Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / VI. Keine Bindungswirkung an den Antrag des Verwalters bei Abschlägen und grundsätzlicher Abschlag bei vorausgegangener vorl. Verwaltung

Der Insolvenzverwalter hatte in der Entscheidung bereits einen Abschlag vorgenommen. Der BGH stellt klar, dass diesem selbst vorgegebenen Abschlag keine Bindungswirkung zukommt, sondern das Gericht dies selbst zu würdigen habe. Nach § 3 Abs. 2 Buchst. a InsVV komme ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz grds. in Betracht, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren ...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / V. Sitz der Stiftungsverwaltung im Inland

Völlig neu ist auch die Regelung des § 83a BGB n.F., wonach die Verwaltung der Stiftung im Inland zu führen ist. Angeknüpft wird damit an einen tatsächlichen Umstand und zwar an den Ort, an dem schwerpunktmäßig die Geschäftsführungsorgane der Stiftung tätig sind. Das soll nach der Gesetzesbegründung die praktische Durchführbarkeit der Aufsicht über die Stiftungsarbeit sicher...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Grundstockvermögen und Umschichtungsgewinne

Der in Stiftungswissenschaft und -praxis viel verwendete, bisher aber noch nicht im BGB vorkommende Begriff des Grundstockvermögens bezeichnet den Teil des Stiftungsvermögens, der nach § 83c Abs. 1 S. 1 BGB n.F. "ungeschmälert zu erhalten" ist und aus dessen Nutzungen der Stiftungszweck zu erfüllen ist (§ 83c Abs. 1 S. 2 BGB n.F.). Die Pflicht zum "ungeschmälerten" Erhalt be...mehr

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AGS 08/2021, Prüfung eines ... / I. Sachverhalt

Das AG Bermen – Nachlassgericht – hatte gem. § 1960 BGB einen Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Erblassers bestellt. Dessen Wirkungskreis umfasste die Ermittlung der Erben und die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Zu diesem Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück, bestehend aus einer Gebäude- und Hoffläche sowie Weideland, einem Graben und einem Fleet. Nachde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Finanzbehörden

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die FinBeh. Entsprechend § 6 Abs 2 AO zählen zu den FinBeh neben den in §§ 1f FVG aufgeführten Bundes- und Landes-FinBeh bspw auch die Familienkassen. Durch den Verweis des § 50b S 2 EStG auf §§ 193–203 AO und damit auch auf § 195 AO sind Außenprüfungen grds nur von den für die Besteuerung sachlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden sowohl durch den Gesetzgeber als auch die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die sich ergebenden nachteiligen Folgen abmildern sowie die Konjunktur stärken sollen. Schon mit dem Schreiben des BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 wurde die Möglichkeit gesch...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 2. Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das Stiftungsvermögen?

Eine weitere bemerkenswerte Änderung betrifft die Vermögenswidmung im Stiftungsgeschäft. Dieses muss der Stiftung nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. "zu deren eigener Verfügung" überlassen werden. Intendiert ist damit ein Ausschluss der Dauertestamentsvollstreckung über das einer von Todes wegen errichteten Stiftung zugedachte Vermögen, was insbesondere vom Anwaltverein kritisi...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / Leitsatz

1. Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB begründen. 2. a) Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen ü...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 12

Auf einen Blick Die Stiftungsrechtsreform wurde insbesondere von Seiten der Verbände vorangetrieben, die die Umsetzung nun jubilierend als Erfolg für Stiftungen verbuchen, auch wenn sie noch teilweise Verbesserungsbedarf sehen.[39] Demgegenüber stehen Einschätzungen aus der Wissenschaft im Vorfeld der gesetzgeberischen Entscheidung, die von vorsichtig zweifelnd bis hin zu "v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Programmablaufplan (§ 39b Abs 6 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 39b Abs 6 S 1 EStG ist das BMF verpflichtet, auf der Grundlage von § 39b Abs 2 u 3 EStG einen Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der LSt aufzustellen und bekannt zu machen. Der Programmablaufplan ersetzt die weggefallenen LSt-Tabellen. Die Bekanntmachung erfolgt durch das Bereitstellen im Internet und einen – nachrichtl...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / 1. Gesetzlich geregelte Fälle der Satzungsänderung

§ 85 BGB n.F. regelt in den Absätzen 1 bis 3 drei Arten von Satzungsänderungen. a) Der schwerste Eingriff in eine bestehende Satzung ist die in Abs. 1 geregelte vollständige Änderung oder erhebliche Beschränkung des bisherigen Stiftungszweckes. Eine solche Änderung ist nur zulässig, wenn entweder der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann (Abs. 1 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Verwalterbestellung im Gläubigerinteresse (Abs. 1 Satz 1)

Rn 12 Dafür sind zunächst die Gründe für und wider die Bestellung eines Gruppenverwalters "im Interesse der Gläubiger" gegenüber zu stellen und gegeneinander abzuwägen. Häufig, aber nicht immer werden die Vorteile einer einheitlichen Bestellung (Synergieeffekte, Effizienzsteigerung etc.) die Nachteile aus den entstehenden Interessenkollisionen letztlich überwiegen. Namentlic...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

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ZErb 08/2021, Pflichtteilsa... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZErb 2020, 369 veröffentlicht ist, hat – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – ausgeführt, dem Kläger stehe kein Anspruch aus § 2305 BGB gegen die Beklagten zu. Zwar finde § 2305 BGB auf den Kläger Anwendung. Er sei pflichtteilsberechtigt und sein Pflichtteil betrage als einziger Abkömmling die Häl...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Bezahlung des Honorars mit einem Grundstück?

