Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorge

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.1.2 Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a 2. Alt. AO)

Rz. 118 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a AO in der zweiten Alternative besteht auch an der Verhütung[1] oder Strafverfolgung von Verbrechen und vorsätzlich begangenen schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen ein zwingendes öffentliches Interesse. Damit reicht der Kreis der Straftaten, an deren Verhütung und Verfolgung ein zwingendes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.2.3 Verhältnis zum allgemeinen Datenschutzrecht

Rz. 13 Neben der DSGVO ist im Steuerverfahrensrecht gem. § 2a Abs. 1, Abs. 3 AO seit dem 25.5.2018 grundsätzlich nur noch die AO zu berücksichtigen. Dies ergibt sich auch aus § 1 Abs. 2 S. 1 BDSG. Soweit das BDSG [1] in seinem § 1 Abs. 2 S. 2 eine Auffangzuständigkeit reklamiert, steht dem zunächst die AO als lex specialis entgegen. Ausnahmen von der abschließenden Regelung d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten in Küchenbetrieben / 3.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Grundsätzlich können in Küchen folgende Vorsorgen nach ArbMedVV bzw. BG-Untersuchungsgrundsätzen vorkommen: Lärm (v. a. in Spülbereichen) – G 20 Hautkrankheiten (vor allem durch Feuchtarbeiten bzw. Handschuhtragen) – G 24 Früher wurde darüber hinaus eine in Abständen zu wiederholende Untersuchung nach Infektionsschutzgesetz für notwendig erachtet (Stuhluntersuchung), mit der Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gaststätten / 2.1.3 Lärmschutz

Maschinen und Anlagen können Lärm verursachen. Geeignete Maßnahmen sind dann: raumakustische oder technische Maßnahmen, z. B. schallabsorbierende Decken und/oder Wände, Lärmbereiche ermitteln und kennzeichnen, ggf. Gehörschutz, Unterweisung und arbeitsmedizinische Vorsorge.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gaststätten / 2.2 Organisatorisch

Gefährdungen ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen; Unterweisungen bei Neueinstellungen, Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie sowie mind. einmal jährlich durchführen, u. a. anhand von Betriebsanleitungen sowie Arbeits- und Betriebsanweisungen. Auch ein Hautschutz- und Hygieneplan sollte Thema der Unterweisung sein; arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Hotels und Ga... / Zusammenfassung

Überblick Ein barrierefreies Hotel oder eine barrierefreie Gaststätte dienen zum kurz- oder längerfristigen Aufenthalt von Personen sowie zur Einnahme von Mahlzeiten und zum Besuch von Veranstaltungen. Barrierefreiheit für diese Einrichtungen bedeutet, dass sie gleichberechtigt von allen Personen unabhängig von ihrem Grad körperlicher, sensorischer oder geistiger Behinderung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreier Bahnhof / Zusammenfassung

Überblick Ein Bahnhof (hier in erster Linie der Personenbahnhof) ist ein öffentlich zugängliches Gebäude, in dem laut Eisenbahn- und Betriebsordnung (EBO) eine Eisenbahn (Hochgeschwindigkeits-, Intercity- und Regionalzüge) als Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Ebenso ist darin je nach Größe und Frequentierung ein Wechsel auf andere Verkehrsmittel, wie Schnellbahn (S-Bahn),...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden bedeutet, dass sie auch für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder mentalen Behinderungen sowie für Ältere und Familien mit Kinderwagen sicher und nutzerfreundlich begeh- bzw. befahrbar sind. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind bauliche Anlagen (u. a. Gebäude) dann barrierefrei, "wenn sie für be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit in Verbindung mit der Nutzung von Schienenfahrzeugen im Fern- und Nahverkehr bedeutet, dass diese von allen mobilitätseingeschränkten Personen, d. h., von Menschen mit körperlichen, sensorischen oder mentalen Behinderungen, aber auch von Älteren und Familien mit Kinderwagen genutzt werden können. Das setzt voraus, dass sie die Einstiegstür des gewü...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Ein Bus ist ein auf Straßen verkehrendes Kraftfahrzeug, das häufig zur Beförderung von Personen im Personennah- oder Personenfernverkehr dient. Im Unterschied zum mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Kraftomnibus existieren auch elektrisch, vorzugsweise mit Batterie angetriebene Busse auf unseren Straßen. Einen Sonderfall stellt der Oberleitungs- bzw. Trolleybus d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit von Batterielade... / Zusammenfassung

