Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Italien / V. Güterrecht

Rz. 172 Der gesetzliche Güterstand in Italien ist seit 21.9.1975 der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 177–197 c.c.): Das Vermögen, das beide Ehegatten während der Ehe erzielen, wird Gesamtgut. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines vorehelichen Vermögens und des ihm nach Eheschließung durch Schenkung oder Erbfolge zugewandten Vermögens (Art. 179 c.c.). Die V...mehr

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Belgien / I. Allgemeines

Rz. 29 Regelungen zum belgischen Erbrecht finden sich in den Art. 4.1 ff. ZGB.[60] Die zum Zeitpunkt des Erbfalls lebende natürliche Person sowie die anschließend lebensfähig geborene Leibesfrucht sind erbfähig, Art. 4.4 ZGB und Art. 4.137 ZGB. Juristische Personen (d.h. Gesellschaften oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) sind hingegen nur dann erbfähig, wenn dies v...mehr

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Schweden / VIII. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 Das Pflichtteilsprinzip in der heutigen Form wurde 1857 eingeführt. Der Pflichtteil (laglott) ist heute im 7. Kapitel des Erbgesetzbuches geregelt. In § 1 heißt es, "dass die Hälfte des Erbteils, das einem Leibeserben (bröstarvinge) nach dem Gesetz zusteht, seinen Pflichtteil bildet". Sprachlich eher korrekt wäre es im Rahmen einer deutschsprachigen Darstellung des s...mehr

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Irland / 2. Nachlassverfahren bei der Vererbung von in Irland belegenem Nachlassvermögen bei einem zuletzt in Deutschland lebenden Erblasser

Rz. 198 Nach Art. 4 EuErbVO sind die deutschen Gerichte für Nachlassverfahren zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Der gewöhnliche Aufenthalt ist autonom zu bestimmen und umfasst nach Auslegung des EuGH – ähnlich wie das domicile – neben der objektiven auch eine subjektive Komponente.[302] Die Zuständigkeit erstreckt sich...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 521 Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO, § 17a Abs. 4 S. 4 GVG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde war unbegründet. Das Beschwerdegericht war zutreffend zum Ergebnis gelangt, dass im Streitfall nach § 51 Abs. 1 Nr. 3 SGG der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet war und es sich insbesondere nicht um eine den ordentlichen Gerichten zugewiesene ...mehr

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Tschechien / I. Allgemeines

Rz. 141 Das Nachlassverfahren, das früher in den §§ 175a–175 zd ZPO, §§ 481 ff. ZGB und §§ 74 ff. der Gerichtsverfahrensordnung geregelt war, ist seit dem 1.1.2014 in einem speziellen Gesetz über unstreitige Verfahren, dem Gesetz Nr. 292/2013 Slg. über besondere gerichtliche Verfahren, geregelt. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Allgemeinen Teil des Gesetzes, der...mehr

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Liechtenstein / I. Allgemeines

Rz. 9 Das materielle Erbrecht ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch vom 1.6.1811 (ABGB)[10] enthalten, welches ursprünglich in Teilen aus Österreich rezipiert wurde; mit Fürstlicher Verordnung vom 18.2.1812 wurden Teile davon in Liechtenstein eingeführt. Die Übernahme der erbrechtlichen Normen erfolgte erst 1846. Mit der Erbrechtsreform[11] im Jahr 2012 hat der liechten...mehr

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Schweiz / 3. Inhalt der Willensvollstreckung

Rz. 130 Der Willensvollstrecker ist gewissermaßen das Verbindungsglied zwischen dem Erblasser und den Erben; so verstanden sind seine Pflichten und Befugnisse auf das Ziel der Überführung des Nachlasses vom einen auf ein anderes bzw. mehrere andere Rechtssubjekt(e) ausgerichtet.[224] Der Willensvollstrecker hat den Willen des Erblassers zu vertreten, die Erbschaft zu verwalt...mehr

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Polen / IV. Durchführung des Nachlassverfahrens