Frage: Ein Mandant, der einen gewerblichen Grundstückshandel betreibt, hat vorübergehend wenig Liquidität, um mich zu bezahlen. Er hat mir angeboten, dass ich landwirtschaftliche Grundstücke (Verkehrswert ca. 25.000 EUR) von ihm kaufen kann und wir dann die bestehenden (rd. 3.000 EUR) und künftigen Verbindlichkeiten verrechnen. Ich finde das Angebot grundsätzlich interessant, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 1 Leitsatz

Eine Bewertung im Internet, lautend: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten beauftragen. Provisionsgefahr." ist nicht vom Recht auf Meinungsäußeru...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

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Versammlung: Absage durch e... / 3 Das Problem

Verwalter B beruft erst nach Ablauf seiner Amtszeit im März 2020 eine Versammlung u. a. mit dem TOP "Widerbestellung der Verwaltung" ein. B bittet, wegen der Pandemielage nicht persönlich zu erscheinen, sondern Vollmachten zu erteilen. Wohnungseigentümer K schaltet einen Rechtsanwalt ein, der B anschreibt und ihm erläutert, dass er nicht laden dürfe. Die COVID-19-Lage führe ...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B vergibt für Verwalter K bei einer Internet-Bewertungsplattform eine "1-Sterne-Bewertung" mit folgender Begründung: "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten. Die Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt. Bestes Beispiel kann bei uns eingesehen werden. Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht mit Renovieru...mehr

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Verwalter: Ehransprüche / 4 Die Entscheidung

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hat Erfolg. Die Behauptung es bestehe "Provisionsgefahr" betreffe K in seinem sozialen Geltungsanspruch. Dasselbe gelte für die Formulierung "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten" und "Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt" oder "Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Zwar sei der von K gestellte Antrag ausreichend bestimmt. Dies folge aus § 27 WEG in seiner neuen Fassung. Der Gesetzgeber habe sich danach dafür entschieden, dass nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zur ordnungsmäßigen Verwaltung zähle und die Wohnungseigentümer den Verwalter ...mehr

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Versammlung: Absage durch e... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des AG hat K aus § 280 BGB keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten! Es sei schon fraglich, ob B mit der Einberufung der Versammlung eine (nachvertragliche) Pflicht verletzt habe. B habe möglicherweise annehmen dürfen, dass die Einberufung dem Interesse der Wohnungseigentümer entspricht. Um eine ordnungsmäßige Verwaltung zu ermöglichen, sei die Einberufung eine...mehr

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Klage auf Jahresabrechnung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei unzulässig! K sei nicht (mehr) prozessführungsbefugt. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Rechte aus, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben würden. K's Einwand, der Gesetzgeber könne bereits entstandene individuelle materiell-rechtliche Ansprüche nicht rückwirkend aufheben, sei nicht zu folgen....mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint nach Auslegung der Gemeinschaftsordnung, nur die Teileigentümer seien stimmberechtigt gewesen, denen ein Stellplatz in der Tiefgarage zustehe. Eine Abtrennung der Reparaturmaßnahmen an dem "Gebäude Tiefgarage" von den Wohngebäuden und dem gesamten "Wohnanlagengrundstück" sei wirtschaftlich und verwaltungsmäßig möglich. Nur die Teileigentümer hätten auch die Kost...mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! B störe durch sein Verhalten das gemeinschaftliche Eigentum. Zwar sei nach § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, Unterlassung einer Störung in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zu verlangen. K sei aber rückermächtigt worden, was zulässig sei (Hinweis u. a. auf Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap...mehr

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§ 13 Erbrecht / 4. Gemeinschaftliche Verwaltung

Rz. 58 Die Erbengemeinschaft wird grundsätzlich gemeinschaftlich verwaltet. Für die Verwaltung gilt das Mehrheitsprinzip (§ 2038 Abs. 2 BGB) während für Verfügungen gemeinschaftliches Handeln vorgesehen ist (§ 2040 Abs. 1 BGB; siehe Rdn 64). Im sog. Innenverhältnis der Erbengemeinschaft ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 13 Erbrecht / b) Schadensersatzanspruch bei nicht ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 165 Aus einer nicht ordnungsgemäßen Verwaltung können sich Schadensersatzansprüche ergeben (siehe Rdn 166). Der Haftungsmaßstab für den nicht befreiten Vorerben ergibt sich aus § 2131 BGB. Der Vorerbe haftet nur nach den Maßstäben der "diligentia quam in suis". Prozessrechtlich ergeben sich keine Besonderheiten.mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / D. Verwaltung und Verwaltungsorgane

I. Verzicht auf eine Verwalterbestellung 1. Typischer Sachverhalt Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Instandhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Verwaltung: Nicht bei Steuervorteilen und alternativen Gestaltungen

Rz. 86 Nach dem Anwendungserlass zur AO (§ 89, Tz. 3.5.4) soll die Finanzverwaltung keine Auskunft erteilen in "Angelegenheiten, bei denen die Erreichung eines Steuervorteils im Vordergrund steht (z.B. Prüfung von Steuersparmodellen, Feststellung der Grenzpunkte für einen Gestaltungsmissbrauch oder für das Handeln eines ordentlichen Geschäftsleiters)". Auch für alternative G...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB

Rz. 15 Muster 50.2: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB Muster 50.2: Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB Vergabekammer bei der Bezirksregierung K-Stadt Vergabestraße 12K-Stadt Eilantrag nach § 169 Abs. 2 S. 1 GWB In dem Vergabeverfahren der Bieter GmbH ./. K-Stadt Az. VK10–150/20 beantragen wir für die Antragsgegnerin:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Muster: Sicherheitenpoolvertrag

Rz. 162 Der Massekredit muss, wie jedes andere Darlehen, durch den Insolvenzverwalter besichert werden. Üblicherweise wird deswegen von den Banken ein Sicherheitenpool gebildet. Als Sicherheiten bieten sich die Abtretung neuer Kundenforderungen oder die Sicherungsübereignung von noch freien Massebestandteilen an. Rz. 163 Muster 21.31: Sicherheitenpoolvertrag Muster 21.31: Sic...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IV. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Rz. 88 Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Rubrum wie Muster Rdn 85) Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

Rz. 85 Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _____ der WEG _____-Straße in _____, vertreten durch den WEG-Verwalter...mehr

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§ 13 Erbrecht / a) Auskunfts- und Herausgabeanspruch

Rz. 158 Mit dem Eintritt des Nacherbfalls hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein; die Erbschaft fällt dem Nacherben an. Der Vorerbe muss die der Nacherbschaft unterliegenden Gegenstände an den Nacherben herausgeben. Rz. 159 Der nicht befreite Vorerbe hat den Nachlass in dem Zustand herauszugeben, der sich bei einer fortgesetzt ordnungsgemäßen Verwaltung ergibt (§ 2130 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel

Rz. 71 Muster 56.17: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel Muster 56.17: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel Die Gemeinschaft beschließt die Fortdauer der Vorschüsse zur Kostentragung basierend auf dem Wirtschaftsplan für das Jahr _____ mit Gesamtkosten i.H.v. _____ und Einze...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 13 Erbrecht / 1. Grundsatz

Rz. 138 Der Vorerbe ist grundsätzlich zur Verfügung über den Nachlass befugt. Diese Verfügungsbefugnis ist im Gesetz zwar eingeschränkt, der Nacherbe ist aber nach § 2120 BGB grundsätzlich verpflichtet, eine Zustimmung zu allen Verfügungen des Nacherben zu erteilen, wenn sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Praxisrelevant sind hier...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel

Rz. 87 Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _____ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümerg...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 89 Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlo...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Verzicht auf eine Verwalterbestellung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 37 In einer aus drei Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage sieht die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) vor, dass vorerst kein Verwalter bestellt werden soll. Dementsprechend wurden anfallende Verwaltungsaufgaben wie Gartenpflege, Instandhaltung etc. bislang einvernehmlich durchgeführt und anfallende Kosten stets unmittelbar und form...mehr

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§ 1 Aktienrecht / d) Ausgabebetrag

Rz. 53 Die neuen Aktien dürfen nicht zu einem unter dem geringsten Ausgabebetrag liegenden Betrag ausgegeben werden; das ist bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der auf die Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals, § 9 Abs. 1 AktG, mindestens aber ein EUR. Ein hiergegen verstoßender Kapitalerhöhungsbeschluss ist nichtig, während die Bestimmun...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Erzwingungsklage gegen den Verband

Rz. 29 Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen Klage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch die Verwalterin _____ – Beklagte – wegen: Erzwingung der Einberufung...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Verwaltungsunterlagen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 50 Ein einzelner Wohnungseigentümer verlangt vom Verwalter Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, um sich nach Durchsicht Kopien von einem bestimmten Bauplan zu machen. Er ist sich nicht sicher, ob er die Kopien notfalls in den Büroräumen des Verwalters ziehen darf. Ferner verlangt er die Herausgabe einer aktuellen Eigentümerliste. Nach einem Verwa...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Schutz des Nacherben gegen Zugriff der Gläubiger des Vorerben

Rz. 148 § 2115 BGB gibt dem Nacherben einen Schutz gegen Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Verfügungen sind insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Vorstellbar ist ja, dass ein Gläubiger eines Vorerben die Zwangsvollstreckung in den N...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 94 Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG n.F., §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache _____ Prozessbevollmächtigter: _____ gegen Verband "WEG" _____,...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / XI. Muster: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag)

Rz. 95 Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) Muster 56.26: Nichtigkeitsfeststellungs- und Ungültigkeitsklage (Haupt- und Hilfsantrag) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 44 WEG n.F. des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____, v...mehr