Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / V. Zu § 58a AO – Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe

Nach dem neu geschaffenen Vertrauensschutztatbestand in § 58a AO darf eine zuwendende Körperschaft auf die Steuerbegünstigung der empfangenden Körperschaft im Zeitpunkt der Zuwendung vertrauen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Ausfertigung der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Freistellungsbescheids, jeweils nicht älter als fünf Jahre, hilfsweise die Vorlage ...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 4. Forderungen im fiktiven SBV

Mit der Existenz des fiktiven SBV sind auch Forderungen des Mitunternehmers gegen die Gesellschaft weiterhin als SBV zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass auch für optierende Gesellschaften weiterhin die Ansicht der Finanzverwaltung anwendbar ist, wonach Forderungen im SBV für Zwecke des 90%-Tests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) – abweichend zu übrigen verbundinternen Forderungen...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / IV. Führt ein fiktiver Formwechsel zu jungem Verwaltungsvermögen?

Junges Verwaltungsvermögen entsteht, wenn das Verwaltungsvermögen weniger als zwei Jahre dem Betrieb zuzuordnen ist (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Der Nachteil von jungem Verwaltungsvermögen besteht darin, dass dieses ohne Verschonungsmöglichkeiten in voller Höhe der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung unterliegt. Zur alten Rechtslage hat der BFH geurteilt, dass es bei der Qu...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2.1 Geltungsbereich

Das in § 18a TVöD regelte Entgelt-Anreizsystem stellt bereits vom Wortlaut her ausschließlich eine "Alternative" zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie i. S. des § 18 Abs. 4 Satz 1 TVöD dar. Letzteres ist Gegenstand der durchgeschriebenen Fassungen für den Bereich der Verwaltung (TVöD-V), der Krankenhäuser (TVöD-K), der Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B...mehr

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Entgelt / 3.7.5.1.2 Gleichwertigkeit der Entgeltgruppen

Ergibt sich nach der Zuordnungstabelle eine Gleichwertigkeit der Entgeltgruppen, sollen die Beschäftigten in der neuen Entgeltgruppe der bisher (nach der S-Entgelttabelle) erreichten Stufe zugeordnet werden. Das neue Tabellenentgelt kann unter dem bisherigen Tabellenentgelt liegen. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall erwägen, den Beschäftigten in der neuen Entgeltgruppe und S...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.4 Methoden der Leistungsbewertung (§ 18 [VKA] Abs. 5 TVöD)

Hinsichtlich der Feststellung und Bewertung von Leistungen sind 2 Wege vorgegeben, der Abgleich zwischen Zielvereinbarung und Grad der Realisierung (Zielerreichung) und die systematische Leistungsbewertung. Zielvereinbarungen sind als freiwillige Vereinbarung zwischen der Führungskraft (Arbeitgeber) und einzelnen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen über objektivierbare Leis...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.3 Formen des Leistungsentgelts (§ 18 [VKA] Abs. 4 TVöD)

Folgende Formen des Leistungsentgelts sind vorgesehen: Leistungsprämie i. d. R. als einmalige Zahlung auf Basis einer Zielvereinbarung Erfolgsprämie in Abhängigkeit von einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zusätzlich zum Startvolumen von 1 % (Abs. 3) auf Grundlage von wirtschaftlichen Unternehmenszielen, die die Verwaltungs- bzw. Unternehmensführung zu Beginn des Wirtschaftsja...mehr

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Entgelt / 1.3.2 Entgeltordnung der VKA

Die zwischen der VKA und den Gewerkschaften verhandelte Entgeltordnung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsberufe und für Beschäftigte in der Informations- und ...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.5 Betriebliche Vereinbarungen (§ 18 [VKA] Abs. 6 TVöD)

Die Einführung der Leistungsbezahlung beim einzelnen Arbeitgeber setzt eine betriebliche Vereinbarung voraus. Diese erfolgt im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes durch Betriebsvereinbarung und im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes durch einvernehmliche Dienstvereinbarung. Nach der Begriffsbestimmung in § 38 Abs. 3 TVöD liegt eine einvernehmliche D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Verwaltung eigenen Vermögens

Rz. 155 [Autor/Stand] Die gewerbliche Betätigung überschreitet den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung als Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Ve...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 8. Verwaltung

a) Versammlung und Stimmrecht Rz. 80 Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 1 WEG). Sie beschließen hierüber grundsätzlich in Präsenzversammlungen (§ 23 WEG); die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse richten sich nach Beschlussgegenstand und Regelungen der Gemeinschaftsordnung. In der Wohnungseigentümerversammlung ...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.1 Grundsätzliches

