Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.5 § 18 ZollV: Gegenstände für die Ausstattung drittländischer Dienststellen

Rz. 208 Die Zollbefreiung von Ausstattungen ausländischer Dienststellen ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 129 Abs. 1 Buchst. a, b und d ZollbefrVO). Ausstattungen ausländischer Dienststellen sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG bei Gegenseitigkeit abgabenfrei. Nach § 18 ZollV sind abgabenfrei Baubedarf, Betriebsmittel und andere Dienstgegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 § 12a, b EUStBV: Freihäfen

Rz. 213 Die Ermächtigungsgrundlage für die EUStFreiheit ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG. Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden Regelungen über die Freihafenlagerung und -veredelung dadurch erforderlich, dass Freihäfen seit 1.1.1994 zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören, nicht aber zum Inland i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG. §§ 12a und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Art. 57f. ZollBefrVO: Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose und Behandlung

Rz. 142 Die EUStBefreiung erstreckt sich gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ausdrücklich nicht auf die nach Inkrafttreten der ZollBefrVO durch ÄndVO Nr. 1315/88 ÄndVO Nr. 1315/88 v. 3.5.1988, ABlEG Nr. L 123/2 und 148/32 eingefügten Art. 63a und 63b ZollBefrVO a. F. (VO (EWG) 918/83), nun Art. 57 und Art. 58 der neuen ZollBefrVO (VO (EG) 1186/2009). Unter Art. 57 ZollBefrVO fällt die Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.9 Art. 227 UZK-DA: Pädagogisches und wissenschaftliches Material

Rz. 175 Die vollständige Einfuhrabgabenbefreiung von pädagogischen und wissenschaftlichen Materialien wird gem. Art. 227 UZK-DA gewährt. Sie hat völkerrechtlich ihre Grundlage in Anlage B.5 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Da Art. 227 UZK-DA "auf jegliche Waren zu pädagogischen oder wissenschaftlichen Zwecken" erfasst, erübrigt sich ein Rückgriff auf die frühere Lis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Art. 21f. ZollBefrVO: Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten

Rz. 71 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 21 und 22 ZollBefrVO die Einfuhr von Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Studentenzimmers gehörende Gebrauchsmöbel von zu Studierzwecken in das Inland einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Studienzeit. Als Schüler und Studenten werden gem. Art. 21 Abs. 2 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Entlastung von der Umsatzsteuer gem. §4a UStG, § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV

Rz. 199 Die Befreiung von der EUSt ist nach § 12 S. 1 Nr. 3 EUStBV ausgeschlossen, wenn für den eingeführten Gegenstand die Umsatzsteuer vergütet worden ist (§ 4a UStG). Dieser Ausschluss ist durch die 1. ÄndVO zur EUStBV v. 6.12.1980[1] mWv 1.1.1981 eingefügt worden, um ungerechtfertigte Steuervorteile bei einer Wiedereinfuhr zu verhindern. Die Körperschaft oder juristische ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Bedeutung

Rz. 55 Grundsätzlich stellt die EUStBV für den Zoll eine Arbeitsvereinfachung dar, weil sie die überwiegende Anzahl der zollbefreiten Gegenstände auch von der EUSt befreit. Allerdings dienen Zölle anderen wirtschaftspolitischen Zielen als die EUSt. Bei der Zollerhebung geht es u. a. um den Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft. Die EUSt soll dagegen im Ergebnis wie d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.10 Art. 81 ZollBefrVO: Auszeichnungen und Ehrengaben

Rz. 82 EUStfrei gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 81 ZollBefrVO ist die Einfuhr folgender Gegenstände: Auszeichnungen, die von Regierungen dritter Länder an Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland verliehen werden; Pokale, Gedenkmünzen und ähnliche Gegenstände mit im Wesentlichen symbolischem Wert, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.13 Art. 233 UZK-DA: Austauschproduktionsmittel

Rz. 183 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 233 UZK-DA für Austauschproduktionsmittel bewilligt, die einem Kunden vom Lieferanten oder Ausbesserer bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Die Frist zur Beendigung beträgt 6 Monate (Art. 237 Abs. 1 UZK-DA).[1] Unter Austauschproduktionsmittel ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Art. 221 UZK-DA: Ausrüstungen für Katastropheneinsätze

