Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / I. Einleitung

In der Praxis sind Vorsorgevollmachten, sowohl in notarieller als auch in einfacher Form, weit verbreitet. Die im Jahr 2020 allein knapp 400.000 neu registrierten Vorsorgeverfügungen stellen ihre wachsende Beliebtheit bei der Bevölkerung unter Beweis.[2] Verstirbt nun der Vollmachtgeber und hinterlässt er eine sog. transmortale oder gar postmortale Generalvollmacht wird die r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / d) Konsequenzen für die Praxis

Zu dieser kontroversen Problematik liegt bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor. Der Praktiker sollte daher den sichersten Lösungsweg wählen. In der Literatur wird als Lösungsansatz vorgeschlagen, dass der Urkundenbeteiligte sowohl in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter für den/die Erben des Vollmachtgebers als auch in seiner Eigenschaft als (potentieller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / II. Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins?

Die Frage, ob die Notwendigkeit der Vorlage eines Erbscheins besteht, hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Zunächst ist festzuhalten, dass die transmortale Vollmacht kein geeignetes Legitimationspapier ist, um die Erbfolge im Grundbuch berichtigen zu können. Für die Eintragung der Erbfolge im Grundbuch ist § 35 Abs. 1 GBO – mit dem dort verankerten Nachweistypenzwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 2. Konfusionshindernis für den bevollmächtigten (Allein-)Erben

Schuldrechtliche Beziehungen zwischen Erblasser und Alleinerben gehen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, prinzipiell durch Konfusion unter. Daher könnte auch die Verwendung der transmortalen Vollmacht durch den Erben verbaut sein. So hat noch das OLG Hamm[7] vor noch nicht allzu langer Zeit festgehalten: "Eine Vollmacht erlischt, wenn der Bevollmächt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / e) Formulierungsvorschlag:

Hinweis "Der Erschienene handelt in dieser Niederschrift nicht im eigenen Namen, sondern aufgrund der dem Notar in Ausfertigung vorgelegten Vollmacht vom … .., welche in beglaubigter Ablichtung dieser Niederschrift beigefügt ist, in seiner Eigenschaft als Vertreter des bzw. der Erben des verstorbenen und im Grundbuch noch eingetragenen Herrn/Frau […]" Nur für den Fall, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 1. Verwendung der Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt – Grundsatz

Nach § 39 Abs. 1 GBO ist eine Voreintragung des Betroffenen grundsätzlich immer erforderlich. Wenn also nach dem Grundbuchverfahrensrecht eine Voreintragung der Erben notwendig ist, ist der förmliche Erbnachweis notwendig. Dieser ließ sich lange Zeit nicht mit der Verwendung der Vollmacht erzeugen. Zumindest ist hier die Ausnahme nach § 40 Abs. 1, 1. Alt. GBO zu beachten: Is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / c) Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 2.3.2021

Das KG ist der hier kritisierten Auffassung des OLG München indes nicht gefolgt und hat die Stellung des bevollmächtigten (Allein-) Erben im Grundbuchverfahren erheblich gestärkt. In seinem Beschluss vom 2.3.2021 führt das Gericht aus: Zitat "Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-) Macht des Bevollmächtigten auch dann, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / b) Rechtsfolgen und Kritik

Handelt der Bevollmächtigte demnach nicht nur in seiner Eigenschaft als Vertreter desoder der Erben des im Grundbuch noch eingetragenen Erblassers, sondern zugleich auch in seiner Eigenschaft als Alleinerbe, so wird die Legitimationswirkung der transmortalen Vollmacht mit der Folge zerstört, dass es zum Nachweis der Verfügungsbefugnis der Vorlage eines Erbennachweis im Sinne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / 3. Voreintragungsgrundsatz bei Finanzierungsgrundpfandrechten?

