Fachbeiträge & Kommentare zu Vordruck

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2 Erläuterungen zum Vordruck

2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1) In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber einzutragen. 2.2 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 2 bis 9) Das begünstigtungsfähige Vermögen ist in den Zeilen 4 bis 9 zu erfassen. Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen ermittelt sich das begünstigte Vermögen. Wurden beispielsweise Verbindlichkeiten übernommen, welche mit dem begünstigten ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2 Aufbau des Vordrucks

2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1) In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristu...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5 Aufbau des Vordrucks

5.1 Allgemeines Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Gehört zum Erwerb begünstigtes Unternehmensvermögen, ist die Anlage...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.8 Schwellenwert (Zeilen 32 bis 36)

Angaben zum Schwellenwert sind in den Zeilen 33 und 34 vorzunehmen. War der Wert des erworbenen begünstigten Vermögens, einschließlich Vorerwerbe begünstigten Vermögens vom Schenker mehr als 26.000.000 EUR, so ist dies in der Zeile 33 anzugeben. In Zeile 34 ist ein ggf. angefallener Vorerwerb (Zeitpunkt) anzugeben sowie dessen Wert. Die Zeile 35 und Zeile 36 geben Hinweise zur ...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.1 Angaben zum Erwerber (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der jeweilige Erwerber einzutragen.mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9 Weitere Angaben (Zeilen 37 bis 45)

2.9.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG (Zeilen 38 bis 39) In den Zeilen 38 bis 39 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Schenkers schon einmal beansprucht wurde. I. Ist der Abzugsbetrag schon einmal in Anspruch genommen worden, ist dies in Zeile 38 anzugeben. Gleichzeitig ist in ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung

Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG oder § 28a ErbStG nur einheitlich f...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.4 Übermäßiges Verwaltungsvermögen (Zeilen 16 bis 17)

Besteht das begünstigungsfähige Vermögen nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen (übermäßiges Verwaltungsvermögen) ist es von jeder Verschonung ausgenommen. Hinweis Nahezu ausschließlich Hierbei bedeutet nahezu ausschließlich 90 %. Der Anteil des Verwaltungsvermögens am begünstigten Vermögen ist nach folgender Formel zu berechnen und in Zeile 17 als Prozentsatz einzugeben...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2.1 Begünstigtes Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Zeilen 3 bis 4)

Begünstigt sind land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG und selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG, die im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solche vom Schenker auf den Erwerber übergehen und in der Hand des Erwerbers entweder land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder selbst bewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2.2 Begünstigungsfähiges Betriebsvermögen (Zeilen 5 bis 7)

Inländisches Betriebsvermögen ist begünstigt, wenn es im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt. Das Betriebsvermögen muss im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft auf den Erw...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9.1 Angaben zum Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG (Zeilen 38 bis 39)

In den Zeilen 38 bis 39 sind Angaben darüber zu machen, ob der gleitende Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren Zuwendung des Schenkers schon einmal beansprucht wurde. I. Ist der Abzugsbetrag schon einmal in Anspruch genommen worden, ist dies in Zeile 38 anzugeben. Gleichzeitig ist in der Zeile 39 der Zeitpunkt anzugeben. Hinweis Beginn der Zehnjahresfrist Die...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.6 Vorwegabschlag für Familienunternehmen (Zeilen 20 bis 29)

In den Zeilen 20 bis 29 sind Angaben zum Vorwegabschlag (§ 13a Abs. 9 ErbStG) zu machen. Ein Erwerber von Beteiligungen oder Anteilen an Familienunternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG) gehören, haben einen Rechtsanspruch auf einen Vorwegabschlag bis zu 30 % vom Wert des begünstigten Ve...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.10 Ausgangslohnsumme (Zeilen 46 bis 48)

Die endgültige Höhe des Verschonungsabschlags ist von der Einhaltung der Lohnsummenregelung abhängig (§ 13a Abs. 3 und 10 ErbStG). Diese gilt nur bei Unternehmen, die im Besteuerungszeitpunkt mehr als 5 Beschäftigte haben. In der Zeile 47 ist die Anzahl der Beschäftigten des Betriebs oder der Gesellschaft einzutragen. Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der l...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.5 Sockelbetrag für Finanzmittel (Zeilen 18 bis 19)