Überblick Elektrostapler oder Elektrodeichselhubwagen erleichtern das Bewegen von Waren und Materialien – egal ob im Supermarkt, im Großmarkt, im Getränkehandel oder in Industriebetrieben. Die für den Antrieb notwendige elektrische Energie ist in der mitgeführten Batterie gespeichert. Damit diese elektrobetriebenen Flurförderzeuge benutzt werden können, müssen deren Batterie...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sind Hautschutzpläne ... / Zusammenfassung

Überblick Die Haut – das größte Organ des Menschen – schützt vor einer Vielzahl äußerer Einflüsse, z. B. Hitze, Kälte, Eindringen körperfremder Substanzen oder Krankheitserreger. Damit die Haut ihre Funktion ausreichend wahrnehmen kann, muss sie selbst geschützt werden. Im Arbeitsalltag kann den Gefährdungen durch entsprechende Schutzkleidung oder Hautschutzmittel wirksam vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollten vor der Einfü... / 1.2 Hintergrund

Die PSA-Benutzungsverordnung fordert, dass die PSA, die der Arbeitgeber den Mitarbeitern zur Verfügung stellt, Folgendes erfüllt: Schutz vor den zu verhütenden Risiken; Eignung für die am Arbeitsplatz bestehenden Bedingungen; Erfüllung ergonomischer Anforderungen und gesundheitlicher Erfordernisse der Mitarbeiter; sie muss den Mitarbeitern individuell passen; Abstimmung beim glei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm schließt an die Regelung in § 187 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO an. Sie ist nach dem Inkrafttreten mehrfach geändert worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 2 geändert und Abs. 3 angefügt. Hintergrund war, dass Vorsorgekuren für Mütter nicht in die Ausgabenbegrenzung für stationäre Vorsorgemaßnahmen einbezo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.3 Dauer der Leistung/Antrag (Abs. 2)

Rz. 11 Aus Abs. 2 i. V. m. § 23 Abs. 5 folgt, dass auch die Vorsorgeleistungen für Mütter/Väter längstens für 3 Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich. Anstelle der Regeldauer von 3 Wochen können die Spitzenverbände in Leitlinien indikationsspezifische Regeldauern festlegen. Diese sind von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.2 Kostenübernahme

Rz. 9 Durch die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 1 Satz 2 durch das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (vgl. Rz. 3) wird erreicht, dass Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter von den Krankenkassen ab 1.8.2002 voll finanziert werden. Die frühere Regelung, nach der die Satzung vorsehen konnte, dass die Kosten in voller Höh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.1 Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter werden nach Abs. 1 unter den gleichen medizinischen Voraussetzungen (Schwächung der Gesundheit, Verhütung oder Verschlimmerung von Krankheiten, Vermeidung von Pflegebedürftigkeit) erbracht wie die Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 1. Liegen diese Voraussetzungen vor, so hat die Krankenkasse im Rahmen des § 23 Abs. 2 oder des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter (Abs. 1) Rz. 6 Die Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter werden nach Abs. 1 unter den gleichen medizinischen Voraussetzungen (Schwächung der Gesundheit, Verhütung oder Verschlimmerung von Krankheiten, Vermeidung von Pflegebedürftigkeit) erbracht wie die Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 1. Liegen diese Voraussetzungen vor, so hat ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.4 Zuzahlung (Abs. 3)

