Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / II. Meinungsstand

Die Meinungen darüber, ob und in welchem Umfang die Vertretung eines geschäftsunfähigen Geschäftsführers einer Personengesellschaft zulässig ist, gehen auseinander. Im Wesentlichen finden sich zu dieser Thematik folgende Ansichten und höchstrichterliche Entscheidungen: 1. Auffassung der unbeschränkten Wahrnehmung Vertreten wird die Auffassung, dass Vorsorgebevollmächtigte im P...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / 3. Höchstrichterliche Rechtsprechung

In der höchstrichterlichen Rechtsprechung finden sich verschiedene Entscheidungen, welche sich direkt oder mittelbar mit der Thematik befassen. a) Entscheidungen zum Grundsatz der Selbstorganschaft Der BGH hat es in verschiedenen Entscheidungen für zulässig erachtet hat, dass Geschäftsführungsaufgaben bei Personengesellschaften im umfassenden Sinn durch Bevollmächtigte ausgeüb...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / 5

Anmerkung Bei erteilter Zustimmung der Mitgesellschafter ist von der Zulässigkeit der Übernahme von Organbefugnissen durch Vorsorgebevollmächtigte auszugehen. Unter Beachtung des Grundsatzes des sichersten Wegs sollte man in der Beratungspraxis – trotz der vorstehenden Argumente – über die Entscheidung des BGH vom 18.7.2002[39] nicht hinweggehen. Autor: von Rechtsanwalt, FA E...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / b) BGH, Urt. v. 22.1.1962 – II ZR 11/61 (Andeutung des Vorsorgefalls)

Der BGH hat zudem eine Bevollmächtigung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer behandelt und – obiter dictum – darauf hingewiesen, dass es nicht ausgeschlossen sei, einem geschäftsführenden Gesellschafter, etwa mit Rücksicht auf seine persönlichen Verhältnisse ("im Falle seines Unvermögens")“, das Recht einzuräumen einen Dritten im weiten Umfang mit Geschäftsführungsaufg...mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / a) Entscheidungen zum Grundsatz der Selbstorganschaft

Der BGH hat es in verschiedenen Entscheidungen für zulässig erachtet hat, dass Geschäftsführungsaufgaben bei Personengesellschaften im umfassenden Sinn durch Bevollmächtigte ausgeübt werden; solange keine organverdrängende Vollmacht erteilt wird, verstößt eine solche Bevollmächtigung – wie bereits dargelegt – nicht gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft.[19]mehr

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ZErb 08/2020, Vorsorgevollm... / c) BGH, Urt. v. 18. 7. 2002 – III ZR 124/01 (Absage für Generalvollmacht)

Gegen die Zulässigkeit der Ausübung von Leitungsaufgaben durch Vorsorgebevollmächtigte spricht eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2002: Der 3. Zivilsenat hat eine notariell beurkundete Generalvollmacht, durch welche der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten – nicht verdrängend – ermächtigte, für ihn sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen vorzunehmen, die ihm in seiner ...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 27.5.2020 – XII ZB 582/19 Auch wenn der Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung begutachtet und eine mündliche Einschätzung zur Betreuungsbedürftigkeit abgibt, die der Richter dem Betroffenen anschließend erläutert, ist der Betroffene nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens erneut anzuhören. Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhör...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Anwaltformulare Vorsorgevollmachten Gestaltung, Widerruf, Missbrauch Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2020, XXVI, 589 S., 89 EUR ISBN 978-3-95661-087-5 Von Dr. Claus-Henrik Horn als Herausgeber und Mitautor in 1. Auflage ist das Werk "Anwaltformulare Vorsorgevollmachten" Ende 2019 erschienen. Auf fast 600 Seiten orientiert sich das Werk streng an den Bedürfnissen des Pr...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 22.1.2020 – XII ZB 329/19 Der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nach § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB kommt nur zum Tragen, wenn hierfür eine geeignete Person zur Verfügung steht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 11.7.2018 – XII ZB 642/17, FamRZ 2018, 1772). BGH, Beschl. v. 8.1.2020 – XII ZB 368/19 Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.5 Information über persönliche Vorsorge (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 ist erst durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschluss) in den Gesetzentwurf eingefügt worden und unverändert so Gesetz geworden. Angesichts der Bedeutung persönlicher Vorsorgeentscheidungen für die selbstbestimmte Lebensführung in der letzten Lebensphase sollten die Versicherten nach den Vorstellungen des Gesetzgebers einen entsprechenden (allg...mehr

