Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / VI. Übertragbarkeit der Handlungsvollmacht

Rz. 76 Die Handlungsvollmacht ist übertragbar, jedoch nur mit Zustimmung des Inhabers des Handelsgeschäfts, § 58 HGB.[155] Erteilen kann die Zustimmung auch ein Prokurist.[156] Für die Zustimmung gelten die §§ 182 ff. BGB (Einwilligung, Genehmigung). Rz. 77 Die Übertragung der Handlungsvollmacht i.S.d. § 58 HGB hat zur Folge, dass der neue Bevollmächtigte an die Stelle des bi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Geschäftsführer, Vorstand

Rz. 19 Geschäftsführer einer GmbH bzw. Vorstand einer AG haben im Außenverhältnis unbeschränkbare Vertretungsmacht (etwa § 37 Abs. 2 GmbHG). Besondere Angaben zum Umfang erübrigen sich somit. Erforderlich sind lediglich Angaben zur Einzel- oder Gesamtvertretungsberechtigung und, soweit für die aktuelle Urkunde erforderlich, Angaben zur Befreiung vom Vertretungsverbot des § 1...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 54 Das MoPeG hält am Grundsatz der Selbstorganschaft für das gesamte Personengesellschaftsrecht fest. Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, wobei sich anders als nach altem Recht (§ 714 BGB a.F.) der Umfang der Vertretungsmacht nicht mehr nach der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Regelmäßige Unbeschränktheit

Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen und reicht damit weiter als d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 95 In Großbritannien unterscheidet das Gesellschaftsrecht[347] zwischen "partnerships", die unserem Verständnis von Personenhandelsgesellschaften ähneln, und "companies", die den deutschen Kapitalgesellschaften nahekommen. Rz. 96 Die deutsche OHG findet ihre Entsprechung in der partnership,[348] welche von jedem Partner mit Einzelvertretungsbefugnis vertreten wird.[349] D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Geschäftsführung

Rz. 219 Spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH[373] ist es auch für diese Gesellschaftsform erforderlich, zwischen Geschäftsführung und Vertretung zu unterscheiden. Bei der Frage nach der Geschäftsführung geht es darum, inwieweit im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander eine Maßnahme vorgenommen werden darf und wie es zur entsp...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / hh) Mitwirkung eines noch zu bestellenden Ergänzungspflegers

Rz. 14 Das Verfahren zur Bestellung eines Ergänzungspflegers nimmt einige Zeit in Anspruch. Kann die Gesellschaftsgründung nicht bis zum Abschluss dieses Verfahrens aufgeschoben werden, behilft sich die Praxis damit, dass die Person, die dem Familiengericht (zur Zuständigkeit s. Rdn 27 ff.) als Ergänzungspfleger vorgeschlagen werden soll, bereits "als zu bestellender Ergänzu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Ausnahmen

Rz. 536 Betreibt eine OHG ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, die unterschiedliche Firmen führen, kann gem. § 124 Abs. 4 Satz 4 HGB i.V.m. § 50 Abs. 3 HGB die Vertretungsmacht auf nur eine dieser Niederlassungen beschränkt werden. Ebenso kann der Gesellschaftsvertrag vom Verbot des Selbstkontrahierens gem. § 181 BGB befreien, was zumindest dann sinnvoll erscheint, w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Beendigung der Vertretung

Rz. 256 Für die Beendigung der Vertretungsmacht gelten die gleichen Prinzipien wie für die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 715 Abs. 5 BGB n.F. ganz oder teilweise entzogen werden (§ 720 Abs. 4 BGB n.F.). Ein Bedürfnis zur isolierten Kündigung der Vertretungsmacht besteht nicht, da die...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / F. Checkliste: Prokura/Handlungsvollmacht/Vertretungsvollmacht

Rz. 89 Checkliste: Prokura/Handlungsvollmacht/Vertretungsvollmachtmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ordnungsvorschrift

Rz. 1 § 39 GBO verlangt nicht nur die grundbuchförmliche Legitimation des Betroffenen, sondern zusätzlich dessen Eintragung im Grundbuch. Materiell-rechtliche Bedeutung hat die Vorschrift nicht, denn zur Entstehung des Rechts etc. bedarf es allein der Einigung von Berechtigtem und Erwerber, ohne dass es auf eine besondere Legitimation des Berechtigten ankäme[1] (§ 873 BGB; v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Eine Erklärung, durch die ein Eintragungsantrag zurückgenommen wird, bedarf der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 vorgeschriebenen Form. Dies gilt nicht, sofern der Antrag auf eine Berichtigung des Grundbuchs gerichtet ist. Satz 1 gilt für eine Erklärung, durch die eine zur Stellung des Eintragungsantrags erteilte Vollmacht widerrufen wird, entsprechend.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zeitpunkt des Zugangs beim GBA