Rz. 12 Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Leistung nach Abs. 1 in Anspruch nehmen, müssen eine Zuzahlung von 10,00 EUR je Kalendertag (§ 61 Satz 2) für längstens 28 Tage zahlen. Die Belastungsgrenzen des § 62 gelten auch hier.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Diese Vorschrift bietet den Krankenkassen die Möglichkeit, spezifische medizinische Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder in gleichartigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Für diese Vorsorgeleistungen gelten die in § 23 Abs. 1 genannten medizinischen Voraussetzungen entsprechend. Vorsorgeleistungen für Mütter und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm schließt an die Regelung in § 187 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO an. Sie ist nach dem Inkrafttreten mehrfach geändert worden. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 Abs. 2 geändert und Abs. 3 angefügt. Hintergrund war, dass Vorsorgekuren für Mütter nicht in die Ausgabenbegrenzung für stationäre Vorsorgemaßnahmen einbezogen werden sollten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 24 Medizini... / 2.5 Erfahrungsbericht (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 verpflichtete die Spitzenverbände der Krankenkassen, bis zum Ende des Jahres 2005 einen Erfahrungsbericht zu den mit dem 11. SGB V-ÄndG (vgl. Rz. 3) eingeführten Änderungen zu fertigen, der über das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird. Nachdem dieser Bericht dem Deutschen Bundestag fristgerecht vorgelegt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 20a ist durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) neu in das Gesetz aufgenommen worden. Die Norm ist am 25.7.2015 in Kraft getreten. Die bisher in § 20a enthaltenen Regelung finden sich nun in § 20b. Aus dem bisherigen § 20b wurde § 20c. Rz. 1a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.3 Antrag der Pflegeperson auf medizinische Vorsorgeleistungen (Abs. 5a)

Rz. 23a Pflegepersonen verzichten häufig auf Leistungen zur stationären Vorsorge und zur medizinischen Rehabilitation, weil die Pflege der pflegebedürftigen Person für die Dauer der Maßnahme nicht oder nur unter sehr schwierigen Umständen gewährleistet werden kann. Um den Zugang von Pflegepersonen zu Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu erleichtern und zu stärken, e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Die Vorschrift enthält Regelungen über medizinische Vorsorgeleistungen, die in Form der ärztlichen Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln vor Eintritt oder Manifestierung einer Krankheit (§27) von den Versicherten in Anspruch genommen werden können. Die ambulante und stationäre Vorsorge hat aufgrund des GKV-GRG 2000 eine erweiterte Aufgabenstellu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 11 Der Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen setzt grundsätzlich eine Vorsorgebedürftigkeit voraus. Diese besteht, wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen werden, oder wenn die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes/Jugendlichen gefährdet ist (Primärprävention). Darü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.2 Stationäre Rehabilitation (Abs. 2)

Rz. 14 Nach Abs. 2 darf eine stationäre Rehabilitation nur gewährt werden, wenn die Leistung nach Abs. 1 nicht ausreicht (zum Vorrangverhältnis vgl. z. B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.7.2017, L 1 KR 208/16). Nach Nr. 4.2 der Rahmenempfehlungen (vgl. Rz. 9) kommt eine ambulante Rehabilitation nicht in Betracht, wenn eine stationäre Rehabilitation angezeigt ist und weg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.2 Ermessen/Wunsch- und Wahlrecht (Abs. 5)

Rz. 22 Abs. 5 Satz 1 konkretisiert die Möglichkeiten der Ermessensentscheidung bei stationären Vorsorgeleistungen. Danach bestimmt die Krankenkasse nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalles Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen sowie die stationäre Vorsorgeeinrichtung. Diese Regelung entspricht i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.2.1 Anspruchsinhalt – Pflichtleistung

Rz. 14 Nach Abs. 2 muss die Krankenkasse, wenn die ambulanten Vorsorgeleistungen am Wohnort nicht ausreichen, aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Mit der auf dem GVWG beruhenden Änderung der Norm zum 20.7.2021 (vgl. Rz. 6f) wurden die zuvor als Ermessensleistung ausgestalteten Vorsorgeleistungen nach Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift lehnt sich an Bestimmungen des alten Rechts (z. B. § 187 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 RVO) an und soll die bisher auf dieser Basis etwa seit Mitte der 50er Jahre durchgeführten Maßnahmen des Müttergenesungswerkes sichern. Träger des Müttergenesungswerkes sind die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung, die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Mütterge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.3 Leistungsart, -dauer und -umfang, geriatrische Rehabilitation (Abs. 3)