Formal betrachtet muss sich ein nach dem KSVG abgabepflichtiges Unternehmen aktiv bei der KSK melden. Dies bestimmt § 27 Abs. 1 KSVG. Jedes abgabepflichtige Unternehmen hat dieser gesetzlichen Pflicht "freiwillig" nachzukommen, also insbesondere auch ohne Nachfrage seitens der KSK. Wichtig Das Unterlassen der Meldung kann gem. § 36 Abs.  2 KSVG eine Ordnungswidrigkeit darstel...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / I. Muster

Rz. 39 Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ erschien heute Frau A, handelnd nicht für sich persönlich, sondern _________________________ für die Gesellschaft Grüner Wohnpark Falkenhorst GmbH & Co. KG _________________________. Sie erklärt...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / Leitsatz

1. Ob ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB 1. vorliegt, beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalles. Dabei ist bereits bei der Prüfung eines wichtigen Grundes zwischen dem Interesse an der Beibehaltung im Amt und dem entgegengesetzten Interesse an der Entlassung des Testamentsvollstreckers abzuwägen mit der Folge, dass im Ergebnis nur Gründ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.5.1.1 Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt

Zwei Voraussetzungen bestehen für die Versicherungs- und Abgabepflicht: Der Gesellschafter muss gegenüber der GmbH, sozialversicherungsrechtlich gesehen, selbstständig tätig sein und er muss (überwiegend) künstlerisch bzw. publizistisch arbeiten. Die Beurteilung der Selbstständigkeit ist unabhängig von der Einordnung etwa im Arbeits- oder Steuerrecht. Aus Sicht des Sozialversic...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / III. Checkliste

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§ 1 Grundlagen und Einführung / a) Versammlung und Stimmrecht

Rz. 80 Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Abs. 1 WEG). Sie beschließen hierüber grundsätzlich in Präsenzversammlungen (§ 23 WEG); die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse richten sich nach Beschlussgegenstand und Regelungen der Gemeinschaftsordnung. In der Wohnungseigentümerversammlung hat nach der gesetzlichen Reg...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.1 Widerspruch

Einem Prozess vor dem Sozialgericht geht zwingend das Widerspruchsverfahren voraus. Denn durch den Widerspruch soll die Verwaltung selbst die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dazu wurden bei der KSK spezielle Ausschüsse eingerichtet, die über einen Widerspruch entscheiden und die paritätisch mit Vertretern der Verwerter- und der ...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Von der Trinitätslehre zum Verbandsrecht zur Aufnahme ins Gesetz

Rz. 47 Auf den ersten Blick vermittelte die Lektüre des § 1 i.V.m. §§ 10 Abs. 1, 11 u. 13 WEG a.F. den Eindruck eines dualistisch geprägten Bruchteilseigentums besonderen Rechts. Das war aus heutiger Sicht rechtsdogmatisch falsch und verkürzt. Nach der schon früh vertretenen – eher scherzhaft – so genannten Trinitätstheorie sollte als dritte Komponente die Mitgliedschaft in ...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / III. Checkliste

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. A. Der Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2 vom 21.5.2021 gibt Veranlassung zu einer Vorbemerkung: In jenem Schriftsatz kritisiert der Verfahrensbevollmächtigte die Senatsentscheidung vom 27.4.2021. An zahlreichen Stellen erhebt er den Vorwurf, die an der Entscheidung beteiligten Senatsmitglieder hätten sehen...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Vereinbarungen und Beschlüsse (§ 10 Abs. 1, 2, 3 WEG)

Rz. 71 Vereinbarungen betreffen das generelle Grundverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander. Ihre Gesamtheit bestimmt neben den nicht abbedungenen gesetzlichen Gemeinschaftsregelungen die Gemeinschaftsordnung. Eine präzisere begriffliche Abgrenzung zu sonstigen Regelungsgegenständen ist kaum möglich. Es gilt die Faustregel: "Vereinbarung" ist das, was präzise als Vereinb...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Verwalter

Rz. 82 Auch die Regelungen über den Verwalter sind durch die WEG-Reform angepasst worden, §§ 26 ff. WEG. Wie gehabt kann die Bestellung auf höchstens fünf Jahre erfolgen (§ 26 Abs. 2 S. 1 WEG), eine wiederholte Bestellung ist möglich. Die Erstbestellung durch den aufteilenden Eigentümer ist auf drei Jahre begrenzt, und zwar ab der Begründung des Wohnungseigentums. Der Verwal...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / c) Sonstiges Gemeinschaftseigentum

Rz. 38 Optionales Gemeinschaftseigentum kann nur an solchen Teilen, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes entstehen, die nicht zu den zwingenden konstruktiven und konstitutiven Teilen im Sinne des § 5 Abs. 2 WEG gehören. Insofern können die Wohnungseigentümer vereinbaren, dass Bestandteile des Gebäudes, die Gegenstand des Sondereigentums sein können, zum gemeinschaftlichen ...mehr