Rz. 26 Trotz gültiger Form kann der Widerruf dann nicht beachtet werden, wenn er erst nach erfolgter Antragstellung beim GBA eingeht. Da hier der Antrag formgerecht gestellt wurde, kann dieser nicht mehr rückwirkend beseitigt werden. Es ist infolgedessen nunmehr eine formgerechte Rücknahme des Antrags möglich.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen

Rz. 2341 Die verbesserte Transparenz und die verlässliche Kontrolle von Unternehmensdaten werden durch die DRL II ergänzt durch die direkte grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen. Das wird über ein Bündel an Maßnahmen ermöglicht werden. Dazu gehört zunächst der Grundsatz der einmaligen Erfassung (once only-Prinzip) bei der Gründung von Tochtergesellschaft...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterhin erforderliche notarielle Beglaubigung erfolgt durch ein elektronisches Zeugnis des Notars nach § 39a BeurkG.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Im Namen des Antragsberechtigten

Rz. 30 Der Antrag muss im Namen eines Antragsberechtigten gestellt werden. 1. Antragsberechtigter Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für welchen Vertreter er als Bevollmächtig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Muster: Satzung einer AG

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.17: Satzung einer AG § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: "_________________________ AG". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in _________________________ (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist ___________________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Wortlaut des S. 1 erfasst nur die Bewilligung, § 19 GBO, sowie den Eintragungsantrag, § 13 GBO. Unabhängig davon müssen auch alle anderen Grundbucherklärungen und andere Eintragungsvoraussetzungen erkennen lassen, auf welches Grundbuch sie sich beziehen. Der im S. 1 zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke ist im Grundbuchverfahren deshalb unter Beachtung der grundbuchr...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Vollmachtslösung

Rz. 152 Der Erbe erteilt dem Testamentsvollstrecker Vollmacht, in seinem Namen das Unternehmen zu führen. In diesem Fall haftet im Außenverhältnis der Erbe, nicht der Testamentsvollstrecker.mehr

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§ 14 Bauvertrag / 4. Vertretung der Vertragsparteien

Rz. 72 Damit klar ist, wer außer den Vertragsparteien berechtigt ist, ist eine ausdrückliche Vertretungsregelung im Vertrag vorgesehen. Dabei ist klargestellt, dass der Architekt keine Vollmacht hat, also weder berechtigt ist, Zusatzaufträge zu erteilen noch die Abnahme durchzuführen. Da der Architekt jedoch verpflichtet ist, für die Beseitigung von Baumängeln Sorge zu trage...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Teilnahmerecht

Rz. 1218 Berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sind alle Aktionäre, insb. also auch Aktionäre mit stimmrechtslosen Vorzugsaktien (§ 118 Abs. 1 AktG).[3513] Für das Teilnahmerecht kommt es nicht darauf an, ob die Aktien bereits voll einbezahlt sind oder der Aktionär von einem Stimmverbot nach § 136 AktG betroffen ist. Lediglich dann, wenn Rechte aus Aktien überhau...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Grundbuchvorlage und Rücknahme der Bewilligung

Rz. 125 Die Bewilligung wird im Grundbuchverfahren wirksam, wenn sie vom Bewilligenden selbst (oder von einem Vertreter) oder mit seinem Einverständnis dem GBA zur Eintragung beantragt wird.[294] Die Grundbuchvorlage hat diese Wirkung nicht, wenn ihre Zurücknahme dem GBA vor der Bewilligung (oder gleichzeitig mit ihr) zugeht.[295] Enthält die Urkunde mehrere, in keinem Zusam...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil

Rz. 1225 Die Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil ist zulässig.[1591] Dies gilt auch, wenn die Haftsumme nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellschaftsvertrag enth...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschafterversammlung

Rz. 1135 Durch das MoPeG wurde in Anlehnung an das GmbH-Recht in § 109 Abs. 1 HGB die Gesellschafterversammlung als Regelfall gesetzlich etabliert. Die Einzelheiten hierzu wurden bereits unter Rdn 1011 erläutert. Gem. § 108 HGB handelt es sich grds. um dispositive Regelungen, die gesellschaftsvertraglich abbedungen, bzw. modifiziert werden können. Dabei sollten u.a. folgende ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Insbesondere: Notarielle Eigenurkunde

