit von Beiträgen zu Sonderumlagen Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen sind jeweils spätestens 2 Wochen nach dem Tag der Beschlussfassung über die Sonderumlage zu...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.4.1 Anschriftenänderungsmitteilung

Textbaustein Versammlungsprotokoll: Anschriftenänderung TOP Sonstiges: Anschriftenänderung Im Fall der Anschriftenänderung sollten die Wohnungseigentümer dem Verwalter die neue Adresse unverzüglich mitteilen. Soweit sich aus einer Verzögerung der Mitteilung Zustellverzögerungen und damit verbundene Nachteile ergeben, gehen diese zulasten der betreffenden Wohnungseigentümer. D...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.3 Entziehung des Wohnungseigentums

Schwere Pflichtverletzung des Wohnungseigentümers Bei der Entziehung des Wohnungseigentums handelt es sich um den schwersten aller möglichen Eingriffe in das Eigentum. Voraussetzung ist, dass sich ein Wohnungseigentümer einer so schweren Pflichtverletzung der ihm gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehenden Verpflichtungen ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.4.3 Vermietungs-/Verpachtungsanzeige

Textbaustein Versammlungsprotokoll: Vermietung von Sondereigentum TOP Sonstiges: Anzeige der Vermietung des Sondereigentums Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum an Dritte vermieten oder verpachten, sollten dies dem Verwalter möglichst unverzüglich mitteilen, und zwar unter vollständiger Namensnennung des Mieters bzw. Pächters. Die Kenntnis der tatsächlichen Bewohner der ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.1 Grundsätze

Die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt grundsätzlich entweder aufgrund des gesetzlichen Verteilungsschlüssels in § 16 Abs. 2 WEG nach Miteigentumsanteilen oder einem durch die Wohnungseigentümer vereinbarten anderweitigen Kostenverteilungsschlüssel. Für die Kosten baulicher Veränderungen verweist § 16 Abs. 3 WEG auf die entsprechende Regelung in §...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.5 Straßenreinigung

Soweit innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel gilt oder eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vereinbart ist, verstößt eine Änderung dieses Kostenverteilungsschlüssels nur dann gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn mit der Kostenverteilungsänderung eine willkürliche Benachteiligung einzelner Wohnungse...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.7 Gebäudereinigung

Auch bei den Kosten der Gebäudereinigung wurde die Auffassung vertreten, dass ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss bei vereinbarter Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen in eine solche nach Objekten den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.[1] Dies ist vor dem Hintergrund einleuchtend, als größere Wohnungen üblicherweise auch von mehr Personen bewohnt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.4 Sitz des Arbeitgebers

Ein Kriterium für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften ist der Sitz des Arbeitgebers. In der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 wurde dieser definiert und klargestellt. Der Sitz des Arbeitgebers ist der satzungsmäßige Sitz oder die Niederlassung, an dem die wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens getroffen und die Handlungen zu dessen zentraler Ver...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.2 Wiederbestellung des Verwalters

Der Beschluss über die Wiederbestellung kann gem. § 26 Abs. 2 Satz 2 WEG maximal ein Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums gefasst werden. Wird die Wiederbestellung des Verwalters entgegen den gesetzlichen Vorgaben länger als ein Jahr vor Ablauf des Bestellungszeitraums vorgenommen, so ist der entsprechende Beschluss nichtig.[1] Im Übrigen sollte der Verwalter gerade bei ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2 Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen

§ 28 Abs. 3 WEG ermöglicht zunächst, beschlussweise Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen zu treffen. Durch Beschluss kann also etwa der unbare Zahlungsverkehr eingeführt werden – wenngleich dies wohl am wenigsten praxisrelevant ist, da es kaum Gemeinschaften geben dürfte, deren Mitglieder die Hausgelder beim Verwalter bar einzahlen. Angesichts der fehlenden Praxis...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.2.2 Anpassung der Verwaltervergütung

