Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangszuständigkeit.

Rn 10 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Prozessvollmacht ist der Bevollmächtigte ermächtigt, die vom Gegner oder der Staatskasse erstatteten Kosten in Empfang zu nehmen. Dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden (§ 83; Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 10; aA Zö/Althammer § 81 Rz 7), selbst dann nicht, wenn die Partei die Auskehrung der Kosten verlangen kann (MüKoZPO/Toussa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwaltsvertrag.

Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht weder Mandatsvertrag n...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 15 Eine Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit sollte sofort – parallel zu dem Schreiben an den Arbeitgeber – beantragt werden. Aus zeitlichen Gründen und um die Rechtsschutzversicherung nicht zu sehr zu verstimmen, sollte zunächst kein Kostenvorschuss abgerechnet werden.[5] Rz. 16 Dem Antrag auf Erteilung einer Deckungszusage ist das Anschreiben an den Arbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einschränkungen und Erweiterungen.

Rn 11 Einschränkungen des gesetzlichen Umfangs der Prozessvollmacht sind nur zulässig und wirken nur in den durch § 83 gezogenen Grenzen ggü dem Gericht und dem Gegner. Wird die Prozessvollmacht nur für eines der in einem Rechtsstreit verbundenen Prozessrechtsverhältnisse erteilt (zB bei subjektiver Klagehäufung oder § 61), ist das kein Fall einer Beschränkung (vgl auch § 83...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einseitige Erklärung.

Rn 4 Die Erklärung kann vom Beklagten und/oder Widerbeklagten ausgehen; ›anerkennt‹ der Berufungsbeklagte den Rechtsmittelantrag, so kann es sich je nach Parteistellung und nach dem Ergebnis der Auslegung um einen Verzicht iSd § 306 oder um eine entsprechend § 307 zu beurteilende Situation handeln (Stuttg NZG 04, 766, 767 [OLG Stuttgart 05.05.2004 - 14 U 54/03]; dazu § 306 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bereitschaft zur Vertretung.

Rn 33 Im Normalfall ist die Bereitschaft zur Vertretung daraus zu entnehmen, dass der Anwalt seine Beiordnung beantragt. Ist dies nicht der Fall, hat sich das Gericht davon zu überzeugen, dass der gewählte Anwalt zur Vertretung bereit ist. Eine Beschränkung der Vollmacht oder der Bereitschaftserklärung auf einzelne Verfahrensabschnitte kommt in Betracht, jedoch nicht nur für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff.

Rn 1 Der Beistand tritt in der Verhandlung neben der Partei zu deren Unterstützung auf. Dies gilt uneingeschränkt im Parteiprozess (§ 79), in dem der Beistand auch neben einem Prozessbevollmächtigten der Partei auftreten kann (KG FamRZ 01, 1619; Zö/Althammer § 90 Rz 3; aA ThoPu/Hüßtege § 90 Rz 1). Nach dem Wortlaut (in der Verhandlung) gilt die Vorschrift auch im Anwaltsproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesshandlungen.

Rn 5 Die Vollmacht berechtigt zur Vornahme aller den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen und zur Entgegennahme der Prozesshandlungen der Gegenseite. Auch insoweit ist eine weite Auslegung geboten (Brandbg NJW 07, 1470, 1471 [OLG Brandenburg 07.09.2006 - 6 W 244/05]) und die Aufzählung in der Norm nicht abschließend (Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 6). Der Begriff umfasst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 5 Für die Erteilung der Vollmacht enthält die ZPO keine besonderen Regeln. Sie bedarf auch keiner besonderen Form und kann uU auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden (BGHZ 40, 197, 203; NJW 2004, 844, 846). Sie ist nach hM Prozesshandlung (BGH NJW 07, 772; BVerwG NJW 06, 2648; Musielak/Voit/Weth § 80 Rz 5) und setzt deshalb Prozessfähigkeit des Vollmachtgebers nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Die Nachforderungsklage ist ein selbstständiger Prozess, für den die Vollmacht des Vorprozesses nicht ausreicht. Die Behauptung der erheblichen Verschlechterung ist besondere Prozessvoraussetzung. Ihr Vorliegen ist iRd Begründetheit zu prüfen. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass hinsichtlich der zukünftig fällig werdenden Ansprüche Sicherheit zu leisten oder die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage betr verzichtbare Rügen müssen vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge und bei Fristsetzung innerhalb der Frist erhoben werden (BGH NJW-RR 06, 496 [BGH 21.12.2005 - III ZR 451/04]). Rn 12 Verzichtbare Rügen sind Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1), Rechtskraft (§§ 318, 322), fehlende Vollmacht (§ 88 I), fehlende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Entgegen der Überschrift betrifft die Vorschrift nicht generell die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren. Die Vorschrift regelt nur die Entscheidung über die Kosten, soweit das Rechtsmittel erfolglos war (Abs 1), das Rechtsmittel erfolgreich war, allerdings auf Grund neuen Vorbringens, das in einem früheren Rechtszug bereits hätte geltend gemacht werden können (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benachrichtigung (Abs 4).