Rz. 134 Von Notaren können auch bewirkende Urkunden in Form der Eigenurkunde errichtet werden.[352] Es handelt sich dabei um verfahrensrechtliche Grundbucherklärungen, welche der Notar aufgrund ausdrücklicher Vollmacht im Namen eines Beteiligten zur Ergänzung oder Änderung einer Erklärung abgibt, welche er selbst vorher bereits beurkundet oder beglaubigt hat. Als Form genügt...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / E. Beispiele für praktisch häufige beglaubigungspflichtige Vorgänge

Rz. 67 I. Handelsregisteranmeldungen Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Objektive Anknüpfung

aa) Grundsatz Rz. 169 Anders als manche andere Rechtsordnung unterscheidet das deutsche Sachrecht scharf zwischen drei verschiedenen Rechtsverhältnissen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vertretungsnachweis bis 31.12.2023

Rz. 40 Bei der nicht registrierten und bisher auch nicht registrierungsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts scheidet eine Anwendung von § 32 GBO bis zum 31.12.2023 aus. Eine für die GbR vorhandene Grundbucheintragung entsprechend den Vorgaben des § 47 Abs. 2 GBO ist nur Rechtsscheingrundlage gem. § 899a BGB für den beteiligten Personenkreis, nicht aber für die Vertretung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Kosten

Rz. 77 Der Notar ist nur als Bevollmächtigter tätig. Die Kostenpflicht trifft daher stets nur denjenigen, für welchen er im Rahmen der Vollmacht den Antrag gestellt hat.[146] Hat der Notar einen Eintragungsantrag gestellt ohne anzugeben, für wen, so ist der Antrag als im Namen aller Antragsberechtigten gestellt anzusehen, auch für einen Begünstigten, der keine beurkundete od...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung

Rz. 229 Die Willensbildung der Gesellschaft findet grds. in einer Versammlung der Gesellschafter statt. Diese kann sowohl in physischer Anwesenheit der Gesellschafter (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) als auch virtuell stattfinden (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG);[682] alternativ kommt die Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren in Betracht (§ 48 Abs. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Organe der Gesellschaft, Befugnisse des Insolvenzverwalters

Rz. 1993 Die Organe der insolventen Gesellschaft bestehen fort. Von daher kann die Amtsniederlegung durch den Vorstand ggf. rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gesellschaft sonst handlungsunfähig werden würde.[5032] Der Vorstand wird in seiner Zuständigkeit zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft jedoch durch den Insolvenzverwalter verdrängt. Die Befugnisse des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Für den Eintragungsantrag sowie für die Vollmacht zur Stellung eines solchen gelten die Vorschriften des § 29 nur, wenn durch den Antrag zugleich eine zu der Eintragung erforderliche Erklärung ersetzt werden soll.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Einzelfälle eintragungsfähiger Gemeinschaftsregelungen

Rz. 108 Zulässig sind Gemeinschaftsregelungen mit folgenden Inhalten:[457]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Weitere Einzelfälle

Rz. 70 Geständniserklärungen gehören hierher, z.B., dass eine Vollmacht erteilt worden ist[190] oder dass bei einer Zwei-Mann-OHG das Geschäft durch einen Gesellschafter mit allen Aktiven und Passiven übernommen worden ist;[191] die Bescheinigung des Notars, dass eine Vermögensübertragung von einer Handelsgesellschaft auf die andere im Handelsregister eingetragen wurde.[192]...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Beigefügte Urkunden nach Erledigung

Rz. 62 Die mit dem gestellten Antrag vorgelegten Urkunden können nach Erledigung des Antrages zurückgefordert werden.[114]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Notwendiger Inhalt

Rz. 42 Der Antrag muss notwendig erkennen lassen: 1. Die Person des Antragstellers, damit seine Legitimation geprüft werden kann.[70] Gleichgültig ist, von wem der Antrag tatsächlich eingereicht worden ist. Legt ein Unbeteiligter formell und materiell genügende Anträge der Beteiligten dem GBA vor, so darf die Erledigung nur dann abgelehnt werden, wenn aus den Umständen ersich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Behördliche Erklärungen

Rz. 88 Behördliche Erklärungen aller Art, soweit sie für das Eintragungsverfahren von Bedeutung sind; bspw. Nachweise der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachweis der Berechtigung der Kommune, ehemalige volkseigene Betriebe der Wohnungswirtschaft in eine GmbH umzuwandeln und den Wohnungsbestand im Wege der Sachgründung einzubringen. Die...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Anmeldung, Prüfungsumfang des Registergerichts, Eintragung ins Handelsregister