Voraussetzung für den Abzug des Sockelbetrags ist, dass das begünstigungsfähige Vermögen des Betriebs oder der nachgeordneten Gesellschaften nach seinem Hauptzweck einer land- und forstwirtschaftlichen, gewerbli- chen oder freiberuflichen Tätigkeit dient.[1] Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Tätigkeit durch Gesellschaften i. S. d. § 13 Abs. 7 EStG, des § 15 A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Häusliche Krankenpflege / 5 Verordnung

Die häusliche Krankenpflege ist auf dem vereinbarten Vordruck ärztlich zu verordnen.[1] Voraussetzung für die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit häuslicher Krankenpflege persönlich überzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist. Psychotherapeuten dürfen im Rahmen ih...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2.3 Begünstigungsfähige Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 8 bis 9)

Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind begünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat hat und der Schenker zu diesem Zeitpunkt unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Praxis-Beispiel Beteiligung beim Schenker Vater V ist zu 30 %...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.7 Optionsverschonung (Zeilen 30 bis 31)

Will der Erwerber für das schenkweise erworbene Betriebsvermögen die Optionsverschonung in Anspruch nehmen, so muss dies in Zeile 15 angekreuzt werden. Voraussetzung für die Optionsverschonung ist jedoch, dass das Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10 % beträgt. Der Antrag ist durch eine schriftliche Erklärung zu stellen und kann bis zur materiellen Bestandskraft der Festset...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Angaben zum begünstigungsfähigen Vermögen (Zeilen 2 bis 9)

Das begünstigtungsfähige Vermögen ist in den Zeilen 4 bis 9 zu erfassen. Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen ermittelt sich das begünstigte Vermögen. Wurden beispielsweise Verbindlichkeiten übernommen, welche mit dem begünstigten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese in der Anlage "Gegenleistungen und Anlagen ab dem 1.7.2016" anzugeben. Gleiches ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.3 Grundvermögen im Inland oder in EU-(EWR-Staaten (Zeilen 36 und 37)

In den Zeilen 36 und 37 ist einzutragen, ob inländisches oder in der EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der Grundstücke ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus allen Anlagen ermittelt). Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Für die ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.2 Zeitpunkt der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 1 bis 3)

Für alle Angaben in den amtlichen Vordrucken sind grundsätzlich die Verhältnisse zur Zeit der Ausführung der Zuwendung (Schenkung) maßgebend (Besteuerungszeitpunkt, Bewertungsabschlag, §§ 9, 11 ErbStG). Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Will...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.3 Angaben zum Verwaltungsvermögen (Zeilen 10 bis 15)

Von der Höhe des Verwaltungsvermögens hängt es ab, ob die Begünstigungen überhaupt gewährt werden, bzw. welche Verschonungsmaßnahme in Betracht kommt. Hierbei ist das Verwaltungsvermögen für jede wirtschaftliche Einheit gesondert zu prüfen. Maßgebend ob Verwaltungsvermögen gegeben ist sind die Verhältnisse im jeweiligen Besteuerungszeitpunkt. Dabei erfolgt die Bewertung der ...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.9.2 Angaben zur Aufgabe bzw. Veräußerung des begünstigten Vermögens (Zeilen 40 bis 42)

Die Vergünstigungen sind u. a. davon abhängig, dass der Erwerber bestimmte Behaltensregelungen einhält. Demnach fallen der 85 %ige Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG weg, soweit innerhalb von 5 Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird. Wird die Optionsverschonung gewählt, beträgt die Beha...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8 Vorerbe, Vorvermächtnisnehmer (Zeilen 15 und 16)

2.8.1 Vor- und Nacherbschaft (Zeilen 15 und 16) War der Erblasser Vorerbe, ist dies in Zeile 15 anzukreuzen. Daneben ist in Zeile 16 der vorverstorbene Erblasser mit Name, Sterbetag, letztem Wohnsitz sowie dem Erbschaftsteuer-Finanzamt und der letzten Steuernummer anzugeben. Gleiches gilt, wenn der Erblasser Vermächtnisnehmer war (s. Tz. 2.8.2). Der Erblasser kann durch Testam...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.6 Unterschriften (Zeilen 28 bis 30)

An dieser Stelle ist die Schenkungsteuererklärung zu unterschreiben. Eine nicht unterschriebene Steuererklärung gilt als nicht abgegeben. Mit der Unterschrift wird versichert, dass die Angaben in der Schenkungsteuererklärung wahrheitsgemäß gemacht wurden. Ist dies nicht der Fall, kann das zu erheblichen strafrechtlichen Problemen führen (Steuerordnungswidrigkeit bzw. Steuerhi...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.11 Unterschriften (Zeilen 24 bis 29)

