Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.6 Inhalt der Einladung

Im Einladungsschreiben sind Zeit und Ort der Wohnungseigentümerversammlung anzugeben. Von erheblicher Bedeutung ist daneben die Tagesordnung, denn gemäß § 23 Abs. 2 WEG ist es für die Gültigkeit von Beschlüssen erforderlich, dass der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung bezeichnet ist. Tipp: Prioritäten setzen Der Verwalter ist grundsätzlich in der Gestaltung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 5. Außergerichtliche Geltendmachung gegenüber dem Nachlasspfleger

Rz. 92 Umstritten ist in der Literatur, ob die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten und insbesondere die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zum Aufgabenkreis des Nachlasspflegers gehören. Nach h.M. in der Literatur ist der Nachlasspfleger nur berechtigt, Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, wenn dadurch unnötige Kosten für den Nachlass vermieden werden können.[164] In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentümer regeln die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Beschlüsse. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in einer Versammlung der Wohnungseigentümer. Ohne Versammlung ist ein Beschluss nur gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss (Umlaufbeschluss) in Textform erklären. Allerdings hat das Wohnungseigen...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.4.3 Uhrzeit der Eigentümerversammlung

Strenge Maßstäbe legt die Rechtsprechung an bei der Bestimmung der Uhrzeit einer Wohnungseigentümerversammlung. Es liegt zwar im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters, zu welcher Tageszeit er eine Eigentümerversammlung einberuft.[1] Der Zeitpunkt muss aber verkehrsüblich und zumutbar sein.[2] Weitere Beispiele Vormittage an Werktagen sind tabu Von vornherein scheiden Vormitta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Die bilanzsteuerliche Behandlung der Diensterfindungen, StBp 1982, 14; Müller-Dott, Einzelfragen aus der steuerlichen Bp, StbJb 1983/84, 265, 274. Rn. 1293 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Diensterfindungen sind nach § 4 Abs 2 G über ArbN-Erfindungen vom 25.07.1957 (BGBl I 1957, 756) während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen, die entweder aus der d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 40. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des EStG und anderer Gesetze (sog Omnibusgesetz) vom 18.08.1980, BStBl I 80, 581

Rn. 48 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Änderungsgesetz – Artikelgesetz – enthält zur ESt keine sehr bedeutenden Änderungen. Auf dem Gebiet der Gewinnermittlung sind es vor allem zwei neue Sätze, die dem § 6 Abs 1 Nr 5 EStG angefügt werden, sowie einige Änderungen zu § 7d EStG über erhöhte Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen. Entgegen de...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Prozessuales Vorgehen bei Testamentsvollstreckung

Rz. 97 Unterliegt der Nachlass, gegenüber dem der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen will, der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, ist darauf zu achten, dass er gegen den Testamentsvollstrecker einen Duldungstitel nach § 748 Abs. 1, 3 ZPO erwirkt, damit in den der Verwaltung unterliegenden Nachlass auch vollstreckt werden kann.[176] Das ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Demleitner, Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Vermietung bei einem Shopping Center, BB 2015, 1307; Korn, Einkaufscentervermietung: Vermögensverwaltung trotz umfangreicher Verwaltungs- und Werbeaktivitäten, NWB 2016, 3574. Rn. 139a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Fall des BFH vom 14.07.2016, BFH/NV 2017, 111 errichtete eine nicht gewerblich geprägte G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ablösezahlungen

Tz. 58 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hierzu s. die Ausführungen der Verwaltung in AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 39 (Anhang 2). S. "Ablösezahlungen".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff der Bewirtung

Rn. 1688 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bewirtung bedeutet jede Darreichung von Speisen, Getränken oder sonstigen Genussmitteln zum sofortigen Verzehr (BFH BFH/NV 1993, 530; 2013, 1561; 2014, 347; 2013, 1561; FG RP EFG 2014, 538). Es gehören weiterhin die Aufwendungen für Tabakwaren und diejenigen Kosten, die zwangsläufig mit der Bewirtung anfallen, zB Garderobe, Toilette (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Verlustnutzung bei vermieteten Ferienwohnungen: Ein ewiger Streitpunkt mit der FinVerw, GStB 2012, 205; Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 vom 31.03.2023, Beilage, S 11. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2022; FinBeh Hamburg, Fachinfo vom 30.01.2018, S 1980–2017/003–52, k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anwendung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags

Rn. 1657g Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die GewSt ist als Objektsteuer ausgestaltet, so dass nach § 8 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages bestimmte Beträge hinzugerechnet werden, die insbesondere die Beziehung des Inhabers zum Betrieb betreffen. So sollen durch die Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 GewStG die Erträge aus eigen- und fremdfinanziertem Kapital weitgehend gewer...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Statut der Nachlassabwicklung

Rz. 566 Ebenso wie im englischen Recht wird die Verwaltung des Nachlasses (administration) vom Erbstatut kollisionsrechtlich gesondert angeknüpft, wobei der Bereich der administration weit interpretiert wird und z.B. den Übergang des Nachlasses auf einen Zwischenberechtigten (personal representative) anstelle des unmittelbaren Erwerbs durch die "Erben" erfasst. Für die admin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zahlungen an den vereinseigenen Sportler

Tz. 136 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportler des Vereins gilt als unbezahlt, wenn er vom Verein oder einem Dritten nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gelten nicht, wenn dem Sportler vom Verein oder einem Dritten der von ihm durch Einzelnachweis nachgewiesene Aufwand erstattet wird. In diesem Fall kann die mona...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Zur Rechtslage in den vormals jugoslawischen Gebieten

Rz. 419 Bereits die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien war auf dem Gebiet des Erbrechts Mehrrechtsstaat, nachdem 1971 die Teilrepubliken und die autonomen Gebiete eigene Gesetzgebungskompetenz erhielten. So hatten schon vor 1990 die Republiken Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Slowenien und Serbien, in der Republik Serbien wiederum die autonomen Gebiet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anforderungen an die Aufzeichnungen

Rn. 2105 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufzeichnen heißt, schriftlich festhalten, verbuchen; es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze bzgl der Aufzeichnungen. Das Ablegen von Belegen ist grundsätzlich kein Aufzeichnen (BFH BStBl II 1988, 613; BFH/NV 2004, 1402). Dies gilt auch dann, wenn die Belegsammlung geordnet ist (BFH BStBl II 1988, 611; BFH/NV 2004, 1402; BStBl II 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Notwendigkeit und das Recht zur Schätzung

Rn. 2217 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Notwendigkeit und das Recht zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und damit auch des Gewinns ergeben sich aus der Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen, § 88 AO für die Verwaltung und § 76 FGO für das FG. Gesetzliche Grundlage für die Befugnis zur Schätzung sind besonders § 162 AO für die Verwaltung und § 96 Ab...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / III. Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

Rz. 55 § 2314 BGB stellt dem Wortlaut nach keine Rechtsgrundlage für Auskunftsansprüche des pflichtteilsberechtigten Miterben gegenüber weiteren Erben dar.[153] Als Miterbe ist dieser Gesamthänder und insoweit in der Lage, sich alle notwendigen Informationen hier selbst zu beschaffen. Gegebenenfalls besteht dann auch eine Mitwirkungspflicht der übrigen Miterben.[154] Rz. 56 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rn. 2075 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift des § 4 Abs 5b EStG wurde aufgrund des UntStRefG 2008 (BGBl I 2007, 1912) eingefügt. Sie sieht die Abschaffung des Abzugs der GewSt als BA vor. Sie stellt eine Sonderregelung zu § 4 Abs 4 EStG dar. Als Gewinnermittlungsvorschrift ist sie auch von den StPfl zu beachten, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG ermitteln (BT-D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Nachweis der BA

Rn. 1646 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundsätzlich ist es Sache der FinBeh, wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 88 AO) den steuerlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dies gilt auch für das FG (§ 76 FGO). Zu der Ermittlungspflicht gehört gemäß § 88 Abs 2 AO auch, die für den StPfl günstigen Umstände zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die FinBeh nicht nur die BE z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Ferienwohnungen

Rn. 138a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ob bei Vermietung von Ferienwohnungen Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden. Auf der Basis von BFH BStBl II 1976, 728, lautet H 15.7 Abs 2 EStH 2022 "Ferienwohnung" (s auch BFH BStBl II 1985, 211 und nachfolgend BFH BFH/NV 2009, 1114; 2004, 1640; 2004, 945) wie folgt: Zitat „Bei Vermietung einer Ferie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Tatbestandsmerkmale der aktiven RAP