Der vorherige Abschnitt hat dargelegt, welche Wege bei der transmortalen Vollmacht eingeschlagen werden können, um die Beantragung und Vorlage eines Erbscheins zu verhindern. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass noch nicht abschließend geklärt ist, ob aufgrund der Vorlage einer transmortalen Vollmacht auch eine Finanzierungsgrundschuld vom Bevollmächtigten bestellt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Vorsorgevollm... / a) Rechtsprechung der OLG Schleswig und München

Dieses zunächst unüberwindbare Hindernis wurde sodann durch die Entscheidung des OLG Schleswig[9] relativiert. Das Gericht verneinte die Notwendigkeit der Verwendung eines Erbscheins und bekräftigte so die Position des bevollmächtigten Miterben. Die transmortal ausgestaltete, nicht widerrufene Generalvollmacht binde den oder die Erben und befreie vom Erbennachweis in der For...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.8 Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Die Tätigkeiten des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer, aber auch als gerichtlich bestellter Vertreter gem. § 81 AO, sind gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Auch die Tätigkeit des Steuerberaters auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht zählt zu den vereinbaren Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 2 Gründe

II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in FGPrax 2019, 255 veröffentlicht ist, meint, die von der Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmacht genüge den Anforderungen des § 29 GBO nicht. Zwar habe der Gesetzgeber durch Art. 11 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBl I S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit von durch die Betreuungsbehörde unterschriftsbeglaubigten Vorsorgevollmachten für transmortale Grundstücksgeschäfte

Leitsatz 1. Die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG genügt den Anforderungen des § 29 GBO. 2. Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist richtig. Sie ist sensationell. Sie wird Notaren nicht "schmecken". Der V. Zivilsenat des BGH hat mit ihr die Unterschriftsbeglaubigung durch die Betreuungsbehörde von Vorsorgevollmachten gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG erheblich gestärkt. Diese erfüllt die Anforderungen des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO für Erklärungen an das Grundbuchamt, gilt – das war höchst umstri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / Leitsatz

1. Die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten durch die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG genügt den Anforderungen des § 29 GBO. 2. Eine Vorsorgevollmacht im Sinne des § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG liegt auch dann vor, wenn sie im Außenverhältnis unbedingt erteilt worden ist und lediglich im Innenverhältnis nur für den Fall gelten soll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2021, Geeignetheit ... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des im Eingang dieses Beschlusses bezeichneten Grundbesitzes ist der im September 2016 verstorbene G. K. (nachfolgend: Eigentümer) als Eigentümer eingetragen. Dieser errichtete am 8.4.2011 eine als "Vorsorgevollmacht" bezeichnete Vollmachtsurkunde, in der er die Beteiligten zu 1 und 2 jeweils einzelvertretungsberechtigt zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2021, Unverschuldete... / 2 Aus den Gründen:

"… Den Kl. als gesetzlichen Erben der VN steht gegen die Bekl. der geltend gemachte Anspruch auf Leistung von Pflege-Tagegeld auch für den rückwirkend geltend gemachten Zeitraum ab dem 1.4.2013 i.H.v. insgesamt 30,508,58 EUR zu." Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen entsteht gem. Ziff. 1.3 Abs. 1 der AVB mit dem Antrag auf Leistungen, frühestens jedoch mit Eintritt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2021, Unverschuldete... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Leistung von Pflegegeld für den Zeitraum April 2013 bis Februar 2015 aus einer privaten Pflegetagegeldversicherung. Die frühere Kl., Frau A., hatte seit 1997 bei der Bekl. eine Pflegetagegeldversicherung unterhalten. Im Fall einer "Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III)" hatte sich die Bekl. verpflichtet, Pflegetagegeld zu leisten. Zudem so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 79. Auflage 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75500-2, 169,00 EUR. Bere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bohl, Erbe und Schenkung richtig planen, 1. Auflage 2018, Schäffer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2021, Arglistige Täu... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt Leistungen aus einer Pflegetagegeldversicherung bei der Bekl., die diesen Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hat. Die Kl. unterhält eine Vielzahl von Versicherungsverträgen bei der Bekl. oder Unternehmen der Gruppe der Bekl., u.a. eine im April 2008 abgeschlossene Unfallversicherung. Im Jahre 2011 fragte ihre Tochter, die Zeugin L., der die Kl. ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Vertretung des Widerrufsempfängers

Rz. 21 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig, so ist zu klären, ob der Zugang der Widerrufserklärung auch gegenüber einem gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter erfolgen kann. Gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber dem Betreuer erklärt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Die Steuerung des Erb-... / II. Widerruf bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Ehegatten

Rz. 7 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber dem Betreuer erklärt werden.[3] Die ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass ein Widerruf auch im Falle der Geschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Gesetzlich neu begründete Rechte