Rn 15 Die Beweisaufnahme ohne Benachrichtigung der Parteien ist unzulässig (Schlesw NJW 91, 303) und die Verwertung der angeordneten Maßnahmen verletzt das Recht auf rechtliches Gehör (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]). Die Partei wird ohne förmliche Zustellung persönlich geladen. Gibt die Partei dem Anwalt eine Vollmacht nach § 141 III 2, so kann bei Ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begriff des Beistands.

Rn 3 Der Beistand ist im Gegensatz zu dem Bevollmächtigten (§ 10) kein Vertreter des Beteiligten, bedarf daher keiner Vollmacht nach § 11 und unterstützt den Beteiligten im Termin (insb bei Anhörungen oder mündlichen Verhandlungen), nicht aber im schriftlichen Verfahren. Er ist deshalb nicht selbst Beteiligter iSd § 7. Kein Beistand iSd § 12 sind der Verfahrensbeistand für m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterwerfung durch den Nichteigentümer.

Rn 6 Auch derjenige, der noch nicht Grundstückseigentümer ist, kann sich der Vollstreckung in das Grundstück unterwerfen. Entscheidend ist, dass der Schuldner die Eigentümerstellung zu dem Zeitpunkt besitzt, zu dem die Unterwerfungserklärung nach § 800 I 2 eingetragen und damit wirksam wird (BGHZ 108, 372, 376). Es liegt eine bedingte Unterwerfung vor; als Verfügung, die nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirkungen.

Rn 17 Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung zurück, auch wenn sie nicht innerhalb der Frist erklärt wurde, die für die Prozesshandlung gilt (BGH NJW-RR 22, 1430 [BGH 21.04.2022 - I ZB 36/21] Rz 18; NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; 95, 1901, 1902 [BGH 10.01.1995 - X ZB 11/92]; Beschl v 30.10.13 – V ZB 9/13; Celle OLGR 06, 64; BFH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prüfung.

Rn 11 Die Postulationsfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens vAw zu prüfen und muss – soweit es nicht um die Wirksamkeit einer Prozesshandlung geht – spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BGH NJW 05, 3773, 3774 [BGH 11.10.2005 - XI ZR 398/04]). In welcher Weise das Gericht den Nachweis fordert (Kopie der Zulassungsurkunde, Kopie der Vertreterbestel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 9 Der Ag kann seinen Widerspruch bis zum Beginn seiner mündlichen Verhandlung zur Hauptsache zurücknehmen, sofern nicht Versäumnisurteil gegen ihn ergangen ist (§ 697 IV 1). § 182a SGG (Beitragsansprüche für die private Pflegeversicherung) legt die Grenze auf den Zeitpunkt, zu welchem die Abgabe an das Sozialgericht verfügt ist. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren vgl § 46...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Adressat.

Rn 12 Empfänger der Zustellung ist der Schuldner nach § 182 I Nr 1 oder sein Vertreter nach §§ 170 bis 172. Erfolgt eine Ersatzzustellung nach §§ 178, 180 f, ist der Schuldner allerdings nicht der eigentliche Zustellungsadressat. Ist der Schuldner prozessunfähig, muss nach § 170 I an seinen gesetzlichen Vertreter zugestellt werden, wobei das Vollstreckungsorgan an eine vorhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsrücknahme.

