Fachbeiträge & Kommentare zu Vorläufigkeitsvermerk

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Rz. 328 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen Fortschreibungsbescheide richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des siebten Teiles der Abgabenordnung . Entsprechend § 347 Abs. 1 AO ist danach der Einspruch zulässig. Rz. 329 [Autor/Stand] Befugt Einspruch einzulegen ist nur derjenige, der geltend macht, durch den Verwaltungsakt beschwert zu sein (§ 350 AO). Bei e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Erteilte Fortschreibungsbescheide

Rz. 348 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen der § 361 Abs. 2 Satz 2 AO, § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO vor, kann das Finanzamt oder das Finanzgericht die Vollziehung des Fortschreibungsbescheids aussetzen. Das gilt nicht nur für Wertfortschreibungen, sondern auch für Art- oder Zurechnungsfortschreibungen sowie bei einem Streit über die Höhe der Anteile am Betriebsvermögen.[2] R...mehr

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Aussetzung der Vollziehung: Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

Leitsatz Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung sind die Kinderfreibeträge nicht nur für das Jahr 2014 verfassungswidrig zu niedrig. Das betrifft bei der Einkommensteuerfestsetzung diejenigen Steuerpflichtigen, für die der Abzug der steuerlichen Kinderfreibeträge günstiger ist als das Kindergeld Sachverhalt Die Antragstellerin ist v...mehr

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AEAO: Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur AO

Kommentar Durch Schreiben des BMF vom 26.1.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen haben Schwerpunkte im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie bei den Bestimmungen, die die Änderung von Steuerbescheiden regeln. Auch die Ausführungen zur Aussetzung der Vol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 6 Verfahren

Rz. 18 Das FA hat von Amts wegen zu prüfen, ob in den noch offenen Steuerfällen die Steuerfreistellung zur Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums ausreichend erfolgt ist, und, sofern dies nicht der Fall ist, durch Änderungsbescheid die ESt neu festzusetzen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Zuständig ist das derzeitige Wohnsitz-FA.[1] Nach einem Wohnsitzwechsel in die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 53... / 1 Rechtsentwicklung und Bedeutung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das FamilienförderungsG v. 22.12.1999[1] neu eingefügt.[2] Eine entsprechende Regelung für das Kindergeldrecht enthält dazu der § 21 BKKG. § 53 EStG ist eine zutreffende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG vom November 1998 (Rz. 3).[3] § 53 EStG in der noch geltenden Fassung ist nur noch für Altfälle aus den Vz 1983 bis 1995 bedeutsam. Rz. 2 Mit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff

Rz. 2.1 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz unterscheidet begrifflich zwischen der Jahresrohmiete (§ 79 Abs. 1 BewG) und der üblichen Miete (§ 79 Abs. 2 BewG). Sowohl der Jahresrohmiete als auch der üblichen Miete liegen die gleichen Ermittlungsgrundsätze zu Grunde. Bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen auf aktuelle Stichtage kommt der tatsächlich vereinbarten Miete i.S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 22. Zollkodexanpassungsgesetz v. 22.12.2014

Rz. 31 [Autor/Stand] Durch das Zollkodexanpassungsgesetz (ZollkodexAnpG) wurde § 34 c Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 Halbs. 1 geändert. Die Änderung erfolgte, weil der EuGH (2. Kammer) mit Urteil v. 28.2.2013 (Rs. C-168/11) in der Rs. Beker und Beker auf Vorlagebeschluss des BFH v. 9.2.2011 (I R 71/10) beanstandet hatte, dass der Quotient die Sonderausgaben und außergewöhnlichen B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Bis zum VZ 2010: Keine Anwendung des Teilabzugsverbots bei sog "einnahmenlosen" Beteiligungen

