Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgevollmacht

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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ZErb 06/2019, Abgrenzung zw... / Aus den Gründen

Die nach §§ 511 ff ZPO zulassige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begrundete Berufung des Klagers hat auch in der Sache Erfolg. 1. (...) 2. a) Der Klager hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf die begehrte Auskunft und Rechenschaftslegung aus § 666 BGB. Einen Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft uber die Verwendung einer (Konto)Vollmacht kann ein Miter...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / III. Erteilung der Vollmacht

Post- oder transmortale Vollmachten können sowohl durch Rechtsgeschäft unter Lebenden als auch in einer letztwilligen Verfügung erteilt werden. In letzterem Fall stellt sich das Problem des Zugangs der empfangsbedürftigen Willenserklärung. Ein solcher Zugang kommt erst nach Ablieferung, Eröffnung und Bekanntmachung des Testaments oder des Erbvertrags in Betracht. Da bis zur ...mehr

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ZErb 06/2019, Abgrenzung zw... / Sachverhalt

Der Klager ist der Bruder des Beklagten und mit diesem gemeinsam Miterbe der am ... 2016 verstorbenen Frau U... S..., der Tante der Parteien. Er verlangt vom Beklagten im Wege der Stufenklage Auskunft und Rechenschaft uber die Verwaltung des Vermogens der Verstorbenen. Die Verstorbene erteilte beiden Parteien am 27.7.2006 jeweils einzeln vor der Notarin I... S... aus F... ein...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / II. Mögliche Vorteile

Trans- und postmortale Vollmachten sichern die Handlungsfähigkeit des Nachlasses unmittelbar nach dem Versterben des Erblassers. Die Notwendigkeit der Klärung der Erbenstellung kann die Beschaffung des Erbennachweises zeitlich erheblich verzögern. Die Probleme potenzieren sich, wenn ausländisches Vermögen zum Nachlass gehört und in verschiedenen Ländern ein eigenes Nachlassv...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Tatbestand

Die Beteiligte zu 1. begehrt einen auf sie als Alleinerbin lautenden Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge. 1. Die am 22. Januar 2015 verstorbene Erblasserin hatte keine Kinder. Ihr Ehemann und ihre Eltern sind vorverstorben. Einzelheiten zu ihren Geschwistern sind im Erbscheinsverfahren nicht bekannt geworden. Ein vorverstorbener Cousin der Erblasserin hat zwei Kinde...mehr

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ZErb 05/2019, Die Erbengemeinschaft

Stephan Rißmann (Hg.) zerb verlag, 2019, 3. Auflage; 930 + XIII Seiten, 99 EUR ISBN 978-3-95661-081-3 Es war nur eine Frage der Zeit, bis die 3. Auflage des erfolgreichen Kompendiums zur Erbengemeinschaft von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stephan Rißmann (Potsdam) erscheinen würde. So wie zum Beispiel die Erbrechtskommentierung des MüKos oder des Staudinger gehört di...mehr

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ZErb 05/2019, Zur Wirksamke... / Gründe

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. ist zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. 1. Die Beschwerde ist statthaft (§ 58 Abs. 1 FamFG) und zulässig; sie ist insbesondere innerhalb der Monatsfrist des § 63 Abs. 1 FamFG eingelegt worden und der Beschwerdewert von 600 EUR gemäß § 61 Abs. 1 FamFG – der auch in Nachlasssachen gilt (Rojahn, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auf...mehr

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ZErb 04/2019, Rechtsmittel ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil dem Beteiligten zu 1 die Beschwerdeberechtigung für ein Rechtsmittel im eigenen Namen gegen die Verwerfung der Erstbeschwerde der Betroffenen durch das Landgericht fehlt. 1. Zwar wäre der Beteiligte zu 1 zur Einlegung der Rechtsbeschwerde im eigenen Namen befugt, soweit seine eigene Beschwerde vom Landgericht verworfen worden ist (vgl...mehr

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FF 04/2019, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 6.2.2019 – XII ZB 405/18 a) Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen, dessen Vorsorgevollmacht zuvor durch einen Betreuer widerrufen worden war (im Anschluss an Senatsbeschl. BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 und v. 27.6.2018 – XII ZB 601/17, FamRZ 2018, 1602). b) Auch nach einem wirksamen Widerruf der ...mehr

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ZErb 04/2019, Rechtsmittel ... / Leitsatz

Gegen den Beschluss, in dem das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt, kann auch nach Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den (ehemals) Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen ein Rechtsmittel eingelegt werden. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 – XII ZB 387/18mehr

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ZErb 04/2019, Rechtsmittel ... / Sachverhalt