Verbreitet enthalten Verwalterverträge keine Vergütungsanpassungsklauseln, sodass die bisherige Verwaltervergütung für den Wiederbestellungszeitraum für den Verwalter wirtschaftlich nicht mehr tragbar sein kann. In solchen Fällen kann die Vergütungsanpassung im Wiederbestellungsbeschluss geregelt werden. Eines neuen Verwaltervertragsabschlusses bedarf es insoweit nicht. Alle...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.13 Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege

Vorhandene Waschmaschinen sind dem Gemeinschaftsvermögen zuzurechnen. Sie unterliegen insoweit der Verwaltung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer daher auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Betriebskosten der Waschmaschine und ggf. eines zusätzlich vorhandenen Wäschetrockners abweichend vom gesetzlichen Kostenv...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2.2 Verbot von Sammelüberweisungen

Grundsätzlich kann auch ein Verbot von Sammelüberweisungen beschlossen werden. Bei Verstößen können auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG auch Sanktionen beschlossen werden, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung zusätzlicher "Bearbeitungs-" oder "Mehraufwands"-Gebühren für den Verwalter als Fall eines besonderen Verwaltungsaufwands. Musterbeschluss: Verbot einer Sammelüberwe...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.1 Fälligkeit der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans

Die Fälligkeit der monatlichen Hausgeldvorschüsse kann auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG auch dann dauerhaft – über die konkrete Wirtschaftsperiode hinaus – geregelt werden, wenn bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Fälligkeit besteht (kein Vereinbarungsvorbehalt). Bestimmt etwa die Gemeinschaftsordnung eine Fälligkeit der Hausgelder jeweils zum Monatsersten, können d...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 12.3.2 Kostenbelastung durch Beschluss

Ist dem Sondernutzungsberechtigten keine Kostenbelastung auferlegt worden, stellt sich die Frage, inwieweit dieser mit Kosten für einen besonderen Verbrauch oder eine besondere Nutzung beschlussweise belastet werden kann. Vorauszuschicken ist, dass keine Beschlusskompetenz dafür besteht, dem Sondernutzungsberechtigten eine Verpflichtung zur Unterhaltung und Erhaltung in Abwe...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.5 Heizkosten-/Energieverbrauchsermittlung

Je nach Art der Energieversorgung muss der Heizkostenverbrauch innerhalb des Sondereigentums der jeweiligen Wohnungseigentümer ermittelt werden. Üblicherweise wird diese Aufgabe von Serviceunternehmen übernommen. Diesen muss zum Ablesetermin der Zugang zum Sondereigentum ermöglicht werden. Ist ein Zutritt nicht möglich, wird üblicherweise eine Mitteilung über einen Ersatzter...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.3 Rückgriff auf Erhaltungsrücklage

Um kurzfristige Liquiditätsengpässe der Gemeinschaft zu vermeiden, könnte es sich auch anbieten, vorübergehend auf die Erhaltungsrücklage zuzugreifen. Sinn und Zweck der Erhaltungsrücklage besteht darin, ausreichend Geldmittel für künftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereitstellen zu können, weshalb Entnahmen des Verwalters für andere Zwecke unzulässig sind...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 6.2.5 Teilnahme gemeinschaftsfremder Dritter

Die Versammlung der Wohnungseigentümer ist nicht öffentlich. Beschlüsse, die gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verstoßen, sind nach entsprechender Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt. Die Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung hat den Zweck, diese von sachfremden Einwirkungen freizuhalten. ...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.1 Grundsätze

Zunächst ist zu beachten, dass jede Maßnahme der baulichen Veränderung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer bedarf. Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahme für alle oder einzelne Wohnungseigentümer beeinträchtigend ist.[1] Grundsätzlich könnte daher auch die Beseitigung einer ohne Beschluss legitimierten baulichen Veränderung verlangt werden, die für keinen der übrigen ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.3 Jahresabrechnung