Rz. 262 Der Gesetzgeber räumt dem Lebenspartner Informations- und Auskunftsrechte in Gesundheitsangelegenheiten ein. Es besteht die Möglichkeit, dem Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Rz. 263 Endet die Partnerschaft, hat der bedürftige Partner Anspruch auf den Mindestunterhalt (sog. alimenti). Der Unterhalt ist nach der Dauer der Partnerschaft und gemäß den Kri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, RA, FA ErbR und Notar, Kiel steuer-lexikon, Die efv-Steuerrechts-Datenbank, Erich Fleischer Verlag, ISBN 978-3-8168-8200-8, 99 EUR. Zweimal im Jahr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Vertretung de... / II. Problemstellung

Fraglich ist, ob und inwieweit eine postmortalen Vollmacht in Zusammenhang mit der. Anordnung einer Nacherbfolge eingesetzt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht des Erblassers nach dessen Versterben den Bevollmächtigen bis zum Eintritt des Nacherbfalls auch zur Vertretung des Nacherben legitimiert. In diesem Zusammenhang kann ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung

BGH, Beschl. v. 29. 7. 2020 – XII ZB 106/20 a) Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es bei der wirksamen Bevollmächtigung (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 3.2.2016 – XII ZB 425/14, FamRZ 2016, 701). b) Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Zur Errichtun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2020, Vertretung de... / VII. § 181 BGB

Weiterhin stellt sich die Frage, welche Auswirkungen § 181 BGB im konkreten Fall hat. Das OLG München stellte sich auf den Standpunkt, dass eine gleichzeitige Vertretung von Vor- und Nacherbe unzulässig sei, wenn es um die Vornahme eines Rechtsgeschäfts zwischen dem Vor- und dem Nacherben gehe. So soll der Bevollmächtigte die Zustimmung zu einer Verfügung namens des Nacherbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / 1. Vorsorgevollmacht

Sollte die Erteilung einer Vollmacht gewünscht sein, so ist insbesondere bei älteren Partnern darauf zu achten, den überlebenden Lebensgefährten von der Rechenschaftspflicht gegenüber den Erben des Vollmachtgebers zu befreien.[10] Zu beachten ist, dass eine Vorsorgevollmacht, die die persönlichen Angelegenheiten des Lebensgefährten umfasst, mit dessen Tod endet und deshalb ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Die nicht ehe... / III. Individualregelungen

In diesem Zusammenhang sind nicht nur Regelungen auf den Todesfall von Belang, sondern ebenso wichtig sind die Fragen der Vorsorgeregelung im Rahmen einer umfassenden Vorsorgevollmacht, einer eventuellen Betreuung und die Regelung, wer für die Form der gewünschten Bestattung sorgt. Auch in diesen Fragen ist der Lebensgefährte nicht bereits gesetzlich legitimiert. Ebenso ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollmachten im Personengesellschaftsrecht – Kann der Bevollmächtigte Organbefugnisse wahrnehmen?

1 Wird ein Geschäftsführer einer Personengesellschaft geschäftsunfähig und hat er für diesen Fall eine Vorsorgevollmacht errichtet, stellt sich die Frage: Ist es zulässig, dass der Vorsorgebevollmächtigte auch Organbefugnisse des geschäftsunfähigen Geschäftsführers wahrnimmt? Der Beitrag setzt sich mit dieser Frage im Einzelnen auseinander und beleuchtet hierbei insbesonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / 1

Wird ein Geschäftsführer einer Personengesellschaft geschäftsunfähig und hat er für diesen Fall eine Vorsorgevollmacht errichtet, stellt sich die Frage: Ist es zulässig, dass der Vorsorgebevollmächtigte auch Organbefugnisse des geschäftsunfähigen Geschäftsführers wahrnimmt? Der Beitrag setzt sich mit dieser Frage im Einzelnen auseinander und beleuchtet hierbei insbesondere d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / 1. Auffassung der unbeschränkten Wahrnehmung

Vertreten wird die Auffassung, dass Vorsorgebevollmächtigte im Personengesellschaftsrecht umfassend Organbefugnisse übernehmen können, soweit nur sämtliche Gesellschafter der Erteilung einer Vorsorgevollmacht zugestimmt haben.[7] a) Die Auffassung von Schäfer und Wedemann Schäfer [8] und Wedemann [9] haben gute Argumente herausgearbeitet, welche dafür sprechen, dass sich der ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / a) Das Argument vom Schutz der Gesellschafter

Das erste Argument der Ungültigkeitsrechtsprechung des BGH ist der Schutz der Gesellschafter.[26] Dass jedenfalls im Falle einer Zustimmung der Mitgesellschafter[27] der Schutz der Mitgesellschafter der Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht entgegensteht, sieht auch der BGH, der seine Entscheidung auf die weiteren Argumente der Rechtssicherheit und der Verantwortlichkeit d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / I. Einleitung

Wird ein Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft geschäftsunfähig, führt dies nach § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG bzw. § 76 Abs. 3 S. 1 AktG zum sofortigen Amtsverlust. Einer Abberufung bedarf es nicht.[2] Denn Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft kann nur sein, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist (vgl. § 6 Abs. 2 GmbHG, § 76 Abs. 3 S. 1 AktG). Im P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / III. Schlussbetrachtung

Im Ergebnis ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Vorsorgebevollmächtigter im Personengesellschaftsrecht Organbefugnisse übernehmen kann, eine Wertungsentscheidung erforderlich. Für die Zulässigkeit spricht die Subsidiarität der Betreuung und die zwischen Betreuung und Vorsorgevollmacht bestehende Funktionsäquivalenz. Das Argument des BGH, dass fehlende interne gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / b) Sonderproblem: auch höchstpersönliche Rechtshandlungen?

Uphoff [14] hat sich der Auffassung von Schäfer und Wedemann angeschlossen und ergänzend vertreten, dass Vorsorgebevollmächtigte auch höchstpersönliche Leitungsaufgaben übernehmen können. Bei Eintritt des Vorsorgefalls sei es dem Vorsorgebevollmächtigten z.B. möglich Prokura (§ 48 HGB) zu erteilen und den Jahresabschluss zu unterzeichnen (§ 245 HGB). Ihre Auffassung begründet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / 4. Stellungnahme

Im Ergebnis überzeugt es, die Übernahme von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte zuzulassen. Der Grundsatz des Selbstorganschaft steht der Ausübung von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte im Personengesellschaftsrecht nicht entgegen. Zwar könnte man auf den ersten Blick meinen, mit Eintritt der Geschäftsunfähigkeit werde die Vorsorgevollmacht faktisch zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / a) Die Auffassung von Schäfer und Wedemann

Schäfer [8] und Wedemann [9] haben gute Argumente herausgearbeitet, welche dafür sprechen, dass sich der geschäftsunfähige Geschäftsführer einer Personengesellschaft auch in Organbefugnissen durch seinen Vorsorgebevollmächtigten vertreten lassen kann. Zur Begründung ihrer Auffassung haben sie insbesondere einen Vergleich zur Betreuung herangezogen, welche nach h.M. auch für ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / b) Das Argument der Rechtssicherheit

Kann das Argument der Rechtssicherheit die Ungültigkeit von Vorsorgevollmachten für Organbefugnisse rechtfertigen? Im Ausgangspunkt ist dem BGH zuzustimmen: Die Rechtslage in puncto Rechtssicherheit unterscheidet sich zwischen rechtsgeschäftlicher Vertretung und gesetzlicher Betreuung, für welche die Zustimmung der Gesellschafter gerade nicht erforderlich ist. Damit wären die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / c) Das Argument der besonderen Verantwortlichkeit

Zuletzt bleibt das Argument von der besonderen Verantwortlichkeit des Geschäftsführers. Auch dieses steht einer Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten nicht grundsätzlich entgegen. Gläubiger können auch beim Handeln eines Vorsorgebevollmächtigten aufgrund der akzessorischen Haftung aus § 128 HGB die Personengesellschafter in Anspruch nehmen.[37] Gesellschaftsrechtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / 2. Auffassung der beschränkten Wahrnehmung

Es finden sich jedoch auch Stimmen, welche die Übernahme von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte anstelle von geschäftsunfähigen Gesellschaftern grundsätzlich für kritisch erachten.[17] Zur Begründung wird – ohne Differenzierung möglicher Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaftsrecht – auf die restriktive BGH-Rechtsprechung verwiesen.[18]mehr