Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 720 regelt die organschaftliche Vertretungsmacht der Gesellschafter. Vertretungsberechtigt iSd § 720 (Außenverhältnis) und geschäftsführungsbefugt iSd § 715 (Innenverhältnis) müssen nicht dieselben Personen sein. Der – dispositive (und vgl II) – Grundsatz ist gem I die gemeinschaftliche Vertretungsmacht. § 720 gilt für die rechtsfähige GbR, egal, ob sie im Gesellschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Lastschrift.

Rn 9 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung (Zahler), sondern vom Gläubiger (Zahlungsempfänger) eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). In § 1 XXI ZAG ist der Begriff definiert. Die Definition ist auch für das BGB maßgebend (§ 675c III). Eine Lastschrift ist danach ein Zahlungsvorgang zur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Regelung steht in engem Zusammenhang mit der Möglichkeit, die Zustimmung und damit die Autorisierung von Zahlungsvorgängen durch ein Zahlungsinstrument vorzunehmen (§ 675j I 4). Für das zur Autorisierung vereinbarte Zahlungsinstrument können Nutzungsbegrenzungen vereinbart werden. § 675k eröffnet den Spielraum für die Vereinbarung von Nutzungsbegrenzungen. Ferner si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das Unterkapitel regelt zunächst die Haftung bei nicht autorisierten oder mangelhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen in der Vertragsbeziehung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister. Ferner finden sich in dem Unterkapitel Regeln zur Verteilung der Beweislast (§§ 675w, 676). Die Beweislast für die rechtlich einwandfreie Ausführung liegt grds beim Zahlungsd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Erlöschensgründe.

Rn 11 Sonstige Beendigungsgründe für das Grundverhältnis und damit über 1 auch für die Vollmacht sind insb die Befristung und Bedingung (§§ 158 ff) sowie der Widerruf eines Auftrages durch den Auftraggeber und dessen Kündigung durch den Auftragnehmer (§ 671).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Generalvollmacht.

a) Umfang. Rn 34 Die Generalvollmacht umfasst grds die Befugnis, alle den Vollmachtgeber betreffenden Rechtsgeschäfte zu erledigen, soweit die Stellvertretung zulässig ist, s dazu § 164 Rn 26 (Bork Rz 1456). Ein gesetzlicher Anwendungsfall der Generalvollmacht ist die Prokura mit zwingend umfassendem Inhalt (§§ 49f HGB). Auch für eine Generalvollmacht gilt, dass ihr Umfang in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Auflage.

Rn 1 Der Auflage widmet das BGB nur die wenigen Vorschriften §§ 2192–2196 sowie die allg Begriffsbestimmung in § 1940. Ihre praktische Bedeutung ist erheblich größer, als diese geringe Regelungsdichte vermuten lässt. Insb ermöglicht die Auflage eine weit reichende Flexibilität der Gestaltung, was beispielhaft in folgenden Fällen deutlich wird: Rn 2 Verfügt der Erblasser zugun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber einem Dritten erteilt, so bleibt sie diesem gegenüber in Kraft, bis ihm das Erlöschen von dem Vollmachtgeber angezeigt wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Öffentliche Bekanntmachung.

Rn 4 Die Vollmacht wird öffentlich bekannt gemacht, wenn sie einer unbestimmten Vielzahl von Personen etwa durch eine Zeitungsanzeige, einen Aushang oder eine Eintragung im Handelsregister zugänglich gemacht wird (BGHZ 225, 198 Rz 71). Nicht unter § 171 fällt die Anmeldung zum Gewerberegister (Hamm NJW 85, 1846, 1847).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entstehung der Bürgschaft.

Rn 3 Das Schriftformerfordernis des § 766 1 erfasst nur die den Bürgen verpflichtenden Erklärungen, nicht die Annahmeerklärung des Gläubigers (BGH NJW 97, 2233 [BGH 06.05.1997 - IX ZR 136/96]; Erman/Zetzsche § 766 Rz 1). Rn 4 Der Anwendungsbereich des Formerfordernisses wird von der Rspr weit gefasst. Es gilt zum Schutze des Bürgen (s Rn 1) nicht nur für die Bürgschaftserklär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Scheitern des Vertrages bereits aus anderen Gründen.