Korrespondierend mit den Neuregelungen zum Wirtschaftsplan ist Beschlussgegenstand der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG lediglich die Abrechnungsspitze. Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo aus den nach Wirtschaftsplan kalkulierten Soll-Hausgeldern und den tatsächlich angefallenen Kosten. Maßgeblich ist also nicht ein Abrechnungssaldo aus tatsäc...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 5 Kostenverteilungsänderung

Da auch die Kosten baulicher Maßnahmen gem. § 21 Abs. 2 und Abs. 3 WEG nach dem in § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gesetzlich geregelten Maßstab der Miteigentumsanteile oder nach einem abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden, ermöglicht § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG eine Abänderung dieser Kostenverteilungsschlüssel nach einem anderen Maßstab. Wenn von dem g...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.1 Aufhebung vereinbarter Veräußerungszustimmung

Charakteristisches Merkmal der Wohnungseigentümergemeinschaft ist deren Unauflösbarkeit gemäß § 11 WEG. Daher ist es verständlich, dass die Mitglieder größtes Interesse daran haben, bereits im Vorfeld erkennbar problematischen Eigentümern den Zutritt zu ihrer Gemeinschaft zu verwehren. Nach § 12 Abs. 1 WEG kann daher als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden, dass ein...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 11.3 Finanzierung durch Sonderumlage

Für die Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen steht in erster Linie die Erhaltungsrücklage zur Verfügung. Die Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen kann aber auch durch Sonderumlage erfolgen. Bei größeren Erhaltungsmaßnahmen kann auch die Erhebung mehrjähriger Sonderumlagen in Betracht kommen. Grundvoraussetzung der Ordnungsmäßigkeit einer Beschlussfassung über eine mehrjährig...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.5 Beschlussanfechtung

Verstoßen Beschlüsse über bauliche Maßnahmen gegen § 20 Abs. 4 WEG, sind sie anfechtbar. Allerdings sind Beschlüsse über bauliche Maßnahmen nicht etwa nur aus Gründen des § 20 Abs. 4 WEG anfechtbar, sondern ganz allgemein auch dann, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.[1] Sie können, wie sonstige Beschlüsse auch, nichtig sein – und zwar unabhäng...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 3.1.3.2 Recht zum Gebrauch

Um einen Anspruch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG geltend machen zu können, muss der jeweilige Wohnungseigentümer ein Recht zum Gebrauch der Gemeinschaftsfläche zum Laden seines Fahrzeugs haben. Hat er kein Recht, sein Auto im Bereich der Ladestelle abzustellen, hat er auch kein Recht auf Nutzung der vorhandenen oder zur Schaffung der nötigen Infrastruktur. "Gebrauchsentz...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 5.3 Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses

Der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung kommt grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu.[1] Voraussetzung für die Existenz oder Wirksamkeit eines gefassten Beschlusses ist daher nicht die Protokollierung des Beschlusses und die Beschlussfeststellung im Protokoll. Eine mündliche Feststellung und Verkündu...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.2.2 Langfristige Kreditaufnahme

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer auch zur Finanzierung besonders kostenintensiver Maßnahmen wie Erhaltungsmaßnahmen oder baulichen Veränderungen mit einer Kostentragungsverpflichtung aller Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 2 WEG eine langfristige Kreditaufnahme beschließen. Gerade bei Maßnahmen der energetischen Modernisierung oder der privilegierten Maßnahmen de...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 13.4 Teilauflösung der Erhaltungsrücklage

Insbesondere die Finanzierung von Baumaßnahmen des § 20 WEG kann nicht aus der Erhaltungsrücklage erfolgen. Ob dies auch für modernisierende Erhaltungsmaßnahmen gilt, deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, wird die Rechtsprechung zu klären haben. Maßnahmen einer (energetischen) Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, die mit dem erforderlic...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 8.6.1 Abweichungen von der Teilungserklärung in Erwerberverträgen