Rn. 807 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Die Bildung der aktiven RAP iSd § 5 Abs 5 Nr 1 EStG hat drei Voraussetzungen, nämlich Es gibt keinen handelsrechtlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung noch einen steuerrechtlichen Grundsatz, demzufolge allg Ausgaben ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2251 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Zulässigkeit eines Wechsels der Gewinnermittlungsart s Rn 1503. Wechsel der Gewinnermittlungsart heißt Wechsel von der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und umgekehrt. Zum Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 13a EStG und von § 13a EStG nach § 4 Abs 1 EStG ausführlich s Erläu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung

Rn. 1501 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Einnahme-Überschussrechnung ist in ihrer Grundform im deutschen Steuerrecht älter als die Gewinnermittlung bilanzierender Kaufleute (zur Geschichte s K/S/M, § 4 EStG Rz D 2; Kanzler, FR 1998, 233, 235ff). Heute gibt es im deutschen Steuerrecht vier unterschiedliche Ermittlungsmethoden. Neben den Bestandsvergleichen nach § 4 Abs 1 EStG ...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 3.3 Beschlussanfechtung wegen technischer Störung

Das Aktienrecht regelt für den Fall der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG das Beschlussanfechtungsrecht wegen technischer Störungen. Nach vorerwähnter Bestimmung kann die Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung nicht auf eine durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die auf elektronischem Wege wahrg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rechtsentwicklung

Rn. 828 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Die "Urzelle" der aktiven RAP ist unter s Rn 812 dargestellt. Von dieser lösen sich Rspr, Schrifttum und Verwaltung aber zunehmend. Der Grund liegt im Bestreben nach einer periodengerechten Zuordnung von Aufwand ("matching principle "), obwohl diese angeblich konzeptionell der HGB-Rechnungslegung widersprechen soll. Als Belege können die unt...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.3 Problem: Majorisierung

Die Stimmabgabe des Mehrheitseigentümers ist noch nicht rechtsmissbräuchlich, sondern erst dann, wenn er sein Stimmenübergewicht missbräuchlich zu eigenen oder gemeinschaftsfremden Zwecken nutzt. Auch noch nicht rechtsmissbräuchlich ist es, wenn der Mehrheitseigentümer als einziger für oder gegen einen Beschlussgegenstand stimmt.[1] Dies gilt selbst dann, wenn er sich selbst...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.4.1 Grundsätze

Gemäß § 25 Abs. 4 WEG ist ein Wohnungseigentümer vom Stimmrecht ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezogenen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümer gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig zur Veräußerung sei...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 4.5.1 Unterstützungsmaßnahmen

Wie andere Beschlüsse, muss der Beschluss über die Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Insoweit dürfen einzelne Wohnungseigentümer nicht unbillig benachteiligt werden. Das kann dann der Fall sein, wenn bekannt ist, dass einzelne Wohnungseigentümer nicht in der Lage sind, an einer virtuellen Versammlung teilzunehmen. Anderer...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.7 Gäste

Die Wohnungseigentümerversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich.[1] Alles in allem sollen die Wohnungseigentümer unbefangen und ohne Einflussnahme gemeinschaftsfremder Dritter Gemeinschaftsangelegenheiten erörtern können. Insoweit können nicht Wohnungseigentümerversammlungen zweier selbstständiger voneinander unabhängiger Wohnungseigentümergemeinschaften, die vom selben...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 4.8.4 Pflichtenverstoß

Haben die Wohnungseigentümer vor dem 1.1.2028 die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form beschlossen, wird aber gegen die Verpflichtung zur Durchführung mindestens einer Präsenzversammlung pro Jahr verstoßen, weil hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichtet wurde, führt dies nach § 48 Abs. 6 Satz 2 WEG-E weder zur Anfechtbarkeit noch zur N...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Geltendmachung gegenüber dem Erben

Rz. 95 Hat der Erblasser für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet, stellt sich die Frage, ob der Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben oder dem Testamentsvollstrecker geltend gemacht werden muss. Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB kann ein Pflichtteilsanspruch immer nur gegenüber dem Erben geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahmen vom Grundsatz (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2–4 EStG aF)