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ZErb 03/2020, Wirksamkeit einer durch die Betreuungsbehörde beglaubigten Vorsorgevollmacht

Leitsatz Gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG ist die Betreuungsbehörde befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf (transmortalen) Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen. Eine solche gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht genügt indes nicht den Anforderungen des § 29 GBO. OLG Köln, Beschl. v. 30.10.2019 – 2 Wx 327/19 1 Gründe 1. Der im Grundbuch des im...mehr

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ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / 1 Gründe

1. Der im Grundbuch des im Rubrum aufgeführten Grundbesitzes als Eigentümer eingetragene Herr G. K. ist am 12.9.2016 verstorben. Herr K. errichtete am 8.4.2011 eine "Vorsorgevollmacht", in der er die Beteiligten zu 1) und 2) zu seinen allgemeinen Bevollmächtigten mit jeweils alleiniger Vertretungsbefugnis einsetzte. Zu den Befugnissen der Bevollmächtigten gehörten neben der ...mehr

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ZErb 03/2020, Wirksamkeit e... / Leitsatz

Gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG ist die Betreuungsbehörde befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf (transmortalen) Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen. Eine solche gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BtBG öffentlich beglaubigte Vorsorgevollmacht genügt indes nicht den Anforderungen des § 29 GBO. OLG Köln, Beschl. v. 30.10.2019 – 2 Wx 327/19mehr

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ZErb 03/2020, Rezension

Familienrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis Dr. Christof Münch (Hrsg.) C.H. Beck, 3. Aufl. 2020, 1557 Seiten, 219 EUR ISBN 978-3-406-73865-4 Der Herausgeber legt – zusammen mit 19 weiteren, teilweise sehr renommierten Autoren – die dritte Auflage seines familienrechtlich bereits bekannten und bewährten Handbuchs vor. Der Kreis der Autoren ist, von einer Ausnahme abgesehen ...mehr

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ZErb 02/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing, Erbrecht in der notariellen Praxis, inklusive Musterdownload Muster – Beispiele – Checklisten Handbuch, 2. Auflage 2019 Deutscher Notarverlag. ISBN 978-3-95646-177-4. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Einsetzung eines Erben als Gesamtrechtsnachfolger

Rz. 4 Für die Auslegung der Zuwendung als Erbeinsetzung ist entscheidend, dass der Erblasser den Bedachten zur Gesamtrechtsnachfolge berufen wollte. Weniger rechtstechnisch betrachtet/formuliert: Entscheidend ist, ob der Erblasser durch den Bedachten seine wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte,[5] ob er dem Bedachten unmittelbar die materielle Rechtsinhaberschaf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Antragsberechtigte

Rz. 37 Der Erbe ist Antragsberechtigter. Er kann dabei für sich allein den Antrag stellen oder aber auch bei einer Mehrheit von Erben für seine Miterben den Antrag stellen (zu den einzelnen Erbscheinsarten siehe Vorbem. zu § 2353 Rdn 2). Der Vorerbe ist auch zur Antragstellung berechtigt, der Nacherbe erst nach Eintritt des Nacherbfalls,[96] wobei mit Eintritt des Nacherbfal...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung

Rz. 7 Der vorläufige Erbe kann sich bei der Erklärung der Ausschlagung vor dem Nachlassgericht oder dem Notar grds. nach den allg. Vorschriften der §§ 164 ff. BGB vertreten lassen (arg. Abs. 3), nicht aber einen sonst Ermächtigten im eigenen Namen auftreten lassen.[28] Anscheins- und/oder Duldungsbevollmächtigte kommen nicht in Betracht,[29] da Abs. 3 für Bevollmächtigte bei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. "Nachlass-Bilanz"