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§ 5 Sondernutzungsrechte / 2. Eingeschränktes Gartensondernutzungsrecht

Rz. 20 Muster 5.8: Eingeschränktes Gartensondernutzungsrecht Muster 5.8: Eingeschränktes Gartensondernutzungsrecht Die Einheiten Nr. 1 bis Nr. 5 im Erdgeschoss erhalten jeweils das mit derselben Nr. gekennzeichnete Sondernutzungsrecht an den Gartenflächen von jeweils ca. 500 m2 gemäß Anlage 4 zu dieser Urkunde. Auf diesen Flächen ist lediglich eine gärtnerische Nutzung mit Ra...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Grundsätze

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§ 11 Wohnungserbbaurecht (§... / C. Erwerb Stammgrundstück durch die Gemeinschaft

Rz. 10 Das Muster unter B lässt sich nur umsetzen, wenn sämtliche Wohnungserbbauberechtigten bereit und in der Lage sind, den ihrem Anteil entsprechenden Bruchteil am Stammgrundstück zu erwerben. Je größer die Gemeinschaft desto geringer sind die Erfolgsaussichten. Alternativ käme in Betracht, dass der teilrechtsfähige Verband der Wohnungserbbauberechtigten das gesamte Stamm...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 1. Aufteilungsmotive

Rz. 40 Um eine "Kleinaufteilung" handelt es sich im Musterfall nur insofern, als im ersten Schritt lediglich drei Wohnungsgrundbücher gebildet werden sollen. Bei entsprechenden Großanlagen ist zunächst stets die Prüfung der Zweckmäßigkeit einer vorherigen Realteilung anzuraten (vgl. oben Rdn 2 ff.). Im Musterfall geht es allerdings um ein einheitliches Parkensemble mit gemei...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.4 Der Feststellungs- und Festsetzungsbescheid

Anhand der Angaben im Meldeverfahren entscheiden KSK bzw. DRV, ob die Abgabepflicht gegeben ist oder nicht. Gleichzeitig wird anhand der Angaben geprüft, ob die Abgabepflicht ggf. auch schon für einen zurückliegenden Zeitraum besteht und entsprechende Nachforderungen erhoben werden müssen. Die Verwaltung setzt in dem Bescheid dann auch gleich die Höhe der Nachforderung für d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Besamungsstationen

Rz. 70 [Autor/Stand] Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob Besamungsstationen ebenfalls der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen sind. Die Verwaltung geht im Rahmen der Einheitsbewertung davon aus, dass eine entsprechende Tätigkeit als sonstige landwirtschaftliche Nutzung gemäß § 62 Abs. 1 BewG zu erfassen ist. Die Frage ist jedoch höchstrichterli...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / c) Wirtschaftsplan, Rechnungslegung

Rz. 86 § 28 Abs. 1 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen beschließen. Der Verwalter hat hierfür jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan hat darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zu enthalten. Ist das Kalenderjahr abgelaufen, beschließen die Wohnu...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Muster

Rz. 24 Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Muster 6.6: Abschluss von Versorgungsverträgen Regelung im Verkaufsvertrag Der aufteilende Eigentümer als Verkäufer ist berechtigt, für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die zur Verwaltung und zur Nutzung des Objekts zweckmäßigen Verträge abzuschließen. Dazu gehören insbesondere der Verwaltervertrag, Ver- und Entsorgu...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Auslagen

Rz. 96 Der Anspruch auf Auslagenersatz besteht neben dem Vergütungsanspruch und ergibt sich nicht aus § 2221 BGB, sondern aus §§ 2218, 670 BGB.[130] Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Dies gilt auch für die Kosten einer Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Verwaltung ist mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden, welches eine angemess...mehr

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§ 8 Externe Veränderungen / C. Erwerb durch den Verband

Rz. 12 Erläuterungen Alternativ zu Muster 8.1. kommt ein Erwerb des Zuflurstücks durch den Verband in Betracht. Ein gesondertes Muster ist entbehrlich, da es sich dann um einen "normalen" Kaufvertrag mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, handelt. Soweit eine solche Lösung möglich ist, bietet sie neben erheblichen Abwicklungsvereinfachung ...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 2. Zeitablauf

Rz. 94 Wesentliche Ursachen für "missratene" Gemeinschaftsordnungen sind der schlichte Zeitablauf und technische sowie kulturelle Veränderungen. Manche Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung aus den 50er oder 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wirken aus heutiger Sicht rührend, wenn nicht komisch. In einer Gemeinschaftsordnung aus dem Jahre 1953 fand sich folgender...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / III. Checkliste

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 53. Befugnisse des Verwalters