Rz. 165 Die Vorschrift intendiert eine schnelle und unbürokratische Unterstützung in Krisenzeiten durch die internationale, abgabenfreie Lieferung von Hilfs- und Unterstützungsgütern aller Art. Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Material für Katastropheneinsätze bewilligt, sofern die Waren im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Art. 60 ZollBefVO: Pharmazeutische Erzeugnisse für internationale Sportveranstaltungen

Rz. 78 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 60 ZollBefrVO sind pharmazeutische Erzeugnisse für die Human- oder Veterinärmedizin, die zur Behandlung von Menschen oder Tieren, die zur Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen in das Inland kommen, bestimmt sind, EUStfrei. Die Abgabenbefreiung gilt nur für die während des Aufenthalts im Rahmen der Sportveranstaltung, zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.12 Art. 85 ZollBefrVO: Gegenstände zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern

Rz. 86 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 85 Buchst. a ZollBefrVO Geschenke an Staatsoberhäupter und Gegenstände, die von Staatsoberhäuptern eines anderen Staates sowie von den sie offiziell vertretenden Persönlichkeiten (z. B. UNO-Generalsekretär) während ihres offiziellen Aufenthalts in der Bundesrepublik ge- oder verbraucht werden sollen. Ob si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.14 Art. 90 ff. ZollBefrVO: Waren für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

Rz. 90 EUStfrei nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 90 ZollBefrVO ist vorbehaltlich der Art. 91-94 ZollBefrVO Waren/Gegenstände, die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter auf Ausstellungen oder Ähnlichem (i. S. d. Art. 90 Abs. 2) sind, und die der Darstellung ihrer objektiven Eigenschaften dienen und nicht der Reklame. Nicht begünstigt sind privat veranstaltete Ausstellungen in Läd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.16 Art. 102 ZollBefrVO: Sendungen an die für Urheber- oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stelle

Rz. 94 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 102 ZollBefrVO ist EUStfrei die Einfuhr von Markenzeichen, Mustern, Modellen oder Zeichnungen sowie von diesbezüglichen Hinterlegungsunterlagen, Dokumenten über die Anmeldung von Patenten oder dgl., die bestimmt sind für die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen (z. B. Patentamt).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.20 Art. 113 ZollBefrVO: Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausstattung

Rz. 101 EUStfrei gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 113 ZollBefrVO sind: Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände, Blumen, Kränze und sonstige Gegenstände zur Grabausschmückung. Rz. 102 Die Abgabenfreiheit ist hinsichtlich des Art. 113 Buchst. b ZollBefrVO davon abhängig, dass diese Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.2 Art. 208f. UZK-DA: Paletten und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 152 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Paletten bewilligt. Was unter Paletten zu verstehen ist, ist in Art. 1 Nr. 42 UZK-DA legal definiert. Im Grundsatz sind unter Paletten Vorrichtungen zu fassen, auf deren Böden sich eine gewisse Gütermenge zu einer Verladeeinheit zusammenfassen lässt, um als solche befördert oder mit mechanischen Geräten bewegt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 § 12b EUStBV: Freihafenveredelung

Rz. 215 Die Einfuhr von Gegenständen ist auch dann EUStfrei, wenn die Gegenstände in einem Freihafen (Freizone) veredelt worden sind, sofern die bei der Veredelung verwendeten Gegenstände als Unionswaren ausgeführt wurden.[1] Zur Begründung des Antrags auf Bewilligung einer Freihafenveredelung hat der Inhaber des Freihafenbetriebs alle rechtlichen und tatsächlichen Verhältni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 § 1 Abs. 3 EUStBV

Rz. 200 Nach § 1 Abs. 3 EUStBV ist die Einfuhr von Gegenständen EUStfrei, die nach §§ 12, 14 bis 22 ZollV zollfrei sind. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZollVG ist Ermächtigungsgrundlage für die §§ 14-16, 19-21 ZollV (Bordbedarf auf Schiffen, Luftfahrzeugen und internationalen Zügen).[1] Hinsichtlich des Diplomatengutes (§§ 17, 18 ZollV) greift § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchs. e ZollVG. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.2 § 15 ZollV: Speisewagenvorräte

Rz. 203 Die Regelung der Speisewagenvorräte ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Speisewagenvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG abgabenfrei, soweit Gegenseitigkeit besteht. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit ergibt sich auch aus § 15 ZollV. Abgabenfrei sind danach Speisewagenvorräte in Eisenbahnzügen, die mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Art. 44ff. ZollBefrVO: Wissenschaftliche Instrumente und Apparate