Tz. 65 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach der bis zum VZ 2010 zu beachtenden Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 220 und v 14.07.2009, BFH/NV 2010, 399) ist § 3c Abs 2 S 1 EStG auf den Erwerbsaufwand (zB Veräußerungs-, AK) nicht anzuwenden, dh der Aufwand ist in voller Höhe abzb, wenn keine Einnahmen auf der Vermögens- oder Ertragsebene zugeflossen sind . We...mehr

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Ersetzung des Vorläufigkeitsvermerks durch einschränkenden Vorläufigkeitsvermerk in einem Änderungsbescheid

Leitsatz 1. Hat das FA die Steuer unter Bezugnahme auf Gründe i.S.d. § 165 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO vorläufig festgesetzt, so bleibt der Vorläufigkeitsvermerk bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung ­wirksam. Eine stillschweigende Aufhebung des Vorläufigkeitsvermerks durch eine Änderungsveranlagung, auch wenn sie auf eine (andere) Korrekturvorschrift gestützt ist, ist ausg...mehr

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Sonderausgabenabzug bei Zahlung aus Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenkasse

Kommentar Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Zahlungen aus Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung geändert und entschieden, dass der Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattungen nicht zu mindern ist. Das BMF erläutert nun mit Schreiben vom 29.3.2017 das weitere Verfahren. Steuerbürger dürfen nur solche Kosten als Sonderausgaben abziehen, durch die sie tatsächlich...mehr

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Einspruchsverfahren: Zwangsruhen im Fokus

Kommentar Das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich mit Verfügung vom 26.1.2016 den verfahrensrechtlichen Details zum Zwangsruhen eines Einspruchsverfahrens. Einspruchsführer können sich anhand der Weisung einen guten Überblick über die Abläufe in ruhenden Einspruchsverfahren verschaffen. Stützt ein Steuerbürger seinen Einspruch auf ein anhängiges Musterverfahren, das ...mehr

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zerb 3/2015, Erneute Verfas... / 3. Erwarteter Zeitraum für eine Neuregelung

Rechtsanwälte und Steuerberater werden zukünftig häufiger mit der Frage konfrontiert werden, welche Folgen die Entscheidung auf schon erfolgte oder geplante Übertragungen hat. Einerseits hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30.6.2016 eine Neuregelung zu treffen. Bereits nach der Vorlage des BFH[10] hatten andererseits die obersten Finanzbehörden mit...mehr

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Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen bei Aufnahme von Vorläufigkeitsvermerken

Leitsatz 1. Wird ein Steuerbescheid geändert und sind dabei bestimmte Tatsachen nicht berücksichtigt worden, sind diese Tatsachen bei einer beabsichtigten späteren Änderung nach § 173 AO nicht (mehr) neu, wenn nach § 88 AO Anlass bestand, sie bereits bei Erlass des Änderungsbescheids zu berücksichtigen. 2. Ist das FA hingegen im Rahmen der Änderung eines Steuerbescheids zur (...mehr

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Kein Vorläufigkeitsvermerk bei sog. Mindestbesteuerung

Leitsatz Die abstrakte Möglichkeit, dass in späteren VZ Ereignisse eintreten, die (als sog. Definitiveffekte) im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der Regelungen zur sog. Mindestbesteuerung auf den VZ zurückwirken könnten, führt nicht zu einer Ungewissheit i.S.d. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO darüber, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer in diesem VZ ein...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen (agB)

Leitsatz Die Berechnung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG ist verfassungsgemäß und führt nicht dadurch zu einer verfassungswidrigen Besserstellung von Beamten gegenüber Arbeitnehmern, dass bei Arbeitnehmerns Altersvorsorgebeiträge zum Bruttolohn gehören, während Beamte aufgrund des anders aufgebauten Versorgungssystems keine Altersvorsorgebeiträge zu leisten hab...mehr

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Zerb 11/2014, Steuerbefreiu... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Sache ist spruchreif. Die Klage ist unbegründet und war daher abzuweisen. Der angefochtene Erbschaftsteuerbescheid ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten. Die Zuwendung des Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts an die Klägerin unterliegt als Erwerb von Todes wegen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsteuer. D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitraum

Rz. 5 [Autor/Stand] Eine grundsätzliche Neuregelung erfährt die Bewertung von Erbbaurechten nach § 148 BewG und von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nach § 148a BewG des Vierten Abschnitts des Bewertungsgesetzes (§§ 138–150 BewG) aufgrund der in Art. 18 des Jahressteuergesetzes 2007[2] enthaltenen Änderungen. Die dort geregelten und nachstehend aufgeführten Bewertungsgru...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG eingeholt, ob § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840, BStBl I 2004, 14) und ob § 10a Satz 2 GewStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Ge...mehr

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Arbeitslosenversicherung: Nichtabziehbarkeit von Beiträgen

Kommentar Das BMF hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Liste der Vorläufigkeitsvermerke in den Einkommensteuerbescheiden verlängert. Die Finanzverwaltung setzt Steuern im Hinblick auf anhängige Verfahren vorläufig fest, um individuelle Einspruchsverfahren und den damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Denn durch den Vorläufigk...mehr

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Teilweise vorläufige Steuerfestsetzungen bei ungewisser Vermietungsabsicht

Leitsatz Eine stereotype Wiederholung von Vermietungsanzeigen kann die fehlende Einkünfteerzielungsabsicht indizieren, wenn der Steuerpflichtige trotz deren Erfolglosigkeit keine anderweitigen Maßnahmen ergreift. Sachverhalt Die Klägerin erklärte ab dem Jahr 1996 aus einem bis 1992 selbst genutzten und anschließend leer stehenden Einfamilienhaus Werbungskostenüberschüsse aus ...mehr

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Steuerberater haftet trotz Verjährung

Leitsatz Hat der Steuerberater beim Mandanten durch Übersendung einer Abschrift eines auftragswidrig nicht eingelegten Einspruchs den Eindruck erweckt, dass der von ihm anzufechtende Steuerbescheid nicht bestandskräftig sei, kann er sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen. Sachverhalt Eine Grundstücks-GBR hatte ein Grundstück verkauft und eine Steuerberatungsgesells...mehr

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Voraussetzungen für die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a Satz 3 AO

Leitsatz 1. § 171 Abs. 3a Satz 3 AO erweitert die Ablaufhemmung des Rechtsbehelfsverfahrens, sofern das Gericht keine abschließende Sachentscheidung trifft und ein weiteres Tätigwerden der Finanzbehörde zur Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung erforderlich ist. 2. Das Gericht trifft keine abschließende Sachentscheidung, wenn es den angefochtenen Bescheid aus Gründen aufhe...mehr

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Ungewissheit einer Tatsache

Leitsatz Ab Kenntnis vom Entfallen einer Unsicherheit hat das Finanzamt ein Jahr Zeit, die steuerlichen Konsequenzen zu ziehen. Sachverhalt Der Kläger erwarb in 1998 eine Eigentumswohnung. Nach der Sanierung erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Veranlagung erfolgte unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das Belegenheitsfinanzamt führte eine Außenprüfung dur...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 3.2 Nichtigkeitserklärung

Die Nichtigkeitserklärung des BVerfG würde dazu führen, dass das ErbStG rückwirkend verfassungswidrig und damit nichtig ist. Die bisher noch offenen oder mit einem Vorläufigkeitsvermerk (iSv § 165 AO) versehenen Fälle wären ohne ausreichende Rechtsgrundlage ergangen und damit hinfällig. Dieses Szenario kam in der Vergangenheit so gut wie nie zur Anwendung und ist insbesonder...mehr

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ZErb 5/2013, Die Erbschafts... / 5. Folgen für die Beratungspraxis

Solange das BVerfG noch nicht entschieden hat, besteht der Vertrauensschutz in die bisherige Rechtslage fort.[41] Erst mit einer Entscheidung des BVerfG wird der Vertrauensschutz in die bestehende Rechtslage zerstört. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber – soweit er sofort reagieren würde – rückwirkend ab diesem Zeitpunkt die bestehende Rechtslage verschärfen könnte. Das aktu...mehr