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 1 bestimmt die Krankenkasse nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen nach den Abs. 1 und 2 sowie die Rehabilitationseinrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Krankenkasse übt ihr Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise aus, wenn sie ihre Entscheidung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.1.1 Rechtsanspruch

Rz. 8 Abs. 1 beschreibt den Rechtsanspruch des Versicherten auf medizinische Vorsorgeleistungen im Rahmen der ambulanten Behandlung. Dieser Anspruch umfasst aufgrund der erweiterten Aufgabenstellung der Vorsorge (vgl. § 11) nunmehr primär- und sekundärpräventive Zielsetzungen. Im Gegensatz zur Krankenbehandlung setzen Vorsorgeleistungen nach § 23 nicht das Bestehen einer Kra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.4 Kinder und Jugendliche (Abs. 7)

Rz. 24 Eine Ausnahme sieht Abs. 7 für die Leistungsdauer von stationären Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche vor. Für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist u. a. aufgrund der medizinischen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten die Dauer stationärer Vorsorgeleistungen i. d. R. auf 4 bis 6 Wochen festgelegt. In diesem Zusammenhang wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 23 folgt den Regelungen in § 187 Abs. 1 und § 364 RVO, geht aber über deren Regelungsumfang hinaus. Nach ihrem Inkrafttreten hat die Norm verschiedene Änderungen erfahren. Das GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat mit Wirkung zum 1.1.1993 in Abs. 5 Satz 3 und 4 angefügt und Abs. 6 neu gefasst. Dadurch wurden die Ausgaben für stationäre Vorsorgekuren nach Abs. 4 für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.1 Ambulante Rehabilitation (Abs. 1)

Rz. 7 § 26 SGB IX beschreibt die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. dort). Dementsprechend beschreibt § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie – Reha-RL) v. 16.3.2004 (zuletzt geändert am 22.1.2009, BAnz 2009 S. 2131) medizinische Rehabilitation als einen ganzheitlichen Ans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.1 Lebenswelten (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert den Begriff Lebenswelten als für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Der lebensweltbezogene Ansatz zielt auf eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundhei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 41 Medizini... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das am 1.1.1993 in Kraft getretene GSG ist die Vorschrift dem § 40 angeglichen worden. Die allgemeine Ausgabenbegrenzung nach § 23 Abs. 5 Satz 3 und 4 gilt jedoch nicht. Abs. 3 ist durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geändert worden. Dies war notwendig, da durch dieses Gesetz die Höhe der Zuzahlung und eine zeitliche Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.1993 der Zuzahlungsregelung des § 39 Abs. 4 angepasst. Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 sind durch das Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG) v. 1.11.1996 (BGBl. I S. 1631) geänder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.3 Neufassung der Abs. 3 bis 8 zum 16.5.2023

Rz. 10 Die Neufassung von Abs. 3 bis 8 entwickelt die Rechtsgrundlagen für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Krankenkassen im Bereich der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention unter Berücksichtigung des Urteils des BSG v. 18.5.2021 fort. Die Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.2 Unterstützung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Abs. 3 und 4 i. d. F. bis zum 15.6.2023)

Rz. 6 Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Unterstützung mit der Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenübergreifender Leistungen zu beauftragende Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll dazu beitragen, dass die von den Krankenkassen erbrachten Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten auch Wirkung entfalten. Ab dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.5.3 Heilmittel-Richtlinien

Rz. 67 Die Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie) v. 19.1.2023 ist am 12.4.2023 in Kraft getreten. Die mit Wirkung zum 11.5.2019 erfolgte Änderung in Abs. 6 geht auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. Damit hat der Gemeinsame Bundesauss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20a konkretisiert die bereits in § 20 als Leistungen der primären Prävention und Gesundheitsförderung bezeichneten Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Die Bedingungen der alltäglichen Lebenszusammenhänge prägen gesundheitsbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen. Ergänzend zu den bisherigen Angeboten, die auf das Gesundheitsverhalte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.2.2 Leistungsumfang