Die Erbschaftsteuererklärung ist von dem Erben eigenhändig zu unterschreiben. Gleiches gilt für andere bedachte Personen. Sind mehrere Erben vorhanden, können diese eine Erklärung abgeben, in diesem Fall ist die Erbschaftsteuererklärung von allen zu unterschreiben. Zu Besonderheiten bei Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung s. Tz. 2.6.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.5 Weitere Schenkungen (Zeile 23)

In Zeile 23 ist anzugeben, ob der Bedachte vom Schenker weitere Schenkungen bzw. unentgeltliche Zuwendungen erhalten hat. Diese sind in den Zeilen 92 bis 99 einzeln anzugeben (weitere Erläuterungen s. dort).mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.9 Schließfach (Zeilen 17 und 18)

Hatte der Erblasser ein Schließfach, so ist dies mit Name und Anschrift des Geldinstituts in Zeile 17 anzugeben. In Zeile 18 (ggf. auf einem weiteren Beiblatt) sind die im Schließfach befindlichen Gegenstände mit ihrem Wert einzutragen und wo diese in der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt sind.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13 Übriges Vermögen (Zeilen 43 bis 83)

In den Zeilen 43 bis 83 ist das übrige Vermögen einzutragen. Darunter fallen alle Gegenstände, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören. Vor allem zählen hierzu das in- und ausländische Kapitalvermögen sowie die übrigen Sachen und Rechte. 2.13.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 43 bis 46) Geh...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.4 Familienstand (Zeile 6)

In der Zeile 6 ist der jeweilige Familienstand zu erfassen: ledig, verheiratet bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft, verwitwet/eingetragener Lebenspartner verstorben oder geschieden bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. Aufzuführen ist auch der Sterbeort des verstorbenen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.8 Sonstige Zinsansprüche (Zeilen 66 und 67)

Befinden sich im Nachlass Zinsansprüche, die nicht in Zeile 56 (Guthaben bei Geldinstituten), 58 (Bausparguthaben) oder 62 (andere Kapitalforderungen) enthalten sind, so sind diese in den Zeilen 66 und 67 zu bezeichnen und mit dem Namen des Schuldners und ihrem Wert einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.12 Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine (Zeile 76)

Im Nachlass befindliche Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen sind mit ihrem gemeinen Wert in der Zeile 76 einzutragen.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.7 Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine (Zeile 85)

Werden Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine oder Perlen verschenkt, sind diese mit ihrem gemeinen Wert in der Zeile 85 einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.17 Weitere Formulare

2.17.1 Verschonungsbedarfsprüfung Auf Antrag des Erwerbers wird eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG durchgeführt. Diese kann zu einem teilweisen oder vollständigen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer führen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Liegt ein Erwerb mehrerer wirtschaftlicher Einheiten vor, dann kann ein Antrag nach § 13c ErbStG od...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7 Erbengemeinschaft, fortgesetzte Gütergemeinschaft (Zeilen 13 und 14)

2.7.1 Erbengemeinschaft War der Erblasser an einer Erbengemeinschaft (ungeteilter Nachlass) beteiligt, ist dies in Zeile 13 anzukreuzen. Die auf den Erblasser entfallenden Anteile an den Vermögensgegenständen und Schulden der Erbengemeinschaft sind anzugeben. Ferner sind in Zeile 14 der Name, Sterbetag und der letzte Wohnsitz des vorverstorbenen Erblassers sowie sein Erbschaf...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.3 Persönliche Angaben

Mit den Angaben in Zeilen 4 bis 8 zum Zuwendenden bzw. 9 bis 13 zum Erwerber überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht im Besteuerungszeitpunkt. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. 5.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn der Schenker (Zuwendender) oder der Empfänge...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4 Sonstige Angaben (Zeilen 16 bis 21)

5.4.1 Wer trägt die Schenkungsteuer? (Zeile 17) In Zeile 17 ist anzukreuzen, ob der Beschenkte, der Zuwender oder ein Dritter (der dann genau zu bezeichnen ist) die Schenkungsteuer trägt. Wird sie vom Schenker übernommen, liegt hierin neben der eigentlichen Schenkung eine zusätzliche Bereicherung, die der Besteuerung beim Beschenkten unterliegt. Gleiches gilt, wenn der Schenk...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.1 Darlehensschulden (Zeilen 85 bis 89)