Rz. 141 Wissenschaftliche Instrumente und Apparate nach Art. 44 bis 52 ZollBefrVO [1] sind gem. § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV von der EUStBefreiung ausgenommen. Anders als bei von Art. 43 ZollBefrVO erfassten wissenschaftlichen Instrumenten und Apparate, fallen hierunter solche, die für nicht kommerzielle Zwecke eingeführt werden. Im Gegensatz zu Art. 43 ZollBefrVO müssen die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Art. 223 UZK-DA: Lebende Tiere

Rz. 168 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Tiere gem. Art. 223 UZK-DA bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören. Tiere i. S. d. Vorschrift sind alle lebenden Tiere aller Art. Seit Inkrafttreten des UZK dürfte die jeweilige Aktivität für die beabsichtigte Verwendung der Tiere unerheblich sein.[1] Lebende T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 EUStBV und ZollBefrVO

Rz. 53 Durch Verweis aus der EUStBV regeln die Vorschriften der ZollBefrVO, die Vorschriften der Art. 250ff. UZK über die vorübergehende Verwendung von Gegenständen, die Regelungen der Art. 203 ff. UZK über die Zollbefreiung von Rückwaren und die nationalen Vorschriften (§§ 14 – 21 ZollV) über außertarifliche Zollbegünstigungen die Befreiung der betreffenden Gegenstände von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Art. 17 ff. ZollBefrVO: Erbschaftsgut

Rz. 69 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 17 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Erbschaftsgut vorbehaltlich der Art. 18 bis 20 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Erbschaftsgut sind nach Art. 17 Abs. 2 ZollBefrVO alle Waren i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c ("Übersiedlungsgut"), die den Nachlass des Verstorbenen bilden. EUStfrei einführen können das Erbschaftsgut Erben (auch Miterben)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Ausfuhr im Rahmen einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung, § 12 S. 1 Nr. 2 EUStBV

Rz. 198 EUStFreiheit ist nach § 12 S. 1 Nr. 2 EUStBV ausgeschlossen, wenn es sich – wie grundsätzlich üblich – um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 UStG) handelt. Ein Gegenstand ist dann im Rahmen einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung i. S. v. § 4 Nr. 1a UStG ausgeführt worden, wenn bei einer Ausfuhr die Tatbestandsmerkmale einer steuerfreien Ausfuhrlief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 § 13 EUStBV: Fänge deutscher Fischer (Sonderfall)

Rz. 216 Unionsrechtlich beruht die EUStFreiheit auf Art. 143 Abs. 1 Buchs. j MwStSystRL. Aus § 5 Abs. 2 UStG ergibt sich keine Ermächtigungsgrundlage. Da in Art. 143 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL keine Einschränkung auf die Nationalität vorgesehen ist, ist die Einschränkung in § 13 EUStBV auf deutsche Fischer rechtswidrig.[1] EUStfrei nach § 13 EUStBV eingeführt werden können f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9 Art. 74ff. ZollBefrVO: Gegenstände zugunsten von Katastrophenopfern

Rz. 80 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 74 Abs. 1, 75 ZollBefrVO grundsätzlich Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden, um unentgeltlich an die Opfer von Katastrophen verteilt zu werden, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Art. 59 ZollBefrVO: Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle

Rz. 77 Die nach Art. 59 ZollBefrVO gewährte Begünstigung betrifft nach Art. 2 der DVO Nr. 3915/88 v. 15.12.1988[1] nur Sendungen, die vom "Centre Collaborateur OMS, Stockholm" an ermächtigte Empfänger gerichtet sind. Sie müssen entsprechend ausgezeichnet sein. Seit 1995 (Beitritt Schwedens zur EU) liefert die OMS nur Unionswaren in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die EUStBefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.11 Art. 82ff. ZollBefrVO: Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen

Rz. 84 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 82 ZollBefrVO sind EUStfrei Gegenstände, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland eingeführt werden, die einem Drittland einen offiziellen Besuch abgestattet haben und die Gegenstände bei diesem Anlass von amtlichen Stellen des Empfangslands als Geschenk erhalten haben; die von Personen eingeführt werden, die der Bundesre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.8 § 21 ZollV: Betriebsstoffe für Luftfahrzeuge