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Vorläufigkeit bei Anwendung der Mindestbesteuerung

Leitsatz Es besteht keine allgemeine Verpflichtung der Finanzverwaltung bei Fragen der Anwendung der Mindestbesteuerung einen Vorläufigkeitsvermerk zu setzen. Sachverhalt Die Klägerin ist eine GmbH, bei der eine Außenprüfung durchgeführt wurde. Nach der Außenprüfung erließ das Finanzamt unter Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung geänderte Steuerbescheide 2004. Hierbei kam...mehr

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Änderung eines im Massenrechtsbehelfsverfahren geänderten Bescheids wegen neuer Tatsachen

Leitsatz Erlässt das Finanzamt in einem Massenrechtsbehelfsverfahren einen geänderten Bescheid, mit dem der angefochtene Einkommensteuerbescheid wegen beim BVerfG oder beim BFH anhängiger Musterverfahren für vorläufig erklärt wird, ist eine Änderung des geänderten Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann noch möglich, wenn dem Finanzamt die neuen Tatsachen zum Zeitpunk...mehr

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Umfang der Prüfungspflicht des Finanzamtes in einem Masseneinspruchsverfahren

Leitsatz Die gemäß § 367 Abs. 2 Satz 1 AO bestehende Pflicht des Finanzamts, im Einspruchsverfahren die Sache in vollem Umfang erneut zu überprüfen, findet ihre Grenze in den Umständen des Einzelfalles. Erlässt das Finanzamt in einem Massenrechtsbehelfsverfahren einen geänderten Bescheid, mit dem der angefochtene Einkommensteuerbescheid wegen beim BVerfG oder beim BFH anhäng...mehr

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Änderbarkeit eines Steuerbescheides bei Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz 2 Vorläufigkeitsvermerke in einem Bescheid sind getrennt hinsichtlich ihrer Aufhebung zu prüfen. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer 2001 bis 2003 veranlagt wurden. Nachdem die ausländischen Kapitalerträge durch die Kläger zunächst geschätzt worden waren, änderte das Finanzamt im März 2010 die Steuerfestsetzungen dieser Jahre. Im Än...mehr

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Abzug finaler Verluste von EU-Tochtergesellschaften bei der inländischen ­Muttergesellschaft

Leitsatz 1. Die Art. 49 AEUV und 54 AEUV stehen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einer nationalen Regelung nicht entgegen, die die Möglichkeit ausschließt, dass eine Muttergesellschaft, die mit einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft, die ihre Tätigkeit eingestellt hat, fusioniert, von ihren steuerpflichtigen Einkünften die in Vera...mehr

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Beendigung der Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch Vorläufigkeitsvermerk

Leitsatz Die Finanzbehörde kann die durch Berufung auf ein vorgreifliches Verfahren bewirkte Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren durch einen Vorläufigkeitsvermerk derselben Reichweite beenden. Der Vorläufigkeitsvermerk bietet einen der Verfahrensruhe gleichwertigen Rechtsschutz. Normenkette § 155, § 165, § 363, § 367 Abs. 2 AO, Art. 19 Abs. 4 GG Sachverhalt Nachdem das Ruhen ...mehr

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Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO

Leitsatz 1. Umfasst ein Vorläufigkeitsvermerk ungewisse Tatsachen, sind die Bescheide nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern, sobald die Ungewissheit beseitigt ist. Dabei können auch für andere Veranlagungszeiträume geklärte Tatsachen erstmalig oder erneut (un)gewiss werden. 2. Nach § 165 Abs. 2 AO verwertbare Tatsachen müssen nicht neu sein, sondern (un)gewiss. 3. Änderungen n...mehr

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Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufigen Steuerbescheiden

Leitsatz Ist ein Steuerbescheid wegen eines verfassungsrechtlichen Streitpunkts vorläufig ergangen (§ 165 AO), so fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn diese Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist. Sachverhalt Im Streitfall erging ein Ei...mehr