Die 85-jährige Betroffene leidet an vaskulärer Demenz, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Sie hatte ihrer Tochter, der Beteiligten zu 2, und ihrem Schwiegersohn, dem Beteiligten zu 1, im Jahr 2009 eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, deren wirksame Errichtung nicht in Zweifel steht. Auf Anregung aller drei Kinder der Betroffenen hat...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 28 Exkurs: Möglichkeiten, durch Vollmachten Pflegerbestellungen und gerichtliche Genehmigungen in Erbengemeinschaften zu vermeiden

Rz. 252 Der Erblasser, der einen Minderjährigen zum Erben einsetzt, hätte das Erfordernis familiengerichtlicher Genehmigungen in jedem Fall vermeiden können, wenn er eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt hätte[53].[54] Ob eine sog. Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers zu Rechtsgeschäften über Nachlassbestandteile bevollmächtigt, hängt von ihrer Ausgestaltu...mehr

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ZErb 02/2019, Befugnis zur ... / Aus den Gründen

Die allein im Namen der Beteiligten zu 1 erhobene Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. 1. Wurde den Beteiligten im Rahmen einer Zwischenverfügung unter Fristsetzung Gelegenheit gegeben, ein der Eintragung entgegenstehendes Hindernis zu beseitigen, hat das Grundbuchamt den Antrag nach Ablauf der Frist zurückzuweisen, wenn nicht inzwischen...mehr

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FoVo 12/2018, Vermögensauskunft im Kontext einer Demenz

Die Gesellschaft altert. Ein Umstand, der auch die Zwangsvollstreckung vor neue Herausforderungen stellt, wenn aus älteren Vollstreckungstiteln vollstreckt wird oder aber ältere Menschen Verbindlichkeiten begründen, ohne sie dann auch zu begleichen. Mit einer solchen Konstellation hatte sich jetzt das LG Berlin (Beschl. v. 28.5.2018 – 51 T 122/18) zu beschäftigen. Ist der Sc...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / II. Entscheidungsgründe

Der Senat des OLG Celle stellte hierzu fest, dass der Bevollmächtigte der Beteiligten berechtigt sei, die Richtigkeit der zur Begründung des Erbscheinsantrags erforderlichen Angaben an Eides statt zu versichern (§ 2354 Abs. 1 Nr. 3 – 5, § 2356 Abs. 2 Satz 1 BGB aF). Grundsätzlich habe der Antragsteller die Richtigkeit seiner im Erbscheinsantrag gemachten Angaben aber selbst ...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / I. Sachverhalt

Die 95-jährige und an Demenz erkrankte Bet. zu 1 hatte, vertreten durch den mit notarieller General- und Vorsorgevollmacht versehenen Bevollmächtigten W. P. vor dem Amtsgericht – Nachlassgericht – O (als Rechtshilfegericht)[10] einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge gestellt, der sie als Alleinerbin des Erblassers, ihres Ehemannes, ausweis...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / IV. Eidesstattliche Versicherung des General- und Vorsorgebevollmächtigten vs. isoliertes Betreuungsverfahren

Mitunter wird und wurde im Hinblick auf die Möglichkeit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im eigenen Namen zwischen gesetzlichen und gewillkürten Vertreter unterschieden. Es wurde sogar – wohl überwiegend – vertreten, dass die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im eigenen Namen durch einen General- und Vorsorgebevollmächtigten unzulässig sein soll.[24] D...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / 4

Auf einen Blick Mit dem vorstehend besprochenen Beschluss hat das OLG Celle festgestellt, dass auch ein General- und Vorsorgebevollmächtigter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren zugelassen werden kann, wenn er diese im eigenen Namen abgibt. Die Einleitung eines isolierten Betreuungsverfahrens sei damit nicht (mehr) nötig. Diese Entscheidung is...mehr

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ZErb 12/2018, Zur Versicher... / VI. Formulierungsvorschläge für Vollmacht und Erbscheinsantrag

Im Verfahren vor dem OLG Celle musste erst durch Auslegung der Vollmacht geklärt werden, ob diese auch die Antragstellung im Erbscheinsverfahren erfasse. Dies sollte in der Praxis durch eine klare und unzweideutige Formulierung (§ 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG) vermieden werden. Hierzu kann es sich empfehlen, im Rahmen eines Beispielkatalogs in der Vollmacht ausdrücklich die Stellun...mehr

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ZErb 12/2018, Eintragung ei... / Sachverhalt

Der am 20.8.2017 verstorbene, im Grundbuch als Eigentümer des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes eingetragene ... hatte der Beteiligten zu 1 am 28.1.2015 eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht erteilt, welche – ausdrücklich mit Wirkung über den Tod hinaus – auch die Vermögenssorge umfasste. Am 22.8.2018 schloss die Beteiligte zu 1 unter Verwendung der...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Die Vorsorgevollmacht