Rz. 212 Luftfahrtbetriebsstoffe können abgabenfrei eingeführt werden, um dem Verkehrsbedürfnis des grenzüberschreitenden Luftverkehrs gerecht zu werden (§ 21 ZollV). Rechtlich stützt sich die EUStFreiheit auf § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Frei von Einfuhrabgaben i. S. d. Art. 4 Nr. 10 ZK – jetzt Art. 5 Nr. 20 UZK – sind gem. § 21 Abs. 1 ZollV Treibstoffe im Hauptbehälter von Luftfahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.6 Art. 224 UZK-DA: Materialien für Infrastrukturen in Grenzzonen

Rz. 169 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 224 UZK-DA für Ausrüstung in Grenzzonen (Buchst. a) und für Infrastrukturgüter für Grenzzonen (Buchst. b) gewährt. Unter Art. 224 Buchst. a UZK-DA fallen u. a. auch Zugtiere einschließlich der Wagen und Gerätschaften, wenn sie grenznahen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischzucht zuzuord...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.19 Art. 112 ZollBefrVO: Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer

Rz. 100 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 112 ZollBefrVO sind Gegenstände aller Art, die von den zuständigen Behörden (z. B. GZD, BMF) hierzu zugelassenen Organisationen (z. B. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge) zur Verwendung beim Bau, bei der Unterhaltung oder beim Ausschmücken von Friedhöfen, Gräbern und Gedenkstätten für die im Inland bestatteten ausländischen K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.6 § 19 ZollV: Betriebsstoffe für Schienenfahrzeuge

Rz. 210 Nach § 19 ZollV sind Betriebsstoffe für Schienenfahrzeuge unter den dort genannten Voraussetzungen abgabenfrei. Die EUStBefreiung findet ihre Grundlage in § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Abgabenfrei sind danach bestimmte Betriebsstoffe, die in Fahrzeugen im öffentlichen Schienenverkehr aus einem Drittland eingeführt werden und für die unmittelbare Verwendung auf diesen Fahrzeu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.17 Art. 106 ZollBefrVO: Streu und Futter für Tiere während der Beförderung

Rz. 95 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 106 ZollBefrVO ist EUStfrei die Einfuhr von Streu und Futter jeder Art, die für Tiere während ihrer Beförderung in das Inland auf den Transportmitteln mitgeführt werden. Danach sind zum Füttern und Versorgen von Tieren Vorräte abgabenfrei, die mit den Tieren eingeführt werden, soweit sich die Mengen auf das für die Beförderung Notw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 §§ 2-10 EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Modifizierte EUStBefreiungen

Rz. 103 Nach § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV sind die EUStBefreiungen nach der ZollBefVO vorbehaltlich der §§ 2 bis 10 EUStBV zu sehen. Dementsprechend modifizieren die §§ 2-10 EUStBV den § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV die Befreiungen nach der ZollBefrVO. 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung Rz. 104 Grunds...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 § 3 EUStBV i. V. m. Art. 35-38 ZollBefrVO: Erzeugnisse von Landwirten der Gemeinschaften auf Grundstücken im Drittland

Rz. 108 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 35 bis 38 ZollBefrVO grundsätzlich Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft grenzdurchschnittener Betriebe sowie des Fischfangs, der Fischzucht und der Jagd. Die Steuerfreiheit erstreckt sich gem. § 3 EUStBV auch auf reinrassige Pferde, die nicht älter als 6 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.3 Art. 210f. UZK-DA: Container und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 153 Was unter Containern zu verstehen ist, wurde in der alten ZK-DVO umfassend definiert. Obwohl eine ausdrückliche Übernahme im geltenden EU-Recht fehlt, gilt die Begriffsdefinition noch immer. Denn sie wurde von Art. 1 Buchs. c Anlage B.3 zum Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990[1] aufgenommen. Das Istanbuler Übereinkommen ist die entscheidende völkerrechtliche Regelu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.15 Art. 235f. UZK-DA: Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung und andere Waren

Rz. 188 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 235 UZK-DA für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen bewilligt, die für Zwecke der Ausbesserung und Wartungsarbeiten einschließlich Überholungen, Einstellarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt für in die vorübergehende Verwendung übergeführten Waren verwendet werden. Trotz der aufgezählten Fälle in Art. 207-2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 § 5 EUStBV i. V. m. Art. 53 ZollBefrVO: Tiere für Laborzwecke

