Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Gesetzlich geregelte Fälle der Satzungsänderung

§ 85 BGB n.F. regelt in den Absätzen 1 bis 3 drei Arten von Satzungsänderungen. a) Der schwerste Eingriff in eine bestehende Satzung ist die in Abs. 1 geregelte vollständige Änderung oder erhebliche Beschränkung des bisherigen Stiftungszweckes. Eine solche Änderung ist nur zulässig, wenn entweder der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann (Abs. 1 ...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 "Starker" vorläufiger Insolvenzverwalter

Rn 28 Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, so geht mit der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 22 Abs. 1 auch das Recht zum Ausspruch von Kündigungen auf den "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter über. Entsprechend sind auch etwaige Kündigungsschutzklagen allein gegen den vorläufigen Insolven...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Arbeitgeber

Rn 31 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis verliert der Arbeitgeber seine Berechtigung zum Ausspruch von Kündigungen.[65] Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Insolvenzgericht in dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausnahmsweise die Eigenverwaltung durch d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 4 § 113 gilt seit dem 01.10.1996 für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht förmlich beendeten und alle neu eröffneten Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren (Art. 6 ArbRBeschFG).[13] Rn 5 Wie sich dem Wortlaut ("Insolvenzverwalter") sowie der systematischen Stellung der Vorschrift im zweiten Abschnitt des dritten Teils der InsO entnehmen lässt, ist § 113 erst ab dem Zeitpunkt der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzverwalter

Rn 25 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1). Der Insolvenzverwalter tritt insofern vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers ein.[45] Dies beinhaltet auch die Befugnis zum Ausspruch von Kündigunge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Bezahlung des Honorars mit einem Grundstück?

Frage: Ein Mandant, der einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, hat vorübergehend wenig Liquidität, um mich zu bezahlen. Er hat mir angeboten, dass ich landwirtschaftliche Grundstücke (Verkehrswert ca. 25.000 EUR) von ihm kaufen kann und wir dann die bestehenden (rd. 3.000 EUR) und künftigen Verbindlichkeiten verrechnen. Ich finde das Angebot grundsätzlich interessant, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 1 Leitsatz

Eine Bewertung im Internet, lautend: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten beauftragen. Provisionsgefahr." ist nicht vom Recht auf Meinungsäußeru...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

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Versammlung: Absage durch e... / 3 Das Problem

Verwalter B beruft erst nach Ablauf seiner Amtszeit im März 2020 eine Versammlung u. a. mit dem TOP "Widerbestellung der Verwaltung" ein. B bittet, wegen der Pandemielage nicht persönlich zu erscheinen, sondern Vollmachten zu erteilen. Wohnungseigentümer K schaltet einen Rechtsanwalt ein, der B anschreibt und ihm erläutert, dass er nicht laden dürfe. Die COVID-19-Lage führe ...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B vergibt für Verwalter K bei einer Internet-Bewertungsplattform eine "1-Sterne-Bewertung" mit folgender Begründung: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovieru...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 4 Die Entscheidung

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hat Erfolg. Die Behauptung es bestehe "Provisionsgefahr" betreffe K in seinem sozialen Geltungsanspruch. Dasselbe gelte für die Formulierung "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten" und "Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt" oder "Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Zwar sei der von K gestellte Antrag ausreichend bestimmt. Dies folge aus § 27 WEG in seiner neuen Fassung. Der Gesetzgeber habe sich danach dafür entschieden, dass nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zur ordnungsmäßigen Verwaltung zähle und die Wohnungseigentümer den Verwalter ...mehr

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Versammlung: Absage durch e... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des AG hat K aus § 280 BGB keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten! Es sei schon fraglich, ob B mit der Einberufung der Versammlung eine (nachvertragliche) Pflicht verletzt habe. B habe möglicherweise annehmen dürfen, dass die Einberufung dem Interesse der Wohnungseigentümer entspricht. Um eine ordnungsmäßige Verwaltung zu ermöglichen, sei die Einberufung eine...mehr