Rn 3 Die Antragsrücknahme ist bis zur Unterzeichnung der Eintragung möglich. Streitig ist, welcher Form die Rücknahme des Antrags bzw Widerruf der Vollmacht zur Antragstellung bedarf. Teilweise wird vertreten, dass eine öffentliche beziehungsweise öffentlich beglaubigte Urkunde gem §§ 29, 31 GBO (Ddorf Rpfleger 00, 62 [BayObLG 30.09.1999 - 2 Z BR 146/99]; Hamm Rpfleger 85, 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zurückweisung.

Rn 8 Die Voraussetzungen der Vertretungsbefugnis sind vom Gericht vAw zu prüfen. Eine besondere Form des Nachweises ist nicht vorgeschrieben, es gilt der Freibeweis (Zö/Althammer § 79 Rz 11). Diese Beweiserleichterung ist aber beschränkt auf die Frage, ob der Handelnde nach Abs 2 S 2 Nr 1–4 grds zur Vertretung befugt ist. Der Nachweis der zusätzlich erforderlichen Vollmacht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt im Zusammenwirken mit den §§ 82, 83 den Umfang der Prozessvollmacht und löst diese vom beliebig gestaltbaren Innenverhältnis zwischen der Partei und ihrem Bevollmächtigten. Sie ist – soweit § 83 nichts anderes bestimmt – im Verhältnis zu Gericht und Gegner nicht beschränkbar (BGH NJW 92, 142; BFH NJW 97, 1029, 1930 [BFH 13.06.1996 - III B 23/95]). Sie sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkungen.

Rn 6 Der einstweilen zugelassene Vertreter ist wie ein wirksam Bevollmächtigter zu behandeln und hat im Verhältnis zu Gericht und Gegner alle Rechte und Pflichten eines Prozessbevollmächtigten. Da sich der Prozess aber in einem Schwebezustand befindet, darf zwar ein Beweisbeschluss ergehen und auch eine Beweisaufnahme stattfinden, aber keine Entscheidung in der Sache, durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unversehrtheit des Textes.

Rn 6 Die Echtheitsvermutung des Urkundentextes setzt voraus, dass das Schriftbild nicht an äußerlich erkennbaren Mängeln iSv § 419 leidet (BGH NJW-RR 89, 1323, 1324 [BGH 11.05.1989 - III ZR 2/88]; MüKoZPO/Schreiber § 440 Rz 6; Musielak/Voit/Huber § 440 Rz 3; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 440 Rz 9; Anders/Gehle/Gehle ZPO § 440 Rz 10). Einen äußerlichen Mangel hat die Rspr in Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittelrüge der Parteien.

Rn 6 Der Streit über eine Sachurteilsvoraussetzung kann durch die beschwerte Partei (BGHZ 110, 294, 295 f = NJW 90, 1734) mit einem Rechtsmittel zur Prüfung der höheren Instanz gestellt werden. Verneint das Rechtsmittelgericht die Sachurteilsvoraussetzung, wird nicht das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, sondern die Klage als unzulässig abgewiesen (vgl Rz 5). Ebenso ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 89 dient der Prozessökonomie und erlaubt die einstweilige Zulassung eines Prozessvertreters, der keine Vollmacht hat oder diese nicht nachweisen kann, um die Fortsetzung des Prozesses schon vor Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Nach Sinn und Zweck ist die Vorschrift nur bei behebbaren Mängeln anwendbar (allgM MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 89 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuziehung.

Rn 3 Nach Abs 1 S 1 kann das Gericht nach seinem freien Ermessen einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens bestellen. Das Ermessen knüpft nicht an die Sachkunde des Sachverständigen an (Gramlich SchiedsVZ 19, 233, 237). Das Schiedsgericht ist befugt, die vom Sachverständigen zu bearbeitenden Fragen festzulegen. Diese Freiheit des Schiedsgerichts ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Notare (Abs 2 S 2 Nr 3).