1. Allgemeines Rz. 675 Von der postmortalen Vollmacht zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht.[754] Die Vorsorgevollmacht vermeidet im Falle der Betreuungsbedürftigkeit ein gerichtliches Eingreifen und eine Betreuung durch einen "unbekannten" Dritten (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB).[755] Rz. 676 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist mit Blick auf die Selbstbestimmung und die W...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / 5. Vorsorgevollmacht

Rz. 19 In einer Vorsorgevollmacht kann auch über das Totenfürsorgerecht verfügt werden.[9] Ohne eine ausdrückliche Erwähnung ist eine solche Verfügung aber nicht anzunehmen, auch wenn die Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus wirksam sein soll. Der Vollmachtgeber erteilt in einer Vollmacht nur die Befugnis, für ihn Rechte wahrzunehmen. Das Totenfürsorgerecht ist aber zu...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / IV. Vorsorgevollmacht

Rz. 98 Vorsorgevollmachten gelten grundsätzlich über den Tod hinaus.[67] Dies gilt, wenn nicht anderes in der Vollmacht angeordnet wird. Ob mit einer Bevollmächtigung auch eine Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten erfolgt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Enthält die Vorsorgevollmacht keine ausdrückliche Anordnung, ist sie auszulegen. Ist ausdrücklich verfügt, dass die ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / H. Die Beratung des Mandanten hinsichtlich einer Vollmacht (Vorsorgevollmacht, postmortale Vollmacht, transmortale Vollmacht)

I. Allgemeines Rz. 663 Die Überlastung der Gerichte und die Streitigkeiten unter den Erben führen schnell dazu, dass der Nachlass nach dem Erbfall mindestens ½ Jahr, wenn nicht länger, brach liegt und über die einzelnen Gegenstände nicht verfügt werden kann, weil entweder noch kein Erbschein vorliegt oder die Parteien im Erbscheinsverfahren streiten. Hier hilft in der Regel a...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Registrierung von Vorsorgevollmachten

Rz. 693 Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Auf diese Weise können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall schnell und sicher aufgefunden werden. Gerichte haben die Möglichkeit, vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über einen geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 675 Von der postmortalen Vollmacht zu unterscheiden ist die Vorsorgevollmacht.[754] Die Vorsorgevollmacht vermeidet im Falle der Betreuungsbedürftigkeit ein gerichtliches Eingreifen und eine Betreuung durch einen "unbekannten" Dritten (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB).[755] Rz. 676 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht ist mit Blick auf die Selbstbestimmung und die Würde des Betro...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Untervollmacht – Doppelvollmacht

Rz. 687 Für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, sollte der Vollmachtgeber den Hauptbevollmächtigten ermächtigen, zumindest in vermögensrechtlichen Angelegenheiten seinerseits einen Ersatzbevollmächtigten oder Unterbevollmächtigten [763] zu benennen. Rz. 688 Die Vorsorgevollmacht kann auch als Doppelvollmacht erteilt wer...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 663 Die Überlastung der Gerichte und die Streitigkeiten unter den Erben führen schnell dazu, dass der Nachlass nach dem Erbfall mindestens ½ Jahr, wenn nicht länger, brach liegt und über die einzelnen Gegenstände nicht verfügt werden kann, weil entweder noch kein Erbschein vorliegt oder die Parteien im Erbscheinsverfahren streiten. Hier hilft in der Regel auch die Einset...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Art und Inhalt der Vollmachtserteilung

Rz. 680 Grundsätzlich bestimmt der Inhalt einer Vorsorgevollmacht, welche Person in welchem Rahmen den Vollmachtgeber gegenüber Dritten, d.h. im Außenverhältnis, vertreten kann. Dies kann durch eine Generalvollmacht, mit oder ohne Einschränkungen bezüglich bestimmter Aufgaben, oder durch Benennung einzelner Aufgabenbereiche erfolgen. Soweit eine Bevollmächtigung nur für einz...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Die Form der Vollmachtserteilung

Rz. 679 Nach § 167 Abs. 2 BGB kann die Erteilung einer Vollmacht grundsätzlich formlos erfolgen.[756] Allerdings wird in der Praxis immer wieder der Nachweis der Bevollmächtigung verlangt werden, so dass zumindest eine schriftliche Vollmacht unerlässlich ist.[757] Soll die Vollmacht auch die Einwilligung des Bevollmächtigten in Maßnahmen nach §§ 1904, 1906 und 1906a BGB mit ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 7. Die Haftung des Bevollmächtigten

Rz. 695 Bei der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB vor. Übern...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Die Grenzen der Vollmachtserteilung

Rz. 694 Ein Bevollmächtigter kann grundsätzlich für alle Aufgabenbereiche bestellt werden, für die auch eine Betreuung möglich ist. Zu beachten ist jedoch, dass §§ 1904 Abs. 5, 1, 1906 Abs. 2, 1906 Abs. 5, 2 und 1906a Abs. 2, 5 BGB das grundsätzliche Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung auch für den Bevollmächtigten bei den hier geregelten Maßnahmen vorsieht...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / 3. Bestattungsverfügung

Rz. 16 Eine klare Bestimmung kann durch eine Bestattungsverfügung erfolgen (vgl. auch den Formulierungsvorschlag bei Rdn 92). Sie kann gut neben einer letztwilligen Verfügung, einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht erstellt werden. Eine Bestattungsverfügung hat den Vorteil, dass sie meist schneller – und damit rechtzeitig – gefunden wird als eine letztwillige V...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die postmortale Vollmacht

Rz. 667 Soll dem Beauftragten eine Vollmacht erteilt werden, so ist sowohl eine Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) als auch eine solche auf den Todesfall (postmortale Vollmacht) zulässig. In den §§ 168, 172 BGB wird lediglich die Fortgeltung einer bereits vor dem Tod des Vollmachtgebers bestehenden Vollmacht angesprochen. Grundsätzlich ist aber auch eine ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / b) Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 13 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[42] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tode des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt, auch wenn dies...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / A. Einleitung

Rz. 1 Der zukünftige Erblasser sucht einen Anwalt in der Regel zur Planung seiner Vermögensnachfolge auf. Die Beratung und die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags zählen hierzu ebenso wie Fragen einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf Kinder oder den Ehegatten. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung spielen zudem häufig Probleme im Zusammenhang mit Lebensversi...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Einschränkung der Testierfreiheit durch § 14 HeimG

Rz. 60 Grundsätzlich kann jede natürliche Person als Erbe benannt werden. Es gibt jedoch Personen, die aufgrund ihrer Position gegenüber dem Erblasser nicht zu Erben bestimmt werden können.[95] Nach § 14 HeimG ist eine Verfügung von Heimbewohnern zugunsten von Heimmitarbeitern oder des Heimträgers unwirksam.[96] Das Gleiche gilt auch, wenn beispielsweise Verwandte des Heimmi...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Einleitung

Rz. 85 Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Erbrechtler nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung können mehr belasten, als es vermög...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / II. Bestattungsverfügung

Rz. 88 Eine Bestattungsverfügung ist eine nicht formbedürftige Erklärung des Erblassers, in der er seine Anordnungen und Wünsche für die Bestattung und möglicherweise auch die Grabpflege festhält. Trotz Formfreiheit ist aus Dokumentations- und Beweiszwecken die Schriftform sinnvoll. Sie kann auch in einer Vorsorgevollmacht oder in einem Vertrag mit einem Bestatter enthalten ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Patientenverfügung

Rz. 704 Die Patientenverfügung[767] ist gemäß § 1901a Abs. 1 BGB die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, "ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt". Rz. 705 Geschäftsfähigkeit ist bei Erric...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Bestattungspflichtiger

Rz. 42 Der öffentlich-rechtliche Bestattungspflichtige kann von der Verwaltung zur Vornahme der Bestattung angehalten werden. Bleibt er untätig, gibt die Verwaltung in der Form einer Ersatzvornahme die Bestattung in Auftrag. Die Kostenerstattung wird dann vom Bestattungspflichtigen verlangt. Eine in rechtsdogamtischer, rechtspolitischer und praktischer Hinsicht problematische...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Besitzschutzrechte des einzelnen Miterben gegenüber den anderen Miterben

Rz. 128 Denkbar ist, dass einem Miterben von den anderen das Alleinverwaltungsrecht an den einzelnen Nachlassgegenständen übertragen wird oder dass ein Miterbe noch vom Erblasser her qua Vollmacht (Vorsorgevollmacht) das Alleinverwaltungsrecht hat. Damit steht diesem Alleinverwalter auch das alleinige Recht zum unmittelbaren Besitz zu. Wird das Alleinverwaltungsrecht widerru...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / m) Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 74 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[38] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tode des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt, auch wenn dies...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / Literaturtipps

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Sachverhalt

Das Verfahren betrifft die öffentliche Bekanntmachung einer von den Beteiligten zu 1 und 2 bei Gericht eingereichten Erklärung, mit der sie als Rechtsnachfolger des Vollmachtgebers eine zu notarieller Urkunde erteilte Vollmacht für kraftlos erklären. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die alleinigen Erben des am ... 10.2015 verstorbenen Vollmachtgebers. Dieser hatte zu notariell...mehr