Rn 8 Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, einen Ausgleich für enttäuschtes Vertrauen über den Bestand der Vollmacht zu schaffen, muss die Verweigerung der Genehmigung (§ 177) zum Scheitern des Vertrages geführt haben. Eine Haftung des Vertreters ist daher ausgeschlossen, wenn das Rechtsgeschäft bereits aus anderen Gründen unwirksam ist (Bork Rz 1623). Das soll insb dann g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 672 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umfang.

Rn 17 Grds erfasst der gesetzliche Formzwang das gesamte Rechtsgeschäft nebst Bezeichnung der Parteien (BGH NJW 02, 3391), mit allen dazugehörenden Essentialia und wesentlichen Vertragsbestimmungen (BGHZ 40, 262; BGH NJW 99, 2592; 05, 885; NJW-RR 94, 779), aber auch Nebenabreden (BGH DNotZ 66, 738; 71, 38f), soweit sie Rechtswirkungen entfalten (BGH NJW 89, 898 [BGH 14.10.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Vorbemerkung vor Art 7–12 EGBGB

Rn 1 Die Gliederung des Kollisionsrechts im zweiten Kapitel des EGBGB folgt der sachrechtlichen Systematik im BGB (dazu oben Art 3 EGBGB Rn 15). Regelungsgegenstand des zweiten Abschnitts sind Rechtsanwendungsfragen des Allg Teils des Bürgerlichen Rechts. Die Regelung ist allerdings lückenhaft. Schon die Überschrift erwähnt nur das Recht der natürlichen Personen (§§ 1–20 BGB...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[301] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Klageantrag

Rz. 222 Im Rahmen der Stufenklage kann der Pflichtteilsberechtigte die Reihenfolge und Zusammensetzung der Stufe der jeweiligen Hilfsansprüche je nach Notwendigkeit selbst bestimmen. Hat der Pflichtteilsberechtigte seitens des Erben keine Informationen erhalten, bietet es sich an, in der ersten Stufe die Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2218 BGB – Rechtsverhältnis zum Erben; Rechnungslegung.

Gesetzestext (1) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2 und des § 674 entsprechende Anwendung. (2) Bei einer länger dauernden Verwaltung kann der Erbe jährlich Rechnungslegung verlangen. Rn 1 Die Vorschrift dient der Ausgestaltung des gesetzlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. General-, Gattungs- und Spezialvollmacht.

Rn 33 Begrifflich werden die General-, die Gattungs- und die Spezialvollmacht unterschieden 1. Generalvollmacht. a) Umfang. Rn 34 Die Generalvollmacht umfasst grds die Befugnis, alle den Vollmachtgeber betreffenden Rechtsgeschäfte zu erledigen, soweit die Stellvertretung zulässig ist, s dazu § 164 Rn 26 (Bork Rz 1456). Ein gesetzlicher Anwendungsfall der Generalvollmacht ist di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1884 BGB – Abwesenheitspflegschaft.

Gesetzestext (1) Ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, erhält für seine Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen, einen Abwesenheitspfleger. Ein solcher Abwesenheitspfleger ist ihm insbesondere auch dann zu bestellen, wenn er durch Erteilung eines Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge getroffen hat, aber Umstände eingetreten sind, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zulässiger Inhalt letztwilliger Verfügungen.

Rn 3 Eine der zentralen Regelungen, die der Erblasser in einem Testament trifft, ist die Einsetzung einer oder mehrerer Personen zum Erben. Die Erbeinsetzung beinhaltet nicht nur die Einsetzung zum Erben, sondern auch die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbenregelung für den Fall, dass eine zum Erben bestimmte Person aus irgendeinem Grund nicht zur Erbfolge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzung für die Anwendung des § 1829.