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Keine Prozesszinsen bei Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der ­Rechtshängigkeit

Leitsatz Ein Anspruch auf Prozesszinsen besteht nicht, wenn eine Steuerherabsetzung erst nach Beendigung der Rechtshängigkeit des finanzgerichtlichen Verfahrens aufgrund eines Vorläufigkeitsvermerks erfolgt, der im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens angebracht worden war. Normenkette § 233 Satz 1, § 236 AO Sachverhalt Die Klägerin ist Alleinerbin der A, mit der sie 2002 ...mehr

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Zur Gewinnerzielungsabsicht bei Kanzleien

Leitsatz Bei einer Anwaltskanzlei entfällt der für die Gewinnerzielungsabsicht sprechende Anscheinsbeweis, wenn nicht das Streben nach Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe für die Fortführung der verlustbringenden Kanzlei bestimmend sind. Sachverhalt Der Inhaber einer seit 1994 bestehenden Rechtsanwaltskanzlei beschäftigte seine Ehefrau als 400-EUR-Bürokraft, seit 199...mehr

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Fortgeltung eines Vorläufigkeitsvermerks.

Leitsatz Ein Vorläufigkeitsvermerk gilt fort, auch wenn er in einem Änderungsbescheid nicht mehr ausdrücklich benannt wird. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer in der Zwischenzeit insolventen GmbH, für deren Verbindlichkeiten er sich verbürgt hatte. In 2004 - vor der Insolvenz - hatte der Kläger seine Beteiligung mit Verlust veräußert, den er i...mehr

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Teileinspruchsentscheidung bezüglich unstreitiger Bestandteile des Bescheids zulässig

Leitsatz Eine Teileinspruchsentscheidung kann sich auch nur auf unstreitige Teile eines Bescheids beziehen. Normenkette § 367 Abs. 2a AO Sachverhalt Die Kläger wehren sich gegen eine Teileinspruchsentscheidung nach § 367 Abs. 2a AO, die das FA erlassen hatte. Sie hatten u.a. Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht, die vom FA nur teilweise anerkannt wurden. Der...mehr

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Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Leitsatz Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Nach Auffassung des FG Nürnberg ist dieses Abzugsverbot verfassungsgemäß. Es bleibt abzuwarten, wie sich der BFH in dieser Frage positionieren wird. Sachverhalt Ein Gewerbetreibender erhielt einen Feststellungsbescheid für das Jahr 2008, in dem das Finanzamt die...mehr

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Ablaufhemmung bei Antrag auf unbefristetes Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung

Leitsatz 1. Ist ein Antrag auf (befristetes) Hinausschieben des Beginns der Außenprüfung ursächlich für das Hinausschieben des Prüfungsbeginns, entfällt die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative AO nur, wenn die Finanzbehörde nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Eingang des Antrags mit der Prüfung beginnt (Anschluss an BFH-Urteil vom 17.3.2010, IV R 54/07, B...mehr

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Reitanlage einer vermögenden Geschäftsfrau als Liebhabereibetrieb

Leitsatz Betreibt eine wohlhabende Geschäftsfrau eine verlustbringende Reitanlage und kommen ihr die erzielten Verluste steuerlich gelegen, handelt sie nach Auffassung des Sächsischen FG ohne Gewinnerzielungsabsicht. Sachverhalt Die erfolgreiche und wohlhabende Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens erwarb eine Reitanlage und investierte erhebliche Summen in d...mehr

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Durchbrechung der Bestandskraft bei rückwirkender Neuregelung.

Leitsatz Keine Änderung der Steuerfestsetzung, wenn das Finanzamt bei Kenntnis von den neuen Tatsachen nicht anders entschieden hätte. Sachverhalt Der Kläger war Lehrer, der in den Jahren 2007 und 2008 unstrittig ein häusliches Arbeitszimmer unterhielt. In der Einkommensteuererklärung 2007 machte er für dieses keine Aufwendungen geltend. Das Finanzamt veranlagte entsprechend....mehr

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Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override (§ 50d Abs. 8 EStG 2002/2004)?