Rz. 19 Zu Begriff und Darstellungsweise vgl. Kerscher/Riedel/Lenz, Pflichtteilsrecht, § 7 Rn 22.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Beauftragter bzw. Bevollmächtigter als Auskunftsverpflichteter

Rz. 7 Handelte ein Bevollmächtigter des Erblassers entgeltlich oder unentgeltlich im Auftrag des Erblassers, z.B. im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, so ist er dem Erben ebenfalls nach §§ 666, 681 BGB zur Auskunft verpflichtet sowie nach § 667 BGB zur Herausgabe des Erlangten. Allein aus einer Kontovollmacht und der Vollmacht über ein Bankschließfach ergibt sich aber noch kei...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / a) Vorsorgevollmacht vom Gesetzgeber anerkannt

Der Begriff der "Vorsorgevollmacht" ist im Gesetz zwar nicht definiert. Allerdings hat der Gesetzgeber das Instrument der Vorsorgevollmacht an verschiedenen Stellen ausdrücklich anerkannt: So nimmt einerseits die Überschrift zu § 1901c auf den Begriff Bezug. Andererseits sieht § 285 FamFG vor, dass die Herausgabe einer Abschrift der Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgeri...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / b) Stärkung der Vorsorgevollmacht durch den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber hat seit der Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft Anfang der 1990er Jahre das Institut der Vorsorgevollmacht immer weiter gestärkt.[19] Die in § 1986 Abs. 2 S. 2 BGB vorgesehene Subsidiarität der Betreuung gegenüber der Altersvorsorgevollmacht sollte ursprünglich in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung tragen.[20] Mi...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung der Verjährung im Fall des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht

1 Die Gefahr, dass Vorsorgevollmachten missbraucht werden, ist erheblich. Ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht zielt meist auf das Vermögen des Vollmachtgebers und führt regelmäßig zu einer Vermögensschädigung (so z.B. bei Überweisung von Bankguthaben des Vollmachtgebers auf eigene Konten, unentgeltlichen Zuwendungen von Immobilien an sich selbst oder Dritte, Änderung von B...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 3. Hemmung der Verjährung im Fall der Vorsorgevollmacht

Der Gesetzgeber hat das skizierte Problem für Fallkonstellationen, die dem Lebenssachverhalt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht sehr nahekommen, in § 207 BGB deutlich entschärft. Danach ist die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten gehemmt, solange die Ehe besteht. Das Gleiche gilt etwa für Ansprüche zwischen dem Kind und seinen Eltern oder dem Pflegling und dem Pf...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Können heißt nicht Müssen Die Entscheidung des LG, den Antrag der Gläubigerin zur Abgabe der Vermögensauskunft abzulehnen, stellte sich für den BGH im Ergebnis als richtig dar. Der Bevollmächtigten, die durch ihre Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §§ 802c, 802f ZPO beschwert und damit erinnerungsbefugt war, wäre es aufgrund der ihr erteilten Vorsorgevollmacht zwar ...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 1. Sinn und Zweck der Norm

Nimmt man Sinn und Zweck des § 207 BGB in den Blick, ergibt sich zwanglos, dass der bei einem Missbrauch einer Vorsorgevollmacht zugrundeliegende Sachverhalt mit dem Lebenssachverhalt, der regelmäßig § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BGB zugrunde liegen wird, identisch ist und eine vergleichbare Interessenlage vorliegt. Zwischen den in der Norm genannten Personen besteht ein familiäres...mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht Ansprüche auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen betreffend ihre verstorbene Tochter geltend. Wegen der Feststellungen des Landgerichts und der erstinstanzlichen Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen. Mit Urt. v. 9.11.2018 hat das Landgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen (I 175). Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, fü...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 3. Keine Anknüpfung an rein formale Kriterien