Rz. 54 Früher war es üblich, lange Kataloge der Verwalterbefugnisse in die Gemeinschaftsordnungen aufzunehmen. § 27 WEG regelt nunmehr, dass der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet ist, die Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu treffen, über die eine Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer nicht geboten ist oder die...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Fazit

Die Kommunikation mit Mandanten bei nicht persönlichen Gesprächen hat sich von einer Nutzung des Telefon- und E-Mail-Austausches zunehmend zur Verwendung von Videoverhandlungen und Messengerdiensten verschoben. Ob dieser Trend nach der Pandemie anhält, bleibt abzuwarten. Wie sich die künftige Entwicklung darstellt, ist offen. Dies spiegelt sich vor allem in der Antwort wider,...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / III. Checkliste

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5 Betriebsprüfungen und Rec... / 5.2.3 Rücknahme eines Abgabebescheids

Jede Sorgfalt und Kontrolle vermag fehlerhafte Angaben oder Berechnungen im Einzelfall durch das abgabepflichtige Unternehmen oder die KSK bzw. DRV nicht auszuschließen. Deshalb soll der Verwaltung nach der gesetzlichen Regelung die Möglichkeit bleiben, einen inhaltlich unrichtigen Verwaltungsakt unter bestimmten Bedingungen auch nach Ablauf der Widerspruchs- und der Klagefr...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 2. Nutzungsregelungen

Rz. 19 Wird durch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung selbst der Spezialcharakter der Anlage festgeschrieben (vgl. Rdn 2), bedarf es möglichst detaillierter Benutzungsregelungen [11] (Umfang der Eigennutzung, Infrastruktur, laufende Wartung, Reinigung, Instandhaltung, Ver- und Entsorgung einschließlich aller Medien, Benutzungsordnung für Feriengäste, Vermietungsorg...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.3 Die Nachmeldung für die vergangenen fünf Kalenderjahre

Mit der Erfassung durch die Verwaltung muss von dem abgabepflichtigen Verwerter auch die Entgeltmeldung für die vergangenen fünf Kalenderjahre abgegeben werden. Erfolgt die Erfassung im Rahmen einer Prüfung etwa durch die DRV, wird der Prüfer die Bemessungsgrundlage anhand seiner Durchsicht der Unterlagen ermitteln und festsetzen (siehe Kapitel 5 "Betriebsprüfungen und Recht...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / d) Verwaltungsbeirat

Rz. 87 Wohnungseigentümer können durch Beschluss zum Mitglied eines Verwaltungsbeirats bestellt werden, § 29 Abs. 1 S. 1 WEG. Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen, § 29 Abs. 1 S. 2 WEG. Der Verwaltungsbeirat wird von dem Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Abweichende Gestaltungen sind – nach wie vor – durch...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) WEG-Novelle und WEG-Reform

Rz. 93 Auch die Novellierung des Wohnungseigentumsrechts im Jahre 2007 wurde sehr kontrovers beurteilt. Möglicherweise hatte sie mehr Zweifelsfragen hervorgerufen als gelöst. Zumindest in zwei Bereichen hatte die Reform allerdings zu einer deutlichen Problementschärfung für den Rechtsgestalter geführt. Gestritten wird meist über bauliche Veränderungen und Kostenverteilung. H...mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / 2. Muster

Rz. 5 Muster 14.3: Erwerbsvollmacht (spanisch) Muster 14.3: Erwerbsvollmacht (spanisch)mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / 2 Gründe

II. Die am 4.12.2019 fristgemäß eingelegte und auch im Übrigen zulässige (§§ 58 ff. FamFG) Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts St. Ingbert vom 28.11.2019 führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Für die Einsetzung des weiteren Testamentsvollstreckers besteht unter den gegebenen Umständen – derzeit – keine rechtliche Grundlage. 1. Ge...mehr

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ZErb 01/2022, Ersatzanspruc... / 1 Gründe

In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht der Senat davon aus, dass sich die Berufung des Beklagten gegen das Urteil insgesamt, unter Einbeziehung der in dieser Entscheidung ausgesprochenen negativen Feststellung hinsichtlich eines dem Beklagten zustehenden bereicherungsrechtlichen (Rück-)Zahlungsanspruchs in Höhe von 85.731,95 EUR, richtet. Zwar könnten die Ausführungen des Be...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Verteilung von Kosten

Rz. 78 Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kost...mehr

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zfs 01/2022, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EGGVG hat, da er eine unter den weit zu fassenden, auch Maßnahmen der Justizbehörden auf dem Gebiet der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten umfassenden Begriff der Strafrechtspflege im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG fallende Angelegenheit betrifft (vgl. KK-StPO/Mayer, 8. Aufl., § 23 EGGVG R...mehr