Rz. 110 Das Verfahren in den Angelegenheiten aus dem Bereich des Erbrechts gehört zu den Amtsgerichten. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Lässt sich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in Polen nicht feststellen, so entscheidet das Amtsgericht des Ortes, an dem sich das Vermögen des Erblassers oder ein Teil davon be...mehr

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Slowenien / G. Nachlasserwerb

Rz. 79 Der Nachlass geht im Todeszeitpunkt des Erblassers ipso iure auf die Erben über (Art. 132 ErbG). In diesem Zeitpunkt kommt es zur Erbfolge (Art. 123 Abs. 1 ErbG), die Erben werden Träger von Rechten und Pflichten des Erblassers, z.B. Eigentümer der Nachlassgegenstände (Art. 41 SachGB)[221] oder Schuldner eines Kreditvertrages.[222] Hinterlässt der ausländische Erblass...mehr

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Belgien / 7. Besteuerung bei Unternehmensübertragungen

Rz. 193 Für alle nach dem 1.1.2006[154] eröffnete Erbschaften gilt gem. Art. 60bis ErbStGB W in der Region Wallonien ein Erbschaft- und Übertragungsteuersatz von 0 %, wenn ein Unternehmensanteil von Todes wegen auf einen Erben oder Vermächtnisnehmer übergeht, sofern der Nachlassmehr

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Italien / 2. Struktur der Erbengemeinschaft

Rz. 257 Wird der Erblasser von mehr als einer Person beerbt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Es besteht zwischen den Miterben aber keine Gesamthand; es gelten vielmehr die allgemeinen sachenrechtlichen Regelungen der Bruchteilsgemeinschaft (Art. 1110–1116 c.c. bzw. Art. 713 ff. c.c.). Jeder Erbe kann über seinen Erbanteil oder einen Teil desselben allein verfügen (Art. ...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer

Voraussetzung für die Steuerbefreiung bis 2.000 EUR ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Hierzu zählen auch Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ruht, z. B. während der Mutterschutzfristen oder der E...mehr

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Ungarn / f) Aufgaben der Gemeindeverwaltung im Zusammenhang mit der Prüfung der internationalen Zuständigkeit

Rz. 256 Zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit für das Nachlassverfahren kommt es erst im notariellen Verfahrensabschnitt. Der Gemeindedirektor hat aber die Aufgabe, die zuständigkeitsrelevanten Umstände des Falles zu klären. Er muss insbesondere diejenigen Tatsachen ermitteln, anhand derer der Notar im zweiten Verfahrensabschnitt nach Ermessen eine Entscheidung darüb...mehr

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Schweden / III. Nachlassabwicklung (IPR)

Rz. 11 Die international privatrechtlichen Vorschriften zur Nachlassabwicklung war für die bis zum 16.8.2015 geltende Rechtslage im 2. Kapitel des IDL geregelt. Ab dem 17.8.2015 finden sich die maßgeblichen Bestimmungen hierzu in der EuErbVO, welche in Schweden durch das Gesetz 2015:417 über das Erbe in internationalen Situationen ergänzt werden. Rz. 12 Früher (d.h. nach dem ...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 1. Allgemeine Regeln

Rz. 86 Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. d EuErbVO sind die Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Die EuErbVO regelt also allein das Erbrecht unter Ausnahme der Fragen des ehelichen Güterr...mehr

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Polen / VIII. Probleme bei der Vererbung bestimmter Rechte von und an Ausländer

Rz. 83 Eine besondere Beschränkung im polnischen Immobilienverkehr betrifft Ausländer. Ein Ausländer i.S.d. Gesetzes vom 24.3.1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist:mehr

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Irland / VI. Besonderheiten im deutschen Nachlassverfahren bei irischem Erbstatut

Rz. 214 Die EuErbVO regelt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen in Art. 23 Abs. 1 EuErbVO umfassend. Dem Erbstatut unterliegen auch der Erbgang, also der Übergang des Nachlasses auf die Erben (Art. 23 Abs. 2 lit. e EuErbVO) und die Rechte der Erben, Testamentsvollstrecker und anderer Nachlassverwalter (Art. 23 Abs. 2 lit. f EuErbVO). Somit differenziert die EuErbVO in...mehr

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Tschechien / b) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 50 Wieder eingeführt in das neue ZGB wurde das Institut der Vor- und Nacherbschaft, das in den §§ 1512 ff. ZGB geregelt ist. Es steht dem Erblasser jetzt offen, im Falle des Todes seines Erben oder auch für bestimmte andere Fälle für seinen Erben einen weiteren Erben (Nacherben) zu bestimmen. Der Nacherbe ist im Zweifel auch als Ersatzerbe zu sehen. Ist zweifelhaft, ob d...mehr

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Schweden / IX. Das Europäische Nachlasszeugnis

Rz. 125 Ein Erbscheinsverfahren wie in Deutschland ist dem schwedischen Erbrecht an sich fremd und ein solches war bisher im Rahmen einer Nachlassabwicklung auch nicht bekannt. Demgegenüber folgt man einem für alle Nachlassbeteiligten transparenten Nachlassabwicklungsverfahren, bei dem man nach einem Todesfall im Rahmen gesetzlich vorgegebener Fristen das Vermögen des Erblas...mehr

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Schweden / C. Nachlassbehandlung und Erbauseinandersetzung in internationalen Erbfällen

Rz. 193 Soweit nach der EuErbVO, ergänzt durch das Gesetz 2015:417 über das Erbe in internationalen Situationen, auf einen Erbfall schwedisches Erbrecht anzuwenden ist (nunmehr der Normalfall, wenn ein Erblasser mit Wohnsitz in Schweden verstirbt) bzw. soweit bei einer in Schweden gemäß diesen Vorschriften vorzunehmenden Nachlassabwicklung materielles ausländisches Erbrecht ...mehr

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Luxemburg / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 129 Der Nachlass geht durch die Wirkung der Eröffnung der Erbschaft im Wege der Universalsukzession mit allen Aktiva und Passiva auf die Erben über, es wird nicht zwischen einzelnen Vermögenswerten oder Mobilien/Immobilien unterschieden, Art. 724 Cciv. Rz. 130 Eine Besitzeinweisung in den Erbschaftsbesitz (saisine) ist nur ausnahmsweise notwendig. Die gesetzlichen Erben e...mehr

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Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 4 Gehaltsverzicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (über 50 % Beteiligung) wird ein Zufluss von Arbeitslohn bereits dann angenommen, wenn sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung verfügen können. Allerdings ist zu beachten, dass von einer solchen Zuflussfiktion nur Gehaltsbeträge und sonstige Vergütungen erfasst werden, die die GmbH den beherrschend...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 164 Unterschieden werden verschiedene Arten der Nachlassverbindlichkeiten: Rz. 165 Von Erblasserschulden spricht man im Hinblick auf alle noch vom Erblasser begründeten (vertraglichen oder gesetzlichen) Verbindlichkeiten, die aufgrund der Universalsukzession auf den oder die Erben übergehen (§ 1967 Abs. 1, Abs. 2 Fall 1 BGB). Erblasserschulden sind auch die in der Person ...mehr

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Ungarn / XI. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 216 Im ungarischen Recht ist die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern grundsätzlich nicht bekannt. Die Erben haften in jedem Fall bis zur Höhe des Nachlasses, und zwar in erster Linie mit den Gegenständen des Nachlasses und dessen Erträgen (cum viribus-Haftung). Ist der Erbe zur Zeit der Geltendmachung der Nachlassverbindlichkeiten nicht im Be...mehr

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Frankreich / bb) Güterrechtsstatut bei Eheschließung vor dem 1.9.1992

Rz. 4 Haben die Ehegatten vor dem 1.9.1992 geheiratet, so werden die güterrechtlichen Verhältnisse traditionell dem Vertragsrecht zugeordnet, so dass in diesem Bereich Parteiautonomie herrscht. Vorrangig ist deshalb auf eine – grundsätzlich nur vor der Eheschließung zulässige – ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl der Ehegatten abzustellen. Es besteht eine Vermutung daf...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 5 Durchführung des Jugendarbeitsschutzes

Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen dieses Gesetz sowie die Anschriften der zuständigen Aufsichtsbehörden an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auslegen bzw. aushändigen.[1] Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[2] ist es ab dem 1.1.2025 möglich, den Aushang durch das Zurverfügungstellen über die...mehr

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Elektronisch unterstützte B... / 2.2 Datenübermittlung

Die Übersendung der Daten erfolgt medienbruchfrei und im Online-Verfahren unter Nutzung des eXTra-Standards (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren). Dieser Standard wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entwickelt und richtet sich insbesondere an Datenübermittlungsverfahren zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Die Daten ...mehr

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Lettland / 1. Annahme der Erbschaft und Erbenhaftung

Rz. 47 Mit dem Anfall der Erbschaft wird nach lettischem Recht lediglich die Möglichkeit begründet, Erbe zu werden. Zum Erbschaftserwerb bedarf es dann noch einer Erklärung des Berufenen gegenüber dem zuständigen Notar, dass er die angefallene Erbschaft antritt. Eine teilweise Annahme oder eine Annahme, die Bedingungen oder Ausnahmen unterliegt, ist nach Art. 699 ZGB nicht m...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 2 Unfallversicherung

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) für nahezu alle Sportvereine, Sportverbände und sonstige Organisationen des Sports ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die Beschäftigten im Sport sind bei der VBG gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 4 Unfallversicherung

Der Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung[1] ist möglich für Mitarbeiter bestimmter Branchen. Einige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben in ihrer Satzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine besondere Auslandsversicherung einzurichten.[2] Eine solche Einrichtung besteht für die Großhandels- und Lagereiberufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaft f...mehr

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Frankreich / II. Vorläufige gerichtliche Sicherungsmaßnahmen

Rz. 218 Ist kein Erbe vorhanden, schlagen alle Erben aus oder hat nach sechs Monaten noch kein Erbe die Erbschaft angenommen, liegt eine sog. succession vacante nach Art. 809 ff. C.C. vor. In diesem Fall kann gerichtlich die staatliche Domänenverwaltung als Nachlasspfleger (curateur) bestellt werden. Dieser hat gem. Art. 810 ff. C.C. zunächst die Aufgabe, vorläufige Sicherun...mehr

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Deutschland / 2. Rechtsstellung von Veräußerer und Erwerber

Rz. 132 Durch die Übertragung des Erbteils verliert der Veräußerer nicht seine Rechtsstellung als Erbe und der Erwerber tritt nicht in die Rechtsstellung als Erbe ein. Vielmehr geht nur die vermögensrechtliche Rechtsposition, d.h. die gesamthänderische Beteiligung am Nachlass, vom Veräußerer auf den Erwerber über.[101] Der Veräußerer ist weiterhin Erbe und als solcher auch w...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Vollzertifikat und Teilzertifikat

Rz. 5 Art. 39 des Kommissionsentwurfs vom 14.10.2009 sah noch ausdrücklich die Möglichkeit vor, ein "Teilzeugnis" zu beantragen, das nur einzelne Rechte an dem Nachlass ausweist.[1] Die endgültige Fassung der EuErbVO enthält diese Vorschrift nicht mehr. Dennoch ergeben sich m.E. Hinweise darauf, dass nicht in jedem Fall das gesamte Formblatt auszufüllen ist. So wird man scho...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 2 Geltungsbereich

Das JArbSchG ist anwendbar, wenn der Beschäftigungsort im Bundesgebiet liegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Jugendlichen oder des Arbeitgebers (Territorialitätsprinzip). Praxis-Beispiel Arbeitsort im Bundesgebiet Die amerikanische Botschaft in Berlin stellt nach amerikanischem Arbeitsrecht eine junge Türkin als Auszubildende für den Beruf der Bürofachkraft ein. Es...mehr