Rn 9 Notare vertreten meist dann, wenn sie in einer Angelegenheit als Urkundsperson tätig waren. Darüber hinaus dürfen sie auch dann vertreten, wenn sie in Verfahren keine Anträge iSd § 23 gestellt haben (Begr zu § 13 RegE-FGG in RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S 92). Von der vorgenannten Regelung ist die vermutete Vollmacht der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vertretung durch Prozessbevollmächtigte.

Rn 4 Auch soweit nach Abs 1 eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht geboten ist, können sich die Beteiligten durch ihn (Abs 2 S 1) oder die in Abs 2 S 2 Nr 1–3 genannten Personen vertreten lassen, auch wenn sie beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig sind (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 10 Rz 2). Diese Vertreter sind keine Beistände iSd § 12. Eine öffentl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Fiskalvertretung sind nur die in den §§ 3 und 4 Nr. 9 Buchst. c) Steuerberatungsgesetz genannten Personen befugt. Dazu gehören: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, Speditionsunternehme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Es besteht kein Formzwang, der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Möglich ist auch die Antragstellung bei der Rechtsantragstelle oder zu Protokoll des Gerichts in der mündlichen Verhandlung. Auch wenn für das beabsichtigte Verfahren Anwaltszwang besteht, gilt dies nicht für das PKH-Verfahren (§ 78 V). Stellt ein Anwalt...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Anwaltszwang

Rz. 13 Anders als in erster Instanz müssen sich die Parteien gem. § 11 Abs. 2 ArbGG vor dem LAG durch einen an einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigtem vertreten lassen. An dessen Stelle können gem. § 11 Abs. 2 S. 2 ArbGG auch Vertreter von Gewerkschaften oder Arbeitgebervereinigungen treten.[24] Der Prozessbevollmächtigte bedarf einer wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Aushändigung bedeutet persönliche Übergabe (nicht: Einlegen in das Anwaltsfach, BGH NJW 63, 1779) durch den UdG, einen von ihm Beauftragten oder auch durch den Richter oder Rechtspfleger. Der Empfänger muss Annahmewillen haben, § 179 ist nicht anwendbar. Das Schriftstück kann offen übergeben werden (§ 176 I gilt nicht). Die Amtsstelle umfasst alle Diensträume des Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu besonderen Vollstreckungsregeln.

Rn 4 Abgrenzungsprobleme bestehen zur Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff (s schon bei § 887) und zur Vollstreckung zur Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 . Im letztgenannten Fall werfen die Verpflichtung des Schuldners zur Erteilung einer Vollmacht (s schon bei § 887) und der begehrte Widerruf einer (ehrverletzenden) Behauptung Fragen auf. Die hM spricht sich für ei...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 22d Abs. 1 UStG erhält der Fiskalvertreter für seine Tätigkeit eine gesonderte Steuernummer und eine gesonderte USt-IdNr. für alle von ihm vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmer. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuernummer erteilt das Finanzamt, das für die Umsatzbesteuerung des Fiskalvertreters zuständig ist (§ 22 Abs. 2 USt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Billigkeitsentscheidung.

Rn 8 Abs 3 lässt eine Entscheidung nach Billigkeit durch das Schiedsgericht nur dann zu, wenn die Parteien dies ausdrücklich vorgesehen haben. Allerdings muss die Ermächtigung der Parteien zur Entscheidung nach Billigkeit nicht schon in der Schiedsvereinbarung getroffen sein. Sie kann auch zeitlich später bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts noch erteilt werden. Die Vere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 13a GVG – [Zuständigkeit durch Landesrecht].

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte Sachen aller Art ganz oder teilweise zuzuweisen sowie auswärtige Spruchkörper von Gerichten einzurichten, sofern dies für die sachdienliche Förderung oder schnellere Erledigung von Verfahren zweckmäßig ist. 2Die Landesregierungen können die Erm...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Vertreter von juristischen Personen und Personengesamtheiten