Zwar lässt sich in der Rechtsprechung zu der grundsätzlichen Frage der Analogiefähigkeit des § 207 Abs. 1 BGB eine gewisse Tendenz gegen eine analoge Anwendung erkennen.[13] Allerdings betreffen diese Entscheidungen einerseits nicht die Konstellation einer Vorsorgevollmacht und die Frage der entsprechenden Anwendung des § 207 Abs. 1 Nr. 4 BGB auf das Vollmachts- oder Auftrag...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / V. Fazit

Die geschilderte Problematik des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht wird in Zukunft an Bedeutung zunehmen. Bislang müssen sich die Beteiligten, die einen solchen Missbrauch aufdecken und die Ansprüche des Betroffenen (meist als Rechtsnachfolger) geltend machen, regelmäßig mit der Einrede der Verjährung auseinandersetzen. Dabei besteht schon de lege lata die Möglichkeit, im ...mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 511 ff. ZPO zulässige Berufung ist unbegründet. Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 1

Die Gefahr, dass Vorsorgevollmachten missbraucht werden, ist erheblich. Ein Missbrauch der Vorsorgevollmacht zielt meist auf das Vermögen des Vollmachtgebers und führt regelmäßig zu einer Vermögensschädigung (so z.B. bei Überweisung von Bankguthaben des Vollmachtgebers auf eigene Konten, unentgeltlichen Zuwendungen von Immobilien an sich selbst oder Dritte, Änderung von Bezu...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 1. Ausgangslage

Soweit es den Erben (oder Miterben), die nach dem Ableben des Vollmachtgebers Zweifel an der Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten haben, bei ihren Aufklärungsbemühungen gelingt,[1] das Zustandekommen eines Auftragsverhältnisses gem. den §§ 662 ff. BGB darzutun, können die Miterben von dem Bevollmächtigten zuvörderst Auskunft und Rechenschaft über die Verwendung der Vollm...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / III. Analogiefähigkeit des Sachverhalts

Nachdem also die Frage, ob § 207 BGB grundsätzlich der analogen Anwendung zugänglich ist, bejaht werden muss, ist anschließend zu prüfen, ob der normierte Hemmungstatbestand des § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BGB dem Fall der Vorsorgevollmacht nach Sinn und Zweck und systematischen Aspekten so stark ähnelt, dass eine Analogie geboten erscheint. 1. Sinn und Zweck der Norm Nimmt man Si...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / d) Zwischenergebnis

Wie der Gesetzgeber selbst und unmissverständlich klargestellt hat, ist § 207 Abs. 1 BGB an sich der entsprechenden Anwendung zugänglich. Der Vergleich der Interessenlage in den Lebenssachverhalten, die der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt hat, mit der Interessenlage bei der Vorsorgevollmacht zeigt, dass eine analoge Anwendung in dieser nicht nur möglich, sondern geradezu g...mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / Leitsatz

Es besteht kein Anspruch der Angehörigen, auch nicht auf Grundlage einer Vorsorgevollmacht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen des Verstorbenen zu nehmen, wenn dies gegen dessen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen geschieht. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.8.2019 – 7 U 238/18mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / IV. Wirkung der Hemmung

Die Hemmungstatbestände des § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 3-5 BGB sind in Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsverhältnissen beidseitig ausgestaltet. Erfasst werden nicht allein bestimmte Ansprüche, sondern Ansprüche jedweder Art.[23] Im Fall der Rechtsbeziehung des Vollmachtgebers einer Vorsorgevollmacht zu dem Bevollmächtigten bedeutet dies, dass insbesondere die unter I. ...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 7

Anmerkung Für die gegen einen Vorsorgebevollmächtigten in Betracht kommenden Ansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. In § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BGB sieht der Gesetzgeber für Ansprüche zwischen dem Betreuten und dem Betreuer während der Dauer des Betreuungsverhältnisses ausdrücklich die Hemmung der Verjährung vor. Im Fall der Vorsorgevol...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Unterhaltsvollstreckung gegen verstorbenen Schuldner Die Gläubigerin betreibt aus dem Vergleich wegen rückständiger Unterhaltsforderungen für die Jahre 2016 und 2017 die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner ist während des Rechtsmittelverfahrens verstorben, die Erben noch nicht ermittelt. Vorsorgevollmacht erteilt – Betreuerin bestellt Der verstorbene Schuldner hatte die Rechtsbe...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / c) Systematischer Vergleich zum Schutz des Betreuten