Rn 2 Zunächst muss ein Betreuer/Bevollmächtigter handeln, dem der Aufgabenkreis der ärztlichen Behandlung oder Heilbehandlung (ggf mit Beschränkung auf einen bestimmten ärztlichen Bereich) übertragen wurde. Beim Bevollmächtigten müssen die in I 1 genannten Maßnahmen ausdrücklich von der schriftlich erteilten Vollmacht umfasst werden (V). Hierzu muss aus der Vollmacht auch de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 VI 2 wurde zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) neu gefasst u Halbs 2, früher 3, auf Allgemein-Verbraucherdarlehen beschränkt, VI 3 Fremdwährungsimmobiliardarlehen betreffend hinzugefügt, VII 2 zum 13.6.14 gestrichen u die Regelung ohne sachliche Änderung in § 356b III übernommen. Der halbzwingende (§ 512 1) § 494 erfordert einen Verstoß gg § 492 I, II iVm Art 247 § 6u §§ 10–13 EGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verlust des Verwaltungs- und Verfügungsrechts.

Rn 4 Mit der Eröffnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe mit Anordnung der Nachlassverwaltung unmittelbar die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Hierunter fallen insb die Möglichkeit der rechtsgeschäftlichen Rechtsübertragung, -änderung, -begründung oder -belastung. Bei fehlender Kenntnis des Erben von der Anordnung ist er den Nachlassgläubigern ggü geschützt, §§ 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kenntnis.

Rn 2 Kenntnis iSv § 173 meint positives Wissen um den Mangel der Vollmacht (Staud/Schilken Rz 2).mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / I. Auskunft und Wertermittlung

Rz. 69 Bei der außergerichtlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beginnt die anwaltliche Tätigkeit zunächst mit der Geltendmachung des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs nach § 2314 BGB. Dabei sollte beachtet werden, dass der Auskunftsanspruch ein vom Wertermittlungsanspruch unabhängiger und insoweit auch gesondert zu behandelnder Anspruch ist. Der Auskunftsan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Normen entsprechen mit kleinen redaktionellen Änderungen den §§ 1906, 1906a aF. Um den Inhalt der Normen deutlicher zu machen, wurden die Überschriften geändert und der Regelungstechnik des § 1830 angepasst. § 1906 V aF und § 1906a aF sind jetzt in § 1820 II Nr 3 enthalten (BTDrs 19/24445, 261). § 1831 regelt die Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abs 1 Nr 2: Übertragung aus Gründen des Kindeswohls.

Rn 15 Auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils kann die elterliche Sorge auf Antrag gem § 1671 I Nr 2 ganz oder teilweise auf einen Elternteil allein übertragen werden. Voraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Damit ist das Kindeswohl das zentrale Entscheidungskriterium. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, iÜ aber auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1823 ersetzt § 1902 aF. Die Änderung in der Überschrift verweist darauf, dass es nicht um eine regelhafte Vertretung des Betreuten geht, sondern allein um die Vertretung im Außenverhältnis. Der Betreuer ist iRd ihm übertragenen Aufgabenkreises gesetzlicher Vertreter des Betreuten (s.a. § 1814 III 2). Die Vertretungsmacht des Betreuers gilt für die gerichtliche und auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Anwendungsbereich.

Rn 54 Organe sind der Vorstand des rechtsfähigen Vereins (§ 26 II), der Stiftung (§ 86 aF, ab 1.7.23 § 84 II), der Genossenschaft (§ 24 I GenG) und der AG (§ 78 AktG) sowie der Geschäftsführer der GmbH (§ 35 GmbHG). Zu den Organen der juristischen Personen des Öffentlichen Rechts s Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 Rz 27 ff. Um Organschaft handelt es sich auch bei der Vertretu...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Interessensgegensatz, wenn der überlebende Ehepartner Alleinerbe wird

Rz. 38 Der Fall, dass der überlebende Ehepartner auf der einen Seite Alleinerbe des Nachlasses wird und auf der anderen Seite aber das Vermögenssorgerecht für den minderjährigen Abkömmling hat, ist in der Praxis häufig anzutreffen. Wie oben dargelegt (siehe Rdn 36 f.), wird im Rahmen einer gegenseitigen Erbeinsetzung kaum einem Ehepartner das Vermögenssorgerecht für minderjä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertretung.

Rn 4 Der Vormund ist auch gesetzlicher Vertreter des Mündels, wobei der Umfang der gesetzlichen Vertretung derjenigen der Eltern entspricht. Er darf also für den Mündel grds alle Arten von Rechtsgeschäften vornehmen und ihn vor Gericht vertreten (§ 51 ZPO). Bei Rechtsgeschäften, die der Mündel nicht selbst vornehmen kann, ist seine Zustimmung erforderlich (vgl §§ 107, 108). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aktive Stellvertretung (S 2).