In den Zeilen 85 bis 89 sind Darlehensschulden des Erblassers zu erfassen. Anzugeben sind der Name und die Anschrift des Gläubigers, der Nennbetrag der Darlehensschuld sowie der Zinssatz und der Wert. Beizufügen sind auch entsprechende Unterlagen oder Belege.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.2 Bankverbindung (Zeilen 18 bis 20)

In den Zeilen 18 bis 20 ist die Bankverbindung für Erstattungen anzugeben. Einzutragen ist in Zeile 18 der Kontoinhaber, in der Zeile 19 die IBAN und die BIC und in Zeile 20 das Geldinstitut und der Ort.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.2 Besteuerung des Nacherben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, muss der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt.[1]mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.10 Beteiligte Erwerber (Zeilen 19 bis 23)

Jeder am Erbfall Beteiligte ist in den Zeilen 19 bis 23 zu erfassen. Als Beteiligte kommen Erben, Vermächtnisnehmer oder sonstige Erwerber in Betracht. Für diese Personen (Erwerber) ist auch eine gesonderte Anlage "Erwerber" auszufüllen. Handelt es sich um eine minderjährige Person, so muss der gesetzliche Vertreter angegeben werden.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7 Gegenstände der Zuwendung/Schenkung (Zeilen 31 bis 88)

In den Zeilen 31 bis 88 sind alle zugewendeten Vermögensgegenstände einzutragen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um inländisches oder ausländisches Vermögen handelt. Dabei beziehen sich die Angaben auf den Zeitpunkt der Zuwendung. 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35) In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.4 In Drittstaaten belegenes Grundvermögen (Zeilen 38 und 39)

Sind in Drittstaaten belegene Grundstücke geschenkt worden, ist dies in den Zeilen 38 und 39 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und dessen gemeiner Wert (im Besteuerungszeitpunkt). Der Wert ist auch nachzuweisen. Ausländisches Grundvermögen unterliegt nicht der gesonderten Feststellung.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.4 In Drittstaaten belegenes Grundvermögen (Zeilen 37 und 38)

Gehören zum Nachlass auch in Drittstaaten belegene Grundstücke, ist dies in den Zeilen 37 und 38 anzugeben. Einzutragen sind die Lage und der gemeine Wert bzw. Verkehrswert (zum Stichtag). Der Wert ist auch nachzuweisen.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8 Übriges Vermögen (Zeilen 49 bis 88)

5.7.8.1 Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (Zeilen 49 bis 52) Gehören zum Erwerb nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften (im Inland oder in EU-/EWR-Staaten), sind die Anzahl der Beteiligungen und der selbst errechnete Gesamtwert in den Zeilen 49 und 50 anzugeben. Gleichzeitig ist die Anlage "Angaben zu Bedarfswerten" auszufüllen und beizufügen. Auch wenn d...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.3 Zuständiges Finanzamt (Zeile 5)

In der Zeile 5 sind das zuständige Wohnsitzfinanzamt des Erblassers und dessen letzte Steuernummer bzw. Identifikationsnummer einzutragen.mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.11 Zahlungsmittel (Zeile 75)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel im Nachlass enthalten, so ist dies entsprechend anzukreuzen und in Zeile 75 sind die Zahlungsmittel mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.6 Zahlungsmittel (Zeile 84)

Sind inländische oder ausländische Zahlungsmittel Gegenstand der Zuwendung, sind diese in Zeile 84 mit dem Nennwert zu erfassen. Die Bewertung von ausländischen Zahlungsmitteln ist dabei mit dem amtlich veröffentlichten Umrechnungskurs zum Stichtag vorzunehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.1 Erbengemeinschaft

War der Erblasser an einer Erbengemeinschaft (ungeteilter Nachlass) beteiligt, ist dies in Zeile 13 anzukreuzen. Die auf den Erblasser entfallenden Anteile an den Vermögensgegenständen und Schulden der Erbengemeinschaft sind anzugeben. Ferner sind in Zeile 14 der Name, Sterbetag und der letzte Wohnsitz des vorverstorbenen Erblassers sowie sein Erbschaftsteuerfinanzamt und gg...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.6 Betriebsvermögen in Drittstaaten (Zeilen 41 und 42)

Der Erwerb von Betriebsvermögen in Drittstaaten oder ausländischen Anteilen an Personengesellschaften in Drittstaaten ist in den Zeilen 41 und 42 anzugeben. Einzutragen sind die Firma und der gemeine Wert (am Stichtag). Der Wert ist auch nachzuweisen. Die Steuervergünstigungen der § 13a ErbStG, § 13c ErbStG, 19a ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG und § 28a ErbStG kommen für in Dritt...mehr