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des StÄndG 2003 insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 und Art. 25 sowie Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als hierdurch für die Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nicht selbstständiger Arbeit die völkerrechtlich in einem DBA vereinbarte Freistellung ...mehr

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Wirkung eines Vorläufigkeitsvermerks bei Erlass eines Änderungsbescheides

Leitsatz Erlässt das Finanzamt einen Änderungsbescheid, der einen Vorläufigkeitsvermerk enthält, der an die Stelle eines bereits im Erstbescheid vorhandenen Vorläufigkeitsvermerks tritt, wird der Umfang der Vorläufigkeit durch den neuen Vorläufigkeitsvermerk neu geregelt. Sachverhalt Im Streitfall ging es vereinfacht dargestellt um einen Feststellungsbescheid, der hinsichtlic...mehr

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Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Grafitelektroden

Leitsatz 1. Für die Herstellung von Grafitelektroden kommt eine Stromsteuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG i.d.F. vom 15.7.2006 nicht in Betracht. 2. Zur Auslegung des § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG sind die NACE Rev. 1.1 und die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) nebst deren Erläuterungen heranzuziehen. Normenkette § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG, VO (EWG) Nr. 3...mehr

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Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO; Voraussetzungen für den Erlass einer Teileinspruchsentscheidung; verfassungsmäßiges Zustandekommen des JStG 2007

Leitsatz 1. Ein Vorläufigkeitsvermerk, der auf § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO und auf die Besteuerungsgrundlage hinweist, hinsichtlich derer die Steuer vorläufig festgesetzt wird, ist inhaltlich nach Grund und Umfang hinreichend bestimmt. Es ist nicht erforderlich, die betragsmäßige Auswirkung der vorläufigen Festsetzung anzugeben und die anhängigen Musterverfahren nach Gericht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.2.2 Beispiele

Rz. 36 § 68 FGO ist demzufolge anwendbar bei folgenden "ändernden" Verwaltungsakten: Änderung von Steuerbescheiden, die gem. § 164 Abs. 2 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Hierbei ist es unerheblich, ob in dem Änderungsbescheid der Nachprüfungsvorbehalt bestehen bleibt oder aufgehoben wird[1]. Auch die nachträgliche Aufnahme des Nachprüfungsvorbehalts[2] o...mehr

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Erwerbsminderungsrente zu 50 % steuerpflichtig

Leitsatz Erwerbsunfähigkeitsrenten sind ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG der (schrittweisen) vollen nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen. Sachverhalt Seit dem Veranlagungszeitraum 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der (schrittweisen) vollen nachgelagerten Besteuerung des § 22 Nr. 1 S. 3...mehr

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Wertaufholungen sind vorrangig mit steuerlich unwirksamen Teilwertabschreibungen zu kompensieren

Leitsatz Sog. Wertaufholungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG 2002, denen in früheren Jahren sowohl steuerwirksame als auch steuerunwirksame Abschreibungen von Anteilen auf den niedrigeren Teilwert vorangegangen sind, sind nach Maßgabe von § 8b Abs. 2 S. 2 KStG 2002 a.F./§ 8b Abs. 2 S. 4 KStG 2002 n.F. zunächst mit den nicht steuerwirksamen und erst danach – mit der Folge de...mehr

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Kosten des Revisionsverfahrens zur Pendlerpauschale trägt FA

Leitsatz Die Kosten eines Verfahrens, das ursprünglich die Eintragung eines höheren Freibetrags auf der LSt-Karte zum Gegenstand hatte und das die Beteiligten nach der Entscheidung des BVerfG vom 09.12.2008 zur Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 2 S. 1 und S. 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 vom 19.07.2006 (BGBl I 2006, 1652, BStBl I 2006, 432) in der Hauptsache für erledigt er...mehr