Rz. 118 Nach Art. 53 ZollBefrVO sind Versuchstiere, die z. B. durch selektive Züchtung (auch geklonte Stämme) oder besondere Abrichtung besonders behandelt sein müssen (z. B. Nachweis durch Zuchtbetrieb) sowie für bestimmte nicht kommerziell eingeführte biologische und chemische Stoffe unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 3.[1] Eine Liste zu den Stoffen findet sich im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV)

Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw. Erlassfälle: Erstattung oder Erlass zu hoch bemessener Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträge (Art. 117 UZK), Erstattung oder Erlass bei Ungültigerklärung einer Zol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.1 Art. 212 – 216 UZK-DA: Grundvoraussetzungen

Rz. 150 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben erfolgt unter den Voraussetzungen der Art. 212 bis 216 UZK-DA. Art. 212 Abs. 3, Art. 216 UZK-DA legen hierbei die Voraussetzungen fest, unter denen eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt wird. Voraussetzung ist in diesem Zusammenhang, dass die Beförderungsmittel einer Person gehören oder auf eine Pe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.1 § 14 ZollV: Mund- und Schiffsvorrat

Rz. 201 Die Regelung der Zollfreiheit für Mund- und Schiffsvorrat ist nach Art. 132 Buchst. b ZollBefrVO den Mitgliedstaaten überlassen. § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG regelt, dass durch Rechtsverordnung geregelt werden darf, dass Gegenstände, die an Bord von Verkehrsmitteln als Mundvorrat eingeführt werden, EUStfrei eingeführt werden können. Gem. § 14 Abs. 1 ZollV frei von Einfuhrabg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.6 § 7 EUStBV i. V. m. Art. 87 bis 89 ZollBefrVO: Werbedrucke

Rz. 125 Gem. Art. 87 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Werbedrucken (z. B. Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen oder Merkblätter) und von Werbegegenständen vorbehaltlich der Art. 88f. ZollBefrVO zollfrei. Werbedrucke, die für eine Ware (a) oder eine Dienstleistung (b) werben und von einer im Drittland ansässigen Person ausgehen, sind demnach zollfrei. Befreit sind auch We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.2 Art. 220 UZK-DA: Betreuungsgut für Seeleute

Rz. 163 Seeleute sind alle Personen, die sich an Bord eines Schiffes befinden und Aufgaben wahrnehmen, die mit Schiffsbetrieb oder Schiffsdienst auf See zusammenhängen.[1] Aus der Anlage B.5 Istanbuler Übereinkommens v. 26.6.1990[2], der erläuternden Liste in den Leitlinien zu Art. 564 ZK-DVO, ABl. 2001 C 269, 1 und des Anh. VII der Leitlinien "Besondere Verfahren – Titel VII...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV ist EUStfrei – vorbehaltlich der §§ 1a bis 10 EUStBV – die Einfuhr der Gegenstände, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 zollfrei eingeführt werden können, in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften sowie der Durchführungsvorschriften dazu; ausgenommen sind die Artikel 27 bis 31, 45, 52 bis 59b, 63a und 63b der Verordn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Art. 12 ff. ZollBefrVO: Heiratsgut

Rz. 66 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 12 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Heiratsgut vorbehaltlich der Art. 13 bis 16 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Heiratsgut sind Aussteuer und Hausrat i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. d ZollBefrVO (Rz. 58) zu verstehen, die der übersiedelnde Teil, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus Anlass der Eheschließung aus dem Drittlandsgebiet in das...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Lieferung vor der Einfuhr, § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV

Rz. 196 Die EUStFreiheit ist gem. § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV ausgeschlossen, wenn die Ware im umsatzsteuerlichen Drittgebiet – auch an einen Abnehmer im Erhebungsgebiet – Gegenstand einer Lieferung (§ 3 UStG) war. Durch diese Regelung sollen unberechtigte Steuervorteile verhindert werden. Es könnten ansonsten steuerbare Umsätze ins Ausland verlagert werden, ohne dass es bei der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Art. 207 bis 218 UZK-DA: Beförderungsmittel

Rz. 148 Das Unionsrecht versteht unter dem Begriff Beförderungsmittel nicht nur die Beförderungsmittel im engeren Sinne, sondern alle Mittel, die zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen (Straßenbeförderungsmittel einschließlich der Reit- und Zugtiere sowie der Gespanne, Schienenbeförderungsmittel, Beförderungsmittel der See- und Binnenschifffahrt), also auch die Behä...mehr