Rz. 16 Beim Leistungsumfang der ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten ist zwischen zwei Bereichen zu unterscheiden. Einerseits verweist Abs. 2 Satz 1 auf die Leistungen des Abs. 1, wonach die Versicherten ärztliche Behandlung sowie Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel beanspruchen können. Für diese Leistungen gelten die Ausführungen zu den ambulanten Vorsorge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Ihre Vorläuferregelung (§ 368p RVO) war bereits ein Teil dessen, was allgemein unter Kassenarztrecht (heute Vertragsarztrecht) mit Selbstverwaltungscharakter verstanden wird. Mit dem Gesetz über die 19. Anpassung der Le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 23 Medizini... / 2.3.1 Anspruchsinhalt – Pflichtleistung (Abs. 4)

Rz. 21 Nach Stellung des zunächst erforderlichen Antrages (§ 19 Satz 1 SGB IV) hat die Krankenkasse die Notwendigkeit sowohl der ambulanten als auch der stationären Vorsorgeleistung unter Zugrundelegung eines ärztlichen Behandlungsplans in Stichproben vor deren Beginn durch den Medizinischen Dienst überprüfen zu lassen; dies gilt auch für eine Verlängerung der bereits gewähr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 40 Leistung... / 2.5 Stationäre Rehabilitation von Pflegepersonen i. S. d. § 19 Satz 1 SGB XI (Abs. 3a)

Rz. 23 Das PpSG (vgl. Rz. 3h) hatte in Abs. 3 nach Satz 1 die Sätze 2 und 3 eingefügt, die nach dem Inkrafttreten des GKV-IPReG (vgl. Rz. 3j) inhaltlich unverändert als Sätze 11 und 12 fortgalten. Der Gesetzentwurf zum PpSG sah vor, dass bei einer stationären medizinischen Rehabilitation pflegender Angehöriger die Krankenkasse zusätzlich verpflichtet wird, die Pflegeleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel, Zweiter Abschnitt, Sechster Titel und gilt deshalb für die Beziehungen zu Vertragsärzten, Vertragspsychotherapeuten, zugelassenen medizinischen Versorgungszentren, ermächtigten ärztlichen Einrichtungen und zu Vertragszahnärzten mithin zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung (§ 72). Die Richtlinien sind Ausfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 92 Richtlin... / 2.3 Recht auf Abgabe einer Stellungnahme und Abgabeverfahren

Rz. 43 Durch das 2. GKV-NOG ist eingeführt worden, dass vor Erlass der Arzneimittel-Richtlinien, der Heilmittel-Richtlinien und der Richtlinien über häusliche Krankenpflege die Spitzenvertretungen der jeweiligen Leistungserbringer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss Stellungnahmen abgeben können, damit deren Sachkenntnis und Sachverstand berücksichtigt werden. "Können"...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 1 Wie lässt sich der Arbeitsschutz im Unternehmen organisieren?

Beim Abstich des Hochofens, bei der Installation von Windrädern oder bei der Arbeit mit der Motorsäge im Baumwipfel ist die Relevanz von Arbeitssicherheit für Führungskräfte und Mitarbeitende unumstritten. Im Callcenter, wo die Beschäftigten tagein, tagaus im Schichtbetrieb die Reklamationen frustrierter Kunden ertragen müssen, ist die Sache schon nicht mehr so offensichtlic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 2.3 Wirksamkeit im Job

Die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sich über die Jahre mit den Prozessen, der Organisation und den Mitarbeitenden vertraut machen – ein relevanter Vorteil und eine gute Voraussetzung, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu fördern. Für die Unabhängigkeit der Rolle besteht das Risiko darin, die mit der Aufgabe einhergehenden Konflikte mit sozialer Ausgrenzung zu...mehr