Vereinzelt enthalten Bauträgerverträge eine Klausel, wonach der Verwalter im Fall der Verhinderung des Käufers zu dessen Vertretung in der Eigentümerversammlung bevollmächtigt ist. Enthält die Gemeinschaftsordnung darüber hinaus ebenfalls Stimmrechtsvertretungsregelungen, so kann es hier leicht zu Unsicherheiten kommen, welche Bestimmung denn nun gilt. Gängige Regelung zur S...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 7.1.4.2 Erhaltungsrücklage

Bei der Erhaltungsrücklage handelt es sich um zweckgebundenes Sondervermögen der Eigentümergemeinschaft. Die Erhaltungsrücklage dient allein der Finanzierung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Maßnahmen der baulichen Veränderung stellen keine Erhaltungsmaßnahmen dar. Dies gilt nach herrschender Meinung auch für Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung.[1] Inso...mehr

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Balkonkraftwerke (WEMoG) / 2 Anspruch auf Gestattung

Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG haben die Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung einer baulichen Veränderung, "die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte" dient. Das "Ob" der Montage Das Ermessen der Wohnungseigentümer hinsichtlich des "Ob" der Gestattung ist wie bei den anderen privilegierten Maßnahmen der baulichen Veränderungen regelmäßig auf Null reduziert...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 10.2.2.9 Kosten des Allgemeinstroms

Objektbezogene Verteilung Zu den Kosten des Allgemeinstroms gehören in erster Linie die Kosten für die Treppenhausbeleuchtung sowie die Beleuchtung von Außenanlagen der Wohnanlage. Auch Betriebsstromkosten für einen gemeinschaftlichen Aufzug gehören hierzu. Nach Auffassung des LG Nürnberg-Fürth entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, die Kosten des Allgemeinstroms anstatt n...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1.1 "Können" und "Dürfen" unterscheiden

Die Antwort auf die Frage nach der Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit eines Beschlusses, der auf Grundlage des Gesetzes gefasst werden soll, richtet sich danach, ob den Wohnungseigentümern eine entsprechende Beschlusskompetenz eingeräumt ist und wie weit diese Kompetenz reicht. Werden die Grenzen der eingeräumten Beschlusskompetenz eingehalten, ist ein auf Grundlage der entspre...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.1.3 Abberufung des Verwalters

Einschneidende Änderungen hat das WEMoG für die Abberufung des Verwalters gebracht. Die Abberufung kann nach § 26 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 WEG nicht mehr an das Vorliegen eines wichtigen Grundes geknüpft werden. Die Wohnungseigentümer sollen sich also leichter vom Verwalter trennen können, wenn sie mit seiner Tätigkeit nicht mehr zufrieden sind oder das erforderliche Ve...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 14.4 Nachzügler

§ 21 Abs. 4 WEG berücksichtigt den Fall, dass ursprünglich einer Maßnahme der baulichen Veränderung nicht zustimmende Wohnungseigentümer, die zwar keine Kosten zu tragen hatten, aber die neue bauliche Einrichtung auch nicht nutzen durften, ihre Meinung ändern und nunmehr die Einrichtung doch nutzen wollen. Vorerwähnte Bestimmung verleiht ihnen insoweit einen Anspruch auf Ges...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.2 Vermietung/Verpachtung von Gemeinschaftseigentum

Der Entzug des gemeinschaftlichen Eigentums zulasten der Wohnungseigentümer kann nicht mehrheitlich beschlossen werden. Des Weiteren können auch Sondernutzungsrechte nicht aufgrund entsprechender Mehrheitsbeschlussfassung begründet werden.[1] Hiervon nicht betroffen ist hingegen die Vermietung[2] und auch die Verpachtung[3] des Gemeinschaftseigentums. Zum einen tritt an die ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 11.2 Beschlussfassung