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Klage auf Jahresabrechnung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei unzulässig! K sei nicht (mehr) prozessführungsbefugt. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Rechte aus, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben würden. K's Einwand, der Gesetzgeber könne bereits entstandene individuelle materiell-rechtliche Ansprüche nicht rückwirkend aufheben, sei nicht zu folgen....mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint nach Auslegung der Gemeinschaftsordnung, nur die Teileigentümer seien stimmberechtigt gewesen, denen ein Stellplatz in der Tiefgarage zustehe. Eine Abtrennung der Reparaturmaßnahmen an dem "Gebäude Tiefgarage" von den Wohngebäuden und dem gesamten "Wohnanlagengrundstück" sei wirtschaftlich und verwaltungsmäßig möglich. Nur die Teileigentümer hätten auch die Kost...mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! B störe durch sein Verhalten das gemeinschaftliche Eigentum. Zwar sei nach § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, Unterlassung einer Störung in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zu verlangen. K sei aber rückermächtigt worden, was zulässig sei (Hinweis u. a. auf Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Gemeinschaftliche Verwaltung

Rz. 58 Die Erbengemeinschaft wird grundsätzlich gemeinschaftlich verwaltet. Für die Verwaltung gilt das Mehrheitsprinzip (§ 2038 Abs. 2 BGB) während für Verfügungen gemeinschaftliches Handeln vorgesehen ist (§ 2040 Abs. 1 BGB; siehe Rdn 64). Im sog. Innenverhältnis der Erbengemeinschaft ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 13 Erbrecht / b) Schadensersatzanspruch bei nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 165 Aus einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung können sich Schadensersatzansprüche ergeben (siehe Rdn 166). Der Haftungsmaßstab für den nicht befreiten Vorerben ergibt sich aus § 2131 BGB. Der Vorerbe haftet nur nach den Maßstäben der "diligentia quam in suis". Prozessrechtlich ergeben sich keine Besonderheiten.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / D. Verwaltung und Verwaltungsorgane

I. Verzicht auf eine Verwalterbestellung 1. Typischer Sachverhalt Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Instandhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Verwaltung: Nicht bei Steuervorteilen und alternativen Gestaltungen

Rz. 86 Nach dem Anwendungserlass zur AO (§ 89, Tz. 3.5.4) soll die Finanzverwaltung keine Auskunft erteilen in "Angelegenheiten, bei denen die Erreichung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (z.B. Prüfung von Steuersparmodellen, Feststellung der Grenzpunkte für einen Gestaltungsmissbrauch oder für das Handeln eines ordentlichen Geschäftsleiters)". Auch für alternative G...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB

Rz. 15 Muster 50.2: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB Muster 50.2: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB Vergabekammer bei der Bezirksregierung K-Stadt Vergabestraße 12K-Stadt Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB In dem Vergabeverfahren der Bieter GmbH ./. K-Stadt Az. VK10–150/20 beantragen wir für die Antragsgegnerin:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Muster: Sicherheitenpoolvertrag

Rz. 162 Der Massekredit muss, wie jedes andere Darlehen, durch den Insolvenzverwalter besichert werden. Üblicherweise wird deswegen von den Banken ein Sicherheitenpool gebildet. Als Sicherheiten bieten sich die Abtretung neuer Kundenforderungen oder die Sicherungsübereignung von noch freien Massebestandteilen an. Rz. 163 Muster 21.31: Sicherheitenpoolvertrag Muster 21.31: Sic...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IV. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Rz. 88 Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Rubrum wie Muster Rdn 85) Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

Rz. 85 Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _____ der WEG _____-Straße in _____, vertreten durch den WEG-Verwalter...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Auskunfts- und Herausgabeanspruch

Rz. 158 Mit dem Eintritt des Nacherbfalls hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein; die Erbschaft fällt dem Nacherben an. Der Vorerbe muss die der Nacherbschaft unterliegenden Gegenstände an den Nacherben herausgeben. Rz. 159 Der nicht befreite Vorerbe hat den Nachlass in dem Zustand herauszugeben, der sich bei einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel

Rz. 71 Muster 56.17: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel Muster 56.17: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel Die Gemeinschaft beschließt die Fortdauer der Vorschüsse zur Kostentragung basierend auf dem Wirtschaftsplan für das Jahr _____ mit Gesamtkosten i.H.v. _____ und Einze...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel

Rz. 87 Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _____ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümerg...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Grundsatz