Rz. 23 Alle Geschäftsführer, auch die stellvertretenden, müssen die GmbH gem. §§ 7 ff. GmbHG zur Eintragung ins Handelsregister anmelden. Die Anmeldung hat in öffentlich beglaubigter Form zu erfolgen und muss in elektronischer Form zum Handelsregister eingereicht werden (§ 12 Abs. 1 HGB).[79] Die Anmeldung darf erst erfolgen, wenn die in § 7 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG genannten...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Keine Briefvorlegung vom Grundbuchvertreter

Rz. 8 Nach der Regelung des § 42 S. 2 GBO bedarf es trotzdem der Vorlegung des Briefes nicht, wenn ein Vertreter gem. § 1189 BGB bestellt ist und die beantragte Eintragung durch eine Bewilligung dieses Treuhänders als Grundbuchvertreter oder durch gegen ihn erlassene gerichtliche Entscheidung begründet wird. Die Ausnahme rechtfertigt sich dadurch, dass die Verfügungsmacht de...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Formbedürftige Verträge

Rz. 18 In Ausnahmefällen ist jedoch bereits der Architektenvertrag formbedürftig. Zum einen betrifft dies Vorgaben des Kommunalrechts. In den Gemeinde-/Kreisordnungen und den Zweckverbandsgesetzen der einzelnen Länder finden sich materiell-rechtliche Regelungen zur Beschränkung der Vertretungsmacht der Gemeindeorgane. Grundsätzlich können sich Kommunen, sofern es sich nicht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vertretung der Partnerschaft

Rz. 1330 Nach § 7 Abs. 2 PartGG, der auf § 124 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 124 Abs. 4, 5 und 6 HGB verweist, sind die Vertretungsregelungen der Personenhandelsgesellschaft auf die Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Danach gilt grds. die Alleinvertretungsmacht jedes Partners für die Gesellschaft. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch vertragliche Regelung einzelne Par...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Liquidator

Rz. 23 Beim Liquidator ist zu beachten, dass er nach dem Gesetz nur Vertretungsmacht für seinen Geschäftskreis hat (§§ 149, 161 HGB, 37 Abs. 2, 70, 71 Abs. 2 GmbHG, 268 Abs. 1 und 2, 269 AktG, 27 Abs. 2, 88, 89 GenG und 49 BGB). Damit ein von dem Liquidator einer Personengesellschaft vorgenommenes einzelnes Geschäft ein nach § 149 HGB zulässiges Abwicklungsgeschäft ist, muss...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 11. Einigung durch Vertreter

Rz. 65 Veräußerer und Erwerber müssen sich bei der Einigung (und ggf. Messungsanerkennung) durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten lassen, wenn sie nicht selbst rechtswirksam handeln können (geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige und juristische Personen). Sie können sich durch Bevollmächtigte oder Vertreter ohne Vertretungsmacht vertreten lassen, wenn sie nicht s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Begründung von Sondernutzungsrechten

Rz. 112 Sie erfolgt zusammen mit der Begründung von Sondereigentum entweder nach § 3 oder § 8 WEG und Eintragung im Grundbuch. Die nachträgliche Begründung erfordert eine einstimmige Vereinbarung der Miteigentümer und wegen § 876 BGB auch die Zustimmung der an jedem WE dinglich Berechtigten (§ 5 Abs. 4 S. 2 WEG).[498] Das gilt auch dann, wenn ein Sondernutzungsrecht zunächst...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 249 Nach § 714 BGB a.F. waren Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Geschäftsführer im Zweifel verbunden. Das MoPeG hat die Vertretungsmacht von der Geschäftsführungsbefugnis entkoppelt, ohne den Gleichlauf von rechtlichem Dürfen im Innenverhältnis und rechtlichen Können im Außenverhältnis im Grundsatz aufzugeben (vgl. § 715 BGB n.F. und § 720 BGB n.F.). Dan...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Prokuristen und Notare als Vertreter im Registerverfahren

Rz. 100 Auch ein Prokurist kann rechtsgeschäftlicher Vertreter des Rechtsträgers im Registerverfahren sein. Allerdings ist der Umfang der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 1 HGB zu berücksichtigen, sodass eine Vertretung bei sog. Grundlagengeschäften ausscheidet.[155] Da dies insb. die Änderung von Firma, Sitz bzw. Handelsniederlassung sowie Geschäftsführungs-, Vertretungs- un...mehr