Abhängig vom Umfang der Erhaltungsmaßnahme, sind im Vorfeld der Beschlussfassung Vergleichsangebote einzuholen.[1] Die Grenzen, ab welcher Höhe Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, sind in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesteckt. Nach Auffassung des LG Karlsruhe[2] ist sie bei einer Summe von 3.000 EUR überschritten, nach Auffassung des LG Dortmund[3] erst bei 5...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Duales Studium / 9.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Eine gesetzliche Definition des häuslichen Arbeitszimmers existiert nicht. Aus der Finanzrechtsprechung heraus hat sich jedoch folgende Definition entwickelt: Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener Raum, der nach seiner Funk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5 Datenzugriff der Finanzverwaltung

Die Finanzbehörde hat das Recht, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Wichtig Datenzugriff nur während der Außenprüfung Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu. Durch die Regelungen zum Datenzugriff wird der sachliche Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 1.2 Haftungsgrundsätze und Darlegungs- und Beweislast

Eine darauf bezogene Mankohaftung – ohne, dass für diesen Fall eine arbeitsvertragliche Mankoabrede getroffen wurde – kommt als Schadensersatzanspruch wegen vertraglicher Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB bzw. unerlaubter Handlung[1] als ein Spezialfall der Haftung im Arbeitsverhältnis in Betracht. Die Mankohaftung ist dabei nach den Grundsätzen der Haftungsprivilegie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / 2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Rechtstechnisch handelt es sich oftmals um für den Arbeitnehmer belastende Beweislastvereinbarungen, durch die eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers etabliert werden soll....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Duales Studium / 7.3.2 Entstehungsgeschichte der Berufsakademien

Die Berufsakademien in Baden-Württemberg entstanden aufgrund der bildungspolitischen Situation der 1960er- und beginnenden 1970er-Jahre. Durch großen Ansturm an den Hochschulen wuchs die Sorge, dass junge Menschen nicht bedarfsgerecht ausgebildet werden können. Damit würde eine hohe Arbeitslosigkeit sowie ein Mangel an Fachkräften drohen. Im Jahr 1971 machte die Daimler-Benz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

BMF-Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds: Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG v. 11.12.2023, BGBl. I 2023, 354) wurde der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG auf alle alternativen Investmentfonds (AIF) i.S.d. § 1 Abs. 3 KAGB erweitert. Die Änderung ist mit Wirkung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 6 Zusätzliche Vergütung für Rechtsreferendare in der Anwalts- oder Wahlstation

Teilweise erhalten Rechtsreferendare während ihrer Ausbildung außerhalb von Gerichtsbarkeit und Verwaltung von ihrer Ausbildungsstation, über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe, eine zusätzliche Vergütung. Typischerweise handelt es sich dabei meist um eine Rechtsanwalts- bzw. Wahlstation. 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund Das ausbildend...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Virtuelle Eigentümerversammlung – So setzen Sie die Änderungen um!

Überblick Am 27.9.2024 hat der Bundesrat einer Änderung des WEG zugestimmt und damit die Möglichkeit einer rein virtuellen Eigentümerversammlung geschaffen. Die Änderungen sind am 17.10.2024 in Kraft getreten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Bereitstellen von Versammlungsräumen entfällt und eine Teilnahme wird von überall aus ermöglicht. Gleichwohl stellt diese Form d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

Anwendung des Nullsteuersatzes für Steckersolargeräte (§ 12 Abs. 3 UStG): Durch das Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (v. 8.5.2024, BGBl. I 2024, 151) wurde mit Wirkung zum 16.5.2024 die für Steckersolargeräte zulässige maximale Einspeiseleistung (Wechselrichter Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.31 Heimarbeiter

Heimarbeiter sind im Unterschied zu Hausgewerbetreibenden Arbeitnehmer. Bei der Abgrenzung der beiden Fallgruppen orientiert sich die Verwaltung an den Bestimmungen des Heimarbeitergesetzes.[1]mehr