Während der gerichtlich bestellte Betreuer zumindest gegenüber dem Betreuungsgericht Informations- und Rechenschaftspflichten wahrzunehmen hat, ist der Vorsorgebevollmächtigte in der Regel keinem außenstehenden Dritten gegenüber rechenschaftspflichtig. Es bestünde dann nicht einmal das Korrektiv, dass etwaige Schadenersatzansprüche, weil sie während der Tätigkeit des Vorsorg...mehr

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ZErb 01/2020, Kostenfreie Ü... / 1 Tatbestand

Die Klägerin begehrt einen Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch. Die Parteien sind Geschwister. Der Beklagte ist Alleinerbe der am 28.4.2015 verstorbenen Mutter der Parteien, nachfolgend Erblasserin. Neben den Parteien des Rechtsstreits gibt es drei weitere Kinder der Erblasserin. Der Wert des Nachlasses ist im Wesentlichen unstreitig. Die Aktiva bestehen aus eine...mehr

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ZErb 01/2020, Deutsches Erbrecht-Symposium

Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage. Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Symposium begann mit einem Ausflug...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / a) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 130 Der Rücktritt kann nur von einem unbeschränkt geschäftsfähigen Erblasser erklärt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Das nicht ausgeübte Rücktrittsrecht ist nicht vererblich.[123] Hat ein Erblasser den in ein...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / 6. Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 13 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[34] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt. Dies gilt auch,...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / V. Verwahrung des eigenhändigen Testaments

Rz. 25 Das eigenhändige Testament kann gem. § 2248 BGB in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgerichts verbracht und beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Zu den Einzelheiten vgl. § 5. Auch der mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattete Bevollmächtigte kann die Verwahrung eines Testaments in der besonderen amtlichen Verwahrung ve...mehr

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§ 5 Notarielle Formvorschri... / G. Verschließung und Verwahrung von Testament und Erbvertrag

Rz. 45 Nach der Fertigstellung der Testamentsniederschrift und nach der Anfertigung beglaubigter Abschriften soll der Notar die Niederschrift in einen Umschlag nehmen und diesen mit seinem Prägesiegel verschließen, § 34 Abs. 1 S. 1 BeurkG. Das Testament soll sodann unverzüglich in die besondere amtliche Verwahrung verbracht werden, § 34 Abs. 1 BeurkG. Die näheren Formalien s...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / a) Einseitig durch notariellen Widerruf

Rz. 9 Bei einem gemeinschaftlichen Testament tritt die Bindungswirkung bezüglich der wechselbezüglichen Verfügungen erst mit dem Tod des Erstversterbenden ein. Vor dem Tod ist jeder Ehegatte berechtigt, durch einseitigen notariellen Widerruf, der dem anderen Ehegatten zugehen muss, das Testament und somit seine Beschränkung der Testierfreiheit aufzuheben (vergleiche §§ 2271 ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Transmortale bzw. postmortale Vollmacht?

Rz. 437 Auch das gesonderte Testament kann das Nachlassverfahren in den USA nicht vermeiden. Daher könnte man daran denken, die Verfügungsbefugnis einem Bevollmächtigten zu übertragen, der aufgrund der Vollmacht über den Nachlass verfügt. Rz. 438 Da die Befugnis zur Verfügung über den Nachlass nach dem Recht der USA mit dem Tod des Eigentümers auf den personal representative ...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Sachverhalt

Die Kläger sind die unbekannten Erben der am ... 2014 verstorbenen E...U... W..., die, vertreten durch den am 10.11.2015 durch das Amtsgericht Potsdam bestellten Nachlasspfleger, die Beklagte auf Herausgabe eines Betrages von 274.196,55 EUR, hilfsweise auf Schadensersatz in gleicher Höhe in Anspruch nehmen. Bei dem Geldbetrag handelt es sich um Mittel, die sich die Beklagte n...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr