Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.2 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 27 In den Fällen des § 31a Abs. 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats. Es kommen also nur Verkürzungen nach § 31b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Betracht. Fälle des § 31a Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 261 Rücklage / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetzes – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 365 RVO (Ausnahme: Abs. 2 Satz 2) i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 224...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.1 Begriff der Selbstständigkeit in Abgrenzung zur weisungsabhängigen Beschäftigung – § 7 Abs. 1 SGB IV

Rz. 12 Im Gegensatz zu § 1 erfasst § 2 den Personenkreis der kraft Gesetzes versicherungspflichtigen Selbstständigen. Die Abgrenzung erfolgt daher zu den Beschäftigten. Die Abgrenzung erfolgt durch § 7 Abs. 1 SGB IV . Rz. 13 Anhaltspunkte nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation de...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.2 Bewertungsvorschriften für Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 17 Forschungskosten dürfen ausdrücklich nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden und sind sofort aufwandswirksam zu verrechnen. Entwicklungskosten für aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind hingegen Bestandteil der Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB. Werden immaterielle Vermögensgegenstände käuflich erworben, erfolgt die...mehr

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Sommer, SGB V § 92a Innovat... / 2.4.1 Verwendung der Fördersummen

Rz. 21 Aus der Fördersumme von jährlich 200 Mio. EUR werden nach Abs. 3 Satz 2 die für die Verwaltung der Mittel notwendigen Aufwendungen und die Durchführung der Förderung einschließlich der wissenschaftlichen Auswertungen nach Abs. 5 erfasst. Die Formulierung in Abs. 3 Satz 2 "einschließlich der wissenschaftlichen Auswertung nach Abs. 5" bezieht sich daher auch auf solche A...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 9.2 Darstellung im Vermögensbericht

Der Vermögensbericht muss zum einen den Stand der Erhaltungsrücklage und etwaiger weiterer durch Beschluss vorgesehener Rücklagen enthalten. Anzugeben ist jeweils der Ist-Stand des tatsächlich vorhandenen Vermögens, das für die Erhaltung beziehungsweise andere Zwecke reserviert ist. Der Stand der Rücklagen ist ungeachtet seiner Höhe anzugeben. Daneben muss der Vermögensberic...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.1.4 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 83 In Fällen des Abs. 1 Satz 2 oder 3, in denen die Leistungsminderung für länger als einen Monat festgestellt wurde, sind die Minderungen nach Abs. 1 Satz 2 und 3 aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte diese Pflichten erfüllen oder sich nachträglich ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen. Die Vorschrift ist auch in Fäll...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 1.1 Grundsätze

Begriff § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG sieht als Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung "die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage" vor. Gemeint ist die Ansammlung einer angemessenen Geldsumme, die der wirtschaftlichen Absicherung künftig notwendiger Erhaltungs-, also Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum dient.[1] Verzicht auf Bildun...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 2.2 Auslegung und Ermessensausübung (Abs. 2)

Rz. 10 Der erst auf Vorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung angefügte Abs. 2, der die Bedeutung der sozialen Rechte als Auslegungs- und Ermessensregelung formuliert, hat lediglich klarstellende Funktion; denn bereits zu Abs. 1 war im Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868 S. 21) ausgeführt, dass dadurch die Anwendung der Einzelvorschriften durch Verwaltung und Rechtspre...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 7/868 S. 23) wie folgt begründet worden: "Die Vorschrift bildet die Einleitungs- und Grundsatznorm für die in §§ 3 bis 10 genannten sozialen Rechte. Sie stellt in Satz 1 klar, dass die in den sozialen Rechten verankerten Leitvorstellungen der einzelnen Sozialleistungsbereiche sich als weitere Konkretisierung ...mehr

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Sommer, SGB V § 260 Betrieb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 364 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.1 Beschäftigungsverhältnis

Rz. 12 § 1 Satz 1 Nr. 1 knüpft an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses an. Die Vorschrift schafft dabei keinen nur auf die Rentenversicherung begrenzten Begriff der Beschäftigung, sondern verwendet den im gesamten Sozialversicherungsrecht gültigen und in § 7 SGB IV bestimmten Begriff der Beschäftigung. Dabei handelt es sich zwar nicht um einen tatbestandlich scharf...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die bis 31.3.2011 in einem Paragraphen zusammengefassten Regelungen über Leistungsminderungen wurden wie folgt neu strukturiert: Regelung der Tatbestände von Pflichtverletzungen (§ 31), Regelung der Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a), Regelung zu Beginn und Dauer der Verminderung des Bürgergeldes (§ 31b), Regelung zu Meldeversäumnissen (§ 32). Die §§ 31a und 31b w...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.1 Arbeitnehmervertreter

Rz. 53 Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats und anderen Arbeitnehmervertretern bedarf nach § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Vergleichbare Regelungen für Mitglieder des Personalrats, der Personalvertretung und anderer Arbeitnehmervertretungen in der Verwaltung finden sich in den §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Rz....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 70 Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, richtet sich dessen allgemeiner Gerichtsstand gem. § 13 ZPO nach seinem Wohnsitz. Dagegen soll ein ausländischer Staat in Bezug auf eine Kündigungsschutzklage nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, wenn dem Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt auch konsularische Tätigkeiten zugefallen sind. Dies gilt nach dem BAG gr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.4 Sonderfälle

Die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023[1] enthalten auch für die Praxis wichtige Hinweise für nachfolgende Sonderfälle. Verlustfälle In Verlustfällen wird die Untergrenze des Einigungsbereichs des verlagernden Unternehmens durch die zu erwartenden Verluste und durch die Schließungskosten bestimmt. Auch ein unabhängiges Unternehmen stünde vor der Alternative, die Fun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Grundsätzliche Rechenschritte nach der FVerlV 22

Ab 2022 ergeben sich aus der Neufassung folgende Rechenschritte bzw. Regelungen zum Wert des Transferpakets: Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim abgebenden Unternehmen; Ermittlung der Höhe des prognostizierten Gewinns aus der verlagerten Funktion beim aufnehmenden Unternehmen; Festlegung der Dauer des Prognosezeitraums; Ermittlung d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.7 Insolvenzverwalter

Rz. 110 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers und Ausspruch einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist dieser in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes nach § 80 Abs. 1 InsO zu verklagen.[1] Rz. 111 Nach zutreffender Ansicht ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens darüber hinaus auch dann richtiger Adressat ...mehr

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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A / 14 Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 144]

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R / 22 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines [Rdn 3242]

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Abkürzungsverzeichnis

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E / 6 Einspruch, Allgemeines [Rdn 909]

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E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 6 Geschäftsordnung einer Geschäftsführung mit Ressortaufteilung

Wer sich auf seine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu (Pri...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 4 Verantwortung für Gefahrsteuerung

Fragen der Produktsicherheit können für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein (z. B. Vertriebsstopp, Warnung vor weiterer Benutzung, Rückruf, Kompetenzen der Abteilung, Qualitätskontrolle). Zunächst trägt der jeweilige Geschäftsführer, der das Ressort leitet, die Verantwortung. Allerdings sollte bei Kenntnis von Schadensfällen eine Entscheidung aller Geschäftsfüh...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.3 Inhalt der Erhöhungserklärung

Rz. 39 Dazu gehören: Gegenüberstellung der Betriebskosten des Vorjahres mit den Kosten des laufenden Jahres (AG Berlin-Charlottenburg, GE 1990, 1087), Gegenüberstellung der Salden beider Jahre, aus der sich ergibt, dass der Saldo gestiegen ist (LG Berlin, GE 1990, 1033; LG Berlin, MDR 1981, 849; LG Kiel, WuM 1995, 46; LG Köln, WuM 1982, 301; AG Berlin-Neukölln, GE 1991, 523 [5...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 11 Anpassung der Vorauszahlungen

Rz. 73 Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe verlangen (vgl. dazu näher § 556 Rn. 106, 107). Der Mieter kann eine Anpassung der Betriebskostenvorschüsse nur dann verlangen, sofern die Höhe der zutreffend umzulegenden Kosten deutlich hinter den...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim Werkvertrag

1 Leitsatz Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten der Verwaltung, die Arbeiten wie ein "Bauherr" zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Absch...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 1 Leitsatz

Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten der Verwaltung, die Arbeiten wie ein "Bauherr" zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 2 Normenkette

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 6 Entscheidung

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es aus Verwaltersicht um die Frage, welche Pflichten die Verwaltung bei der Betreuung von Werkverträgen treffen. Eine dieser Fragen ist, ob und wann die Verwaltung dem Werkunternehmer Abschläge zahlen darf und ob sie bei der Verletzung ihrer Pflichten u. a. aus ihrem Verwaltervertrag Schadensersatz schuldet. Werkverträge: Grundlagen Bei einem Werkv...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer beschließen im Juli 2019, die Dacheindeckung erneuern zu lassen. Nach der Vergabe der Arbeiten an eine X-GmbH mit einem Gesamtvolumen von 116.497,85 EUR brutto stellt diese GmbH der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K für Material eine Abschlagsrechnung in Höhe von 61.872 EUR. Im Oktober 2019 zahlt der Verwalter B aus Mitteln der K einen Betrag von 70.00...mehr

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Verwaltung: Aufgaben beim W... / 4 Die Entscheidung

Das sieht der BGH anders! Einerseits müsste B darlegen und beweisen, dass K einen Vorteil habe. Es gebe auch kein rechtmäßiges Alternativverhalten des B. Das LG müsse daher weitere Feststellungen treffen. Dazu weist der BGH darauf hin, dass es zu den Pflichten eines Verwalters gehöre, Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie ein "Bauherr" zu überwachen. Bei der...mehr

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Verwalter: Bestellung und V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob ein Bestellungsbeschluss nach § 26 Abs. 1 WEG einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, obwohl die Eckpunkte eines Verwaltervertrags nicht klar sind. Voraussetzungen von Verwalterbestellung Der BGH hat im Februar 2015 für die Praxis geklärt, dass die Bestellung des Verwalters grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung ...mehr

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Bauträger: Übernahme von Ve... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Vertrag übernommen hat, den zunächst der Bauträger geschlossen hatte. Altrecht Im Altrecht konnte der Bauträger vor Entstehung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verträge nur im eigenen Namen schließen und dann später darauf hoffen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese Ver...mehr

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Mieterstörung: Haftung des ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, ob es Störungen gab (was sich nicht feststellen ließ), um die Frage, ob ein Wohnungseigentümer für eine Störung, die sein Mieter verursacht, haftet. Wohnungseigentümer haftet für Mieter Bis zum 1.12.2020 stand in § 14 Nr. 2 WEG, ein Wohnungseigentümer habe für die Einhaltung der in § 14 Nr. 1 WEG bezeichneten Pflichten durch Per...mehr

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Wäschelüften erlaubt? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang ein Wohnungseigentümer gegen seine Pflichten aus § 14 WEG verstößt, wenn er Wäsche lüftet. Wäschelüften Jeder Wohnungseigentümer (hier: B) ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern (hier: K) verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG bestimmte M...mehr

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Versammlung in COVID-Zeiten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Rechte der Wohnungseigentümer fundamental verletzt werden, wenn die Verwaltung ihnen nicht gestattet, zu einer Versammlung zu erscheinen. Der BGH verneint die Frage. Ich selbst hätte diese mit dem LG bejaht. Das "Dilemma" Während der COVID-19-Pandemie befanden sich die Verwaltungen in einer unauflöslichen Konfliktsituation. ...mehr

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Fertigstellungsrate: Fällig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, wie es sich auf die Rechte eines Wohnungseigentümers auswirkt, wenn die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verfolgung der Mängelrechte zugewiesen haben. Fertigstellungsrate Der Bauträger darf die Fertigstellungsrate erst verlangen, wenn das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum im Wesentlichen mangelfr...mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall verlangt ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, dass diese bis zum Ende des 2. Quartals die Jahresabrechnung vorlegt. Zu beantworten ist, ob er hierauf überhaupt einen Anspruch hat. Individualanspruch auf Jahresabrechnung AG und LG gehen davon aus, dass ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage g... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Norm für die Bestimmung des Gebührenstreitwertes anzuwenden ist, wenn ein Wohnungseigentümer gegen einen angeblichen Beschluss vorgeht, obwohl die Wohnungseigentümer keinen Beschluss gefasst haben. Streitigkeiten im Sinne von § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 WEG Bei WEG-Streitigkeiten nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 - 3 WEG richten sich d...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Änder... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer, 2 Vereinbarungen zu ändern. Dies ist nur möglich, wenn das Gesetz, beispielsweise § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, oder eine Vereinbarung ("Öffnungsklausel") den Wohnungseigentümern für eine Änderung eine Beschlusskompetenz einräumt. Fehlt es an einer Beschlusskompetenz, ist ein Beschluss, der eine Vereinbarung dauerhaft änd...mehr

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Bauträgervertrag: Verjährun... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 650u Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerkes zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Der Bauträger kan...mehr

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Bauliche Veränderung: Fakti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob es für einen Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz gibt, wenn durch die bauliche Veränderung ein "faktisches" Sondernutzungsrecht zugunsten einzelner Wohnungseigentümer geschaffen wird. Sondernutzungsrecht Das LG bejaht eine Beschlusskompetenz. Dies sieht auch der BGH mittlerweile so (vgl. BGH, Urteil v. 9.2.202...mehr