Rz. 138 Der Vorerbe ist grundsätzlich zur Verfügung über den Nachlass befugt. Diese Verfügungsbefugnis ist im Gesetz zwar eingeschränkt, der Nacherbe ist aber nach § 2120 BGB grundsätzlich verpflichtet, eine Zustimmung zu allen Verfügungen des Nacherben zu erteilen, wenn sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Praxisrelevant sind hier...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Ausgabebetrag

Rz. 53 Die neuen Aktien dürfen nicht zu einem unter dem geringsten Ausgabebetrag liegenden Betrag ausgegeben werden; das ist bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der auf die Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals, § 9 Abs. 1 AktG, mindestens aber ein EUR. Ein hiergegen verstoßender Kapitalerhöhungsbeschluss ist nichtig, während die Bestimmun...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 89 Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlo...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Verzicht auf eine Verwalterbestellung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Instandhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfallende Kosten stets unmittelbar und form...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Erzwingungsklage gegen den Verband

Rz. 29 Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen Klage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch die Verwalterin _____ – Beklagte – wegen: Erzwingung der Einberufung...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Verwaltungsunterlagen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 50 Ein einzelner Wohnungseigentümer verlangt vom Verwalter Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, um sich nach Durchsicht Kopien von einem bestimmten Bauplan zu machen. Er ist sich nicht sicher, ob er die Kopien notfalls in den Büroräumen des Verwalters ziehen darf. Ferner verlangt er die Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste. Nach einem Verwa...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 94 Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG n.F., §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache _____ Prozessbevollmächtigter: _____ gegen Verband "WEG" _____,...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 95 Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 44 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____, v...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IX. Muster: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss

Rz. 93 Muster 56.24: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss Muster 56.24: Anfechtungs- und Zustimmungsklage bei negativem Beschluss Klage nach § 44 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch den Verwalter _____ – Beklagter – Namens und in Vollmacht der Kläger wird beantragt...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 50 Ein einzelner Wohnungseigentümer verlangt vom Verwalter Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, um sich nach Durchsicht Kopien von einem bestimmten Bauplan zu machen. Er ist sich nicht sicher, ob er die Kopien notfalls in den Büroräumen des Verwalters ziehen darf. Ferner verlangt er die Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste. Nach einem Verwalterwechsel gibt der alt...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Die Gütergemeinschaft

Rz. 113 Siehe zur Gütergemeinschaft auch: Kappler, Die Aufhebungsklage bei Beendigung der Gütergemeinschaft, FamRZ 2007, 696; ders., Die Auseinandersetzung des Gesamtgutes der Gütergemeinschaft, FamRZ 2010, 1294; Röthel, Ausgleichsordnungen unter Ehegatten: fiktive Innengesellschaft versus reale Gütergemeinschaft, FamRZ 2012, 1916. Der Wahlgüterstand (§§ 1410, 1415 BGB) der G...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 54 Weitere Einzelheiten siehe bei Riecke, in: FS Deckert, 2002, 383 ff.mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB

Rz. 24 Muster 50.3: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB Muster 50.3: Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB Oberlandesgericht K-Stadt Gerichtsstraße 10K-Stadt Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 GWB der Bieter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _____ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen K–Stadt, vertreten durch den Oberbürgerme...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Erfolgloses Vorverfahren, § 44 Abs. 1 FGO

Rz. 114 Wie nach der VwGO (siehe dazu das Kapitel "Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht") ist vor dem Steuerprozess ein außergerichtliches Vorverfahren bei der Verwaltung durchzuführen.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zulässigkeit des Ausschlusses der Verwalterbestellung, Anspruch auf Bestellung Rz. 38 Die §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 6, 23, 26, 26a, 29 WEG n.F. (vgl. § 20 Abs. 1 WEG a.F.) sehen drei Verwaltungsorgane vor.[112] Höchstes Organ ist die bereits näher behandelte (siehe Rdn 24 ff.) Wohnungseigentümerversammlung bzw. genauer – da Eigentümerbeschlüsse nicht notwendig eine Versammlung ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Bestellungs- und Anstellungsverhältnis

1. Typischer Sachverhalt Rz. 44 Verwalter V ist als WEG-Verwalter der WEG XY bestellt. Der Verwaltervertrag ist auf fünf Jahre abgeschlossen, von denen erst zwei verstrichen sind, und seine vorzeitige Beendigung ebenso wie (laut TE) die Abberufung ist auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes beschränkt. Auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen die Eigentümer mit 20 ...mehr