Rz. 57 Nach § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelten Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit berufen sind, nicht als Arbeitnehmer. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihrem Anstellungsverhältnis zur juristischen Person oder zur Personengesamtheit ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 92 Während die konkrete Behauptungslast unabhängig von der objektiven Beweislast ist, stimmen abstrakte Behauptungslast und objektive Beweislast hinsichtlich des Gegenstandes und des Umfangs überein (BGH NJW 89, 161, 162 [BGH 08.06.1988 - IVb ZR 51/87]). Dies gilt entgegen einer verbreiteten Auffassung (vgl BAG NJW 77, 695 [BAG 30.09.1976 - 2 AZR 402/75]) auch in den Fäll...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2 "Unterstützen" (§ 25e Abs. 6 UStG)

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Regelung gibt im Wesentlichen Art. 5b MwStVO wieder, der den Begriff des "Unterstützens" für Zwecke des Art. 14a MwStSystRL (Umsetzung in § 3 Abs. 3a UStG) definiert. Sie enthält zunächst in Satz 1 eine Positivdefinition des Begriffes "Unterstützen", die durch Negativdefinitionen in Sätzen 2 und 3 präzisiert wird. Die Legaldefinition laut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7 Beteiligung von Online-Marktplätzen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist ein Online-Marktplatz an der Lieferung beteiligt, greifen seit dem 01.01.2021 Sonderregeln. Ein Online-Marktplatz ("online marketplace") ist jede Webseite oder anderes Medium, mit dem Informationen über das Internet zugänglich gemacht werden und der den Verkauf von Waren durch andere Personen als den Betreiber ermöglicht. Unerheblich ist,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überschrift des Urteils.

Rn 2 Als Ausdruck der Legitimation aller Staatsgewalt durch das Volk (Art 20 II GG) muss das Urt die Überschrift ›Im Namen des Volkes‹ enthalten. Es ist eine ästhetische Frage, ob diese Formel der Bezeichnung als ›(End-)Urteil‹ vorangehen muss oder ihr nachfolgt. Fehlt es an der Eingangsformel, ist dies unschädlich (LG Dortmund WuM 95, 548).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form und Inhalt der Bestellungsurkunde.

Rn 5 Das Gesetz sieht zwar keine besonderen Formvorschriften vor, allerdings verlangt der Charakter als Urkunde Schriftform (BeckOK BGB/Bettin § 1791 BGB aF Rz 20; MüKoBGB/Spickhoff § 1791 BGB aF Rz 2). Rn 6 § 168 I 2 enthält Vorgaben über den notwendigen Inhalt der Urkunde und orientiert sich in Aufbau und Formulierung an der für Betreuungssachen geltenden Vorschrift des § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rn 28 Abweichend von der früheren Rspr wird die Wohnungseigentümergemeinschaft durch § 9a WEG als rechts- und parteifähig angesehen. Die Rechtsfähigkeit ist abweichend zum früheren Recht nicht auf den Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums beschränkt (Schultzky MDR 20, 1409, 1410). Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt gem § 9a Abs 2 WEG die si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zweck und Wirkung der Urkunde.

Rn 2 Die Übergabe der Bestellungsurkunde hat keine rechtliche Bedeutung und ist insb nicht konstitutiv für die Wirksamkeit der Vormundschaft; diese tritt gem § 168a II mit der Bekanntgabe des Bestellungsbeschlusses ein. Die Bestellungsurkunde dient dem Vormund als gerichtliches Zeugnis über die Vormundbestellung zum Nachweis seiner gesetzlichen Vertretungsmacht im Rechtsverk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Urkundennachweis.

Rn 16 Der Urkundennachweis wird durch öffentliche (§§ 415, 417, 418) oder öffentlich beglaubigte Urkunden (§ 129 BGB, § 40 BeurkG) geführt (s § 726 Rn 7), ebenso durch Vorlage einer notariell beglaubigten Kopie einer öffentlich beglaubigten Urkunde (Schlesw BeckRS 10, 17297). Zum Nachweis der Rechtsnachfolge müssen die Voraussetzungen, die zur Schlüssigkeit einer Klage gehör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einleitung ZPO 42 Wahlfeststellung 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien 21b GVG 18 Wahlrecht 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand 35 ZPO 2 Eilverfahren 35 ZPO 3 Mahnbescheid 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage 35 ZPO 2 Widerklage 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht 138 ZPO 4 Wahrheitspflicht 27 FamFG 4...mehr