Rn. 1714 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In S 2 des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF bestimmt der Gesetzgeber eine Ausnahme vom Abzugsverbot. Danach ist im Fall der Auswärtstätigkeit (Dienstreise) eine pauschale Anerkennung von Mehrverpflegungsaufwendungen gestaffelt nach Abwesenheitszeiten vorgesehen. Auf diese Anerkennung hat der StPfl einen Rechtsanspruch, unabhängig davon, ob er ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung/Entwicklung

Rn. 244 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Entstrickung eines WG des BV mit Auslandsbeteiligung ist zu verstehen, dass in einem WG gebundene stille Reserven der deutschen Besteuerungshoheit ohne Rechtsträgerwechsel entzogen ("entstrickt") werden, ohne dass eine "Entnahme zu betriebsfremden Zwecken" iS § 4 Abs 1 S 2 EStG vorliegt. Die Ablehnung des finalen Charakters des Entnah...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / ee) Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 18 "Krönung" der Erbrechtsverordnung ist die Schaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses in den Art. 62 ff. EuErbVO. Die Verwaltung und Abwicklung von über mehrere Mitgliedstaaten verstreuten Nachlässen wird dadurch erleichtert, dass das im Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers ausgestellte Nachlasszeugnis in allen anderen Mitgliedstaaten als Nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.1.2 Ausnahme I: Einberufung durch Verwaltungsbeirat

§ 24 Abs. 3 WEG macht hiervon eine Ausnahme für den Fall, dass ein Verwalter fehlt oder dieser sich pflichtwidrig weigert, in den durch Gesetz oder Vereinbarung bestimmten Fällen eine Versammlung einzuberufen. Der Verwalter fehlt, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist, seine Amtszeit abgelaufen ist, er von seinem Amt abberufen wurde, er sein Amt niedergelegt hat oder verstorben...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.3.8.4 Anwesenheit eines Architekten

Gegen die Zulassung eines Architekten zur Erörterung von Details einer etwa anstehenden größeren Sanierungsmaßnahme bestehen keinerlei Einwände.[1] Freilich hat der Verwalter einen entsprechenden Geschäftsordnungsbeschluss herbeizuführen. Geschäftsordnungsbeschluss: Teilnahme eines Architekten TOP XX: Teilnahme des Architekten Herrn ______ Angesichts der zur Beschlussfassung z...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Exempt property

Rz. 584 In nahezu allen Einzelstaaten ist die Familienwohnung zum Schutz des überlebenden Ehegatten durch spezielle homestead-laws vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger geschützt. So erhält der überlebende Ehegatte an der Familienwohnung (family home) oder auch einem Bauernhof einen Nießbrauch (life interest). In einigen Staaten wird das homestead durch behördliche Registrie...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.4.2 Tag der Versammlung

Soweit die Teilungserklärung keine Vorgaben hinsichtlich des Tages bzw. Datums der Versammlung enthält, ist der zur Einberufung Ermächtigte – also regelmäßig der Verwalter – bei dessen Bestimmung nach pflichtgemäßem Ermessen frei.[1] Die Eigentümerversammlung kann grundsätzlich auch an einem Wochenende durchgeführt werden. Nicht beanstandet wird auch die Durchführung einer Ver...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 5.6 Beendigung der Versammlung

Die Aufgabe des Versammlungsleiters umfasst auch die Verpflichtung, die Versammlung zu beenden, also förmlich zu schließen. Es muss nämlich eine klare Abgrenzung zwischen Versammlung und etwaigen Nachgesprächen existieren. Der Zeitpunkt der Beendigung ist in die Versammlungsniederschrift aufzunehmen. Nach Beendigung der Versammlung können keine Beschlüsse mehr gefasst werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.4.4 Dauer der Versammlung

Wohnungseigentümerversammlungen sollten spätestens um 23 Uhr beendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn der nächste Tag ein Werktag ist. Bei umfangreicher Tagesordnung mit besonders diskussionsträchtigen Beschlussthemen sollte dies der Verwalter bei der Festlegung des Beginns der Versammlung berücksichtigen. Überlange Versammlungsdauer vermeiden Es ist durchaus denkbar, das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, 9...mehr