Rn 2 Ein schlüssiges Behaupten der Vertretungsmacht iSv 2 Alt 1 liegt idR schon in dem sich aus der Geltendmachung fremder Rechte ergebenden Auftreten als (gewillkürter) Vertreter (BGH NJW 10, 2950 [BGH 26.05.2010 - Xa ZR 124/09] Rz 19). Es fehlt, wenn der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht offen legt oder auch nur Zweifel an ihr äußert (MüKo/Schubert Rz 9). Beanstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Evidenz des Missbrauchs.

aa) Voraussetzungen. Rn 70 In der Rspr des BGH ist seit langem anerkannt, dass der Vertretene als besondere Ausgestaltung des § 242 bereits unterhalb der Schwelle der Kollusion geschützt ist, wenn der Vollmachtsmissbrauch (zu dem Begriff s Rn 67) dem Geschäftsgegner bekannt oder wegen Evidenz des Missbrauchs ohne weitere Nachforschungen hätte bekannt sein müssen (BGH NZI 21, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 18 Der Vertragspartner hat zu beweisen, dass der Vertreter mit ihm in fremdem Namen einen Vertrag geschlossen hat (BGH NJW-RR 05, 1585, 1586). Da die Verweigerung der Genehmigung ein selbstständiges Anspruchselement bildet, hat der Vertragspartner abw von der für die Genehmigung nach § 177 geltenden Beweislastverteilung (§ 177 Rn 13) auch zu beweisen, dass der Vertretene ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Haftungsumfang.

Rn 13 Der Vertreter hat für den wegen fehlender Vertretungsmacht nicht wirksam zustande gekommenen Vertrag einzustehen. Ist ein Teil des Rechtsgeschäfts von der Vertretungsmacht gedeckt und ist dieser Teil nach § 139 wirksam, erstreckt sich die Haftung nur auf den anderen von der Vertretungsmacht nicht gedeckten Teil (BGHZ 103, 275, 278). Dasselbe gilt wenn der Vertretene da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anfechtungs- und Widerrufsrecht des Vertretenen.

Rn 75 Während es für die Frage, ob ein Willensmangel vorliegt, gem § 166 I grds allein auf die Person des Vertreters ankommt (s § 166 Rn 4), steht das Anfechtungsrecht auch wegen in der Person des Vertreters liegenden Willensmängeln idR allein dem Vertretenen zu. Der Vertreter ist jedoch zur Anfechtung im Namen des Vertretenen berechtigt, wenn sich seine Vertretungsmacht auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen.

Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen ( essentialia negotii , vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertraglichen Leistungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Genehmigungserfordernisse.

Rn 2 Nr 1: Zum entgeltlichen wie dem unentgeltlichen Erwerb eines Erwerbsgeschäfts (oder eines Teils davon) ist ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund des Erwerbs die Genehmigung des BtG erforderlich. Ein Erwerbsgeschäft ist jede mit der Absicht der Gewinnerzielung selbstständig ausgeübte berufliche Tätigkeit (RGZ 133, 7, 11), wobei der Gegenstand, die bisherige und die zukünfti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB T

Tabak Produkthaftung 823 186 Tabakrauch 618 2 Tagesmutter 832 5 Tagespreisklauseln AGB 309 8 Tantieme 611 73 Tarifliche Unkündbarkeit 622 1 Tariflohn 612 5 Tarifvertrag 611 41, 45; 622 5; 613a 21, 50 Schutzgesetz 823 229 Tarifvorbehalt 611 41 Tarifwechselklausel 611 40 Tatbestandselemente 1576 2 Tatbestandskette 1569 7 Tatbestandsvoraussetzungen für eine wirksame Kündigung 542 28 Tätigkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Teilbarkeit.

Rn 15 Die aus einer anderen Rechtsnorm resultierende Nichtigkeit muss sich auf einen abtrennbaren Teil des Rechtsgeschäfts beziehen. Erforderlich ist ein teilbares Rechtsgeschäft. Teilbarkeit liegt vor, wenn der nach Entfernung (›Herausstreichen‹) des nichtigen Teils verbleibende Rest als selbstständiges Rechtsgeschäft bestehen kann (BGH NJW 62, 913 [BGH 09.02.1962 - IV ZR 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. 2Ausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vorrang der Gefahrabwehr durch die Eltern.

Rn 10 Neben der Gefährdung des Kindeswohls ist weitere Voraussetzung für ein staatliches Eingreifen gem § 1666 I, dass die Eltern entweder nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, die Gefahr abzuwenden (vgl Brandbg FamRZ 14, 1790; BVerfG FamRZ 15, 2120; 17, 1577, 1580; 21, 749). Dieses Gefahrabwendungsprimat folgt unmittelbar aus dem in Art 6 II 1 GG verfassungsrechtlich v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfügungen.

Rn 5 Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, die bestehende Rechte aufheben, belasten und/oder inhaltlich verändern. Hierzu gehören insb die Kündigung einer Forderung und ihre Einziehung (Ddorf NJWE-FER 97, 87); die Kündigung eines Pachtvertrages (BGH ZEV 06, 358 [BGH 28.04.2006 - LwZR 10/05]); der Rücktritt (RGZ 151, 304); die Anfechtung nach § 119; die Anerkennung und der Verzic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderfälle.

Rn 5 Str ist, ob bei Vermietung durch einen von mehreren Miteigentümern § 566 eingreift (auch bei Zustimmung der übrigen Miteigentümer abl BGH NZM 04, 300 [BGH 22.10.2003 - XII ZR 119/02]; aA Karlsr NJW 81, 1278 [OLG Karlsruhe 10.02.1981 - 3 RE-Miet 1/81], LG Hamburg WuM 01, 281; vgl Grunewald NJW 09, 3486). In der Zustimmung müsste zugleich eine Bevollmächtigung zum Abschlu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Andere Inhaltsvereinbarungen.

Rn 14 Ein Sicherungsnießbrauch läge vor, wenn das Recht das Befriedigungsinteresse eines Forderungsgläubigers durch den unmittelbaren Zugriff, zB auf die Mietforderungen, sichern soll. Eine derartige dingliche Abrede wird abgelehnt (BGH WM 66, 653). Schuldrechtlich ist eine solche Verwendungsabrede zulässig. Möglich ist ihre Koppelung mit einer auflösenden Bedingung durch ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ermächtigungstreuhand.

Rn 8 Auch bei der Ermächtigungstreuhand bleibt der Treugeber Vollrechtsinhaber. Als solcher ermächtigt er den Treunehmer, in eigenem Namen für ihn tätig zu werden (Bork Rz 1316). Der Treuhänder kann zwar mit unmittelbarer Fremdwirkung über zum Treugut gehörende Gegenstände verfügen (§ 185 I), den Treugeber aber nicht unmittelbar verpflichten. Denn er tritt wie der mittelbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einvernehmen.

Rn 4 Das Einvernehmen der Eltern kann für den konkreten Einzelfall, aber auch vorweg für ein bestimmtes Bündel von Angelegenheiten erklärt werden. Im letzteren Fall sind aber Entscheidungen auf Grund sich neu ergebender Umstände nicht mehr vom ursprünglichen Einvernehmen gedeckt. Das Einvernehmen kann auch stillschweigend erteilt werden. Im Umfang des Einvernehmens erhält ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 10 Liegt die Tatbestandsvoraussetzung vor, vertreten die WEigtümer die GdW gemeinsam (Gesamtvertretung). Bei einer gegen einen WEigtümer gerichteten Klage, wird sie durch die übrigen WEigtümer vertreten (BGH ZMR 23, 52 Rz 8 ff). Verbleibt nur ein Wohnungseigentümer, der keinem Vertretungsverbot unterliegt, vertritt er die GdW im Prozess allein (BGH ZMR 23, 52 Rz 8; ZMR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Lastschrift.

Rn 27 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung, sondern vom Gläubiger eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). Die Lastschrift wird eingelöst und dem Konto des Schuldners belastet, wenn ein Abbuchungsauftrag oder eine Einzugsermächtigung vorgelegt wird (BGH NJW 96, 988 [BGH 10.01.1996 - XII ...mehr