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Deutschland / 2. Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 168 Grundsätzlich haften die Erben unbeschränkt für sämtliche Nachlassverbindlichkeiten, d.h., die Erben haften mit dem Nachlass, aber auch mit ihrem sonstigen Vermögen. Die Erben können also ein erhebliches Interesse an der Herbeiführung einer Haftungsbegrenzung haben. Rz. 169 Gemäß § 1970 BGB können die Nachlassgläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens zur Anmeldung ihr...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Aufgaben der Nachlassabwickler

Rz. 92 Der personal representative hat nach s. 25 (a) A.E.A. 1925 die grundsätzliche Pflicht, "to collect and get in the real and personal estate of the deceased and administer it according to law", wobei Letzteres v.a. die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Restnachlasses an die Begünstigten umfasst. Die personal representatives haben – sofern ...mehr

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Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 260 Der EuGH hat mit Urt. v. 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spanien ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätszirkel / 3 Geschichte der Qualitätszirkel

Die Idee der Qualitätssicherung in Kleingruppen wurde zuerst in Japan auf breiter Basis in die Unternehmen eingeführt. Die Qualitätszirkel-Bewegung erreichte Deutschland Anfang der achtziger Jahre. 1986 wurde die "Deutsche Quality Circle Gesellschaft" gegründet. Von der Produktion weitete sich die Anwendung inzwischen auf die Unternehmensbereiche Verwaltung, Vertrieb und For...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerlichen Verfahrensrecht 2024 (AO-StB 2024, Heft 12, S. 374)

Das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung Dipl.-Fw. Karl-Heinz Günther[*] In der nachfolgenden Übersicht werden noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, Anweisungen der Finanzverwaltung und Entscheidungen aus der Rechtsprechung im steuerlichen Verfahrensrecht des Jahres 2024 zur Erinnerung in Form einer Checkliste zusammengestellt. Alle Materia...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die verbindliche Zusage nac... / 2. Allerdings sind Außerkrafttreten und Korrekturmöglichkeiten zu beachten, § 207 AO

Außerkrafttreten. Die verbindliche Teilzusage schützt allerdings nicht das Vertrauen des Steuerpflichtigen in das Fortbestehen einer gesetzlichen Regelung; sie tritt außer Kraft, "wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden", § 207 Abs. 1 AO. Die Bindungswirkung erlischt in diesen Fällen ex nunc ab Inkrafttreten des Gesetzes und ohne, dass...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 10. Steuergeheimnis/DSGVO

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Beitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausversorgungsverbe... / 1 Ziel

Das Ziel der Krankenhausreform ist es, die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern zu sichern und zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten und die Bürokratie zu reduzieren. Dies soll durch mehrere wesentliche Maßnahmen erreicht werden: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität: Die Reform zielt darauf ab, durch eine gezielte Konzent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / f) Juristische Personen des öffentlichen Rechts

E-Rechnungspflicht gilt auch für jPöR: Für die Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung ist es unerheblich, ob die Leistung auf zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt wird, solange über eine umsatzsteuerbare Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Daher unterliegen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts unter den übrigen Vorauss...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 3.1 Vorverfahren

Die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt und die Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsakts kann grundsätzlich erst dann erhoben werden, wenn vorher ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchgeführt worden ist.[1] Dieser Grundsatz wird in bestimmten Fallkonstellationen durchbrochen (z. B. ein Gesetz hat für besondere Fälle bestimmt, dass kein Vorverfahre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / I. Hintergrund

Mit dem Wachstumschancengesetz[1] sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei inländischen B2B-Umsätzen eingeführt.[2] Ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / c) Zulässige Formate einer E-Rechnung

Das Konzept der E-Rechnung ist insoweit technologieoffen, als dass die Software für die Generierung, den Transport und die empfängerseitige Verarbeitung der Informationen nicht vorgegeben ist.[40] E-Rechnungen können sowohl in einem rein strukturierten als auch in einem hybriden Format erstellt werden. Ein zulässiges elektronisches Rechnungsformat muss insbesondere gewährleis...mehr